Archiv der Kategorie: Anträge
Sommerschule
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
Hildesheim, den 22.04.2021
Sommerschule
Antrag
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Sommerschule“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Auf die Beratung im Schulausschuss vom 20.04.2021 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Sondersitzung des Kreisausschusses
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 19.04.2021
Einberufung des Kreisausschusses
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Kreisausschuss unter Verkürzung der Ladungsfrist möglichst umgehend zum Thema: „Verwendung von Corona-Impfstoffen im Impfzentrum für Bedienstete des Landkreises Hildesheim“ einzuberufen.
Begründung:
Aufgrund der Presseberichterstattung und Beantwortung von Anfragen der Kreisverwaltung ist eine schnellstmögliche Befassung des Kreisausschusses erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Verwendung von Impfstoffen für Bedienstete des Landkreises Hildesheim
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. Hause
Hildesheim, den 19.04.2021
Einberufung des Kreisausschusses
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Kreisausschuss unter Verkürzung der Ladungsfrist möglichst umgehend zum Thema: „Verwendung von Corona-Impfstoffen im Impfzentrum für Bedienstete des Landkreises Hildesheim“ einzuberufen.
Begründung:
Aufgrund der Presseberichterstattung und Beantwortung von Anfragen der Kreisverwaltung ist eine schnellstmögliche Befassung des Kreisausschusses erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Einteilung der Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021
Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
im Hause
Hildesheim, den 24.03.2021
Einteilung Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt 7 „Einteilung der Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021“ der Sitzung des Kreistages am 25.03.2021 übersenden wir folgenden:
Beschlussvorschlag:
- Die bisherige Einteilung in 12 Wahlbereiche für die Kreistagswahl am 12.09.2021 wird
beibehalten.
2. Im ersten Halbjahr 2022 sollte eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet werden, die unter Berücksichtigung der Wahlergebnisse sowie der wohnortbezogenen Zuordnung der Kreistagsabgeordneten die aktuellen Wahlbereiche überprüft und ggfs. eine zukünftige Anpassung der Wahlbereiche erarbeitet.
Begründung:
Eine Veränderung der Wahlbereiche vor der Kreistagswahl 2021 würde neben der aktuellen Corona-Pandemie und damit verbundenen nur eingeschränkten Möglichkeit des öffentlichen Agierens und aufgrund des nur sehr engen Zeitfensters sowie der bereits parteiintern begonnenen Planungen, nicht zielführend sein.
Mit freundlichen Grüße
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Beurteilung des Innenministeriums zum Fehlverhalten von Landrat Levonen
Hildesheim, den 24.03.2021
Beschlussvorschlag zu TOP 32 der Sitzung des Kreistages am 25.03.2021
(Doktortitel Olaf Levonen)
Ob dem Landrat dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, hat der Innenminister zu beurteilen. Diese Beurteilung muss bei Maßnahmen des Kreistages berücksichtigt werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme des Innenministeriums zu erbitten. Es ist ggf. kurzfristig zu entscheiden, ob eine Sondersitzung des Kreistages erforderlich ist.
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Beschlussvorschlag Landkreis Holding GmbH – Verkauf v. Anteilen der Überlandwerke Leinetal GmbH
Beschlussvorschlag zu TOP 21 Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL) Sitzung Kreisausschuss am 22.032021
„Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt mit folgenden Maßgaben:
- Vor die Angaben „5,9 %-Punkten“ und „550.000 “ wird das Wort „etwa“ einfügt,
- Die Wörter „Verträge auszuhandeln“ werden durch die Wörter “ den Kreistagsgremien die erforderlichen Vertragsentwürfe vorzulegen“ ersetzt
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Beschlussvorschlag Schülerbeförderung
Beschlussvorschlag zu TOP 36 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2021 (Vorlage 1082/XVIII vom 18.03.2021)
Beschlussvorschlag:
„Nr. 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird zugestimmt. Damit wird folgender Vorbehaltsbeschluss des Kreisausschusses vom 6.7.2020 aufgehoben: „Der Kreisausschuss behält sich vor, über die Ablehnung von Anträgen nach § 1 Absatz 2 der o. a. Satzung zu entscheiden.“
Nr. 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird nicht zugestimmt.“
Begründung:
Zu Nr.1.
Innenministerium und Verwaltung meinen, der Vorbehalt betreffe keinen Einzelfall, sondern eine Gruppe von Angelegenheiten, und dafür sei eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.
Das mit dem o. a. Vorbehaltsbeschluss angestrebte Ziel wird nun durch eine andere Beschlusslage erreicht: Aufgrund von Berichten Betroffener über Bearbeitungszeiten von über sechs Monaten hat der Kreisausschuss (KA) auf Antrag der Gruppe SPD-CDU am 1.3.2021 beschlossen: „Anträge, über die nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang entschieden ist, sind innerhalb von fünf Wochen nach Eingang dem Schulausschuss und dem Kreisausschuss vorzulegen.“
Die in Rede stehende Übernahme von Schülerbeförderungskosten ist eine freiwillige Leistung im eigenen Wirkungskreis des Landkreises. Lehnt die Kreisverwaltung solche Leistungen ab, hat über Widersprüche der KA zu entscheiden (§ 76 Abs. 4 Satz 1 NKomVG). Hat die Verwaltung nicht innerhalb von fünf Wochen über einen Antrag entschieden, ist er dem KA vorzulegen, der sich dann (im Einzelfall) die Entscheidung vorbehalten kann. Der KA entscheidet zudem über alle Fälle, die ihm vom HVB vor Ablauf der o. a. Frist vorgelegt werden.
Zu Nr. 2.
Der Beschlussvorschlag ist obsolet. Er bezieht sich auf einen nicht vorhandenen Beschluss.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion