Archiv der Kategorie: Anträge

Zustellung der Kreistagspost

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 11.09.2024

Zustellung der Kreistagspost
Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Zustellung der Kreistagspost“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

In der Vergangenheit ist von verschiedenen Abgeordneten wiederholt darauf hingewiesen worden, dass sie Einladungen zu Sitzungen des Kreistages bzw. seiner Ausschüsse entgegen den gesetzlichen Ladungsvorschriften überhaupt nicht oder nicht zeitgerecht erhalten haben.

Trotzdem hat gem. Ihrem Vorschlag (Vorlage Nr. 612/XIX vom 27.02.2024) der Kreisausschuss am 11.03.2024 beschlossen:

„Der Auftrag für die Erbringung der Postdienstleistungen …. wird an die CITIPOST GmbH aus 30179 Hannover vergeben.“

Seit diesem Beschluss ist es erneut wiederholt dazu gekommen, dass Mitglieder des Kreistages o. a. Einladungen nicht oder nicht zeitgerecht erhalten haben.

Als ein aktuelles Beispiel übersende ich Ihnen die Kopie Ihres Schreibens vom 05.09.2024, das ich am 10.09.2024 erhalten habe. Dieses Scheiben enthält eine Mitteilung zur Erweiterung der Tagesordnung des Kreisausschusses am 09.09.2024 und als Anlagen verschiedene Beratungsunterlagen.

Sehr geehrter Herr Lynack, die o. a. Situation ist eindeutig rechtswidrig und kann weiterhin nicht hingenommen werden. Auf das Erfordernis der tatsächlichen Zustellung haben wir Sie wiederholt und auch im Zusammenhang mit der Beratung über eine Auftragsvergabe an die CITIPOST GmbH sehr deutlich hingewiesen.

Zur Bedeutung der gesetzlichen Ladungsvorschriften für die Wahrung der Abgeordnetenrechte und Funktionsfähigkeit der Parlamente hat sich das VG Osnabrück (Urteil vom 28.10.2008 – 1 A 148/08) eindeutig geäußert:

„Verstöße gegen diese Ladungsvorschriften sind … schwere Verfahrensfehler, die zur Unwirksamkeit der in der fraglichen Sitzung gefassten Beschlüsse führen (Blum in: Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, a. a. O., § 41 Rn. 27, unter Hinweis auf Nds. OVG, Beschluss vom 27.01.1975, dng 1975, S. 214, und VGH Mannheim, Urteil vom 14.12.1987, NVwZ-RR 1989, 153 [154]…)… Die Kammer sieht sich daher lediglich zu dem Hinweis veranlasst, dass bei der Frage der Wahrung der Ladungsfrist nach § 41 Abs. 1 NGO wohl maßgeblich auf den tatsächlichen Zugang der Ladung bei den Ratsmitgliedern und nicht auf den Zeitpunkt der Aufgabe zur Post abzustellen ist (vgl. dazu Blum, a. a. O., § 46 Rn. 18 m. w. N.; a. A. Thiele, a. a. O., § 46 Erl. 2).“

„Im Hinblick darauf, dass die Ladungsfrist der Sicherung der individuellen Mitwirkungsrechte des einzelnen Abgeordneten dient, und dass die Regelhaftigkeit der Postzustellung zunehmend in Frage steht, muss es auf den tatsächlichen Zugang bei allen Abgeordneten ankommen (ebenso Koch in: Ipsen [Hrsg.], NKomVG, Rn. 10 zu § 59), dieser muss im Streitfall nachgewiesen werden…“ (Blum in PdK Nds B-1 m. w. N.).

Wenn es in den vergangenen Jahrzehnten möglich war, die Einladung zeitgerecht zuzustellen, so sollte dies auch weiterhin ermöglicht werden. Es erscheint u. E. nicht vertretbar, aus Kostengründen ein Unternehmen mit der Zustellung der Kreistagspost zu beauftragen, bei dem immer wieder keine zeitgerechte Zustellung erfolgt.

Daher ist zu klären, mit welchen Maßnahmen Sie auf eine Beseitigung der o. a. Missstände hinwirken wollen oder was Sie dazu bereits unternommen haben. In diesem Zusammenhang erlauben Sie uns bitte folgende Anmerkung:

„Das Recht (und zugleich die Pflicht) zur Ladung der Abgeordneten … steht dem Hauptverwaltungsbeamten zu. Es handelt sich um eine ausschließliche Zuständigkeit, die von der Vertretung weder durch Einzelbeschluss noch über die Geschäftsordnung … noch durch Richtlinie… eingeschränkt werden kann“ (Blum a. a. O).

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Rettungsdienst und Eintreffzeit Lagebericht

Herrn Landrat
Bernd Lynack

o.V.i.A.

                                                                                                                                                                                                   05.09.2024

Rettungsdienst und Eintreffzeit
Lagebericht

 

Beschlussvorschlag 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 17 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 22 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der den Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion vom 08.07.2024 sowie die Nr. 3 des Beschlussvorschlages der Mehrheitsgruppe vom 19.08.2024 ersetzt.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Jahr 2025 einen jährlichen „Lagebericht Rettungsdienst und Notfallversorgung für den Landkreis Hildesheim“ in Form einer Präsentation zu fertigen. Inhalte sollten unter anderem sein:

  • Organisationsstruktur
  • Kosten und Finanzierung
  • Auswertungen von Hilfsfristen/Eintreffzeiten
  • Schwachstellen und Problemlagen und dazugehörige Lösungen und Verbesserungsvorschläge
  • Ausblick auf erforderliche Ausschreibungen, Vertragsfortschreibungen/Vertragsverlängerungen

Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz jeweils zum 2. Quartal eines jeden Jahres den Lagebericht präsentieren.

Mit freundlichen Grüßen

 

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Beschlussvorschlag zu Straßensperrungen und Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.09.2024

Straßensperrungen und Rettungsdienst
Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 19 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 24 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

„Erforderliche Straßensperrungen sind vom Hauptverwaltungsbeamten nur so anzuordnen, dass sich durch die Sperrungen die rechtlich vorgegebenen Eintreffzeiten für die Rettungsdienste (ggf. durch Ausnahmeregelungen oder baulich-technische Vorkehrungen) nicht verlängern.

Die Gemeinden und Rettungsdienste sind vom Hauptverwaltungsbeamten über alle geplanten Straßensperrungen frühzeitig zu informieren, um ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über vorhersehbare und planbare Vollsperrungen ist der Kreisausschuss rechtzeitig vor der Anordnung zu informieren.“

Begründung:

Aus den Presseberichten der vergangenen Wochen ergibt sich, dass die vom Landrat angeordneten Straßensperrungen in der Bevölkerung erheblichen Unwillen ausgelöst haben und auf Unverständnis auch bei kommunalpolitisch Verantwortlichen vor Ort gestoßen sind. Dies zeigt, dass Anordnungen mit derart weitreichenden Auswirkungen nicht unter die Geschäfte der laufenden Verwaltung fallen. Und für solche Angelegenheiten ist der Landrat nicht zuständig. Die Zuständigkeit dafür liegt bei den Abgeordneten des Kreisausschusses.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Soziales, Jugend und Gesundheit

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz


Kosten für die Kinderbetreuung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 05.09.2024

Kosten für die Kinderbetreuung
Beschlussvorschlag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Tagesordnungspunkt 9 der Sitzung des Kreisausschusses am 09.09.2024 sowie zum Tagesordnungspunkt 16 der Sitzung des Kreistages am 12.09.2024 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Von dem Anteil an den Kosten der Kinderbetreuung, der nach der am 06.12.2018 beschlossenen Kita-Vereinbarung nach Abzug aller Drittmittel vom Landkreis und den Kommunen zu tragen ist, soll ab dem 01.01.2025 der Landkreis Hildesheim bezogen auf jede einzelne Gemeinde 60 Prozent tragen.

Begründung:

In den Gemeinden sind die Kosten für die Kinderbetreuung aufgrund nicht zu ändernder Faktoren pro Betreuungsplatz oder pro Einwohner sehr unterschiedlich. Unter Berücksichtigung dessen ist dem Kita-Vertrag angestrebt worden, dass die Gemeinden an dem o.a. Kostenanteil aufgrund von Zuschüssen des Landkreises nicht mehr als 40 % tragen sollen. Dieses Ziel erscheint derzeit nur erreichbar, wenn die im Kita-Vertrag bestimmten Zuschüsse erhöht oder unter Beibehaltung der aktuellen Regelungen bestimmt wird, dass der Landkreis den 40 % übersteigenden Betrag übernimmt.

Bei beiden Regelungen würde die bisher anerkannte Grundlage der Kostenermittlung erhalten. Eine pauschale Reduzierung der Kreisumlage zur Finanzierung der von den Gemeinden zu tragenden Kosten der Kinderbetreuung steht schon entgegen, dass ein Punkt Kreisumlage in einer Gemeinde z. B. 250.000 € und einer anderen Gemeinde z. B. nur 120.000 € entspricht. Eine pauschale Senkung der Kreisumlage kann bei unterschiedlich hohen Kosten pro Kita-Platz nicht zu einer gerechten Lösung führen.

Bei einer Zustimmung zu dem Beschlussvorschlag würde den Gemeinden kurzfristig Planungssicherheit gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

 Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

 

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

 

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugendhilfe

266 – Antwort der Verwaltung

266-Anlage zur Antwort


Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit Ortseinfahrt Lamspringe

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.08.2024

Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof / Lamspringe

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Beratungspunkt „Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Friedhofs Neuhof/ Lamspringe“ übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zwischen dem Ortseingangsschild (Zeichen 310) Neuhof/Lamspringe und der Einmündung ins Neubaugebiet „An der Sieke“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 50 km/h zu beschränken.

Begründung:

Auf unseren Antrag, Aufnahme zur Tagesordnung, vom 06.08.2024 (Nr. 599/XIX) weisen wir hin.

 

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- udn Bevölkerungsschutz

 

Justus Lüder
Kreistagsabgeordneter der
CDU-Kreistagsfraktion

 


Straßensperrungen und Rettungsdienst

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim,08.08.2024

Straßensperrungen und Rettungsdienst
Anfrage und Antrag zur Tagesordnung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Straßensperrungen und Rettungsdienst“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratung bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Maßnahmen werden getroffen, damit bei Straßensperrungen die Einhaltung der Eintreffzeiten im Rettungsdienst gewährleistet werden kann?
  2. Wie und mit welchem zeitlichen Vorlauf sind die in der Hildesheimer Allgemeine Zeitung vom 07.08.2024 angekündigten Straßensperrungen für Maßnahmen der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mit dem Landkreis, insbesondere mit dem Rettungsdienst abgestimmt worden?
  3. Wie und nach welchen rechtlichen Vorgaben sind Straßensperrungen mit dem Landkreis Hildesheim als Verkehrsbehörde abzustimmen und von wem werden diese Straßensperrungen angeordnet?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kriestagsfraktion
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

251 – Antwort der Verwaltung


Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung – u.a. vor Kinderspielplätzen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

                                                                                               Hildesheim, 26.07.2024

 

Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf Straßen vor Einrichtungen nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO (in der zuletzt vom Bundesrat zugestimmten Fassung)
Antrag zur Tagesordnung und Beschlussvorschlag
Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, das Thema „Streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf Straßen vor Einrichtungen nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO (in der zuletzt vom Bundesrat zugestimmten Fassung)“ in die Tagesordnung der nächsten und übernächsten Sitzungen des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz und des Kreisausschusses aufzunehmen und übersenden dazu folgenden Beschlussvorschlag  und folgende Anfrage, die den Beschlussvorschlag und die Anfrage von 24.07.2024 ersetzen.

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird beauftragt, a) vor Kinderspielplätzen und b) vor anderen der zuletzt mit Zustimmung des Bundesrates in § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO genannten Einrichtungen streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen, soweit dies nach seiner Auffassung vertretbar ist.

Anfrage:

Zur Vorbereitung auf die o. a. Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

Vor welchen a) Kinderspielplätzen und b) vor welchen anderen der (zuletzt mit Zustimmung des Bundesrates) in § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO genannten Einrichtungen ist es nach Ihrer Auffassung c) vertretbar und d) nicht vertretbar, streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen?

Aus welchen Gründen ist es vor welchen Kindergärten und Schulen aufgrund des geänderten § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO entgegen Ihrer bisherigen Auffassung gerechtfertigt, streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen?

Begründung:

Wegen des geänderten § 45 StVO ist zu prüfen und zu entscheiden, welche weiteren Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden sollten.

Auf Initiative der CDU-Kreistagsfraktion (siehe Antrag vom 21.01.2022) hat der Kreistag am 24.03.2022 aufgrund eines gemeinsamen Antrages der Gruppe SPD/Grüne und CDU am 01.03.2022 u.a. beschlossen, dass ein Gesamtplan Verkehrssicherheit mit dem Ziel der Vision Zero für den Landkreis Hildesheim erarbeitet werden soll, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden. Aufgrund dieses Beschlusses hat die Kreisverwaltung (siehe Vorlage 188/XIX vom 05.05.2022) die nach ihrer Auffassung sensiblen Einrichtungen erfasst (122 Kindertagesstätten, 63 Schulen, 41 Senioreneinrichtungen, 2 Krankenhäuser) und eine Übersicht über die nach ihrer Auffassung erforderlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgelegt (siehe Anhang zur Vorlage 319/XIX vom 02.11.2022). Dabei hat sie Kinderspielplätze und andere der kürzlich in den Katalog des § 45 Abs. 9 Satz 4 StVO aufgenommene Einrichtungen nicht berücksichtigt, obwohl dies sachgerecht gewesen wäre. Denn auch bisher war es rechtlich zulässig, streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Spielplätzen und anderen „verkehrsrechtlich sensiblen“ Einrichtungen anzuordnen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit,Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Antwort der Verwaltung: 249 – Antwort der Verwaltung