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Herzlich willkommen…
… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim
Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.
Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender
Rückforderung der vom Landkreis Hildesheim an die Stadt Hildesheim gezahlten Kosten für die Schülerbeförderung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.02.2026
Rückforderung der vom Landkreis Hildesheim an die Stadt Hildesheim gezahlten Kosten für die Schülerbeförderung nach § 1 i. V. m. § 2 der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler
Bezug:
- Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 409/XIX vom 04.08.2025 und Ihre Antwort dazu vom 02.09.2025
- Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 428/XIX vom 09.09.2025 und Ihre Antwort dazu vom 27.11.2025
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
mit der o.a. Anfrage 428/XIX hatten wir Sie gefragt:
I. „4.4 Wie hoch ist der Schaden für den Landkreis Hildesheim, dass der Stadt Hildesheim die von ihr getragenen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern a) vor dem 01.07.2011 und b) nach dem 01.07.2011 erstattet worden sind, die nach § 2 der o. a. Satzung keinen Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung hatten?“
II. „5. Wer in der Kreisverwaltung hat davon gewusst, dass der Landkreis Hildesheim der Stadt Hildesheim die von ihr getragenen Kosten für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern erstattet hat, die nach § 2 der o. a. Satzung keinen Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung hatten?“
Auf die o. a. Fragen haben Sie wie folgt geantwortet:
Zu I.: „Vor dem 01.07.2011 hat die Stadt Hildesheim gemäß den Regelungen des Einkreisungsvertrages vom 20.02.1974 die Schülerbeförderung für die SuS aus ihrem Gebiet auf eigene Kosten durchgeführt.
Ob dem Landkreis Hildesheim aus der Bewilligungspraxis der Stadt Hildesheim im Rahmen der Schülerbeförderung ein Schaden entstanden ist und auf welche Summe sich ein potentieller Schaden beziffert, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht geklärt.“
Zu II.: „Die aktiven Mitarbeitenden des Landkreises Hildesheim hatten keine Kenntnis von der Bewilligungspraxis der Stadt Hildesheim im Rahmen der Schülerbeförderung“ (Antwort zu Frage 5.).
„Lediglich dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises (RPA) hat die Stadt Hildesheim Prüfrechte hinsichtlich der im Finanzvertrag getroffenen Regelungen und den diesen zugrunde liegenden Daten eingeräumt. Eine Prüfung der Abrechnungen mit der Stadt Hildesheim bezüglich der Schülerbeförderung erfolgte seitens des RPA in den letzten Jahren nicht“ (Antwort zu Frage 4.2).
Unsere Anfragen vom 04.08.2025 und 09.09.2025 haben Sie nur ungenügend beantwortet. Daher bitten wir Sie, uns innerhalb der nächsten 14 Tage eine vollständige und wahrheitsgemäße Antwort zuzusenden.
Zudem bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wann und von wem sind bisher mit welchen Ergebnissen welche Prüfungen zur Ermittlung des für den Landkreis Hildesheim entstandenen Schadens durchgeführt worden, die aufgrund der vom Landkreis Hildesheim an die Stadt Hildesheim erfolgten Zahlungen für die Schülerbeförderung für nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler geleistet worden sind?
Wann und in welcher Form haben Sie von der Stadt Hildesheim eine Erstattung der o.a. Kosten gefordert?
Hat die Stadt Hildesheim eine Erstattung der o.a. Kosten abgelehnt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Konsolidierung des Kreishaushaltes
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 23.02.2026
Konsolidierung des Kreishaushaltes
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 5 der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienstes am 23.02.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste am 23.02.2026 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag:
1. Vorbemerkung:
Der Kreistag hat am 11. Dezember 2025 den vom Landrat vorgelegten Haushaltsplan für das Jahr 2026 beschlossen, in dem ein Anstieg der Verschuldung bis zum Jahr 2029 auf knapp eine Milliarde Euro geplant ist.
Im Gesamtergebnishaushalt für das Jahr 2026 werden angegeben:
Aufwendungen von 812.440.800 Euro
aber Erträge von nur 719.275.700 Euro.
Das dadurch allein im Jahr 2026 entstehenden Defizit in Höhe von 93.165.100 Euro wird durch die im Haushaltssicherungskonzept geplanten Maßnahmen in keiner Weise wirksam und nachhaltig gemindert.
2. Beschlussvorschlag:
2.1 Es sollen Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen, die über die im Haushaltssicherungskonzept des Haushaltsplanes 2026 geplanten Maßnahmen hinausgehen und durch geringere Aufwendungen das derzeit geplante Defizit in Höhe von 93.165.100 Euro um 40.000.000 Euro (ca. 5 % der geplanten Aufwendungen) mindern.
2.2 Bei allen Ausschreibungen soll der Preis als Zuschlagskriterium zumindest mit 90 % gewichtet. Abweichungen bedürfen zumindest der Zustimmung des Kreisausschusses.
2.3 Das Bauordnungsamt ist unverzüglich so zu verstärken, dass eine schnelle Vorgangsbearbeitung erfolgen kann (Prüfung der Bauanträgen und Erteilung von Baugenehmigungen, Bauabnahmen usw.). Über den Sachstand ist in der nächsten Sitzung des Kreistages und dann – bis auf Widerruf – in jeder Sitzung des Kreisausschusses zu berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.02.2026
Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Kreisausschusses am 16.03.2026 und des Kreistages am 19.03.2026 aufzunehmen.
Begründung:
Auf die Beratung zum obengenannten Thema im Kreisausschuss am 17.02.2026 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes auf dem kreiseigenen Grundstück in der Heinrichstraße 21 / Ludolfingerstraße 2
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.02.2026
Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes für das Jugendamt mit der Option der Errichtung eines Erweiterungsbaus für weitere Verwaltungsarbeitsplätze auf dem kreiseigenen Grundstück in der Heinrichstraße 21 / Ludolfingerstraße 2 in Hildesheim
Vorlage der Verwaltung Nr. 1073/XIX vom 05.11.2025
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Quadratmeteranzahl (der angemieteten Flächen + Stellplätze) umfassen die derzeitigen Mietsachen „Hindenburg 20/16b“ und „Butterborn 19/20“?
Hinweis: Mit einem Vergleich der Mietflächen (Brutto- Nettomietflächen) ist eine wirtschaftliche Betrachtung erst möglich)Sind die unter 3.6 der o.a. Vorlage genannten „Kosten der Anmietungen“ Brutto,- oder Nettobeträge?
- Wann und mit welchem Ergebnis ist das in unter 3.3.7 der o.a. Vorlage genannte Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung durch das RPA beurteilt worden?
- Welche Annahme begründet die unter 3.1 der o.a. Vorlage genannte Nutzungsdauer von 90 Jahren? Üblicherweise wird für Nichtwohngebäude im Regelfall eine Nutzungsdauer von 33 ⅓-Jahren unterstellt.
- Die Präsentation zur o.a. Vorlage zeigt insgesamt 255 Stellplätze auf. Auf dem Grundstück des Landkreises sind maximal 134 Parkplätze laut Planung darzustellen. Mindestens 165 Stellplätze werden bauordnungsrechtlich verlangt. Ist davon auszugehen, dass die Stellplatzanlage gemeinschaftlich genutzt wird? Hat sich der Landkreis bei der damaligen Desinvestition dieses Recht durch Baulast oder Grunddienstbarkeiten gesichert? Zw. Gibt es gegenseitige Baulasten mit dem Nachbargrundstück?
- Sind die dargestellten Ein-/Ausfahrten zwischen dem Grundstück des Landkreises und der öffentlichen Straße genehmigungsrechtlich umsetzbar?
- Inwieweit sind die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes belastbar und enthalten auch sie sämtliche externen Kosten?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Verdacht des Verstoßes gegen § 40 Abs. 2 NKomVG
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.02.2026
Verdacht des Verstoßes gegen § 40 Abs. 2 NKomVG
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Bezug: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 20.01.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
mit Schreiben vom 20.01.2026 hatten wir Sie gebeten, den Beratungspunkt „Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG“ in die Tagesordnung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Und mit Schreiben vom 20.01.2026 hatten wir Ihnen auch die als Anlage beigefügte „Pressemitteilung der Mehrheitsgruppe im Hildesheimer Kreistag“ vom 19.01.2026 über den Verlauf einer nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz übersandt, in der zum Teil persönliche Vorwürfe gegen die Vorsitzende des Ausschusses erhoben werden, die völlig unbegründet sind.
Durch die Veröffentlichung der Pressemitteilung besteht nach unserer Auffassung der Verdacht, dass die Mehrheitsgruppe von SPD/Grüne oder bestimmte Mitglieder dieser Gruppe mit der Pressemitteilung vorsätzlich oder grob fahrlässig die Pflicht nach § 40 Abs. 1 NKomVG verletzt und ordnungswidrig im Sinne des § 40 Abs. 2 NKomVG gehandelt haben.
Zur Vorbereitung auf die Beratung und Beschlussfassung im Kreistag nach § 39 Abs. 2 Satz 4 NKomVG bitten wir Sie, um Beantwortung folgender Fragen:
- Teilen Sie unsere o. a. Auffassung, dass der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach § 40 Abs. 2 NKomVG besteht? Wenn nein, aus welchen Gründen vertreten Sie eine andere Auffassung?
- Wer kommt nach Ihrer Auffassung als Betroffener in Betracht und wem ist Gelegenheit zu geben, sich zu der Beschuldigung zu äußern (§ 55 OWiG)? Wann und wie soll die Anhörung stattfinden?
- Welche Maßnahmen haben Sie aufgrund der o. a. Pressemitteilung bisher getroffen oder vorgesehen?
Begründung:
§ 40 NKomVG (Amtsverschwiegenheit) ist nach § 54 Abs. 3 NKomVG auch auf Abgeordnete anzuwenden.
Mit der o.a. Pressemitteilung ist die Presse rechtswidrig über den Verlauf einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung informiert und die Ausschussvorsitzende diffamiert worden.
Zudem ist die völlig irrige Meinung verbreitet worden, die Mehrheitsgruppe von SPD/Grüne hätten das Recht, mit ihrer Mehrheit darüber zu entscheiden, ob zu einer Sitzung ordnungsgemäß eingeladen worden sei oder nicht. Hierzu verweisen wir nochmals auf das für den hier in Rede stehenden Fall einschlägige Urteil des VGH Mannheim vom 12.02-199ß – 1 S 588/89. Darin heißt es:
„Ob dem einzelnen Gemeinderat die Sitzungsunterlagen i. S. des § 34 I 1 BadWürttGO rechtzeitig vor der Gemeinderatssitzung zugegangen sind, beurteilt sich maßgeblich nach dem Umfang der Tagesordnung sowie nach der Bedeutung und Schwierigkeit der einzelnen Verhandlungsgegenstände und der anstehenden Entscheidungen […] Wie allgemein anerkannt ist (VGH Mannheim, BaWüVPr 1976, 275; Senat, NVwZ 1989, 153 = DÖV 1988, 469; Seeger, Abschnitt 5.2, S. 52; Kunze-Bronner-Katz-v. Rotberg, § 34 Rdnr. 11), sind die in einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Sitzung gefaßten Beschlüsse wegen des vorangegangenen Einberufungsmangels rechtswidrig.“
Im vorliegen Fall ging es um die Vergabe von Aufträgen an Rettungsdienste im Wert von über 100 Mio. Euro für die Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes, der nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion rechtswidrig ist, weil er nicht gewährleistet, dass die für Notfälle vorgeschriebene Hilfsfrist von 15 Minuten in allen Teilen des Landkreises eingehalten wird.
Die Angelegenheit ist von erheblicher Bedeutung, weil die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit augenscheinlich vorsätzlich von einer Kreistagsgruppe begangen worden ist, die im Kreistag die Mehrheit stellt. Dies wirft verschiedene Fragen zum weiteren Vorgehen auf, die kurzfristig geklärt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.02.2026
Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG
Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 3 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.02.2026 und des Kreistages am 19.03.2026
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Beratungspunkt „Verdacht des Verstoßes gegen § 40 NKomVG“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 16.02.2026 und des Kreistages am 19.03.2026 übersenden wir Ihnen folgenden Beschlussvorschlag:
- Vorbemerkung
In der als Anlage 1 beigefügten „Pressemitteilung der Mehrheitsgruppe im Hildesheimer Kreistag“ vom 19.01.2026, die von der Presse verarbeitet wurde (Anlagen 2 und 3: Auszug aus der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung am 17.01.2026 und 20.01.2026), ist u. a. über den Verlauf der nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz vom 15.01.2026 berichtet worden sowie über das Verhalten und Äußerungen der Ausschussvorsitzenden in dieser Sitzung.
Dies begründet den Verdacht, dass die Mehrheitsgruppe oder bestimmte Mitglieder dieser Gruppe mit der Pressemitteilung vorsätzlich oder grob fahrlässig die Pflicht nach § 40 Abs. 1 NKomVG verletzt und ordnungswidrig im Sinne des § 40 Abs. 2 NKomVG gehandelt haben.
Auf § 54 Abs. 3 NKomVG weisen wir hin.
- Beschlussvorschlag:
Es soll ein Verfahren zur Verfolgung der o.a. Pflichtverletzung eingeleitet werden (§§ 39 und 40 NKomVG). Der Landrat wird beauftragt, das Verfahren unverzüglich einzuleiten und dem Kreisausschuss sowie dem Kreistag in der jeweils nächsten Sitzung einen Sachstandsbericht und Vorschlag zum weiteren Verfahren vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
