Archiv der Kategorie: Allgemein

Optimierte Medienkompetenz von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, den 22.06.2020

Optimierte Medienkompetenz von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Optimierte Medienkompetenz von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, in geeigneter Form die Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler der Schulen im Landkreis Hildesheim auf das von der VHS gGmbH konzipierte Kursangebot zur Optimierung der Medienkompetenz hinzuweisen.

Die entstehenden Aufwendungen für das Kursangebot (nur Kursgebühren) werden vom Landkreis Hildesheim bis zu einer Gesamtsumme in Höhe von 100.000 € erstattet (aus dem Haushaltsansatz für das Bildungsbüro).

Begründung:

Im Rahmen des Digitalpaktes hat der Bund den Ländern 5,5 Milliarden € für den Ausbau der Infrastruktur, die Anschaffung von Geräten und Fortbildung zur Verfügung gestellt. In Niedersachsen werden davon – mit der Aufstockung des Landes – 522 Mio. € eingesetzt.

Aufgrund der Coronakrise mussten die Schulen jedoch deutlich schneller als vorgesehen mit der aktiven Umsetzung des digitalen Unterrichtens und Lernens beginnen.

Dieser beschleunigte Digitalisierungsprozess hat in den Schulen gleichzeitig Defizite aufgedeckt, die nun zeitnah im Zuge dieser Prozesse gelöst werden müssen.

Die technische Ausstattung der Schulen ist mittlerweile erfolgt und die Bereitschaft zur aktiven Lernen und Lehren im Rahmen von Homeschooling ist gegeben.

Die Lehrerinnen und Lehrer fühlen sich jedoch bei der Digitalisierung des schulischen Unterrichtes oft alleine gelassen. Es mangelt an Angeboten zur Weiterbildung und es fehlt die Zeit, pädagogische Konzepte für die neuen Herausforderungen wie Homeschooling etc. zu entwickeln.

Neben dem medienpädagogischen Konzept ist die Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schülerinnen und Schüler daher ein sehr wichtiger Bestandteil.

Hierzu gehört insbesondere der sichere Umgang mit den neuen Medien, z.B. Kenntnisse über die Grundlagen der jeweiligen Betriebssysteme (IOS oder Android), effektiver Einsatz der digitalen Werkzeuge (Tools und Apps für den Unterricht) und die Erstellung von Erklärungsvideos.

Die VHS gGmbH hat zu der o.g. Thematik ein sehr interessantes Kursangebot konzipiert. Die Schulen im Landkreis Hildesheim bzw. die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler sollten über diese Möglichkeit informiert werden.

Die Finanzierung wird durch bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzusehende Minderausgaben bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000 € aus den Haushaltsmitteln des Bildungsbüros sichergestellt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Berndt Seiler                                 gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule          Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                       CDU-Kreistagsfraktion

 


Nutzung von Sporthallen in den Ferien für den Vereinssport

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den 22.06.2020

Nutzung von Sporthallen des Landkreises Hildesheim  

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Nutzung von Sporthallen des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 06.07.2020 und des Kreistages am 09.07.2020 aufzunehmen. Dazu übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag spricht sich dafür aus, dass die Sporthallen des Landkreises in den Ferien für den Vereinssport u.s.w. kostenfrei zur Verfügung zu gestellt werden. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, die erforderlichen Abstimmungen, Vereinbarungen usw. mit den Städten und Gemeinden möglichst zeitnah herbeizuführen.

Die abschließenden Entscheidungen dazu soll der Kreisausschuss treffen.

Begründung:

Nach Monaten der zwangsweisen Bewegungsbeschränkung durch einen Lockdown ist ein großer Nachholbedarf an Sport, Reisen  und Bewegung zu verspüren.

Reisen sind seit Kurzem wieder im begrenzten Umfang möglich. Die Reiseziele in Deutschland sind stark nachgefragt. Nicht alle Wünsche können erfüllt werden. Viele Familien können sich Urlaub nicht leisten, durch die Corona Pandemie hat sich die Zahl noch mal erheblich erhöht. Ferienpassaktionen, die vor allen Dingen auch für die Kinder dieser ärmeren Familien angeboten wurden und eine Alternative für Urlaub darstellten, sind gestrichen worden. Der Lockdown hat den Bewegungshunger verstärkt und muss ein Ventil  finden.

In dieser Situation wollen einige Sportvereine auf die geschilderten Bedürfnisse ihrer Mitglieder und nicht nur ihrer Mitglieder reagieren.

Sie wollen in den Ferien Sportangebote in den Hallen anbieten. Sie wollen den Nachholbedarf befriedigen.

Dies ist ein sehr begründetes, nachvollziehbares Ansinnen, das notwendig und unterstützenswert ist.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer
                                             gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                 CDU-Kreistagsfraktion

 


Satzungsänderung Schülerbeförderung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

Hildesheim, den 18.06.2020

Satzung Schülerbeförderung
Kreistag

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zur der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und Kreistages übersenden wir Ihnen zum Thema „Satzung Schülerbeförderung“ folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 20.04.2020 ersetzt:

Die Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim wird wie folgt geändert:

a) In § 1 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim wird folgender neuer Absatz 2 eingefügt.

„(2) Für die Feststellung der in Bezug auf die Erstattung der Beförderungskosten zu einer anderen als der nach § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG nächstgelegenen Schule gilt, dass auch in Fällen, in denen kein Schulbezirk festgelegt ist, die Beförderungskosten erstattet werden können, sofern die Anforderungen des § 63 Absatz 3 Satz 4 NSchG erfüllt sind und der Antrag nach dem 01.07.2020 gestellt wurde.

Bei der Entscheidung darüber ist entsprechend § 114 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 NSchG sowie den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften des Landes zu verfahren mit der Maßgabe, dass anstelle der Landesbehörde die abschließende Entscheidung der Landkreis trifft. Dies gilt auch für die Höhe und Dauer der zu übernehmenden Schülerbeförderungskosten im Rahmen freiwilliger Leistungen.

b) Die bisherigen Absätze 2 bis 7 werden Absätze 3 bis 8.

Begründung:

Nach § 63 NSchG kann in Härtefällen oder aus pädagogischen Gründen gestattet werden, eine andere als die im Schulbezirk festgelegte Schule zu besuchen.

Durch die vorgeschlagene Änderung wird ermöglicht, in den genannten Fällen auch Ausnahmen zulassen zu können, wenn keine Schulbezirke festgelegt sind. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Das Verfahren soll jedoch im Interesse eines einheitlichen Verfahrens nach den schulrechtlichen Regelungen und Bedingungen erfolgen. Unabhängig davon bleibt es eine freiwillige Leistung. Da darauf schon grundsätzlich kein Anspruch besteht, ist z.B. auch hinsichtlich der Höhe oder Dauer der zu übernehmenden Schülerbeförderungskosten je nach Einzelfall zu entscheiden. Dadurch, dass Anträge rückwirkend ab 01.07.2020 gestellt werden können, wird eine ausreichende Übergangsregelung für bestehende Ausnahmefälle geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer                       gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion           CDU-Kreistagfraktion

 


Einsatz von Pflanzenkohle zur Senkung des CO²-Gehaltes der Atmosphäre

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.
im Hause

Hildesheim, den 13.05.2020

Einsatz von Pflanzenkohle zur Senkung des CO2-Gehaltes der Atmosphäre;
Änderungsantrag zum Antrag der Unabhängigen vom 11.05.2020

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

dem Beschlussvorschlag der Unabhängigen zu TOP 28 der heutigen Kreistagssitzung wird in folgender Fassung zugestimmt.

„Der Kreistag spricht sich hinsichtlich der geplanten Klärschlammanlage dafür aus, dass die Verwaltung die Vor- und Nachteile der für die Städte und Gemeinden im Landkreis Hildesheim in Betracht kommenden Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten prüft und das Ergebnis den Kreistagsgremien für die weitere Beratung bis zum 31.10.2020 berichtet.“

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                gez. Friedhelm Prior                                         Fraktionsvorsitzender                 Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                 CDU-Kreistagfraktion

 

 

 


 Corona-Hilfefonds

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A

im Hause

Hildesheim, den 13.05.2020

Corona-Hilfefonds für die aufgrund der Corona-Pandemie in
wirtschaftliche Notlage geratenen Personen u. Familien
                                                                                                      

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt 32 der heutigen Kreistagssitzung übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 23.04.2020 ersetzt:

Es wird ein Corona-Hilfefonds für die aufgrund der Corona-Pandemie in besondere  Notlage geratene Personen und Familien eingerichtet.

Um schnelle Hilfe in bewährten Strukturen zu gewährleisten wird:

a) von 20.000 auf 50.000 € der Haushaltsansatz erhöht für den sog. Runden Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim“

b) von 5.000 auf 50.000 € der Haushaltsansatz erhöht für Maßnahmen, die im Einzelfall für gesetzlich nicht geregelte Aufgaben zur Verfügung stehen sollen, wenn dies außerhalb der Jugendhilfe zur Beseitigung einer sozialen Notlage als erforderlich betrachtet wird.

c) ein Ansatz von 50.000 € zur Verfügung gestellt, für Maßnahmen, die im Einzelfall für gesetzlich nicht geregelte Aufgaben zur Verfügung stehen sollen, wenn dies in der Jugendhilfe zur Beseitigung einer sozialen Notlage als erforderlich betrachtet wird.

d) die Verwaltung gebeten, dem Kreistag bis zur nächsten Sitzung in Abstimmung mit den Gemeinden, den Kirchen, dem Jobcenter, dem Studentenwerk, dem Sozialfonds der Uni/HAWK und den Sozialverbänden in der nächsten Sitzung im erforderlichen Umfang ergänzend oder alternativ zu den Buchstaben a) bis c) einen Beschlussvorschlag einschl. Haushaltsmittel vorzulegen: konkreter Vorschläge z. B. dazu, welche Leistungen einmalig aufgestockt werden könnten.

Bis dahin wird einmalig ein Ansatz von 50.000 € zur Verfügung gestellt, um auf Antrag zur Beseitigung einer aufgrund der Coronakrise verursachten besonderen Notlage eine Hilfe geben zu können, sofern aufgrund des Einzelfalles keine oder keine ausreichenden Regelleistungen oder sonstigen Zuwendungen zur Verfügung stehen. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Sozialfonds Hildesheim die Hilfe für geboten hält, aber aus seinen Mitteln nicht leisten kann.

Konkretisierende Verfahrensregelungen trifft im erforderlichen Umfang der Kreisausschuss.

Begründung:

Die weltweite Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) hat gravierende Einschnitte in der Bewegungsfreiheit der Bürger*innen erforderlich gemacht, aber auch erhebliche nachhaltige Einschränkungen des Arbeitslebens und dem wirtschaftlichen Überleben von Unternehmen und Betrieben zur Folge.

Davon betroffen sind viele Familien und dies mit zunehmender Dauer der Krise. Erhebliche Belastungen ergeben sich schon häufig durch der Schließung von Kitas, Horten und Schulen, weil die kostenlose Versorgung mit warmen Mittagessen  ersatzlos wegfällt.

Besonders betroffen sind die Ärmsten unserer Gesellschaft, die leider aus dem allgemeinen Blickwinkel verschwunden sind. Diese Menschen kämpfen tagtäglich u. a. um ihre Versorgung mit Essen und Kleidung, die oftmals nur durch die Hilfe z. B. der Tafel sichergestellt werden kann, die in der aktuellen Situation existentielle Hilfestellungen geben. Die Situation wird dadurch erschwert, dass die Tafeln z. Zt. geschlossen sind.

Betroffen von der Pandemie sind auch Alleinerziehende und Studenten, da die oftmals finanziell notwendigen Nebentätigkeiten wie z.B. in der Gastronomie plötzlich und ersatzlos weggefallen sind.

Insgesamt ist eine große negative gesellschaftliche Veränderung zu besorgen, der wir gemeinsam begegnen müssen. Dazu sollte der Landkreis Hildesheim schnellstmöglich ein deutliches Zeichen der Solidarität setzen.

Durch die Corona-Pandemie hat die digitale Bildung einen Schub bekommen und die Schulen sind zwangsweise darauf angewiesen. Schülerinnen und Schüler dürfen jetzt nicht wegen der sozialen Lage von der Bildung bzw. Bildungsmöglichkeiten wegen unzureichender technischer Ausstattung ausgeschlossen werden.

Die Gruppe SPD-CDU setzt sich aus o.a. Gründen mit Nachdruck dafür ein, dass der Landkreis Hildesheim seinen Bürger*innen in der jetzigen Situation im dringend notwendigen und möglichen Umfang Hilfemöglichkeiten anbietet.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                             gez. Friedhelm Prior                                         Fraktionsvorsitzender                Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion               CDU-Kreistagfraktion


Grundsätzlich gleichhohe Heimentgelte für gleiche Leistungen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

 

Hildesheim, den 24 .04.2020

 Grundsätzlich gleichhohe Heimentgelte für gleiche Leistungen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Grundsätzlich gleichhohe Heimentgelte für gleiche Leistungen“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Sozialausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen. Dazu übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Hildesheim ist der Auffassung, dass grundsätzlich auch in Pflegeheimen für gleiche Leistungen nur gleich hohe Heimentgelte zu fordern sind. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Auffassung im Rahmen der dem Landkreis zustehenden Möglichkeiten durchzusetzen und dem Kreistag in der nächsten Sitzung über die einzelnen Maßnahmen und deren Wirkungen zu berichten.

Begründung:

Nach Anträgen der Gruppe SPD-CDU ist im Landkreis Hildesheim jede Art der Belegsteuerung in Pflegeheimen abgeschafft worden, damit bei uns auch Menschen mit geringem Einkommen die gleiche Wahlmöglichkeit dazu haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, ob sie allein in einem Zimmer leben wollen oder nicht. Gleiches Recht muss auch dazu bestehen, dass für gleiche Leistungen nur gleiches Entgelt verlangt werden darf. Nach uns vorliegenden Informationen werden aber auch in Pflegeheimen im Landkreis Hildesheim für gleiche Leistungen unterschiedlich hohe Heimentgelte gefordert.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                      gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                    Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                            CDU-Kreistagsfraktion

 

 

 

 


Schnelle Hilfe in bewährten Strukturen; Einrichten eines „Corana-Hilfefonds“

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

            Hildesheim, den 23.04.2020

„Corona-Hilfefonds für die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geratene Personen und Familien“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, folgenden Beratungspunkt in die TO der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen:

„Corona-Hilfefonds für die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geratene Personen und Familien.“

Wir bitten Sie zudem, unverzüglich folgenden Beschlussvorschlag im Kreisausschuss im Umlaufverfahren zur Abstimmung zu bringen:

„Es wird ein Corona-Hilfefonds für die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geratene Personen und Familien eingerichtet.

Um schnelle Hilfe in bewährten Strukturen zu gewährleisten wird:

a) von 20.000 auf 50.000 € der Haushaltsansatz erhöht für den sog. Runden Tisch „Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut in Stadt und Landkreis Hildesheim“

b) von 5.000 auf 50.000 € der Haushaltsansatz erhöht für Maßnahmen, die im Einzelfall für gesetzlich nicht geregelte Aufgaben zur Verfügung stehen sollen, wenn dies außerhalb der Jugendhilfe zur Beseitigung einer sozialen Notlage als erforderlich betrachtet wird.

c) ein Ansatz von 50.000 € zur Verfügung gestellt, für Maßnahmen, die im Einzelfall für gesetzlich nicht geregelte Aufgaben zur Verfügung stehen sollen, wenn dies in der Jugendhilfe zur Beseitigung einer sozialen Notlage als erforderlich betrachtet wird.

d) die Verwaltung gebeten, dem Kreistag in Abstimmung mit den Gemeinden, den Kirchen, dem Jobcenter, dem Studentenwerk , dem Sozialfonds der Uni/HAWK und den Sozialverbänden in der nächsten Sitzung im erforderlichen Umfang ergänzend oder alternativ zu den Buchstaben a) bis c) einen Beschlussvorschlag einschl. Haushaltsmittel vorzulegen: einschl. konkreter Vorschläge dazu, welche Leistungen einmalig aufgestockt werden könnten.

Begründung:

Die weltweite Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) hat gravierende Einschnitte in der Bewegungsfreiheit der Bürger*innen erforderlich gemacht, aber auch erhebliche nachhaltige Einschränkungen des Arbeitslebens und dem wirtschaftlichen Überleben von Unternehmen und Betrieben zur Folge.

Davon betroffen sind viele Familien und dies mit zunehmender Dauer der Krise. Erhebliche Belastungen ergeben sich schon häufig durch der Schließung von Kitas, Horten und Schulen, weil die kostenlose Versorgung mit warmen Mittagessen  ersatzlos wegfällt.

Besonders betroffen sind die Ärmsten unserer Gesellschaft, die leider aus dem allgemeinen Blickwinkel verschwunden sind. Diese Menschen kämpfen tagtäglich u. a. um ihre Versorgung mit Essen und Kleidung, die oftmals nur durch die Hilfe z. B. der Tafel sichergestellt werden kann, die in der aktuellen Situation existentielle Hilfestellungen geben. Die Situation wird dadurch erschwert, dass die Tafeln z. Zt. geschlossen sind.

Betroffen von der Pandemie sind auch Alleinerziehende und Studenten, da die oftmals finanziell notwendigen Nebentätigkeiten wie z.B. in der Gastronomie plötzlich und ersatzlos weggefallen sind.

Insgesamt ist eine große negative gesellschaftliche Veränderung zu besorgen, der wir gemeinsam begegnen müssen. Dazu sollte der Landkreis Hildesheim schnellstmöglich ein deutliches Zeichen der Solidarität setzen.

Durch die Corona-Pandemie hat die digitale Bildung einen Schub bekommen und die Schulen sind zwangsweise darauf angewiesen. Schülerinnen und Schüler dürfen jetzt nicht wegen der sozialen Lage von der Bildung bzw. Bildungsmöglichkeiten wegen unzureichender technischer Ausstattung ausgeschlossen werden.

Die Gruppe SPD-CDU setzt sich aus o. a. Gründen mit Nachdruck dafür ein, dass der Landkreis Hildesheim seinen Bürger*innen in der jetzigen Situation im dringend notwendigen und möglichen Umfang Hilfemöglichkeiten  anbietet.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                             gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                           Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                  CDU-Kreistagsfraktion