Archiv der Kategorie: Anträge

Organisation und Finanzierung der Volkshochschule Hildesheim

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

Hildesheim, den 31.01.2018

Aufnahme in die Tagesordnung zur nächsten Ausschusssitzung
Organisation und Finanzierung der Volkshochschule Hildesheim

Sehr geehrter Herr Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt  „Organisation und Finanzierung der Volkshochschule Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der zuständigen Ausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Nach Auffassung der Gruppe SPD-CDU ist zu prüfen und ggfs. kurzfristig anzustreben, die bisherige Organisation der Volkshochschule zu optimieren und die Finanzierung der einzelnen Angebote der Volkshochschule nachhaltig zu sichern.

Hinsichtlich der Organisation könnte z.B. nach Abstimmung  auch mit dem Aufsichtsrat der Volkshochschule Hildesheim gGmbH und der Stadt Hildesheim auf die weitere Beteiligung  der Stadt Hildesheim verzichtet werden.

Dies könnte auch die Handlungsmöglichkeiten der bisher Beteiligten aus der Stadt Hildesheim an der Volkshochschule  für andere Aufgabenbereiche verbessern.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                         gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                                            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion


Verbesserungsgebot beim Gewässer- und Hochwasserschutz

Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. A.

im Hause

 

             Hildesheim, den 23.11.2017

Gewässer- und Hochwasserschutz

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gewässer- und Hochwasserschutz“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Kreisverwaltung wird gebeten, dem Kreistag bis Mitte 2018 einen Bericht darüber vorzulegen,

–    welche konkreten Maßnahmen unter Berücksichtigung des Hochwasserschutzes wann und an welchen Stellen getroffen werden sollen, um Gewässer zu renaturieren oder einen guten Zustand von Gewässern entsprechend dem Verbesserungsgebot nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu erreichen,

–    welche Finanzmittel dem Landkreis nach dem NFAG oder anderen Regelungen für die zuvor genannten Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, wie diese Finanzierung (Art und Umfang) von der Kreisverwaltung beurteilt wird und welche Finanzierung bisher der Landkreistag von der Landesregierung gefordert hat.

Begründung:

Der Gewässerschutz und der Hochwasserschutz haben in den vergangen Jahren und in jüngster Vergangenheit enorme Bedeutung erlangt. Die dafür erforderlichen Maßnahmen können nur überregional geplant und durchgeführt werden. Grundlage dafür muss eine Planung sein, die beide Belange berücksichtigt und alle Beteiligten frühzeitig einbindet. Für den Hochwasserschutz hat der Kreistag bereits entsprechende Planungen in Auftrag gegeben. Diese Planungen sind hinsichtlich des Gewässerschutzes zu erweitern. Dies ist auch erforderlich, um eine Vorstellung über die Höhe der Kosten zu erhalten, die bei einer wirksamen Erfüllung des uns gesetzlich übertragenen Verbesserungsgebotes anfallen werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                      Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                              CDU-Kreistagsfraktion


Antrag einer Sondersitzung zur Schülerbeförderung

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

Hildesheim, 20.12.2017 

Antrag gemäß § 27 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung auf Sondersitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur am 9.1.2018

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, aus aktuellem Anlass zu einer Sondersitzung des Schulausschusses am 9.1.2018 mit dem Tagesordnungspunkt „Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim“ einzuladen.

Begründung:

Wie u.a. aus der öffentlichen Presse bekannt wurde, wird die Firma Rizor nach ihrer angemeldeten Insolvenz Ende Januar die Schülerbeförderung einstellen.

Aktuell sind von Seiten des Landkreises Hildesheim 15 Unternehmen aufgefordert, bis zum 29.12.2017 entsprechende Angebote zur Sicherstellung der Schülerbeförderung ab dem 1.2.2018 abzugeben.

Nach Auskunft des Fachamtes wird die Auswertung fristgerecht eingereichter Angebote in der ersten Kalenderwoche im Jahr 2018 erfolgen. Eine im unmittelbaren Anschluss stattfindende Schulausschusssitzung mit einem Bericht der Verwaltung zum vorgenannten Thema ist daher dringend geboten.

gez. Klaus Bruer                                      gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                          Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                         CDU-Kreistagsfraktion


Projekt „Digitale Bildung“

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

 

Hildesheim, den 06.11.2017

Haushaltsentwurf 2018 – Projekt „Digitale Bildung“

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

die Digitalisierung der Schulen ist ein hochkomplexes Thema, das einer breiten und nachhaltigen Planung bedarf. In diesem Zusammenhang soll auch auf Erfahrungen anderer zurückgegriffen werden, sodass die Expertisen von außen die Diskussion und Planung bereichern.

Bereits zum Haushaltsjahr 2017 wurden auf Antrag der Gruppe SPD-CDU zur Umsetzung des Projektes „Digitale Bildung“ Mittel für den Einstieg und die Projektrealisierung eingestellt, um

  • eine schulische Bestandsaufnahme durchzuführen
  • die Sensibilisierung aller am Bildungssystem Beteiligten vorzunehmen sowie
  • eine konzeptionelle Ausrichtung und Zukunftsplanung der hiesigen Schullandschaft zu erarbeiten.

In diesem Jahr wurden erste Veranstaltungen zum Einstieg in das Projekt durchgeführt. So wurden bereits zwei Vortragsveranstaltungen zu den Themen „Schule 4.0 – die Zukunft des digitalen Lernens“ und „Der Bremer Weg zu einer webbasierten Lernplattform“ durchgeführt.

Der Einstieg in das Projekt soll auch im Haushaltsjahr 2018 fortgesetzt werden. Es sind daher entsprechende Mittel in Höhe von 50.000 Euro auch im Haushaltsjahr 2018 einzustellen.

Die Haushaltsmittel 2017 in Höhe von ebenfalls 50.000 Euro wurden im Budget 20 eingestellt. Durch die beiden zuvor genannten Einstiegsveranstaltungen sind diese noch nicht vollständig aufgewendet worden. Im Rahmen der bestehenden Budgetregeln ist in diesem Budget eine Übertragung in Höhe von 2/3 der nicht verbrauchten Haushaltsmittel möglich. Eine Übertragung dieser nicht verbrauchten Haushaltsmittel im Rahmen der Budgetregeln wird insoweit ausdrücklich befürwortet.

Die Gruppe SPD-CDU stellt hierzu folgenden Antrag zur Beratung in der nächsten Sitzung des Schulausschusses, des Kreisausschusses und Kreistages:

Im Haushaltsplan 2018 werden zur Fortsetzung des Projektes Digitale Bildung im Dezernat 3 unter dem Titel „Digitales Lernen“ 50.000 Euro eingestellt.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Berndt Seiler                                                    gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule                             Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion

 


Verlängerungsvereinbarung für Kindertagesstätten

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

                               Hildesheim, den 03.11.2017

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Thema Kindertagestätten/Verlängerungsvereinbarung übersenden wir Ihnen im Hinblick auf die weiteren Beratungen folgenden Beschlussvorschlag:

Zwischen dem Landkreis Hildesheim und den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Hildesheim soll die als Anlage (s.unten) beigefügte Vereinbarung getroffen werden. Dieser Fassung stimmt der Kreistag zu. Er bittet die Kommunen unseres Landkreises, dieser Fassung ebenfalls zuzustimmen, wenn dies noch nicht erfolgt sein sollte.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer                                        gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                            Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                            CDU-Kreistagsfraktion

 

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Vereinbarung zur Fortschreibung

der Vereinbarung

zur Wahrnehmung u.a. der Aufgaben der Kindertagesbetreuung

Zwischen den unten aufgeführten Städten, Gemeinden und Samtgemeinden

(nachfolgend Gemeinde genannt),

vertreten durch die Bürgermeisterin / den Oberbürgermeister / den Bürgermeister

und

dem Landkreis Hildesheim als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe

(nachfolgend Landkreis genannt),

vertreten durch den Landrat,

 wird jeweils folgende Vereinbarung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Vereinbarung über die Wahrnehmung u. a der Aufgaben der Kindertagesbetreuung in der Fassung vom 02.07.2015 geschlossen.

Präambel:

Die Gemeinden und der Landkreis sind sich einig, die Geltungsdauer der bisherigen o. g. Vereinbarungen bis Ende 2018 im Rahmen einer Übergangsregelung fortzuschreiben.

Ab dem Jahr 2019 soll eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung notwendiger finanzieller und fachlicher Aspekte mit einer längerfristigen Geltungsdauer geschlossen werden.

Für dieses Ziel teilen die Gemeinden dem Landkreis bis Mitte 2018 nach entsprechendem Ratsbeschluss mit, ob sie vorbehaltlich einer noch zu vereinbarenden Kostenbeteiligung des Landkreises zu einer grundsätzlich dauerhaften Übernahme der Aufgaben ab 2019 bei folgenden Grundsätzen bereit sind:

a) Die Zuschüsse des Landkreises sollen zu einem einheitlichen Prozentsatz die Defizite in den Gemeinden bei Zugrundelegung von unter ihrer Beteiligung zur erarbeitenden Mindeststandards ab 2019 zumindest zu 50 Prozent abdecken.

b) Die Gemeinden verpflichten sich zur Umsetzung von unter ihrer Beteiligung noch zu erarbeitenden oder fortzuschreibenden Richtlinien oder Grundsätzen des Landkreises Hildesheim insbesondere über

–    die Verfahren oder Kriterien bei der Vergabe von Förder- und Betreuungsplätzen,

–    die Rechnungslegung und dabei  insbesondere der Erfassung und Offenlegung der für die
Förderung und Betreuung anfallenden Kosten und Leistungen der einzelnen
Einrichtungen,

     –    die Mindestanforderungen bei der Übertragung der o. a. Aufgaben an Dritte.

c) Die Gemeinden verpflichten sich, den Betrieb von Kindertagesstätten stets und auch nach einer Kündigung so lange zu gewährleisten, bis es dem Landkreis möglich ist, den Betrieb selbst oder durch Dritte übernehmen zu können. In solchen Fällen werden dem Landkreis die erforderlichen Betreuungseinrichtungen für eine angemessene Übergangszeit zur Verfügung gestellt. mehr…


Wasserkraft im Landkreis Hildesheim

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V.i. A.

Wasserkraft im Landkreis Hildesheim

Hildesheim, den 02.10.2017

Sehr geehrter Herr Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Wasserkraft im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses Sicherheit, Ordnung und Umwelt,     des Ausschusses Bau und Kreisentwicklung, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Für eine Energiewende ist auch eine nachhaltig und umweltverträgliche Nutzung der Wasserkraft anzustreben, die insbesondere die Bewirtschaftungsziele der Gewässer, den Schutz der Fischpopulation, die Durchgängigkeit für aquatische Organismen und den Hochwasserschutz berücksichtigt.

Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht über die derzeitige Nutzung und Ausbauplanung der Wasserkraft im Landkreis Hildesheim zu geben. Auf dessen Grundlage sollen die in Betracht kommenden Maßnahmen für ein „Erschließungsprogramm Wasserkraft im Landkreis Hildesheim“ geprüft und beschlossen werden.

Zur Vorbereitung auf die o. a. Beratung bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Wasserkraftanlagen sind mit jeweils welchen Leistungen – seit wann in Betrieb?

2. Für welche Wasserkraftanlagen mit jeweils welchen Leistungen ist

a) seit wann eine Erlaubnis beantragt und

b) eine Erlaubnis für wann vorgesehen?

3. Welche Art von Untersuchen sind nach Auffassung der Kreisverwaltung anzustellen, um eine optimale Nutzung der Wasserkraft im Landkreis Hildesheim kurz, mittel und langfristig zu bewirkt?

4. Welche Fördermittel stehen für die Errichtung und den Betrieb von Wasserkraftanlagen zur Verfügung?

5. Wurde die Durchgängigkeit für aquatische Organismen bei den bestehenden Anlagen beachtet?

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Bruer                                      Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion               CDU-Kreistagsfraktion

 


Hochwasserschutzmaßnahmen

 

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

 

 

Hildesheim, den 15.09.2017

Antrag Hochwasserschutzmaßnahmen

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

aufgrund der hohen Schäden bei Privathaushalten und auch in einigen Städten und Gemeinden des Landkreises Hildesheim durch das Hochwasser im Juli d. J. sieht die Mehrheitsgruppe SPD/CDU dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung des Bevölkerungsschutzes und bittet um Aufnahme des Beratungspunktes „Hochwasserschutz“ in die Tagesordnung der Sitzungen des Ausschusses Sicherheit, Ordnung und Umwelt, im Kreisausschuss und des Kreistages.

Das Hochwasser im Sommer d.J. hat enorme und nicht absehbare Schäden verursacht. Das die Schäden oftmals nicht noch größer geworden sind, ist dem Landkreis sowie den Städten und Gemeinden und ihren hauptamtlichen und ehrenamtlichen Einsatzkräften sowie deren enormer Leistungsbereitschaft zu verdanken. Mit diesem Einsatz sind die Kommunen ihrer jeweiligen Verantwortung mehr als gerecht geworden.

Dennoch gilt es, die Hochwassersituation und das Management zu dieser Situation zu analysieren und mit Blick auf die Zukunft, auch die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und ihren Einrichtungen, dem Landkreis und Verbänden zu verbessern:

Die Gruppe stellt daher folgenden Antrag zur Beschlussfassung:

  1. Es wird ein Bericht „Hochwasser im Sommer 2017“ erarbeitet.In der Einleitung zu diesem Bericht ist auch die derzeitige Rechtslage darzustellen. Dabei sind unter Hinweis auf die einzelnen gesetzlichen Bestimmungen die Aufgaben und Befugnisse öffentlicher Stellen zur Verhinderung und Bekämpfung von Hochwassergefahren anzugeben.
  1. In dem Bericht sollen insbesondere mit Unterstützung der Städte und Gemeinden und der Unterhaltungsverbände dargestellt werden:

a) jeweils gegliedert für die einzelnen Regionen und Gemeinden des Landkreises die Ursachen und Wirkungen des Hochwassers, die Entwicklung und Dauer der Hochwasserlage, die zur Gefahrenabwehr eingesetzten Mittel und Kräfte zu den verschiedenen Einsatzzeiten,

b) die in den einzelnen Gemeinden des Landkreises vorhandenen baulich-technischen Hochwasserschutzmaßnahmen und die vorhandenen oder vorbereiteten administrativ-organisatorischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Hochwasserlagen,

c) welche baulich-technischen Hochwasserschutzmaßnahmen und welche administrativ-organisatorischen Maßnahmen zur Bekämpfung von Hochwasserlagen in den einzelnen Gemeinden zusätzlich erforderlich sind und wann getroffen werden oder bestehen sollen,

d) wo zusätzliche Stellen für die Messung von Hochwasserständen erforderlich sind.

3. Für die Erarbeitung des Berichts sollen insbesondere die Gemeinden, die Polizei, die Gewässerunterhaltungsverbände und die Einsatzkräfte um einen schriftlichen Beitrag zumindest zu bestimmten Fragestellungen gebeten werden. An die Bürgerinnen und Bürger soll ein öffentlicher Aufruf erfolgen, ihre Erfahrungen, Kenntnisse und Erlebnisse schriftlich in den Bericht einzubringen.

4. Es wird eine weitere Sondersitzung des Fachausschusses 2 durchgeführt, in der die Bürgerinnen und Bürger sowie die in Nr. 3 genannten Stellen zum Entwurf des Berichts ihre Anregungen vortragen können. Die Verwaltung wird gebeten, in den vom Hochwasser betroffenen Kommunen aktiv auf diese Sitzung und die Möglichkeit zur Stellungnahme hinzuweisen. mehr…