Archiv der Kategorie: Anfragen
Rettungsdienst – Dokumentation von Einsätzen
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.10.2025
Rettungsdienst – Dokumentation von Einsätzen
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NkomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen. Ein Beschlussvorschlag wird ggf. nachgereicht.
Nach uns vorliegenden Informationen werden von eingehenden Notrufen Tonaufzeichnungen gefertigt.
Dazu und zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Auf welcher Grundlage erfolgen diese Aufzeichnungen und aufgrund welcher Anordnungen werden sie dokumentiert und wie lange aufbewahrt?
Werden auch Tonaufzeichnungen über die Fälle angefertigt, wenn ein RTW oder NEF angefordert wird, nachdem bei einem Notruf zunächst nur ein NKTW alarmiert wurde?
Wie und von wem werden die o. a. Tonaufzeichnungen in den Fällen ausgewertet, in denen bei einem Notruf als erstes Rettungsmittel nur ein NKTW alarmiert, aber ein RTW oder NEF nachgefordert wird (insbesondere zu den Gründen der Erstalarmierung, der Eintreffzeiten der einzelnen Rettungsmittel, den Folgen für die Patienten usw.)?
Werden die o.a. Tonaufzeichnungen im Bedarfsfall auch den Anrufern und Patienten zur Verfügung gestellt? Trifft es zu, dass die o. a. Tonaufzeichnungen bisher nach ca. vier Wochen unwiderruflich gelöscht werden?
Begründung:
Für die Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche ist eine ausreichende Dokumentation zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz
Haushalt
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.10.2025
Haushalt
Anfrage gem. § 56 NkomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, um Beantwortung folgender Fragen:
Wie haben sich in den einzelnen Jahren seit 2020 (pro Jahr und gesamt) und voraussichtlich im Jahr 2025
- die Haushaltsausgabereste aufgrund welcher Umstände
- die Erträge und dabei welche wesentlichen Erträge
- die Aufwendungen und dabei wofür die wesentlichen Aufwendungen
- Investitionskosten aufgrund welcher Umstände/Maßnahmen
- die Höhe der Kreisumlage auch in % zu den gesamten Erträgen
- die Höhe der Zahlungen für die Kinderbetreuung auch in % zu den gesamten Erträgen und zur Höhe der Kreisumlage
- die Höhe der Zahlungen für die Kinderbetreuung an welche Gemeinde auch in % zu der von der Gemeinde gezahlten Kreisumlage sowie pro Kopf der Bevölkerung
- die Höhe der Schlüsselzuweisungen
- die Höhe der Verschuldung aus welchen Gründen
- die Höhe der Fehlbeträge aus welchen Gründen
- die Höhe der zu zahlenden Zinsen aus welchen Gründen
entwickelt?
Bis wann werden Sie den Kreistagsgremien die Bilanzen der vergangenen 5 Jahre vorlegen?
Wie werden sich nach Ihrer Planung aus welchen Gründen die Höhe der Verschuldung und der zu zahlenden Zinsen in den einzelnen Jahren bis 2030 entwickeln?
Begründung:
Die geforderten Informationen sollen als Grundlage für eine seriöse Beratung zum Haushalt 2026 dienen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Gewährleistung des Rettungsdienstes; kontinuierliche Basis- und Qualitätsdatenanalyse
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.10.2025
Gewährleistung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim und Vorgehen gegen rechtswidrige Rettungsdienstbedarfspläne;
Kontinuierliche Basis- und Qualitätsdatenanalyse Rettungsdienst Niedersachsen;
Controlling
Anfrage gem. § 56 NkomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu den o. a. Themen bitten wir Sie um Beantwortung verschiedener Fragen:
- Gewährleistung des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim und Vorgehen gegen rechtswidrige Rettungsdienstbedarfspläne
Die Vorgaben des NRettDG und der BedarfVO-RettD werden in einer Reihe von Ortschaften des Landkreises nicht eingehalten. Dies ist ein Verstoß gegen den flächendeckenden Sicherstellungsauftrag gem. § 2 NRettDG, der bereits seit Jahren hingenommen wird und vom Landrat sowie der Kreistagsmehrheit von SPD und Grünen sogar bestritten worden ist. Dies ist der Lan-desregierung, die für die Durchsetzung der o. a. Rechtsvorschriften zuständig und verantwort-lich sind, bekannt. Bisher ist jedoch nichts unternommen, um diesen rechtswidrigen Zustand zu beseitigen. Stattdessen verweisen sie auf den ungenügenden Rettungsdienstbedarfsplanes für die Zeit ab Mitte 2026.
Die Menschen, die in den Orten in einen Notfall (§ 2 NRettDG) geraten, in denen ein Rettungs-wagen von der zuständigen Rettungswache nicht innerhalb der o. a. 15 Minuten eintreffen kann, sind also weiterhin einer höheren Lebensgefahr ausgesetzt, als die Menschen, die in einem sol-chen Notfall in 15 Minuten von einem Rettungswagen erreicht werden können. Dieser Verstoß gegen das Gesetz kann nicht weiterhin hingenommen werden.
Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Frage:
Mit welchen Maßnahmen können Bürgerinnen und Bürgern gegen diesen Gesetzesverstoß vorgehen?
- Kontinuierliche Basis- und Qualitätsdatenanalyse Rettungsdienst Niedersachsen
Der Landesausschuss Rettungsdienst Niedersachsen hat für das Jahr 2024 um Beachtung der als Anlagen beigefügten Hinweise für die „Kontinuierliche Basis- und Qualitätsdatenanalyse Rettungsdienst Niedersachsen (KBQA)“ gebeten.
Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Sind die nach den o. a. Hinweisen zu erhebenden Daten auch für die Stadt und den Landkreis Hildesheim erhoben und der RUN GmbH zugeleitet worden? Wenn ja, welche Ergebnisse lassen sich daraus ableiten?
- Controlling
Unter Hinweis auf den rechtswidrigen Beschluss des Kreisausschusses vom 16.06.2025 über die Interimsvergabe des Rettungsdienstes für die Zeit vom 01.01.2026 bis Mitte 2026 und den Beschluss des Kreistages vom 25.09.2025 zum Controlling bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Waren auch in der Vergangenheit Beschlüsse für die Interimsvergabe des Rettungsdienstes rechtswidrig? Wenn ja, welche?
Für den Zeitraum a) der vergangenen 24 Monate und b) seit dem o. a. Beschluss zum Controlling bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wie oft und mit welchen Folgen wurde in welchen Orten und aus welchem Grunde lediglich ein falsches Rettungsmittel alarmiert und eingesetzt? Wie war in diesen Fällen die Eintreffzeit?
Wie oft und mit welchen Folgen wurde in welchen Orten und aus welchem Grunde bei KTW/NKTW Einsätzen ein RTW/NEF nachgefordert? Um wie viele Minuten nach der ersten Alarmierung erfolgte die Nachforderung und um wie viele Minuten nach der ersten Alarmierung traf der RTW am Notfallort ein?
Wie viel Zeit ist in welchen Orten zwischen dem Eingang des Notrufes und dem Eintreffen des RTW in den Fällen verstrichen, in denen zunächst nur eine NKTW, aber dann eine RTW oder Notarzt angefordert wurde?
In welchen Orten wurde die Eintreffzeit wie oft und aus welchen Gründen um mehr als 10, 15 oder 30 Minuten überschritten?
Welche Folgen hatten die Überschreitungen der Eintreffzeiten bei welchen Rettungsmitteln um mehr als 10, 15 oder 30 Minuten?
Begründung:
Zur Begründung verweisen wir auf das NRettDG und die BedarfVO-RettD und auf die Antwort der Landesregierung vom 09.10.2025, dass der Sicherstellungsauftrag nach § 2 NRettDG nur erfüllt wird, wenn von der jeweiligen Rettungsdienststation im Notfall jeder an einer öffentlichen Straße gelegenen Stelle grundsätzlich innerhalb von 15 Minuten durch ein geeignetes Rettungsmittel tatsächlich erreicht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher und Bevölkerungsschutz
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.10.2025
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026 (§ 24 Abs. 4 SGB III/GaFöG/Nds. AG SGB VIII/NKiTaG)
Anfrage gem. § 56 NkomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Wie wird die Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 01.01.2026 in welcher Gemeinde aufgrund welcher Regelung oder Vereinbarung gewährleistet?
Welche Kosten fallen dafür in welcher Gemeinde an und von wem werden diese Kosten in welcher Höhe oder zu welchem Anteil getragen?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Überprüfung und strategische Neuausrichtung der digitalen Infrastruktur und Cyber-Abwehr in der Kreisverwaltung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.10.2025
Überprüfung und strategische Neuausrichtung der digitalen Infrastruktur und Cyber-Abwehr in der Kreisverwaltung unter Berücksichtigung der Abhängigkeit von Drittstaaten
Anfrage gem. § 56 NkomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die digitale Infrastruktur des Landkreises gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter zu sichern?
Von welchen konkreten Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gehen Sie bei Ihrer Beurteilung über die erforderlichen Maßnahmen aus?
Durch welche Maßnahmen sind die digitalen Daten des Landkreises gegen Löschung oder Diebstahl geschützt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Vergabeverfahren Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 22.10.2025
Vergabeverfahren Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
unter Hinweis auf den bisherigen Schriftverkehr bitten wir zu dem o. a. Vergabeverfahren um Beantwortung folgender Fragen:
Wann ist das Rechnungsprüfungsamt nach dem 31.07.2025 (Versuch eines Umlaufbeschlusses) und nach dem 25.08.2025 (Beschluss im Kreisausschuss) um eine erneute oder abschließende Prüfung gebeten worden?
Wann sind welche Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes bei Ihnen eingegangen?
Aus welchen Gründen ist das Angebot des Bieters auf Rang 2 in der Position „5. Finanzplan und Wirtschaft“ mit der geringsten Punktzahl bewertet worden, obwohl er den besten Preis angeboten hat? Und aus welchen Gründen sind die Angebote der Bieter von 1, 3 und 4 besser bewertet worden?
Nach der in der Ausschreibung verwendeten Bewertungsmatrix (siehe Anlage 1 zur Antwort des Landrates vom 08.10.2025 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 420/XIX vom 25.08.2025) ist die Position „5. Finanzplan und Wirtschaftlichkeit“ mit lediglich 25 Prozent bewertet worden. Dazu heißt es: „Das Preisangebot fließt nach der Gewichteten Richtwertmethode in die Auswertung der Bewertungsmatrix ein.“ Wie hoch war bei welchem Bieter das Preisangebot und wie ist es in die Auswertung eingeflossen?
Welche Kriterien wurden bei der Bewertung im Bereich „Finanzplan und Wirtschaftlichkeit“ wie berücksichtigt (z. B. auch Kündigungsfristen, Sicherheiten, Bildung von Rücklagen, Finanzkraft z. B. aufgrund der Mitgliederzahl)?
Zu welchem Zeitpunkt (Datum) haben Sie aufgrund welcher Tatsachen bei welchem Bieter von Rang 1, 2, 3 und 4 für 2025 und 2026 ein Defizit in welcher Höhe angenommen (siehe Anlage 1 zur Antwort des Landrates vom 08.10.2025 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 420/XIX vom 25.08.2025)?
Welche Bieter von Rang 1, 2, 3 und 4 sind in welchen der einzelnen Positionen der Bewertungsmatrix (siehe Anlage 1 zur Antwort des Landrates vom 08.10.2025 auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion Nr. 420/XIX vom 25.08.2025) wann und nach welchen Kriterien wie bewertet worden?
Welchen Einfluss haben oder hatten die für 2025 angenommenen oder ermittelten Defizite auf das Gesamtergebnis? Wie würde sich das Gesamtergebnis ändern, wenn das Defizit für 2025 nicht berücksichtigt würde?
War der Abschluss eines Betriebsführungsvertrages in der Ausschreibung ein genanntes Zuschlagskriterium? Darf der Abschluss eines Betriebsführungsvertrages verlangt werden, der Einfluss auf den angebotenen Preis hat bzw. den angebotenen Preis erhöht oder mindert? Wird sich der Preis des Anbieters auf Rang 1 ändern, wenn er als Teil des Betriebsführungsvertrages eine angemessene Eigenleistung zahlt? Aus welchen Gründen vertreten Sie entgegen der Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes die Auffassung, dass die angemessene Eigenleistung nicht Teil des angebotenen Preises ist?
Aus welchen Gründen haben Sie die Ausschreibung mit der o. a. Bewertungsmatrix vorgenommen, obwohl Sie nicht dafür zuständig waren und nicht zuständig sind, über den Inhalt der Bewertungsmatrix (Anzahl, Inhalt und Gewichtung von Zuschlagskriterien) zu entscheiden?
Begründung:
Aufgrund Ihrer ungenügenden Verwaltungsvorlagen und mangelhaften Antworten auf unser Fragen zum o. a. Vergabeverfahren verdichtet sich hier mehr und mehr die Besorgnis, dass der Beschluss des Kreisausschusses vom 25.08.2025 zur Übertragung der Trägerschaft für die Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim rechtswidrig und folglich unwirksam ist. Dies ergibt sich auch aus der Kritik des Rechnungsprüfungsamtes. Dies hat zur Folge, dass das vom Landkreis zu zahlende Defizit mit mehr als 100.000 € über dem günstigsten Anbieter haushalts- und vergaberechtlich nicht gerechtfertigt erscheint.
In Ihrer Vorlage Nr. 771/XIX vom 11.10.2024 hatten Sie in einer Vergleichstabelle aufgezeigt und zudem erklärt: „Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Vergabe der Trägerschaft an einen freien Träger ca. 7.425,52 € jährlich günstiger wäre.“ Tatsächlich wäre die Vergabe an einen freien Träger um über 100.000 € günstiger, wenn der günstigste Anbieter den Vorzug erhalten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Rettungsdienst; Behauptungen von Frau Ministerin Daniela Behrens
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 15.10.2025
Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim;
Behauptungen von Frau Ministerin Daniela Behrens (SPD): „Der Rettungsdienst wird derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind.“
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in der Antwort der Landesregierung vom 09.10.2025 auf die Anfrage der Abgeordneten Laura Hopmann (CDU) – bei der Landesregierung am 23.09.2025 eingegangen – zum Rettungsdienstbedarfsplan im Landkreis Hildesheim hat Frau Ministerin Daniela Behrens (SPD) namens der Landesregierung u. a. geantwortet: „Der Rettungsdienst wird derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind.“
Hier bestehen zumindest Zweifel, ob diese Antwort der Wahrheit entspricht.
Auf der Homepage des Landkreises Hildesheim hatten Sie unter „FAQ zum neuen Rettungsdienstbedarfsplan völlig unbegründet behauptet: „Rettungswagen waren in echten Notfällen oft nicht verfügbar, wenn Sekunden zählten.“
Auf Nachfrage der CDU-Fraktion, wann und mit welchen Folgen für die Patienten dies der Fall gewesen ist, haben Sie Ihre Behauptung nicht begründen können und erklärt: „Wie sich dies medizinisch in der Folge verhält, kann nicht beantwortet werden, da der Landkreis nur die präklinische Versorgung sicherstellt.“ (siehe Ihr Schreiben vom 15.09.2025).
Dies ist eine ungeheuerliche Aussage angesichts dessen, dass der Landkreis auch für die Krankenhausversorgung zuständig ist. Zudem dürfen Maßnahmen der Gefahrenabwehr – insbesondere bei Gefahren für Leib und Leben – nicht an Zuständigkeiten scheitern.
Im Gegensatz zu dieser moralisch unvertretbaren Auffassung, ist der Landkreis in Notfällen nach dem NRettDG verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Leib und Leben aller Notfallpatienten unabhängig davon zu schützen (zu retten), in welcher Straße des Landkreises sie sich aufhalten oder wohnen. Dieser Verpflichtung kann sich der Landkreis nicht dadurch entziehen, dass er Dritte (die beauftragten Rettungsdienste) in völlig ungenügender Weise mit der Durchführung des Rettungsdienstes beauftragt und es über Jahre sogar unterlässt, die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Eintreffzeiten zu überwachen. Zudem haben auch die für den Landkreis Hildesheim im Rettungsdienst tätigen Kräfte aufgrund ihrer Garantenstellung weitergehende als die sich aus dem NRettG ergebenden Pflichten.
Es darf also angenommen werden, dass die Ministerin Ihre Followerin ist und Ihrer unbegründeten Behauptung auf der Homepage des Landreises aufgesessen ist oder dass die Ministerin Berichte erhalten hat, mit denen sie glaubt, ihre Behauptung/Antwort („Der Rettungsdienst wird derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind.“) begründen und es rechtfertigen zu können, die zur Erreichung des gesetzlich vorgeschriebenen Sicherstellungsauftrages zwingend gebotenen bzw. im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu treffenden Maßnahmen gegen den Landkreis Hildesheim zu unterlassen.
Nach unserer Auffassung ist es im Interesse der im Landkreis Hildesheim lebenden Menschen dringend geboten, die Sachlage weiter aufzuklären. Daher bitten wir Sie unter Hinweis auf unsere Anfrage Nr. 429 vom 08.09.2025 und Ihre Antwort dazu vom 06.10.2025 bzw.Teilantwort 2 vom 15.09.2025 zur Anfrage 392 um Beantwortung folgender Fragen:
Wie oft und in viel Prozent der Fälle wurde in den vergangenen zwei Jahren der Rettungsdienst bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind? Wie wurde dies von wem aufgrund welcher Tatsachen und wann nachvollziehbar festgestellt und dokumentiert? Wann und in welcher Form ist dies dem Landkreis berichtet worden?
Was und wann haben Sie der Landesregierung berichtet, dass die Behauptung der Ministerin („Der Rettungsdienst wird derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes sind.“) begründet?
Welche Verzugszeiten bzw. Überschreitungen der vorgeschriebenen Eintreffzeiten gab es im Bereich welcher Rettungswachen im Jahr 2023 und 2024 entsprechend der Darstellung in den Monatsberichten des Instituts für Notfallmedizin für die ersten sechs Monate des Jahres 2025?
Welche Einsätze sind nach Ihrer Meinung keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes?
Zu welchem Zeitpunkt ab Eingang des Notrufes ist von wem zu entscheiden, ob es ein Einsatz ist, um „bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten unverzüglich die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern?“
Liegt nach Ihrer Auffassung ein Fall der Notfallrettung im Sinne des Gesetzes auch in den Fällen vor, in denen eine lebensbedrohliche Verletzung oder Erkrankung des Patienten zwar noch nicht eingetreten, aber zu erwarten ist und die erforderliche Behandlung bereits vor Ort abgeschlossen werden kann (Niedersächsischer Landtag Drs. 12/228, Drs. 15/3435, Drs. 18/10734 und Drs. 18/11368)?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt ist nach Ihrer Auffassung von wem darüber aufgrund welcher Tatsachen zu entscheiden?
Seit wann werden von der Stadt Hildesheim zum Controlling im Rettungsdienst für die einzelnen Rettungswachen im Landkreis Hildesheim gem. dem Beschluss des Kreistages vom 25.09.2025 welche Daten erfasst, ausgewertet und dokumentiert; insbesondere hinsichtlich Häufigkeit, Dauer und Grund für die Überschreitung der vorgeschriebenen Eintreffzeiten?
Wann hat der Landkreis welche der zuvor genannten Daten und Auswertungsergebnisse erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
