Archiv der Kategorie: Anträge

Musikmobil

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.
im Hause

Hildesheim, den 15.11.2019

 

Musikmobil im Landkreis Hildesheim
Schulausschuss am 11.11.2019, TOP 9, Musikmobil-Konzept

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushalt 2020 der Sitzung des Ausschusses für Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Es soll das Konzept Musikmobil Landkreis Hildesheim zeitnah umgesetzt und dafür
    25.000 € im Haushalt 2020 berücksichtigt werden.
  2. Die Musikschule Hildesheim legt in der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur vor den Sommerferien des Jahres 2021 einen Bericht über die Umsetzung des Konzeptes vor.

Begründung :

Durch die Umsetzung des Konzeptes Musikmobil im Landkreis Hildesheim wird ein deutliches Signal gesetzt, dass die Musik ein Ansatz zum Verständnis kultureller Teilhabe ist, die kulturelle und spezifisch musikalische Bildung im Zusammenhang mit Teilhabegerechtigkeit zu individuellen Zielen und Vorstellungen in Beziehung zu setzen.

Der Landkreis Hildesheim setzt sich durch diese Initiative für die Möglichkeiten einer besseren Bildungsvielfalt, Bildungsgleichheit und vor allem Bildungsgerechtigkeit in der Kulturregion Hildesheim ein.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                gez. Friedhelm Prior                                        
Fraktionsvorsitzender                                    Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                   CDU-Kreistagfraktion


Förderung der Region Leinebergland

Herrn
Landrat Levonen

o.V.i.A.

im Hause

 

Hildesheim, den 15.11.2019

Kreisentwicklung und Neuer Zusammenhalt;
Förderung der Region Leinebergland

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushalt 2020 der Sitzung des Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung am 02.12.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und Innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem „Pro Leinebergland e.V.“ werden zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Bereiche Mobilität, hausärztliche Versorgung und Tourismus im Leinebergland im Haushalt 2020 Finanzmittel i.H. von 25.000 € zur Verfügung gestellt.

Begründung:

 „Pro Leinebergland e.V.“ hat die drei Themenschwerpunkte Mobilität, hausärztliche Versorgung und Tourismus in der ursprünglichen LEADER-Region Leinebergland intensiv vorangetrieben und professionell aufgebaut. Insbesondere bei der Thematik Mobilität sowie durch die Installation der „Mobilitätszentrale Leinebergland“, deren Aufgabe es ist, bei der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des ÖPNV in der Region mitzuwirken und Mobilitätsprojekte zu initiieren bzw. durchzuführen, ist das Leinebergland führend. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag für die Mobilität im ländlichen Raum geschaffen. Ein weiterer Baustein ist die hausärztliche Versorgung, die durch eine erhöhte Vernetzung auf Regionsebene durch Kooperation im Netzwerk Kommunen, Hausärzte und kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen deutlich verbessert wurde und nun mit der Umsetzung einer gemeinsamen Regionalstrategie den nächsten Schritt geht. Der dritte Baustein, der Tourismusbereich, wurde durch die in den letzten Jahren erfolgte Erarbeitung eines touristischen Konzeptes „Qualitätsregion wanderbares Deutschland im Leinebergland“ zum Musterbeispiel, wie kommunale touristische Konzepte weit über die Landkreisgrenzen hinaus agieren und zu einer touristischen Destination aufwachsen können.

Pro Leinebergland e.V. nimmt bereits jetzt eine besondere „Leuchtturm-Funktion“ innerhalb des Landkreises ein und wird künftig ein wesentlicher Bestandteil der kreisweiten Entwicklungsstrategie sein.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                     gez. Friedhelm Prior                 
Fraktionsvorsitzender                          Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagfraktion


Zentrale Erfassung der Kosten für die Kinderbetreuung; Änderungsantrag

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

 

Hildesheim, den 14.11.2019 

Zentrale Erfassung der Kosten für die Kinderbetreuung
Änderungsantrag zum Antrag vom 29.10.2019/04.11.2019

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit am 14.11.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Die Kosten der Kinderbetreuung sollen kreisweit einheitlich erfasst werden. In den Haushaltsplan 2020 sollen dafür 90.000 € eingestellt werden.
    Über die weiteren Einzelheiten des Verfahrens, der Beauftragung Dritter und Vereinbarungen mit den Gemeinden soll der Kreisausschuss entscheiden.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, das Angebot der Firma polyteia „Projekt für Kostenerfassung im Bereich Kita im Kreis Hildesheim“ (sh. Anlage) anzunehmen und dazu ggf. weiter Einzelheiten abzustimmen, soweit dagegen keine vergaberechtlichen Bedenken bestehen und die Rechte an der erarbeiteten Maske an den Landkreis Hildesheim abgetreten werden.

Begründung:

In § 9 Abs. 4 der ab 01.01.2019 geltenden Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindestagesbetreuung (Kita-Vertrag) ist bestimmt:

„Ergänzend zu dieser Vereinbarung werden noch zukünftig in Abstimmung mit den Gemeinden Einzelheiten geregelt, insbesondere … zur Erfassung und Offenlegung der für die Förderung und Betreuung anfallenden Kosten und Leistungen der einzelnen  Einrichtungen.“

Ziel dieser Regelung ist es u. a., die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung zu erfassen und transparent zu machen. Nach einer einheitlichen und zentralen Erfassung dieser Daten kann u.a. erkannt werden, wo Kosten in welcher Höhe anfallen, wo es welche Unterschiede gibt, wie sich die Kosten-/Leistungsstruktur im Kreisgebiet darstellt. Diese Daten werden es ermöglichen, Forderungen nach höheren Landesmitteln besser zu begründen; sie werden zeigen, in welchem Verhältnis sich die einzelnen Kostenträger (z.B. Landkreis, Land, Gemeinden) an den Aufwendungen für die Kinderbetreuung tatsächlich beteiligen, wie sich die Kosten in den einzelnen Gemeinden für welche Leistungen entwickeln, wie hoch im Landkreis die Kosten für die Kinderbetreuung durchschnittlich sind oder z.B. wie hoch die Kosten sind pro Platz oder pro Einwohner und Jahr.

Als erster Schritt zur Erreichung der genannten Ziele soll das Angebot der Firma polyteia „Projekt für Kostenerfassung im Bereich Kita im Kreis Hildesheim“ angenommen werden.

Wie und von wem eine zentrale Datenerfassung dauerhaft erfolgen soll, ist u.a. in Abhängigkeit von den Erkenntnissen zu entscheiden, die sich aus der o.a. Konzeption der Firma polyteia ergeben. Um dahingehend in 2020 handlungsfähig zu sein, sind entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                         Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion


Zentrale Erfassung der Kosten für die Kinderbetreuung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.
im Hause

 

Hildesheim, den 14.11.2019

 

Zentrale Erfassung der Kosten für die KinderbetreuungÄnderungsantrag zum Antrag vom 29.10.2019/04.11.2019

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushaltsplan 2020 der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit am 14.11.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Die Kosten der Kinderbetreuung sollen kreisweit einheitlich erfasst werden. In den Haushaltsplan 2020 sollen dafür 90.000 € eingestellt werden.

Über die weiteren Einzelheiten des Verfahrens, der Beauftragung Dritter und Vereinbarungen mit den Gemeinden soll der Kreisausschuss entscheiden.

  1. Die Verwaltung wird gebeten, das Angebot der Firma polyteia „Projekt für Kostenerfassung im Bereich Kita im Kreis Hildesheim“ (sh. Anlage) anzunehmen und dazu ggf. weiter Einzelheiten abzustimmen, soweit dagegen keine vergaberechtlichen Bedenken bestehen und die Rechte an der erarbeiteten Maske an den Landkreis Hildesheim abgetreten werden.

Begründung:

In § 9 Abs. 4 der ab 01.01.2019 geltenden Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindestagesbetreuung (Kita-Vertrag) ist bestimmt:

„Ergänzend zu dieser Vereinbarung werden noch zukünftig in Abstimmung mit den Gemeinden Einzelheiten geregelt, insbesondere … zur Erfassung und Offenlegung der für die Förderung und Betreuung anfallenden Kosten und Leistungen der einzelnen  Einrichtungen.“

Ziel dieser Regelung ist es u. a., die tatsächlichen Kosten der Kinderbetreuung zu erfassen und transparent zu machen. Nach einer einheitlichen und zentralen Erfassung dieser Daten kann u.a. erkannt werden, wo Kosten in welcher Höhe anfallen, wo es welche Unterschiede gibt, wie sich die Kosten-/Leistungsstruktur im Kreisgebiet darstellt. Diese Daten werden es ermöglichen, Forderungen nach höheren Landesmitteln besser zu begründen; sie werden zeigen, in welchem Verhältnis sich die einzelnen Kostenträger (z.B. Landkreis, Land, Gemeinden) an den Aufwendungen für die Kinderbetreuung tatsächlich beteiligen, wie sich die Kosten in den einzelnen Gemeinden für welche Leistungen entwickeln, wie hoch im Landkreis die Kosten für die Kinderbetreuung durchschnittlich sind oder z.B. wie hoch die Kosten sind pro Platz oder pro Einwohner und Jahr.

Als erster Schritt zur Erreichung der genannten Ziele soll das Angebot der Firma polyteia „Projekt für Kostenerfassung im Bereich Kita im Kreis Hildesheim“ angenommen werden.

Wie und von wem eine zentrale Datenerfassung dauerhaft erfolgen soll, ist u.a. in Abhängigkeit von den Erkenntnissen zu entscheiden, die sich aus der o.a. Konzeption der Firma polyteia ergeben. Um dahingehend in 2020 handlungsfähig zu sein, sind entsprechende Haushaltsmittel vorzusehen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                  CDU-Kreistagsfraktion

 


Digitalisierung an den Berufsbildenden Schulen des LK Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

im Hause

 

                                                                                                               Hildesheim, den 11.11.2019

Digitalisierungsmaßnahmen an den Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushalt 2020 der Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur am 11.11.2019, des Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung am 12.11.2019, des Ausschusses für Finanzen, Personal und innere Dienste am 3.12.2019, des Kreisausschusses am 9.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

1)  Der Landkreis Hildesheim stellt für die gemeinsame Systemadministration der Herman-Nohl-Schule  und der Walter-Gropius-Schule einen Administrator ein (Finanzierung sh. Begründung).

2) Der Landkreis Hildesheim fordert die Berufsbildenden Schulen des Landkreises Hildesheim auf, eine einheitliche Schulverwaltungssoftware zu benutzen. Die Software „BBS-Verwaltung“ hat sich bewährt und soll eingeführt werden. Der Landkreis Hildesheim trägt die Kosten für die Einführung und Pflege, die zusätzlich ca. 30 000 € p.a. betragen.

3)  Der Landkreis Hildesheim schreibt für das Ausbildungsjahr 2020/21 fünf zusätzliche           Ausbildungsplätze für Fachinformatiker mit der Fachrichtung Systemintegration aus.

4) Jeder Berufsbildendenden Schule (BBS Alfeld, Walter-Gropius und Herman-Nohl-Schule, Friedrich-List-Schule, Werner-von-Siemens-Schule, FS Holztechnik und Holzgestaltung) wird ein/e Auszubildende/r zugeordnet. Bei der Auswahl der Bewerber/innen sind die Berufsbildenden Schulen zu beteiligen.

Die Ausbildung wird wie folgt verteilt:

1)    Werner-von-Siemens-Schule

2)    Landkreis Hildesheim, Amt 102 – Informations- und Kommunikationstechnik

3)    den weiteren o.g. Berufsbildenden Schulen

Weitere Ausführungen hierzu in der nachfolgenden Begründung.

Das  Amt 102 des Landkreises Hildesheim wird gebeten, weitere Details dieses innovativen Bildungsweges mit den vorgenannten Beteiligten abzusprechen. mehr…


Digitalisierung in Schulen des Landkreises Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.
im Hause

Hildesheim, den 11.11.2019

                                                                                                                                                      

Digitalisierung in Schulen des Landkreises Hildesheim
Beschlussvorschlag zu TOP 5; Sachstandsbericht (Vorlage 678/XVIII)

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt Haushalt 2020 der Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur am 11.11.2019, Personal und innere Dienste am 03.12.2019, des Kreisausschusses am 09.12.2019 und des Kreistages am 12.12.2019 übersenden wir folgenden

 

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Verwaltung in Vorlage 678/XVIII wird mit folgender Ergänzung zugestimmt:

  1. Die in der Vorlage genannten vier Stellen (Projektkoordinator/in, Elektrotechniker/in, Fachinformatiker/in) sind möglichst zeitnah zu besetzen. Sie sind im Haushalsplan auszuweisen, soweit dies nicht bereits erfolgt ist.
  2. Insbesondere die von den zukünftigen Stelleninhabern/innen zu erfüllenden Aufgaben sollen im erforderlichen Umfang und bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt durch Dritte erfüllt werden.
  3. Über die Einzelheiten zur Umsetzung der Nr. 2 (insbesondere Art und Dauer der Beauftragung Dritter) entscheidet für die Zeit nach erfolgreicher Stellenbesetzung unbeschadet der in dieser Sache bestehenden Verträge der Kreisausschuss.

Begründung :

Die Digitalisierung der Schulen ist eine sehr wichtige aber auch eine sehr drängende Aufgabe.

Gerade für junge Menschen ist es wichtig, sich digitale Kompetenzen anzueignen, um auf dem Arbeitsmarkt der Gegenwart und der Zukunft bestehen zu können.

Dabei spielt vor allem eine gelungene Mischung aus Technik, Inhalt und Lehrkraft eine entscheidende Rolle.

Und nur mit einem sinnvoll ausgestatteten Lernort kann digitale Bildung erfolgreich sein.

Daher ist es wichtig, einen konkreten Masterplan Digitalisierung zu verfolgen und die notwendigen Schritte konsequent einzuleiten, und den Masterplan entsprechend umzusetzen.

In diesem Rahmen wäre insbesondere die Organisation und Information der Steuerungs- und Prozessgruppe und ein sog. Prozessfahrtenbuch zu berücksichtigen.

Die zukünftige Vision einer hohen Digitalisierungsrate in den Schulen kann ohne entsprechende personelle Ressourcen nicht umgesetzt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                gez. Friedhelm Prior                                        
Fraktionsvorsitzender                                    Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                    CDU-Kreistagfraktion


Investorenwettbewerb für den Ersatzneubau des Gymnasium Sarstedt

Herrn Landrat
Oaf Levonen

o.V. i .A.

 

Hildesheim, 11.11.2019

Änderungsantrag zur Vorlage 688/XVIIIVorbereitung eines „Investorenwettbewerbs“ für den Ersatzneubau des Gymnasium Sarstedt

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

die Gruppe SPD-CDU stellt nachstehenden Änderungsantrag zur Vorlage 688/XVIII in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur am 11.11.2019, Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung am 12.11.2019, dem Finanzausschuss am 03.12.2019, dem Kreisausschuss am 09.12.2019 und dem Kreistag am 12.12.2019

Beschlussvorschlaq:

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. einen Investorenwettbewerb auf Grundlage der Ergebnisse der Phase Null für den Neubau eines Gymnasiums am Schulstandort Sarstedt durchführen,
  2. weiterhin ein Begleitgremium einzurichten, das sich aus der Schulleitung, Vertretern/innen des Ausschusses Bau und Kreisentwicklung, des Ausschusses Schule, Bildung und Kultur sowie Ausschuss für Finanzen, Personal und Innere Dienste und weiterhin aus Vertretern/innen der Verwaltung zusammensetzt,
  3. das Begleitgremium insbesondere vor der Freigabe der Leistungsbeschreibung, der Bewertung der Teilnahmeanträge, der Bewertung der indikativen Angebote sowie finalen Angebote zu beteiligen,
  4. den zuständigen Fachausschüssen regelmäßig einen Sachstandsbericht vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.Klaus Bruer                             gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender               Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion              CDU-Kreistagsfraktion