Archiv des Autors: Fraktion

Denkmalschutz

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

Hildesheim, den 08.10.2019

Anfrage gem. § 56 NKomVG
Zuständigkeiten

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

in Lamspringe ist im Zusammenhang mit einer Entscheidung des Landkreises Hildesheim als untere Denkmalschutzbehörden nach § 19 NDSchG die Frage aufgeworfen worden, ob sich der Kreistag nach § 58 Abs. 3 NKomVG oder der Kreisausschuss nach § 76 Abs. 2 NKomVG solche Entscheidungen vorbehalten kann. Dabei wurden auch die Zuständigkeiten des Landkreises als unteren Bauaufsichtsbehörde nach § 57 Abs. 1 NBauO erörtert, da § 10 Abs. 4 NDSchG bestimmt: „Ist für eine Maßnahme eine Baugenehmigung oder eine die Baugenehmigung einschließende oder ersetzende behördliche Entscheidung erforderlich, so umfasst diese die Genehmigung nach Absatz 1“ (die  Genehmigung der Denkmalschutzbehörde).

Daher und aufgrund anderer Diskussionen über Zuständigkeitsfragen  bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Kann der Kreisausschuss nach 76 NKomVG oder der Kreistag nach § 58 NKomVG als Geschäft der laufenden Verwaltung nach § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 NKomVG an sich ziehen:

a) die Genehmigungen nach § 10 Abs. 1 NDSchG
des Landkreises als untere Denkmalschutzbehörde gem. § 19 NDSchG?

b) die Genehmigungen nach § 10 Abs. 1 NDSchG
des Landkreises als unter Bauaufsichtsbehörde nach § 57 NBauG i. V. m. § 10 Abs. 4 NDSchG?

c) die Genehmigung von Baumaßnahmen nach § 59 NBauG des Landkreises als unter Bauaufsichtsbehörde nach § 57 NBauG?

d) die Genehmigung eines Flächennutzungsplanes nach § 6 BBauG oder eines Bebauungsplanes nach § 10 BBauG des Landkreises als höheren Verwaltungsbehörde nach § 1 Abs. 1 DVO-BauGB?

2. Soweit nach Ihrer Auffassung der Kreisausschuss oder Kreistag die zuvor genannten
Entscheidungen nicht an sich ziehen kann, bitten wir Sie um eine detaillierte rechtliche
Begründung.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                       gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagsfraktion

 


CDU-Kreistagsfraktion lud zum Sommerfest 2019 und sammelt Spenden

Anlässlich des diesjährigen Sommerfestes wurde um Spenden für die Lammetal Stiftung in Lamspringe gebeten. Insgesamt kamen 1000 Euro zusammen . Mit dieser Spende will die Kreistagsfraktion die individuelle Entwicklung der Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Stärkung der Persönlichkeit von Menschen mit Behinderung unterstützen. Die Spende soll das Unified-VoltigierTeam von Sarah Kässens, Psychologin der Lammetal Stiftung und Trainerin des Teams fördern. Die Kreistagsabgeordneten Martina Wiegand und Sabine Hermes haben den Scheck an Carolin Reulecke, Vorstandsvorsitzende der Lammetal Stiftung und dem Voltigier Team übergeben. Die CDU-Kreistagsfraktion sagt an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank allen Spendern.


Anfrage zur Inobhutnahme durch die Jugendämter im Jahr 2018

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

Hildesheim, den 07.10.2019

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Inobhutnahme durch die Jugendämter im Jahr 2018

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

in der NLT-Information Aktuell, Ausgabe 24/2019, Seite 3, ist unter dem Titel: „Weiterer Rückgang der Inobhutnahme durch die Jugendämter im Jahr 2018“ zu lesen, dass die Anzahl der Inobhutnahme im Jahr 2018 um 14 % gesunken ist.

Wir bitten Sie recht herzlich um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hat es im Landkreis Hildesheim 2018 ebenfalls einen entsprechenden Rückgang gegeben?
  2. Wenn ja, setzt sich der Trend im Jahr 2019 erkennbar fort?
  3. Welche Auswirkungen hat der Rückgang:
    • personell und
    • finanziell?
  4. Sollte im Landkreis Hildesheim im Jahr 2018 kein Rückgang erfolgt sein, so bitten wir um Erläuterung bzw. Nennung der möglichen Gründe.

Für eine zeitnahe Antwort wären wir Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                       gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                           Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagsfraktion

 

 


Öffentlicher Nahverkehr

Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
im Hause

 

Hildesheim, den 23.09.2019

ÖPNV – Beförderungsleistungen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, folgenden Antrag zum TOP 22 des Kreisausschusses und TOP 15 des Kreistages aufzunehmen. 

Beschlussvorschlag:

Zukünftig sollen der RVHI und die Verwaltung regelmäßig in den Ausschüssen berichten, um Informationen über Vorhaben und Planungen zu erhalten. Wesentlich sind hierbei u.a. Art und Umfang der Schüler­beförderung, Haltestellen und Preisgestaltung.

Begründung:

Die Vertreter des Landkreises Hildesheim mussten in der letzten Zeit Unwuchten im Bereich der Schülerbeförderung aus der Presse erfahren.

Der ÖPNV hat erhebliche Bedeutung für die Umwelt, die Mobilität der Menschen und für die Entwicklung der gesamten Infrastruktur des Landkreises. Zudem sind die Leistungen des ÖPNV mit erheblichen Kosten verbunden, die sich auch im Öffentlichen Dienstleistungsauftrag niederschlagen. Hierfür ist eine zeitgerechte Beteiligung der Kreistagsgremien erforderlich, um Entscheidungen angemessen vorbereiten zu können.

Mit freundlichen Grüße
gez. Erika Hanenkamp                                    gez. Friedhelm Prior
stv. Fraktionsvorsitzende                               Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                     CDU-Kreistagfraktion

 


Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i. A.

im Hause

                            Hildesheim, den 23.09.2019

 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 14 des Kreisausschusses und TOP 9 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim, zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 06.12.2018, wird wie folgt geändert:

 

  1. Nr. 2. Buchstabe a) wird bis zu den Worten „Die Höhe der Zuwendungen wird entsprechend der tariflichen Entwicklung angepasst“ wie folgt neu gefasst:

„a) Zuwendungen an Fraktionen nach Personalschlüsseln

Die Fraktionen erhalten zur personellen Besetzung ihrer Geschäftsstellen Zuwendungen nach folgender Bemessungsgrundlage:

Fraktionen ab 17 Mitglieder:

1 Fraktionsgeschäftsführer/in nach Entgeltgruppe 11 TVöD (Vollzeit)

1 Fraktionsassistent/in  nach Entgeltgruppe 6 TVöD (Vollzeit)

Abweichend davon:
– Fraktionsgeschäftsführer/in nach Entgeltgruppe 11 Stufe 6 oder 12, sofern dies bereits erreicht worden ist.
– Fraktionsassistent/in nach Entgeltgruppe 7 Stufe 6, sofern dies bereits erreicht worden ist.
Nehmen Geschäftsführer/in oder Fraktionsassistent/in die Tätigkeit in der zweiten Wahlperiode wahr, erfolgt die Zahlung jeweils nach Entgeltgruppe 12 bzw. 8 Stufe 6 TVöD.
Für Fraktionen unter 17 Mitgliedern gilt jeweils 1/17 der zuvor genannten Angaben in Satz 1 als Sockelbeträge plus Sockelbeträge mal Zahl der Mitglieder der Fraktion.“

  1. In Nr. 2 Buchstabe a) werden in dem Absatz „Eine abweichende Beschäftigung … führt nicht zu einer Erhöhung der Fraktionszuwendungen“ nach vor dem Wort „führt“ die Worte „wie Zulagen usw.“ eingefügt.
  2. In Nr. 2 Buchstabe a) wird folgender Satz angefügt:
    „Für Beamte sind die vorstehenden Regelungen entsprechend dem jeweiligen Einzelfall umzusetzen.“
  3. In Nr. 2. Buchstabe b) wird die Angabe „800 EURO/Jahr“ in „1000 EURO/Jahr“ und die Angabe „165 EURO/Jahr“ in 200 EURO/Jahr“ geändert.
  4. In Nr. 5.1 Buchstabe b) wird der Satz „Als Berechnungsgrundlage für den zustehenden Betrag nach Personalschlüsseln werden Mittelwerte (Entwicklungsstufe, Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe) zugrunde gelegt“ gestrichen.
  5. In Nr. 7. wird das Wort „Fraktionssekretärinnen“ durch das Wort „Fraktionsassistent/in“ ersetzt.

Begründung:

Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen erforderliche Klarstellungen vorgenommen und die Arbeitsfähigkeit der Fraktionen verbessert werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior                                  Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion

 

Anlage      

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim mit Änderungshinweisen (rot markiert)

 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die Fraktionen des Kreistages des Landkreises Hildesheim
(zuletzt geändert durch Beschluss des Kreistages vom 06.12.2018)

  1. Allgemeines

Soweit in dieser Richtlinie die Gruppen nicht gesondert erwähnt werden, gelten die zu den Fraktionen gemachten Ausführungen entsprechend.

Die Fraktionen des Kreistages erhalten auf der Grundlage von § 57 Abs. 3 NKomVG Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung.

Die Fraktionen können eigene Geschäftsstellen (Fraktionsbüros) unterhalten.

mehr…


Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

 

                            Hildesheim, den 19.09.2019

 

Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 12  des Kreisausschusses und TOP 7 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Satzung über die Entschädigung der Kreistagsabgeordneten, zuletzt geändert durch Kreistagsbeschluss vom 28.09.2017, soll grundsätzlich entsprechend den jeweiligen Diätenerhöhungen des Landtages nach Indexverfahren angepasst werden. Die Verwaltung wird gebeten, dem Kreistag die jeweils entsprechenden Beschlussvorschläge vorzulegen.

Begründung:

2010 ist im Landtag von Niedersachsen das sog. Indexverfahren für die Abgeordnetenbezüge eingeführt worden – wie zuvor bereits in anderen Ländern. Eine entsprechende Grundsatzregelung ist auch für die Kreistagsabgeordneten sachgerecht.

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                           Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                  CDU-Kreistagsfraktion

 


„Satzung über die Aufwandsentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamten, Kreisbeauftragte/für Naturschutz und Landschaftspflege“

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

                            Hildesheim, den 19.09.2019

Satzung über die Aufwandsentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamten, Kreisbeauftragte/für Naturschutz und Landschaftspflege“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum TOP 13 des Kreisausschusses und TOP 8 des Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Die Satzung über die Aufwandsentschädigungen für die Ehrenbeamtinnen, Ehrenbeamten und ehrenamtlich Tätigen des Landkreises Hildesheim wird wie folgt geändert:
    In § 1 Abs. 1 Nr. 6 wird die Angabe „190,00 EURO“ geändert in „ 300,00 EURO“.
  2. Der Kreistag soll möglichst in seiner letzten Sitzung des Jahres 2019 Kreis- und Regionalbeauftragte für den Naturschutz bestellen.

Die Verwaltung wird gebeten, dies kurzfristig bekannt zu machen, die Bürgerinnen und Bürger zu bitten, sich dafür zu bewerben.

Begründung:

Es sollte angestrebt werden, die Stelle „Kreisbeauftragte/r für Naturschutz und Landschaftspflege“ zu besetzen und dafür eine den heutigen Anforderungen entsprechende Aufwandsentschädigung festzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                         gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                         Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion