Archiv der Kategorie: Anträge

Vision Zero, Gesamtplan Verkehrssicherheit für den Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 24.02.2022

Vision Zero, Gesamtplan Verkehrssicherheit für den Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf unseren Antrag 44/XIX vom 03.02.2022 und unseren Beschlussvorschlag vom 21.01.2022, der im Fachausschuss und Kreisausschuss als behandelt betrachtet wurde, übersenden wir Ihnen für die Sitzung des Kreistages am 28.02.2022 folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Es soll ein Gesamtplan Verkehrssicherheit mit dem Ziel der Vision Zero für den Landkreis Hildesheim erarbeitet werden, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden.
  2. An der Erarbeitung und Umsetzung des Konzeptes sollen die Kommunen des Landkreises und solche öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen (z.B. Polizei) beteiligt werden, die für das Vorhaben einen fachlichen Beitrag leisten können.
  3. Die Verwaltung wird gebeten,

a.bei den Landkreiskommunen abzufragen, ob und ggf. welche Planungen dort bereits bezüglich der Verbesserung der Verkehrssicherheit vorliegen oder angestrebt werden (z. B. Einrichtung von Tempo-30-Zonen nach § 45 Abs. 1c StVO oder innerörtliche streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Zeichen 274) nach § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO, Anlage von Fußgängerüberwegen oder sicheren Radwegen),

b. bei der Polizei nachzufragen, ob und ggf. wie sie das Projekt unterstützen wird und in welchen Bereichen Maßnahmen vordringlich erscheinen,

c. bei Ortsterminen der Verkehrsbehörde (mit und ohne Beteiligung der Verkehrskommission) auf die Beteiligung der örtlich Betroffenen und von Vertreterinnen und Vertretern der Orts-, Gemeinde- und Stadträte hinzuwirken, um deren Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen,

d. den Kreistagsgremien einen Vorschlag für die Konzepterarbeitung unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Kommunen und der Polizei vorzulegen,

e. den Kreistagsgremien mitzuteilen, ob und ggf. welche bisher nicht genutzten Fördermittel für ein Verkehrssicherheitskonzept oder eine entsprechende Planung zur Verfügung stehen,

f. Den Kreistagsgremien mitzuteilen, welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim derzeit welche Zuständigkeiten nach § 2 Abs. 2 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Verkehr (ZustVO-Verkehr) übertragen sind: a) nach Satz 1 und b) nach Satz 2 der Verordnung.

Für die Konzepterarbeitung sind 30.000 Euro im Haushalt des Landkreises 2022 einzuplanen

Begründung:

Zur Begründung verweisen wir auf die Beratung im Fachausschuss und die dabei geplanten interfraktionellen Gespräche über Erweiterung bzw. Modifizierungen des Beschlussvorschlages.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior               gez. Kathy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender            Vorsitzende des Ausschusses für Verkehrssicher­heit

 


Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden

023 – Antwort der Verwaltung v. 01.03.22

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31

31134 Hildesheim

                                                                                              Hildesheim, 24.02.2022

Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zur Sitzung des Kreistages am 28.02.2022 zu TOP 15 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird unter Hinweis auf den Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021 (Vorlage 1164/XVIII) gebeten zu prüfen, ob eine Bezuschussung über 30% hinaus im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (geplant 500.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022) erfolgen kann. Dabei ist u.a. zu untersuchen, ob eine solche Erhöhung per se oder nur für solche Monatskarten erfolgen sollte, die einen bestimmten Betrag (aufgrund der Entfernung) überschreiten

Begründung:

Nach Mitteilung der Verwaltung über die bisherige Inanspruchnahme der Zuschüsse gemäß Schreiben vom 27.01.2022 – (301) Br-MI –  sind im Jahr 2021 lediglich 85.000 Euro verausgabt worden (für die Zeit ab 01.08.2021). Auch bei einer vermehrten Inanspruchnahme der Förderung werden vermutlich die im Haushaltsjahr 2022 geplanten Mittel i.H.v. 500.000 Euro eine ggf. höhere Förderung zulassen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten/ Kreisumlage

Herrn Landrat                                                                                    Hildesheim, den 14.02.2022
Bernd Lynack

im Hause                                                                                                 

Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten/ Kreisumlage

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erfassung wesentlicher Haushaltsdaten zur Beurteilung der Kreisumlage“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Zur Unterstützung der Ermessenentscheidung über die Höhe der Kreisumlage für die Haushalte ab 2023 sollen die wesentlichen Haushaltsdaten der Kommunen erfasst und aufbereitet werden, z.B. für einen Zeitraum auch der vergangenen 10 Jahre. Die Verwaltung wird gebeten, den Kreistagsgremien hierzu geeignete Vorschläge zu unterbreiten, ggfls. bietet sich eine Projektarbeit mit der Universität Hildesheim an. Soweit erforderlich, ist ein ausreichender Haushaltsansatz in den Haushalsplan 2022 aufzunehmen.

Begründung:

Die Kreisumlage ist unter Berücksichtigung der Finanzkraft einzelner Kommunen nach einer Ermessensentscheidung des Kreistages festzusetzen.

Für eine sachgerechte Ausübung des Ermessens sind insbesondere die wesentlichen Finanzdaten jeder einzelnen Stadt, Gemeinde und der Samtgemeinde zu erfassen und zu bewerten.

Bei der Bewertung sind nicht nur der jeweils aktuelle Stand, sondern auch (über einen ausreichenden Zeitraum) die bisherige und voraussichtliche Entwicklung zu berücksichtigen.

In diesem Sinne hat die Universität Hildesheim im Rahmen eines universitären Projektes geeignete Möglichkeiten aufgezeigt, relevante Daten digital zu erfassen und für eine Ermessensentscheidung aufzubereiten.

Einzelheiten sind in einer Präsentation unter folgendem Link dargestellt:

https://www.dropbox.com/sh/3k2f6xszvca7dot/AACIAs76PLBONSv1RCPepIWia?dl=0

Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior                                                                      Fraktionsvorsitzender


Planung berufsbildende Schulen;Walter-Gropius-Schule, Herman-Nohl-Schule und Werner-von-Siemens- Schule

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause                                                                                          Hildesheim, den 03.02.2022

 

Planung berufsbildende Schulen;Walter-Gropius-Schule, Herman-Nohl-Schule und Werner-von-Siemens- Schule
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie
a) den Beratungspunkt „Planung berufsbildende Schulen“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und dazu möglichst eine gemeinsame Sitzung der Fachausschüsse durchzuführen,

b) zu den Sitzungen der Fachausschüsse die Vertreter/Vertreterinnen der o. a. Schulen einzuladen, um ihnen die Möglichkeit zur Darstellung ihrer Bedürfnisse und Ziele zu geben,

c) um Beantwortung folgenden Fragen:

  1. Welche Grundstücke stehen in Hildesheim für ein Vorhaben „Bau eines Campus mit 2 oder 3 berufsbildende Schulen“ unter welchen Voraussetzungen in welchem Zeitraum zur Verfügung?
  2. Sind die Walter-Gropius-Schule, Herman-Nohl-Schule und Werner-von-Siemens- Schule für einen dauerhaften Weiterbetrieb sanierungsfähig?
  3. Welche Kosten würden für eine Sanierung der Walter-Gropius-Schule, Herman-Nohl-Schule und Werner-von-Siemens- Schule anfallen? In welchem Zeitrahmen könnten welche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden?
  4. Welche Sanierungsmaßnahmen sind bei welchen der o. a. Schulen aus welchen Gründen mit welchem Kostenaufwand unverzüglich durchzuführen? Aus welchen Gründen sind diese Sanierungsmaßnahmen bisher nicht erfolgt?
  5. Aus welchen Gründen sind bereits beschlossene Maßnahmen für die Küchen der Walter-Gropius-Schule nicht erfolgt, die Mittel von ca. 300.000 € nicht abgerufen worden?
  6. Sind seitens des Landkreises im Rahmen der vorausgegangen Planungen Kooperationsmöglichkeiten mit dem Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen geprüft worden?

Begründung:

Die Planungen für die o. a. Schulen sind mit Nachdruck durchzuführen. Die Grundstücksfragen sind umgehend und eindeutig mit der Stadt Hildesheim (dem Stadtrat) zu klären.

Mit freundlichem Gruß                                 f.d.R

gez. Friedhelm Prior                                      Christin Becker
Fraktionsvorsitzender                                  Geschäftsführerin  der CDU-Kreistagsfraktion


Kfz-Zulassung, Führerscheine

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 17.01.2022

 

Kfz-Zulassung, Führerscheine

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Kfz-Zulassung, Führerscheine“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse und des Kreisausschusses aufzunehmen. Dazu übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:
Dem Bedarf an Kfz-Zulassungen und der Erteilung von Fahrerlaubnissen oder Änderung von Führerscheinen sollte von der Kreisverwaltung ein besseres Serviceangebot gegenübergestellt werden. Dazu wird die Verwaltung gebeten, den Kreistagsgremien Vorschläge einschl. Kosten- und Zeitplanung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung:

Es ist zu beraten und zu entscheiden, wie der Service für die Bürgerinnen und Bürger verbessert werden kann: z. B. unter Nutzung einer internetbasierten Fahrzeugzulassung.

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Volkshochschule

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 12.01.2022

 

„Volkshochschule“

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Volkshochschule“ die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen:

Begründung:

  1. Es ist nach einem Sachstandsbericht der Verwaltung zu erörtern, welche Beschlüsse des Kreistages bzw. seiner Gremien für den weiteren Betrieb der Volkshochschule erforderlich
    sind. Hierzu verweisen wird auf die Beschlüsse des Kreisages vom 09.07.2020 (TOP 27.3), 25.03.2021 (TOP 30.1), 23.06.2021 (TOP 10), 15.07.2021 (TOP 6.4).
  2. In der am 15.07.2021 vom Kreistag beschlossenen Zuwendungsvereinbarung ist u. a. bestimmt:

„Die Landkreis Hildesheim Holding GmbH gewährt der Volkshochschule
Hildesheim gGmbH einen jährlichen Betriebskostenzuschuss nach Maßgabe
des Wirtschaftsplanes und entsprechender Beschlussfassung des Aufsichtsrates
unter der Voraussetzung, dass zumindest die Beibehaltung der derzeitigen
Angebote, Leistungen und Standorte gesichert wird.“

Nach uns vorliegen Informationen soll die Beibehaltung des räumlichen Angebots in Sarstedt von der Kreisverwaltung zumindest teilweise in Frage gestellt worden sein. Im Gegensatz dazu ist zumindest nach Auffassung der CDU-Fraktion eine bedarfsgerechte Erweiterung des VHS-Angebots auch in Sarstedt anzustreben. Dabei sind die gesellschaftlichen Veränderungen
– mehr noch als bisher – zu berücksichtigen.

Mit freundlichem Gruß

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


ÖPNV und Schülerbeförderung

Herrn Landrat
Bernd Lynack

im Hause

Hildesheim, den 12.01.2022

ÖPNV und Schülerbeförderung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „ÖPNV und Schülerbeförderung“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die Kreistagsgremien sind über die bisher getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV und der Schülerbeförderung mit einer Darstellung,der bisher angefallenen und zukünftig zu erwartenden Kosten zu informieren.Zudem ist es erforderlich, über die zukünftigen Maßnahmen einschließlich Zeit- und Finanzplanung unter Berücksichtigung der derzeitigen Fördermittel zu beraten und zu entscheiden.

Mit freundlichem Gruß                                                    

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender