Archiv der Kategorie: Anträge
Ambulante Hilfe zur Pflege
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.11.2023
Ambulante Hilfe zur Pflege
Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2023 – Antrag 437/XIX
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 11 „Ambulante Hilfe zur Pflege“ des Kreisausschusses und zum TOP 16 der Sitzung des Kreistages übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Einrichtungen der Tagespflege und ambulanter Dienste im Bereich der Hilfe zur Pflege sollen vom Landkreis dauerhaft gefördert werden. Dafür werden 100.000 € im Haushaltsplan 2024 veranschlagt. Einzelheiten zur Verwendung sollen in einer Förderrichtlinie geregelt werden, die dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen ist.
Begründung:
Viele Einrichtungen sehen sich aufgrund derzeitiger inflationärer Auswirkungen nicht in der Lage, die bisherigen Pflegeleistungen weiterhin zu erbringen. Damit die Versorgung in der Tagespflege und durch die ambulanten Dienste zukünftig gesichert wird, müssen ausreichende Mittel bereitgestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher für Jugend, Soziales und Gesundheit
Globale Minderausgabe
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.11.2023
Globale Minderausgabe
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 17 des Kreisausschusses am 04.12.2023 und zum TOP 28
„Haushalt 2024 “ der Kreistagssitzung übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Es wird eine globale Minderausgabe beschlossen in Höhe von 1,5 %, aber mindestens 8.000.000 Euro bei den Aufwendungen für die Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis. Ausgenommen davon sind Aufwendungen für konkrete Vorgaben/Beschlüsse des Kreistages oder Kreisausschusses (z. B. Zuwendungen für die Kinderbetreuung, Tagesmütter, Ombudschaft).
Begründung:
Die bisher von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen ermöglichen den Abgeordneten keine ausreichende Möglichkeit, sachgerecht vorzuschlagen, bei welchen einzelnen Maßnahmen zur Erfüllung der dem Landkreis übertragenen Aufgaben Einsparungen vorzunehmen sind. Daher muss eine globale Minderausgabe beschlossen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen, Personal,
Digitalisierung und Innere Dienste
Haushaltssatzung 2024 – Haushaltssicherungskonzept 2024
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.11.2023
Haushaltssatzung 2024 des Landkreises Hildesheim einschließlich Haushaltsplan,Investitionsprogramm u. Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung
Haushaltssicherungskonzept 2024; Stellenplan 2024 des Landkreises Hildesheim
Hilfen zur Erziehung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 17 Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2024 des Kreisausschusses am 04.12.2023 und zum TOP 28 Haushaltsplan (Satzung u.a.) der Kreistagssitzung am 07.12.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Beim Produkt 363-003 Hilfen zur Erziehung wird der Ansatz von – 54.806.5004 für das Jahresergebnis 2024 auf – 52.000.000 Euro festgesetzt. Die Höhe der Transferaufwendungen ist entsprechend zu mindern.
Begründung:
Die Minderung um ca. 4 % gegenüber dem Ergebnis von 2022 bzw. ca. 5 % gegenüber dem bisher vorgeschlagenen Ansatz soll durch eine Optimierung der Verfahren erbracht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen, Personal,
Digitalisierung und Innere Dienste
Schlüsselzuweisung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.11.2023
Schlüsselzuweisung
TOP 17 des Kreisausschusses am 04.12.2023 und TOP 28 der Sitzung des Kreistages
am 07.12.2023
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum TOP 17 des Kreisausschusses am 04.12.2023 und zum TOP 28 der Kreistagssitzung am 07.12.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Ansatz für die Schlüsselzuweisung wird von 91.385.000 Euro auf 92.385.000 Euro angehoben.
Begründung:
Es ist nicht sachgerecht, als Ansatz das Ergebnis aus 2022 ohne nennenswerte Änderung zu übernehmen. Die Anhebung des Ansatzes um ca. 0,15 % der erwarteten ordentlichen Erträge ist in jeder Weise vertretbar.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Antrag – Auskunftsstelle bei akuter Kurzzeitpflege oder bei Verhinderungspflege
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 29.11.2023
Ambulante Pflege Antrag der CDU-Fraktion vom 16.11.2023 437/XIX
Auskunftsstelle bei akuter Kurzzeitpflege oder bei Verhinderungspflege
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu TOP 11 des Kreisausschusses „Ambulante Pflege“ am 04.12.2023 und zu TOP 16 des Kreistages am 7.12.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Hildesheim veröffentlicht und benennt gegenüber den Gesundheitseinrichtungen, die für den Bereich Pflege relevant sind, eine Stelle der Kreisverwaltung, die täglich zwischen 8:00 bis 18:00 Uhr Auskunft darüber geben kann, wo im Landkreis der akute Bedarf für eine Kurzzeitpflege oder ambulant betreutes Wohnen (Verhinderungspflege) erfüllt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher für Jugend, Soziales und Gesundheit
Musikförderung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 23.11.2023
Musikförderung
Beschlussvorschlag zum TOP Haushaltsplan 2024
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu TOP A. 4 und B.4. der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur am 23.11.2023, den Kreisausausschuss am 04.12.2023 und des Kreistages am 07.12.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
In den Haushaltsplan wird ab dem Jahr 2024 ein gesonderter Ansatz für die Musikförderung
gebildet. In 2024 soll der Ansatz 100.000 € betragen. Die Verwaltung wird gebeten, in Abstimmung insbesondere mit dem Kulturbeirat und dem Kreismusikverband einen Vorschlag für die Verteilung der Mittel zu erarbeiten. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, den Gemeinden einen Zuschuss für deren Musikförderprogramme und entsprechende Projekte anzubieten.
Begründung:
Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist eine nachhaltige und verlässliche Musikförderung erforderlich. Die bisherige Praxis wird diesen Anforderungen nicht gerecht.
Mit freundlichen Grüße
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Ute Bertram
Kreistagsabgeordnete
Mangelnde und zum Teil ungenügende Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 16.11.2023
Mangelnde und zum Teil ungenügende Leistungsfähigkeit der Kreisverwaltung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Tagesordnungspunkt 7 der Sitzung des Kreisausschusses am 20.11.2023 sowie zum Tagesordnungspunkt 12 der Sitzung des Kreistages am 22.11.2023 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
1.In den Haushaltsplan 2024 sind folgende Vorgaben aufzunehmen:
a) Produkt: Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär)
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
1. Bei 90 % aller Neuanträge erfolgt eine schriftliche Bescheiderteilung innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen der entscheidungsreifen Unterlagen.
2.Bei 90% aller Neuanträge und unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
Kennzahl
zu 1:
2024: 90 %
2025: 95%
2026: 100%
Kennzahl
zu 2:
2024: 90%
2025: 95%
2026: 100%
b) Produkt: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
- Bei 90 % aller Neuanträge erfolgt eine schriftliche Bescheiderteilung innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen der entscheidungsreifen Unterlagen.
- Bei 90% aller Neuanträge und unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
Kennzahl
zu 1:
2024: 90%
2025: 95%
2026: 100%
Kennzahl
zu 2:
2024: 90%
2025: 95%
2026: 100%
c) Produkt: Wohngeld
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
- Bei 90% aller Neuanträge und Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt eine schriftliche Bescheiderteilung innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
- Bei 90% aller Neuanträge und unvollständigen Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung ebenfalls innerhalb von 14 Tagen nach Antragseingang.
Kennzahl
zu 1:
2024: 90 %
2025: 95%
2026: 100%
Kennzahl
zu 2:
2024: 90 %
2025: 95%
2026: 100%
d) Produkt: Übrige Hilfen (Elterngeld)
Produktziel: Zeitnahe Leistungserbringung
100% der Elterngeldanträge sind innerhalb von 4 Wochen bearbeitet.
Kennzahl:
2024: 90%
2025: 95%
2026: 100%
- Die Verwaltung wird unter Hinweis auf den Haushaltsplan des Landkreises Peine gebeten, weitere konkrete Vorgaben für andere Produkte zum Haushaltsplan 2024 vorzuschlagen.
- Über die Einhaltung der o. a. Vorgaben ist in den betreffenden Fachausschüssen sowie im Kreisausschuss jeweils zum 30.06., 30.09. und 31.12. eines jeden Jahres zu berichten.
Begründung:
Aufgrund der Beantwortung unserer Anfragen vom 18.07.2023 und 16.10.2023 und der darin aufgezeigten Bearbeitungsdauer bzw. Wartezeit, sind zumindest die o. a. Produktdefinitionen und Kennzahlen im Haushalt erforderlich, um eine zeitgerechte Bearbeitung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Insbesondere sind die o. a. Vorgaben erforderlich, weil Sie uns auf unsere wiederholten Anfragen u. a. am 06.11.2023 mitgeteilt haben, dass die Bearbeitungsdauer im Bereich der Wohngeldstelle, der Elterngeldstelle, bei der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen und im ambulanten Bereich zwischen Antragstellung, der Bescheiderteilung und Leistungsauszahlung derzeit im Durchschnitt ca. 6-7 Monate beträgt. Damit werden die uns gesetzlich übertragenen Aufgaben nur ungenügend erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
gez. Andreas Koschorrek
Sprecher für Finanzen,Personal, Digitalisierung
und Innere Dienste