Archiv des Autors: Fraktion
Herzlich willkommen…
… bei der CDU-Kreistagsfraktion Hildesheim
Im Namen der gesamten Fraktion begrüße ich Sie auf unserer Homepage. Hier können Sie Einblick in unsere Arbeit nehmen oder sich die Fraktion einmal im Einzelnen ansehen.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche haben, treten Sie bitte jederzeit mit uns in Kontakt.
Friedhelm Prior,
Fraktionsvorsitzender
Räumliche Unterbringung der Ämter der Kreisverwaltung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.10.2024
Räumliche Unterbringung der Ämter der Kreisverwaltung
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Räumliche Unterbringung der Ämter der Kreisverwaltung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Unter Hinweis auf den Beschluss des Kreistages vom 12.09.2024 ist vorgesehen durch eine Anmietung des Gebäudes in der Eduard-Ahlborn-Str. 7 in Hildesheim 64 Arbeitsplätze einzurichten, mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 3 Mio. Euro für die nächsten 10 Jahre.
Daneben sind die Vorhaben bzw. Maßnahmen bzgl. des Gesundheitsamtes und des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu betrachten.
Im Interesse einer bürgerfreundlichen, funktionsfähigen und effizient arbeitenden Verwaltung ist zu erörtern, welche Ämter aus welchen Gründen wo untergebracht werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Citipost
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim 25.09.2024
Citipost
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Bei „Schriftlichen Verwarnungen mit Verwarngeld/Anhörungen“ nach § 24 StVG werden die Betroffenen darauf hingewiesen, dass die Verwarnung nur wirksam wird, wenn sie mit ihr einverstanden sind und das Verwarnungsgeld „innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens“ zahlen.
Wie wird von Ihnen festgestellt, wann das Schreiben/die Anhörung bei dem Betroffenen eingegangen ist?
Wie wird von Ihnen verfahren, wenn das Schreiben/die Anhörung überhaupt nicht zugestellt worden ist? Wer ist beweispflichtig, wenn behauptet wird, dass die Anhörung nicht zugestellt worden ist?
Nach welcher Vorschrift berechnen Sie die Zustellung und von wem ist Ihre Vorgehensweise als rechtmäßig bestätigt worden?
Begründung:
Nach hier vorliegenden Unterlagen nutzen Sie für Ihre o. a. Anhörungen die Citipost, obwohl Ihnen mehrere Fälle mitgeteilt worden sind, in denen Briefe von der Citipost sehr verspätet und z. T. überhaupt nicht zugestellt worden sein sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ausbau Windenergie
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 25.09.2024
Ausbau Windenergie
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie im Landkreis Hildesheim bitten wir Sie um Übersendung
- einer aktuellen Übersicht über die Potentialflächen für die Windenergie und
- des relevanten Bestandsverzeichnisses nach § 13 Abs. 1 Satz 4 GrwV.
Zudem bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wer ist nach welcher Vorschrift dafür zuständig, das o. a. Bestandsverzeichnis zu führen?
- Für welche Grundwasserkörper haben von wem durch welche sowie wann und wo getroffenen Maßnahmen Überwachungen nach § 13 Abs. 1 Satz 5 GrwV in den vergangenen fünf Jahren stattgefunden?
- Bei welchen Vorhaben oder Maßnahmen oder welchen einzelnen Verfahren zur Genehmigung welcher Windkraftanlagen ist wann und von wem a) wie geprüft und b) wie festgestellt worden, dass im Sinne des § 13 Absatz 1 Satz 3 GrwV eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit c) ausgeschlossen und d) nicht ausgeschlossen ist?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz,Umwelt und Hochwasserschutz
Gymnasium Michelsenschule
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.09.2024
Gymnasium Michelsenschule
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gymnasium Michelsenschule“ in der Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Unter Hinweis auf die Beschlussfassung des Kreistages am 29.06.2023 bitten wir Sie, über den Fortgang der Angelegenheit zu berichten, insbesondere darüber zu berichten welche Verfahrensschritte bisher wann durchgeführt worden sind und zur Realisierung des Vorhabens wann geplant sind.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung,Bau und Tiefbau
Änderung der Satzung der Schülerbeförderung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.09.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreisausschusses am 12.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gem. Vorlage 725/XIX vom 21.08.2024 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die dazu vorgelegte Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim (Entwurf) wie folgt geändert wird:
- „In § 8 Abs. 1 werden nach der Angabe „§ 114 NSchG“ die Wörter „im ÖPNV“ eingefügt und die Wörter „des Sekundarbereiches II“ durch die Wörter „des Primar- sowie des Sekundarbereiches I und II“ ersetzt.
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen welche Auswirkungen es hätte, wenn die Mindestentfernung von 2 km aus der Schülerbeförderungssatzung gestrichen würde.“
Begründung:
Durch die vorgeschlagene Änderung soll die bisherige Ungleichbehandlung beseitigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ladungsvorschriften für Mitglieder des Hildesheimer Kreistages
(mr) Seit vielen Monaten erhalten Mitgliedern des Hildesheimer Kreistages entgegen den gesetzlichen Ladungsvorschriften oftmals keine oder keine zeitgerechte Einladung zu den Sitzungen der Kreistagsgremien. Die CDU-Kreistagsfraktion will, dass dieser rechtswidrige und unhaltbare Zustand beseitigt wird und hat Landrat Bernd Lynack, der für die für Einladung zuständig ist, um Auskunft dazu gebeten, mit welchen Maßnahmen er auf eine Beseitigung der Missstände hinwirken will oder was er dazu bereits unternommen habe. Hierzu verweist die CDU auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Osnabrück, in dem es heiß: „Verstöße gegen diese Ladungsvorschriften sind … schwere Verfahrensfehler, die zur Unwirksamkeit der in der fraglichen Sitzung gefassten Beschlüsse führen.“