Archiv der Kategorie: Anträge

Sicherstellung einer zukunftsorientierten Jugendhilfe

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 06.11.2018

Antrag zum Haushalt 2019:
Sicherstellung einer zukunftsorientierten Jugendhilfe beim Landkreis Hildesheim durch die Kreisjugendpflege

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit sowie Jugendhilfeausschuss, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Die Kreisjugendpflege im Landkreis Hildesheim hat ein großes Aufgabenspektrum, das zum einen die Arbeit der Kreisjugendpflege umfasst (32,5 %) sowie den erzieherischen Jugendschutz (17,5 %). Die beiden Aufgabenbereiche werden zum jetzigen Zeitpunkt durch eine 0,5 Stelle besetzt. Dieser Stellenanteil reicht für eine qualitativ hochwertige Kinder- und Jugendarbeit nicht aus. Die Kreisjugendpflegerin, berichtete im Jugendhilfeausschuss, dass der aktuelle Stellenanteil nur einen absoluten Mindeststandard sicherstellen kann. Weitere wichtige Aufgaben und Maßnahmen können nicht mit der notwendigen Intensität erfüllt werden kann (s. Anhang, Positionspapier der Kreisjugendpflegerin).

Die gesellschaftliche Verantwortung gegenüber den Menschen, die sich in der jugendlichen Altersspanne befinden, ist hoch.  Um für eine jugendgerechtere Gesellschaft zu handeln und eine gemeinsame Haltung aller relevanten Akteure (z. B. Schule, Jugendhilfe, Politik, Zivilgesellschaft, Religionsgemeinschaften, Wirtschaft, Medien und Wissenschaft) herzustellen, ist ein stärker Fokus in Form einer stellenmäßig angemessenen Besetzung der Kreisjugendpflege dringend geboten. – Junge Menschen sind die Zukunft unserer Gesellschaft und damit des Landkreises Hildesheim.

Wir sind es der folgenden Generation schuldig und müssen daher die besten Voraussetzungen für Jugendliche und junge Erwachsene schaffen, damit sie sich zu mündigen, engagierten und kritikbereiten sowie -fähigen Menschen entwickeln können.

Wichtige Aufgaben der Kreisjugendpflege sind:

  • Erzieherischer Jugendschutz gem. §14 SGB VIII.

Jugendgefährdende Medien nehmen im Alltag der Jugend zu. Es ist wichtig, dass eine zentrale Stelle existiert, die Möglichkeiten für Informationen, Fortbildungen und Netzwerke zur Verfügung stellt. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Drogenprävention. In den letzten zwei Jahren wurden keine Alkoholtesteinkäufe durchgeführt (auf Grund fehlender Stellenanteile). Die Jahre zuvor wurden folgende Ergebnisse festhalten:

– Die durchschnittliche Verstoßrate lag bei 30-50 % – wobei dem Verkaufspersonal bei den durchgeführten Kontrollen in nahezu der Hälfte der Verstöße ein Altersnachweis der Testeinkäufe vorlag.

Zur Verdeutlichung dieser Problematik weisen wir auf eine Inititative des Bürgermeisters der Gemeinde Algermissen hin; auf dem letzten Schützenfest in Algermissen (Sept. 2018) wurde eine Jugendschutzkontrolle durchgeführt, bei der 24 Verstöße festgestellt wurden; u.a. gegen Rauchen,  Alkohol- und Drogenkonsum .

Neben der Durchführung von Alkoholtesteinkäufen ist die Präventionsarbeit in Schulen und der offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen von besonderer Wichtigkeit.

  • Kreisjugendpflege

In 16 (von 18 Gemeinden) im Landkreis Hildesheim werden die Einrichtungen der Jugendpflege zur Kinder- und Jugendarbeit von den Kommunen unterhalten. Die Aufgabe der Kreisjugendpflege ist die Koordination und Fachberatung der unterschiedlichen Einrichtungen. Darüber hinaus soll sie professionelle und differenzierte Angebote der kommunalen Kinder- und Jugendarbeit landkreisweit ausarbeiten und präsentieren sowie als professioneller Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen. Diese umfangreiche Aufgabenstellung ist bei einem Flächenlandkreis wie dem des Landkreises Hildesheim mit einer 0,5 Stelle für die Kreisjugendpflege nicht möglich.

  • Kreisjugendring

Auch die Jugendverbände äußern den dringenden Wunsch, dass der Kreisjugendpflegerin als deren Hauptansprechpartnerin mehr zeitliche Ressourcen zur Verfügung gestellt wird, um die Jugendverbandsarbeit zu unterstützen und Synergieeffekte weiterzuentwickeln. Den Jugendverbänden fällt in unserer Gesellschaft eine sehr wichtige Aufgabe zu. Diese sind wichtig, um das Engagement für unsere Zivilgesellschaft auch zukünftig zu bewahren.

  • Kreisjugendpartizipation

Einen weiteren wichtigen Schwerpunkt stellt die Entwicklung der Beteiligungsmöglichkeiten junger Menschen im Landkreis Hildesheim dar, um ihnen eine Stimme im Landkreis zu geben. Hier sollen unterschiedliche Formate entwickelt werden, um bei den jungen Menschen politisches Interesse zu wecken und Anliegen, Wünsche und Vorstellungen öffentlich zu diskutieren Ein Beispiel wäre hier die Einrichtung eines Jugendkreistags, wie es der Landkreis Regensburg eingeführt hat.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird damit beauftragt, im Stellenplan 2019 den Stellenanteil der Kreisjugendpflege von 0,5 auf 1,0 zu erhöhen. Die Stellenbeschreibung der Kreisjugendpflege soll den aktuellen Aufgaben angepasst werden. Die Aufnahme der o.g. zusätzlichen Aufgaben ist zwingend erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sven Wieduwilt                                                    gez. Martina Wiegand
Arbeitskreissprecher                                                    Arbeitskreissprecherin
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion

 

 


Photovoltaikanlagen auf allen kreiseigenen Gebäuden im Lankreis Hildesheim

Herrn
Landrat Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 29.10.2018

Photovoltaikanlagen auf allen kreiseigenen Gebäuden im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung des Ausschusses  für Bau und Kreisentwicklung, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung

Die Auswirkungen der Klimakatastrophe werden zunehmend sichtbarer. Die Befürchtung einer neuen „Heißzeit“ realistischer.

Die Folgen des Klimawandels sind schon heute in den Ökosystemen aller Kontinente und der Ozeane zu beobachten. Der Klimawandel zeigt bereits heute sehr deutlich negative Folgen, u.a. etwa für die Nahrungsmittelerzeugung.

Die Erreichung des im „Übereinkommen von Paris“ vereinbarten Zieles, die Klimaerwärmung bis 2050 auf unter 2 Grad zu beschränken, wird zunehmend unwahrscheinliche, weil die Zwischenziele ebenfalls nicht verwirklicht werden.

Die Treibhausgasemissionen sollen, jeweils gegenüber dem Basisjahr 1990, bis 2020 um mindestens 40 Prozent, bis 2030 um mindestens 55 Prozent, bis 2040 um mindestens 70 Prozent und bis 2050 um 80-95 Prozent gemindert werden.

Es muss endlich ernst gemacht werden mit dem Klimaschutz, denn wir können bzw. müssen davon ausgehen, dass sich der Klimawandel in den kommenden Jahrzehnten weiter verstärken und an Dynamik zunehmen wird.

Hier ist jeder gefordert, denn der Klimawandel kann nicht rückgängig gemacht werden. Allein die Menge der bereits ausgestoßenen Treibhausgase sorgt für eine weitere Erwärmung des globalen Klimas.

Es ist jedoch noch möglich, den Klimawandel zu verlangsamen und damit seine Auswirkungen für Menschen und Umwelt in Schranken zu halten.

Vorbildhaft sollten dabei insbesondere alle staatlichen, also auch die kommunalen Stellen, vorangehen und sich entsprechend verhalten.

In der Vergangenheit hat der Landkreis Hildesheim viel Geld in die energetische Sanierung seiner Gebäude investiert.

Nun sollte der Landkreis Hildesheim verstärkt auch mit der Erzeugung eigenen Stromes seinen Beitrag zum Klimaschutz beitragen. Der erzeugte Strom dient dabei primär zur Deckung des Eigenbedarfes. Der Strom, den darüber hinaus erzeugt  wird (z.B. in den Ferien) wird an den Stromnetzbetreiber verkauft.

Solarenergie ist eine ausgesprochen ökologische und wirtschaftliche Form der Energiegewinnung.

Eine Investition, die sich für den Landkreis Hildesheim – aber insbesondere für unseren Klimaschutz – in vielerlei Hinsicht rechnet.

Beschlussvorschlag:

Alle Dächer der kreiseigenen Gebäude werden mit PV-Anlagen ausgerüstet, ums so einen möglichst hohen Anteil der Stromselbstversorgung zu gewährleisten.

Für die Realisierung erstellt die Verwaltung eine Prioritätenliste, u.a. unter Berücksichtigung entsprechender Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Diese Liste wird im Fachausschuss und im Kreisausschuss behandelt, und im Kreistag beschlossen.

Bis zur abschließenden Realisierung aller ausgewiesenen Vorhaben werden jährlich 250.000 € in den Haushalt eingestellt.

Entsprechend der beschlossenen Prioritätenliste werden die Anlagen installiert.

Neubauten und größere Umbauten sind mit PV-Anlagen zu planen und im jeweiligen Gesamtaufwand zu berücksichtigen, um den o.g. Haushaltsansatz nicht zu belasten.

 

Mit freundlichem Gruß

gez. Klaus Bruer                                                                                     gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                                                         Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                                                        CDU-Kreistagsfraktion


Machtbarkeitsstudie zur Mobilitätsverbesesrung – Radschnellweg Hildesheim-Hannover

Herrn
Landrat Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 29.10.2018

Machbarkeitsstudie zur Mobilitätsverbesserung durch einen Radschnellweg zwischen Hildesheim und Hannover

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung

Im Rahmen des Antrages der Gruppe SPD – CDU zum Radverkehr vom 09.02.2017 haben wir auch die Prüfung der Errichtung eines Radschnellweges zwischen Hildesheim und Hannover beantragt.

Die Verwaltung sah keine Möglichkeit der Realisierung.

In der Zwischenzeit haben viele andere Kommunen u.a. in der Region Hannover bewiesen, dass bei entsprechendem Engagement und Durchsetzungswillen durchaus Möglichkeiten gefunden werden können.

Die Bundesregierung hat erkannt, dass die Förderung des Radverkehrs ein wichtiger Baustein zur Erreichung der vereinbarten Klimaziele ist. Sie hat ein Förderprogramm für Radschnellwege eingerichtet, in dessen Rahmen (ab 2018) Finanzhilfen i.H. von jährlich 25 Millionen Euro für Radschnellwege der Länder und Kommunen zur Verfügung gestellt werden – und damit könnten 1400 Kilometer Radschnellwege entstehen.

In den letzten Jahren haben viele Metropolregionen entsprechende Machbarkeitsstudien für ihre angehörigen Kommunen finanziert.

Vor einigen Tagen berichtete die Presse von der Umsetzung einer dieser Studien im Bereich  Hannover – Garbsen.

Warum sollte die Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg nicht auch für die vorgeschlagene Trasse eine Machbarkeitsstudie mitfinanzieren? Die Pendlerströme sind vielversprechend.

Wir sind der Ansicht, dass es ökologisch höchst bedeutungsvoll ist, den Radverkehr zu stärken.

Es muss endlich ernst gemacht werden mit dem Klimaschutz, denn wir können bzw. müssen davon ausgehen, dass sich der Klimawandel in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiter verstärken und an Dynamik zunehmen wird.

Nach diesem Sommer und der drohenden „Heißzeit“ sollte selbst dem Letzten klar geworden sein, dass alles unternommen werden muss, um die vereinbarten Klimaziele zu erreichen oder, wenn irgend möglich, zu unterschreiten.

Beschlussvorschlag:

„Der Landkreis Hildesheim beantragt bei der Metropolregion Hannover Braunschweig Göttingen Wolfsburg die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für einen Radschnellweg zwischen Hannover und Hildesheim.

 

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                       gez. Friedhelm Prior
 Fraktionsvorsitzender                                          Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion

 


Musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche-Änderungsantrag

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

 

Hildesheim, 21.09.2018

Musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche
Änderungsantrag zum Antrag vom 28.06.2018

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

der vorstehende Änderungsantrag ersetzt den Ihnen vorliegenden Antrag vom 28.06.2018.

Begründung:

Musik hat einen sehr hohen Stellenwert für Kinder und Jugendliche und ist ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung ihrer sozialen und kulturellen Identität (sh.Jugend und Musik – eine Studie zu den musikalischen Aktivitäten Jugendlicher in Deutschland – Andreas Lehmann-Wermser und Valerie Krupp-Schleußner – Abschlussbericht der Bertelsmann Stiftung, S.4).

Ein neuerer Ansatz zum Verständnis kultureller Teilhabe ist, die kulturelle und spezifisch musikalische Bildung im Zusammenhang mit Teilhabegerechtigkeit zu individuellen Zielen und Vorstellungen in Beziehung zu setzen.

Dass verschiedene musikalische Bildungsangebote langfristige (positive) Effekte auf die musikalische Entwicklung aber auch auf außermusikalische Entwicklungsbereiche von Kindern und Jugendlichen hat, kann positiv unterstellt werden.

Dies vorausgeschickt, müssen daher Ergebnisse des o.g. Abschlussberichtes der Bertelsmann Stiftung unter einem sehr nachdenklichen Fokus betrachtet werden.

Ob Kinder und Jugendliche in den Genuss kommen, musikalische Bildung zu erlangen, hängt lt. Abschlussbericht sehr stark von folgenden Faktoren ab:

  • umso höher der Einkommens- und Berufsstatus der Eltern ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Kinder musikalisch aktiv sind,
  • je höher die Bildung der Eltern, umso wahrscheinlicher ist das aktive Musizieren des Kindes. Dieses spiegelt sich auch bei den Kindern wider, wonach die Wahrscheinlichkeit aktiv zu musizieren auf dem Gymnasium deutlich höher ist.

Der Bericht der Bertelsmann Stiftung stellt die allgemeinen Problematiken umfänglich und anschaulich dar.

Ein weiterer Aspekt ist die Situation der Kinder und Jugendlichen im ländlichen Raum, wo zum einen kaum Musikunterricht angeboten wird und weiterhin Jugendliche und Kinder aus ökonomisch schwächeren Schichten sich Musikunterricht nicht leisten können.

Jugend- und Musikkultur gehören zusammen – sie bedingen einander. Kinder und Jugendliche wollen musikalisch aktiv sein und sich verschiedentlich instrumental ausprobieren.

Viele Kinder und Jugendliche haben auch das Problem, dass in vielen Fällen die Orte bzw. Gebäude, an denen Musikunterricht stattfindet, logistisch schwer zu erreichen sind.

Es reicht daher nicht aus, die bestehenden Programme lediglich auszubauen. Vielmehr sollten gemeinsam mit  den Kindern und Jugendlichen zielgruppenspezifische Programme entwickelt werden, die ihre Interessen und Kompetenzen einbeziehen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass Kinder und Jugendliche für die musikalische Bildung nicht zu einem bestimmten Gebäude müssen, in dem dann der Musikunterricht etc. stattfindet, sondern dass wir die Jugendlichen fragen, was ihre Bedürfnisse sind.

Dafür müssen wir die Orte aufsuchen, an denen Jugendkultur stattfindet und gemeinsam mit den Jugendlichen zusammen neue Wege beschreiten.

Wir können und müssen den eingangs aufgezeigten Ungleichheiten entgegensteuern und uns für die Möglichkeiten einer besseren Bildungsvielfalt, Bildungsgleichheit und vor allem Bildungsgerechtigkeit in der Kulturregion Hildesheim einsetzen.

Beschlussvorschlag:

Wir bitten die Verwaltung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um ein entsprechendes Konzept von einer Musikschule entwickeln zu lassen, das flexible und mobile musikalische Bildung in der ganzen Region Hildesheim mit Kindern und Jugendlichen ermöglicht.

Hierzu ist mit pädagogischem Personal eine Bestandsaufnahme und eine Bedarfsanalyse für die Region Hildesheim (Stadt- und Landkreisgebiet) durchzuführen.

Ein besonderer Fokus ist auf die ökonomischen und sozialen Situationen zu legen, damit Benachteiligungen abgebaut werden. Hierzu soll mit der Zielgruppe der Kinder und Jugendliche „vor Ort“ Kontakt aufgenommen und das dort eingesetzte pädagogische Personal mit einbezogen werden, um wichtige Punkte und Bedürfnisse der Zielgruppe für die Konzeptionsentwicklung zu erfahren, z.B. im Rahmen von Workshops.

Auch hat eine Vernetzung u.a. zu örtlichen Musikvereinen zu erfolgen, um durch Synergieeffekte eine verbesserte und zielgerichtete Konzeptionierung zu erreichen.

Das Konzept soll neben dem sozialpädagogischen musikalischen Schwerpunkt auch den finanziellen Aufwand enthalten; Personal- und Sachaufwand.

Für die ersten Workshops und musikalischen Bildungsangebote in der Region werden für das Jahr 2018 5.000 Euro zur Verfügung gestellt, das für Personal abgerechnet werden kann.

Ziel ist es, das Konzept Ende des Jahres 2018 in den jeweiligen Fachausschüssen und im Kreistag vorzustellen, sodass spätestens 2019 die neue Konzeption umgesetzt werden kann.

Für die Entwicklung des Konzeptes incl. einer möglichen Umsetzung stellt der Landkreis Hildesheim einmalig 20.000 Euro zu Verfügung.

Bei der Auswahl der Musikschule ist insbesondere darauf zu achten, dass die jeweilige Musikschule über entsprechende personelle Ausgestaltungen, einer sehr guten landkreisweiten Vernetzungen in Einrichtungen und mit Personen, sowie über gute Kenntnisse der Musiklandschaft und über Erfahrungen in der Projektarbeit verfügt. Darüber hinaus wäre auch die Sicherstellung von gültigen Standards durch Zertifizierungen beachtenswert.

Aufgrund der vorgenannten sachlichen und zeitlichen Notwendigkeit einer Konzeptionierung wird die Verwaltung damit beauftragt, zu Beginn des IV .Quartals 2018 die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, evtl. im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Berndt Seiler                                  gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule           Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                        CDU-Kreistagsfraktion

 


Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfired-Giesen

Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.

im Hause

 

Hildesheim, den 19.09.2018

Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfried-Giesen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Thema „Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfried-Giesen“ übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss des Landkreises Hildesheim behält sich hinsichtlich des Bergwerkes Siegfried-Giesen gem. § 76 Abs. 2 Satz 3 NKomVG alle Entscheidungen darüber vor,

–    ob und welche Anordnungen nach dem zweiten Teil des Bundes-Bodenschutzgesetz
(Gefährdungsabschätzung, Untersuchungsanordnungen usw.) zu treffen sind,

–    die im Zusammenhang mit der nach § 96 Abs. 8 NWG zur Übertragung der Pflicht zur
Beseitigung von Abwasser von der Gemeinde Giesen auf andere zu treffen sind.

Soweit durch den Landkreis Hildesheim hinsichtlich der Abwasserbeseitigung bereits eine Zuständigkeitsübertragung oder Zustimmung dafür gegenüber dem Bergamt usw. erfolgt sein sollte, werden diese widerrufen.

Der Landkreis Hildesheim lehnt unter Hinweis auf § 100 WHG i.V. m. § 128 Abs. 2 NWG und hinsichtlich der unerlaubten Einleitung von Salzabwasser in das Grundwasser jede Verantwortung (auch Kostenverantwortung) für die Folgen pflichtwidrig unterlassener Maßnahmen insbesondere zur Beweissicherung, Gefahrenerforschung und Gefahren-beseitigung ab.

Er gibt in keiner Weise seine Zustimmung dazu, bei Verstößen gegen Umweltvorschriften von Ermittlungen oder Ahndungen abzusehen und hält es für geboten, in entsprechenden Verdachtsfällen unverzüglich Ermittlungen aufzunehmen.

Die Verwaltung wird gebeten, diesen Beschluss dem Bergamt mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                       gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                        Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                       CDU-Kreistagsfraktion

 


Musikalische Bildung im Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, 28.06.2018 

Musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Musik hat einen sehr hohen Stellenwert für Kinder und Jugendliche und ist ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung ihrer sozialen und kulturellen Identität (sh.Jugend und Musik – eine Studie zu den musikalischen Aktivitäten Jugendlicher in Deutschland – Andreas Lehmann-Wermser und Valerie Krupp-Schleußner – Abschlussbericht der Bertelsmann Stiftung, S.4).

Ein neuerer Ansatz zum Verständnis kultureller Teilhabe ist, die kulturelle und spezifisch musikalische Bildung im Zusammenhang mit Teilhabegerechtigkeit zu individuellen Zielen und Vorstellungen in Beziehung zu setzen.

Dass verschiedene musikalische Bildungsangebote langfristige (positive) Effekte auf die musikalische Entwicklung aber auch auf außermusikalische Entwicklungsbereiche von Kindern und Jugendlichen hat, kann positiv unterstellt werden.

Dies vorausgeschickt, müssen daher Ergebnisse des o.g. Abschlussberichtes der Bertelsmann Stiftung unter einem sehr nachdenklichen Fokus betrachtet werden.

Ob Kinder und Jugendliche in den Genuss kommen, musikalische Bildung zu erlangen, hängt lt. Abschlussbericht sehr stark von folgenden Faktoren ab:

  • umso höher der Einkommens- und Berufsstatus der Eltern ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Kinder musikalisch aktiv sind,
  • je höher die Bildung der Eltern, umso wahrscheinlicher ist das aktive Musizieren des Kindes. Dieses spiegelt sich auch bei den Kindern wider, wonach die Wahrscheinlichkeit aktiv zu musizieren auf dem Gymnasium deutlich höher ist.

Der Bericht der Bertelsmann Stiftung stellt die allgemeinen Problematiken umfänglich und anschaulich dar.

Ein weiterer Aspekt ist die Situation der Kinder und Jugendlichen im ländlichen Raum, wo zum einen kaum Musikunterricht angeboten wird und weiterhin Jugendliche und Kinder aus ökonomisch schwächeren Schichten sich Musikunterricht nicht leisten können.

Jugend- und Musikkultur gehören zusammen – sie bedingen einander. Kinder und Jugendliche wollen musikalisch aktiv sein und sich verschiedentlich instrumental ausprobieren.

Viele Kinder und Jugendliche haben auch das Problem, dass in vielen Fällen die Orte bzw. Gebäude, an denen Musikunterricht stattfindet, logistisch schwer zu erreichen sind.

Es reicht daher nicht aus, die bestehenden Programme lediglich auszubauen. Vielmehr sollten gemeinsam mit  den Kindern und Jugendlichen zielgruppenspezifische Programme entwickelt werden, die ihre Interessen und Kompetenzen einbeziehen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass Kinder und Jugendliche für die musikalische Bildung nicht zu einem bestimmten Gebäude müssen, in dem dann der Musikunterricht etc. stattfindet, sondern dass wir die Jugendlichen fragen, was ihre Bedürfnisse sind.

Dafür müssen wir die Orte aufsuchen, an denen Jugendkultur stattfindet und gemeinsam mit den Jugendlichen zusammen neue Wege beschreiten.

Wir können und müssen den eingangs aufgezeigten Ungleichheiten entgegensteuern und uns für die Möglichkeiten einer besseren Bildungsvielfalt, Bildungsgleichheit und vor allem Bildungsgerechtigkeit in der Kulturregion Hildesheim einsetzen.

Beschlussvorschlag: 

Wir bitten die Musikschule Hildesheim unter Beteiligung der Musikschulen Alfeld und Elze im Jahr 2018 ein Konzept zu entwickeln, dass flexible und mobile musikalische Bildung in der ganzen Region Hildesheim mit Kindern und Jugendlichen ermöglicht.

Die Musikschule führt hierzu mit ihrem pädagogischen Personal erstens eine Bestandsaufnahme und eine Bedarfsanalyse für die Region Hildesheim (Stadt- und Landkreisgebiet) durch.

Ein besonderer Fokus ist auf die ökonomischen und sozialen Situationen zu legen, damit Benachteiligungen abgebaut werden. Hierzu soll mit der Zielgruppe der Kinder und Jugendliche „vor Ort“ Kontakt aufgenommen und das dort eingesetzte pädagogische Personal mit einbezogen werden, um wichtige Punkte und Bedürfnisse der Zielgruppe für die Konzeptionsentwicklung zu erfahren, z.B. im Rahmen von Workshops.

Auch hat eine Vernetzung u.a. zu örtlichen Musikvereinen zu erfolgen, um durch Synergieeffekte eine verbesserte und zielgerichtete Konzeptionierung zu erreichen.

Das Konzept soll neben dem sozialpädagogischen musikalischen Schwerpunkt auch den finanziellen Aufwand enthalten; Personal- und Sachaufwand.

Für die ersten Workshops und musikalischen Bildungsangebote in der Region werden für das Jahr 2018 10.000 Euro zur Verfügung gestellt, das für Personal abgerechnet werden kann.

Ziel ist es, das Konzept Ende des Jahres 2018 in den jeweiligen Fachausschüssen und im Kreistag vorzustellen, sodass spätestens 2019 die neue Konzeption umgesetzt werden kann.

Für die Entwicklung des Konzeptes incl. einer möglichen Umsetzung stellt der Landkreis Hildesheim der Musikschule Hildesheim einmalig 20.000 Euro zu Verfügung.

Aufgrund der vorgenannten sachlichen und zeitlichen Notwendigkeit einer Konzeptionierung wird die Verwaltung damit beauftragt, zu Beginn des
IV .Quartals 2018 die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, evtl. im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe.

 

Mit freundlichen Grüße
gez. Berndt Seiler                                            gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule                     Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                                   CDU-Kreistagsfraktion


Förderschulen im Landkreis Hildesheim

2018_05_02_Förderschulen