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Beschlussvorschlag zum Thema Förderschulen
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, 02.05.2018
Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU zum Thema „Förderschulen“ zum TOP 4 der Sitzung des Schulausschusses am 03.05.2018
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
der Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 12.04.2018 wird durch folgenden Beschlussvorschlag ersetzt:
Beschlussvorschlag:
- Die Kreisverwaltung beantragt die Übergangsregelung nach § 183c Abs. 5 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) für die drei Förderschulen im Landkreis Hildesheim.
- Die Kreisverwaltung erstellt ein regionales Inklusionskonzept. Darüber hinaus erfolgt eine konkrete Planung für den Übergang in das inklusive Schulsystem. Diese Planung umfasst das pädagogische und das räumliche Konzept und ebenso den wünschenswerten sonderpädagogischen Einsatz in den aufnehmenden Schulen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planung mit einer Arbeitsgruppe insbesondere aus Vertretern/Vertreterinnen der Förderschulen, der weiterführenden Schulen bzw. zukünftig aufnehmenden allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, der Universität Hildesheim und dem Schulamt zu erarbeiten. Durch diese Zusammenarbeit ist gewährleistet, dass allen Belangen Rechnung getragen wird und gleichzeitig ein reibungsloser Übergang in das reguläre allgemeinbildende Schulsystem sichergestellt ist.
- Es ist anzustreben, dass die Arbeitsgruppe ihre konstituierende Sitzung vor den Sommerferien 2018 durchführt und ab August 2018 mit den ersten Arbeitsschritten beginnt. Über die Erarbeitung des Konzeptes wird der Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur regelmäßig unterrichtet. Das Konzept und das Ergebnis der Arbeitsgruppe sollen spätestens in der Kreistagssitzung im Sommer 2020 vorliegen.
- Soweit die Umsetzung des Konzeptes erfolgt und die Rahmenbedingungen gegeben sind, erfolgt ein vorzeitiger Übergang in die Inklusion vor dem Datum nach § 183c Abs. 5 Satz 3 NSchG nach zeitgerechter Beteiligung und Abstimmung mit der jeweiligen Förderschule.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Förderung des öffentlichen Nahverkehrs
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 26.04.2018
Förderung des öffentlichen Nahverkehrs
Tarifverbund
Sehr geehrter Herr Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Förderung des öffentlichen Nahverkehrs in Niedersachsen, Tarifverbund“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau- und Kreisentwicklung aufzunehmen.
Begründung:
In Niedersachsen wird auf Initiative der Landesverkehrsgesellschaft zukünftig eine gemeinsame Fahrkarte eingeführt, die kombinierte Bahn-, Bus- und Straßenbahnfahrten ermöglicht (s. Anhang).
Ob und ggf. in welchem Umfang dies auch für den Landkreis Hildesheim relevant ist, sollte im zuständigen Ausschuss von der Verwaltung vorgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bruer Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Anfrage Kostenerstattung zum Hochwassereinsatz im Sommer 2017
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. A.
Hildesheim, 26.04.2018
Anfrage gemäß § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
die durch das Hochwasser im Sommer 2017 an Gebäuden und der Infrastruktur entstandenen Schäden sind noch lange nicht behoben. Den Menschen in den betroffenen Bereichen wurde durch die jeweiligen Ortsfeuerwehren aber auch weiteren Rettungskräfte bis an deren Belastungsgrenze geholfen.
Nach einem Presseartikel der HiAZ vom 19.04.2018 müssen einige Gemeinden Erstattungen für auswärtige Einsatzkräfte leisten, wovon bereits zwei Gemeinden einen Antrag auf Bezuschussung der Einsatzkosten beim Landkreis Hildesheim gestellt haben.
Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Welche Gemeinden haben bereits einen Antrag auf Erstattung an den Landkreis gestellt und in welcher Höhe?
- Welche Gemeinden haben angekündigt, einen solchen zu stellen?
- Wie hoch wird schätzungsweise der Gesamtaufwand für die insgesamt eingesetzten Feuerwehrkräfte und weiteren Rettungskräfte sein?
- Wie hoch wird davon der monetäre Anteil für die zu beantragende Bezuschussung sein?
- Mit welchen Gemeinden sind bisher mit welchen Ergebnissen Gespräche hinsichtlich einer Kostenbeteiligung des Landkreises geführt worden?
- Gegenüber welchen Gemeinden sind wann und auf welcher Grundlage und welchen Kriterien Zusagen auf Übernahme von welchen Kosten gemacht worden?
Weiterhin bitten wir mitzuteilen, ob für zukünftige – ähnliche – Situationen Verfahrensschritte bzw. schriftlich fixierte Ablaufpläne erarbeitet wurden, um ein schnelleres und transparentes Verfahren für alle Beteiligten sicherzustellen.
Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass der „Bericht Maßnahmen zum Hochwasserschutz“ (sh. KT-Beschluss vom 28.09.2017) in der Kreistagssitzung am 25.06.2018 vorgestellt wird.
Für die Beantwortung der o.g. Fragen bis zum 16.05.2018 sind wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Brinkmann Dr. Bernhard Evers Arbeitskreissprecher Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
Förderschulen im Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
im Hause
Hildesheim, 12.04.2018
Förderschulen im Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
die Gruppe SPD-CDU stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur.
Beschlussvorschlag:
Die Kreisverwaltung stellt einen Antrag auf Bestandsschutz bis zunächst 2023 für die drei Förderschulen L im Landkreis Hildesheim (Alfeld, Bad Salzdetfurth und Sarstedt).
Die Kreisverwaltung erstellt ein regionales Inklusionskonzept. Darüber hinaus eine konkrete Planung für den Übergang in das inklusive Schulsystem. Diese Planung umfasst das pädagogische und das räumliche Konzept und ebenso den wünschenswerten sonderpädagogischen Einsatz in den aufnehmenden Schulen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planung mit einer Arbeitsgruppe aus Vertretern/Vertreterinnen der Förderschulen, der weiterführenden bzw. zukünftig aufnehmenden allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, der Universität Hildesheim und dem Schulamt zu erarbeiten.
Durch diese Zusammenarbeit ist gewährleistet, dass allen Belangen Rechnung getragen wird und gleichzeitig ein reibungsloser Übergang in das reguläre allgemeinbildende Schulsystem sichergestellt ist.
Es ist anzustreben, dass die Arbeitsgruppe ihre konstituierende Sitzung vor den Sommerferien 2018 durchführt und ab August 2018 mit den ersten Arbeitsschritten beginnt.
Die Verwaltung berichtet in der ersten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur im Jahr 2019 über den Sachstand.
Begründung:
Nach Auffassung der Gruppe SPD-CDU sollten die Übergangsregelungen gem. § 183 c Abs. 5 des Niedersächsischen Schulgesetzes für die Fortsetzung des Schulbetriebs der drei Förderschulen im Landkreis Hildesheim genutzt werden.
Dabei verfolgt die Gruppe SPD-CDU das Ziel, die Planung in der Arbeitsgruppe bis möglichst 2021 beendet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Volkshochschule
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 13.03.2018
Volkshochschule
Beschlussvorschlag der Gruppe SPD/CDU zu TOP 15 der Kreistagssitzung am 14.03.2018
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
für die Beratung zu TOP 15 der Kreistagssitzung am 14.03.2018 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
Die VHS soll vom Landkreis in 2018 mit einen Zuschuss in Höhe von max. 100.000 € unabhängig von einer möglichen Steuerschädlichkeit für die Holding oder die VHS unterstützt werden, wenn sie dies beim Landkreis beantragt und der Antrag hinsichtlich des Finanzbedarf ausreichend begründet ist. Die Entscheidung darüber soll möglichst kurzfristig der Kreisausschuss treffen.
Begründung:
- Holding und Volkshochschule Hildesheim gGmbH
Der Landkreis Hildesheim ist alleiniger Gesellschafter der Landkreis Hildesheim Holding GmbH bei einem Stammkapital von 25.500 €. Zweck der Holding ist der Erwerb und die Verwaltung von gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Unternehmensbeteiligungen.
An der Volkshochschule Hildesheim gGmbH ist die Holding zu 50 Prozent beteiligt (Stammkapital von 25.000 €). Ebenfalls mit 50 Prozent beteiligt ist der Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V.
Als gemeinnützige Gesellschaft ist die VHS von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit.
- Freiwillige Leistung und Einfluss des Kreistages
Für den Landkreis Hildesheim zählt die Volkshochschule bzw. seine Beteiligung an der Volkshochschule (VHS) zu den freiwilligen Aufgaben und somit auch zu den freiwilligen Leistungen. Entsprechend freiwillig ist die Unterstützung der Stadt Hildesheim an den Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V.
Der Kreistag hat trotz des enormen und freiwilligen finanziellen Aufwandes für die VHS auf deren Tätigkeit bzw. Geschäftsführung keinen direkten Einfluss, sondern nur über seine Vertretung im Aufsichtsrat der VHS oder über seine Rechte als Gesellschafter über die Holding.
Die o. a. Mehrheitsverhältnisse von je 50 Prozent und die somit geringen Einflussmöglichkeiten des Landkreises entsprechen nicht dem tatsächlichen Gewicht des Landkreises an der Finanzierung der VHS. Daher ist es zumindest fraglich, ob überhaupt von einer VHS des Landkreises gesprochen werden kann.
- Finanzsituation des VHS
Zumindest für den Kreistag ist die Finanzsituation der VHS nicht ausreichend erkennbar: Dies gilt neben den Jahresabschlüssen auch hinsichtlich der Fragen,
– welche Tätigkeiten die VHS (klassische Felder der VHS, Schulabschlüsse, Sprachkurse für Migranten ) mit welchen Mitteln und in welchem Umfang finanziert,
– wie und bis wann die VHS die Tarifauseinandersetzungen mit dem Ziel „gleiche Lohn für gleiche Arbeit“ lösen will.
- Die Gesellschaft VHS
Der Gesellschaftsvertrag der VHS mit dem darin genannten Gesellschaftszweck ist hier nicht bekannt. Folglich ist hier auch unklar, ob alle aktuellen Tätigkeitsfelder der VHS dem vertraglichen Gesellschaftszweck entsprechen. Unabhängig vom Inhalt des Vertrages kann der Landkreis frei entscheiden, in welchem Umfang er die VHS überhaupt und für welche Tätigkeiten finanziell unterstützt oder weiter unterstützen will.
Der Landkreis ist z. B. nicht zur Finanzierung einer Gesellschaft verpflichtet, von der in absehbarer Zeit keine ausreichenden Maßnahmen für das Ziel „gleiche Lohn für gleiche Arbeit“ zu erwarten sind.
Der Landkreis kann Erwachsenenbildung ggf. auch unabhängig von oder zusätzlich zur VHS betreiben.
Die Mehrheitsverhältnisse in der VHS sind kurzfristig den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Die aktuellen Tarifauseinandersetzungen sollten nach Auffassung des Kreistages umgehend mit einem Stufenplan, der das Ziel „gleiche Lohn für gleiche Arbeit“ beinhaltet, beendet werden. Bisher von der VHS bzw. der Geschäftsführung der VHS nicht ausreichend beantwortete Fragen, sollten sich nicht nachteilig für die Beschäftigten der Gesellschaft auswirken.
Der Landkreis fordert von der VHS kurzfristig wirksame Maßnahmen für das Ziel „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, wie z. B. die von der VHS geplante Dynamisierung des Haustarifes. Über konkrete Maßnahmen dazu sollte im Aufsichtsrat sehr zeitnah entschieden werden. Scheitert ein Einvernehmen an der Position des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e. V., ist dies umgehend im Kreisausschuss zu beraten.
Hinweise:
Niedersächsisches Erwachsenenbildungsgesetz (NEBG)
In §§ 1 und 2 NEBG ist u. a. bestimmt:
„Die Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Teil des Bildungswesens.“
„Das Land fördert die Erwachsenenbildung durch Finanzhilfen nach Maßgabe der jährlichen Festsetzungen im Haushaltsplan…. Finanzhilfe erhalten 1. die Träger der Einrichtungen auf kommunaler Ebene (in der Regel Volkshochschulen) gemäß § 6, …wenn ihre Finanzhilfeberechtigung gemäß § 3 festgestellt worden ist. …
Die staatliche Förderung lässt die Eigenständigkeit der Einrichtungen oder ihrer Träger, die selbständige Gestaltung des Angebots und die Auswahl des Personals unberührt.“
- 3 Abs. 2 NEBG regelt:
„Wird die Einrichtung in der Rechtsform einer juristischen Person des privaten Rechts betrieben, so muss sie gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts sein. Wird eine rechtlich unselbständige Einrichtung von einer juristischen Person des privaten Rechts getragen, so muss der Träger die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 4 und des Satzes 1 erfüllen.“
- 6 NEBG lautet:
„(1) Die Finanzhilfen für die Förderung der Einrichtungen auf kommunaler Ebene nach den Vorgaben dieses Gesetzes leistet das Land an deren Träger.
(2) Die Grundförderung umfasst 30 vom Hundert und die Leistungsförderung 70 vom Hundert des für die Einrichtungen auf kommunaler Ebene vorgesehenen Gesamtansatzes.
(3) 1 Die Grundförderung wird einwohnerbezogen auf das jeweilige Einzugsgebiet der Einrichtungen aufgeteilt, berechnet nach den Einwohnerzahlen zum 31. Dezember des vorvergangenen Kalenderjahres. 2 Die Einwohnerzahlen werden zur Förderung des ländlichen Raums mit einem Faktor gewichtet, dessen Höhe innerhalb des Rahmens von 1,1 bis 3,5 vom Fachministerium durch Verordnung festgelegt wird. 3 Die Verordnung bestimmt außerdem das jeweilige Einzugsgebiet der Einrichtungen. 4 Ländlicher Raum ist der Raum außerhalb der Oberzentren. 5 Bei der Gewichtung sind die Einwohnerdichte und die Höhe der Gesamteinwohnerzahl im Einzugsbereich zu berücksichtigen.
(4) Die Leistungsförderung wird nach dem Anteil der jeweiligen Einrichtung auf kommunaler Ebene an dem Gesamtarbeitsumfang der berücksichtigungsfähigen Bildungsmaßnahmen aller Volkshochschulen verteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Bruer Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Einrichtung des Baukulturdienstes „Weser-Leine“
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
Hildesheim, 21.02.2018
Einrichtung des Baukulturdienstes „Weser-Leine“
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie unter dem o.g. Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag zu erfassen. Die Zuwächse beim Städte- und Kulturtourismus betrugen in den letzten 7 Jahren (lt. Artikel in der HiAZ) 12%.
Gerade für den zwar idyllisch gelegenen, aber wirtschaftlich entwicklungsfähigen Süden unseres Landkreises könnte ein wachsender Tourismus eine Chance bedeuten.
Hierfür muss aber zwingend ein ansprechendes Umfeld geschaffen werden. Der unter Vorlage 262/XVII dargestellte Entwurf eines Beitritts zum Baukulturdienst Weser-Leine könnte ein Baustein hierfür sein. mehr…