Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.03.2026
Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes für das Jugendamt mit der Option der Errichtung eines Erweiterungsbaus für weitere Verwaltungsarbeitsplätze auf dem kreiseigenen Grundstück in der Heinrichstraße 21/Ludolfingerstraße 2 in Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
- Vorbemerkung:
In der Vorlage 1073/XIX-1 vom 03.03.2026 heißt es:
„Der Kreistag hat am 25.08.2025 mehrheitlich beschlossen, dass das Verwaltungsgebäude auf dem kreiseigenen Grundstück in der Heinrichstraße 21/Ludolfingerstraße 2 in Hildesheim abgerissen wird (Vorlage 870/XIX-1):
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Abriss des Gebäudes Heinrichstraße 21/Ludolfingerstraße 2 zeitnah zu beauftragen und durchführen zu lassen. Parallel sollen unterschiedliche Varianten zur Bebauung mit einem neuen Jugendamt bzw. Verwaltungsgebäude erarbeitet werden.“
Ob und welche Varianten bisher überhaupt in Betracht gekommen sind oder erarbeitet wurden, ist der Vorlage nicht zu entnehmen. Ferner sind verschiedene Fragen zur Wirtschaftlichkeit unbeantwortet.
- Anfrage:
- Welche Varianten sind bisher in Betracht gekommen oder erarbeitet worden?
- Nach welchen Kriterien soll die Wirtschaftlichkeit der in Betracht kommenden Varianten wann und von wem geprüft werden?
- Sie gründen Ihre Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung insbesondere auf die von Ihnen ermittelten Investitionskosten. Diese beinhaltet jedoch keine Nebenkosten. Im Einzelnen sind dies z.B. Tragwerksplanung, Prüfstatik, Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Zwischenfinanzierung, Regie-/Architektenkosten. Diese Positionen betragen mindestens regelhaft 25 % der Baunebenkosten. Wie und in welchem Umfang sind diese vorgenannten Aufwendungen in Ihrer bisherigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verarbeitet?
- Sie haben eingeräumt, dass der in der o.a. Vorlage dargestellte Erweiterungsbau nur dann realisierbar ist, wenn die bestehende rechtliche Baubeschränkung entfällt.
Welche konkreten Beschränkungen (Baulasten und/oder Grunddienstbarkeiten etc.) bestehend auf dem kreiseigenen Grundstück?
Zu Ihrer Antwort vom 27.02.2026 auf unsere Anfrage Nr. 484/XIX vom 16.02.2026 bitten wir Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:
Zu 1:
Wie korrespondieren die in Ihrer o.a. Antwort unterschiedlich angegebenen Flächenbedarfe von derzeit 3.202m² zu den von Ihnen geplanten 5.760m² plus einer möglichen Erweiterung miteinander?
In welchem Umfang und für wann ist von Ihnen für das Jugendamt ein Personalaufbau oder Personalabbau geplant?
Zu 4:
In welcher Form ist die Baulast für die Stellplätze auf dem Nachbargrundstück verbindlich und dokumentiert?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
