Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Olaf Levonen
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, den 04.05.2018
Anfrage gem. § 56 NKomVG;
Planfeststellungsverfahren zur Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfried/Giesen
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, zum Thema „Planfeststellungsverfahren zur Wiederinbetriebnahmen des Hartsalzbergwerkes Siegfried/Giesen“ um Beantwortung folgender Fragen:
A) Fragen zur bestehenden wasserrechtlichen Erlaubnis vom 26.06.1995
- Wie hoch war jeweils in den vergangenen 10 Jahren die dem Landkreis Hildesheim mitgeteilte Menge der in die Innerste eingeleiteten
a) salzhaltigen Haldenwässer und
b) salzhaltigen Schachtwässer ? - Wie oft sind in den vergangenen zehn Jahren bei Ausfall eines Messgerätes Untersuchungen auf chemischem Wege erfolgt ?
B) Fragen im Zusammenhang mit der durch die Althalde verursachten Grundwasserbelastung
Seit wann sind dem Landkreis Hildesheim die in den Antragsunterlagen von Kali+Salz angegebenen Belastungen des Grundwassers bekannt ?
- Wann hat der Landkreis Hildesheim oder das Bergamt bisher welche Maßnahmen getroffen, um die genauen Ursachen der Grundwasserbelastung näher zu untersuchen, die Fortsetzung von Abwassereinleitungen in Grundwasser zu mindern und um eine Trendumkehr zu bewirken? Wenn solchen Maßnahmen nicht erfolgt oder gefordert worden sind, sind sie unterblieben in Abstimmung a) mit dem Bergamt, b) mit Kali+Salz und c) den Aufsichtsbehörden ?
- Wie, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen ist von Vertretern des Landkreises Hildesheim die ohne Erlaubnis von der Althalde verursachte Grundwasserbelastung gegenüber a) dem Bergamt, b) Kali+Salz und c) dem Umweltministerium wasserrechtlich beurteilt worden ?
- Ist vom Landkreis Hildesheim a) gegenüber dem Bergamt und b) gegenüber Kali+Salz mitgeteilt oder zugesagt worden, die von der Althalde verursachte Grundwasserbelastung unbeanstandet zu lassen und ohne Erlaubnis weiter hinzunehmen ?
- Wann, in welcher Form und mit welchen Ergebnissen ist mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt worden, wie mit der von der Althalde verursachten Grundwasserbelastung umgegangen werden soll und ob sie ohne Erlaubnis hingenommen werden darf ?
- K+S gibt für die Neuhalde an: „Auf der Grundlage der oben getroffenen Aussagen zum Haldenkörper und zum Aufbau des Basisabdichtungssystems erfolgte in Unterlage I-11; Teil 2 eine Berechnung der Restdurchsickerung von Haldenwasser durch die Basisabdichtung. Da aufgrund der sukzessiven Abdeckung der Halde nur noch sehr geringe Restinfiltrationen von Niederschlag in den Haldenkörper erfolgen und dieser Anteil überwiegend über die oberhalb der Basisabdichtung angeordnete Drainage im Haldenmantel abgeleitet wird, gelangen nur noch sehr geringe Restmengen in unrelevanter Größenordnung in den unter der Halde anstehenden Boden und ins Grundwasser“ (Antragsunterlage 2.1 , Unterlage E-10 Rückstandsmanagement, 7.2.2 Restdurchsickerung durch die Basisabdichtung).
Eine Restdurchsickerung wird in ca. 80 Jahren in Betracht gezogen (siehe Unterlagen I-11 Teil 1 und 2), wird dann aber wohl dauerhaft sein. Für Nachsorgemaßnahmen kündigt K+S allgemein an, bei Feststellung einer Grundwasserbelastung trotz der geplanten Basisabdichtung „besteht in einem Versagensfall die Möglichkeit der Ergreifung von Abwehr- bzw. Sicherungsmaßnahmen im Grundwasserabstrom“ (siehe Unterlagen 1-7 und J-4).
Welche Abwehr-und Sicherungsmaßmaßnahmen sind konkret gemeint und welche Wirkungen lassen sich mit diesen Maßnahmen erzielen? Können diese Maßnahmen auch bei der Althalde eingesetzt werden ?
- Nach Auffassung der Gruppe SPD/CDU ist das Bergamt zu bitten, unverzüglich
a) alle erforderlichen und geeigneten Maßnahmen anzustreben, um von der Althalde verursachte Grundwasserbelastungen zu bekämpfen und eine Trendumkehr zu erreichen,
b) in Abstimmung mit dem Landkreis im Nahbereich der Gräben um die Althalde Grundwasserbelastungen und an der Halde sowie in deren Umfeld die genauen anthropogen Ursachen/Quellen der Grundwasserbelastungen zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
Wird die Verwaltung diese Bitten gegenüber dem Bergamt aussprechen oder wann hat sie welche entsprechenden Bitte bereist an das Bergamt gerichtet ? - Welche Anordnungen, Forderungen, Prüfungen oder sonstigen Maßnahmen sind hinsichtlich der von der vorhandenen Salzhalde ausgehenden Grundwasserbelastung nach Auffassung der Kreisverwaltung sofort zu fordern ? Welche dieser Maßnahmen kann der Landkreis selbst oder anstelle des Bergamtes treffen ?
Begründung:
Auf die nicht abgedeckte und ohne Basisabdichtung betriebene Kalihalde (Aufstandsfläche ca. 18,7 ha, Höhe ca. 80 bis 85 m) fallen pro Jahr etwa 165 Millionen Liter Regenwasser, das – soweit es nicht verdunstet – über die Halde und anschließend als hochkonzentriertes Salzwasser in das Grundwasser oder nach und nach in die Innerste fließt. In den Antragsunterlagen der K+S werden für das Grundwasser im Nahbereich der Halde maximale Konzentrationen für Chlorid von 32.000 mg/l und für Sulfat von 20.000 mg/l angegeben. Nur 250 mg/l betragen die Schwellwerte für Chlorid und Sulfat nach der Grundwasserverordnung (GrwV) Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1). Der „chemische Zustand gesamt“ des betroffenen Grundwasserkörpers (EU-Code Grundwasserkörper – DE_GB_DENI_4_2005) mit dem Namen “Innerste mesozoisches Festgestein links“ ist schlecht. Der chemische Zustand der beiderseits anschließenden Grundwasserkörper ist gut. Dies unterstreicht die Angabe von Kali+Salz auf eine anthropogene Ursache der Grundwasserbelastung (siehe Anlage). mehr…