Archiv des Autors: Fraktion

Erbbaurechtsvertrag für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-Straße 7“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.06.2025

Erbbaurechtsvertrag für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-Straße 7“, Flurstück 7/7, Flur 10, Gemarkung Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

bitte teilen Sie uns mit, welche Verpflichtungen vom Landkreis Hildesheim, die sich nicht aus dem o. a. Entwurf ergeben, aufgrund welcher Bedingungen der Stadt Hildesheim für den Abschluss des o. a. Entwurfs erfüllt werden sollen (z.B. Fahrradwege, ÖPNV-Anbindung) und welche Kosten dafür zu erwarten sind?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 


Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim

Hildesheim, 16.06.2025

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim

Die CDU-Kreistagsfraktion ist gegen den von Landrat Bernd Lynack (SPD) geplanten dramatischen Abbau der Rettungswagen von 30 auf 18 für die gesamte Stadt und den gesamten Landkreis Hildesheim.

Die Vorschläge der CDU zum Erhalt der 30 Fahrzeuge scheiterten am 12.06.2025 an der Mehrheit von SPD und Grüne im Ausschuss für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz. Nun soll der Kreistag in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2025 entscheiden, wie ab Mitte 2026 eine Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes sichergestellt werden soll.

„Schon seit Jahren hat der Landrat seine Aufgaben im Rettungsdienst sträflich vernachlässigt“, erklärt Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. Die Einhaltung der Hilfsfrist von 15 Minuten wurde nicht ausreichend überwacht. Daher seien Mängel nicht ausreichend erkannt und nicht beseitigt worden. Folglich sei bereits seit Jahren in weiten Teilen des Landreises keine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes gewährleistet. „Alle Forderungen der CDU-Kreistagsfraktion, diese Missstände sofort zu beseitigen, sind an der sturen Haltung des Landrates gescheitert“, so Prior. Immer wieder würden Anfragen der CDU-Kreistagsfraktion völlig ungenügend beantwortet. Man werde daher erneut das Innenministerium über die aktuelle Lage und das Verhalten des Landrates informieren, obwohl aufgrund der bisherigen Erfahrungen keine Unterstützung durch Innenministerin Daniela Behrens (SPD) zu erwarten sei.


Straßenbauprogramm, Auftragsvergabe für eine Durchlasserneuerung in der K 307 Grasdorf

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim,16.06.2025

Straßenbauprogramm, Auftragsvergabe für eine Durchlasserneuerung in der
K 307 Grasdorf

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

gem. Ihrer Vorlage 938/XIX vom 02.06.2025 soll der abgängige Gewölbedurchlass in der K 307 in Grasdorf ersetzt und der Kreisausschuss wegen Dringlichkeit am 16.06.2025 über die Erteilung des dazu erforderlichen Auftrages (nach der Submission vom 15.05.2025) entscheiden: ohne vorherige Beteiligung der Fachausschüsse.

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Seit wann sind der Verwaltung die Schäden am o. a. Gewölbedurchlass bekannt oder sonst mitgeteilt worden?
Wann sind diese Schäden in wessen Auftrag zu welchen Kosten und mit jeweils welchen Ergebnissen untersucht worden?
Wann haben Sie welche Kreistagsgremien über den Sachverhalt informiert und nachvollziehbar in welcher Höhe Haushaltsmittel für die Schadensbeseitigung eingeplant?
Aus welchen Gründen haben Sie die jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen nicht früher ausgeschrieben?

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

384 – Antwort

 


Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.06.2025

Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses 16.06.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 sowie zum Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag vom 12.06.2025 (Antrag Nr. 873/XIX) ersetzt.

Beschlussvorschlag:

„1. Der Entwurf für die Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim gem. Beschlussvorschlag des Landrates der Vorlage 752/XIX -3 vom 27.05.2025 ist dahingehend zu ändern, dass

1.1 im Vergleich zur jetzigen Situation hinsichtlich Rettungsmittel (RTW und NKTW) und Personal (NotSan und RettSan) eine Minderung ausgeschlossen wird,

1.2 bei einer Abkehr vom sogenannten MZF-System gewährleistet ist, dass die vorgehaltenen Rettungsmittel ausschließlich ihrer originären Bestimmung nach eingesetzt werden (RTW = RTW/N-KTW = N-KTW, KTW = KTW),

1.3 die Bedarfsplanung mit dem Ziel erfolgt, dass die Eintreffzeiten gem. BedarfVO-RettD in jedem Rettungsdienstbezirk zu 100 % eingehalten werden sollen und dabei insbesondere auch die Zeiten berücksichtigt werden,

  • die durch die Leistungserbringer der Stadt und des Landkreises Hildesheim in anderen Landkreisen erbracht werden
  • die von Leistungserbringern anderer Landkreise in Stadt und Landkreis Hildesheim erbracht werden,
  • die die Verfügbarkeit der Notfallrettungsmittel dadurch mindern, dass der Patientenabfluss an den Krankenhäusern nicht gewährleistet ist,

1.4 die Eintreffzeiten bzw. die Protokolle bzw. Aufzeichnung über die jeweiligen Einsätze nach Inkrafttreten des neuen Bedarfsplanes regelmäßig, mindestens jedoch alle sechs Monate auszuwerten und mit einer Stellungnahme der beauftragten Dienste sowie Empfehlung des Landrates über erforderliche Anpassungen zur Erreichung des Ziels gem. o. a. Nr. 1.2 den zuständigen Kreistagsgremien vorzulegen sind,

1.5 eine nachweislich jährlich durchgeführte Schulung auf die in Stadt und Landkreis Hildesheim geforderten, gültigen SOP (Standard Operating Procedure = Standardvorgehensweise) für alle in Stadt und Landkreis eingesetzten NotSan, RettAss und RettSan verbindlich vorgeschrieben wird,

1.6 die Vorhaltezeiten der einzelnen Rettungsmittel 8 Stunden nicht unterschreitet,

1.7 in der Rettungsleitstelle nur Personal eingesetzt wird, das als NotSan und Leitstellendisponent/in ausgebildet und in die Lage versetzt worden ist, den Hilfesuchenden telefonisch in Erste Hilfe anzuleiten (zu unterstützen),

1.8 die Ergebnisse der strukturierten Notrufabfrage (Meldebild) regelmäßig mit der tatsächlich vorgefundenen Situation am Einsatzort (Lagebild) durch geeignete Stellen evaluiert werden,

1.9 die strukturierte Notrufabfrage als ein unterstützendes Element genutzt wird, das dem Personal in den Leitstellen jedoch das Letztentscheidungsrecht überlässt.

  1. Die insbesondere nach den Vorgaben in Nrn. 1 bis 1.9 überarbeitete Fassung des o. a. Entwurfes ist den Abgeordneten zusammen mit dem Entwurf der danach vorzunehmenden Ausschreibung alsbald in den Fachausschüssen zur Beratung und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 


Hoheitliche Gefahrenabwehr, Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.06.2025

Hoheitliche Gefahrenabwehr, Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim

Beschlussvorschlag
zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 und zum Tagesordnungspunkt 19 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025


Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 und zum Tagesordnungspunkt 19 der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Hildesheim bittet den Landtag, für eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes und des dazugehörenden Notarztdienstes

  • die wesentlichen Anforderungen an den Rettungsdienst gesetzlich zu regeln und dabei kürzere Eintreffzeiten vorzugeben,
  • die Aufgaben des Rettungsdienstes dem übertragenen Wirkungskreis zuzuordnen,
  • als Eintreffzeit die Zeitspanne zwischen dem Aufschalten des Notrufes auf der Leitstelle (und nicht erst mit der Auslösung der Alarmierung im Einsatzleitsystem oder noch später) und der Ankunft des eingesetzten Rettungsmittels (Rettungswagen oder Notarztwagen) am Einsatzort zu bestimmen,
  • neben gesetzlichen Vorgaben für die o. a. Eintreffzeit auch gesetzliche Vorgaben für den Zeitraum zwischen dem Aufschalten des Notrufes auf der Leitstelle und der Aufnahme des Patienten in einem Krankenhaus zu schaffen.

Begründung:

Auf unsere Anträge und Anfragen zu diesem Thema und die bisherigen Beratungen weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

 


Änderung der Geschäftsordnung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.06.2025

Änderung der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim für die XIX. Wahlperiode (01.11.2021 – 31.10.2026)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zu Ihrer Vorlage Nr. 887/XIX vom 09.04.2025 bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Auswirkung wird es haben, wenn § 18 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim für die XIX. Wahlperiode (01.11.2021 – 31.10.2026) wie von Ihnen vorgeschlagen geändert wird bzw. die Worte „Fraktionen“ und „Gruppen“ in § 18 Abs. 1 der o. a. Geschäftsordnung gestrichen werden?
  1. Vertreten Sie die Auffassung, dass dann Fraktionen und Gruppen keine Anfragen mehr stellen dürfen?

Begründung:

In § 56 NKomVG wird zwischen Abgeordneten und Mitgliedern der Vertretung unterschieden, da der Hauptverwaltungsbeamte nicht an sich selbst Anfragen stellt.

Im Übrigen werden die Abgeordneten durch ihre Fraktionen oder Gruppen vertreten, mit der Folge, dass sie für ihre Mitglieder auch Anfragen stellen können.

Die vorgesehene Streichung in § 18 Abs. 1 der o. a. Geschäftsordnung scheint uns daher in keiner Weise zweckmäßig zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

382 – Antwort


Veränderung des Kassenärztlichen Fahr- und Notdienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 12.06.2025

Veränderung des Kassenärztlichen Fahr- und Notdienstes

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

bitte teilen Sie uns mit, welche Veränderungen im Bereich des Kassenärztlichen Fahr- und Notdienstes vorgesehen sind und wie sich diese Veränderungen nach Ihrer Beurteilung und nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e.V. sowie unter Berücksichtigung auf die demographische Entwicklung auf den Rettungsdienst auswirken werden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

381 – Antwort 205