Archiv der Kategorie: Anträge

Beförderungen von Führungskräften innerhalb der Laufbahngruppe 2 mit Wechsel des Eingangsamtes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2025

Beförderungen von Führungskräften innerhalb der Laufbahngruppe 2 mit Wechsel des Eingangsamtes (frühere Bezeichnung bis 2009 „Aufstieg in den höheren Dienst“),
Qualifizierungskonzept im Landkreis Hildesheim

Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2025 sowie zur Tagesordnung des Kreistages am 26.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

für die Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 haben Sie mit Ihrer Vorlage Nr. 904/XIX vom 30.04.2025 folgenden Beschlussvorschlag vorgelegt:

„Für Beamt*innen wird das Qualifizierungskonzept „Führen und Managen“ am Niedersächsischen Studieninstitut Hannover (NSI) als Qualifizierung im Sinne des § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO bestimmt.

Für die Entscheidung über eine sich anschließende Beförderung verbleibt es unverändert bei der Zuständigkeit des Kreistages.“

Gegen diesen Beschlussvorschlag haben wir rechtliche Bedenken und übersenden für den Kreisausschuss und Kreistag folgenden

Beschlussvorschlag:

Über den o. a. Beschlussvorschlag in der Vorlage Nr. 904/XIX vom 30.04.2025 soll erst nach der vom Land Niedersachen vorgesehenen Überarbeitung der Nds. Laufbahnverordnung (NLVO) beraten und entschieden werden.

Begründung:

Augenscheinlich geht der Landrat davon aus, dass sein Vorschlag rechtmäßig sei, weil es § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO jedem Gemeinderat, Stadtrat oder Kreistag ermögliche, mit einfacher Mehrheit darüber zu entscheiden, welche Qualifizierung ausreicht. Dies ist mit dem Sinn und Zweck der Regelung nicht vereinbar. Einer solchen Auslegung des § 12 Abs. 2 Nr. 3 NLVO steht schon entgegen, dass alle wesentlichen Fragen vom Gesetzgeber zu regeln sind.

Eine Zustimmung zu dem in der Vorlage Nr. 904/XIX vom 30.04.2025 vorgelegten Beschlussvorschlag erweckt – unabhängig von den inhaltlichen Defiziten – den Eindruck, dass der Landkreis Hildesheim beabsichtigt, für bestimmte Personen vollendete Tatsachen zu schaffen und einer neuen landeseinheitlichen Regelung vorzugreifen, die bereits angekündigt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Katy Renner-Köhne
Abgeordnete der CDU-Kreistagsfraktion


Finanzierung von Brand- und Katastrophenschutzmitteln und Neufassung der Richtlinie für die Verteilung der Feuerschutzmittel

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 11.06.2025

Finanzierung von Brand- und Katastrophenschutzmitteln und Neufassung der Richtlinie für die Verteilung der Feuerschutzmittel

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt Finanzierung von Brand- und Katastrophenschutzmitteln und Neufassung der Richtlinie für die Verteilung der Feuerschutzmittel in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste sowie des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion bedarf die o. a. Richtlinie einer Überarbeitung. Und ggf. sind weitere Mittel erforderlich. Darüber ist zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

 


Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung vor dem Kinderspielplatz in Ruthe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.06.2025

Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vor dem Kinderspielplatz in Ruthe

Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitte Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und die anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

Auf der Straße vor dem Spielplatz in Ruthe soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Der Landrat wird beauftragt, unverzüglich die dazu nach der StVO erforderliche Anordnung zu treffen.

Begründung:

Es sind alle nach § 45 StVO erforderlichen Voraussetzungen gegeben, um die geforderte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zum Schutz höchster Rechtsgüter anordnen zu können. Gründe, die der Anordnung entgegenstehen, sind nicht erkennbar. Zudem hat sich auch der Rat der Stadt Sarstedt für eine solche Anordnung ausgesprochen, die grundsätzlich bereits durch den Kreistagsbeschluss vom 24.03.2022 und den Beschluss des Kreisausschusses vom 08.09.2024 gefordert ist.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Beschlussvorschlag zur Finanzausstattung der Schulen des Landkreises

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.06.2025

Finanzausstattung der Schulen des Landkreises

Beschlussvorschlag zur Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 17.06.2025 sowie zur Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 17.06.2025 sowie zur Sitzung des Kreisausschusses und Kreistages übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag in der nächsten Sitzung einen Vorschlag zur zukünftigen Finanzausstattung der Schulen vorzulegen und die von den Schulen angemeldeten Bedarfe an Finanzmittel mitzuteilen.

Begründung:

Die ohne Abstimmung mit den Kreistagsgremien vorgenommenen Kürzungen der Finanzmittel sind bisher in keiner Weise als sachgerecht begründet worden. Über die Höhe der zukünftigen Finanzmittel ist auf der Grundlage der von den Schulen angemeldeten Bedarfe durch die Kreistagsgremien zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur


Biotopvernetzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.06.2025

Biotopvernetzung

Beschlussvorschlag zur Sitzung des Kreistages am 26.06.2025

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Tagesordnung der Sitzung des Kreistages am 26.06.2025 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Für ein „Sofortprogramm für Bepflanzungen an den Ufern Gewässer dritter Ordnung“ werden in diesem Jahr für die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze der Gemeinden an Gewässern dritter Ordnung 200.000 € aus den Ersatzzahlungen zur Verfügung gestellt. Aus diesen Mitteln sollen die Gemeinden im Jahr 2025 auf Antrag 90 %, aber max. 20.000 € der Kosten für die Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze erhalten.

Die Mittel werden in der Reihenfolge der Anträge zugesagt: pro Gemeinde maximal 20.000 €.

Begründung:

Die Gewässer dritter Ordnung bilden eine bereits vorhandene Struktur zur Vernetzung von Biotopen. Die Pflicht zur Unterhaltung dieser Gewässer umfasst auch den Schutz des Gewässerbetts einschließlich seiner Ufer und die Erhaltung und Anpflanzung standortgerechter Ufergehölze. Diese Rechtslage (§ 39 WHG und § 61 NWG) sollte für ein Sofortprogramm genutzt werden, das die Gemeinden an ihren Gewässern problemlos umsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz


Tempo 30 Schild vor der Grundschule, dem Kindergarten und der Altentagesstätte Groß Düngen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.06.2025

Tempo 30 Schild vor der Grundschule, dem Kindergarten und der Altentagesstätte Groß Düngen

Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Tempo 30 Schild vor der Grundschule, dem Kindergarten und der Altentagesstätte Groß Düngen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Der Kreisausschuss hat am 09.10.2023 beschlossen, in dem o. a. Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anzuordnen. Diesen Beschluss haben Sie ohne ausreichende Begründung erst nach ca. 17 Monaten ausgeführt. Zudem ist nun festzustellen, dass Sie die Beschilderung so vorgenommen haben, dass sie die Verkehrssicherheit nicht verbessert, sondern eine Gefahr für Leib und Leben verursacht. Diese Gefahr haben Sie sofort durch eine sachgerechte Beschilderung (z. B. auch durch ergänzende Schilder) zu beseitigen. Der Vorfall ist aufgrund seiner Tragweite in den Kreistagsgremien zu beraten, insbesondere für den Fall, dass es aufgrund der von Ihnen angeordneten Beschilderung zu Unfällen kommen sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

 


Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 04.06.2025

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im schulpflichtigen Alter ab 2026
(§ 24 Abs.4 SGB III/GaFöG/Nds. AG SGB VIII/NKiTaG)

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NkomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Jugendhilfeausschusses sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wer hat aufgrund welcher Vorschriften den o. a. Rechtsanspruch zu erfüllen: ab wann für welche Kinder (Altersgruppen) in welchen Einrichtungen? Wer hat bei Nichterfüllung ggf. Schadensersatz zu zahlen?
  2. Wer entscheidet über die Höhe von Elternbeiträgen?
  3. Wer hat aufgrund welcher Vorschrift darüber zu entscheiden, in welchen Einrichtungen (Schule oder Hort) der Rechtsanspruch erfüllt wird?
  4. In welchen Gemeinden sind für die Umsetzung des o. a. Rechtsanspruches welche Baumaßnahmen (einschl. der für Mensen und Aufenthaltsräume) erforderlich und bis wann abzuschließen, um den o. a. Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen zu können?
  5. Wer ist dafür zuständig, die Baumaßnahmen zu planen, durchzuführen und zu finanzieren?
  6. Wie hoch werden die o. a. Baukosten nach Ihrer Schätzung in welchen Gemeinden in welchen der nächsten drei Jahre anfallen? Nach welcher Vorschrift sind sie zu welchem Anteil von wem zu tragen?
  7. In welchen Gemeinden ist für die Umsetzung des o. a. Rechtsanspruches bis wann und welches zusätzliche Personal (mit welcher Qualifikation) erforderlich? Wer ist dafür hinsichtlich Planung, Einstellung und Bezahlung zuständig? Wie hoch werden nach Ihrer Schätzung in welchen Gemeinden die o. a. Personalkosten in welchen der nächsten drei Jahre sein? Nach welcher Vorschrift sind sie zu welchem Anteil von wem zu tragen?
  8. Welche Fördermittel des Landes sind derzeit zur Umsetzung des o. a. Rechtsanspruches vorgesehen?

Begründung:

Es ist auch hinsichtlich der kommenden Haushaltsberatungen zu klären, wie der o. a. Rechtsanspruch erfüllt werden kann?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ramon Herbst
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Schule und Kultur

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

368 – Zwischennachricht

368 – Antwort