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Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim unter Berücksichtigung des Urteils des OVG v. 30.01.2020 ( Az.2 ME 622/19)
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 13.02.2020
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Aufnahme in die Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung des Schulausschusses aufzunehmen und folgende Fragen zu beantworten.
Der 2.Senat des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes hat mit Eilbeschluss vom 30. Januar 2020 entschieden, dass die Region Hannover verpflichtet ist, die Kosten der Schülerbeförderung in begrenztem Umfang auch dann zu übernehmen, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform nicht im Regionsgebiet, sondern im einem benachbarten Landkreis liegt.
Hieraus leiten sich folgende Fragestellungen ab:
- Welche Auswirkungen hat das o.g. Urteil auf die Beförderungssatzung des Landkreises Hildesheim?
- In welchen Bereichen und mit welchen konkreten Regelungen muss eine Anpassung der Beförderungssatzung erfolgen?
- Gibt es in unserem Landkreis ähnliche Fälle und wie werden diese bisher behandelt?
- Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, in die Satzung über die Schülerbeförderung eine Regelung aufzunehmen, die die Gestattung von Ausnahmen im Sinne von § 63 Abs. 3 Satz 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) auch in den Fällen ermöglicht, in denen keine Schulbezirke festgelegt sind.
Wir bitten Sie, dies im Rahmen der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Anfrage zum Grundwasserschutz
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 28.01.2020
Anfrage
Grundwasserschutz
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
hinsichtlich der Nutzung des Grundwassers im Landkreis Hildesheim bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Erkenntnisse hat die Kreisverwaltung über die Situation des Grundwassers im Landkreis Hildesheim? Welche einzelnen wasserrechtlichen Erlaubnisse sind für welche Nutzer und Nutzungszwecke wann a) erteilt und b) verlängert worden?
Welche dieser Erlaubnisse sind aufgrund welcher tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten zu überprüfen (z. B. wegen der Veränderungen des Grundwasserspiegels oder weil die Erlaubnisse nicht genutzt werden)? Wie beurteilt die Verwaltung den Bedarf nach einen Grundwasserschutz oder –entwicklungskonzept?
Begründung:
Es ist zu untersuchen und zu beraten, ob und welche Maßnahmen des Landkreises Hildesheim aufgrund der sinkenden Grundwasserspiegel erforderlich sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Klimaschutz-Check für Verwaltungen
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A
im Hause
Hildesheim, den 27.01.2020
Klimaschutz-Check für Verwaltungsvorlagen
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zu TOP 4 des Kreisausschusses am 27.01.2020 und TOP 7 des Kreistages am 30.01.2020 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag spricht sich für ein den Aufgaben des Landkreises entsprechenden Klimaschutz-Check als Teil eines Nachhaltigkeitsmanagements aus. Hierzu wird die Verwaltung gebeten, dem Kreistag möglichst bis zu seiner nächsten Sitzung einen Beschlussvorschlag vorzulegen. Dabei soll auch der Beschlussvorschlag der Fraktionen Die LINKE und Bündnis 90 DIE GRÜNEN berücksichtigt werden.
Begründung:
Der Kreistag des Landkreises Hildesheim hat am 26.09.2019 auf Antrag der Gruppe SPD- CDU folgende Bestimmung in seine Hauptsatzung aufgenommen:
„Der Landkreis erfüllt seine Aufgaben nach den in der Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 beschriebenen Grundsätzen einer nachhaltigen, ökologischen und sozialgerechten Entwicklung. Alle Entscheidungen müssen mit diesen Grundsätzen verträglich und abgestimmt sein.“
Damit werden die 17 Entwicklungsziele der Agenda für alle Organe des Landkreises Hildesheim anerkannt und im Handeln von Politik und Verwaltung verfolgt.
Ziel 13 fordert: „Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirklungen ergreifen.“ Dieses Ziel kann jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Es steht in Wechselwirkung anderen Zielen – z. B. mit den Zielen 6 und 7: „Verfügbarkeit und nachhaltige Bewirtschaftung von Wasser und Sanitärversorgung für alle gewährleisten“ und „Zugang zu bezahlbarer, verlässlicher, nachhaltiger und moderner Energie für alle sichern.“
Die einzelnen zur Verfolgung der Ziele geplanten und getroffenen Maßnahmen sollten möglichst auch aufgrund einer Bestandserfassung bewertet werden. Dies erleichtert eine Nachhaltigkeitsprüfung.
Der von den Fraktionen Die LINKE und Bündnis 90 DIE GRÜNEN beantragte Klimaschutz-Check fragt, ob sich Vorhaben fördernd, neutral oder hemmend auswirken auf: Klimaschutz, Energiewende, Natürliche Ressourcen, Flächenverbrauch, Biodiversität, Anpassung an den Klimawandel, Mobilität.
Dabei bleibt jedoch offen, nach welchen Kriterien z. B. beurteilt werden soll, ob sich ein neues Gebäude fördernd, neutral oder hemmend auf Klimaschutz auswirken wird. Zudem ist zu fragen, welchen Gewinn eine solche isolierte Aussage hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Landkreis die Genehmigung eines Bebauungsplanes ohnehin nur bei Rechtswidrigkeit der Planung versagen darf. Daher ist ein Klimaschutz-Check für den Landkreis auf den Aufgabenbereich des Landkreises abzustimmen und ein Klimaschutz-Check der Städte und Gemeinden auf deren Aufgabenbereich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Anfrage zum Hochwasserschutz und Gewässerunterhaltung
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 27.01.2020
Anfrage
Hochwasserschutz und Gewässerunterhaltung
Sehr geehrter Herr Levonen,
hinsichtlich der weiteren Planungen und Maßnahmen zum Hochwasserschutz und zur Gewässerunterhaltung bitten wir unter Hinweis auf den Beschluss des Kreistages vom am 6.12.2018 und die Vorlagen der Verwaltung (513/XVIII vom 20.11.201 und 513/XVIII – 1 vom 30.11.2018) um Beantwortung folgender Fragen:
- Was sollen die „Aufgaben“ sein, die der Hochwasserschutzverband „zentral“ abwickeln soll und wofür soll er die dauerhafte Unterhaltung übernehmen und finanzieren?
Welche Organe (§ 46 WVG) soll der Verband haben und wer soll darin vertreten sein?
Wer hat im Landkreis Hildesheim derzeit aufgrund welcher konkreten Rechtsvorschriften (z. B. § 39 WHG und § 61 NWG), Vereinbarungen usw. mit welchen Rechten und Pflichten welche einzelnen Gewässer zu unterhalten?
Welche Stellen und welche Organe haben nach welcher konkreten Regelung die Aufsicht über welche Unterhaltungspflichtigen und welche aufsichtlichen Maßnahmen (Anordnungen usw.) stehen dazu aufgrund welcher konkreten Vorschrift zu Verfügung?
- Wann und von wem ist das Errichtungsverfahrens nach dem Wasserverbandsgesetz (WVG) eingeleitet worden und wer ist nach welcher Vorschrift die zuständige Aufsichtsbehörde?
- Wer sind die Kooperationspartner des Hochwasserschutzverbandes oder sollen es werden?
Ab wann oder für wann wollen welche Kooperationspartner einen Hochwasserschutzverband als Wasserverband nach dem gültigen Wasserrecht für welche Aufgaben gründen?
- Welche konkreten Angaben enthalten die Errichtungsunterlagen hinsichtlich der im § 2 Wasserverbandsgesetz (WVG) genannten Aufgaben, Gebiet sowie Umfang und Unternehmen des Verbandes?
- Welche gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben und Befugnisse a) der Städte und Gemeinden und b) der Unterhaltungsverbände, c) der Wasser- und Bodenverbände, d) welcher sonstigen Stellen werden durch die geplanten Aufgaben und Befugnisse des geplanten Hochwasserschutzverbandes geändert: insbesondere gemindert?
Welche Rechte der Städte und Gemeinden a) zur Abwehr von konkreten Gefahren bei Hochwasserlagen, b) zur Flächennutzungsplanung und c) zur Verhinderung von Hochwassergefahren insbesondere durch baulich- technische oder administrativ-organisatorische Maßnahmen werden durch die Bildung oder nach der Bildung des geplanten Hochwasserschutzverbandes gemindert?
- Von wem werden welche Aufgaben und Befugnisse (siehe Nr. 5) durch die Errichtung oder nach der Errichtung des o. a. Hochwasserschutzverbandes in welcher Form gemindert oder erweitert?
Wird insbesondere a) die baurechtliche und naturschutzrechtliche Planungshoheit der Städte und Gemeinden und b) deren Rechte auf zukünftige Fördermittel für Maßnahmen zum Hochwasserschutz oder Natur- und Landschaftsschutzes gemindert?
- In welcher Form werden oder wurden die Städte und Gemeinden des Landkreises Hildesheim bei oder vor der Errichtung des o. a. Hochwasserschutzverbandes beteiligt?
- Welche konkreten Hochwasserschutzmaßnahmen in welchen Orten sollen von dem Hochwasserschutzverband geplant und wann durchgeführt werden?
Welche konkreten Gewässerunterhaltungsmaßnahmen in welchen Orten und an welchen Gewässern sollen von dem Hochwasserschutzverband geplant und dauerhaft durchgeführt und wie finanziert werden?
- Welche Hochwasserschutzmaßnahmen sind in der Zeit seit dem Hochwasser vom Juli 2017 in welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim von wem (Gemeinde, Landkreis, Land, Dritte) mit jeweils welchen Gesamtkosten wann durchgeführt worden?
Welche dieser Maßnahmen hat das Land nach welcher Regelung (einschl. der Mittel von Bund und EU) in welcher Höhe und zu wie viel Prozent gefördert: insbesondere nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland im Land Niedersachsen und in der Freien Hansestadt Bremen (RL Hochwasserschutz im Binnenland — HWS)?
Welche dieser Maßnahmen hat der Landkreis nach welcher Regelung in welcher Höhe und zu wie viel Prozent gefördert?
Für welche zukünftigen Hochwasserschutzmaßnahmen im Landkreis Hildesheim soll eine höhere Förderung als bisher erfolgen? Wie hoch soll diese zusätzliche Förderung sein und sollen auch die Städte und Gemeinden Zuwendungsempfänger sein?
- Ab wann und wofür soll die o. a. Hochwasserkooperation zusätzlich zu den bisherigen Fördermitteln vom Land a) in welchen Jahre und b) welchen Betrag (statt der zusätzlichen Landesmittel von jährlich 5.000.000 € bei einer Förderquote von 80% über eine Zeitraum von fünf Jahren) als eine 80%ige Beteiligung an den Planungs-, Personal-, Geschäfts-, Sach- und Baukosten erhalten? Welchen Betrag bzw. Anteil davon erhält der Landkreis Hildesheim?
Begründung:
- Hochwasser haben z. T. katastrophale Folgen für Mensch und Umwelt. Daher sind die Städte und Gemeinden gesetzlich verpflichtet, bei ihren Bauleitplänen die Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Hochwasserschäden zu treffen. Dabei sind auch die Maßnahmen zu treffen, die zur Pflege und Entwicklung von Gewässern mit dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung der wasserwirtschaftlichen und naturräumlichen Funktion gesetzlich gefordert sind.
Die Dimension der zuvor genannten Aufgaben ist in den vergangenen Jahren sehr deutlich geworden. Dies zeigt sich z. B. bei den komplexen Verfahren, die für wirksame Hochwasserschutzmaßnahmen erforderlich sind. Diese Verfahren haben insbesondere Auswirkungen auf die Nutzung von Flächen für die Landwirtschaft, den Verkehr, das Wohnen, das Gewerbe und den Naturschutz. Kurzum: Hochwasserschutzplanungen und –maßnahmen verursachen erhebliche Kosten und betreffen die gemeindliche Planungsverantwortung und Planungshoheit.
Aus den zuvor genannten Gründen sind Planungen zur Gründung eines Hochwasserschutzverbandes für die Gemeinden und sehr viele Menschen unseres Landkreises von erheblicher Bedeutung.
- Der Kreistag hat am 6.12.2018 einstimmig beschlossen:
„Die Landkreise Goslar und Hildesheim sowie die Städte Hildesheim und Salzgitter schließen sich zum Hochwasserschutz an der Innerste für den Bereich von der Talsperre bis zur Einmündung in die Leine mit allen Nebengewässern zusammen, planen die Hochwasserschutzmaßnahmen und führen diese durch.
Die Landkreise Goslar und Hildesheim sowie die Städte Hildesheim und Salzgitter schließen mit dem Land Niedersachsen eine öffentlich rechtliche Vereinbarung zur Durchführung der vorgenannten Hochwasserschutzmaßnahmen ab.
Unter der Voraussetzung der Förderung durch das Land Niedersachsen mit einer 80%igen Beteiligung an den Planungs-, Personal-, Geschäfts-, Sach-, Bau- und Unterhaltungskosten ist eine Co-Finanzierung in Höhe von 20% erforderlich. Diese Co-Finanzierung wird vom Landkreis Goslar mit 10%, von der Stadt Salzgitter mit 10% und von der Stadt Hildesheim mit 25% und dem Landkreis Hildesheim mit 55% gesichert.
Die Kooperationspartner gründen mit Wirkung vom 01.01.2019 einen Hochwasserschutzverband als Wasserverband nach dem gültigen Wasserrecht. Dieser Verband tritt für die Kooperationspartner auf und wickelt die Aufgaben zentral ab. Er übernimmt auch die Steuerung und die dauerhafte Unterhaltung.
Der Hochwasserschutzverband strebt eine enge Abstimmung mit den beteiligten Städten und Gemeinden und den zuständigen Unterhaltungsverbänden an. Eine Zusammenarbeit bei vorgeplanten Vorhaben wird erörtert.
Den Vertretungskörperschaften wird ein jährlicher ausführlicher Bericht von dem Hochwasserschutzverband vorgelegt. Eine Information zu den einzelnen Baumaßnahmen wird in den jeweils zuständigen Gremien regelmäßig durchgeführt.“
Viele Formulierungen dieses Beschlusses (z. B. gründen, Steuerung, tritt auf, wickelt ab, dauerhafte Unterhaltung der Innerste mit allen Nebengewässern) müssen hinsichtlich der Fragen und Entscheidungen zur weiteren Umsetzung konkretisiert werden. Dies betrifft auch die Entscheidungskompetenzen der Gemeinden und der Abgeordneten in den Kommunalparlamenten sowie den Erhalt der Förderfähigkeit von Maßnahmen der Gemeinden, Bodenschutzverbände, Gewässerunterhaltungsverbände und Dritter.
3. Herr Landrat Levonen verkündete vor Beginn der Kreistagssitzung am 12.12.2019, das er heute in Hannover die Kooperation zum Hochwasserschutz unterzeichnet habe und auf eine Verstetigung hoffe.
Einzelheiten dazu einschl. Umsetzungsmaßnahmen sind noch zu klären. Aber auch unabhängig davon werden weitere Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung erforderlich sein. Um alle zuvor genannten Aufgaben und Vorhaben möglichst wirksam erfüllen zu können, sind eindeutige Regelungen zur Zuständigkeit und Zuständigkeitsabgrenzung erforderlich – auch und insbesondere hinsichtlich der von den verschiedenen Stellen angestrebten Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Einberufung des Jugendhilfeausschusses
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 21.01.2020
Antrag und Anfrage nach § 56 NKomVG;
Einladung zu einer Sondersitzung des Jugendhilfeausschuss (JHA)
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den JHA zu einer Sondersitzung zu den Themen
- „Probleme bei der personellen Ausstattung der Kindertagesstätten“ und dazu einen Vertreter der Landesregierung einzuladen und zum Thema
- „Planungen in der Gemeinde Lamspringe zur Errichtung einer Einrichtung für zwei Integrations-Kindergartengruppen, einer Frühförderstelle und einer Autismusambulanz“
- Investitionsförderung der Freien Träger für das Jahr 2018
einzuladen. Gleichzeitig bitten wir zu Punkt 3: Investitionsförderung der Freien Träger für das Jahr 2018 um Aufnahme in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages.
Sowie um Beantwortung folgender Fragen:
- Von welchen Städten und Gemeinden sind dem Landkreis welche der o. a. Probleme
bisher mitgeteilt worden? - Beabsichtigt die Landkreisverwaltung die Kommunen zur Personalsituation zu befragen?
- Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, die personelle Ausstattung der Kindertagesstätten zu verbessern? Wenn ja, welche ?
- Welche Vorschläge, Hinweise oder Anregungen von der Landesregierung gibt es, um
die o. a. Probleme zu beseitigen oder zu mindern?
Begründung:
Zu 1.:Nach Presseberichten verfügen zumindest einige Kindertagesstätten in Stadt und Landkreis Hildesheim derzeit schon oder in absehbarer Zeit nicht über ausreichend Personal. Der Landkreis ist bereit erhebliche Summen für den notwendigen Neubau und die Sanierung von Kitas zu investieren. Nun deutet sich die Gefahr an, dass wunderschöne neue Kitas errichtet werden und aus Mangel an Personal nicht in Betrieb gehen können.
Es ist zu untersuchen und zu entscheiden, ob /wie diese Probleme beseitigt oder zumindest gemindert werden können. Da die Anforderungen sowie die Ausbildung des Betreuungspersonals landesrechtlich geregelt sind, ist eine Beteiligung von Vertretern der Landesregierung an den anstehenden Beratungen anzustreben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
gez. Ludwig Bommersbach gez. Bernhard Flegel
Stv. Ausschussvorsitzender des Ausschussvorsitzender des
Jugendhilfeausschusses Jugendhilfeausschusses
Neubau der Rettungswache Sarstedt
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 21.01.2020
Neubau der Rettungswache Sarstedt
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum TOP 22 des Kreisausschusses am 27.01.2020 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
dem Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 02.12.2019 (631/XVIII-2) wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die Planung für das Gymnasium Sarstedt vorrangig ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreisausschuss bis ca. Ende März 2020 eine Planung vorzulegen, aus der alle wesentlichen Planungen für das Gymnasium Sarstedt einschließlich aller Erschließungen hervorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion