Stationäre Heimpflege im Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, den 28.05.2018

Anfrage gemäß § 56 NKomVG
Altenpflege im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

in der Ausgabe der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 24.05.2018 wird berichtet, dass im Alten- und Pflegeheim Theaterresidenz in Hildesheim allen Heimbewohnern kurzfristig gekündigt worden seien.

Wir bitten Sie recht herzlich um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Sind die Kündigungen tatsächlich wie in der HiAZ berichtet ausgesprochen worden?
  2. In welcher Weise wurden die Heimbewohner über die Kündigung informiert und ist Ihnen Beistand gewährt worden?
  3. War vor der Aussprache der Kündigungen verbindlich geklärt, in welchen Pflegeheimen die Heimbewohner aufgenommen werden, die weiterhin eine stationäre Unterbringung wünschen?
  4. Aus welchen Gründen und auf welcher rechtlichen Grundlage sind die Kündigungen erfolgt?
  5. Wie werden die o.a. Kündigungen von der Kreisverwaltung rechtlich beurteilt?
  6. Welche Möglichkeiten haben der Landkreis und Stadt Hildesheim auf diese Situation rechtlich einzuwirken?
  7. Wann wurde der Landkreis oder die Stadt Hildesheim darüber informiert, dass die o.a. Kündigungen ausgesprochen werden sollten?
  8. Ist zu befürchten, dass sich solche Fälle wiederholen?
  9. Welche Änderungen in den Verträgen des Landkreises mit den Trägern oder Betreibern von Pflegeheimen kommen in Betracht, um solche Vorkommissen zukünftig auszuschließen?
  10. Sind von der Kündigung Menschen betroffen, die Leistungen vom Landkreis Hildesheim erhalten?
  11. Wenn die vorgehende Frage bejaht wird, wie wird der Landkreis in diesen Fällen agieren?
  12. Wie sieht die Kostenstruktur der neuen Verträge aus bzw. kostet ein Vertrag mit allen wählbaren Leistungen weiterhin so viel wie die umfassende stationäre Heimpflege?
  13. In welchem Verhältnis stehen das Angebot und die Nachfrage der Pflegeplätze im Landkreis Hildesheim – besteht ein Pflegenotstand?

 

Mit freundlichen Grüßen
gez.Klaus Bruer                                          gez.Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                            Fraktionvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagfraktion


Förderschulen im Landkreis Hildesheim

2018_05_02_Förderschulen


Antwort zur Anfrage vom 04. Mai 2018 zum Hartsalzbergwerk Siegfried/Giesen

2018_05_08_ Antwort_Kali und Salz_Anfrage 04.05


Anfrage zu Kali und Salz- Hartsalzbergwerk Siegfried/Giesen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Olaf Levonen
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

Hildesheim, den 04.05.2018

 

Anfrage gem. § 56 NKomVG;
Planfeststellungsverfahren zur Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfried/Giesen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, zum Thema „Planfeststellungsverfahren zur Wiederinbetriebnahmen des Hartsalzbergwerkes Siegfried/Giesen“ um Beantwortung folgender Fragen:

A) Fragen zur bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis vom 26.06.1995

  1. Wie hoch war jeweils in den vergangenen 10 Jahren die dem Landkreis Hildesheim mitgeteilte Menge der in die Innerste eingeleiteten
    a) salzhaltigen Haldenwässer und
    b) salzhaltigen Schachtwässer ?
  2. Wie oft sind in den vergangenen zehn Jahren bei Ausfall eines Messgerätes Untersuchungen auf chemischem Wege erfolgt ?

B) Fragen im Zusammenhang mit der durch die Althalde verursachten Grundwasserbelastung
Seit wann sind dem Landkreis Hildesheim die in den Antragsunterlagen von Kali+Salz angegebenen Belastungen des Grundwassers bekannt ?

  1. Wann hat der Landkreis Hildesheim oder das Bergamt bisher welche Maßnahmen getroffen, um die genauen Ursachen der Grundwasserbelastung näher zu untersuchen, die Fortsetzung von Abwassereinleitungen in Grundwasser zu mindern und um eine Trendumkehr zu bewirken? Wenn solchen Maßnahmen nicht erfolgt oder gefordert worden sind, sind sie unterblieben in Abstimmung a) mit dem Bergamt, b) mit Kali+Salz und c) den Aufsichtsbehörden ?
  2. Wie, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen ist von Vertretern des Landkreises Hildesheim die ohne Erlaubnis von der Althalde verursachte Grundwasserbelastung gegenüber a) dem Bergamt, b) Kali+Salz und c) dem Umweltministerium wasserrechtlich beurteilt worden ?
  3. Ist vom Landkreis Hildesheim a) gegenüber dem Bergamt und b) gegenüber Kali+Salz mitgeteilt oder zugesagt worden, die von der Althalde verursachte Grundwasserbelastung unbeanstandet zu lassen und ohne Erlaubnis weiter hinzunehmen ?
  4. Wann, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen ist mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt worden, wie mit der von der Althalde verursachten Grundwasserbelastung umgegangen werden soll und ob sie ohne Erlaubnis hingenommen werden darf ?
  5. K+S gibt für die Neuhalde an: „Auf der Grundlage der oben getroffenen Aussagen zum Haldenkörper und zum Aufbau des Basisabdichtungssystems erfolgte in Unterlage I-11; Teil 2 eine Berechnung der Restdurchsickerung von Haldenwasser durch die Basisabdichtung. Da aufgrund der sukzessiven Abdeckung der Halde nur noch sehr geringe Restinfiltrationen von Niederschlag in den Haldenkörper erfolgen und dieser Anteil überwiegend über die oberhalb der Basisabdichtung angeordnete Drainage im Haldenmantel abgeleitet wird, gelangen nur noch sehr geringe Restmengen in unrelevanter Größenordnung in den unter der Halde anstehenden Boden und ins Grundwasser“ (Antragsunterlage 2.1 , Unterlage E-10 Rückstandsmanagement, 7.2.2 Restdurchsickerung durch die Basisabdichtung).

Eine Restdurchsickerung wird in ca. 80 Jahren in Betracht gezogen (siehe Unterlagen I-11 Teil 1 und 2), wird dann aber wohl dauerhaft sein. Für Nachsorgemaßnahmen kündigt K+S allgemein an, bei Feststellung einer Grundwasserbelastung trotz der geplanten Basisabdichtung „besteht in einem Versagensfall die Möglichkeit der Ergreifung von Abwehr- bzw. Sicherungsmaßnahmen im Grundwasserabstrom“ (siehe Unterlagen  1-7 und J-4).

Welche Abwehr-und Sicherungsmaßmaßnahmen sind konkret gemeint und welche Wirkungen lassen sich mit diesen Maßnahmen erzielen? Können diese Maßnahmen auch bei der Althalde eingesetzt werden ?

  1. Nach Auffassung der Gruppe SPD/CDU ist das Bergamt zu bitten, unverzüglich
    a) alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen anzustreben, um von der Althalde verursachte Grundwasserbelastungen zu bekämpfen und eine Trendumkehr zu erreichen,
    b) in Abstimmung mit dem Landkreis im Nahbereich der Gräben um die Althalde Grundwasserbelastungen und an der Halde sowie in deren Umfeld die genauen anthropogen Ursachen/Quellen der Grundwasserbelastungen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
    Wird die Verwaltung diese Bitten gegenüber dem Bergamt aussprechen oder wann hat sie welche entsprechenden Bitte bereist an das Bergamt gerichtet ?
  2. Welche Anordnungen, Forderungen, Prüfungen oder sonstigen Maßnahmen sind hinsichtlich der von der vorhandenen Salzhalde ausgehenden Grundwasserbelastung nach Auffassung der Kreisverwaltung sofort zu fordern ? Welche dieser Maßnahmen kann der Landkreis selbst oder anstelle des Bergamtes treffen ?

Begründung:
Auf die nicht abgedeckte und ohne Basisabdichtung betriebene Kalihalde (Aufstandsfläche ca. 18,7 ha, Höhe ca. 80 bis 85 m) fallen pro Jahr etwa 165 Millionen Liter Regenwasser, das – soweit es nicht verdunstet – über die Halde und anschließend als hochkonzentriertes Salzwasser in das Grundwasser oder nach und nach in die Innerste fließt. In den Antragsunterlagen der K+S werden für das Grundwasser im Nahbereich der Halde maximale Konzentrationen für Chlorid von 32.000 mg/l und für Sulfat von 20.000 mg/l angegeben. Nur 250 mg/l betragen die Schwellwerte für Chlorid und Sulfat nach der Grundwasserverordnung (GrwV) Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1). Der „chemische Zustand gesamt“ des betroffenen Grundwasserkörpers (EU-Code Grundwasserkörper – DE_GB_DENI_4_2005) mit dem Namen “Innerste mesozoisches Festgestein links“ ist schlecht. Der chemische Zustand der beiderseits anschließenden Grundwasserkörper ist gut. Dies unterstreicht die Angabe von Kali+Salz auf eine anthropogene Ursache der Grundwasserbelastung (siehe Anlage). mehr…


Ergänzende Anfrage zu Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, den 04.05.2018

Ergänzende Anfrage gemäß § 56 NKomVG

Ihre Antwort vom 27.04.2018

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

vielen Dank für die schnelle Antwort auf unsere Anfrage vom 26.04.2018.

Allerdings sind folgende Fragen unbeantwortet geblieben:

  • Welche Gemeinden haben bereits einen Antrag auf Erstattung an den Landkreis gestellt und in welcher Höhe?
  • Welche Gemeinden haben angekündigt, einen solchen zu stellen?
  • Wie hoch wird schätzungsweise der Gesamtaufwand für die insgesamt eingesetzten Feuerwehrkräfte und weiteren Rettungskräfte im Verhältnis zum möglichen Zuschuss sein?

Weiterhin bitten wir mitzuteilen, ob für zukünftige – ähnliche – Situationen Verfahrensschritte bzw. schriftlich fixierte Ablaufpläne erarbeitet wurden, um ein schnelleres und transparentes Verfahren für alle Beteiligten sicherzustellen.

Darüber hinaus gehen wir davon aus, dass der „Bericht Maßnahmen zum Hochwasserschutz“ (sh. KT-Beschluss vom 28.09.2017) in der Kreistagssitzung am 25.06.2018 vorgestellt wird.

Für die Beantwortung der o.g. Fragen bis zum 16.05.2018 sind wir Ihnen dankbar.

In Ihrer Antwort vom 27.04.2018 führten Sie weiter aus, dass für die Auszahlung ein Gremienbeschluss erforderlich sei, der sich bereits in der Vorbereitung befände. Aufgrund der hohen Sensibilität der Thematik würden wir es sehr begrüßen, wenn wir diesen bereits im Vorfeld erhalten könnten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. i.A. Bernhard Brinkmann              gez. i.A. Dr. Bernhard Evers                  Arbeitskreissprecher                              Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagfraktion

 


Programm „Griffbereit und Rucksack“

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

                                                                                               Hildesheim, 03.05.2018

Programm „Griffbereit und Rucksack“

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Programm Griffbereit und Rucksack“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

In der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 16.04.2018 wird berichtet, dass fast jedes drittes Kind in der Region Hannover seine Schullaufbahn mit Sprachproblemen beginnt.

Dies flankiert die Ergebnisse der VERA-Vergleichsarbeit aus dem Jahr 2017, die bei Berliner Drittklässlern erneut deutliche Defizite beim Schreiben und Rechnen aufzeigen.

Die Frankfurter Neue Presse berichtete im März 2017, dass in Hessen Grundschullehrer/innen Alarm schlagen, da Schülerinnen und Schüler immer schlechter Deutsch sprechen, obwohl sie schon zur dritten Generation von Eltern mit Migrationshintergrund gehören.

Es zieht sich wie „ein roter Faden“ quer durch Deutschland und macht vor den Grenzen des Landkreises Hildesheim nicht halt.

Die vorgenannten Entwicklungen zeigen sehr deutlich, wie wichtig die Programme „Griffbereit und Rucksack“ im Landkreis Hildesheim sind.

Vor diesem Hintergrund hatte der Kreistag am 28.09.2017 beschlossen, dieses Programm die nächsten 2 Jahre fortzuführen. Ein vorhergehender Beschluss beinhaltet, dass dieses Programm bei Bedarf auf weitere Kindergärten und Grundschulen ausgeweitet werden soll.

Für diese Aufgabe ist es erforderlich, geeignetes Personal zu finden. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass die monetären Strukturen bei der Stadt Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim identisch sind.

Aktuell ist jedoch die Aufwandsentschädigung der städtischen Kräfte höher, als die des Landkreises Hildesheim. Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen  beim Landkreis Hildesheim ist danach angezeigt.

Hinsichtlich der personellen Ausgestaltung beim Landkreis Hildesheim ist festzustellen, dass die Aufgaben nur von einer Person wahrgenommen wird.

Die Bedeutung der Aufgabe ist eingangs bereits deutlich formuliert, so dass die Tatsache, die Aufgabenwahrnehmung nur auf eine Person zu fokussieren, für eine dauerhafte Sicherstellung nicht zielführend ist.

Beschlussvorschlag:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anpassung der Aufwandsentschädigung analog der Stadt Hildesheim aus dem laufenden Haushalt 2018 soweit möglich durchzuführen. Zukünftig soll ein jährlicher Abgleich der beiden Aufwandsentschädigungssatzungen durchgeführt und ggfs.angepasst werden.
  • Ein weiterer Punkt ist die Ausbildung zusätzlicher Kräfte, die die Gruppen anleiten. Die Verwaltung wird daher beauftragt zu prüfen, ob verwaltungsintern Personal zur Verfügung steht.
  • Sie wird darüber hinaus beauftragt, ein Konzept für die Gewinnung von geeignetem Personal zu erarbeiten.
  • In der zweiten Jahreshälfte 2018 wird ein detaillierter Bericht zu den o.g. Punkten mit den bis dahin vorliegenden Ergebnissen und Sachständen incl. Aufwendungen dem Ausschuss vorgelegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ludwig Bommersbach                                      gez. Bernhard Flegel
Arbeitskreissprecher Jugendhilfe                         Arbeitskreissprecher Jugendhilfe
SPD-Kreistagsfraktion                                              CDU-Kreistagsfraktion

 


Antwortschreiben zur Anfrage Hochwasser vom 26.04.2018

2018_04_27_Hochwasser- Antwort