Archiv der Kategorie: Anträge

Sommerschule

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

Hildesheim, den 22.04.2021

Sommerschule
Antrag

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Sommerschule“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.

Begründung:

Auf die Beratung im Schulausschuss vom 20.04.2021 weisen wir hin.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                    Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion


Sondersitzung des Kreisausschusses

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den  19.04.2021

 

Einberufung des Kreisausschusses

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Kreisausschuss unter Verkürzung der Ladungsfrist möglichst umgehend  zum Thema: „Verwendung von Corona-Impfstoffen im Impfzentrum für Bedienstete des Landkreises Hildesheim“  einzuberufen.

 

Begründung:

Aufgrund der Presseberichterstattung und Beantwortung von Anfragen der Kreisverwaltung ist eine schnellstmögliche Befassung des Kreisausschusses erforderlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                       Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                              CDU-Kreistagsfraktion

 


Verwendung von Impfstoffen für Bedienstete des Landkreises Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. Hause

Hildesheim, den  19.04.2021

Einberufung des Kreisausschusses

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Kreisausschuss unter Verkürzung der Ladungsfrist möglichst umgehend  zum Thema: „Verwendung von Corona-Impfstoffen im Impfzentrum für Bedienstete des Landkreises Hildesheim“  einzuberufen.

Begründung:

Aufgrund der Presseberichterstattung und Beantwortung von Anfragen der Kreisverwaltung ist eine schnellstmögliche Befassung des Kreisausschusses erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer                                                   gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                 Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                        CDU-Kreistagsfraktion


Einteilung der Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

im Hause

Hildesheim, den 24.03.2021

Einteilung Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt 7 „Einteilung der Wahlbereiche für die Kreistagswahl 2021“ der Sitzung des Kreistages am 25.03.2021 übersenden wir folgenden:

Beschlussvorschlag:

  1. Die bisherige Einteilung in 12 Wahlbereiche für die Kreistagswahl am 12.09.2021 wird
    beibehalten.

2. Im ersten Halbjahr 2022 sollte eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet werden, die   unter Berücksichtigung der Wahlergebnisse sowie der wohnortbezogenen Zuordnung der Kreistagsabgeordneten die aktuellen Wahlbereiche überprüft und ggfs. eine zukünftige Anpassung der Wahlbereiche erarbeitet.

Begründung:

Eine Veränderung der Wahlbereiche vor der Kreistagswahl 2021 würde neben der aktuellen Corona-Pandemie und damit verbundenen nur eingeschränkten Möglichkeit des öffentlichen Agierens und aufgrund des nur sehr engen Zeitfensters sowie der bereits parteiintern begonnenen Planungen, nicht zielführend sein.

Mit freundlichen Grüße

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                   Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion

 


Beurteilung des Innenministeriums zum Fehlverhalten von Landrat Levonen

Hildesheim, den 24.03.2021

Beschlussvorschlag zu TOP 32 der Sitzung des Kreistages am 25.03.2021

(Doktortitel Olaf Levonen)

 

Ob dem Landrat dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, hat der Innenminister zu beurteilen. Diese Beurteilung muss bei Maßnahmen des Kreistages berücksichtigt werden. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, eine Stellungnahme des Innenministeriums zu erbitten. Es ist ggf. kurzfristig zu entscheiden, ob eine Sondersitzung des Kreistages erforderlich ist.

 

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                        Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                               CDU-Kreistagsfraktion

 


Beschlussvorschlag Landkreis Holding GmbH – Verkauf v. Anteilen der Überlandwerke Leinetal GmbH

Beschlussvorschlag zu TOP 21 Landkreis Hildesheim Holding GmbH – Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke Leinetal GmbH (ÜWL) Sitzung Kreisausschuss am 22.032021

„Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wird zugestimmt mit folgenden Maßgaben:

  1. Vor die Angaben „5,9 %-Punkten“ und „550.000 “ wird das Wort „etwa“ einfügt,
  2. Die Wörter „Verträge auszuhandeln“ werden durch die Wörter “ den Kreistagsgremien die erforderlichen Vertragsentwürfe vorzulegen“ ersetzt

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                  CDU-Kreistagsfraktion


Beschlussvorschlag Schülerbeförderung

Beschlussvorschlag zu TOP 36 der Sitzung des Kreisausschusses am 22.03.2021 (Vorlage 1082/XVIII vom 18.03.2021)

Beschlussvorschlag:

„Nr. 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird zugestimmt. Damit wird folgender Vorbehaltsbeschluss des Kreisausschusses vom 6.7.2020 aufgehoben: „Der Kreisausschuss behält sich vor, über die Ablehnung von Anträgen nach § 1 Absatz 2 der o. a. Satzung zu entscheiden.“

Nr. 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung wird nicht zugestimmt.“

Begründung:

Zu Nr.1.

Innenministerium und Verwaltung meinen, der Vorbehalt betreffe keinen Einzelfall, sondern eine Gruppe von Angelegenheiten, und dafür sei eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

Das mit dem o. a. Vorbehaltsbeschluss angestrebte Ziel wird nun durch eine andere Beschlusslage erreicht: Aufgrund von Berichten Betroffener über Bearbeitungszeiten von über sechs Monaten hat der Kreisausschuss (KA) auf Antrag der Gruppe SPD-CDU am 1.3.2021 beschlossen: „Anträge, über die nicht innerhalb von vier Wochen nach Eingang entschieden ist, sind innerhalb von fünf Wochen nach Eingang dem Schulausschuss und dem Kreisausschuss vorzulegen.“

Die in Rede stehende Übernahme von Schülerbeförderungskosten ist eine freiwillige Leistung im eigenen Wirkungskreis des Landkreises. Lehnt die Kreisverwaltung solche Leistungen ab, hat über Widersprüche der KA zu entscheiden (§ 76 Abs. 4 Satz 1 NKomVG). Hat die Verwaltung nicht innerhalb von fünf Wochen über einen Antrag entschieden, ist er dem KA vorzulegen, der sich dann (im Einzelfall) die Entscheidung vorbehalten kann. Der KA entscheidet zudem über alle Fälle, die ihm vom HVB vor Ablauf der o. a. Frist vorgelegt werden.

Zu Nr. 2.

Der Beschlussvorschlag ist obsolet. Er bezieht sich auf einen nicht vorhandenen Beschluss.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion