Finanzielle Erhöhung der Lehrmittel in den Berufsbildenden Schulen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.03.2022

 

Änderungsantrag zu Antrag Nr. 68/XIX der Mehrheitsgruppe
Schülerbezogene Ansätze im Bereich der Berufsbildenden Schulen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu TOP 9.10 der Sitzung des Kreistages am 24.03.2022 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Mehrheitsgruppe wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Angabe von „10%“ in „20%“ geändert wird.

Begründung:

Auf den Antrag Nr. 68/XIX der Mehrheitsgruppe wird verwiesen.

068 – 03.03.2022

Mit freundlichen Grüßen
 Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Anfrage zum Nieders. Nahverkehrsgesetz – ÖPNV und Schülerbeförderung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

 

                                                                                              Hildesheim, 11.03.2022

 

 

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die landesweiten Mindeststandards für regionale Schüler- und Azubi-Tickets sind in der Anlage 3 des Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) geregelt.

Hierzu bitten wie Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche der dort genannten Bedingungen werden vom Landkreis Hildesheim derzeit nicht erfüllt? Welche dieser Bedingungen sind seit dem Entwurf zu Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.08.2021 (Drucksache 18/9885) geändert worden oder neu hinzugekommen?
  2. Welche Maßnahmen sind erforderlich und können bis wann getroffen werden, damit die fehlenden Mindestanforderungen erfüllt werden?
  3. Welche der in der Anlage 3 zum NNVG genannten Kommunen erfüllen vollständig die dort genannten Mindestanforderungen für „Schüler- und Azubi-Tickets“?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                  gez. Carsten Schiedeck
Fraktionsvorsitzender            Vorsitzender des Ausschusse  für Schule und Kultur

2022_03_11_Anfrage vergünstige Beförderung ANLAGE 3


Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 11.03.2022

 

ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf unsere Anträge vom 12.01.2022, 24.02.2022 und 08.03.2022 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag zur Sitzung des Kreisausschusses am 21.03.2022 (TOP 15) und zur Sitzung des Kreistages am 24.03.2022.

Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 24.02.2022 ersetzt:

  1. a) Solange im Landkreis Hildesheim keine regionalen Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) angeboten werden, soll das Bezuschussungsmodell nach § 8 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II soll dahingehende geändert werden, dass die Vergünstigung/Förderung den 25 € übersteigenden Betrag abdeckt.
  2. b) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich alle zur Umsetzung des Beschlusses zu a) erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
  3. c) Die Verwaltung wird zudem beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit auch bei uns regionale Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 NNVG angeboten werden und eine Landesförderung gem. Anlage 3 zum NNVG erfolgen kann.
  4. d) Der Haushaltsansatz für die o. a. Zuschüsse wird in 2022 von 500.000 € auf 700.000 € erhöht.
  5. e) Der Landtag bzw. die Landesregierung werden gebeten, auf eine Landesförderung – ggf. Projektförderung – auch für das Bezuschussungsmodell des Landkreises Hildesheim hinzuwirken, soweit noch keine Förderung nach Anlage 3 zum NNVG möglich ist.
  6. f) Der Landrat wird beauftragt, die o. a. Beschlüsse der Landesregierung und des Landtages mitzuteilen.

Begründung:

  1. Bereits am 09.07.2020 hat der Kreistag auf Antrag der Gruppe SPD-CDU vom 22.06.2020 beschlossen:

„a) Der Kreistag spricht sich grundsätzlich dafür aus, im ÖPNV einen besonderen Tarif zu schaffen, wonach Schüler und Auszubildende den ÖPNV im gesamten Tarifverbund Rosa für möglichst nur 25 € im Monat zu jeder Zeit nutzen können.

Als mögliche Alternative kommt in Betracht, die Monatskarten (bzw. Zeitfahrausweise) für Schüler und Auszubildende um zunächst ca. 20 oder 30 Prozent zu bezuschussen.“

  1. Am 15.07.2021 hat der Kreistag in seiner Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim folgenden § 8 aufgenommen, der seit dem 1.8.2021 in Kraft ist:

„Beförderungsanspruch im Sekundarbereich II

(1) Für alle im Landkreis Hildesheim wohnenden Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches Il und für Auszubildende, soweit für diese nicht ohnehin ein gesetzlicher Anspruch nach 114 NSchG besteht, erhalten eine Vergünstigung bei der Beförderung als freiwillige Leistung des Landkreises Hildesheim.

(2) Nutzer* innen des ÖPNV im Tarifverbund ROSA erhalten eine um 30 % vergünstigte Monatskarte bzw. ein um 30 % vergünstigtes Abo. Nutzer *innen des Schienenpersonennahverkehrs mit Start- und Zielbahnhof im Landkreis Hildesheim erhalten auf Antrag mit Einreichung der Fahrkarte/des Abos eine Erstattung von 30 % des Kaufpreises.

(3) Die Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereiches Il, die den freigestellten Schulbusverkehr im Rahmen der Mitnahme Dritter nutzen und dafür Fahrkarten beim Unternehmen erwerben, erhalten auf Antrag mit Einreichung der Fahrkarte eine Erstattung von 30 % des Kaufpreises.“

  1. Seit dem 01.08.2021 erfolgt eine Bezuschussung der o. a. Monatskarten in Höhe von 30 %, da bisher kein besonderer Tarif geschaffen wurde.
  2. Eine Landesförderung ist gem. dem NNVG davon abhängig, dass die „regionalen Schüler- und Azubi-Tickets“ den Trägern der Schülerbeförderung (hier dem Landkreis) angeboten werden. Da dies bei uns bisher nicht der Fall ist und somit eine Landesförderung in Höhe von 438.232 € gem. Anlage 3 NNVG nicht möglich ist, sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um den geforderten Tarif möglichst schnelle einzuführen.
  3. Aufgrund der bisher für die Schüler- und Azubi-Tickets in Anspruch genommenen Fördermittel des Landkreises (ca. 85.000 € für die Monate August bis einschließlich Dezember 2021 – bei einem Haushaltsansatz von 500.000 €) erscheint es sachgerecht und vertretbar, die Fördersumme anzuheben, den Fördermodus mit einem einfachen Verfahren zu ändern und somit im Ergebnis auch ein „Ticket für 25 Euro“ anbieten zu können: Durch Zuschuss an Personen statt eines Tarifes.

Die Anhebung des Haushaltansatzes um 200.000 € ist gemessen am Verwendungszweck gerechtfertigt.

Mit dem Bezuschussungsmodell des Landkreises Hildesheim werden bisher unabhängig von einem Tarif die Ziele des NNVG umgesetzt, dass „über die Verpflichtung zur Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung im Ausbildungsverkehr hinaus dem Bedarf von Schülerinnen, Schülern, Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden an kostengünstiger Mobilität durch das Angebot besonderer Zeitfahrausweise (,regionale Schüler- und Azubi-Tickets‘) Rechnung getragen wird“ (§ 2 Abs. 4 Nr. 5 NNVG). Daher ist es berechtigt, auch für das Hildesheimer Modell eine finanzielle Unterstützung des Landes – ggf. in Form einer Projektförderung – zu fordern, solange die im o. a. Gesetz angegebenen Förderbedingungen nicht erfüllt werden können bzw. ein entsprechender Tarif nicht eingerichtet ist. Es erscheint nicht vertretbar, Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II sowie Auszubildenden des Landkreises Hildesheim die vom Gesetzgeber gewollte Förderung vorzuenthalten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                             gez. Carsten Schiedeck
Fraktionsvorsitzender                           Vorsitzender des Ausschusses  für Schule und Kultur


Haushaltsbegleitbeschluss 2022

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                              Hildesheim, 11.03.2022

 Haushaltsbegleitbeschluss 2022

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2022 übersenden wir Ihnen folgenden Haushaltsbegleitbeschluss:

I. ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat
a) Solange im Landkreis Hildesheim keine regionalen Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) angeboten werden, soll das Bezuschussungsmodell nach § 8 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim für Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs II soll dahingehende geändert werden, dass die Vergünstigung/Förderung den 25 € übersteigenden Betrag abdeckt.
b) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich alle zur Umsetzung des Beschlusses zu a) erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
c) Die Verwaltung wird zudem beauftragt, unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit auch bei uns regionale Schüler- und Azubi-Tickets gem. § 7 NNVG angeboten werden und eine Landesförderung gem. Anlage 3 zum NNVG erfolgen kann.
d) Der Haushaltsansatz für die o. a. Zuschüsse wird in 2022 von 500.000 € auf 700.000 € erhöht.
e) Der Landtag bzw. die Landesregierung werden gebeten, auf eine Landesförderung – ggf. Projektförderung – auch für das Bezuschussungsmodell des Landkreises Hildesheim hinzuwirken, soweit noch keine Förderung nach Anlage 3 zum NNVG möglich ist.
f) Der Landrat wird beauftragt, die o. a. Beschlüsse der Landesregierung und des Landtages mitzuteilen.

II. Verkürzung von Baugenehmigungsverfahren
Im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 sind zusätzlich zwei Stellen für die Bauverwaltung (Baugenehmigungsverfahren) einzuplanen. Diese Stellen sind mit einem Sperrvermerk zu versehen. Über die Aufhebung des Vermerks soll der Kreisausschuss entscheiden: nach einem von der Verwaltung kurzfristig vorzulegenden Bericht über mögliche Maßnahmen zur Verkürzung von Baugenehmigungsverfahren.

III. Führerscheinumtausch
Im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 ist zusätzlich eine halbe Stelle für die Aufgabe „Führerscheinumtausch“ einzuplanen, um der dem Landkreis obliegenden Umtauschverpflichtung zeitgerecht nachkommen zu können.

IV. Baukosten und Bauunterhaltungskosten für Grundschulen
Im Haushaltsplan 2022 werden 500.000 € bereitgestellt, um als freiwillige Aufgabe des Landkreises Baukosten oder Bauunterhaltungskosten für Grundschulen zu fördern. Für die Förderbedingungen ist von der Verwaltung der Entwurf einer Richtlinie zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

V. Förderung der Kinderbetreuung
Der Haushaltsansatz für die Kinderbetreuung ist ab Haushalt 2022 schrittweise zu erhöhen mit dem Ziel, die Städte und Gemeinden weiter zu entlasten.

In Betracht kommt insbesondere eine Anhebung der Aufschläge nach § 6 des Kita-Vertrages. Der Kostenanteil des Landkreises nach Nr. 1.4 der Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder soll auf zumindest 60 Prozent angehoben werden und dabei auch eine Bezuschussung für die Gebäudeunterhaltung/Instandhaltung von Kindertagesstätten erfassen.

Einzelheiten dazu sind in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden zu
erarbeiten.

VI. Hilfe für Menschen der Ukraine
In den Haushaltsplan 2022 werden Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € zur Hilfe der Menschen der Ukraine bereitgestellt: insbesondere der Flüchtlinge. Wir verweisen auf den gemeinsamen Antrag 57/XIX aller Fraktionen vom 28.02.2022.

VII. Ehrenamtliche Netzwerke im Sozialbereich
In den Haushaltsplan für 2022 werden 50.000 € für freiwillige Leistungen im Bereich Altenhilfe bereitgestellt:
a) zur Unterstützung ehrenamtlicher Netzwerke einschl. Nachbarschaftshilfe,
b) Altenpflegeplanung und ein Versorgungskonzept.

VIII. In den Haushaltsplan 2022 werden soweit erforderlich für den Gesamtplan Verkehrssicherheit (gemeinsamer Antrag Nr.58/XIX der Mehrheitsgruppe und der CDU) 30.000 € bereitgestellt.

IX. In den Haushaltsplan 2022 ist zusätzlich als wesentliches Produkt aufzunehmen:
„Klima-, Natur-, Gewässerschutz“

X. Förderung des Gewässerschutzes
In den Haushaltsplan 2022 werden für die „Förderung des Gewässerschutzes“ 100.000 € bereitgestellt. Dazu ist ein gesondertes Produkt zu bilden. Die Verwaltung erarbeitet eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Das Produkt sollte Gewässer zweiter und dritter Ordnung erfassen. Die Förderung soll abzielen auf allgemeine Maßnahmen oder auch um einzelne Projekte von Unterhaltungsverbänden, Kommunen oder Dritten fördern zu können. In Betracht kommen dabei alle Maßnahmen zur Umsetzung insbesondere des § 21 Abs. 5 und 6 BNatSchG und des wasserrechtlichen Verbesserungsgebotes nach dem WHG, dem NWG bzw. der WRRL – für alle Gewässer (einschl. des Grundwassers) von der Quelle bis zur Mündung einen guten ökologischen Zustand zu erhalten oder zu erreichen.

XI. Landkreisförderung Niedersächsischer Weg
In den Haushaltsplan 2022 werden 50.000 € bereitgestellt, um Maßnahmen des Niedersächsischen Weges durch den Landkreis Hildesheim zu fördern: ergänzend zu den gesetzlich angekündigten Ausgleichszahlungen nach § 42 Abs. 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).
Die Verwaltung erarbeitet auf der Grundlage der Landesregelung eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.

XII. C02-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm
Der Kreistag hat sich am 13.05.2020 aufgrund des Antrages der Gruppe SPD-CDU vom 18.03.2020 dafür ausgesprochen, die Karbonisierung von Klärschlamm in kommunalen Kläranlagen zu unterstützen, da bei der Karbonisierung der Atmosphäre aktiv und nachhaltig Kohlendioxid (C02) entzogen wird und die Karbonisate als Baustoffe eingesetzt werden könnten.
Im Haushaltsplan für das Jahr 2022 sind für die Förderung entsprechender Maßnahmen der Städte und Gemeinden 100.000 € einzuplanen.

XIII. Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes
In den Haushaltsplan 2022 werden 50.000 € eingestellt für die Finanzierung fachlicher Unterstützung und Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere bei erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Wassers.

XIV. Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten/ Kreisumlage
In den Haushaltsplan 2022 werden 50.000 € eingestellt für die digitale Erfassung und Fortschreibung wesentlicher Haushaltsdaten, die bei der Ermessenentscheidung über die Höhe der Kreisumlage relevant sind. Eine Grundlage dafür kann die Projektarbeit der Universität Hildesheim sein.

XV. Der Personalkostenansatz nach Stellenplan wird um 0,5 Mio. € gemindert.

XVI. Es ist eine globale Minderausgabe
einzuplanen in Höhe von 1 % und max. 4.000.000 € bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind Aufwendungen für konkrete Vorgaben des Kreistages oder Kreisausschusses (z. B. Zuwendungen für die Kinderbetreuung).

XVII. Es sind die erforderlichen Vorbereitungen für einen Nachtragshaushalt zum Sommer 2022 zu treffen.

XVIII. Unterjährige Finanzberichte
Die Verwaltung erstellt unterjährige Finanzberichte (unter Berücksichtigung/Nutzung der bereits jetzt verwaltungsintern erstellten unterjährigen Finanzberichte) und berichtet darüber pro Quartal in den Kreistagsgremien: Über die Haushaltslage mit den wesentlichen Haushaltsdaten einschließlich Vergleichszahlen zum aktuellen Haushaltsplan und zumindest zu den zwei vorangegangenen Haushaltsjahren, sowie über die wirtschaftliche Situation und Entwicklung der Beteiligungen (zumindest für eine Abweichungsanalyse zwischen dem geplanten, haushaltsrelevanten Ergebnis und dem tatsächlichen Ergebnis aufgrund der eigenen Hochrechnung der Beteiligung).

XIX. Haushaltsplananpassung
a) Die Haushaltsdaten im Haushaltsentwurf der Verwaltung einschl. Anlagen sind entsprechend den Kreistagsbeschlüssen für den Haushalt 2022 anzupassen/zu aktualisieren.
b) Die einzelnen aufgrund von Anträgen aus dem Kreistag erfolgten haushaltsrelevanten Kreistagsbeschlüsse sind im Haushaltsplan bei den jeweiligen Produkten anzugeben (auch noch wirksame Beschlüsse aus der Vergangenheit). Diese Beschlüsse sind in einer Übersicht/Tabelle mit folgenden Angaben aufzulisten:
– betroffene Haushaltsstelle, durch den Beschluss verursachte Kosten, in welchem Haushaltsansatz diese Kosten in welcher Höhe veranschlagt sind,
– Verfügbarkeit der Haushaltsmittel mit Angaben wie z. B. Sperrvermerk, Haushaltsausgaberest in welcher Höhe bei welchem Sachkonto.
Die Übersichten/Listen sind dem Kreistag in jedem Frühjahr vorzulegen.

XX. Zusätzlich zum Haushaltsplan sind jeweils in einer Übersicht/Tabelle anzugeben
a) die einzelnen Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis mit folgenden Angaben: Gesamtkosten und von wem diese Kosten in welchem Umfang übernommen werden,
b) die einzelnen eigenen Aufgaben des Landkreises gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NKomVG mit Angaben über die Höhe der Bruttokosten und die Höhe der Zuwendungen,
c) die vom Landkreis erhaltenen Fördermittel seit Anfang 2017 mit Angaben zur Höhe der Förderung, Verwendungszweck, Tag der Antragstellung und Zuweisung,
d) die Fördermittel, die die einzelnen Städte und Gemeinden des Landkreises seit 2017 erhalten haben mit Angaben zur Höhe der Förderung, Verwendungszweck, Tag der Antragstellung und Zuweisung,
e) die Mitgliedschaften des Landkreises in Vereinen und Verbänden mit folgenden Angaben: Zweck des Vereins, Beitrittsbeschluss oder Dauer der Mitgliedschaft, Vereinsbeitrag des Landkreises, Vertreter des Landkreises im jeweiligen Verein,
f) die Kosten der Gebietskörperschaft Landkreis Hildesheim für den Energieverbrauch mit Angaben zur Herkunft nach dem sogenannten Energiemix; die Beteiligungen des Landkreises werden gebeten mitzuteilen, hinsichtlich a) des Energieverbrauchs die Menge und b) des Strombedarfs die Herkunft,

g) die Energie- und C02-Bilanz für den Landkreis Hildesheim, die Konkretisierung dazu soll unter Federführung des Umweltausschusses insbesondere unter Beteiligung der Klimaschutzagentur erfolgen.

IV. Baukosten und Bauunterhaltungskosten für Grundschulen

Im Haushaltsplan 2022 werden 500.000 € bereitgestellt, um als freiwillige Aufgabe des Landkreises Baukosten oder Bauunterhaltungskosten für Grundschulen zu fördern. Für die Förderbedingungen ist von der Verwaltung der Entwurf einer Richtlinie zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

  1. Förderung der Kinderbetreuung

Der Haushaltsansatz für die Kinderbetreuung ist ab Haushalt 2022 schrittweise zu erhöhen mit dem Ziel, die Städte und Gemeinden weiter zu entlasten.

In Betracht kommt insbesondere eine Anhebung der Aufschläge nach § 6 des Kita-Vertrages. Der Kostenanteil des Landkreises nach Nr. 1.4 der Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder soll auf zumindest 60 Prozent angehoben werden und dabei auch eine Bezuschussung für die Gebäudeunterhaltung/Instandhaltung von Kindertagesstätten erfassen.

 

Einzelheiten dazu sind in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden zu erarbeiten.

 

VI. Hilfe für Menschen der Ukraine

In den Haushaltsplan 2022 werden Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € zur Hilfe der Menschen der Ukraine bereitgestellt: insbesondere der Flüchtlinge. Wir verweisen auf den gemeinsamen Antrag 57/XIX aller Fraktionen vom 28.02.2022.              

VII. Ehrenamtliche Netzwerke im Sozialbereich

In den Haushaltsplan für 2022 werden 50.000 € für freiwillige Leistungen im Bereich Altenhilfe bereitgestellt:

a) zur Unterstützung ehrenamtlicher Netzwerke einschl. Nachbarschaftshilfe,

b) Altenpflegeplanung und ein Versorgungskonzept.

VIII. In den Haushaltsplan 2022 werden soweit erforderlich für den Gesamtplan Verkehrssicherheit (gemeinsamer Antrag Nr.58/XIX der Mehrheitsgruppe und der CDU) 30.000 € bereitgestellt.

IX. In den Haushaltsplan 2022 ist zusätzlich als wesentliches Produkt aufzunehmen:

„Klima-, Natur-, Gewässerschutz“

 

X. Förderung des Gewässerschutzes

In den Haushaltsplan 2022 werden für die „Förderung des Gewässerschutzes“ 100.000 € bereitgestellt. Dazu ist ein gesondertes Produkt zu bilden. Die Verwaltung erarbeitet eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.

Das Produkt sollte Gewässer zweiter und dritter Ordnung erfassen. Die Förderung soll abzielen auf allgemeine Maßnahmen oder auch um einzelne Projekte von Unterhaltungsverbänden, Kommunen oder Dritten fördern zu können. In Betracht kommen dabei alle Maßnahmen zur Umsetzung insbesondere des § 21 Abs. 5 und 6 BNatSchG und des wasserrechtlichen Verbesserungsgebotes nach dem WHG, dem NWG bzw. der WRRL – für alle Gewässer (einschl. des Grundwassers) von der Quelle bis zur Mündung einen guten ökologischen Zustand zu erhalten oder zu erreichen.

XI.Landkreisförderung Niedersächsischer Weg

In den Haushaltsplan 2022 werden 50.000 € bereitgestellt, um Maßnahmen des Niedersächsischen Weges durch den Landkreis Hildesheim zu fördern: ergänzend zu den gesetzlich angekündigten Ausgleichszahlungen nach § 42 Abs. 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG).

Die Verwaltung erarbeitet auf der Grundlage der Landesregelung eine Produktbeschreibung und legt sie den Kreistagsgremien zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

XII. C02-Minderung, Karbonisierung von Klärschlamm

Der Kreistag hat sich am 13.05.2020 aufgrund des Antrages der Gruppe SPD-CDU vom 18.03.2020 dafür ausgesprochen, die Karbonisierung von Klärschlamm in kommunalen Kläranlagen zu unterstützen, da bei der Karbonisierung der Atmosphäre aktiv und nachhaltig Kohlendioxid (C02) entzogen wird und die Karbonisate als Baustoffe eingesetzt werden könnten.

Im Haushaltsplan für das Jahr 2022 sind für die Förderung entsprechender Maßnahmen der Städte und Gemeinden 100.000 € einzuplanen.

XIII. Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes

In den Haushaltsplan 2022 werden 50.000 € eingestellt für die Finanzierung fachlicher Unterstützung und Beratungen durch externe Stellen im Bereich des Umweltschutzes, insbesondere bei erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Wassers.

 

XIV. Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten/ Kreisumlage

In den Haushaltsplan 2022 werden 50.000 € eingestellt für die digitale Erfassung und Fortschreibung wesentlicher Haushaltsdaten, die bei der Ermessenentscheidung über die Höhe der Kreisumlage relevant sind. Eine Grundlage dafür kann die Projektarbeit der Universität Hildesheim sein.

 

XV. Der Personalkostenansatz nach Stellenplan wird um 0,5 Mio. € gemindert.

 

XVI. Es ist eine globale Minderausgabe

einzuplanen in Höhe von 1 % und max. 4.000.000 € bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind Aufwendungen für konkrete Vorgaben des Kreistages oder Kreisausschusses (z. B. Zuwendungen für die Kinderbetreuung).

XVII. Es sind die erforderlichen Vorbereitungen für einen Nachtragshaushalt zum Sommer 2022 zu treffen.

XVIII. Unterjährige Finanzberichte

Die Verwaltung erstellt unterjährige Finanzberichte (unter Berücksichtigung/Nutzung der bereits jetzt verwaltungsintern erstellten unterjährigen Finanzberichte) und berichtet darüber pro Quartal in den Kreistagsgremien: Über die Haushaltslage mit den wesentlichen Haushaltsdaten einschließlich Vergleichszahlen zum aktuellen Haushaltsplan und zumindest zu den zwei vorangegangenen Haushaltsjahren,  sowie über die wirtschaftliche Situation und Entwicklung der Beteiligungen (zumindest für eine Abweichungsanalyse zwischen dem geplanten, haushaltsrelevanten Ergebnis und dem tatsächlichen Ergebnis aufgrund der eigenen Hochrechnung der Beteiligung).

 

XIX. Haushaltsplananpassung

a) Die Haushaltsdaten im Haushaltsentwurf der Verwaltung einschl. Anlagen sind entsprechend den Kreistagsbeschlüssen für den Haushalt 2022 anzupassen/zu aktualisieren.

b) Die einzelnen aufgrund von Anträgen aus dem Kreistag erfolgten haushaltsrelevanten Kreistagsbeschlüsse sind im Haushaltsplan bei den jeweiligen Produkten anzugeben (auch noch wirksame Beschlüsse aus der Vergangenheit). Diese Beschlüsse sind in einer Übersicht/Tabelle mit folgenden Angaben aufzulisten:

– betroffene Haushaltsstelle, durch den Beschluss verursachte Kosten, in welchem Haushaltsansatz diese Kosten in welcher Höhe veranschlagt sind,

– Verfügbarkeit der Haushaltsmittel mit Angaben wie z. B. Sperrvermerk, Haushaltsausgaberest in welcher Höhe bei welchem Sachkonto.

Die Übersichten/Listen sind dem Kreistag in jedem Frühjahr vorzulegen.

 

XX. Zusätzlich zum Haushaltsplan sind jeweils in einer Übersicht/Tabelle anzugeben

a) die einzelnen Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis mit folgenden Angaben: Gesamtkosten und von wem diese Kosten in welchem Umfang übernommen werden,

b) die einzelnen eigenen Aufgaben des Landkreises gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NKomVG mit Angaben über die Höhe der Bruttokosten und die Höhe der Zuwendungen,

c) die vom Landkreis erhaltenen Fördermittel seit Anfang 2017 mit Angaben zur Höhe der Förderung, Verwendungszweck, Tag der Antragstellung und Zuweisung,

d) die Fördermittel, die die einzelnen Städte und Gemeinden des Landkreises seit 2017 erhalten haben mit Angaben zur Höhe der Förderung, Verwendungszweck, Tag der Antragstellung und Zuweisung,

e) die Mitgliedschaften des Landkreises in Vereinen und Verbänden mit folgenden Angaben: Zweck des Vereins, Beitrittsbeschluss oder Dauer der Mitgliedschaft, Vereinsbeitrag des Landkreises, Vertreter des Landkreises im jeweiligen Verein,

f) die Kosten der Gebietskörperschaft Landkreis Hildesheim für den Energieverbrauch mit Angaben zur Herkunft nach dem sogenannten Energiemix; die Beteiligungen des Landkreises werden gebeten mitzuteilen, hinsichtlich a) des Energieverbrauchs die Menge und b) des Strombedarfs die Herkunft,

g) die Energie- und C02-Bilanz für den Landkreis Hildesheim, die Konkretisierung dazu soll unter Federführung des Umweltausschusses insbesondere unter Beteiligung der Klimaschutzagentur erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                gez. Andreas Koschorrek
Fraktionsvorsitzender            Sprecher des Ausschusses für
Finanzen, Personal, Digitalisierung u. Innere Dienste


Jagdsteuer

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 10.03.2022

Jagdsteuer

Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der Sitzung des Kreistages am 28.02.2022 hat der Vorsitzende des Kreistages öffentlich mitgeteilt, dass vier von ihm namentlich genannte Kreistagsmitglieder an der Abstimmung über die Abschaffung der Jagdsteuer teilnehmen dürften, weil dem das Mitwirkungsverbot nach dem NKomVG nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises nicht entgegenstehen würde.

Bitte teilen Sie uns mit,

  1. a) welche allgemeinen und b) welche bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften im Zusammenhang mit der o. a. Prüfung und Mitteilung zu beachten waren und welche dieser Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten tatsächlich c) beachtet und d) aus welchen Gründen nicht beachtet worden sind?

Wir bitten Sie insbesondere um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Stellen haben der Kommunalaufsicht die o. a. Namen bzw. Personen und welche damit im Zusammenhang stehenden Daten wann und aufgrund welcher Rechtsgrundlage aus welchem Anlass und zu welchem Zweck und in welcher Form übermittelt?
  2. Wie sind die einzelnen in Nr. 1 genannten Daten von der Kommunalaufsicht des Landkreises aufgrund welcher Rechtsgrundlage in welcher Form verarbeitet worden?
  3. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, aus welchem Anlass und zu welchem Zweck sind welche der in Nr. 1 genannten Daten von der Kommunalaufsicht an den Vorsitzenden des Kreistages in welcher Form übermittelt worden?
  4. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, aus welchem Anlass und zu welchem Zweck sind welche der in Nr. 1 genannten Daten vom Vorsitzenden des Kreistags in öffentlicher Sitzung mitgeteilt worden?
  5. Wann und in welcher Form ist die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Hildesheim in den o.a. Vorgang mit welchem Ergebnis eingebunden worden?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

031 – Antwort der Verwaltung v. 05.05.2022


Personal für das Gesundheitsamt in der Corona-Situation

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

Hildesheim, 09.03.2022

Personal für das Gesundheitsamt in der Corona-Situation, Unterstützung durch Zeitarbeitsfirmen, Aushilfskräfte usw.
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

a) Wann und in welcher Form hat die Kreisverwaltung für eine kurzfristige personelle Unterstützung des Gesundheitsamtes zur Erledigung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

  • Kontakt zu Zeitarbeitsfirmen aufgenommen,
  • Möglichkeiten zur Gewinnung von Aushilfskräften geprüft (durch Minijobs, bspw. für Studierende, Ruheständler des Landkreises und sonstiger Stellen)?

b) Welche Hinderungsgründe bestanden oder bestehen bei der kurzfristigen Gewinnung von Personal über Zeitarbeitsfirmen oder Aushilfskräfte?

Begründung:

Das Gesundheitsamt des Landkreises Hildesheim ist möglichst kurzfristig personell zu verstärken, um die Aufgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sachgerecht erfüllen zu können.

In der Kreistagssitzung am 28.02.2022 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die Bundeswehr in Kürze aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine ihre Unterstützung für das Gesundheitsamt komplett einstellen wird. Daher sei die Aufgabenerledigung zukünftig weiterhin nur eingeschränkt möglich. Die anschließende Diskussion zeigte erheblichen, sehr kurzfristigen Handlungsbedarf auf.

Ausdrücklich wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass keine zusätzlichen Personalstellen dauerhaft im Haushalt benötigt würden, sondern lediglich schnell und befristet mehr Personen zur Erledigung der Aufgaben in Zusammenhang mit der Bearbeitung der Corona-Infektionen erforderlich seien.

Alle Kreistagsmitglieder wurden aufgefordert, Ideen aufzuzeigen. Zur Lösung wurde auch eine Unterstützung durch Personal von Zeitarbeitsfirmen diskutiert, allerdings wurden die bisherigen Bemühungen der Verwaltung in dieser Richtung auch auf Nachfrage nicht konkretisiert.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                      gez. Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender                                    stv. Fraktionsvorsitzende


Haushaltsansätze im Umweltbereich

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

Hildesheim, 09.03.2022

Haushaltsansätze – Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu verschiedenen Haushaltsansätzen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welcher Höhe sind für welche Jahre Haushaltsmittel für den Landschaftsrahmenplan eingeplant?
  2. Welche Maßnahmen sind in 2021 aus den 550.000 € für „Neuen Zusammenhalt/Regionale Entwicklung“ finanziert worden und für welche konkreten Maßnahmen sind welche Mittel in 2022 eingeplant?
  3. In welcher Höhe sind für 2022 Haushaltsmittel für den Sozialfonds Region Hildesheim eingeplant, die im Einzelfall für gesetzlich nicht geregelte Aufgaben zur Verfügung stehen sollen (bisher 10.000€)?
  4. Sind die im Haushaltsbegleitbeschluss für 2021 beschlossenen Mittel (20.000 €) für die Förderung der Hochschulen auch im Haushaltsplan 2022 eingeplant?
  5. Sind die im Haushaltsbegleitbeschluss für 2021 beschlossenen Mittel (10.000 €) für eine Hebammenzentrale auch im Haushaltsplan 2022 eingeplant?
  6. In welcher Höhe sind für das im Haushaltsbegleitbeschluss für 2021 beschlossene schulstandortbezogenes Radverkehrskonzept Mittel in 2022 eingeplant? In welcher Höhe wurden die Mittel in 2021 genutzt oder von welcher Stadt oder Gemeinde beantragt?
  7. Gem. Haushaltsbegleitbeschluss für den Haushalt 2021 waren Mittel für den Straßen- und Radwegebau vorrangig für den Radwegebau einzusetzen. Wie hoch waren die Ansätze für 2021 und wie hoch ist der Ansatz für 2022?
  8. Aufgrund welcher konkreten Planungen und Maßnahmen soll der Haushaltsansatz für Naturschutz und Landschaftspflege (siehe Seite 115 im Haushaltsplanentwurf 2022) von
    -1.183.200 € in 2021 auf -1.227.900 € in 2022 steigen bei einem Ist in 2020 von -653.683 €? Aus welchen Gründen sollen dort die Ansätze für Personalaufwendungen von 763.700 € in 2021 auf 720.700 € in 2022 steigen bei einem Ist von 570.049 € in 2020?
  9. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant für die auf Seite 98 des Haushaltsplanentwurfes 2022 für das Amt 208 vorgesehenen Mittel?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                gez. Dr. Thomas Bruns
Fraktionsvorsitzender                            Sprecher des Ausschusses
Klimaschutz, Umwelt u. Hochwasserschutz