Archiv des Autors: Fraktion

Herzlich willkommen…

… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim

Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.

Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender



Rettungsdienst für den Landkreis Hildesheim und die Stadt Hildesheim

Hildesheim, 15.08.2025

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion
Rettungsdienst für den Landkreis Hildesheim und die Stadt Hildesheim

  

Der Landkreis Hildesheim erfüllt auch die Aufgabe des Rettungsdienstes seit Jahren nur ungenügend. Denn in sehr vielen Notfällen erreicht der Rettungswagen die Hilfesuchenden nicht innerhalb der vorgeschriebenen 15 Minuten. „Dieser rechtswidrige Zustand muss sofort beseitigt werden“, erklärt Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. Wegen der Untätigkeit von Landrat Bernd Lynack (SPD) habe die CDU-Fraktion dem Landrat am 15.08.2025 einen Beschlussvorschlag für den Kreistag und Kreisausschuss zugesandt, der mit der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. abgestimmt worden sei. Die Beratungen werden voraussichtlich stattfinden am 02.09.2025 in einer gemeinsamen Sitzung der zuständigen Fachausschüsse sowie am 25.09.2025 im Kreistag.

Zum Beschlussvorschlag:

https://cdu-kreistaghildesheim.de/erfuellung-des-sicherstellungsauftrages-nach-%c2%a7-2-abs-1-nrettdg-rettungsdienst-im-landkreis-hildesheim/


Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 Abs. 1 NRettDG – Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.08.2025

Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 Abs. 1 NRettDG
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
zu den Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungs-schutz am 02.09.2025, des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 02.09.2025/18.09.2025, des Kreisausschusses am 25.08.2025 und 22.09.2025 sowie zur Sitzung des Kreistages am 25.09.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 02.09.2025, der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit am 02.09.2025/18.09.2025, des Kreisausschusses am 25.08.2025 und 22.09.2025 sowie zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 25.09.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rettungsdienstbedarfsplan für die Zeit ab Mitte 2026 soll mit dem Ziel geändert werden, dass
  • die im Bereich einer Rettungswache eingesetzten Rettungsmittel jeden in ihrem Bereich an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzort innerhalb von 15 Minuten (§ 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD) erreichen können,
  • die Zahl der RTW nicht gemindert, sondern nach Auswertung aller Einsatzdaten (siehe unten Nr. 3.5) bedarfsgerecht erhöht wird,
  • die Hilfsfrist nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD zu jeder Tageszeit im gesamten Bereich des Landkreises eingehalten wird.
  1. Für die Zeit bis Mitte 2026 sind ab sofort alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit so schnell wie möglich die Ziele nach Nr. 1 zu erreichen und insbesondere die im Bereich einer Rettungswache eingesetzten Rettungsmittel jeden in ihrem Bereich an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort innerhalb von 15 Minuten (§ 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD) erreichen können.

Dazu wird der Landrat beauftragt, unverzüglich

  • insbesondere Gespräche mit den Rettungsdiensten, den Kostenträgern und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. aufzunehmen,
  • Beschlussvorschläge zu erarbeiten und den Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung darüber einzuladen.

2.1 Der Landrat wird beauftragt, mit den Rettungsdiensten und den Kostenträgern Gespräche darüber zu führen, dass zukünftig ausreichend qualifiziertes Personal für die Aufgaben des Rettungsdienstes zur Verfügung steht. Über die Besprechungsergebnisse ist in der nächsten Kreistagssitzung zu berichten.

3. Für den Rettungsdienst soll ab sofort angestrebt und in der Vereinbarung über die Zusammenarbeit gemäß § 4 Abs. 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zwischen dem Landkreis Hildesheim und Stadt Hildesheim einschl. des Instituts für Notfallmedizin möglichst kurzfristig umgesetzt bzw. berücksichtigt werden, dass

3.1 die strukturierte Abfrage nur als ein unterstützendes Element genutzt wird, das die Freiheit des Personals in keiner Weise rechtlich oder tatsächlich einschränkt bei der Entgegennahme, Aufnahme, Bewertung von Notrufen oder entsprechenden Meldungen und die dazu zu treffenden Maßnahmen einschl. der Entscheidung über das einzusetzende Rettungsmittel,

3.2 der Notfall und Bedarf für eine Notfallrettung anzunehmen ist, bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind,

3.3 aufgrund der bedrohten Rechtsgüter im Zweifel kein NKTW, sondern ein RTW als erstes Rettungsmittel einzusetzen ist,

3.4 statt eines RTW ein NKTW nur dann eingesetzt wird, wenn zweifelsfrei kein RTW erforderlich ist,

3.5 die Rettungsdienste bzw. das Institut für Notfallmedizin alle zur Erfüllung des Sicherstellungsauftrages relevanten Daten zu erfassen haben (insbesondere die tatsächlichen Eintreffzeiten, die Fälle der Überschreitung der Eintreffzeiten, die Dauer und die Gründe für die Überschreitung der Eintreffzeiten, die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung, die Zeit zwischen Alarmauslösung und Abfahrt zum Einsatzort – auch bezogen auf die einzelnen Rettungswachen und Gemeinden) und monatlich auswerten und dem Landkreis die Daten und Auswertungsergebnisse zur eigenen Auswertung zur Verfügung stellen und die Auswertungsergebnisse im Abstand von ca. sechs Monaten öffentlich bekannt gemacht werden,

3.6 bei der Planung der Rettungsmittel Großschadensereignisse nachvollziehbar zu berücksichtigt werden,

3.7 die Zeit zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung 60 Sekunden grundsätzlich nicht überschreiten darf.

3.8 allgemeine Anordnungen und Weisungen (einschl. Alarmierungsstrategie und Alarmierungsstichworte) nur im Einvernehmen mit dem Landkreis erfolgen, über das der Kreistag entscheidet.

3.9 die Strukturierten Notrufabfragen (SNA) sicherstellen, dass nicht minderausgestattete Fahrzeuge zum Einsatz vorgeschlagen werden und der Alarmierungskatalog dahingehend unverzüglich überarbeitet wird.

  1. Der Landrat wird beauftragt,
  • alle Monatsberichte der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. des Instituts für Notfallmedizin zumindest für die vergangenen drei Jahre zu veröffentlichen,
  • den Abgeordneten und der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. für die vergangenen fünf Jahre zur Verfügung zu stellen:
    • die von der Fa. FORPLAN Dr. Schmiedel GmbH vorgelegten Konzepte und Gutachten einschl. deren Änderungen, Erweiterungen
    • alle für den Landkreis erhobenen Einsatzdaten des Rettungsdienstes
    • alle Monatsberichte der gemeinsamen Rettungsleitstelle bzw. des Instituts für Notfallmedizin (Teil des Rettungsdienstes).
  1. Für die Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes soll ein anderer Gutachter als bisher beauftragt werden. Es ist ein unabhängiger, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger mit ausgewiesener Expertise im Bereich Rettungsdienst und Qualitätsmanagement auszuwählen.
  1. Für die zuvor genannten Aufträge werden außerplanmäßig Haushaltsmittel in Höhe von 500.000 € bereitgestellt.
  1. Entwürfe des Rettungsdienstbedarfsplanes oder Entwürfe zu dessen Änderung sowie allgemeine Anordnungen und Weisungen für den Rettungsdienst und die Rettungsleistelle sind zukünftig der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. zur Stellungnahme zuzusenden.
  1. Die Rettungsdienste und die Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. sind zukünftig zumindest einmal im Jahr zur Beratung in die Kreistagsgremien einzuladen.
  1. Im Haushaltsplan 2026 sind für bisher nicht berücksichtigte Zwecke des Rettungsdienstes zusätzlich zu den bisherigen Ansätzen 500.000 € einzustellen a) für Kosten, die von den Kostenträgern nicht gedeckt sind oder nicht übernommen werden b) für die Qualifizierung von Aufgaben des Rettungsdienstes (insbesondere von Notfallsanitätern), ggf. in Kooperation mit privaten und kommunalen Rettungsdiensten.
  1. An den Verhandlungen mit den Kostenträgern über werden zukünftig Vertreter der Rettungsdienste bzw. Leistungserbringer beteiligt.
  1. Der Landrat wird beauftragt zu prüfen, ob und welche Kooperationsmöglichkeiten für Aufgaben des Rettungsdienstes mit dem Großraum Hannover sachgerecht wären.
  1. Über die o. a. Nummern 2, 2.1, 4, 5, 7, 8, 10 und 11 entscheidet der Kreisausschuss am 25.08.2025, spätestens jedoch am 22.09.2025 abschließend.

Begründung:

Im Landkreis Hildesheim wird der Sicherstellungsauftrag nach § 2 Abs. 1 NRettDG nicht erfüllt, weil viele Orte aufgrund der Entfernung zur nächsten Rettungswache entgegen § 2 Abs. 4 BedarfVO-RettD überhaupt nicht innerhalb von 15 Minuten (Eintreffzeit) erreichbar sind.

Anlage 1 zeigt beispielhaft, dass verschiedene Orte nicht innerhalb der Eintreffzeit von 15 Minuten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD erreicht werden können.

Hinzu kommt, dass die Eintreffzeit nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD in weiten Teilen des Landkreises deutlich überschritten wird: auch in Orten, die aufgrund der Entfernung zur nächsten Rettungswache innerhalb von 15 Minuten erreichbar sind (siehe Anlage 2).

Die von der gemeinsamen Rettungsleitstelle und dem Institut für Notfallmedizin erfassten Daten und erstellten Monatsberichte sind den Abgeordneten bisher nicht zur Verfügung gestellt worden – mit Ausnahme der bei der Akteneinsicht am 15.07.2025 fotografierten Unterlagen gem.
Anlage 3.

Zudem ist bisher nicht dargestellt und belegt worden,

  • in welchem Umfang die Entscheidungen der Einsatzleitstelle für den Einsatz des RTW als erstes Rettungsmittel ungerechtfertigt waren,
  • in welchem Umfang RTW für Zwecke eingesetzt worden sind für die sie nicht erforderlich waren,
  • wie häufig und um wie viel Minuten die Eintreffzeit wo und aus welchen Gründen vom welchen Rettungsmitteln überschritten wurde.

Lebensbedrohliche Verletzungen oder Erkrankungen können plötzlich jederzeit und überall auftreten und im Sinne des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (NPOG) eine gegenwärtig erhebliche Gefahr begründen. In Rettungsleitstellen ist in solchen Fällen oft schwer zu beurteilen, welches Rettungsmittel als erstes einzusetzen ist. Es muss aber in jedem Fall eine schnelle Entscheidung getroffen werden. Daher ist aufgrund der bedrohten Rechtsgüter grundsätzlich ein RTW einzusetzen. Ein NKTW ist als erstes Rettungsmittel nur dann einzusetzen, wenn ein RTW zweifelsfrei nicht erforderlich ist. Der Zeitraum zwischen Eingang des Notrufes und der Alarmauslösung muss begrenzt werden, damit die in § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD genannte Eintreffzeit nicht völlig an Bedeutung verliert.

Die Alarmierungsstrategie und pauschale Reduzierung der RTW-Einsätze durch NKTW-Alarmierungen und deren Stichworte ist zu beenden. In der aktuellen Anlage 4 der Alarmierungsstichworte NKTW finden sich Positionen, die nicht dem Ausbildungsstand der Rettungssanitäter entsprechen (siehe Anlage 4). Dies ist umgehend zu korrigieren.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Erfüllung des Sicherstellungsauftrages – Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 14.08.2025

Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 Abs. 1 NRettDG

Antrag zur Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erfüllung des Sicherstellungsauftrages nach § 2 Abs. 1 NRettDG“ in die Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses am 25.08.2025 aufzunehmen.

Begründung:

Über die Angelegenheit ist erneut zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Rettungswache Sarstedt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 13.08.2025

Rettungswache Sarstedt

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Rettungswache Sarstedt“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Mit Schreiben vom 16.07.2025 (Anfrage Nr. 398/XIX) hatten wir Sie u. a. um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

„Welche Maßnahmen sind erforderlich und bis wann vorgesehen, wenn die Planungen für das o. a. Vorhaben an rechtlichen Bedenken des Innenministeriums scheitern sollten?“

„Aus welchen Gründen bestehen Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens? Welche konkreten rechtlichen Bedenken hat das Innenministerium? Haben Sie diese Bedenken von einer Kanzlei prüfen lassen? Wenn nein, werden Sie eine solche Prüfung in Auftrag geben?“

Diese Fragen haben Sie mit Ihrer Antwort vom 11.08.2025 nicht beantwortet. Daher bitten wir Sie, die o. a. Fragen nunmehr unverzüglich zu beantworten. Zudem weisen wir darauf hin, dass hier nicht erkennbar ist, aus welchen Gründen das Vorhaben nicht wirtschaftlich sein sollte und für die Prüfung durch das Ministerium dazu ca. 1 Jahr in Anspruch nimmt.

Im Übrigen bitten wir Sie uns mitzuteilen,

  • nach welchen Kriterien die Höhe der Mietzahlungen bestimmt werden sollen und aus welchen Gründen dagegen von welcher Seite Bedenken bestehen,
  • welche Kosten muss der Landkreis aufgrund welcher Verträge mit der GKHi für die bisherigen Leistungen der GKHi zur Errichtung der Rettungswache in Sarstedt erstatten,
  • welche Mehrkosten sind durch die Verzögerung des Vorhabens seit 2020 angefallen?

Begründung:

Ein weiteres Zuwarten ist nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion aus folgenden Gründen unvertretbar.

Der Umweltausschuss hat die Verwaltung bereits am 17.06.2019 gebeten, Alternativstandorte für den Neubau einer Rettungswache in Sarstedt zu prüfen. Am 21.03.2020 hat der Kreisausschuss die Verwaltung auf Initiative der Gruppe CDU-SPD beauftragt, dem Kreisausschuss bis ca. Ende März 2020 eine Planung vorzulegen, aus der alle wesentlichen Planungen für das Gymnasium Sarstedt einschließlich aller Erschließungen hervorgehen.

Und am 23.03.2020 hat der Kreisausschuss nach Verwaltungsvorlage Nr. 631/XVIII-3 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung sowie der Kreisausschuss stellen fest, dass der vorgeschlagene Standort geeignet ist und keine nachteiligen Beeinträchtigungen anderer Bauvorhaben zu erwarten sind. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren wie nachstehend aufgeführt durchzuführen:
a) Die Verwaltung wird beauftragt auf dem Grundstück am Gymnasium Sarstedt eine neue Rettungswache errichten zu lassen. Die entsprechenden Haushaltsmittel für Planung und Vergabe sollen aus dem Budget des Amtes 304 finanziert werden.
b) Der Bau der Rettungswache soll von einem Dritten aus eigenen Mitteln vorfinanziert und über die Vermietung an das jeweilige mit den Leistungen des Rettungsdienstes beauftragte Unternehmen refinanziert werden. Der Landkreis stellt das Grundstück im Wege eines Erbbaurechtes zur Verfügung. Ein etwaiges Mietausfallwagnis soll vom Landkreis gesichert werden.
c) Mit der GKHi ist abzuklären, ob und zu welchen Konditionen die Baudurchführung (In-House-Beauftragung) von dort möglich ist.
d) Insoweit mit der GKHi kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird, ist in einem öffentlichen Verfahren ein geeigneter fremder Dritter zu beauftragen.“

Nach dem o. a. Beschlussvorschlag waren dem Landrat alle Optionen eröffnet, die Rettungswache am Standort Sarstedt kurzfristig zu errichten bzw. errichten zu lassen. Der jetzige Verweis, die Prüfung durch das Innenministerium sei noch nicht abgeschlossen, rechtfertigt es nicht, nach über fünf Jahren nicht zu wissen, wie und wann das Vorhaben ausgeführt werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit


Vergabe der Trägerschaft für die Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 08.08.2025

Vergabe der Trägerschaft für die Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welcher Form und Höhe haben Sie für die Trägerschaft der o. a. Einrichtung eine Eigenleistung nach § 74 SGB VIII gefordert und in welcher Form und Höhe haben die Bewerber eine solche Eigenleistung angeboten.
  1. Ist es ausgeschlossen, dass der zukünftige Träger mit der Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim Gewinne erzielt?
  1. Aus welchen Gründen sind Sie der Auffassung, dass der Kreisausschuss über die Vergabe entscheiden darf?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit


Straßenbauprogramm, Auftragsvergabe für eine Durchlasserneuerung in der K 307 Grasdorf

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.08.2025

Straßenbauprogramm, Auftragsvergabe für eine Durchlasserneuerung in der K 307 Grasdorf

Bezug:
1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste am 02.06.2025
2. Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

aufgrund Ihrer Vorlage 938/XIX vom 02.06.2025 hat der Kreisausschuss am 16.06.2025 beschlossen:

„Vorbehaltlich der endgültigen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim wird der Auftrag für die Durchlasserneuerung der K 307 in Grasdorf, mit einem Auftragsvolumen von 210.244,44 € für den Landkreis, an die Firma ….. vergeben.“

Der Ausschuss für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste soll lediglich am 08.09.2025 informiert werden.

Zum o. a. Vorgang hatten wir Sie mit Anfrage Nr. 384/XIX vom 16.06.2025 um Beantwortung verschiedener Fragen gebeten, die Sie leider – wie so oft – nur ungenügend – beantwortet haben.
Sie haben insbesondere nicht gesagt, seit wann Ihnen die Schäden an dem Durchlass bekannt sind, wann die Schäden untersucht worden sind, wann Sie welche Kreistagsgremien über die Schäden wie informiert und wann Sie nachvollziehbar in welcher Höhe Haushaltsmittel für die Schadensbeseitigung eingeplant haben, die durch welchen Kreistagsbeschluss in den Haushalt aufgenommen worden sind. Weiterhin ist nach wie vor offen, aus welchen Gründen die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen nicht früher ausgeschrieben worden sind.
In der o. a. Vorlage haben Sie angegeben, dass für die Auftragserteilung eine Dringlichkeit bestehe und Haushaltmittel zur Verfügung stehen würden.

Da Ihnen die Schäden zumindest seit 2022 bekannt sind, war eine Dringlichkeit nach § 59 Abs. 3 Satz 5 NKomVG nicht gegeben und durch Ihre Erklärungen nicht begründet. Zum Begriff der Dringlichkeit verweisen wir auf die Erläuterungen von Blum in PdK Nds B-1 zu § 59 NKomVG, Rn.59:
„Ein dringender Fall liegt vor, wenn

  • ohne eine sofortige Behandlung des Tagesordnungspunktes noch in der beginnenden Sitzung der Kommune oder ohne eigenes Verschulden Dritten ein irreversibler materieller Schaden (von einigem Gewicht; dabei hat der Aufwand für eine Sondersitzung außer Betracht zu bleiben, siehe Schmitz, VR 1990 S. 266, 267) zugefügt wird (ebenso VG Oldenburg, B. vom 23.8.2002 – 2 B 2983/02 –, NdsVBl. 2003 S. 166, und B. vom 19.6.2002 – 2 B 2984/02 –, R&R Nr. 10/2003; ähnlich bereits OVG Lüneburg, U. vom 17.12.1998 – 1 K 1103/98 –, NVwZ 1999 S. 1001: Dringlich sei ein Fall, dessen Behandlung so kurzfristig notwendig geworden sei, dass sie nicht mehr unter Abkürzung der Ladungsfrist auf die Tagesordnung gesetzt werden könne. Die Angelegenheit dürfe nicht bis zur nächsten Sitzung der Vertretung aufgeschoben werden können, ohne dass Nachteile entstehen, die nicht wieder beseitigt werden können), oder durch den Aufschub Rechte von Mitgliedern der Vertretung oder anderer Organe der Kommune verkürzt werden und diese drohende Rechtsverkürzung schwerer wiegt als die Einschränkung des Vorbereitungsrechts der Vertretung (ebenso VG Oldenburg, B. vom 23.8.2002 – 2 B 2983/02 –, NdsVBl. 2003 S. 166), …“

Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hat das Rechnungsprüfungsamt den Vorgang geprüft? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
  2. Ist der Auftrag erteilt worden? Wenn ja, wann?
  3. Wann sind von Ihnen aufgrund welcher Erkenntnisse in welcher Höhe Haushaltsmittel für die o. a. Durchlasserneuerung in den Haushaltsplan (nachvollziehbar und wo dokumentiert) eingeplant und wann vom Kreistag in welcher Höhe für welchen Haushalt beschlossen worden.
  4. Welche Haushaltsmittel sind für welche einzelnen Jahre seit 2020 für welche einzelnen Straßenbaumaßnahmen an welchen Straßen a) beschlossen und b) wann eingesetzt worden.

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz