Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG) Anfrage gem. § 56 NKomVG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

 

                                               Hildesheim, 10.01.2023

„Gullydeckel- Attacke Harsum“ und Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung einiger Fragen zu folgendem Sachverhalt:

Am 08. oder 09.08.2022 erhielt der Landkreis Hildesheim vom Bürgermeister der Gemeinde Harsum ein vom Betreuungsgericht in Auftrag gegebenes und am 01.03.2022 erstelltes neuropsychiatrisches Gutachten über eine Person, die gem. der Berichterstattung in der Presse seit vielen Jahren vom Sozialpsychiatrischen Dienst betreut wird, vor ca. sechs Jahren wegen verschiedener Delikte zu Haftstrafen verurteilt wurde, nach Angaben der Staatsanwaltschaft im April 2022 vermutlich Bombendrohungen als E-Mail und Sprachnachricht gegen den Betreuungsverein und das Justizzentrum richtete und seit Jahren wiederholt erhebliche Gefahren verursacht hat.

Aufgrund der Diagnose in dem o. a. Gutachten hat der Bürgermeister den Landkreis Hildesheim über das Gutachten und darüber informiert, dass die erkrankte Person ihm gegenüber vor einigen Monaten angekündigt habe, ihn zu erschlagen. Da diese Drohung unter Berücksichtigung der nun diagnostizierten Krankheit zu bewerten sei, hat er den Landkreis um eine Gefährdungsanalyse nach dem NPsychKG gebeten. Hinzu kommt, dass die o. a. Person verdächtigt wird, Gullydeckel von einer Autobahnbrücke auf ein Auto geworfen und dadurch Menschen verletzt zu haben.

Zumindest nach den Presseberichten hat die o. a. Person die objektiven Tatbestandsmerkmale des § 241 StGB („Bedrohung“) und § 126 StGB („Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“) erfüllt.

Durch Morddrohungen gegen den Bürgermeister und seine Familie ist deren Recht auf Freiheit bereits konkret eingeschränkt: die Grenze von der Gefahr zur Störung dieses hohen Rechtsgutes ist bereits überschritten.

Die Grenze von der Gefahr zur Störung ist auch durch die Bombendrohungen überschritten: insbesondere durch die Störung des öffentlichen Friedens.

„Öffentlicher Friede ist auch das Vertrauen in den funktionierenden Rechtsstaat. Dieses erschöpft sich nicht in die Rechtsbewährung durch Strafverfolgung. Vertrauensverlust kann durch Strafverfolgung zwar wieder kompensiert werden, Vertrauen gründet sich aber auch darin, dass derartige öffentliche Androhungen unterbleiben. Öffentlicher Friede ist nicht das Freisein v. Rechtsbrüchen, wohl aber das Freisein von öffentlichen Androhungen schwerer Rechtsbrüche. Damit soll das staatliche Gewaltmonopol, das gerade dem öffentlichen Frieden dient, sichergestellt werden“ (NK-StGB/Heribert Ostendorf, 5. Aufl. 2017, StGB § 126 Rn. 6).

 

Als eine mögliche Schutzmaßnahme kann der Landkreis beim Gericht unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses eine Unterbringung beantragen (§§ 16, 17 NPsychKG).

Fragen:

  1. Sind Sie der Auffassung, dass aufgrund der in Rede stehenden Mord- und Bombendrohungen eine gegenwärtige erhebliche Gefahr bzw. Störung im Sinne des NPOG bzw. NPsychKG besteht? Wenn nein: Aus welchen Gründen teilen Sie diese Auffassung nicht?
  2. Wann und vom wem ist unter Berücksichtigung des Gutachtens vom 01.03.2022 und des Verhaltens der o. a. Person im Verlauf des letzten Jahres ein ärztliches Zeugnis erstellt worden, dass den Anforderungen der §§ 16, 17 NPsychKG genügt? Wie beantwortet dieses Zeugnis die Fragen, ob von der Person infolge ihrer Krankheit eine gegenwärtige erhebliche Gefahr ausgeht und wie diese Gefahr ohne eine Unterbringung beseitigt werden kann?

    Ist dem Landkreis das o. a. Gutachten vom Gericht zur Verfügung gestellt worden? Aus welchen Gründen hat das Gericht das Gutachten anfertigen lassen? War oder ist das Gericht verpflichtet oder nicht verpflichtet, dem Landkreis das o. a. Gutachten zur Verfügung zu stellen?

  1. Welche medizinischen Gutachten liegen Ihnen insbesondere für den Zeitraum ab August 2022 seit wann und von wem vor, aufgrund derer oder dessen a) überhaupt und b) trotz des Gutachtens vom 01.03.2022 kein Zeugnis nach §§ 16, 17 NPsychKG anzufordern war oder anzufordern ist, um auf deren/dessen Grundlage über einen Antrages nach § 17 NPsychKG entscheiden zu können? Wann und von wem ist das Gutachten des Gerichts der Polizei und Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt worden?
  2. Seit wann liegen Ihnen welche Unterlagen von wem darüber vor, wie sich die psychische Krankheit der o. a. Person in den vergangenen ca. 10 Jahren verändert hat?
  3. Haben Sie seit Bekanntwerden des Gutachtens vom 01.03.2022 und den o. a. Drohungen ein ärztliches Zeugnis für eine Antragstellung nach §§ 16, 17 NPsychKG anfertigen lassen oder in Auftrag gegeben?
  4. Aus welchen Gründen sind Sie der Auffassung, dass seit Bekanntwerden des Gutachtens vom 01.03.2022 und den o. a. Drohungen kein ärztliches Zeugnis für eine Antragstellung nach §§ 16, 17 NPsychKG zu erstellen ist oder zu erstellen war?
  5. Werden Sie das o. a. Gutachten vom 01.03.2022 kurzfristig allen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung stellen?
  6. Wann und in welcher Form hat sich a) das Sozialministerium und b) das Innenministerium zu dem o. a. Fall gegenüber dem Landkreis Hildesheim geäußert? Wie und wann hat sich a) das Sozialministerium und b) das Innenministerium gegenüber dem Landkreis Hildesheim dazu geäußert, ob von der o. a. Person c) eine gegenwärtige erhebliche Gefahr bzw. Störung im Sinne des NPOG bzw. NPsychKG ausgeht oder d) keine solche Gefahr/Störung ausgeht?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 


Fortgang Volkshochschule Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 06.01.2023

Volkshochschule Hildesheim gGmbH

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Volkshochschule Hildesheim gGmbH“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Über den Fortgang der Sache, einschließlich des Zeitplans ist zu beraten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Abfallbeseitigung, Aufbereitung und Zwischenlagerung von Bodenaushub und Bauschutt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 07.12.2022

 

Abfallbeseitigung, Aufbereitung und Zwischenlagerung von Bodenaushub und Bauschutt Beschlussvorschlag zu TOP 36 der Sitzung des Kreistages am 08.12.2022

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 36 der Sitzung des Kreistages am 08.12.2022 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 16.08.2022 ersetzt:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei Ausschreibungen und Aufträgen eine möglichst hohe Recyclatquote zu fordern.

Begründung:

Auf unseren Antrag vom 16.08.2022 wird verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
                                                                 


Zukünftige Finanzierung und Angebote der Firma Volkshochschule gGmbH (VHS)

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 07.12.2022

Zukünftige Finanzierung und Angebote der Firma Volkshochschule Hildesheim gGmbH (VHS)
Beschlussvorschlag zu TOP 20 und 20.1 der Sitzung des Kreistages am 08.12.2022

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 20 und 20.1 der Sitzung des Kreistages am 08.12.2022 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Gruppe vom 02.12.2022 (Nr. 208/XIX) wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

  1. Änderungen a) des bestehenden Gesellschaftsvertrages der VHS gGmbH und b) der Inhalt des neuen Gesellschaftsvertrages der VHS gGmbH mit den Gesellschaftern Landkreis Hildesheim Holding, der Stadt Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim sind nur nach Zustimmung des Kreistages vorzunehmen.
  2. Die Vertreter des Landkreises Hildesheim in der VHS gGmbH und in der Landkreis Hildesheim Holding werden beauftragt, dem Kreistag kurzfristig den Entwurf für den neuen Gesellschaftsvertrag vorzulegen.
  3. Mit dem neuen Gesellschaftsvertrag ist anzustreben, dass die mit der Zuwendungsvereinbarung (gemäß Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021) garantierte finanzielle Absicherung der VHS gGmbH für Angebote und Standorte nicht ersatzlos entfallen und die Landkreis Hildesheim Holding das uneingeschränkte Recht erhält, seine Anteile an der VHS gGmbH jederzeit an Dritte zu übertragen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Haushaltsbegleitbeschluss 2023

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.12.2022

Haushaltsbegleitbeschluss 2023

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2023 übersenden wir Ihnen folgenden Haushaltsbegleitbeschluss:

I,Mehrkosten der Tagesmütter aufgrund der Pandemie und Folgen des Krieges in der Ukraine

Die seit Mitte 2022 angefallenen Mehrkosten der Tagesmütter aufgrund der Pandemie und Folgen des Krieges in der Ukraine sind durch den Landkreis zumindest weitgehend auszugleichen, soweit sie nicht von Dritten (z. B. Bund oder Land) übernommen werden. Einzelheiten sind in einer Richtlinie zu regeln, die dem Kreisausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2023 aufzunehmen.

Begründung:

Wir verweisen auf den Antrag der der Regionalgruppe Hildesheim der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen (BvK) e.V. vom 19.10.2022.

 

II. Hilfe für Menschen der Ukraine

  1. Soweit die Gemeinden zur Unterbringung oder Betreuung von Flüchtlingen Maßnahmen treffen, weil die Angebote anderer Stellen für die Betreuung nicht ausreichen, fördert bzw. unterstützt der Landkreis dies in 2023 als freiwillige Leistung im Rahmen eines Budgets in Höhe von 2 Mio. Euro pro Jahr.
  2. Der Landrat wird beauftragt, für die Förderung/Unterstützung nach Nr. 1 eine Förderrichtlinie oder andere geeignete Regelung zu erarbeiten und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

III. Ehrenamtliche Netzwerke im Sozialbereich

In den Haushaltsplan für 2023 werden 50.000 € für freiwillige Leistungen im Bereich Altenhilfe bereitgestellt:

a) zur Unterstützung ehrenamtlicher Netzwerke einschl. Nachbarschaftshilfe,
b) Altenpflegeplanung und ein Versorgungskonzept.

 

IV. In den Haushaltsplan 2023 ist zusätzlich als wesentliches Produkt aufzunehmen:

„Klima-, Umwelt- und Naturschutz“ im Sinne des § 4 Abs. 7 GemHKVO.
Dazu wird die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zu fertigen und dem Kreistag bis Mitte 2023 vorzulegen.

Begründung:

§4 GemHKVO regelt: „Der Haushalt wird nach den Bedürfnissen der Kommune in Teilhaushalte gegliedert. Die Gliederung entspricht der jeweiligen Verwaltungsgliederung oder bildet den Produktplan der Kommune ab. In den Teilhaushalten werden die ihnen zugeordneten Produkte abgebildet“ (Abs. 1). „In jedem Teilhaushalt werden die wesentlichen Produkte mit den dazugehörenden Leistungen beschrieben und sollen die zu erreichenden Ziele mit den dazu geplanten Maßnahmen sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden“ (Abs. 7).

Der Landkreis kann neben und zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur-, Gewässerschutz usw. in erheblichem Umfang freiwillige Aufgaben übernehmen.

Es erscheint sachgerecht, den „Klima-, Umwelt-, Naturschutz“ als ein wesentliches Produkt in den Haushaltsplan aufzunehmen. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob auch die Verwaltungsgliederung hinsichtlich des Klima-, Umwelt-, Natur-, Gewässerschutzes modifiziert werden sollte.

V. Förderung des Gewässerschutzes

In den Haushaltsplan 2023 werden für die „Förderung des Gewässerschutzes“ 100.000 € bereitgestellt. Dazu ist ein gesondertes Produkt zu bilden. Die Verwaltung erarbeitet eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Das Produkt sollte Gewässer zweiter und dritter Ordnung erfassen. Die Förderung soll abzielen auf allgemeine Maßnahmen oder auch um einzelne Projekte von Unterhaltungsverbänden, Kommunen oder Dritten fördern zu können. In Betracht kommen dabei alle Maßnahmen zur Umsetzung insbesondere des § 21 Abs. 5 und 6 BNatSchG und des wasserrechtlichen Verbesserungsgebotes nach dem WHG, dem NWG bzw. der WRRL – für alle Gewässer (einschl. des Grundwassers) von der Quelle bis zur Mündung einen guten ökologischen Zustand zu erhalten oder zu erreichen.

VI. Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes

In den Haushaltsplan 2023 werden 50.000 € eingestellt für die Finanzierung fachlicher Unterstützung und Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere bei erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Wassers.

VII. Landkreisförderung Niedersächsischer Weg

In den Haushaltsplan 2023 werden 50.000 € bereitgestellt, um Maßnahmen des Niedersächsischen Weges durch den Landkreis Hildesheim zu fördern: ergänzend zu den gesetzlich angekündigten Ausgleichszahlungen nach § 42 Abs. 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).

Die Verwaltung erarbeitet auf der Grundlage der Landesregelung eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.

VIII. Regionale Entwicklung/Neuer Zusammenhalt

Der Haushaltsansatz „9‐09, 511‐003 Regionale Entwicklung/Neuer Zusammenhalt“ ist von 341.600 € auf 550.000 € zu erhöhen.

Begründung:

Die Erhöhung erscheint erforderlich, um Projekte der regionalen Förderung wirksam unterstützen zu können, die z. B. sehr konkret vom Regionsverein Leinebergland verfolgt werden.

IX.Mikrofonanlage

Die Verwaltung wird beauftragt im Großen Sitzungssaal des Kreishauses eine Mikrofonanlage installieren zu lassen, mit deren Hilfe von allen für Kreistagsabgeordnete vorgesehenen Plätzen aus gesprochen werden kann.

Begründung:

Die derzeitige Ausstattung des Großen Sitzungssaales des Kreishauses sorgt nicht für eine angemessene politische Auseinandersetzung in Rede und Gegenrede.
Der jeweilige Weg der Abgeordneten zwischen Sitzplatz und Rednerpult nimmt unnötige Zeit in Anspruch und ist auch nicht barrierefrei. Spontane und damit regelmäßig erfrischende Redebeiträge werden dadurch nicht gefördert. Zudem muss die Rednerin/der Redner ggf. Aufzeichnungen mit zum Pult nehmen und dafür vorher Papier ausdrucken. Die Sitzungsleitung und die Verwaltung haben demgegenüber eigene Mikrofone und können bei Redebeiträgen sitzen bleiben. Diese Ungleichheit soll beendet werden. Dafür werden für alle Abgeordneten Mikrofone angeschafft.
Diese Maßnahme ist auch dazu geeignet, dass die Sitzungsabläufe für Zuhörerinnen und Zuhörer interessanter werden.

X. Globale Minderausgabe

Es ist eine globale Minderausgabe einzuplanen in Höhe von 1 % und max. 4.000.000 € bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind Aufwendungen für konkrete Vorgaben des Kreistages oder Kreisausschusses (z. B. Zuwendungen für die Kinderbetreuung).

XI. Unterjährige Finanzberichte

Die Verwaltung erstellt unterjährige Finanzberichte (unter Berücksichtigung/Nutzung der bereits jetzt verwaltungsintern erstellten unterjährigen Finanzberichte) und berichtet darüber pro Quartal

in den Kreistagsgremien: Über die Haushaltslage mit den wesentlichen Haushaltsdaten einschließlich Vergleichszahlen zum aktuellen Haushaltsplan und zumindest zu den zwei vorangegangenen Haushaltsjahren,  sowie über die wirtschaftliche Situation und Entwicklung der Beteiligungen (zumindest für eine Abweichungsanalyse zwischen dem geplanten, haushaltsrelevanten Ergebnis und dem tatsächlichen Ergebnis aufgrund der eigenen Hochrechnung der Beteiligung).

XII. Digitaler Zugang zu den Kostenstellen des Haushaltsplans für Kreistagsabgeordnete

Den Kreistagsabgeordneten ist der digitale Zugang zu den Kostenstellen des Haushaltsplanes zu ermöglichen, in denen auch ersichtlich wird, welche Einnahmen und Ausgaben zu welcher Haushaltsstelle bereits gebucht worden sind.

Begründung:
Es sind keine Gründe dafür erkennbar, dass Abgeordneten der Zugang auf wesentliche Teile der Haushaltsplanung verschlossen ist.

XIII. Haushaltsplananpassung

a) Die Haushaltsdaten im Haushaltsentwurf der Verwaltung einschl. Anlagen sind entsprechend den Kreistagsbeschlüssen für den Haushalt 2023 anzupassen/zu aktualisieren.

b) Die einzelnen aufgrund von Anträgen aus dem Kreistag erfolgten haushaltsrelevanten Kreistagsbeschlüsse sind im Haushaltsplan bei den jeweiligen Produkten anzugeben (auch noch wirksame Beschlüsse aus der Vergangenheit). Diese Beschlüsse sind in einer Übersicht/Tabelle mit folgenden Angaben aufzulisten:

– betroffene Haushaltsstelle, durch den Beschluss verursachte Kosten, in welchem Haushaltsansatz diese Kosten in welcher Höhe veranschlagt sind,

– Verfügbarkeit der Haushaltsmittel mit Angaben wie z. B. Sperrvermerk, Haushaltsausgaberest in welcher Höhe bei welchem Sachkonto.

Die Übersichten/Listen sind dem Kreistag in jedem Frühjahr vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

gez. Andreas Koschorrek
Sprecher des Ausschusses für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste


CDU-Fraktion kritisiert inffiziente Vorgehensweise bei der Kostenbeteiligung zur Unterbringung von Flüchtlingen

 

Die CDU-Fraktion wird in der Kreistagssitzung am 08. Dezember nicht der vom Landrat Bernd Lynack (SPD) geforderten Vereinbarung über die Kostentragung bei der Bereitstellung von Wohnraum für Ukraine-Vertriebene zustimmen. Nach dieser Vereinbarung sollen sich die Städte und Gemeinden gegenüber dem Landkreis Ende 2023 weitgehend und danach vollständig zur Übernahme der Kosten verpflichten, die durch die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge anfallen, aber nicht vom Bund oder Land erstattet werden. Die CDU-Fraktion widerspricht der Behauptung des Landrates, die Städte und Gemeinden seinen aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr zur Breitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit verpflichtet. Der Innenminister hat sich dazu bisher nicht geäußert: trotz Nachfrage der CDU-Fraktion vom 26.09.2022. Die CDU-Fraktion lehnt es zudem als rechtlich unvertretbar ab, im Kreistag eine höhere Kreisumlage für die Städte und Gemeinden zu beschließen, die der Vereinbarung nicht zustimmen. Ein höherer Hebesatz wäre willkürlich und rechtlich unbegründet, da völlig unklar ist, für welche Städte und Gemeinden in welcher konkreten Höhe Kosten anfallen.

Darüber hinaus sieht die CDU-Fraktion die Vorgehensweise des Landrates als ineffizient an: Warum sollen überhaupt die Städte und Gemeinden jetzt schon in einer komplizierten Abrechnung an den Kosten beteiligt werden, wenn die endgültige Kostentragung zwischen Bund – Land – Landkreis noch nicht geregelt ist. Wie in vielen Landkreisen des Landes Niedersachsens, so sollte es auch im Landkreis Hildesheim funktionieren.


Kosten für Hybride-Sitzungen und Online-Sitzungen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

 

Hildesheim, 05.12.2022

Kosten für Hybride-Sitzungen und Online-Sitzungen
Anfrage nach § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Welche Kosten sind bisher insgesamt für wie viele Hybride Sitzungen und Online-Sitzung angefallen?
Welche dieser Kosten sind insgesamt angefallen für a) technische und personelle Dienste Dritter und b) zusätzliche Betreuung durch eigenes Personal?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

095 – Antwort der Verwaltung