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Externe Personalbemessung im Jugendamt – Erziehungshilfe

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 06.11.2018

Antrag zum Haushalt 2019:
Externe Personalbemessung im Amt 406, Jugendamt – Erziehungshilfe

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Antrag in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit unter den entsprechenden Tagesordnungspunkten zu behandeln sowie im Kreisausschuss und Kreistag unter dem Tagesordnungspunkt Haushalt zu beschließen.

Begründung:

Die Erörterung der problematischen Personalsituation, insbesondere im Amt 406, hat gezeigt, dass die derzeitige Stellenbemessung in der sozialen Arbeit und dort insbesondere in den Bereichen „Bezirkssozialarbeit“ und „Jugendgerichtshilfe“ sowie in der Verwaltung im Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ des Amtes 406 nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

Es wird vor diesem Hintergrund für fachlich dringlich angesehen, mit einer qualifizierten Stellenbemessung in den genannten Zuständigkeitsbereichen der Sozialen Arbeit kurzfristig zu beginnen. Insbesondere die hohe Sensibilität der betroffenen Bereiche unterstreicht die Notwendigkeit des schnellen Handelns.

Hierfür wird eine Stellenbemessung in folgenden Jugendamtsbereichen für erforderlich gehalten:

Sozialarbeitsbereich:

BSA (neben der klassischen Fallarbeit im Bereich Hilfen zur Erziehung auch inklusive Kindeswohlgefährdungsüberprüfung und Beratung gem. § 8a/b SGB VIII sowie Inobhutnahmen, unbegleitete minderjährige Ausländer, Eingliederungshilfe und Schulbegleitung) Jugendgerichtshilfe.

Verwaltungsbereich:

Wirtschaftliche Jugendhilfe (inklusive der Haupt- und Sonderaufgaben durch Sachbearbeitung, Rechnungsstellung, Leistungs- und Entgeltvereinbarung, Fach- und Finanzcontrolling).

Dabei sollte ausdrücklich auch erhoben werden wie viele Zeitanteile für Leitungs- und Unterstützungsanteile als auch Querschnittsaufgaben erforderlich sind.

Der KGSt-Bericht 3/2018 zeigt am Beispiel eines Organisationsentwicklungsprozesses auf, dass eine Stellenbemessung unter Berücksichtigung prognostizierter Fallzahlenentwicklungen als auch die Analyse der Kernprozesse bei den Hilfen zur Erziehung und dem Fallmanagement, nicht nur qualitativ sondern auch finanziell deutlich Erfolge aufzeigt.

Zwischen 2013 und 2016 konnte das von der KGSt im Rahmen der Berichterstellung untersuchte Jugendamt bei den Hilfen zur Erziehung (HzE) die Anzahl der stationären Heimunterbringungen zugunsten ambulanter Maßnahmen deutlich reduzieren und gleichzeitig die Wirksamkeit für die KlientInnen erhöhen.

In dem Resümee des Berichtes (S. 27) heißt es weiter: „In beiden Abteilungen sind die […] qualifizierte Hilfeplanung, Fallsteuerung sowie die erweiterte Personalausstattung […] zielführend und wirtschaftlich.“ Hierbei benennt die KGSt eine angemessene personelle Ressource als einer der fünf größten Erfolgsfaktoren bei der Organisationsentwicklung.

Verschiedene, weitere Untersuchungen belegen einen Zusammenhang zwischen der Personalausstattung und der HzE-Leistungsdichte (vgl. Baas et al. 2013: 386).

Ein Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) „zur fachlichen Ausrichtung und zur Personalbemessungsdebatte“ hat mehrere Personalbemessungen in Jugendämtern untersucht und benennt dabei folgende etablierte Methoden der Personalbemessung:

-Kernaufgaben und Funktionen beschreiben, die aus fachlicher Sicht bei der Ermittlung der Personalausstattung berücksichtigt werden sollten

-Kernaufgaben/ Kernprozesse und die entsprechenden (Zeit-)Aufwände analysieren

-Definitionen, wie ein Fall gezählt und der kooperative Arbeitsprozess definiert wird

-Definitionen von Arbeitszeitbudgets für fallspezifische, fallübergreifende und fallunspezifische Aufgaben

-Soziostrukturelle Lage der Stadt / des Bezirks berücksichtigen

-Berücksichtigung der Personal- und Altersstruktur

-Ausreichende Ausstattung der Jugendhilfeplanung im Hinblick auf die erforderlichen Unterstützungsleistungen

Mit Blick auf die PersonalSituation innerhalb der Landkreisverwaltung im Bereich der Organisationseinheit „Organisation/Personalwirtschaft“ ist innerhalb der Kreisverwaltung zu prüfen, in welchem Zeitraum die dringend erforderliche Stellenbemessung begonnen und zu Ende gebracht werden kann und inwieweit das angestrebte Ziel einer eines kurzfristigen Beginns der Stellenbemessung realisiert werden kann.

Es wird gegebenenfalls als erforderlich angesehen, eine Stellenbemessung durch ein fachlich versiertes Institut vorzunehmen. Um dies zu ermöglichen, sind entsprechende Haushaltsmittel vorsorglich in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, im Januar 2019 intern zu prüfen, inwieweit und in welchem Zeitraum die fachlich erforderliche Stellenbemessung in der Sozialen Arbeit und dort insbesondere in den Bereichen „Bezirkssozialarbeit“ und „Jugendgerichtshilfe“ sowie in der Verwaltung im Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ des Amtes 406 begonnen und zu Ende gebracht werden kann. Das angestrebte Ziel sollte dabei sein, im 1. Quartal 2019 mit der Stellenbemessung zu beginnen.

Sollte die Stellenbemessung mit kreisverwaltungsinternen Ressourcen innerhalb des o.g. Zeitfensters nicht zu realisieren sein, wird die Verwaltung gebeten, ein fachlich versiertes Institut hiermit zu beauftragen.

In den Haushaltsplan 2019 wird ein Betrag von 50.000 Euro eingestellt, um die möglichen Aufwendungen für eine gegebenenfalls externe Stellenbemessung im Amt 406 im Jahr 2019 sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sven Wieduwilt                                      gez. Martina Wiegand
Arbeitskreissprecher                                     Arbeitskreissprecherin
SPD-Kreistagsfraktion                                   CDU-Kreistagsfraktion


Optimierung des Förder- und Betreuungsangebotes in der Offenen Ganztagsschule

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 06.11.2018

Antrag zum Haushalt 2019
Optimale offene Ganztagsschule

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

der Landkreis Hildesheim soll die Initiative für die Optimierung des Förder- und Betreuungsangebotes in der Offenen Ganztagsschule einschließlich bedarfsgerechter Angebote nach § 24 SGB VIII für Kinder und Jugendliche ergreifen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim spricht sich für eine Optimierung der Förder- und Betreuungsangebote in der Offenen Ganztagsschule aus, wie sie im Punkt 2.8 des Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ definiert ist. Sie soll auch bedarfsgerechte Angebote nach § 24 SGB VIII für Kinder im schulpflichtigen Alter beinhalten. Dazu soll ein zentrales, koordinierendes Bildungsbüro bei der VHS Hildesheim eingerichtet werden. Das Büro fragt den Bedarf der Schulen für ihre Nachmittagsangebote ab und erkundet bei Anbietern, wie z.B. Musikschulen,  Kunstschulen, Sportvereine, Universitäten, HAWK, Schulbiologiezentrum, Mint:lab u.a. die möglichen Angebote.
  2. Die VHS verfügt schon jetzt über Erfahrungen in der Thematik und kann auch die Mehrzahl der Honorarkräfte stellen.
  3. Das Bildungsbüro soll auch zuständig für die Qualitätsüberwachung sein.
  4. Für Personal- und Sachkosten bei der Installation des Bildungsbüros sollen ab Haushalt 2019 Aufwendungen zunächst i.H. von 100.000 € eingesetzt werden.
  5. Die Schulen sollen den Großteil der Personalaufwendungen aus ihrem Budget tragen.
  6. Allerdings soll ab dem 01.08.2019 eine Förderung durch den Landkreis in Höhe von zunächst 10,00 €/Stunde erfolgen.
  7. Ebenso sind die Fahrtkosten der Honorarkräften vom Landkreis zu tragen.
  8. Ab dem Haushalt 2019 sind dafür zunächst 250.000 € einzusetzen.
  9. Mit der Errichtung eines Bildungsbüros, der beschriebenen Art, betreten wir Neuland. Die Universität Hildesheim soll um eine begleitende Evaluation gebeten werden.
  10. Die Verwaltung wird beauftragt Kontakt mit dem Kultus- und Sozialministerium mit dem Ziel aufzunehmen, dass Vorhaben durch Beratung und ggfs.finanzielle Mittel zu unterstützen. Unser Vorhaben ist ein Versuch die Qualität der „Offenen Ganztagsschule“, entsprechend dem Erlass 2.8. zu steigern und modellhaft für Niedersachsen werden.
  11. Die Zahl der Schulabbrecher/innen und Schulabgänger/innen ohne Abschluss ist immer noch erschreckend hoch. Das Bildungsbüro wird gebeten ein besonderes Augenmerk auf den Förderunterricht zur Verringerung der sozialen Ungleichheit zu richten. Sie soll dazu besondere Module entwickeln und den Schulen anbieten. Auf Antrag können die Kosten für diesen Förderunterricht vom Landkreis Hildesheim übernommen werden. Hierfür sind zunächst 50.000 € ab dem Haushalt 2019 anzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                              Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                             CDU-Kreistagsfraktion

 


Sicherstellung einer zukunftsorientierten Jugendhilfe

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 06.11.2018

Antrag zum Haushalt 2019:
Sicherstellung einer zukunftsorientierten Jugendhilfe beim Landkreis Hildesheim durch die Kreisjugendpflege

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit sowie Jugendhilfeausschuss, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die Kreisjugendpflege im Landkreis Hildesheim hat ein großes Aufgabenspektrum, das zum einen die Arbeit der Kreisjugendpflege umfasst (32,5 %) sowie den erzieherischen Jugendschutz (17,5 %). Die beiden Aufgabenbereiche werden zum jetzigen Zeitpunkt durch eine 0,5 Stelle besetzt. Dieser Stellenanteil reicht für eine qualitativ hochwertige Kinder- und Jugendarbeit nicht aus. Die Kreisjugendpflegerin, berichtete im Jugendhilfeausschuss, dass der aktuelle Stellenanteil nur einen absoluten Mindeststandard sicherstellen kann. Weitere wichtige Aufgaben und Maßnahmen können nicht mit der notwendigen Intensität erfüllt werden kann (s. Anhang, Positionspapier der Kreisjugendpflegerin).

Die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber den Menschen, die sich in der jugendlichen Altersspanne befinden, ist hoch.  Um für eine jugendgerechtere Gesellschaft zu handeln und eine gemeinsame Haltung aller relevanten Akteure (z. B. Schule, Jugendhilfe, Politik, Zivilgesellschaft, Religionsgemeinschaften, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft) herzustellen, ist ein stärker Fokus in Form einer stellenmäßig angemessenen Besetzung der Kreisjugendpflege dringend geboten. – Junge Menschen sind die Zukunft unserer Gesellschaft und damit des Landkreises Hildesheim.

Wir sind es der folgenden Generation schuldig und müssen daher die besten Voraussetzungen für Jugendliche und junge Erwachsene schaffen, damit sie sich zu mündigen, engagierten und kritikbereiten sowie -fähigen Menschen entwickeln können.

Wichtige Aufgaben der Kreisjugendpflege sind:

  • Erzieherischer Jugendschutz gem. §14 SGB VIII.

Jugendgefährdende Medien nehmen im Alltag der Jugend zu. Es ist wichtig, dass eine zentrale Stelle existiert, die Möglichkeiten für Informationen, Fortbildungen und Netzwerke zur Verfügung stellt. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Drogenprävention. In den letzten zwei Jahren wurden keine Alkoholtesteinkäufe durchgeführt (auf Grund fehlender Stellenanteile). Die Jahre zuvor wurden folgende Ergebnisse festhalten:

– Die durchschnittliche Verstoßrate lag bei 30-50 % – wobei dem Verkaufspersonal bei den durchgeführten Kontrollen in nahezu der Hälfte der Verstöße ein Altersnachweis der Testeinkäufe vorlag.

Zur Verdeutlichung dieser Problematik weisen wir auf eine Inititative des Bürgermeisters der Gemeinde Algermissen hin; auf dem letzten Schützenfest in Algermissen (Sept. 2018) wurde eine Jugendschutzkontrolle durchgeführt, bei der 24 Verstöße festgestellt wurden; u.a. gegen Rauchen,  Alkohol- und Drogenkonsum .

Neben der Durchführung von Alkoholtesteinkäufen ist die Präventionsarbeit in Schulen und der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen von besonderer Wichtigkeit.

  • Kreisjugendpflege

In 16 (von 18 Gemeinden) im Landkreis Hildesheim werden die Einrichtungen der Jugendpflege zur Kinder- und Jugendarbeit von den Kommunen unterhalten. Die Aufgabe der Kreisjugendpflege ist die Koordination und Fachberatung der unterschiedlichen Einrichtungen. Darüber hinaus soll sie professionelle und differenzierte Angebote der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit landkreisweit ausarbeiten und präsentieren sowie als professioneller Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen. Diese umfangreiche Aufgabenstellung ist bei einem Flächenlandkreis wie dem des Landkreises Hildesheim mit einer 0,5 Stelle für die Kreisjugendpflege nicht möglich.

  • Kreisjugendring

Auch die Jugendverbände äußern den dringenden Wunsch, dass der Kreisjugendpflegerin als deren Hauptansprechpartnerin mehr zeitliche Ressourcen zur Verfügung gestellt wird, um die Jugendverbandsarbeit zu unterstützen und Synergieeffekte weiterzuentwickeln. Den Jugendverbänden fällt in unserer Gesellschaft eine sehr wichtige Aufgabe zu. Diese sind wichtig, um das Engagement für unsere Zivilgesellschaft auch zukünftig zu bewahren.

  • Kreisjugendpartizipation

Einen weiteren wichtigen Schwerpunkt stellt die Entwicklung der Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen im Landkreis Hildesheim dar, um ihnen eine Stimme im Landkreis zu geben. Hier sollen unterschiedliche Formate entwickelt werden, um bei den jungen Menschen politisches Interesse zu wecken und Anliegen, Wünsche und Vorstellungen öffentlich zu diskutieren Ein Beispiel wäre hier die Einrichtung eines Jugendkreistags, wie es der Landkreis Regensburg eingeführt hat.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird damit beauftragt, im Stellenplan 2019 den Stellenanteil der Kreisjugendpflege von 0,5 auf 1,0 zu erhöhen. Die Stellenbeschreibung der Kreisjugendpflege soll den aktuellen Aufgaben angepasst werden. Die Aufnahme der o.g. zusätzlichen Aufgaben ist zwingend erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sven Wieduwilt                                                    gez. Martina Wiegand
Arbeitskreissprecher                                                    Arbeitskreissprecherin
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion

 

 


Photovoltaikanlagen auf allen kreiseigenen Gebäuden im Lankreis Hildesheim

Herrn
Landrat Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 29.10.2018

Photovoltaikanlagen auf allen kreiseigenen Gebäuden im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung des Ausschusses  für Bau und Kreisentwicklung, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung

Die Auswirkungen der Klimakatastrophe werden zunehmend sichtbarer. Die Befürchtung einer neuen „Heißzeit“ realistischer.

Die Folgen des Klimawandels sind schon heute in den Ökosystemen aller Kontinente und der Ozeane zu beobachten. Der Klimawandel zeigt bereits heute sehr deutlich negative Folgen, u.a. etwa für die Nahrungsmittelerzeugung.

Die Erreichung des im „Übereinkommen von Paris“ vereinbarten Zieles, die Klimaerwärmung bis 2050 auf unter 2 Grad zu beschränken, wird zunehmend unwahrscheinliche, weil die Zwischenziele ebenfalls nicht verwirklicht werden.

Die Treibhausgasemissionen sollen, jeweils gegenüber dem Basisjahr 1990, bis 2020 um mindestens 40 Prozent, bis 2030 um mindestens 55 Prozent, bis 2040 um mindestens 70 Prozent und bis 2050 um 80-95 Prozent gemindert werden.

Es muss endlich ernst gemacht werden mit dem Klimaschutz, denn wir können bzw. müssen davon ausgehen, dass sich der Klimawandel in den kommenden Jahrzehnten weiter verstärken und an Dynamik zunehmen wird.

Hier ist jeder gefordert, denn der Klimawandel kann nicht rückgängig gemacht werden. Allein die Menge der bereits ausgestoßenen Treibhausgase sorgt für eine weitere Erwärmung des globalen Klimas.

Es ist jedoch noch möglich, den Klimawandel zu verlangsamen und damit seine Auswirkungen für Menschen und Umwelt in Schranken zu halten.

Vorbildhaft sollten dabei insbesondere alle staatlichen, also auch die kommunalen Stellen, vorangehen und sich entsprechend verhalten.

In der Vergangenheit hat der Landkreis Hildesheim viel Geld in die energetische Sanierung seiner Gebäude investiert.

Nun sollte der Landkreis Hildesheim verstärkt auch mit der Erzeugung eigenen Stromes seinen Beitrag zum Klimaschutz beitragen. Der erzeugte Strom dient dabei primär zur Deckung des Eigenbedarfes. Der Strom, den darüber hinaus erzeugt  wird (z.B. in den Ferien) wird an den Stromnetzbetreiber verkauft.

Solarenergie ist eine ausgesprochen ökologische und wirtschaftliche Form der Energiegewinnung.

Eine Investition, die sich für den Landkreis Hildesheim – aber insbesondere für unseren Klimaschutz – in vielerlei Hinsicht rechnet.

Beschlussvorschlag:

Alle Dächer der kreiseigenen Gebäude werden mit PV-Anlagen ausgerüstet, ums so einen möglichst hohen Anteil der Stromselbstversorgung zu gewährleisten.

Für die Realisierung erstellt die Verwaltung eine Prioritätenliste, u.a. unter Berücksichtigung entsprechender Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Diese Liste wird im Fachausschuss und im Kreisausschuss behandelt, und im Kreistag beschlossen.

Bis zur abschließenden Realisierung aller ausgewiesenen Vorhaben werden jährlich 250.000 € in den Haushalt eingestellt.

Entsprechend der beschlossenen Prioritätenliste werden die Anlagen installiert.

Neubauten und größere Umbauten sind mit PV-Anlagen zu planen und im jeweiligen Gesamtaufwand zu berücksichtigen, um den o.g. Haushaltsansatz nicht zu belasten.

 

Mit freundlichem Gruß

gez. Klaus Bruer                                                                                     gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                                                         Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                                                        CDU-Kreistagsfraktion


Machtbarkeitsstudie zur Mobilitätsverbesesrung – Radschnellweg Hildesheim-Hannover

Herrn
Landrat Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 29.10.2018

Machbarkeitsstudie zur Mobilitätsverbesserung durch einen Radschnellweg zwischen Hildesheim und Hannover

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung

Im Rahmen des Antrages der Gruppe SPD – CDU zum Radverkehr vom 09.02.2017 haben wir auch die Prüfung der Errichtung eines Radschnellweges zwischen Hildesheim und Hannover beantragt.

Die Verwaltung sah keine Möglichkeit der Realisierung.

In der Zwischenzeit haben viele andere Kommunen u.a. in der Region Hannover bewiesen, dass bei entsprechendem Engagement und Durchsetzungswillen durchaus Möglichkeiten gefunden werden können.

Die Bundesregierung hat erkannt, dass die Förderung des Radverkehrs ein wichtiger Baustein zur Erreichung der vereinbarten Klimaziele ist. Sie hat ein Förderprogramm für Radschnellwege eingerichtet, in dessen Rahmen (ab 2018) Finanzhilfen i.H. von jährlich 25 Millionen Euro für Radschnellwege der Länder und Kommunen zur Verfügung gestellt werden – und damit könnten 1400 Kilometer Radschnellwege entstehen.

In den letzten Jahren haben viele Metropolregionen entsprechende Machbarkeitsstudien für ihre angehörigen Kommunen finanziert.

Vor einigen Tagen berichtete die Presse von der Umsetzung einer dieser Studien im Bereich  Hannover – Garbsen.

Warum sollte die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg nicht auch für die vorgeschlagene Trasse eine Machbarkeitsstudie mitfinanzieren? Die Pendlerströme sind vielversprechend.

Wir sind der Ansicht, dass es ökologisch höchst bedeutungsvoll ist, den Radverkehr zu stärken.

Es muss endlich ernst gemacht werden mit dem Klimaschutz, denn wir können bzw. müssen davon ausgehen, dass sich der Klimawandel in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiter verstärken und an Dynamik zunehmen wird.

Nach diesem Sommer und der drohenden „Heißzeit“ sollte selbst dem Letzten klar geworden sein, dass alles unternommen werden muss, um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen oder, wenn irgend möglich, zu unterschreiten.

Beschlussvorschlag:

„Der Landkreis Hildesheim beantragt bei der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für einen Radschnellweg zwischen Hannover und Hildesheim.

 

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                       gez. Friedhelm Prior
 Fraktionsvorsitzender                                          Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion

 


Sommerfest 2018 der CDU-Kreistagsfraktion bewirkt Gutes

Pressemitteilung 03docx


Spendenübergabe an Vertreter der Musikschule und den Clinic-Clowns

Zwei Spenden in Höhe von jeweils 500 Euro übergaben die CDU-Kreistagsabgeordneten Sabine Hermes, Martina Wiegand und Carsten Brose an die Vertreter der Musikschule Hildesheim e.V. und die Clinic-Clowns Hannover e.V..

Anlässlich ihres diesjährigen Sommerfestes hatte die CDU-Kreistagsfraktion um Spenden zugunsten der beiden Vereine gebeten. Die Sitzungsgelder der Abgeordneten landeten ebenfalls im Spendentopf. Auch die zu diesem Sommerfest geladenen Gäste reihten sich in die Liste der Spender ein.

Der Vertreter der Musikschule, Schulleiter Detlef Hartmann, und die Clinic-Clowns „Petronella“ und „Socke“ nahmen die Spenden mit Freude entgegen.

                                             v .r:   S. Hermes, D. Hartmann,Petronella + Socke, C. Brose, M.Wiegand

Die Musikschule ist Kulturträger und eine musikalische Bildungseinrichtung in Stadt und Landkreis Hildesheim.
Der Besuch der 14 Clinic-Clowns in insgesamt zehn Krankenhäusern bei Kindern, aber auch bei Eltern und Pflegepersonal lenkt von den Sorgen und Ängsten in Krankenhäusern ab und bringt das Lachen und die Heiterkeit wieder zurück. Selbst die Einsätze in der Palliativstation haben sich etabliert.