Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.04.2016
Gesundheitskarte für Flüchtlinge im Landkreis Hildesheim;
Anfrage gem. § 18 GO
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
auf seiner Internet-Seite hat der Landkreis am 22.03. mitgeteilt, dass die den infrage kommenden Flüchtlingen in den letzten Wochen ausgehändigte Gesundheitskarte nunmehr bereitgestellt wurde; d.h., das bislang sehr aufwändige Verfahren der Behandlungsscheine, die unmittelbar vor einem Arztbesuch von den Arztpraxen beim Landkreis Hildesheim angefordert werden mussten, werde hierdurch ersetzt und vereinfacht.
Der Niedersächsische Landkreistag und auch der Niedersächsische Städtetag äußern übereinstimmend Kritik am zu-Stande-Kommen der landesweiten Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen als auch an dessen Inhalt, zumal das bisherige Verfahren weitgehend reibungslos laufe.
Die Gruppe CDU/FDP fragt deshalb:
- Teilt der Landkreis Hildesheim die Befürchtung, dass erhebliche Kostensteigerungen zu befürchten seien, weil die Krankenkassen sich nicht in der Lage sehen, die gesetzlich vorgesehenen eingeschränkten Leistungen wirksam zu kontrollieren?
- Betrachtet der Landkreis Hildesheim den Verwaltungskostenanteil von 8% aller Behandlungskosten, die er an die Krankenkassen abzuführen hat, bei gleichzeitig mangelnden Kontrollmöglichkeiten ebenso wie NLT und NST für völlig überhöht?
- Ist anzunehmen, dass der Landkreis Hildesheim von der Gesundheitskarte in absehbarer Zeit wieder Abstand nehmen wird, weil diese sich -jedenfalls unter den derzeitigen Rahmenbedingungen- landesweit kaum durchsetzen wird? Welche Folgen hätte dieses im Verwaltungsablauf? Teil der Landkreis die Auffassung von NLT und NST, wonach das Land die Kosten für die Gesundheitsversorgung der Asyl- suchenden selbst übernehmen solle?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt gez. Dr. Bernd Fell
Vorsitzender der Gruppe CDU/FDP Stellv. Vorsitzender der
Gruppe CDU/FDP