Ambulante Hilfe zur Pflege

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.11.2023

 

Ambulante Hilfe zur Pflege
Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2023 – Antrag 437/XIX

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 11 „Ambulante Hilfe zur  Pflege“  des Kreisausschusses und zum  TOP 16 der Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Einrichtungen der Tagespflege und ambulanter Dienste im Bereich der Hilfe zur Pflege sollen vom Landkreis dauerhaft gefördert werden. Dafür werden 100.000 € im Haushaltsplan 2024 veranschlagt. Einzelheiten zur Verwendung sollen in einer Förderrichtlinie geregelt werden, die dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

Begründung:

Viele Einrichtungen sehen sich aufgrund derzeitiger inflationärer Auswirkungen nicht in der Lage, die bisherigen Pflegeleistungen weiterhin zu erbringen. Damit die Versorgung in der Tagespflege und durch die ambulanten Dienste zukünftig gesichert wird, müssen ausreichende Mittel bereitgestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Dirk Bettels
Sprecher für Jugend, Soziales und Gesundheit


Globale Minderausgabe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.11.2023

Globale Minderausgabe

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 17 des Kreisausschusses am 04.12.2023 und zum TOP 28
„Haushalt 2024 “ der Kreistagssitzung übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Es wird eine globale Minderausgabe beschlossen in Höhe von 1,5 %, aber mindestens 8.000.000 Euro bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind Aufwendungen für konkrete Vorgaben/Beschlüsse des Kreistages oder Kreisausschusses (z. B. Zuwendungen für die Kinderbetreuung, Tagesmütter, Ombudschaft).

Begründung:

Die bisher von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen ermöglichen den Abgeordneten keine ausreichende Möglichkeit, sachgerecht vorzuschlagen, bei welchen einzelnen Maßnahmen zur Erfüllung der dem Landkreis übertragenen Aufgaben Einsparungen vorzunehmen sind. Daher muss eine globale Minderausgabe beschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen, Personal,
Digitalisierung und Innere Dienste


Haushaltssatzung 2024 – Haushaltssicherungskonzept 2024

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.11.2023

 

Haushaltssatzung 2024 des Landkreises Hildesheim einschließlich Haushaltsplan,Investitionsprogramm u. Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung
Haushaltssicherungskonzept 2024; Stellenplan 2024 des Landkreises Hildesheim
Hilfen zur Erziehung

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 17 Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2024 des Kreisausschusses am 04.12.2023  und zum TOP 28 Haushaltsplan (Satzung u.a.) der Kreistagssitzung am 07.12.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Beim Produkt 363-003 Hilfen zur Erziehung wird der Ansatz  von  –  54.806.5004 für das Jahresergebnis 2024 auf  – 52.000.000 Euro festgesetzt. Die Höhe der Transferaufwendungen ist entsprechend zu mindern.

Begründung:

Die Minderung um ca. 4 % gegenüber dem Ergebnis von 2022 bzw. ca. 5 % gegenüber dem bisher vorgeschlagenen Ansatz soll durch eine Optimierung der Verfahren erbracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen, Personal,
Digitalisierung und Innere Dienste

 


Schlüsselzuweisung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 29.11.2023

 

Schlüsselzuweisung
TOP 17 des Kreisausschusses am 04.12.2023 und TOP 28 der Sitzung des Kreistages
am 07.12.2023

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 17 des Kreisausschusses am 04.12.2023 und zum  TOP 28  der Kreistagssitzung am 07.12.2023  übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Ansatz für die Schlüsselzuweisung wird von  91.385.000 Euro auf 92.385.000 Euro angehoben.

 Begründung:

 Es ist nicht sachgerecht, als Ansatz das Ergebnis aus 2022 ohne nennenswerte Änderung zu übernehmen. Die Anhebung des Ansatzes um ca. 0,15 %  der erwarteten ordentlichen Erträge ist in jeder Weise vertretbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

 

 

 

 


Antrag – Auskunftsstelle bei akuter Kurzzeitpflege oder bei  Verhinderungspflege

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 29.11.2023

Ambulante Pflege Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2023 437/XIX

Auskunftsstelle bei akuter Kurzzeitpflege oder bei  Verhinderungspflege

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 11 des Kreisausschusses „Ambulante Pflege“  am 04.12.2023 und zu TOP 16 des Kreistages am 7.12.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Hildesheim veröffentlicht und benennt gegenüber den Gesundheitseinrichtungen, die für den Bereich Pflege relevant sind, eine Stelle der Kreisverwaltung, die täglich zwischen 8:00 bis 18:00 Uhr Auskunft darüber geben kann, wo im Landkreis der akute Bedarf für eine Kurzzeitpflege oder ambulant betreutes Wohnen (Verhinderungspflege) erfüllt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher für Jugend, Soziales und Gesundheit


Sachleistungen für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.11.2023

 

Sachleistungen für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Anfrage gem. 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr  Landrat Lynack,

unter Hinweis auf den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion auf Behandlung des Themas „Sachleistungen für Anspruchsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz“ vom 12.10.2023 bitten wir Sie hinsichtlich  der „Barleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nach § 3a Abs.1 AsylbLG“  um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Gründe sprechen nach Ihrer Auffassung dafür oder dagegen für welche Gruppen der Asylbewerber (Art und Ort der Unterbringung im Landkreis Hildesheim sowie Asylstatus bzw. Schutzform) das Barsystem ganz oder teilweise durch Sachleistungen oder Geldleistungen durch Gutscheine oder Chipkarten zu erbringen?

Begründung:

Entscheidungen zu diesem Thema können erst nach einer umfassenden Sachverhaltsdarstellung getroffen werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

gez. Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen, Personal,
Digitalisierung u. Innere Dienste

178 – Antwort


 Pressemitteilung

 

„Abschaffung unzumutbarer Bearbeitungszeiten“

Die Mehrheit von SPD, Grüne und LINKE hat im Hildesheimer Kreistag am 22.11.2023 den Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt, dass Anträge der Bürgerinnen und Bürger deutlich schneller als bisher bearbeitet werden müssen. Vor einigen Wochen hatte Landrat Bernd Lynack (SPD) auf wiederholte Anfragen der CDU-Fraktion zum Beispiel eingeräumt, dass die Bearbeitungsdauer im Bereich der Wohngeldstelle, der Elterngeldstelle, bei der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen und im ambulanten Bereich zwischen Antragstellung, der Bescheiderteilung und Leistungsauszahlung derzeit im Durchschnitt ca. 6-7 Monate beträgt.

Das sind nach Auffassung der CDU-Fraktion unzumutbare Bearbeitungszeiten, insbesondere bei existenzsichernden Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. In Peine hätte die Verwaltung dafür vom Kreistag die Vorgabe, dass eine Bescheiderteilung bei 90% aller Neuanträge innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen der entscheidungsreifen Unterlagen erfolgt.

Solche Vorgaben hat die CDU nun auch für die Kreisverwaltung in Hildesheim gefordert. SPD, Grüne und LINKE haben dies jedoch abgelehnt mit der Begründung, dafür habe man kein Personal.

Zum Antrag der CDU-Kreistagsfraktion: https://cdu-kreistaghildesheim.de/5137-2/