Errichtung eines Verwaltungsgebäudes mit der Option eines Erweiterungsbaus in der Heinrichstr. 21/Ludolfingerstr. 2 in Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026

Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes für das Jugendamt mit der Option der Errichtung eines Erweiterungsbaus für weitere Verwaltungsarbeitsplätze auf dem kreiseigenen Grundstück in der Heinrichstraße 21/Ludolfingerstraße 2 in Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

  1. Vorbemerkung:

In der Vorlage 1073/XIX-1 vom 03.03.2026 heißt es:

„Der Kreistag hat am 25.08.2025 mehrheitlich beschlossen, dass das Verwaltungsgebäude auf dem kreiseigenen Grundstück in der Heinrichstraße 21/Ludolfingerstraße 2 in Hildesheim abgerissen wird (Vorlage 870/XIX-1):
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Abriss des Gebäudes Heinrichstraße 21/Ludolfingerstraße 2 zeitnah zu beauftragen und durchführen zu lassen. Parallel sollen unterschiedliche Varianten zur Bebauung mit einem neuen Jugendamt bzw. Verwaltungsgebäude erarbeitet werden.“

Ob und welche Varianten bisher überhaupt in Betracht gekommen sind oder erarbeitet wurden, ist der Vorlage nicht zu entnehmen. Ferner sind verschiedene Fragen zur Wirtschaftlichkeit unbeantwortet.

  1. Anfrage:
  1. Welche Varianten sind bisher in Betracht gekommen oder erarbeitet worden?
  1. Nach welchen Kriterien soll die Wirtschaftlichkeit der in Betracht kommenden Varianten wann und von wem geprüft werden?
  1. Sie gründen Ihre Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung insbesondere auf die von Ihnen ermittelten Investitionskosten. Diese beinhaltet jedoch keine Nebenkosten. Im Einzelnen sind dies z.B. Tragwerksplanung, Prüfstatik, Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Zwischenfinanzierung, Regie-/Architektenkosten. Diese Positionen betragen mindestens regelhaft 25 % der Baunebenkosten. Wie und in welchem Umfang sind diese vorgenannten Aufwendungen in Ihrer bisherigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verarbeitet?
  1. Sie haben eingeräumt, dass der in der o.a. Vorlage dargestellte Erweiterungsbau nur dann realisierbar ist, wenn die bestehende rechtliche Baubeschränkung entfällt.
    Welche konkreten Beschränkungen (Baulasten und/oder Grunddienstbarkeiten etc.) bestehend auf dem kreiseigenen Grundstück?

Zu Ihrer Antwort vom 27.02.2026 auf unsere Anfrage Nr. 484/XIX vom 16.02.2026 bitten wir Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:

Zu 1:
Wie korrespondieren die in Ihrer o.a. Antwort unterschiedlich angegebenen Flächenbedarfe von derzeit 3.202m² zu den von Ihnen geplanten 5.760m² plus einer möglichen Erweiterung miteinander?
In welchem Umfang und für wann ist von Ihnen für das Jugendamt ein Personalaufbau oder Personalabbau geplant?

Zu 4:
In welcher Form ist die Baulast für die Stellplätze auf dem Nachbargrundstück verbindlich und dokumentiert?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 


Disziplinarverfahren und entsprechende arbeitsrechtliche Verfahren

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026

Disziplinarverfahren und entsprechende arbeitsrechtliche Verfahren

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Über den derzeitigen Sachstand von Verfahren ist zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Windpark Harplage

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.03.2026

Windpark Harplage

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 12.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 28 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 und zum Tagesordnungspunkt 35 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz am 12.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 28 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 und zum Tagesordnungspunkt 35 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026 übersenden wir unter Hinweis auf unseren Antrag Nr. 1072/XIX vom 30.01.2026 folgenden Beschlussvorschlag.

  1. Vorbemerkung:

Der Umweltverein Hildesheimer Region e.V. und die Bürgerinitiative „Windkraft im Ambergau“ haben in ihrem Schreiben an den Landkreis Hildesheim vom 28.01.2026 aufgezeigt, dass die Antwort des Landrates vom 28.01.2026 auf die Anfrage Nr. 465/XIX vom 13.01.2026 in vielen Punkte falsch bzw. rechtlich unzutreffend sei.

Da eine Klärung über die Ursachen und die Berücksichtigung in weiteren Verfahren bisher nicht erfolgt ist, übersenden wir folgenden

  1. Beschlussvorschlag:

Die im o.a. Schreiben aufgezeigten Anregungen und Bedenken sollen hinsichtlich der Rechtslage möglichst kurzfristig in Abstimmung mit dem Umweltministerium geklärt werden.

Den Kreistagsmitgliedern und dem Umweltverein Hildesheimer Region e.V. sowie der Bürgerinitiative „Windkraft im Ambergau“ sind bis zur nächsten Kreistagssitzung die Abstimmungsergebnisse und die sich daraus ergebenden Folgen für abgeschlossene, laufende und zukünftige Verfahren mitzuteilen.

Begründung:

Die Verpflichtung zur Durchführung transparenter, rechtssicherer und zügiger Verfahren erfordert es, eine schnelle Klärung zumindest mit dem Umweltministerium herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz


Planungen für die Berufsbildenden Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.03.2026

Planungen für die Berufsbildenden Schulen

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 20 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 10.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 und zum Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 20 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 10.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 18 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 und zum Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung Vorschläge darüber zu unterbereiten, wie und mit wem die Planungen für die Berufsbildenden Schulen fortgesetzt werden sollen.

Eine Alternative sollte sein, in einer möglichst kurzfristig durchzuführenden Ausschreibung einen Investor zu suchen, der dem Landkreis die Gebäude bzw. den Gebäudekomplex vermietet oder zum Erwerb oder zum Mietkauf anbietet.

Begründung:

Die bisherigen Planungen können nur als ungenügend beurteilt werden und lassen nach wie vor nicht erkennen, welche Baumaßnahme wann und wo begonnen und zum Abschluss gebracht werden sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

 


Planungen für die Förderschulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.03.2026

Planungen für die Förderschulen

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 19 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 10.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 und zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 19 der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 10.03.2026 sowie zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.03.2026 und zum Tagesordnungspunkt 25 der Sitzung des Kreistages am 19.03.2026übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag.

  1. Vorbemerkung:

 Zur Entwicklung der Förderschulen sind nach wie vor viele Fragen offen. In dem Gutachten der Projektgruppe biregio wird z.B. an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, dass die Zahl der festgestellten Förderbedarfe bei den Schülerinnen und Schülern weiter ansteigt, insbesondere im Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung. Die privaten Förderschulen ESE im CJD, Elze und St. Ansgar, Hildesheim planen lediglich nach ihren Kapazitäten, nicht nach Bedarfen, sodass dort keine Ausweitung zu erwarten ist.

  1. Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung für die Förderschulen einen Vorschlag zum weiteren Verfahren vorzulegen. Darin soll vor dem Hintergrund der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen von der Projektgruppe biregio insbesondere auf folgende Fragen geantwortet werden:

a. Welche Pläne hat die Verwaltung, um der Nachfrage der Förderbedarfe im Förderschwerpunkt sozial-emotionale Entwicklung nachzukommen?

b. Der Kreistag hat in einer seiner Sitzungen beschlossen, das Regionale Landesamt für Schule und Bildung zu bitten, die Förderschule in Sarstedt (Lernen) mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung zu erweitern, um die Bedarfe zu decken.
Welche Überlegungen gibt es in der Verwaltung, die noch bestehenden Förderschulen Lernen mit dem Förderbedarf ESE zu erweitern bzw. umzuwidmen?

c. Welche Bedarfe für welche Förderschulplätze sollen gedeckt werden?

d. Wer soll für die Planung und Durchführung der baulich-technischen Maßnahmen bis wann beauftragt werden?

e. Bis wann sollen bei welchen Förderschulen welche Maßnahmen begonnen werden und bis wann abgeschlossen sein?

f. Welche Haushaltsmittel sollen für die einzelnen der zuvor genannten Positionen in welcher Höhe und für wann eingeplant werden?

g. Welche einzelnen Maßnahmen sollen a) vom Kreisausschuss und b) vom Kreistag für welche der zuvor genannten Positionen wann beschlossen werden?

Begründung:

Auf die bisherigen Beratungen sowie die Schulentwicklungsplanung der Projektgruppe biregio und unseren Antrag Nr. 1064/XIX vom 22.01.2026 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 


Aufhebung von Beschlüssen und Tagesordnung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.03.2026

Aufhebung von Beschlüssen und Tagesordnung

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Fraktionen haben in den vergangenen drei Jahren für welche Kreistagssitzungen die Aufhebung von Beschlüssen beantragt, obwohl die in § 7 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse bestimmte Frist von sechs Monaten noch nicht abgelaufen war?
  1. Welche Fraktionen haben in den vergangenen drei Jahren in welchen Kreistagssitzungen aufgrund einer sehr langen Tagesordnung beantragt, wie viele von ihnen beantragte Tagesordnungspunkte zu vertagen oder zu streichen?
  1. Welche Tagesordnungspunkte haben Sie in den vergangenen drei Jahren entgegen
    7 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung des Kreistages und seiner Ausschüsse in die Tagesordnung des Kreistages aufgenommen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

492 – Antwort


Rückforderung der vom Landkreis Hildesheim an die Stadt Hildesheim gezahlten Kosten für die Schülerbeförderung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.02.2026

Rückforderung der vom Landkreis Hildesheim an die Stadt Hildesheim gezahlten Kosten für die Schülerbeförderung nach § 1 i. V. m. § 2 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler

 Bezug:

  1. Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 409/XIX vom 04.08.2025 und Ihre Antwort dazu vom 02.09.2025
  2. Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 428/XIX vom 09.09.2025 und Ihre Antwort dazu vom 27.11.2025

 Anfrage gem. § 56 NKomVG


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

mit der o.a. Anfrage 428/XIX hatten wir Sie gefragt:

I. „4.4 Wie hoch ist der Schaden für den Landkreis Hildesheim, dass der Stadt Hildesheim die von ihr getragenen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern a) vor dem 01.07.2011 und b) nach dem 01.07.2011 erstattet worden sind, die nach § 2 der o. a. Satzung keinen Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung hatten?“

II. „5. Wer in der Kreisverwaltung hat davon gewusst, dass der Landkreis Hildesheim der Stadt Hildesheim die von ihr getragenen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern erstattet hat, die nach § 2 der o. a. Satzung keinen Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung hatten?“

Auf die o. a. Fragen haben Sie wie folgt geantwortet:

Zu I.: „Vor dem 01.07.2011 hat die Stadt Hildesheim gemäß den Regelungen des Einkreisungsvertrages vom 20.02.1974 die Schülerbeförderung für die SuS aus ihrem Gebiet auf eigene Kosten durchgeführt.
Ob dem Landkreis Hildesheim aus der Bewilligungspraxis der Stadt Hildesheim im Rahmen der Schülerbeförderung ein Schaden entstanden ist und auf welche Summe sich ein potentieller Schaden beziffert, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht geklärt.“

Zu II.: „Die aktiven Mitarbeitenden des Landkreises Hildesheim hatten keine Kenntnis von der Bewilligungspraxis der Stadt Hildesheim im Rahmen der Schülerbeförderung“ (Antwort zu Frage 5.).
„Lediglich dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises (RPA) hat die Stadt Hildesheim Prüfrechte hinsichtlich der im Finanzvertrag getroffenen Regelungen und den diesen zugrunde liegenden Daten eingeräumt. Eine Prüfung der Abrechnungen mit der Stadt Hildesheim bezüglich der Schülerbeförderung erfolgte seitens des RPA in den letzten Jahren nicht“ (Antwort zu Frage 4.2).

Unsere Anfragen vom 04.08.2025 und 09.09.2025 haben Sie nur ungenügend beantwortet. Daher bitten wir Sie, uns innerhalb der nächsten 14 Tage eine vollständige und wahrheitsgemäße Antwort zuzusenden.

Zudem bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Wann und von wem sind bisher mit welchen Ergebnissen welche Prüfungen zur Ermittlung des für den Landkreis Hildesheim entstandenen Schadens durchgeführt worden, die aufgrund der vom Landkreis Hildesheim an die Stadt Hildesheim erfolgten Zahlungen für die Schülerbeförderung für nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler geleistet worden sind?

Wann und in welcher Form haben Sie von der Stadt Hildesheim eine Erstattung der o.a. Kosten gefordert?

Hat die Stadt Hildesheim eine Erstattung der o.a. Kosten abgelehnt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste