Frauen in Not – Frauennottelefon

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.03.2025


Frauen in Not – Frauennottelefon

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen ersten „Bericht über die Hilfeangebote für Frauen bei allen Formen von Gewalt“ vorzulegen. Darin sind insbesondere anzugeben, die bestehenden und geplanten
a) Angebote des Landkreises, der Gemeinden und anderer Behörden, mit denen der Landkreis zusammenarbeitet, sowie
b) die Maßmahnen zur nachhaltigen Information der Öffentlichkeit über die Hilfsangebote und die Erreichbarkeit der Hilfestellen.

Begründung:

Es ist zu beraten und zu entscheiden, wie die Angebote nach dem Hilfetelefongesetz vom 7. März 2012 (BGBl. I S. 448) im Landkreis ergänzt werden können.

https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/angebot-im-ueberblick.html

https://www.gesetze-im-internet.de/hilfetelefong/BJNR044800012.html

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Annette Mikulski
Abgeordnete der CDU-Kreistagsfraktion

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
 


Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.03.2025

Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 20 des Kreisausschusses am 17.03.2025 und Tagesordnungspunkt 6 des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, in Abstimmung mit den Gemeinden einen neunen KiTa-Vertrag zu erarbeiten, der die Förderung des Landkreises für Maßnahmen nach dem NKiTaG einheitlich für das gesamte Kreisgebiet regelt.

Begründung:

Es sollte eine mit allen Gemeinden einvernehmliche Lösung angestrebt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
Jugend, Soziales und Gesundheit

 


Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.03.2025

Verfahren gem. § 9 Nds. Wassergesetz i.V.m. §§ 8 ff Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste im Landkreis Hildesheim (K+S Minerals and Agriculture GmbH)

Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 24.02.2025 – L1.4/L64712/04-12/2023-0001/047

Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

„Der Kreistag des Landkreises Hildesheim behält sich die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens für die von K+S beantragte Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Haldenwässer von der Althalde bei Giesen in die Innerste und zu anderen damit im Zusammenhang  stehenden wasserrechtlichen Erlaubnissen sowie die Entscheidung über wasserrechtliche Maßnahmen (Erlaubnisse, Bewilligungen usw.) vor, die die Abwasserbeseitigung von Bergwerk Siegfried-Giesen und dessen Betriebsgeländes betreffen.“

Zur Vorbereitung auf die Sitzungen bitten wir Sie, uns die für die in der o. a. Bekanntmachung des LBEG beantragte wasserrechtliche Erlaubnis vom 10.12.2024, vervollständigt am 13.02.2025, eingereichten Antragsunterlagen zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Auf die Bekanntmachung des LBEG in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 05.03.2025 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

 


Sachliches Teilprogramm Windenergienutzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.03.2025

Sachliches Teilprogramm Windenergienutzung

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 06.03.2025 sowie zur Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Tagesordnungspunkt 5 (Vorlage 852/XIX vom 06.02.2025) zurückzuziehen. Für den Fall, dass Sie unserer Bitte nicht nachkommen möchten, übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Rechtsgutachten zur Auslegung des am 28.02.2025 in Kraft getretenen Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24. Februar 2025 in Auftrag zu geben.
  1. Die Beschlussfassung zur Vorlage Nr. 852/XIX der Verwaltung wird vertagt bis das in
    1 genannte Gutachten vorliegt.

Begründung:

Auf die Presseberichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 06.03.2025 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior 
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen sowie Entschädigungssatzung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.03.2025

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim und

Satzung über die Entschädigungssatzung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie die folgenden Beratungspunkte in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025 sowie in die Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 aufzunehmen:

„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim“

und

„Satzung über die Entschädigungssatzung der Kreistagsabgeordneten und weiterer Ausschussmitglieder des Landkreises Hildesheim“.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Verhalten des Kreistagsabgeordneten Hamun Hirbod

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.03.2025

 Verhalten des Kreistagsabgeordneten Hamun Hirbod (Die PARTEI) bei einer Demonstration vor der Geschäftsstelle des CDU-Kreis- und Bezirksverbandes in Hildesheim

 Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Verhalten des Kreistagsabgeordneten Hamun Hirbod (Die PARTEI) bei einer Demonstration vor der Geschäftsstelle des CDU-Kreis- und Bezirksverbandes in Hildesheim“ in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025 und der Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.03.2025

Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG

Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 04.03.2025 sowie zur Sitzung des Kreisausschusses am 17.03.2025 und zur Sitzung des Kreistages am 20.03.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. In einer Datei werden zukünftig folgende Daten erfasst und den Kreistagsabgeordneten digital zugänglich gemacht:
  • wann und aus welchen Gründen wofür Ersatzzahlungen in welcher Höhe von wem verlangt wurden und wann eingegangen sind,
  • wo und wann der Eingriff in Natur und Landschaft, für den die Ersatzzahlung zu leisten war, erfolgte und welche Maßnahme dafür wann und wo mit welchen finanziellen Mitteln getroffen worden sind,
  • welche Haushaltsmittel für welche Maßnahmen, für die Ersatzzahlungen verwendet werden sollen, dem Grunde und der Höhe nach seit wann und für wann geplant sind (siehe Urteil VG Hannover vom 18.12.2023 – 12 A 4154/21),
  • welche Maßnahmen, für die Ersatzzahlungen in einer bestimmten Höhe verwendet werden sollen, mittelfristig geplant und umsetzbar sind, sobald dafür Ersatzzahlungen eingesetzt werden können.
  1. Vor einer Entscheidung darüber, ob Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind (§ 15 Abs. 6 BNatSchG), ist dies dem Kreisausschuss zur Beratung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste