Archiv der Kategorie: Anträge

Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfired-Giesen

Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.

im Hause

 

Hildesheim, den 19.09.2018

Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfried-Giesen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Thema „Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfried-Giesen“ übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss des Landkreises Hildesheim behält sich hinsichtlich des Bergwerkes Siegfried-Giesen gem. § 76 Abs. 2 Satz 3 NKomVG alle Entscheidungen darüber vor,

–    ob und welche Anordnungen nach dem zweiten Teil des Bundes-Bodenschutzgesetz
(Gefährdungsabschätzung, Untersuchungsanordnungen usw.) zu treffen sind,

–    die im Zusammenhang mit der nach § 96 Abs. 8 NWG zur Übertragung der Pflicht zur
Beseitigung von Abwasser von der Gemeinde Giesen auf andere zu treffen sind.

Soweit durch den Landkreis Hildesheim hinsichtlich der Abwasserbeseitigung bereits eine Zuständigkeitsübertragung oder Zustimmung dafür gegenüber dem Bergamt usw. erfolgt sein sollte, werden diese widerrufen.

Der Landkreis Hildesheim lehnt unter Hinweis auf § 100 WHG i.V. m. § 128 Abs. 2 NWG und hinsichtlich der unerlaubten Einleitung von Salzabwasser in das Grundwasser jede Verantwortung (auch Kostenverantwortung) für die Folgen pflichtwidrig unterlassener Maßnahmen insbesondere zur Beweissicherung, Gefahrenerforschung und Gefahren-beseitigung ab.

Er gibt in keiner Weise seine Zustimmung dazu, bei Verstößen gegen Umweltvorschriften von Ermittlungen oder Ahndungen abzusehen und hält es für geboten, in entsprechenden Verdachtsfällen unverzüglich Ermittlungen aufzunehmen.

Die Verwaltung wird gebeten, diesen Beschluss dem Bergamt mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                       gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                        Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                       CDU-Kreistagsfraktion

 


Musikalische Bildung im Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, 28.06.2018 

Musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Musikalische Bildung für Kinder und Jugendliche“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Musik hat einen sehr hohen Stellenwert für Kinder und Jugendliche und ist ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung ihrer sozialen und kulturellen Identität (sh.Jugend und Musik – eine Studie zu den musikalischen Aktivitäten Jugendlicher in Deutschland – Andreas Lehmann-Wermser und Valerie Krupp-Schleußner – Abschlussbericht der Bertelsmann Stiftung, S.4).

Ein neuerer Ansatz zum Verständnis kultureller Teilhabe ist, die kulturelle und spezifisch musikalische Bildung im Zusammenhang mit Teilhabegerechtigkeit zu individuellen Zielen und Vorstellungen in Beziehung zu setzen.

Dass verschiedene musikalische Bildungsangebote langfristige (positive) Effekte auf die musikalische Entwicklung aber auch auf außermusikalische Entwicklungsbereiche von Kindern und Jugendlichen hat, kann positiv unterstellt werden.

Dies vorausgeschickt, müssen daher Ergebnisse des o.g. Abschlussberichtes der Bertelsmann Stiftung unter einem sehr nachdenklichen Fokus betrachtet werden.

Ob Kinder und Jugendliche in den Genuss kommen, musikalische Bildung zu erlangen, hängt lt. Abschlussbericht sehr stark von folgenden Faktoren ab:

  • umso höher der Einkommens- und Berufsstatus der Eltern ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Kinder musikalisch aktiv sind,
  • je höher die Bildung der Eltern, umso wahrscheinlicher ist das aktive Musizieren des Kindes. Dieses spiegelt sich auch bei den Kindern wider, wonach die Wahrscheinlichkeit aktiv zu musizieren auf dem Gymnasium deutlich höher ist.

Der Bericht der Bertelsmann Stiftung stellt die allgemeinen Problematiken umfänglich und anschaulich dar.

Ein weiterer Aspekt ist die Situation der Kinder und Jugendlichen im ländlichen Raum, wo zum einen kaum Musikunterricht angeboten wird und weiterhin Jugendliche und Kinder aus ökonomisch schwächeren Schichten sich Musikunterricht nicht leisten können.

Jugend- und Musikkultur gehören zusammen – sie bedingen einander. Kinder und Jugendliche wollen musikalisch aktiv sein und sich verschiedentlich instrumental ausprobieren.

Viele Kinder und Jugendliche haben auch das Problem, dass in vielen Fällen die Orte bzw. Gebäude, an denen Musikunterricht stattfindet, logistisch schwer zu erreichen sind.

Es reicht daher nicht aus, die bestehenden Programme lediglich auszubauen. Vielmehr sollten gemeinsam mit  den Kindern und Jugendlichen zielgruppenspezifische Programme entwickelt werden, die ihre Interessen und Kompetenzen einbeziehen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass Kinder und Jugendliche für die musikalische Bildung nicht zu einem bestimmten Gebäude müssen, in dem dann der Musikunterricht etc. stattfindet, sondern dass wir die Jugendlichen fragen, was ihre Bedürfnisse sind.

Dafür müssen wir die Orte aufsuchen, an denen Jugendkultur stattfindet und gemeinsam mit den Jugendlichen zusammen neue Wege beschreiten.

Wir können und müssen den eingangs aufgezeigten Ungleichheiten entgegensteuern und uns für die Möglichkeiten einer besseren Bildungsvielfalt, Bildungsgleichheit und vor allem Bildungsgerechtigkeit in der Kulturregion Hildesheim einsetzen.

Beschlussvorschlag: 

Wir bitten die Musikschule Hildesheim unter Beteiligung der Musikschulen Alfeld und Elze im Jahr 2018 ein Konzept zu entwickeln, dass flexible und mobile musikalische Bildung in der ganzen Region Hildesheim mit Kindern und Jugendlichen ermöglicht.

Die Musikschule führt hierzu mit ihrem pädagogischen Personal erstens eine Bestandsaufnahme und eine Bedarfsanalyse für die Region Hildesheim (Stadt- und Landkreisgebiet) durch.

Ein besonderer Fokus ist auf die ökonomischen und sozialen Situationen zu legen, damit Benachteiligungen abgebaut werden. Hierzu soll mit der Zielgruppe der Kinder und Jugendliche „vor Ort“ Kontakt aufgenommen und das dort eingesetzte pädagogische Personal mit einbezogen werden, um wichtige Punkte und Bedürfnisse der Zielgruppe für die Konzeptionsentwicklung zu erfahren, z.B. im Rahmen von Workshops.

Auch hat eine Vernetzung u.a. zu örtlichen Musikvereinen zu erfolgen, um durch Synergieeffekte eine verbesserte und zielgerichtete Konzeptionierung zu erreichen.

Das Konzept soll neben dem sozialpädagogischen musikalischen Schwerpunkt auch den finanziellen Aufwand enthalten; Personal- und Sachaufwand.

Für die ersten Workshops und musikalischen Bildungsangebote in der Region werden für das Jahr 2018 10.000 Euro zur Verfügung gestellt, das für Personal abgerechnet werden kann.

Ziel ist es, das Konzept Ende des Jahres 2018 in den jeweiligen Fachausschüssen und im Kreistag vorzustellen, sodass spätestens 2019 die neue Konzeption umgesetzt werden kann.

Für die Entwicklung des Konzeptes incl. einer möglichen Umsetzung stellt der Landkreis Hildesheim der Musikschule Hildesheim einmalig 20.000 Euro zu Verfügung.

Aufgrund der vorgenannten sachlichen und zeitlichen Notwendigkeit einer Konzeptionierung wird die Verwaltung damit beauftragt, zu Beginn des
IV .Quartals 2018 die notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, evtl. im Rahmen einer außerplanmäßigen Ausgabe.

 

Mit freundlichen Grüße
gez. Berndt Seiler                                            gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule                     Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                                   CDU-Kreistagsfraktion


Förderschulen im Landkreis Hildesheim

2018_05_02_Förderschulen


Programm „Griffbereit und Rucksack“

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

                                                                                               Hildesheim, 03.05.2018

Programm „Griffbereit und Rucksack“

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Programm Griffbereit und Rucksack“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

In der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 16.04.2018 wird berichtet, dass fast jedes drittes Kind in der Region Hannover seine Schullaufbahn mit Sprachproblemen beginnt.

Dies flankiert die Ergebnisse der VERA-Vergleichsarbeit aus dem Jahr 2017, die bei Berliner Drittklässlern erneut deutliche Defizite beim Schreiben und Rechnen aufzeigen.

Die Frankfurter Neue Presse berichtete im März 2017, dass in Hessen Grundschullehrer/innen Alarm schlagen, da Schülerinnen und Schüler immer schlechter Deutsch sprechen, obwohl sie schon zur dritten Generation von Eltern mit Migrationshintergrund gehören.

Es zieht sich wie „ein roter Faden“ quer durch Deutschland und macht vor den Grenzen des Landkreises Hildesheim nicht halt.

Die vorgenannten Entwicklungen zeigen sehr deutlich, wie wichtig die Programme „Griffbereit und Rucksack“ im Landkreis Hildesheim sind.

Vor diesem Hintergrund hatte der Kreistag am 28.09.2017 beschlossen, dieses Programm die nächsten 2 Jahre fortzuführen. Ein vorhergehender Beschluss beinhaltet, dass dieses Programm bei Bedarf auf weitere Kindergärten und Grundschulen ausgeweitet werden soll.

Für diese Aufgabe ist es erforderlich, geeignetes Personal zu finden. Dabei ist es zwingend erforderlich, dass die monetären Strukturen bei der Stadt Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim identisch sind.

Aktuell ist jedoch die Aufwandsentschädigung der städtischen Kräfte höher, als die des Landkreises Hildesheim. Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen  beim Landkreis Hildesheim ist danach angezeigt.

Hinsichtlich der personellen Ausgestaltung beim Landkreis Hildesheim ist festzustellen, dass die Aufgaben nur von einer Person wahrgenommen wird.

Die Bedeutung der Aufgabe ist eingangs bereits deutlich formuliert, so dass die Tatsache, die Aufgabenwahrnehmung nur auf eine Person zu fokussieren, für eine dauerhafte Sicherstellung nicht zielführend ist.

Beschlussvorschlag:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anpassung der Aufwandsentschädigung analog der Stadt Hildesheim aus dem laufenden Haushalt 2018 soweit möglich durchzuführen. Zukünftig soll ein jährlicher Abgleich der beiden Aufwandsentschädigungssatzungen durchgeführt und ggfs.angepasst werden.
  • Ein weiterer Punkt ist die Ausbildung zusätzlicher Kräfte, die die Gruppen anleiten. Die Verwaltung wird daher beauftragt zu prüfen, ob verwaltungsintern Personal zur Verfügung steht.
  • Sie wird darüber hinaus beauftragt, ein Konzept für die Gewinnung von geeignetem Personal zu erarbeiten.
  • In der zweiten Jahreshälfte 2018 wird ein detaillierter Bericht zu den o.g. Punkten mit den bis dahin vorliegenden Ergebnissen und Sachständen incl. Aufwendungen dem Ausschuss vorgelegt.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ludwig Bommersbach                                      gez. Bernhard Flegel
Arbeitskreissprecher Jugendhilfe                         Arbeitskreissprecher Jugendhilfe
SPD-Kreistagsfraktion                                              CDU-Kreistagsfraktion

 


Beschlussvorschlag zum Thema Förderschulen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

 

Hildesheim, 02.05.2018

Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU zum Thema „Förderschulen“ zum TOP 4 der Sitzung des Schulausschusses am 03.05.2018

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

der Beschlussvorschlag der Gruppe SPD-CDU vom 12.04.2018 wird durch folgenden Beschlussvorschlag ersetzt:

Beschlussvorschlag:

  1. Die Kreisverwaltung beantragt die Übergangsregelung nach § 183c Abs. 5 Satz 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) für die drei Förderschulen im Landkreis Hildesheim.
  2. Die Kreisverwaltung erstellt ein regionales Inklusionskonzept. Darüber hinaus erfolgt eine konkrete Planung für den Übergang in das inklusive Schulsystem. Diese Planung umfasst das pädagogische und das räumliche Konzept und ebenso den wünschenswerten sonderpädagogischen Einsatz in den aufnehmenden Schulen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planung mit einer Arbeitsgruppe insbesondere aus Vertretern/Vertreterinnen der Förderschulen, der weiterführenden Schulen bzw. zukünftig aufnehmenden allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, der Universität Hildesheim und dem Schulamt zu erarbeiten. Durch diese Zusammenarbeit ist gewährleistet, dass allen Belangen Rechnung getragen wird und gleichzeitig ein reibungsloser Übergang in das reguläre allgemeinbildende Schulsystem sichergestellt ist.

  1. Es ist anzustreben, dass die Arbeitsgruppe ihre konstituierende Sitzung vor den Sommerferien 2018 durchführt und ab August 2018 mit den ersten Arbeitsschritten beginnt. Über die Erarbeitung des Konzeptes wird der Ausschuss für Schule, Bildung und Kultur regelmäßig unterrichtet. Das Konzept und das Ergebnis der Arbeitsgruppe sollen spätestens in der Kreistagssitzung im Sommer 2020 vorliegen.
  2. Soweit die Umsetzung des Konzeptes erfolgt und die Rahmenbedingungen gegeben sind, erfolgt ein vorzeitiger Übergang in die Inklusion vor dem Datum nach § 183c Abs. 5 Satz 3 NSchG nach zeitgerechter Beteiligung und Abstimmung mit der jeweiligen Förderschule.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Berndt Seiler                                     gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule              Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                           CDU-Kreistagsfraktion

 


Förderung des öffentlichen Nahverkehrs

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

                                                                                   Hildesheim, den 26.04.2018

Förderung des öffentlichen Nahverkehrs
Tarifverbund

Sehr geehrter Herr Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Förderung des öffentlichen Nahverkehrs in Niedersachsen, Tarifverbund“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bau- und Kreisentwicklung aufzunehmen.

Begründung:

In Niedersachsen wird auf Initiative der Landesverkehrsgesellschaft zukünftig eine gemeinsame Fahrkarte eingeführt, die kombinierte Bahn-, Bus- und Straßenbahnfahrten ermöglicht (s. Anhang).

Ob und ggf. in welchem Umfang dies auch für den Landkreis Hildesheim relevant ist, sollte im zuständigen Ausschuss von der Verwaltung vorgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Bruer                                               Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                          Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                         CDU-Kreistagsfraktion

 


Förderschulen im Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.

im Hause

Hildesheim, 12.04.2018

 

Förderschulen im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

die Gruppe SPD-CDU stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur.

Beschlussvorschlag:

Die Kreisverwaltung stellt einen Antrag auf Bestandsschutz bis zunächst 2023 für die drei Förderschulen L im Landkreis Hildesheim (Alfeld, Bad Salzdetfurth und Sarstedt).

Die Kreisverwaltung erstellt ein regionales Inklusionskonzept. Darüber hinaus eine konkrete Planung für den Übergang in das inklusive Schulsystem. Diese Planung umfasst das pädagogische und das räumliche Konzept und ebenso den wünschenswerten sonderpädagogischen Einsatz in den aufnehmenden Schulen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planung mit einer Arbeitsgruppe aus Vertretern/Vertreterinnen der Förderschulen, der weiterführenden bzw. zukünftig aufnehmenden allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, der Universität Hildesheim und dem Schulamt zu erarbeiten.

Durch diese Zusammenarbeit ist gewährleistet, dass allen Belangen Rechnung getragen wird und gleichzeitig ein reibungsloser Übergang in das reguläre allgemeinbildende Schulsystem sichergestellt ist.

Es ist anzustreben, dass die Arbeitsgruppe ihre konstituierende Sitzung vor den Sommerferien 2018 durchführt und ab August 2018 mit den ersten Arbeitsschritten beginnt.

Die Verwaltung berichtet in der ersten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur im Jahr 2019 über den Sachstand.

Begründung:

Nach Auffassung der Gruppe SPD-CDU sollten die Übergangsregelungen gem. § 183 c   Abs. 5 des Niedersächsischen Schulgesetzes für die Fortsetzung des Schulbetriebs der drei Förderschulen im Landkreis Hildesheim genutzt werden.

Dabei verfolgt die Gruppe SPD-CDU das Ziel, die Planung in der Arbeitsgruppe bis möglichst 2021 beendet zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Berndt Seiler                                                gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule                         Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                                      CDU-Kreistagsfraktion