Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 22.10.2025
Vergabeverfahren Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
unter Hinweis auf den bisherigen Schriftverkehr bitten wir zu dem o. a. Vergabeverfahren um Beantwortung folgender Fragen:
Wann ist das Rechnungsprüfungsamt nach dem 31.07.2025 (Versuch eines Umlaufbeschlusses) und nach dem 25.08.2025 (Beschluss im Kreisausschuss) um eine erneute oder abschließende Prüfung gebeten worden?
Wann sind welche Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes bei Ihnen eingegangen?
Aus welchen Gründen ist das Angebot des Bieters auf Rang 2 in der Position „5. Finanzplan und Wirtschaft“ mit der geringsten Punktzahl bewertet worden, obwohl er den besten Preis angeboten hat? Und aus welchen Gründen sind die Angebote der Bieter von 1, 3 und 4 besser bewertet worden?
Nach der in der Ausschreibung verwendeten Bewertungsmatrix (siehe Anlage 1 zur Antwort des Landrates vom 08.10.2025 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 420/XIX vom 25.08.2025) ist die Position „5. Finanzplan und Wirtschaftlichkeit“ mit lediglich 25 Prozent bewertet worden. Dazu heißt es: „Das Preisangebot fließt nach der Gewichteten Richtwertmethode in die Auswertung der Bewertungsmatrix ein.“ Wie hoch war bei welchem Bieter das Preisangebot und wie ist es in die Auswertung eingeflossen?
Welche Kriterien wurden bei der Bewertung im Bereich „Finanzplan und Wirtschaftlichkeit“ wie berücksichtigt (z. B. auch Kündigungsfristen, Sicherheiten, Bildung von Rücklagen, Finanzkraft z. B. aufgrund der Mitgliederzahl)?
Zu welchem Zeitpunkt (Datum) haben Sie aufgrund welcher Tatsachen bei welchem Bieter von Rang 1, 2, 3 und 4 für 2025 und 2026 ein Defizit in welcher Höhe angenommen (siehe Anlage 1 zur Antwort des Landrates vom 08.10.2025 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 420/XIX vom 25.08.2025)?
Welche Bieter von Rang 1, 2, 3 und 4 sind in welchen der einzelnen Positionen der Bewertungsmatrix (siehe Anlage 1 zur Antwort des Landrates vom 08.10.2025 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 420/XIX vom 25.08.2025) wann und nach welchen Kriterien wie bewertet worden?
Welchen Einfluss haben oder hatten die für 2025 angenommenen oder ermittelten Defizite auf das Gesamtergebnis? Wie würde sich das Gesamtergebnis ändern, wenn das Defizit für 2025 nicht berücksichtigt würde?
War der Abschluss eines Betriebsführungsvertrages in der Ausschreibung ein genanntes Zuschlagskriterium? Darf der Abschluss eines Betriebsführungsvertrages verlangt werden, der Einfluss auf den angebotenen Preis hat bzw. den angebotenen Preis erhöht oder mindert? Wird sich der Preis des Anbieters auf Rang 1 ändern, wenn er als Teil des Betriebsführungsvertrages eine angemessene Eigenleistung zahlt? Aus welchen Gründen vertreten Sie entgegen der Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes die Auffassung, dass die angemessene Eigenleistung nicht Teil des angebotenen Preises ist?
Aus welchen Gründen haben Sie die Ausschreibung mit der o. a. Bewertungsmatrix vorgenommen, obwohl Sie nicht dafür zuständig waren und nicht zuständig sind, über den Inhalt der Bewertungsmatrix (Anzahl, Inhalt und Gewichtung von Zuschlagskriterien) zu entscheiden?
Begründung:
Aufgrund Ihrer ungenügenden Verwaltungsvorlagen und mangelhaften Antworten auf unser Fragen zum o. a. Vergabeverfahren verdichtet sich hier mehr und mehr die Besorgnis, dass der Beschluss des Kreisausschusses vom 25.08.2025 zur Übertragung der Trägerschaft für die Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim rechtswidrig und folglich unwirksam ist. Dies ergibt sich auch aus der Kritik des Rechnungsprüfungsamtes. Dies hat zur Folge, dass das vom Landkreis zu zahlende Defizit mit mehr als 100.000 € über dem günstigsten Anbieter haushalts- und vergaberechtlich nicht gerechtfertigt erscheint.
In Ihrer Vorlage Nr. 771/XIX vom 11.10.2024 hatten Sie in einer Vergleichstabelle aufgezeigt und zudem erklärt: „Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Vergabe der Trägerschaft an einen freien Träger ca. 7.425,52 € jährlich günstiger wäre.“ Tatsächlich wäre die Vergabe an einen freien Träger um über 100.000 € günstiger, wenn der günstigste Anbieter den Vorzug erhalten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
439 – Zwischennachricht