Archiv des Autors: Fraktion
Brandschutz in Gebäuden des Landkreises
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 30.01.2025
Brandschutz in Gebäuden des Landkreises
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Brandschutz in Gebäuden des Landkreises“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf die zum o. a. Thema wiederholten Beratungen sowie Anträge und Anfragen der CDU-Kreistagsfraktion.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Disziplinarverfahren in der Verwaltung des Landkreises Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 30.01.2025
Disziplinarverfahren in der Verwaltung des Landkreises Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Disziplinarverfahren in der Verwaltung des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Es ist zu beraten, ob und ggf. welche Maßnahmen der Hauptausschuss aufgrund seiner disziplinarrechtlichen Zuständigkeiten bzw. Aufgaben zu treffen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Kita-Vertrag
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 28.01.2025
Kita-Vertrag
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir nehmen Bezug auf das als Anlage beigefügte Schreiben der SPD-Fraktion im Gemeinderat von Giesen vom 17.01.2025 und bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Gem. dem von SPD-Grüne am 12.12.2024 gefassten Kreistagsbeschluss haben Sie alle Kita-Verträge von 2019 gekündigt, nach denen die Städte und Gemeinden „die verwaltungsmäßige Abwicklung der Aufgaben“ im Einvernehmen mit dem Landkreis übernommen haben.
§ 12 des Vertrages bestimmt:
„(1) Die Vereinbarung wird unbefristet geschlossen. Sie kann in jedem Jahr zum 01.08. schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
(2) Die Gemeinden verpflichten sich, den Betrieb von Kindertagesstätten stets und auch nach einer Kündigung ab dem 01.08. so lange zu gewährleisten, bis es dem Landkreis möglich ist, den Betrieb selbst oder durch Dritte übernehmen zu können. In solchen Fällen werden dem Landkreis die erforderlichen Betreuungseinrichtungen für eine angemessene Übergangszeit zur Verfügung gestellt. Die dabei und für den weiteren Betrieb anfallenden Kosten trägt der Landkreis Hildesheim.“
Unabhängig davon ist nach wie vor der Landkreis gesetzlich verpflichtet, die Betreuung nach dem individuellen Bedarf zu gewährleisten.
Am 07.01.2025 haben Sie auf unsere Anfrage 286/XIX vom 09.12.2024 zu den Gemeinden, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden, u. a. geantwortet:
„Im Falle des Nichtabschlusses des Kita-Vertrages und der daraus resultierenden Übernahme der Aufgabe Kindertagesbetreuung durch den Landkreis wird dieser in der jeweiligen Gemeinde bezüglich der ggf. vorhandenen kommunalen Einrichtungen mit der Gemeinde abstimmen, wie die Übernahme dieser Einrichtungen durch den Landkreis als Träger erfolgen kann. Es ist davon auszugehen, dass bestehende kommunale Einrichtungen auch weiterhin in kommunaler Hand betrieben werden können, indem der Landkreis in die Trägerschaft eintritt.“
Ebenfalls am 07.01.2025 haben Sie auf unsere Anfrage Nr. 287/XIX vom 09.12.2024 hinsichtlich der Gemeinden, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden, u. a. mitgeteilt:
„Es wird in jedem Fall ein bedarfsgerechtes Angebot an örtlich erreichbaren Betreuungsplätzen bestehen bleiben… Die Personalausstattung und Vergütung des Personals sind Angelegenheiten der einzelnen Träger, entsprechend gültige Tarifverträge sind weiterhin anzuwenden.“
Daraus ergibt sich, dass der Bestand der Betreuungseinrichtungen und Betreuungsangebote nach wie vor gewährleistet ist.
Im Gegensatz dazu wird in dem o. a. Schreiben der SPD-Fraktion Angst geschürt sowie völlig irreführend und unbegründet behauptet:
„Die Konsequenz daraus wäre, dass Entscheidungen über die Betreuung ihrer Kinder nicht länger hier vor Ort getroffen werden können.
Konkret kann und wird dies sehr wahrscheinlich Auswirkungen z.B. auf die Betreuungszeiten und die Beiträge haben.
⮚ es ist nicht davon auszugehen, dass die Betreuung in den Randzeiten kostenlos bleiben wird
⮚ und es kann nicht einmal garantiert werden, dass unsere Kinder die gewohnten Zeiten im Kindergarten verbringen werden können. Gesetzlich wäre der Landkreis nur verpflichtet, 6 Stunden Betreuung am Tag anzubieten.“
Im Gegensatz zu diesen Behauptungen der SPD-Fraktion hat einzig und allein die Mehrheitsgruppe von SPD-Grüne im Kreistag zu entscheiden, ob sich die Standards, Betreuungszeiten und Elternbeiträge ändern oder nicht.
Frage:
Haben Sie sich bei oder nach den Gesprächen mit Hauptverwaltungsbeamten über den neuen Kita-Vertrag dazu geäußert, die Standards, Betreuungszeiten und Elternbeiträge zu ändern oder nicht? Wenn ja, welche Position haben Sie dabei vertreten? Beabsichtigen Sie, der Mehrheitsgruppe von SPD-Grüne im Kreistag vorzuschlagen, in den Gemeinden, in denen der Landkreis die Trägerschaft übernimmt, geringere Standards und Betreuungszeiten sowie höhere Elternbeiträge zu fordern?
In der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Kindertagesstätten der Stadt Sarstedt hat sich Frau Bürgermeisterin Brennecke u. a. dazu geäußert, welche Kreisumlage von den Gemeinden zu tragen seien, die dem vom Kreistag am 12.12.2024 beschlossenen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden. Im Protokoll über diese Sitzung heißt es wörtlich:
„Bürgermeisterin Brennecke erläuterte unter Hinweis auf die umfangreiche Verwaltungsvorlage den Sachverhalt, ging ausführlich auf die finanziellen Auswirkungen des neuen Kita-Vertrages ein und beantwortete die Fragen der Ausschussmitglieder.
Sie wies darauf hin, dass die Kreisumlage auf mindestens 71 % steigen würde, wenn die Stadt Sarstedt dem Kita-Vertrag nicht zustimmt und die Aufgaben der Kindertagesbetreuung an den Landkreis zurückgehen. Die genaue finanzielle Entwicklung, wenn es dazu kommen würde, kann aktuell jedoch noch nicht beziffert werden.“
Im Gegensatz zu diesen Behauptungen ist im Haushaltsplan des Landkreises derzeit bestimmt, dass die Gemeinden, die die Kinderbetreuung nach dem bestehenden Kita-Vertrag nicht wahrnehmen, eine Kreisumlage von 65,3 % statt 56,65 % zu tragen haben. Dies ist ein Unterschied von 8,65 %.
Fragen:
Haben Sie sich bei oder nach den Gesprächen mit Hauptverwaltungsbeamten über den neuen Kita-Vertrag dazu geäußert, wie hoch nach Ihrer Auffassung die Kreisumlage für die Gemeinden festgesetzt werden soll, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen? Wenn ja, welche Position haben Sie dabei vertreten?
In welchem Umfang ist nach Ihrer Auffassung eine Anhebung der Kreisumlage über 65,3 % hinaus für die Kommunen vertretbar, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen?
Nach welchen Kriterien werden Sie ermitteln, welche Kreisumlage Sie dem Kreistag für die Gemeinden vorschlagen werden, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden?
Da in Kürze in verschiedenen Räten Entscheidungen zum Kita-Vertrag anstehen und die o. a. Fragen von erheblicher Bedeutung sind, wären wir für eine zeitnahe Beantwortung sehr dankbar.
Im Vorgriff auf die weiteren Beratungen im Kreistag können wir Ihnen schon jetzt mitteilen, dass die CDU-Kreistagsfraktion keinem Abbau der Kinderbetreuung zustimmen wird. Im Gegenteil sind wir nach wie vor der Auffassung, dass der Landkreis eine besonders gute Kinderbetreuung auch besonders fördern sollte. Daher werden wir im Kreistag fortlaufend mit Nachdruck verlangen, dass der Landkreis die gesetzlich übertragene Aufgabe der Kinderbetreuung in allen Gemeinden vorbildlich erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugendhilfe
2025_01_28_Anlage zu Anfrage Kita_SPD Anschreiben Eltern KigaVertrag
Asylsituation im Landkreis Hildesheim
Redaktionen
der Lokalzeitungen
Hildesheim, 27.01.2025
Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion
Asylsituation im Landkreis Hildesheim
Was kann der Landkreis Hildesheim tun, damit sich Ereignisse wie in Aschaffenburg, Magdeburg und Solingen hier nicht wiederholen?
Dies soll auf Antrag der CDU-Kreistagsfraktion im Ausschuss für Migration und im Kreisausschuss erörtert werden. Zur Vorbereitung darauf hat die CDU-Fraktion den Landrat zur Asylsituation um Auskunft u. a. darüber gebeten, wie der Landkreis mit welchen anderen Behörden zusammenarbeitet oder über Gefahrenlagen informiert wird.
Asylbewerber im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.01.2025
Asylbewerber im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Asylbewerber im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In welchem Umfang halten sich Asylbewerber im Landkreis Hildesheim auf,
- die aus welchen Gründen seit wann a) abzuschieben oder b) ausreisewillig sind,
- gegen die Ermittlungsverfahren wegen erheblicher Straftaten laufen,
- die wegen welcher Straftaten verurteilt worden sind,
- die als Gefährder eingestuft sind,
- von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht?
- Aufgrund welcher Regelung soll oder wird der Landkreis wann über Fälle nach Nr. 1. informiert?
- Welche Maßnahmen werden vom Landkreis in Fällen der Nr. 1. getroffen?
- Nach welchen Bestimmungen ist die Zusammenarbeit welcher der in Fällen nach Nr. 1. zuständigen Behörden geregelt und mit dem Landkreis bisher wie tatsächlich erfolgt?
Begründung:
Aufgrund der Vorkommnisse in Aschaffenburg und Magdeburg sind erhebliche Mängel in der Zusammenarbeit von Behörden aufgedeckt worden. Darauf muss der Landkreis insbesondere durch Überprüfung der hiesigen Verhältnisse reagieren. Zudem muss die Öffentlichkeit Antworten auf die in o. a. Nrn. 1. bis 4. gestellten Fragen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Josef Teltemann
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang
Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.01.2025
Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)
Beschlussvorschlag zum TOP 5/5.1 der Sitzung des Kreisausschusses am 20.01.2025
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 5/5.1 „Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim“ der Sitzung des Kreisausschusses übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Aufgrund der Beratungen in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Ausschusses für Jugend, Gesundheit und Soziales am 16.01.2025 ist eine Ergänzung des Sachverständigengutachtens zur Erstellung eines Bedarfs- und Standortgutachtens im Rettungsdienstbereich von Stadt und Landkreis Hildesheim erforderlich.
Bei der Beauftragung dafür sollen vom Gutachter die im Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion vom 16.01.2025 (Antrag Nr. 762/XIX) genannten Maßgaben für die Überarbeitung/ Ergänzung des Rettungsdienstbedarfsplanes berücksichtigt werden, damit dazu eine ausreichende Abwägung vor Beschlussfassung über den Rettungsdienstbedarfsplan getroffen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion zur Zukunft der Kinderbetreuung im Landkreis Hildesheim
Redaktionen der Lokalzeitungen
Hildesheim, 17.01.2025
Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion
zur Zukunft der Kinderbetreuung im Landkreis Hildesheim
Landrat Bernd Lynack (SPD) hat nun nach dem von SPD-Grüne am 12.12.2024 gefassten Kreistagsbeschluss alle Verträge gekündigt, nach denen die Städte und Gemeinden die organisatorischen Maßnahmen für die Kinderbetreuung übernommen und sich zum Teil mehr als der Landkreis an der Finanzierung beteiligt haben. Durch die Kündigung greift § 12 des bestehenden Kita-Vertrages, der bestimmt:
„(1) Die Vereinbarung wird unbefristet geschlossen. Sie kann in jedem Jahr zum 01.08. schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
(2) Die Gemeinden verpflichten sich, den Betrieb von Kindertagesstätten stets und auch nach einer Kündigung ab dem 01.08. so lange zu gewährleisten, bis es dem Landkreis möglich ist, den Betrieb selbst oder durch Dritte übernehmen zu können. In solchen Fällen werden dem Landkreis die erforderlichen Betreuungseinrichtungen für eine angemessene Übergangszeit zur Verfügung gestellt. Die dabei und für den weiteren Betrieb anfallenden Kosten trägt der Landkreis Hildesheim.“
Danach liegt es in der Hand der Mehrheitsgruppe von SPD-Grüne im Kreistag, die bestehende Versorgung unverändert oder besser fortzusetzen.
Nach dem seit 2019 bestehenden Vertrag erhalten die Städte und Gemeinden vom Landkreis Zuwendungen zu den tatsächlich anfallenden Kosten. Hoher Standard = hoher Zuschuss.
Mit der Kündigung des Kita-Vertrages wurde den Städten und Gemeinden ein neuer Vertrag angeboten, bei dem nur der gesetzliche Mindeststandard verlangt werden soll. Was das bedeutet, haben SPD-Grüne bisher nicht gesagt.
Die CDU-Kreistagsfraktion lehnt den angebotenen Kita-Vertrag ab, weil sie ihn aus folgenden Gründen für unausgegoren, unverständlich und ungerecht hält:
Algermissen mit seinem hohen Standard beteiligt sich derzeit mit ca. 61 % an den Kosten der Kinderbetreuung, die nach Abzug des Landeszuschusses und der Elternbeiträge verbleiben und eigentlich vollständig vom Landkreis zu tragen wären. Dieser Anteil soll auf ca. 73 % steigen, wenn Algermissen dem neuen Vertrag zustimmen sollte.
Im Gegensatz dazu soll der Anteil in anderen Gemeinden fallen: in Leinebergland von 57,49 auf 27 %, in Hildesheim 51,64 auf 33,01 %, in Sarstedt von 47,30 auf 30,28 %. Mit den freiwerdenden Mitteln will die Bürgermeisterin in Sarstedt die Schulden abbauen. Gut für Sarstedt – schlecht für Algermissen.
Bisher haben der Landrat und SPD-Grüne im Kreistag nicht gesagt, wie viel mehr Kreisumlage die Städte und Gemeinden zahlen sollen, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen.
Sollte die Stadt Sarstedt dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen, hat sie vermutlich selbst dann eine Ersparnis von ca. 2 Mio. Euro, wenn SPD-Grüne die Kreisumlage von jetzt 56,65 % auf den unvorstellbaren und derzeit kursierenden Betrag von 71 % anheben. Die Kreisumlage für Sarstedt müsste auf 80 % (ca. 21,6 Mio. €) angehoben werden, damit der Landkreis den Betrag erhält, den Sarstedt nach derzeitiger Planung für 2025 in Summe zahlt: 15,5 Mio. € Kreisumlage plus freiwillig ca. 5,6 Mio. € Kosten für die Kita-Betreuung.
58,5 % Kreisumlage ist in Niedersachen derzeit der Spitzenwert. Die CDU-Fraktion hält es für unverantwortlich, den Gemeinden eine drastische Anhebung der Kreisumlage über diesen Wert hinaus anzudrohen und ggf. 60, 70 oder 80 % ihrer Einnahmen wegzunehmen, wenn sie nicht bereit sind, Aufgaben des Landkreises zu übernehmen und weitestgehend zu finanzieren.