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Disziplinarverfahren oder Ermahnungen, Abmahnungen und Kündigungen in der Kreisverwaltung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.05.2025
Disziplinarverfahren oder Ermahnungen, Abmahnungen und Kündigungen in der Kreisverwaltung
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Der Kreisausschuss ist umfassend zu informieren über alle
- im Jahr 2024 festgestellten tatsächlichen Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 NDiszG ) oder eine Abmahnung bzw. Kündigung hätten begründen können,
- zu Nr. 1 wann getroffenen Entscheidungen, Maßnahmen oder Untersuchungen und wann gewonnenen Erkenntnisse (§§ 4, 21 und 22 NDiszG),
- zu Nr. 2 erteilten Aufträge einschließlich der dafür angefallenen und anfallenden Kosten.
Die umfassende Information des Kreisausschusses ist erforderlich und geboten, damit er die Vorgänge beurteilen und über das weitere Vorgehen sachgerecht entscheiden kann (§ 18 Abs. 1 Satz 2 NDiszG).
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Brandschutzmängel an/in den Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 21.05.2025
Brandschutzmängel an/in den Berufsbildenden Schulen in der Steuerwalder Straße
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
seit Jahren sind für die Berufsbildenden Schulen in Hildesheim aufgrund erheblicher Baumängel oder mangelhaften Brandschutzes Untersuchungen in Auftrag gegeben sowie Sanierungs- und Neubaumaßnahmen geplant worden. Ein ausreichendes Fortkommen ist, abgesehen von marginalen Reparaturen, nicht erkennbar, und hinsichtlich der bereits entstandenen Kosten ist zunehmend fraglich, ob die von Ihnen getroffenen Maßnahmen rechtlich vertretbar waren und weiterhin als ausreichend hinzunehmen sind. Insbesondere ist zu klären, ob der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Brandfall in allen Bereichen der o.a. Schulen gewährleitet ist und in den vergangenen Jahren stets gewährleitet war oder aufgrund welcher Versäumnisse nicht stets gewährleistet war.
Daher und zur Vorbereitung auf die bereits beantragte Akteneinsicht bitten wir Sie, ergänzend und konkretisierend zu unseren Anfragen Nr. 203/XIX vom 04.04.2024, Nr. 227/XIX vom 03.06.2024, Nr. 314/XIX vom 07.02.2025 und Nr. 334/XIX vom 05.05.2025 um Beantwortung folgender Fragen zu Brandschutzmängeln an/in den o. a. Schulen in der Steuerwalder Straße, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten oder können:
- Wann wurden von wem aus welchen Gründen und aufgrund welcher und wann getroffenen a) Beschlüsse des Kreisausschusses, b) des Kreistages, c) Entscheidungen des Hauptverwaltungsbeamten und d) Eigeninitiativen von Beschäftigten der Kreisverwaltung für welche Schulen
1.1 hinsichtlich des baulichen und technischen Brandschutzes Untersuchungen, Begutachtungen, Beurteilungen, Stellungnahmen, Sicherheitsberichte, Gutachten, Planung zur Durchführung insbesondere brandschutztechnischer Maßnahmen usw. zu Brandschutzmängel intern oder extern zu welchen Kosten in welchen Verfahren a) nach Abstimmung und b) ohne Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt beauftragt,
1.2 Untersuchungen und Begutachtungen auf Brandschutzmängel wie durchgeführt,
1.3 Berichte, Vermerke, Mängellisten, Konzepte, Stellungnahmen, Sicherheitsberichte, Vorschläge, Beurteilungen, Gutachten, Pläne zur Durchführung insbesondere brandschutztechnischer Maßnahmen usw. intern (einschl. Rechnungsprüfungsamt) oder extern über den Brandschutz gefertigt und (bei extern) zu welchen Kosten vorgelegt,
1.4 die Beseitigung von Mängel a) allgemein und b) durch Sofortmaßnahmen vorgeschlagen,
1.5 welche Planungsleistungen zur Durchführung insbesondere brandschutztechnischer Maßnahmen a) vorgeschlagen oder b) zu welchen Kosten beauftragt und wann mit welchem Ergebnis erbracht,
1.6 welche Maßnahmen zur Beseitigung welcher Mängel a) nach welcher Abstimmung oder b) ohne Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt in welchem Verfahren und zu welchen Kosten in Auftrag gegeben,
1.7 welche wann festgestellten Mängel zu welchen Kosten beseitigt,
1.8 welche wann festgestellten Mängel aus welchen Gründen nicht beseitigt? - Wann wurden von wem aufgrund welcher rechtlichen Vorgabe und Entscheidungen für welche Schulen
2.1 welche amtlichen Brandschauen mit welchen Ergebnissen durchgeführt,2.2 welche Mängel bei welchen amtlichen Brandschauen festgestellt und
dokumentiert,
2.3 welche Sicherheitsberichte angefertigt oder aus welchen Gründen nicht angefertigt (siehe Anlage zum Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur vom 06.05.2024),
2.4 aus welchen Gründen Maßnahmen zur Beseitigung der bei amtlichen Brandschauen festgestellten Mängel in welcher Form vorgeschlagen und dokumentiert,
2.5 die Beseitigung welcher Mängel a) nach Abstimmung und b) ohne Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt zu welchen Kosten in Auftrag gegeben,
2.6 welche Mängel zu welchen Kosten beseitigt,
2.7 welche Mängel aus welchen Gründen nicht beseitigt? - Wann wurden Sie über Brandschutzmängel von wem und in welcher Form informiert und welche Berichte, Vermerke, Mängellisten, Konzepte, Beurteilungen, Gutachten, Sicherheitsberichte, Stellungnahmen usw. zum Brandschutz (siehe oben Nrn. 1. und 2) sind Ihnen wann a) von wem vorgelegt worden oder b) wie sonst zur Kenntnis gelangt?
- Wann haben Sie über Brandschutzmängel und deren Beseitigung Besprechungen mit welchen Ergebnissen a) unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes und b) ohne Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes durchgeführt?
- Wann wurden vom Rechnungsprüfungsamt zu welchen der o.a. Unterlagen (siehe oben Nrn. 1. und 2. Stellungnahmen, Vermerke, Berichte usw. mit welchen Ergebnissen angefertigt und wann haben Sie davon in welcher Form von wem Kenntnis erhalten und welche Anordnungen oder sonstigen Maßnahmen haben Sie daraufhin getroffen?
- Wann und welche Kosten sind bisher für die Untersuchungen, Begutachtungen, Stellungnahamen, Gutachten, Planungen usw. zum Brandschutz und für die Sanierungs- und Neubaumaßnahmen der o. a. berufsbildenden Schulen angefallen?
- Wann sind welche Untersuchungen, Planungen, Gespräche usw. mit welchen Berufsbildenden Schulen in Hildesheim bisher mit welchen Ergebnissen dazu erfolgt, die sich aus der Phase 0 geplanten Baumaßnahmen und daraus abgeleiteten Kostenschätzungen mit dem Ziel der Kostenminimierung zu ändern? Welche Kosten sind dafür bisher angefallen und werden zusätzlich erwartet?
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf die bisherigen Anfragen und unzureichenden Antworten, die Beratung in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur vom 06. Mai 2024 und insbesondere auf Ihre folgende zusammengefasste Antwort vom 17.02.2022 auf unsere Anfrage 18/XIX vom 03.02.2022:
„Neben dem Abbau des bestehenden Instandhaltungsrückstands und der notwendigen energetischen Modernisierung sind absehbar weitreichende Brandschutzmaßnahmen umzusetzen. Letztere werden nach derzeitiger Planung noch im Jahr 2022 begonnen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Projekt „Neue Arbeitswelten / Büroflächenmanagement“
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.05.2025
Projekt „Neue Arbeitswelten / Büroflächenmanagement“
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
der Kreistag hat am 12.12.2024 beschlossen: „Herrn Hansen wird über die Leitung des Dezernates 3 hinaus die Leitung des Projektes „Neue Arbeitswelten / Büroflächenmanagement“ übertragen.“
Dazu bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Wie ist der Sachstand?
Welche Mittel sind Herrn Hansen zur Erfüllung dieser Aufgabe zugesagt und wann zur Verfügung gestellt worden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Gymnasium Andreanum
Hildesheim, 14.05.2025
Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion
Gymnasium Andreanum
Die Bau- und Finanzierungsplanungen zum Gymnasium Andreanum sollen auf Forderung der CDU-Kreistagsfraktion vom 14.05.2025 nun auch Thema im Ausschuss für Schule und Kultur des Kreistages sein. Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion ist zu erörtern, in welchem Umfang der Landkreis sich an dem o. a. Vorhaben beteiligt oder zu beteiligen ist. Zur Vorbereitung auf die Beratungen will die CDU-Fraktion vom Landrat wissen, wie und seit wann die Kreisverwaltung an den Planungen beteiligt wurde und aufgrund welcher Regelungen der Landkreis für die Vorhaben welche Verpflichtungen hat.
Gymnasium Andreanum
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 14.05.2025
Gymnasium Andreanum
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Wie und seit wann ist die Kreisverwaltung an den Bau- und Finanzierungsplanungen zum Gymnasium Andreanum beteiligt worden und aufgrund welcher Regelungen hat der Landkreis für die Vorhaben welche Verpflichtungen?
Begründung:
Es ist zu erörtern, in welchem Umfang der Landkreis sich an dem o. a. Vorhaben beteiligt oder zu beteiligen ist. Auf die Berichterstattungen der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 03.05.2025 und 10.05.2025 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für Schule und Kultur
ÖPNV Anbindung Achtum-Uppen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.05.2025
ÖPNV Anbindung Achtum-Uppen
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Wurden bereits Gespräche zwischen Ihnen und den Betroffenen geführt?
- Wie und bis wann soll die Taktung der Anbindungszeiten in den o. a. Ortschaften verkürzt bzw. auf die Ursprungstaktung zurückgeführt werden?
- Wo und bis wann werden Sie welche alternativen Bushaltestellen in den o.a. Ortschaften einrichten?
Begründung:
Unter Hinweis auf das Schreiben vom 07.05.2025 der Ortsbürgermeisterin von Achtum-Uppen, Frau Poldafit, ist zu erörtern und zu beraten, wie die ÖPNV Anbindung in den Ortsteilen Achtum und Uppen zu verbessern ist.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Schuleingangsuntersuchung, PiaF
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.05.2025
Schuleingangsuntersuchung, PiaF
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Ausschusses für Schule und Kultur sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
- Sind die Schuleingangsuntersuchung in den vergangenen fünf Jahren im erforderlichen Umfang durchgeführt worden?
- Ist dies auch künftig gewährleistet oder sind zusätzliche Verstärkungsmaßnahmen erforderlich?
- Wie und aus welchen Gründen haben sich die Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (Darstellung der Ergebnisse aufgeschlüsselt nach Kommunen)?
- Mit welchen Maßnahmen des Landkreises sollte darauf reagiert werden?
- Wie und mit welchen Ergebnissen ist das Programm „PiaF“ durchgeführt und wie evaluiert worden (Darstellung der Ergebnisse aufgeschlüsselt nach Kommunen)?
- Wie soll dieses Programm künftig fortgesetzt werden?
Begründung:
Nach uns vorliegenden Informationen gibt es zahlreiche Hinweise von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie von Erzieherinnen und Erziehern darauf, dass Entwicklungsstörungen oder Entwicklungsdefizite in den vergangenen Jahren zunehmend erkennbar sind.
Wie auf diese Entwicklung zu reagieren ist oder überhaupt mit welchen Mitteln reagiert werden kann, bleibt in den meisten Diskussionen völlig offen. Auch im Zusammenhang mit dem Thema „Hilfe zur Erziehung“ ist wiederholt die Frage aufgeworfen worden, ob und ggf. welche zusätzlichen Präventionsmaßnahmen anzustreben sind. All dies sollte strukturierter und systematischer behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur