Archiv der Kategorie: Anträge

Beschaffung von PV-Balkonmodule

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

 

 

Hildesheim, 01.09.2022

Förderung von Photovoltaikanlagen – Beschaffung von PV-Balkonmodule

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Förderung von Photovoltaikanlagen – Beschaffung von PV-Balkonmodulen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz, des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die Förderung von PV-Anlagen ist zu intensivieren. Eine wirksame Möglichkeit dazu, ist nach unserer Auffassung eine Förderung der Beschaffungskosten.

Auf die bisherige Beratung wird hingewiesen.

Ein Beschlussvorschlag wird nachgereicht.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Ausbau der stationären- und teilstationären Altenpflege im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

                                                                 Hildesheim, 30.08.2022

Ausbau der stationären- und teilstationären Altenpflege im Landkreis Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Ausbau der stationären- und teilstationären Altenpflege im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung des Kreistages und jeweils zuvor des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang und des Kreisausschusses aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag spricht sich grundsätzlich dafür aus, stationäre- und teilstationäre Altenpflege auch in Verantwortung des Landkreises z. B. über einen Zweckverband anzubieten. Ziel soll es u. a. sein, ausreichend Plätze für die Kurzzeitpflege vorzuhalten und Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen.
  2. Der Landrat wird gebeten zu prüfen, in welcher Rechtsform ein solches Angebot am zweckmäßigsten und in welchen Schritten sowie ggf. mit welchen Kooperationspartnern erfolgen sollte. Die Ergebnisse der Prüfung sind den Kreistagsgremien möglichst kurzfristig vorzulegen.
  3. Der Landrat wird beauftragt, dem Kreistag zur Beschlussfassung den Entwurf einer Richtlinie vorzulegen, in der insbesondere die vom Landkreis zu fordernden baulich-technischen Mindestanforderungen des Landkreises Hildesheim bestimmt werden. Diese Anforderungen des Landkreises sollen deutlich hinausgehen über die Anforderungen des Bundes (in der HeimMindBauV) und die Anforderungen des Landes (im Entwurf Verordnung über die Mindestanforderungen an die Räume in den Heimen aus 2018 und dem entsprechenden Merkblatt mit Stand: 2016). Dies betrifft insbesondere die Umweltstandards, die Mindestgröße der Wohnräume, den Anspruch auf ein Einzelzimmer, die sanitären Anlagen, die technischen Einrichtungen und die Klimatisierung.
  4. Der Landkreis soll Mitglied Bundesverband der Kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB)werden, über Einzelheiten dazu soll der Kreisausschuss entscheiden.

Begründung:

Zweck des Heimgesetzes ist es u. a. die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen, eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern.

Dieses Bundesgesetz verpflichtet die Heime, ihre Leistungen nach dem jeweils allgemein anerkannten Stand fachlicher Erkenntnisse zu erbringen, und ermächtigt das Bundesministerium für Familie, Senioren usw. im Einvernehmen mit anderen Ministerien und Zustimmung des Bundesrates dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Regelungen (Mindestanforderungen) zu erlassen.

In der dazu erlassenen Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimmindestbauverordnung – HeimMindBauV) ist u. a. bestimmt: „Wohnplätze für eine Person müssen mindestens einen Wohnschlafraum mit einer Wohnfläche von 12 m²Für jeweils bis zu acht Bewohner muß im gleichen Geschoß mindestens ein Spülabort mit Handwaschbecken vorhanden sein … Für jeweils bis zu 20 Bewohner müssen im gleichen Gebäude mindestens eine Badewanne und eine Dusche zur Verfügung stehen.“

Es ist unwürdig, dass diese Verordnung immer noch in Kraft ist und der Bund es den Ländern überlässt, weitergehende Anforderungen zu stellen.

Und es ist unwürdig, dass in Niedersachsen vom Sozialministerium bisher keine Verordnung über die Mindestanforderungen an die Räume in den Heimen, insbesondere die Wohn-, Gemeinschafts-, Therapie- und Wirtschaftsräume, sowie die Verkehrsflächen, die sanitären Anlagen und die technischen Einrichtungen, Mindestanforderungen erlassen worden ist (siehe § 17 Niedersächsisches Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG). Der Entwurf für eine solche Verordnung (von 2018) ist noch immer in der Abstimmung und nicht umgesetzt und es gibt hinsichtlich solcher Anforderungen nach wie vor nur ein völlig unzureichendes Merkblatt (Stand: 2016), dass das Land zu nichts verpflichtet.

Es ist zumindest fraglich, dass mit den o. a. Anforderungen die Würde der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen ausreichend geschützt und die 2009 Bundesrecht gewordene UN-Behindertenrechtskonvention auch für Pflegebedürftige umgesetzt wird. Unabhängig davon genügen sie auch nicht den Anforderungen, die sich nach Auffassung der CDU-Fraktion aus dem demografischen Wandel, den Klimaänderungen und Kostensteigerungen ergeben. Bisher gibt es für die Altenpflegeheime z. B. es keine Anforderungen für die Klimatisierung. In diesem Zusammenhang muss der Hinweis erlaubt sein, dass durch Bundesverordnung (Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere) im Detail geregelt ist, wie hoch im Stall die Temperaturen sein dürfen.

„Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind verpflichtet, eine den örtlichen Anforderungen entsprechende notwendige pflegerische Versorgungsstruktur nach Maßgabe dieses Gesetzes sicherzustellen. Kreisangehörige Gemeinden einschließlich der Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden und Samtgemeinden können für ihr Gebiet die Bereitstellung im Einvernehmen mit dem Landkreis übernehmen“ (§ 5 NPflegeG). Und insbesondere hierzu bestimmt § 6 NPflegeG: „Die Aufgaben der Kommunen nach diesem Abschnitt gehören zu deren eigenem Wirkungskreis.“

Der Landkreis hat also einen weiten Gestaltungsspielraum und sollte ihn nutzen, um den unzulänglichen Bundes- und Landesregelungen mit eigenen Maßnahmen zu begegnen. Dies ist hinsichtlich der dafür anfallenden Kosten in jeder Weise vertretbar. Für Kinderbetreuung in den  Kindergärten, Krippen usw. zahlt der Landkreis pro Jahr derzeit ca. 44 Mio. €; für Altenpflege sind es pro Jahr jedoch lediglich ca. 2 Mio. €.

In Art. 52 PflegeVG ist bestimmt: „Die Finanzhilfen betragen bis zu 80 vom Hundert der öffentlichen Finanzierung; die Länder stellen sicher, daß wenigstens 20 vom Hundert der öffentlichen Investitionsmittel aus Mitteln des Landes oder der Gemeinden (Gemeindeverbände) aufgebracht werden.“ Es wird zu untersuchen sein, wie dies im Landkreis Hildesheim umgesetzt ist.

Die Mitgliedschaft im Bundesverband der Kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e. V. (BKSB) eröffnet dem Landkreis den Zugang zu Informationen über Erfahrungen bereits erprobter Maßnahmen im Bereich der Altenpflege.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior              gez. Dirk Bettels
Fraktionsvorsitzender          Ausschussvorsitzender Jugend, Soziales u. Gesundheit
 

 


Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                               Hildesheim, 23.08.2022

 

Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, unverzüglich zu einer Sondersitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit zu dem Beratungspunkt „Tätigkeit und Erreichbarkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes“ einzuladen und persönlich teilzunehmen.

Zudem bitten wir Sie, den Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausschusses  und Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung der Beratungen bitten wir Sie, unsere Anfrage vom 23.08.2022 zu diesem Thema möglichst kurzfristig zu beantworten. 

Begründung:

Sofern die Tätigkeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, der Ihrer direkten Aufsicht untersteht, dem Schutz höchster Rechtsgüter dient, ist eine jederzeitige Erreichbarkeit und wirksame Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.

Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in Harsum (Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 22./23.08.2022 und des Rundblicks vom 23.08.2022) ist zu beraten, ob und in welchem Umfang der Sozialpsychiatrische Dienst derzeit hinsichtlich der Organisation, der personellen Ausstattung und der Erreichbarkeit ausreichend aufgestellt ist, um den heutigen Anforderungen zu genügen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior               gez. Dirk Bettels
Fraktionsvorsitzender        Ausschussvorsitzender für Jugend,Soziales und Gesundheit

 

 


Unterbringung oder Betreuung von Flüchtlingen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 22.08.2022

Unterbringung oder Betreuung von Flüchtlingen

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Unterbringung oder Betreuung von Flüchtlingen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Ausschusses für  Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Soweit die Gemeinden zur Unterbringung oder Betreuung von Flüchtlingen Maßnahmen treffen, weil die Angebote anderen Stellen für die Betreuung nicht ausreichen, fördert bzw. unterstützt der Landkreis dies in 2023 als freiwillige Leistung im Rahmen eines Budgets in Höhe von 2 Mio. Euro pro Jahr. Für 2022 sind die anfallenden Mittel zur Verfügung zu stellen: ggf. über einen Nachtragshaushalt.
  2. Der Landrat wird beauftragt, für die Förderung/Unterstützung nach Nr. 1 eine Förderrichtlinie oder andere geeignete Regelung zu erarbeiten und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Die für die Unterbringung und Betreuung von Kriegsflüchtlingen anfallenden Kosten sind vom Bund und Land aufzubringen. Sofern dies aufgrund von Regelungslücken und sonstigen rechtlichen Unübersichtlichkeiten nicht im erforderlichen Umfang erfolgt, sollte der Landkreis die Kosten übernehmen und vom Land die Erstattung dieser Kosten verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                                                      
Fraktionsvorsitzender


Abfallbeseitigung, Aufbereitung und Zwischenlagerung von Bodenaushub und Bauschutt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 16.08.2022

 

Abfallbeseitigung, Aufbereitung und Zwischenlagerung von Bodenaushub und Bauschutt

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag die erforderlichen Beschlussvorschläge vorzulegen, damit der Landkreis möglichst kurzfristig

  • geeignete Ressourcen schaffen kann, die es erlauben, Abfälle zur Verwertung bzw. zur Beseitigung anzunehmen,
  • Flächen für die Deponierung von Abfällen wie Bodenaushub, Bauschutt usw. erwerben kann,
  • eine Anlage errichten und betreiben kann, wie sie u. a. in der Stadt Hildesheim von der HiBo Hildesheimer Bodenbehandlungsgesellschaft mbH & Co. KG (Tochter der SEHi und EVI) zur nachhaltigen und umweltfreundlichen Aufbereitung und Zwischenlagerung von Bodenaushub betrieben werden soll,
  • eine Recyclatquote als Standard bei künftigen Ausschreibungen vorgibt.

Bei den o. a. Planungen und Maßnahmen ist die Möglichkeit der Involvierung Dritter, besonders des ZAH in den Blick zu nehmen.

Begründung:

Es ist darauf hinzuwirken, dass sich der Landkreis eigene Möglichkeiten der Abfallentsorgung auch im Bereich von Bodenaushub, Bauschutt usw. eröffnet, um den immensen Kostensteigerungen entgegenzuwirken.

Zur Erfüllung insbesondere einer sachgerechten Abfallbehandlung oder Abfallbeseitigung sind zumindest eigene Deponieflächen und Aufbereitungsanlagen des Landkreises erforderlich.

Die Notwendigkeit für die vorgeschlagenen Maßnahmen wird auch durch den Fall Desdemona bestätigt.

Ziel der europäischen und deutschen Politik ist es, die Quoten an Recyclate (aus dem Recycling von Abfällen gewonnene Sekundärrohstoffe zur Verwertung) in den verschiedensten Produkten zu erhöhen. Diese Bestrebungen sollten vom Landkreis unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior                                                                   
Fraktionsvorsitzender


Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien und CO²-Speichern

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim,16.08.2022

Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien und CO²-Speichern

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt „Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien und CO²-Speichern“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umweltausschusses, Kreisausschusses und des Kreistags aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Alle Gebäude des Landkreises sind so schnell wie möglich mit PV-Anlagenauszustatten. Die Erfüllung dieser Aufgabe/Vorgabe soll möglichst durch ein geeignetes Unternehmen erfolgen. Für die entsprechende Ausschreibung ist unverzüglich ein Entwurf zu fertigen und dem Kreisausschuss zu Entscheidung vorzulegen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 einzuplanen.
  2. Es ist  ist zu prüfen, inwieweit mit dem Ausbau der PV- Aufdachanlagen auf  landkreiseigenen Gebäude auch das Thema Wärmeversorgung über Luft-Wärmepumpen zu optimieren ist und den Anteil der fossilen Energieträger für die Wärmeerzeugung zu reduzieren und zu optimieren ist.
  3. Es ist anzustreben, den Anteil der im Landkreis Hildesheim erzeugten Mengean erneuerbarer Energien in den nächsten fünf Jahren entsprechend den bundesrechtlichen Vorgaben zu steigern und die natürlichen CO²-Speicher zu erhalten und auszubauen.Dazu wird der Landrat beauftragt, dem Kreistag bis zu den Haushaltsberatungen den Entwurf für ein „Förderprogramm zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien im Landkreis Hildesheim“ und den Entwurf für ein „Förderprogramm für CO²-Speicher“ vorzulegen.
  4. Ergänzend zu den o. a. Förderprogrammen soll ab 2023 die Beschaffung vonsteckerfertigen PV-Balkonmodulen im privaten Bereich mit einem auf 5 Jahre angelegten Programm in Höhe von jährlich 1 Mio. € gefördert werden. Der Entwurf des Programms ist dem Kreisausschuss zu Entscheidung vorzulegen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in der Haushaltsplanung 2023 ff zu berücksichtigen. Alternativ ist die Klimaschutzagentur zu beauftragen, die Förderung durchzuführen.

Begründung:

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist neben den Förderprogrammen der EU, des Bundes und der Länder entscheidend auch von der Leistungsfähigkeit der Genenemigungsbehörden bei der Bearbeitung von Anträgen abhängig.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Planungen des Landkreises zur Bewältigung von Katastrophen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                                            Hildesheim, 10.08.2022

Planungen des Landkreises zur Bewältigung von Katastrophen, besonderen Schadensereignissen und Krisenlagen einschließlich Energiekrisen mit z.B. extremen Energiepreisen

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o.a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des
Kreistages aufzunehmen und zu dessen Vorbereitung in die Tagesordnung der Ausschüsse für Bau (A4), Soziales (A6), Umwelt (A2), Schule (A5) und Verbraucher- und Bevölkerungsschutz (A3)  sowie des Kreisausschusses.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender