Archiv der Kategorie: Anfragen
Wasserrechtliche Erlaubnis für die Benutzung des Mariensees und der Nette im Bereich Derneburg
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.01.2025
Wasserrechtliche Erlaubnis für die Benutzung des Mariensees und der Nette im Bereich Derneburg
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Wasserrechtliche Erlaubnis für die Benutzung des Mariensees und der Nette im Bereich Derneburg“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz und des Kreisausschusses aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie, uns vor der Sitzung eine Kopie aller wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Benutzung der Nette und des Mariensees und die dazu erfolgten Einträge ins Wasserbuch zuzusenden.
Begründung:
Über den Sachstand ist zu berichten und zu beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 07.01.2025
Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
mit Schreiben vom 03.07.2024 (Anfrage Nr. 239/XIX) hatten wir Sie unter Hinweis auf Ihre mangelhafte Beantwortung unserer Anfrage vom 08.02.2024 (Anfrage Nr. 190/XlX) hinsichtlich a) der einzelnen Rettungswachen im Landkreis und b) für die Stadt Hildesheim um Beantwortung u. a. folgender Fragen gebeten, die Sie am 28.08.2024 wie folgt beantwortet haben:
Frage: „Wie oft und um wie viele Minuten wurde die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD überschritten?“
Antwort: „Eine Statistik über die minutengenaue Überschreitung, gegliedert nach Rettungswacheneinzugsbereichen, liegt der Verwaltung nicht vor. Diese Daten werden von der Leitstelle nicht erhoben.“
Frage: „Wie und von wem wird seit wann erfasst, dokumentiert und ausgewertet, ob und um wie viel Minuten die Eintreffzeit nach § 2 BedarfsVO-RettD aus welchen Gründen überschritten wird?“
Antwort: „Seitens der Stadt Hildesheim wird seit 2021 in einem Statistikbericht aus den Daten der Leitstelle u. a. die Hilfsfrist dargestellt.
Die Auswertung dieser Daten obliegt dem Landkreis für seinen Bereich.“
Frage: „Wie und in welcher Form sowie in welcher Frequenz werden diese Daten dem Landkreis zur Verfügung gestellt?“
Antwort: „Monatlich per Mail.“
Frage: „Welche Maßnahmen sind bei welchen Rettungswachen erforderlich, um die Überschreitungen der Eintreffzeiten dauerhaft vermeiden zu können?“
Antwort: „Hier bleibt das Ergebnis des Standort- und Bedarfsgutachten abzuwarten.“
Frage: „Wie waren die Eintreffzeiten in der Stadt Hildesheim und warum wurden diese in Ihrer Antwort vom 30.05.2024 nicht aufgeführt?“
Antwort: „Der Landkreis hat für den Rettungsdienstbereich der Stadt Hildesheim keine Zuständigkeit.“
Da Sie unsere Frage vom 03.07.2024 („Wie oft und um wie viel Minuten wurde die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD überschritten?“) nicht beantwortet hatten, haben wir Sie mit Schreiben vom 05.09.2024 erneut um Beantwortung gebeten. Dazu haben Sie uns am 23.09.2024 u. a. mitgeteilt:
„Demnach stellt sich im Rahmen der Sicherstellung dieser Hilfsfristen nicht die Frage, um wie viele Minuten die Eintreffzeit überschritten wurde, sondern nur, wie oft bzw. um wieviel Prozent der Fälle. Die Auswertungen werden mithilfe einer Software durchgeführt. Diese ermöglicht es allerdings nicht, zu ermitteln, um wie viele Minuten die Eintreffzeit überschritten wurde. Daher liegen die Zahlen für eine Beantwortung Ihrer Frage hinsichtlich der Minuten weder vor, noch ist eine dahingehende Auswertung/ErmittIung technisch möglich.“
Nach unseren Informationen ist eine Beantwortung der o. a. Frage („Wie oft und um wie viele Minuten wurde die Eintreffzeit nach § 2 BedarfVO-RettD überschritten?“) hinsichtlich der einzelnen Rettungswachen (Landkreis und Stadt) durchaus möglich.
Daher bitten wir Sie, diese Frage nunmehr möglichst innerhalb der nächsten 14 Tage zu beantworten.
Ferner bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Mit welcher Software wäre eine Auswertung der Daten zur Beantwortung unserer Frage möglich?
Von welchen Rettungsdiensten werden auf welcher rechtlichen Grundlage für jeden Einsatz die tatsächlichen Eintreffzeiten wie a) erfasst und b) in einer Datei dokumentiert?
Aufgrund welcher Regelung sind welche Rettungsdienste a) verpflichtet oder b) nicht verpflichtet, die zuvor genannten Daten dem Landkreis in welcher Form von Datei vollständig oder teilweise zur Verfügung zu stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Hilfe zur Pflege
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 18.12.2024
Hilfe zur Pflege
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Frage:
Wie und aus welchen Gründen hat sich das Defizit im Produkt „Hilfe zur Pflege“ (siehe im Haushaltsplan 2025 Seite 339, Produkt 311-801 Hilfe zur Pflege (PSG II)) bei den Finanzleistungen a) „Sozialhilfe in Einrichtungen“ und b) „Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen“ in den einzelnen Jahren seit 2018 verändert? Die Altenpflegeheime sind gesondert anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit
Überprüfung der Kreditermächtigungen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.12.2024
Überprüfung der Kreditermächtigungen
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wie hoch waren die Haushaltsausgabereste in den vergangenen vier Jahren?
Aus welchen einzelnen Gründen bzw. für welche einzelnen Vorhaben wurden jeweils in welcher Höhe die Kreditermächtigungen in den vergangenen vier Jahren eingeplant und wofür entgegen der Planung nicht benötigt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Kita-Vertrag
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.12.2024
Kita-Vertrag
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
die als Anhang beigefügte Antwort der Hauptverwaltungsbeamtin von Sarstedt vom 22.11.2024 auf die Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sarstedt vom 01.07.2024 übersenden wir Ihnen mit der Bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. In der o.a. Anfrage wird u. a. gefragt:
„In welchen Gemeinden werden bei einer Kreisumlage von 41,0 v.H. die Kosten für die Kinderbetreuung in welchen Jahren zu mehr oder weniger als 55 Prozent gedeckt? Wovon ist es abhängig, ob die Kosten zu mehr oder weniger als 55 Prozent gedeckt werden?“
Dazu hat die Hauptverwaltungsbeamtin
a) geantwortet:
„Eine höhere oder niedrigere Deckung ist von der Höhe der zu zahlenden Kreisumlage (Steuerkraftzahl) abhängig. Wie sich die Senkung der Kreisumlage auf 41,0 v.H. auf die einzelnen kreisangehörigen Gemeinden kostendeckend auswirkt, kann aktuell nicht genau ermittelt werden. (Anmerkung: Inzwischen wird von einer Senkung auf 41,6 Punkte Kreisumlage ausgegangen.) Aufgrund der für das Haushaltsjahr 2025 im Rahmen der Haushaltsplanung 2024 zusammengestellten Zahlen der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden ergibt sich folgende Berechnung:“
und
b) in einer Tabelle die Veränderungen dargestellt.
Nach dieser Tabelle sollen sich folgende Veränderungen ergeben:
Alfeld | 56,56 auf 40,58 % |
Algermissen | 60,66 auf 72,74 % |
Bad Salzdetfurth | 45,60 auf 29,59 % |
Bockenem | 39,82 auf 30,72 % |
Diekholzen | 36,14 auf 44,26 % |
Elze | 47,70 auf 36,42 % |
Freden | 50,44 auf 45,54 % |
Giesen | 52,47 auf 49,50 % |
Harsum | 55,81 auf 48,15 % |
Hildesheim | 51,64 auf 33,01 % |
Holle | 52,36 auf 61,32 % |
Lamspringe | 60,25 auf 63,65 % |
Leinebergland | 57,49 auf 27,00 % |
Nordstemmen | 54,68 auf 50,11 % |
Sarstedt | 47,30 auf 30,28 % |
Schellerten | 49,91 auf 56,25 % |
Sibbesse | 51,90 auf 33,93 % |
Söhlde | 33,45 auf 47,54 % |
Gesamt | 51,50 auf 40,19 % |
- Fragen:
2.1 Können Sie diese Zahlen zumindest annähernd bestätigen und uns mitteilen auf welche Kosten sich der Eigenanteil bezieht? Hat z. B. die Gemeinde Algermissen wenn sie den von Ihnen vorgelegten Kita-Vertrag zustimmt 100 % der Kita-Kosten zu tragen (nach Abzug der Landesmittel und Elternbeiträge)?
2.2 Wodurch ist es z. B. verursacht und gerechtfertigt, dass der Eigenanteil in der Gemeinde Algermissen von 60,66 auf 72,74 % steigt, aber in der Samtgemeinde Leinebergland von 57,49 auf 27,00 % fällt?
2.3 Aus welchen Einnahmen wird die Absenkung in Leinebergland finanziert? In welchem Umfang trägt dazu die Gemeinde Algermissen bei?
2.4 Sind die durch Absenkung des Eigenanteils freiwerdenden Mittel zweckgebunden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Stellenplan und Stellenbesetzung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 09.12.2024
Stellenplan und Stellenbesetzung
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Änderungen im Stellenplan sind in den vergangenen drei Jahren einschl. dem vorliegenden Entwurf des Stellenplanes bis heute vorgenommen worden?
- Welche Stellen mit welcher Bewertung waren in den letzten drei Jahren in jeweils welchem Zeitraum bis heute aus welchen Gründen nicht besetzt?
- Auf welchen Stellen befinden sich die Beschäftigten seit welcher Zeit auf einem in welchem Umfang höherwertigen Dienstposten?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Kita- Vertrag
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 09.12.2024
Kita- Vertrag
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist vorgesehen, den Betrieb von Kindertagesstätten zukünftig auszuschreiben?
- Sollen für die Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag unterzeichnen, die Kreisumlage einheitlich und unabhängig davon gesenkt werden, dass
- einem Prozent Kreisumlage in jeder Gemeinde ein unterschiedlich hoher Betrag in Euro gegenübersteht
- in den einzelnen Kindertagesstätten z. T. erhebliche Unterschiede hinsichtlich der angebotenen Plätze, Betreuungszeiten, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße, max. Elternbeiträge und der Vergütung des Personals bestehen?
3. Wer ist – ausgenommen Algermissen – a) Eigentümer und b) aufgrund welcher und bis wann gültigen Verträge Betreiber welcher einzelnen Kindertagestätten im Landkreis Hildesheim?
4. Welche Anforderungen müssen die Kindertagesstätten in den Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag unterzeichnen, mindestens erfüllen hinsichtlich max. Elternbeiträge, angebotenen Plätze, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße und der Vergütung des Personals bestehen?
5. Welche einzelnen Standards bei der Kinderbetreuung wollen Sie in welcher Kindertagesstätte und welcher Gemeinde abbauen insbesondere hinsichtlich max. Elternbeiträge, angebotenen Plätze, Vermeidung von Wartezeiten, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße und der Vergütung des Personals bestehen?
6. Wann und in welcher Form haben die Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag unterzeichnen, gegenüber dem Landkreis nachzuweisen
- die von ihnen erbrachten Leistungen insbesondere hinsichtlich der angebotenen Plätze, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Gruppengröße, max. Elternbeiträge und der Vergütung des Personals
- die für den Betrieb der einzelnen Kindertagesstätten angefallenen Kosten?
6.1 Welche Vorgaben erhalten die o. a. Gemeinden für die Ermittlung der zuvor genannten Kosten, damit gegenüber dem Landkreis eine einheitliche und nachvollziehbare Kostenermittlung gewährleistet ist?
7. Wann und in welcher Form hat der Landkreis gegenüber den Gemeinden, die den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag nicht unterzeichnen, die vom Landkreis oder im Auftrage des Landkreises erbrachten Leistungen in welchen Einrichtungen insbesondere hinsichtlich der angebotenen Plätze, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs, Gruppengröße, max. Elternbeiträge und der Vergütung des Personals nachvollziehbar nachzuweisen?
7.1 Sollen für die Ermittlung dieser Kosten die geleichen Vorgaben wie in o. a. Nr. 6.1 gelten?
8. In welchen Gemeinden müssen für die Kinderbetreuung aus welchen Gründen zusätzliche Plätze geschaffen werden?
9. In welchen Gemeinden gibt es für die Kinderbetreuung welche Wartelisten?
10. Wie viele Plätze für die Kinderbetreuung gibt es pro Einwohner in welchen Gemeinden für die Altersgruppe a) die Krippenkinder, b) die Kindergartenkinder und c) Hortkinder?
- Welche Kosten sind in den vergangenen drei Jahren in welcher Gemeinde für welche Kinderbetreuung angefallen und in welcher Höhe und zu welchem Anteil von wem (Land, Landkreis, Gemeinde, Eltern und Träger) übernommen worden?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit