Archiv der Kategorie: Anträge

Finanzielle Unterstützung für Schülerforschungszentren im Landkreis Hildesheim

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.
im Hause

Hildesheim, den 19.06.2019

„Schülerforschungszentren im Landkreis Hildesheim“ nach dem Vorbild des Explore Sciencenters

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

ergänzend zu unseren Antrag vom 12.06.2019 teilen wir den vollständigen Beschlussvorschlag zum Beratungspunkt „Schülerforschungszentren im Landkreis Hildesheim“ in der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausschusses und Kreistages mit.

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, den Verein Open MINT in der Region Hildesheim e.V monetär zu unterstützen, um das umfangreiche Angebot des Explore Sciencenters flächenmäßig in den Landkreis zu implementieren.

Ab dem Haushaltsjahr 2020 ff. wird ein Betrag i.H. von 50.000 € für eine flächenmäßige Ausprägung des Angebotes vorbehaltlich einzuwerbender Drittmittel (z.B. NBank, Land Niedersachsen, Bund) zur Verfügung gestellt.

Der Vorsitzende des Vereins Open MINT, z.Zt. Herr Ullrich, berichtet halbjährlich über die Fortschritte bzw. den Sachstand im Schulausschuss – erstmalig im I.Halbjahr 2020.

Begründung

Auf Initiative der Gruppe SPD-CDU im Jahr 2017 wurde die Idee eines Schülerforschungszentrums weiterentwickelt zum Explore Sciencenter. Hier werden junge Menschen unabhängig von ihrer Herkunft und ihren Vorkenntnissen für die Auseinandersetzung mit naturwissenschaftlichen und technischen Themen interessiert und begeistert. Im Vordergrund steht dabei, theoretische Fragestellungen praktisch und selbständig zu bearbeiten, um das wirklich Spannende hinter der Theorie zu erleben. Ziel ist es, junge Menschen für das entdeckende Lernen und selbständige Erarbeiten bzw. sogar Erforschen zu begeistern und ihnen letztendlich zu ermöglichen, Fähigkeiten mit eigener Schwerpunktsetzung nachhaltig zu erwerben und in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) mit fachlicher Hilfe und Beratung ihr Wissen fortlaufend zu erweitern sowie ihre Persönlichkeitsentwicklung auf diesem Weg zu stärken.

Verbunden wird diese Begeisterung für naturwissenschaftlich-technische Tätigkeiten und Fähigkeiten zudem mit Fragen der Berufsorientierung, da insbesondere die MINT-Fächer in der Region Hildesheim in den kommenden Jahren besonders vielversprechende berufliche Entwicklungsmöglichkeiten für den Fachkräftenachwuchs in der Breite bieten.

Dass die Kinder und Jugendlichen ein sehr hohes Interesse haben, zeigt sich deutlich bei der siebten Auflage von Europas größtem Jugend-Event für Naturwissenschaften und Technik, der IdeenEXPO 2019, die aktuell in Hannover stattfindet, wo bereits zu Beginn so viele Besucher/innen gekommen sind, wie zu keiner anderen IdeenEXPO.

Ziel soll es daher sein, dass das bewährte Konzept des Explore Sciencenters mit Sitz in Hildesheim seine Angebote in der Fläche verstärkt, um die Angebote für Kinder und Jugendliche vor Ort zugänglich zu machen.

Dafür werden Partner „in der Fläche“ gewonnen, um ggf. auch deren Räumlichkeiten etc. (sozusagen unter dem Label Explore Sciencenter) zu nutzen.

Es sollen hierdurch keine eigenständige Schülerforschungszentren geschaffen werden, sondern es soll das Angebot des Explore Sciencenter für die Fläche an möglichst vielen Standorten verfügbar gemacht werden.

Weiterhin erfolgt perspektivisch eine inhaltliche Ausweitung der Angebote, z.B. im Bereich Digitalisierung: Hardware, Software, Medienkompetenz und Zukunft der Arbeit.

Wir sind gefordert, den Kindern und Jugendlichen alle Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen und zu eröffnen, um sie für die Bereiche Naturwissenschaften und Technik zu begeistern, denn sie sind die zukünftige Generation für die Weiterentwicklung unseres Landes.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Bruer                                                     Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                   Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                   CDU-Kreistagsfraktion


Antrag Jugendbeteiligung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.

Hildesheim, den 06.06.2019

Antrag
Jugendbeteiligung

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten, den o.a. Antrag für die Beratung und ggf. Beschlussfassung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit, des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. die Verwaltung soll unter Einbeziehung von Jugendlichen des Landkreises Hildesheim sowie Experten bis zum Sommer 2020 ein Konzept eines Jugendparlaments im Landkreis Hildesheim vorlegen, das in jeweiligen Fachausschüssen und anschließend im Kreistag beschlossen werden soll.

Für den Kreistag ist es dabei wichtig, dass das Jugendparlament alle Jugendlichen aus dem Gebiet des Landkreises anspricht und Möglichkeiten bietet, zu partizipieren. Es soll ein Querschnitt von Jugendlichen im Landkreis Hildesheim sein. Hierfür sollen Strategien der Öffentlichkeitsarbeit zur Erreichung und Mobilisierung der vorgenannten Zielgruppe entwickelt werden.

Als oberstes Zielt gilt dabei die Neutralität im Hinblick auf parteipolitische, konfessionelle und weltanschauliche Ansichten.

Des Weiteren soll sich das Parlament eine Geschäftsordnung geben.

Diese soll ein Teil der Konzeption sein.

Weitere wichtige Fragen, die in der Geschäftsordnung des Jugendparlamentes geklärt sein sollten, sind folgende Punkte:

  • Wie setzt sich das Jugendparlament zusammen?
  • Welche Aufgaben möchte das Jugendparlament wahrnehmen und wie ist sein Selbstverständnis?
  • Wie soll die Arbeit des Jugendparlaments in die Kreistagspolitik mit einfließen?
  • Der Ausschuss soll in regelmäßigen Abständen von der Verwaltung unterrichtet werden, wie der aktuelle Stand ist.
  1. Zusätzlich zum Jugendparlament soll in jedem Jahr unter Beteiligung der Schulen und Jugendverbänden ein Kinder- und Jugendforum organisiert werden.

Dort sollen z. B. zu bestimmten Themen verschiedene Positionen zusammengetragen und möglichst zu einem Konsens zusammenführt werden.

  1. Für die o. a. Vorhaben zu Nr. 1 und Nr. 2 sollen jeweils besonders ausgewiesene Haushaltsmittel in den Haushaltsplan 2020 aufgenommen werden.

Begründung

Die Gruppe SPD und CDU möchte im Landkreis Hildesheim eine vielseitige Jugendarbeit unterstützen und fördern. Hierbei ist es wichtig, dass sich die Jugendlichen, die im Landkreis wohnen, unterschiedliche Möglichkeiten haben, sich in der Region gesellschaftlich mit einzubringen und partizipieren zu können. Gesellschaftliche Teilhabe muss erlernt (und erlebt) werden, es ist keine Selbstverständlichkeit. Wir brauchen daher Räume, in denen es jungen Menschen ermöglicht wird, demokratische Prozesse nicht nur theoretisch, sondern praktisch zu erlernen. Nur so können sie ihre ersten Erfahrungen im Bereich der Partizipation machen. Wichtig ist hierbei, diese Erfahrungen ernst zu nehmen und mit ihnen in Dialog und Austausch zu treten. Nur so kann unsere Gesellschaft zukunftsfähig sein. Aus diesem Grund möchten wir gerne Jugendliche in die politischen Prozesse des Landkreises Hildesheim stärker mit einbinden. Hierzu gibt es schon viele positive Beispiele im Land Niedersachsen, wie Partizipation auf Landkreisebene erfolgreich funktionieren kann. Eines dieser Beispiele stellte  der Landkreis Friesland dar, der erfolgreich seit mehreren Jahren ein Jugendparlament hat. Auch der Landkreis Hildesheim möchte sich auf den Weg machen, ein Jugendparlament im Landkreis zu etablieren. Wichtig ist hierbei, dass Jugendliche von vornherein mitgestalten und wichtige Akteure der Gestaltung der Konzeption sind. Des Weiteren ist es wichtig, dass die Verwaltung sowie Experten, die schon mal erfolgreich ein Jugendparlament aufgebaut haben, die Jugendlichen begleiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sven Wieduwilt                                      gez. Martina Wiegand
Arbeitskreissprecher                                     Arbeitskreissprecherin
SPD-Kreistagsfraktion                                 CDU-Kreistagsfraktion

gez. Ludwig Bommersbach                            gez. Bernhard Flegel
Arbeitskreissprecher                                     Arbeitskreissprecher
SPD-Kreistagsfraktion                                  CDU-Kreistagsfraktion

 


Verbesserung der Situation der Berufsbildenden Schulen im Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

Hildesheim, den 30.01.2019

Verbesserung der Situation der Berufsbildenden Schulen im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Tagesordnungspunkt zu der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah eine Arbeitsgruppe mit Vertretern/innen der Berufsbildenden Schulen, der Verwaltung sowie des Kreistages zu bilden, um die grds. Weiterentwicklung der Berufsbildenden Schulen im Landkreis Hildesheim und ihre Anpassung an die sich verändernde Rahmenbedingungen zu erörtern und Vorschläge zur zukünftigen Strukturierung zu machen.

Begründung:

Die berufsbildenden Schulen und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Sie haben dabei u.a. auch die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern allgemeine und berufliche Lerninhalte unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.

Berufsbildende Schulen stellen daher eine wichtige Schnittstelle für den Übergang aus dem „reinen“ Schulsystem in die Berufswelt dar.

Zur Erreichung dieser Ziele sollen die Berufsschulen u.a.

  • ein differenziertes und flexibles sowie an den Anforderungen der Berufspraxis und Lebenswelt ausgerichtetes Bildungsangebot bieten,
  • ihren Unterricht an einer handlungsorientierten Didaktik und Methodik ausrichten, die curricular durch die Lernfeldkonzeption abgebildet wird,
  • ausbildungsvorbereitende Bildungsgänge grundsätzlich dual ausrichten und sich an den Zielen und Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe orientieren, um erworbene Kompetenzen anrechnungsfähig zu machen,
  • die Chancen der Heterogenität ihrer Schülerinnen und Schüler zu nutzen. Inklusiver Unterricht ist dabei ein grundlegender Aspekt ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags,
  • eine durchgängige Sprachbildung ermöglichen,
  • einen Überblick über die Bildungs- und beruflichen Entwicklungsperspektiven einschließlich unternehmerischer Selbstständigkeit vermitteln und die selbstverantwortete Berufs- und Lebensplanung der Schülerinnen und Schüler unterstützen,
  • ihre Qualität durch systematische Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung sichern.

Die berufsbildenden Schulen sollen im allgemeinen Unterricht und – soweit es im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts möglich ist – auch auf Kernprobleme unserer Zeit eingehen.

Diese o.g. außerordentlich umfangreichen Herausforderungen sind von den Berufsbildenden Schulen nur durch entsprechende Personalressourcen in Verbindung mit den notwendigen Finanzressourcen zu bewältigen.

Ab 2019 gelten neue Vorgaben der Landesregierung (sh. Pressebericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 4. Januar 2019). Danach sind die verwendeten Budgetüberschüsse  für die Vertretungslehrer/innen und die sonstigen befristet beschäftigten Zusatzkräfte landesseitig um fast 2/3 gekürzt worden.

Diese Veränderung wird außerordentlich kritisch bewertet, da die Ausstattung der berufsbildenden Schulen insbesondere unter dem bekannten Fachkräftemangel primär zu verbessern, statt einzuschränken wäre.

Weiterhin besteht aus Sicht der hiesigen Berufsbildenden Schulen die Gefahr, dass der größtenteils aus diesen Mitteln finanzierte Sprach-Förderunterricht massiv eingeschränkt werden muss. Dies ist aufgrund des vorgenannten Fachkräftemangels außerordentlich kontraproduktiv, da in Folge eine schnelle und sichere Integration von Migrantinnen und Migranten in die Berufswelt kaum noch möglich sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Berndt Seiler                                         gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule                  Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                               CDU-Kreistagsfraktion


Digitale Infrastruktur von Schulen

Herrn Landrat
Olaf Levonen

oder V.i.A.

 

 

Digitale Infrastruktur von Schulen
Digitalinfrastrukturfondsgesetz                                                  Hildesheim, den 18.01.2019

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Digitale Infrastruktur von Schulen“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich die Inanspruchnahme des Sondervermögens zur Förderung von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen für den Landkreis Hildesheim zu prüfen und ggfs. umzusetzen.

Begründung:
Der Bund stellt Finanzmittel i.H. von 2,4 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung, um insbesondere im ländlichen Bereich die Verbesserung der digitalen Infrastruktur für Schulen zu erreichen. Diese Möglichkeit sollte insbesondere unter den aktuellen Bemühungen des Landkreises Hildesheim zur Digitalisierung unserer Schulen entsprechend genutzt werden.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Berndt Seiler                                      gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule               Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                            CDU-Kreistagsfraktion


Sprachförderung auch zukünftig unterstützen

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 06.11.2018

 

Antrag zum Haushalt 2019:
Sprachförderung auch zukünftig unterstützen – Perspektiven für KEA sicherstellen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit sowie Jugendhilfeausschuss, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Sprache ist die entscheidende Schlüsselkompetenz für gelingende Bildungswege  und die gesellschaftliche Teilhabe.

Seit 2011 findet eine Kooperation zwischen dem Landkreis Hildesheim und der Universität statt, um im Rahmen des regionalen Sprachförderkonzeptes „KEA – Kinder entwickeln alltagsintegrierte Sprache“ in den frühpädagogischen Einrichtungen in Stadt und Landkreis Hildesheim die Sprachförderrichtlinie des Landes Niedersachsen umzusetzen. Nach Informationen der Projektverantwortlichen konnte KEA seit Projektbeginn bereits ca. 950 Angebote für rund 5.500 Fachkräfte anbieten (Stand: 31.07.2018). Von etwa 95% der Einrichtungen in Stadt und Landkreis Hildesheim wurden die KEA-Angebote in Anspruch genommen. Es konnten alle Kommunen im Landkreis Hildesheim erreicht werden.

Durch die Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) hat sich die Finanzierungsgrundlage für KEA geändert. Die Verantwortung für die Sprachförderung im Elementarbereich liegt ab dem 01.08.2018 für alle Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (Sicherstellung der alltagsintegrierten Förderung sprachlicher Kompetenz gem. § 18a Abs. 1 Satz 1 KiTaG) und den Trägern der Kindertageseinrichtungen (Aufgaben nach § 3 Abs. 1 und 2 Sätze 3 bis 5 KiTaG).

Mit der Informationsvorlage 402/XVIII hat die Verwaltung darüber informiert, dass „im Rahmen der Trägerabstimmung am 19.06.2018 (…) sich darauf verständigt wurde, vor allem die hohe Qualität in der Sprachbildung und Sprachförderung im Landkreis Hildesheim zu erhalten, die durch die vielfältigen begleitenden Angebote des KEA-Projektes gewachsen ist. Gerade mit Hinblick auf den zu erwartenden größeren Bedarf an fachlicher Begleitung und Beratung bzgl. der vorschulischen Sprachförderung wurde entschieden, die Unterstützungsangebote des KEA-Projektes in gleichem Maß zu erhalten. Auch angesichts des derzeit bestehenden deutlichen Fachkräftemangels wurde zunächst für das Übergangsjahr 2018/2019 vereinbart, die zur Verfügung stehenden Mittel zu 35% für die Begleitstrukturen und zu 65% für Personalkosten zu verwenden. Die Erfahrungen mit dem  Mitteleinsatz und dem Abruf von Begleitstrukturen werden im Rahmen des Übergangsjahres reflektiert und in die Fortschreibung des Sprachförderkonzeptes aufgenommen.“

Die Aufrechterhaltung der Angebote von KEA gilt vorerst für das Übergangsjahr 2018/2019, d.h. ab dem 01. August 2019 ist die Finanzierung von KEA unklar.

Die Erfahrungen mit KEA, die Erfolge bei der Sprachförderung und auch die Rückläufe von Einrichtungen und deren Fachkräften lassen eine Fortführung sinnvoll erscheinen. Auch hierauf wurde im Juni 2018 mit der Vorlage 402/XVIII hingewiesen: „Vielfältige Rückmeldungen aus der Praxis machen deutlich, wie sehr Leitungen, pädagogische Fachkräfte, Träger und Fachberater die Angebote des Kea-Projektes schätzen und sich in ihrer täglichen Bildungsarbeit unterstützt fühlen. Gerade über die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung, die trotz schwieriger Rahmenbedingungen täglich durch das gesamte Team einer Kita geleistet werden soll, ist es möglich allen Kindern einen guten Einstieg in Bildung zu ermöglichen“, so die bereits zitierte Informationsvorlage  402/XVIII.

Der Kreistag spricht sich daher für eine Fortführung von KEA aus.

Beschlussvorschlag:

1) In den Haushaltsplan 2019 wird ein Betrag von 85.000 Euro eingestellt, um die gegebenenfalls wegfallenden finanziellen Mittel zu kompensieren und die Angebote von KEA über den 1. August 2019 aufrechtzuerhalten, sofern Landesmittel nach dem KitaG nicht über den 31. Juli 2019 hinaus genutzt werden können.

2) Der Kreistag fordert die Verwaltung darüber hinaus auf, vorbehaltlich einer Nutzung von Landesmitteln in den Haushalten der Folgejahre die finanzielle Basis für die Aufrechterhaltung von KEA einzuplanen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sven Wieduwilt                                                    gez. Martina Wiegand
Arbeitskreissprecher                                                   Arbeitskreissprecherin
SPD-Kreistagsfraktion                                                CDU-Kreistagsfraktion

 


Externe Personalbemessung im Jugendamt – Erziehungshilfe

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 06.11.2018

Antrag zum Haushalt 2019:
Externe Personalbemessung im Amt 406, Jugendamt – Erziehungshilfe

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten den o.g. Antrag in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses und des Ausschusses für Soziales, Jugend, Sport und Gesundheit unter den entsprechenden Tagesordnungspunkten zu behandeln sowie im Kreisausschuss und Kreistag unter dem Tagesordnungspunkt Haushalt zu beschließen.

Begründung:

Die Erörterung der problematischen Personalsituation, insbesondere im Amt 406, hat gezeigt, dass die derzeitige Stellenbemessung in der sozialen Arbeit und dort insbesondere in den Bereichen „Bezirkssozialarbeit“ und „Jugendgerichtshilfe“ sowie in der Verwaltung im Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ des Amtes 406 nicht mehr dem tatsächlichen Bedarf entspricht.

Es wird vor diesem Hintergrund für fachlich dringlich angesehen, mit einer qualifizierten Stellenbemessung in den genannten Zuständigkeitsbereichen der Sozialen Arbeit kurzfristig zu beginnen. Insbesondere die hohe Sensibilität der betroffenen Bereiche unterstreicht die Notwendigkeit des schnellen Handelns.

Hierfür wird eine Stellenbemessung in folgenden Jugendamtsbereichen für erforderlich gehalten:

Sozialarbeitsbereich:

BSA (neben der klassischen Fallarbeit im Bereich Hilfen zur Erziehung auch inklusive Kindeswohlgefährdungsüberprüfung und Beratung gem. § 8a/b SGB VIII sowie Inobhutnahmen, unbegleitete minderjährige Ausländer, Eingliederungshilfe und Schulbegleitung) Jugendgerichtshilfe.

Verwaltungsbereich:

Wirtschaftliche Jugendhilfe (inklusive der Haupt- und Sonderaufgaben durch Sachbearbeitung, Rechnungsstellung, Leistungs- und Entgeltvereinbarung, Fach- und Finanzcontrolling).

Dabei sollte ausdrücklich auch erhoben werden wie viele Zeitanteile für Leitungs- und Unterstützungsanteile als auch Querschnittsaufgaben erforderlich sind.

Der KGSt-Bericht 3/2018 zeigt am Beispiel eines Organisationsentwicklungsprozesses auf, dass eine Stellenbemessung unter Berücksichtigung prognostizierter Fallzahlenentwicklungen als auch die Analyse der Kernprozesse bei den Hilfen zur Erziehung und dem Fallmanagement, nicht nur qualitativ sondern auch finanziell deutlich Erfolge aufzeigt.

Zwischen 2013 und 2016 konnte das von der KGSt im Rahmen der Berichterstellung untersuchte Jugendamt bei den Hilfen zur Erziehung (HzE) die Anzahl der stationären Heimunterbringungen zugunsten ambulanter Maßnahmen deutlich reduzieren und gleichzeitig die Wirksamkeit für die KlientInnen erhöhen.

In dem Resümee des Berichtes (S. 27) heißt es weiter: „In beiden Abteilungen sind die […] qualifizierte Hilfeplanung, Fallsteuerung sowie die erweiterte Personalausstattung […] zielführend und wirtschaftlich.“ Hierbei benennt die KGSt eine angemessene personelle Ressource als einer der fünf größten Erfolgsfaktoren bei der Organisationsentwicklung.

Verschiedene, weitere Untersuchungen belegen einen Zusammenhang zwischen der Personalausstattung und der HzE-Leistungsdichte (vgl. Baas et al. 2013: 386).

Ein Diskussionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) „zur fachlichen Ausrichtung und zur Personalbemessungsdebatte“ hat mehrere Personalbemessungen in Jugendämtern untersucht und benennt dabei folgende etablierte Methoden der Personalbemessung:

-Kernaufgaben und Funktionen beschreiben, die aus fachlicher Sicht bei der Ermittlung der Personalausstattung berücksichtigt werden sollten

-Kernaufgaben/ Kernprozesse und die entsprechenden (Zeit-)Aufwände analysieren

-Definitionen, wie ein Fall gezählt und der kooperative Arbeitsprozess definiert wird

-Definitionen von Arbeitszeitbudgets für fallspezifische, fallübergreifende und fallunspezifische Aufgaben

-Soziostrukturelle Lage der Stadt / des Bezirks berücksichtigen

-Berücksichtigung der Personal- und Altersstruktur

-Ausreichende Ausstattung der Jugendhilfeplanung im Hinblick auf die erforderlichen Unterstützungsleistungen

Mit Blick auf die PersonalSituation innerhalb der Landkreisverwaltung im Bereich der Organisationseinheit „Organisation/Personalwirtschaft“ ist innerhalb der Kreisverwaltung zu prüfen, in welchem Zeitraum die dringend erforderliche Stellenbemessung begonnen und zu Ende gebracht werden kann und inwieweit das angestrebte Ziel einer eines kurzfristigen Beginns der Stellenbemessung realisiert werden kann.

Es wird gegebenenfalls als erforderlich angesehen, eine Stellenbemessung durch ein fachlich versiertes Institut vorzunehmen. Um dies zu ermöglichen, sind entsprechende Haushaltsmittel vorsorglich in den Haushaltsplan 2019 einzustellen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, im Januar 2019 intern zu prüfen, inwieweit und in welchem Zeitraum die fachlich erforderliche Stellenbemessung in der Sozialen Arbeit und dort insbesondere in den Bereichen „Bezirkssozialarbeit“ und „Jugendgerichtshilfe“ sowie in der Verwaltung im Bereich „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ des Amtes 406 begonnen und zu Ende gebracht werden kann. Das angestrebte Ziel sollte dabei sein, im 1. Quartal 2019 mit der Stellenbemessung zu beginnen.

Sollte die Stellenbemessung mit kreisverwaltungsinternen Ressourcen innerhalb des o.g. Zeitfensters nicht zu realisieren sein, wird die Verwaltung gebeten, ein fachlich versiertes Institut hiermit zu beauftragen.

In den Haushaltsplan 2019 wird ein Betrag von 50.000 Euro eingestellt, um die möglichen Aufwendungen für eine gegebenenfalls externe Stellenbemessung im Amt 406 im Jahr 2019 sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sven Wieduwilt                                      gez. Martina Wiegand
Arbeitskreissprecher                                     Arbeitskreissprecherin
SPD-Kreistagsfraktion                                   CDU-Kreistagsfraktion


Optimierung des Förder- und Betreuungsangebotes in der Offenen Ganztagsschule

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

Hildesheim, den 06.11.2018

Antrag zum Haushalt 2019
Optimale offene Ganztagsschule

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

der Landkreis Hildesheim soll die Initiative für die Optimierung des Förder- und Betreuungsangebotes in der Offenen Ganztagsschule einschließlich bedarfsgerechter Angebote nach § 24 SGB VIII für Kinder und Jugendliche ergreifen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim spricht sich für eine Optimierung der Förder- und Betreuungsangebote in der Offenen Ganztagsschule aus, wie sie im Punkt 2.8 des Erlasses „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ definiert ist. Sie soll auch bedarfsgerechte Angebote nach § 24 SGB VIII für Kinder im schulpflichtigen Alter beinhalten. Dazu soll ein zentrales, koordinierendes Bildungsbüro bei der VHS Hildesheim eingerichtet werden. Das Büro fragt den Bedarf der Schulen für ihre Nachmittagsangebote ab und erkundet bei Anbietern, wie z.B. Musikschulen,  Kunstschulen, Sportvereine, Universitäten, HAWK, Schulbiologiezentrum, Mint:lab u.a. die möglichen Angebote.
  2. Die VHS verfügt schon jetzt über Erfahrungen in der Thematik und kann auch die Mehrzahl der Honorarkräfte stellen.
  3. Das Bildungsbüro soll auch zuständig für die Qualitätsüberwachung sein.
  4. Für Personal- und Sachkosten bei der Installation des Bildungsbüros sollen ab Haushalt 2019 Aufwendungen zunächst i.H. von 100.000 € eingesetzt werden.
  5. Die Schulen sollen den Großteil der Personalaufwendungen aus ihrem Budget tragen.
  6. Allerdings soll ab dem 01.08.2019 eine Förderung durch den Landkreis in Höhe von zunächst 10,00 €/Stunde erfolgen.
  7. Ebenso sind die Fahrtkosten der Honorarkräften vom Landkreis zu tragen.
  8. Ab dem Haushalt 2019 sind dafür zunächst 250.000 € einzusetzen.
  9. Mit der Errichtung eines Bildungsbüros, der beschriebenen Art, betreten wir Neuland. Die Universität Hildesheim soll um eine begleitende Evaluation gebeten werden.
  10. Die Verwaltung wird beauftragt Kontakt mit dem Kultus- und Sozialministerium mit dem Ziel aufzunehmen, dass Vorhaben durch Beratung und ggfs.finanzielle Mittel zu unterstützen. Unser Vorhaben ist ein Versuch die Qualität der „Offenen Ganztagsschule“, entsprechend dem Erlass 2.8. zu steigern und modellhaft für Niedersachsen werden.
  11. Die Zahl der Schulabbrecher/innen und Schulabgänger/innen ohne Abschluss ist immer noch erschreckend hoch. Das Bildungsbüro wird gebeten ein besonderes Augenmerk auf den Förderunterricht zur Verringerung der sozialen Ungleichheit zu richten. Sie soll dazu besondere Module entwickeln und den Schulen anbieten. Auf Antrag können die Kosten für diesen Förderunterricht vom Landkreis Hildesheim übernommen werden. Hierfür sind zunächst 50.000 € ab dem Haushalt 2019 anzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                              Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                             CDU-Kreistagsfraktion