Archiv der Kategorie: Anträge
Gymnasium Michelsenschule
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 20.09.2024
Gymnasium Michelsenschule
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gymnasium Michelsenschule“ in der Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Schule und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
Unter Hinweis auf die Beschlussfassung des Kreistages am 29.06.2023 bitten wir Sie, über den Fortgang der Angelegenheit zu berichten, insbesondere darüber zu berichten welche Verfahrensschritte bisher wann durchgeführt worden sind und zur Realisierung des Vorhabens wann geplant sind.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung,Bau und Tiefbau
Änderung der Satzung der Schülerbeförderung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.09.2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreisausschusses am 12.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 26 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gem. Vorlage 725/XIX vom 21.08.2024 wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass die dazu vorgelegte Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim (Entwurf) wie folgt geändert wird:
- „In § 8 Abs. 1 werden nach der Angabe „§ 114 NSchG“ die Wörter „im ÖPNV“ eingefügt und die Wörter „des Sekundarbereiches II“ durch die Wörter „des Primar- sowie des Sekundarbereiches I und II“ ersetzt.
- Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen welche Auswirkungen es hätte, wenn die Mindestentfernung von 2 km aus der Schülerbeförderungssatzung gestrichen würde.“
Begründung:
Durch die vorgeschlagene Änderung soll die bisherige Ungleichbehandlung beseitigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Zustellung der Kreistagspost
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.09.2024
Zustellung der Kreistagspost
Antrag zur Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Zustellung der Kreistagspost“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Begründung:
In der Vergangenheit ist von verschiedenen Abgeordneten wiederholt darauf hingewiesen worden, dass sie Einladungen zu Sitzungen des Kreistages bzw. seiner Ausschüsse entgegen den gesetzlichen Ladungsvorschriften überhaupt nicht oder nicht zeitgerecht erhalten haben.
Trotzdem hat gem. Ihrem Vorschlag (Vorlage Nr. 612/XIX vom 27.02.2024) der Kreisausschuss am 11.03.2024 beschlossen:
„Der Auftrag für die Erbringung der Postdienstleistungen …. wird an die CITIPOST GmbH aus 30179 Hannover vergeben.“
Seit diesem Beschluss ist es erneut wiederholt dazu gekommen, dass Mitglieder des Kreistages o. a. Einladungen nicht oder nicht zeitgerecht erhalten haben.
Als ein aktuelles Beispiel übersende ich Ihnen die Kopie Ihres Schreibens vom 05.09.2024, das ich am 10.09.2024 erhalten habe. Dieses Scheiben enthält eine Mitteilung zur Erweiterung der Tagesordnung des Kreisausschusses am 09.09.2024 und als Anlagen verschiedene Beratungsunterlagen.
Sehr geehrter Herr Lynack, die o. a. Situation ist eindeutig rechtswidrig und kann weiterhin nicht hingenommen werden. Auf das Erfordernis der tatsächlichen Zustellung haben wir Sie wiederholt und auch im Zusammenhang mit der Beratung über eine Auftragsvergabe an die CITIPOST GmbH sehr deutlich hingewiesen.
Zur Bedeutung der gesetzlichen Ladungsvorschriften für die Wahrung der Abgeordnetenrechte und Funktionsfähigkeit der Parlamente hat sich das VG Osnabrück (Urteil vom 28.10.2008 – 1 A 148/08) eindeutig geäußert:
„Verstöße gegen diese Ladungsvorschriften sind … schwere Verfahrensfehler, die zur Unwirksamkeit der in der fraglichen Sitzung gefassten Beschlüsse führen (Blum in: Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, a. a. O., § 41 Rn. 27, unter Hinweis auf Nds. OVG, Beschluss vom 27.01.1975, dng 1975, S. 214, und VGH Mannheim, Urteil vom 14.12.1987, NVwZ-RR 1989, 153 [154]…)… Die Kammer sieht sich daher lediglich zu dem Hinweis veranlasst, dass bei der Frage der Wahrung der Ladungsfrist nach § 41 Abs. 1 NGO wohl maßgeblich auf den tatsächlichen Zugang der Ladung bei den Ratsmitgliedern und nicht auf den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post abzustellen ist (vgl. dazu Blum, a. a. O., § 46 Rn. 18 m. w. N.; a. A. Thiele, a. a. O., § 46 Erl. 2).“
„Im Hinblick darauf, dass die Ladungsfrist der Sicherung der individuellen Mitwirkungsrechte des einzelnen Abgeordneten dient, und dass die Regelhaftigkeit der Postzustellung zunehmend in Frage steht, muss es auf den tatsächlichen Zugang bei allen Abgeordneten ankommen (ebenso Koch in: Ipsen [Hrsg.], NKomVG, Rn. 10 zu § 59), dieser muss im Streitfall nachgewiesen werden…“ (Blum in PdK Nds B-1 m. w. N.).
Wenn es in den vergangenen Jahrzehnten möglich war, die Einladung zeitgerecht zuzustellen, so sollte dies auch weiterhin ermöglicht werden. Es erscheint u. E. nicht vertretbar, aus Kostengründen ein Unternehmen mit der Zustellung der Kreistagspost zu beauftragen, bei dem immer wieder keine zeitgerechte Zustellung erfolgt.
Daher ist zu klären, mit welchen Maßnahmen Sie auf eine Beseitigung der o. a. Missstände hinwirken wollen oder was Sie dazu bereits unternommen haben. In diesem Zusammenhang erlauben Sie uns bitte folgende Anmerkung:
„Das Recht (und zugleich die Pflicht) zur Ladung der Abgeordneten … steht dem Hauptverwaltungsbeamten zu. Es handelt sich um eine ausschließliche Zuständigkeit, die von der Vertretung weder durch Einzelbeschluss noch über die Geschäftsordnung … noch durch Richtlinie… eingeschränkt werden kann“ (Blum a. a. O).
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Rettungsdienst und Eintreffzeit Lagebericht
Herrn Landrat
Bernd Lynack
o.V.i.A.
05.09.2024
Rettungsdienst und Eintreffzeit
Lagebericht
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion vom 08.07.2024 sowie die Nr. 3 des Beschlussvorschlages der Mehrheitsgruppe vom 19.08.2024 ersetzt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Jahr 2025 einen jährlichen „Lagebericht Rettungsdienst und Notfallversorgung für den Landkreis Hildesheim“ in Form einer Präsentation zu fertigen. Inhalte sollten unter anderem sein:
- Organisationsstruktur
- Kosten und Finanzierung
- Auswertungen von Hilfsfristen/Eintreffzeiten
- Schwachstellen und Problemlagen und dazugehörige Lösungen und Verbesserungsvorschläge
- Ausblick auf erforderliche Ausschreibungen, Vertragsfortschreibungen/Vertragsverlängerungen
Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz jeweils zum 2. Quartal eines jeden Jahres den Lagebericht präsentieren.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Beschlussvorschlag zu Straßensperrungen und Rettungsdienst
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.09.2024
Straßensperrungen und Rettungsdienst
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 19 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 24 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Erforderliche Straßensperrungen sind vom Hauptverwaltungsbeamten nur so anzuordnen, dass sich durch die Sperrungen die rechtlich vorgegebenen Eintreffzeiten für die Rettungsdienste (ggf. durch Ausnahmeregelungen oder baulich-technische Vorkehrungen) nicht verlängern.
Die Gemeinden und Rettungsdienste sind vom Hauptverwaltungsbeamten über alle geplanten Straßensperrungen frühzeitig zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über vorhersehbare und planbare Vollsperrungen ist der Kreisausschuss rechtzeitig vor der Anordnung zu informieren.“
Begründung:
Aus den Presseberichten der vergangenen Wochen ergibt sich, dass die vom Landrat angeordneten Straßensperrungen in der Bevölkerung erheblichen Unwillen ausgelöst haben und auf Unverständnis auch bei kommunalpolitisch Verantwortlichen vor Ort gestoßen sind. Dies zeigt, dass Anordnungen mit derart weitreichenden Auswirkungen nicht unter die Geschäfte der laufenden Verwaltung fallen. Und für solche Angelegenheiten ist der Landrat nicht zuständig. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Abgeordneten des Kreisausschusses.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Soziales, Jugend und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Kosten für die Kinderbetreuung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 05.09.2024
Kosten für die Kinderbetreuung
Beschlussvorschlag
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 9 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Von dem Anteil an den Kosten der Kinderbetreuung, der nach der am 06.12.2018 beschlossenen Kita-Vereinbarung nach Abzug aller Drittmittel vom Landkreis und den Kommunen zu tragen ist, soll ab dem 01.01.2025 der Landkreis Hildesheim bezogen auf jede einzelne Gemeinde 60 Prozent tragen.
Begründung:
In den Gemeinden sind die Kosten für die Kinderbetreuung aufgrund nicht zu ändernder Faktoren pro Betreuungsplatz oder pro Einwohner sehr unterschiedlich. Unter Berücksichtigung dessen ist dem Kita-Vertrag angestrebt worden, dass die Gemeinden an dem o.a. Kostenanteil aufgrund von Zuschüssen des Landkreises nicht mehr als 40 % tragen sollen. Dieses Ziel erscheint derzeit nur erreichbar, wenn die im Kita-Vertrag bestimmten Zuschüsse erhöht oder unter Beibehaltung der aktuellen Regelungen bestimmt wird, dass der Landkreis den 40 % übersteigenden Betrag übernimmt.
Bei beiden Regelungen würde die bisher anerkannte Grundlage der Kostenermittlung erhalten. Eine pauschale Reduzierung der Kreisumlage zur Finanzierung der von den Gemeinden zu tragenden Kosten der Kinderbetreuung steht schon entgegen, dass ein Punkt Kreisumlage in einer Gemeinde z. B. 250.000 € und einer anderen Gemeinde z. B. nur 120.000 € entspricht. Eine pauschale Senkung der Kreisumlage kann bei unterschiedlich hohen Kosten pro Kita-Platz nicht zu einer gerechten Lösung führen.
Bei einer Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag würde den Gemeinden kurzfristig Planungssicherheit gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugendhilfe
Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit Ortseinfahrt Lamspringe
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.08.2024
Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Beratungspunkt „Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof/ Lamspringe“ übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, zwischen dem Ortseingangsschild (Zeichen 310) Neuhof/Lamspringe und der Einmündung ins Neubaugebiet „An der Sieke“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50 km/h zu beschränken.
Begründung:
Auf unseren Antrag, Aufnahme zur Tagesordnung, vom 06.08.2024 (Nr. 599/XIX) weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- udn Bevölkerungsschutz
Justus Lüder
Kreistagsabgeordneter der
CDU-Kreistagsfraktion