Archiv des Autors: Fraktion
Rettungsdienst – Dokumentation von Einsätzen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 04.11.2025
Rettungsdienst – Dokumentation von Einsätzen
Anfrage gem. § 56 NkomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In wie vielen Fällen und aus welchen Gründen sind mit jeweils welcher Eintreffzeit seit dem Beschluss des Kreistages am 25.09.2025 (zum Antrag 918/XIX vom 27.08.2025) bei einem Notruf
1.1 nur ein NKTW,
1.2 nur ein RTW,
1.3 als erstes Rettungsmittel nur ein NKTW alarmiert, aber ein RTW oder NEF nachgefordert worden und welche Folgen hatte dies für die jeweiligen Erkrankten bzw. Verletzten?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Übernahme der Schülerbeförderung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 30.10.2025
Übernahme der Schülerbeförderung
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur sowie der Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden
Beschlussvorschlag:
„Im Schuljahr 2025/26 werden den Erziehungsberechtigten derjenigen Schüler*innen der Sekundarstufe I, die, ein Gymnasium oder eine Gesamtschule besuchen und seitens der Schülerbeförderung keine ÖPNV-Fahrkarte für ihren Schulweg erhalten haben, auf Antrag die Kosten in Höhe für ein Azubi Abo des ROSA Tarifverbundes der erforderlichen Preisstufe erstattet, wenn der Schulweg zwischen Wohnung und tatsächlich besuchter Schule mehr als 2 km beträgt.“
Begründung:
Die vom Kreistag am 25.09.2025 beschlossene Regelung für die Schülerbeförderung im Gebiet der Stadt Hildesheim bewirkt eine Benachteiligung der Kinder, die außerhalb dieses Gebietes wohnen. Der o. a. Beschlussvorschlag beseitigt diese Ungleichbehandlung. Laut Mitteilung des Amtes für Schule und Kultur sind im Kreisgebiet 53 Schülerinnen und Schüler betroffen. Die vorgeschlagene Änderung würde für das laufende Schuljahr lediglich Kosten in Höhe von ca. 40.000 Euro verursachen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Rettungsdienst – Dokumentation von Einsätzen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.10.2025
Rettungsdienst – Dokumentation von Einsätzen
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NkomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen. Ein Beschlussvorschlag wird ggf. nachgereicht.
Nach uns vorliegenden Informationen werden von eingehenden Notrufen Tonaufzeichnungen gefertigt.
Dazu und zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Auf welcher Grundlage erfolgen diese Aufzeichnungen und aufgrund welcher Anordnungen werden sie dokumentiert und wie lange aufbewahrt?
Werden auch Tonaufzeichnungen über die Fälle angefertigt, wenn ein RTW oder NEF angefordert wird, nachdem bei einem Notruf zunächst nur ein NKTW alarmiert wurde?
Wie und von wem werden die o. a. Tonaufzeichnungen in den Fällen ausgewertet, in denen bei einem Notruf als erstes Rettungsmittel nur ein NKTW alarmiert, aber ein RTW oder NEF nachgefordert wird (insbesondere zu den Gründen der Erstalarmierung, der Eintreffzeiten der einzelnen Rettungsmittel, den Folgen für die Patienten usw.)?
Werden die o.a. Tonaufzeichnungen im Bedarfsfall auch den Anrufern und Patienten zur Verfügung gestellt? Trifft es zu, dass die o. a. Tonaufzeichnungen bisher nach ca. vier Wochen unwiderruflich gelöscht werden?
Begründung:
Für die Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche ist eine ausreichende Dokumentation zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz
Haushalt
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.10.2025
Haushalt
Anfrage gem. § 56 NkomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, um Beantwortung folgender Fragen:
Wie haben sich in den einzelnen Jahren seit 2020 (pro Jahr und gesamt) und voraussichtlich im Jahr 2025
- die Haushaltsausgabereste aufgrund welcher Umstände
- die Erträge und dabei welche wesentlichen Erträge
- die Aufwendungen und dabei wofür die wesentlichen Aufwendungen
- Investitionskosten aufgrund welcher Umstände/Maßnahmen
- die Höhe der Kreisumlage auch in % zu den gesamten Erträgen
- die Höhe der Zahlungen für die Kinderbetreuung auch in % zu den gesamten Erträgen und zur Höhe der Kreisumlage
- die Höhe der Zahlungen für die Kinderbetreuung an welche Gemeinde auch in % zu der von der Gemeinde gezahlten Kreisumlage sowie pro Kopf der Bevölkerung
- die Höhe der Schlüsselzuweisungen
- die Höhe der Verschuldung aus welchen Gründen
- die Höhe der Fehlbeträge aus welchen Gründen
- die Höhe der zu zahlenden Zinsen aus welchen Gründen
entwickelt?
Bis wann werden Sie den Kreistagsgremien die Bilanzen der vergangenen 5 Jahre vorlegen?
Wie werden sich nach Ihrer Planung aus welchen Gründen die Höhe der Verschuldung und der zu zahlenden Zinsen in den einzelnen Jahren bis 2030 entwickeln?
Begründung:
Die geforderten Informationen sollen als Grundlage für eine seriöse Beratung zum Haushalt 2026 dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Frauenhaus
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 28.10.2025
Frauenhaus
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste sowie des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden
Beschlussvorschlag:
Mit dem Frauenhaus soll eine Restkostenfinanzierung vereinbart werden, wie für den Betrieb von Kindertagestätten. Dazu wird der Landrat beauftragt, den Kreistagsgremien kurzfristig einen mit dem Frauenhaus abgestimmten Entwurf vorzulegen.
Begründung:
Das Frauenhaus erfüllt Aufgaben, die von den Gemeinden und anderen öffentlichen Stellen zu erfüllen sind. Die Gemeinden und der Landkreis sind nicht in der Lage, diese Aufgaben besser zu erfüllen (weder sachlich noch wirtschaftlich).
Daher ist es geboten, die übergemeindliche Aufgabenerfüllung auch übergemeindlich zu finanzieren. Die Finanzierung des Frauenhauses sollte unter Beibehaltung der bisherigen Konzeption durch Regelungen gestärkt werden, die auf Dauer eine zuverlässige Finanzierung gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Gewährleistung des Rettungsdienstes; kontinuierliche Basis- und Qualitätsdatenanalyse
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.10.2025
Gewährleistung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim und Vorgehen gegen rechtswidrige Rettungsdienstbedarfspläne;
Kontinuierliche Basis- und Qualitätsdatenanalyse Rettungsdienst Niedersachsen;
Controlling
Anfrage gem. § 56 NkomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu den o. a. Themen bitten wir Sie um Beantwortung verschiedener Fragen:
- Gewährleistung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim und Vorgehen gegen rechtswidrige Rettungsdienstbedarfspläne
Die Vorgaben des NRettDG und der BedarfVO-RettD werden in einer Reihe von Ortschaften des Landkreises nicht eingehalten. Dies ist ein Verstoß gegen den flächendeckenden Sicherstellungsauftrag gem. § 2 NRettDG, der bereits seit Jahren hingenommen wird und vom Landrat sowie der Kreistagsmehrheit von SPD und Grünen sogar bestritten worden ist. Dies ist der Lan-desregierung, die für die Durchsetzung der o. a. Rechtsvorschriften zuständig und verantwort-lich sind, bekannt. Bisher ist jedoch nichts unternommen, um diesen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Stattdessen verweisen sie auf den ungenügenden Rettungsdienstbedarfsplanes für die Zeit ab Mitte 2026.
Die Menschen, die in den Orten in einen Notfall (§ 2 NRettDG) geraten, in denen ein Rettungs-wagen von der zuständigen Rettungswache nicht innerhalb der o. a. 15 Minuten eintreffen kann, sind also weiterhin einer höheren Lebensgefahr ausgesetzt, als die Menschen, die in einem sol-chen Notfall in 15 Minuten von einem Rettungswagen erreicht werden können. Dieser Verstoß gegen das Gesetz kann nicht weiterhin hingenommen werden.
Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Frage:
Mit welchen Maßnahmen können Bürgerinnen und Bürgern gegen diesen Gesetzesverstoß vorgehen?
- Kontinuierliche Basis- und Qualitätsdatenanalyse Rettungsdienst Niedersachsen
Der Landesausschuss Rettungsdienst Niedersachsen hat für das Jahr 2024 um Beachtung der als Anlagen beigefügten Hinweise für die „Kontinuierliche Basis- und Qualitätsdatenanalyse Rettungsdienst Niedersachsen (KBQA)“ gebeten.
Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Sind die nach den o. a. Hinweisen zu erhebenden Daten auch für die Stadt und den Landkreis Hildesheim erhoben und der RUN GmbH zugeleitet worden? Wenn ja, welche Ergebnisse lassen sich daraus ableiten?
- Controlling
Unter Hinweis auf den rechtswidrigen Beschluss des Kreisausschusses vom 16.06.2025 über die Interimsvergabe des Rettungsdienstes für die Zeit vom 01.01.2026 bis Mitte 2026 und den Beschluss des Kreistages vom 25.09.2025 zum Controlling bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Waren auch in der Vergangenheit Beschlüsse für die Interimsvergabe des Rettungsdienstes rechtswidrig? Wenn ja, welche?
Für den Zeitraum a) der vergangenen 24 Monate und b) seit dem o. a. Beschluss zum Controlling bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wie oft und mit welchen Folgen wurde in welchen Orten und aus welchem Grunde lediglich ein falsches Rettungsmittel alarmiert und eingesetzt? Wie war in diesen Fällen die Eintreffzeit?
Wie oft und mit welchen Folgen wurde in welchen Orten und aus welchem Grunde bei KTW/NKTW Einsätzen ein RTW/NEF nachgefordert? Um wie viele Minuten nach der ersten Alarmierung erfolgte die Nachforderung und um wie viele Minuten nach der ersten Alarmierung traf der RTW am Notfallort ein?
Wie viel Zeit ist in welchen Orten zwischen dem Eingang des Notrufes und dem Eintreffen des RTW in den Fällen verstrichen, in denen zunächst nur eine NKTW, aber dann eine RTW oder Notarzt angefordert wurde?
In welchen Orten wurde die Eintreffzeit wie oft und aus welchen Gründen um mehr als 10, 15 oder 30 Minuten überschritten?
Welche Folgen hatten die Überschreitungen der Eintreffzeiten bei welchen Rettungsmitteln um mehr als 10, 15 oder 30 Minuten?
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf das NRettDG und die BedarfVO-RettD und auf die Antwort der Landesregierung vom 09.10.2025, dass der Sicherstellungsauftrag nach § 2 NRettDG nur erfüllt wird, wenn von der jeweiligen Rettungsdienststation im Notfall jeder an einer öffentlichen Straße gelegenen Stelle grundsätzlich innerhalb von 15 Minuten durch ein geeignetes Rettungsmittel tatsächlich erreicht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.10.2025
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026 (§ 24 Abs. 4 SGB III/GaFöG/Nds. AG SGB VIII/NKiTaG)
Anfrage gem. § 56 NkomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wie wird die Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 01.01.2026 in welcher Gemeinde aufgrund welcher Regelung oder Vereinbarung gewährleistet?
Welche Kosten fallen dafür in welcher Gemeinde an und von wem werden diese Kosten in welcher Höhe oder zu welchem Anteil getragen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
