Archiv der Kategorie: Anfragen

Erbbaurechtsvertrag des Grundstücks „Von-Thünen-Str. 7“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.06.2025

Erbbaurechtsvertrag für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-Straße 7“, Flurstück 7/7, Flur 10, Gemarkung Hildesheim

Ihre Vorlage 933/XIX vom 22.05.2025

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie unter Hinweis auf die o. a. Vorlage, uns unverzüglich eine Kopie des Entwurfs des Erbbaurechtsvertrages und aller damit im Zusammenhang stehenden Verabredungen oder Forderungen der Stadt Hildesheim vollständig vorzulegen, den Sie mit dem Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Hildesheim für eine noch zu vermessende Teilfläche des Grundstücks „Von-Thünen-Straße 7“ (Flurstück 7/7, Flur 10, Gemarkung Hildesheim) abgestimmt haben.

Ferner bitten wir Sie, uns die Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes zu den zuvor genannten Unterlagen vorzulegen und zu begründen, woraus Sie den Bodenrichtwert von 350 Euro abgeleitet haben und wie Sie begründen, dass dem „jährlichen Erbbauzins ein Bodenrichtwert von 350,- € und ein Erbbauzinssatz von 4 % zugrunde gelegt werden“ soll.

Sofern Sie dieser Bitte ganz oder teilweise nicht nachkommen möchten, bitten wir Sie um einen entsprechenden Hinweis.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

365 – Zwischennachricht

 


Berufsbildende Schulen im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.06.2025

Berufsbildende Schulen im Landkreis Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie unter Hinweis auf §§ 56 und 87 Abs. 2 Satz 3 NKomVG den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzungen des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses sowie des Kreistages aufzunehmen und an den Sitzungen der o. a. Ausschüsse persönlich teilzunehmen.

Dieser Antrag ersetzt den Antrag Nr. 847/XIX vom 22.05.2025.

Zudem bitten wir Sie, uns zur Vorbereitung auf die Beratungen Kopien folgender der in der Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 21.05.2025 angesprochenen Unterlagen zuzusenden:
a) Gutachten, b) Stellungnahmen, c) aufgrund von Untersuchungen erstellte Brandschutzkonzepte, d) in Auftrag gegebenen Planungen zur Durchführung insbesondere brandschutztechnischer Maßnahmen, e) Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes und  f) die Ihnen zugegangenen Vermerke oder Übersichten darüber, welche Brandschutzmängel vorhanden sind bzw. vorhanden waren.

Sofern Sie es ablehnen sollten, uns die o. a. Unterlagen ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen, bitten wir Sie, uns dies möglichst kurzfristig mitzuteilen.

Begründung:

Über den Fortgang der Sache ist u. a. auf der Grundlage der noch ausstehenden Beantwortung unserer Anfragen zu beraten und zu entscheiden. Zudem ist zu klären, ob der Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Brandfall in allen Bereichen der o.a. Schulen gewährleitet ist und in den vergangenen Jahren stets gewährleistet war oder aufgrund welcher Versäumnisse nicht stets gewährleistet war.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

363 – Zwischennachricht


Brandschutzmängel an/in Berufsbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildesheim im Stadtgebiet Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.06.2025

Brandschutzmängel an/in Berufsbildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises Hildesheim im Stadtgebiet Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

ergänzend zu unserer Anfrage Nr. 350/XIX vom 21.05.2025 bitten wir um Beantwortung folgender Fragen zu den Brandschutzmängeln an den Berufsbildenden Schulen:

  1. Wann und in welcher Form haben Sie den Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim über welche Brandschutzmängel an welchen Schulen informiert?
  1. Welche Informationen über Brandschutzmängel haben Sie vom Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim wann und in welcher Form für welche Schulen erhalten?
  1. Welche Maßnahmen hat der Oberbürgermeister der Stadt Hildesheim zu den Brandschutzmängeln getroffen oder Ihnen zugesagt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

364 – Zwischennachricht

364 -Antwort


Anschaffung einer Drehleiter in der Gemeinde Lamspringe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.05.2025

Anschaffung einer Drehleiter in der Gemeinde Lamspringe

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NkomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie unter Hinweis auf Ihr Schreiben vom 08.04.2025 an die Gemeinde Lamspringe um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aufgrund welcher Vorschriften ist die Anschaffung einer Drehleiter in der Gemeinde Lamspringe erforderlich?
  2. Ist die Anschaffung der Drehleiter auch erforderlich, wenn sie aus dem Feuerwehrbedarfs-plan gestrichen wird oder die Hilfsfrist für eine solche Drehleiter auf z. B. 19 Minuten angehoben wird?
  3. Nach welcher Vorschrift ist von wem in welchem Verfahren zu entscheiden welche Hilfsfrist akzeptabel ist? Und wie kann eine solche Entscheidung angefochten werden?
  4. Welche Nutzungsuntersagungen für welche Objekte sind vorgesehen, wenn die Gemeinde Lamspringe die o. a. Drehleiter nicht beschafft?
  5. In welchen anderen Gemeinden besteht eine vergleichbare Situation wie in Lamspringe? Und wie viele Gebäude sind davon betroffen?

Begründung:

Der Rat der Gemeinde Lamspringe hat am 24.6.2024 einen Feuerwehrbedarfsplan als Handlungsleitfaden beschlossen.

In Ihrem Schreiben vom 08.04.2025 führen Sie aus, dass die Anschaffung einer Drehleiter für die Gemeinde Lamspringe deshalb bindend ist, weil sich die Gemeinde im Feuerwehrbedarfsplan selbst eine Hilfsfrist von 15min festgelegt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Justus Lüder
Abgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion

359 – Antwort


Richtlinie zur Förderung der biologischen Vielfalt im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 28.05.2025

Richtlinie zur Förderung der biologischen Vielfalt im Landkreis Hildesheim

Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
am 22.05.2025

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

Herr Köhler (BUND) hat im o. a. Umweltausschuss erklärt, dass die von der Verwaltung vorgelegte Fassung der Richtlinie zur Förderung der biologischen Vielfalt im Landkreis Hildesheim in Gesprächen mit Vertretern von Umweltverbänden usw. abgestimmt worden sei und deren Zustimmung gefunden habe. Herr Homeister hat im o. a. Umweltausschuss mitgeteilt, dass man kostenfrei Bäume beziehen könne.

Bitte teilen Sie uns mit, wann und wen Sie zu o. a. Gesprächen eingeladen haben oder wer sonst an diesen Gesprächen teilgenommen hat und welche Besprechungsergebnisse dabei erzielt worden sind.

Ferner teilen Sie uns bitte mit, von welchen Stellen und in welchem Umfang kostenfrei Bäume in welcher Größe bezogen werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

358 – Zwischennachricht_1

358 – Antwort 208


Finanzausstattung der Schulen des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.05.2025

Finanzausstattung der Schulen des Landkreises Hildesheim
Ihre Antwort vom 27.05.2025 zu unserer Anfrage Nr. 337/XIX vom 08.05.2025

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 27.05.2025 auf unsere Anfrage vom 08.05.2025, die Sie jedoch nur unvollständig beantwortet haben. Wir haben Ihre Daten unter Beteiligung von Sachverständigen für den Schulbetrieb nach den erforderlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der hier maßgeblichen Bewertungskriterien untersucht. Als Ergebnis dieser Arbeit ist festzustellen, dass den Schulen unverzüglich deutlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen sind.

Im Hinblick auf die weiteren Beratungen bitten wir Sie, unsere Fragen nunmehr unverzüglich zu beantworten. Für Abgeordnete sollte erkennbar sein, welche Schulen für welche ihrer Aufgaben Mittel in welcher Höhe für erforderlich halten. Daher bitten wir Sie uns auch mitzuteilen, wofür und in welcher Höhe die Schulen ihre Bedarfe für die Jahre 2000, 2002, 2006, 2023 bis 2025 mitgeteilt haben und welche Mittel den Schulen in welcher Höhe zur Verfügung gestellt worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

357 – Antwort


Eintreffzeiten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD, Erfüllung der dem Landkreis nach dem NRettDG obliegenden Aufgaben für den Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.05.2025

Eintreffzeiten nach § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD, Erfüllung der dem Landkreis nach dem NRettDG obliegenden Aufgaben für den Rettungsdienst

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir haben Sie am 05.05.2025 gefragt, wer die Weisung an die Vertreter der Verwaltung erteilt hat, bei der Akteneinsicht am 08.04.2025 keine Fragen zu beantworten.

Wir bitten Sie nochmals um Beantwortung dieser Frage, die Sie bisher nicht beantwortet haben. Aus Ihrem Hinweis vom 20.05.2025 „Die Mitarbeiter wurden im Vorfeld von der Amtsleitung über das Wesen einer Akteneinsicht nach § 58 Abs. 4 S. 3 NKVG, in Abgrenzung zum Auskunftsrecht nach § 58 S. 2 NKomVG informiert“ ergibt sich in keiner Weise, dass die bei der Akteneinsicht anwesenden Personen die o. a. Frage nicht hätten beantworten dürfen. Und daraus folgt, dass die Beantwortung der Frage überhaupt nicht verboten wurde oder Sie uns lediglich nicht sagen wollen, wer ein derartiges Verbot ausgesprochen hat.

Im Übrigen erlauben wir uns den Hinweis, dass es einen § 58 S. 2 NKomVG und einen
§ 58 Abs. 4 S. 3 NKVG nicht gibt. Es fällt uns daher schwer zu glauben, dass Ihre Mitarbeiter von der „Amtsleitung“ ausreichend über die Abgrenzung der Rechte auf Akteneinsicht und Beantwortung von Anfragen informiert worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

356 -Antwort der Verwaltung