Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i. A.
im Hause
Hildesheim, den 23.09.2019
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum TOP 14 des Kreisausschusses und TOP 9 des Kreistages übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim, zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 06.12.2018, wird wie folgt geändert:
- Nr. 2. Buchstabe a) wird bis zu den Worten „Die Höhe der Zuwendungen wird entsprechend der tariflichen Entwicklung angepasst“ wie folgt neu gefasst:
„a) Zuwendungen an Fraktionen nach Personalschlüsseln
Die Fraktionen erhalten zur personellen Besetzung ihrer Geschäftsstellen Zuwendungen nach folgender Bemessungsgrundlage:
Fraktionen ab 17 Mitglieder:
1 Fraktionsgeschäftsführer/in nach Entgeltgruppe 11 TVöD (Vollzeit)
1 Fraktionsassistent/in nach Entgeltgruppe 6 TVöD (Vollzeit)
Abweichend davon:
– Fraktionsgeschäftsführer/in nach Entgeltgruppe 11 Stufe 6 oder 12, sofern dies bereits erreicht worden ist.
– Fraktionsassistent/in nach Entgeltgruppe 7 Stufe 6, sofern dies bereits erreicht worden ist.
Nehmen Geschäftsführer/in oder Fraktionsassistent/in die Tätigkeit in der zweiten Wahlperiode wahr, erfolgt die Zahlung jeweils nach Entgeltgruppe 12 bzw. 8 Stufe 6 TVöD.
Für Fraktionen unter 17 Mitgliedern gilt jeweils 1/17 der zuvor genannten Angaben in Satz 1 als Sockelbeträge plus Sockelbeträge mal Zahl der Mitglieder der Fraktion.“
- In Nr. 2 Buchstabe a) werden in dem Absatz „Eine abweichende Beschäftigung … führt nicht zu einer Erhöhung der Fraktionszuwendungen“ nach vor dem Wort „führt“ die Worte „wie Zulagen usw.“ eingefügt.
- In Nr. 2 Buchstabe a) wird folgender Satz angefügt:
„Für Beamte sind die vorstehenden Regelungen entsprechend dem jeweiligen Einzelfall umzusetzen.“
- In Nr. 2. Buchstabe b) wird die Angabe „800 EURO/Jahr“ in „1000 EURO/Jahr“ und die Angabe „165 EURO/Jahr“ in 200 EURO/Jahr“ geändert.
- In Nr. 5.1 Buchstabe b) wird der Satz „Als Berechnungsgrundlage für den zustehenden Betrag nach Personalschlüsseln werden Mittelwerte (Entwicklungsstufe, Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe) zugrunde gelegt“ gestrichen.
- In Nr. 7. wird das Wort „Fraktionssekretärinnen“ durch das Wort „Fraktionsassistent/in“ ersetzt.
Begründung:
Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen erforderliche Klarstellungen vorgenommen und die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen verbessert werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Anlage
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim mit Änderungshinweisen (rot markiert)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim
(zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 06.12.2018)
- Allgemeines
Soweit in dieser Richtlinie die Gruppen nicht gesondert erwähnt werden, gelten die zu den Fraktionen gemachten Ausführungen entsprechend.
Die Fraktionen des Kreistages erhalten auf der Grundlage von § 57 Abs. 3 NKomVG Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.
Die Fraktionen können eigene Geschäftsstellen (Fraktionsbüros) unterhalten.
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