Archiv der Kategorie: Anträge

Aufnahme des Beratungspunktes: Konzept zur Aufgabenkritik

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

 

                            Hildesheim, den 27.01.2017

 

„Konzept zur Aufgabenkritik“

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt  „Konzept zur Aufgabenkritik“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, dem Kreistag bis zur nächsten Sitzung des Kreistages ein Konzept zur Aufgabenkritik vorzulegen, um bei Sicherung eines ausreichenden Bestandes an freiwilligen Leistungen realistische Möglichkeiten zur Minderung der Ausgaben bei der Zielsetzung erkennen zu können, einen ausgeglichen Haushalt zu erreichen, die Kassenkredite abzubauen und ebenfalls die Gemeinden zu entlasten.

Begründung:

Im Zusammenhang mit der Prüfung zur Fusion des Landkreises Hildesheim mit dem Landkreis Peine ist eine umfassende Aufgabenkritik vorgeschlagen worden. Eine solche Aufgabenkritik ist auch ohne Fusion sinnvoll.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Brinkmann                                    gez. Dr. Bernhard Evers
Arbeitskreissprecher für Finanzen                  Ausschussvorsitzender für Finanzen
SPD-Kreistagsfraktion                                        CDU-Kreistagsfraktion

 


Aufnahme des Beratungspunktes: Finanzausgleich

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

oder V. i. A.

                            Hildesheim, den 27.01.2017

„Finanzausgleich“

 Sehr geehrter Her Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Finanzausgleich“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag des Landkreises Hildesheim ist der Auffassung, dass die 2005 erfolgten Eingriffe in den Finanzausgleich vollständig zurückzunehmen sind.
  1. Der Landrat wird gebeten, den Beschluss zu 1.

– der Landesregierung und den Fraktionen des Landtages mit der Bitte um  Kenntnisnahme  und Berücksichtigung bei Gesetzgebungsvorhaben sowie

– den kommunalen Spitzenverbänden mit der Bitte um Weiterleitung an ihre Mitglieder zuzuleiten.

Begründung:

 Insbesondere der stetige Anstieg der Sozialausgaben erfordert eine Entlastung der Kommunen.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat im September 2016 im 12. Bericht zur Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften in Niedersachsen umfassend zur Finanzlage der Kommunen Stellung bezogen und dabei erneut beanstandet, dass „mit dem zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Haushaltsbegleitgesetz 2005 der niedersächsische Landesgesetzgeber unter anderem die Steuerverbundquote im kommunalen Finanzausgleich um 1,05 vom Hundert gekürzt und damit die Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich seinerzeit um insgesamt

150 Mio. € reduziert hat.“ Die Quote sei zwar 2007 auf 15,5 %-Punkte angehoben worden, es fehlten damit aber gegenüber der Rechtslage vor 2005 aktuell jährlich rd. 130 Mio. € im kommunalen Finanzausgleich; angesichts der verbesserten Finanzsituation des Landes wäre, so heißt es, eine Anhebung der Steuerverbundquote auf 16,09 v. H. angezeigt.

Die öffentliche Förderung zur Erfüllung des vom Bundesgesetzgeber begründeten Anspruchs auf eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung trägt trotz der stetigen Kostensteigerung überwiegend die kommunale Ebene. Ohne diese Zuschüsse der Kommunen könnte keine „für die Eltern bezahlbare“ Kinderbetreuung angeboten werden.

Andere Aufgaben im Sozialbereich belasten ebenfalls mehr und mehr die Kommunen. Für die nicht vorhersehbaren dramatischen Entwicklungen im Sozialbereich sollte das Konnexitätsprinzip zumindest sinngemäß angewandt werden.

Es ist festzustellen, dass die den Landkreisen vom Land übertragenen Aufgaben zunehmend von den Gemeinden über die Kreisumlagen finanziert werden müssen. Diese Entwicklung ist möglichst schnell zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Brinkmann                                    gez. Dr. Bernhard Evers
Arbeitskreissprecher für Finanzen                  Ausschussvorsitzender für Finanzen
SPD-Kreistagsfraktion                                          CDU-Kreistagsfraktion


Aufnahme des Beratungspunktes: Transparenz über Aufgaben und Ausgaben, Beteiligung der Gemeinden

Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.

 

Hildesheim, den 27.01.2017

„Transparenz über Aufgaben und Ausgaben, Beteiligung der Gemeinden

Sehr geehrter Herr Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Transparenz über Aufgaben und Ausgaben, Beteiligung der Gemeinden“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses, Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. dem Kreistag bis September 2017 ergänzend zum Haushaltsplan eine Übersicht oder Angaben zu liefern über die einzelnen Aufgaben nach § 6 Abs. 1 (Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis) und § 5 Abs. 1 bis 4 (freiwillige Aufgaben und Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis), den dazu jeweils anfallenden Kosten und den Stellen, die die jeweiligen Aufgaben ganz oder teilweise erfüllen
  1. dem Kreistag bis September 2017 ergänzend zum Haushaltsplan eine Übersicht oder Angaben zu liefern, über die erbrachten oder geplanten freiwilligen Leistungen: unterteilt nach freiwilligen Leistungen bei den Pflichtaufgaben und bei den eigenen Aufgaben.
  1. die Gemeinden zu bitten, dem Landkreis bis September 2017 eine Übersicht entsprechend Nrn. 1 und 2 zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

 Für die Finanzplanung sollten dem Kreistag die genannten Informationen möglichst transparent und nachvollziehbar zur Verfügung stehen.

Bei der Festsetzung der Kreisumlage ist die Haushaltssituation der kreisangehörigen Gemeinden zu berücksichtigen. Und bei der Entscheidung über die Kreisumlage hat der Kreistag auch zu berücksichtigen, dass Landkreis und Gemeinden in ausreichendem Umfang zur Übernahme freiwilliger Aufgaben und zur Erbringung freiwilliger Leistungen befähigt sein müssen. Diese Umstände gebieten eine nähere Prüfung der freiwilligen Aufgaben und Leistungen.

Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil von 31.01.2013 – 8 C 1.12 – festgestellt, dass Art. 28 GG den Gemeinden das Recht auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung gewährleistet und im Leitsatz geäußert.

 „Die verfassungsrechtliche Gewährleistung aus Art. 28 Abs. 2 GG verpflichtet den Landesgesetzgeber und die Kreise als Satzungsgeber gleichermaßen.“

In der Urteilsbegründung heißt es zudem: „Die Verfassungsgerichte der Länder haben ihren jeweiligen Landesverfassungen derartige Mindestgarantien entnommen und dies – soweit die Ausstattung aus Landesmitteln in Rede steht – allenfalls gelegentlich unter einen Vorbehalt der eigenen Leistungsfähigkeit des Landes gestellt; die Gemeinden müssen hiernach mindestens über so große Finanzmittel verfügen, dass sie ihre pflichtigen (Fremd- wie Selbstverwaltungs-)Aufgaben ohne (nicht nur vorübergehende) Kreditaufnahme erfüllen können und darüber hinaus noch über eine „freie Spitze“ verfügen, um zusätzlich freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben in einem bescheidenen, aber doch merklichen Umfang wahrzunehmen.“

Die Haushaltslage und die die zuvor genannten Umstände gebieten es, Art und Umfang der freiwilligen Aufgaben und Leistungen im Landkreis und in den Gemeinden näher zu betrachten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Bernhard Brinkmann                             gez. Dr. Bernhard Evers
Arbeitskreissprecher für Finanzen            Ausschussvorsitzender für Finanzen
SPD-Kreistagsfraktion                                   CDU-Kreistagsfraktion


Erarbeitung einer Leitlinie für Schulbauten im Landkreis Hildesheim

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

                         Hildesheim, 12.01.2017

Erarbeitung einer Leitlinie für Schulbauten im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

Schulbau ist Aufgabe des kommunalen Schulträgers. Er hat die gesetzliche Pflicht, Schulgebäude und alle weiteren notwendigen Schulanlagen zu errichten, auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Dies bedeutet ein beständiges Ertüchtigen, Sanieren, Umbauen und auch Neubauten. Jenseits der technischen Herausforderungen, die damit verbunden sind, geht es vor allem um die zukunftsfähige (Re-)Strukturierung der Schulgebäude im Innern. Zunehmend heterogenere Gruppen von Schülerinnen und Schülern, Ganztagsbetrieb, Inklusion u.v.a.m. erfordern andere räumliche Organisationsmodelle als die tradierte Flurschule.

In den vergangenen Jahren hat der Landkreis Hildesheim bereits enorme finanzielle Mittel in den Erhalt, die Modernisierung und die Weiterentwicklung der Schulen in seiner Trägerschaft investiert. Dieses Engagement ist wichtig und richtig. Es ist unstrittig, dass gerade auch die Qualität der Schulgebäude und deren Ausstattung den gesellschaftlichen Stellenwert der Schule und damit verbunden auch der Bildung erkennen lassen.

Neben dem aktuell noch vielerorts bestehenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarf, ist der Landkreis Hildesheim zudem besonders aufgrund

– sich erheblich verändernden Schülerzahlen,

– einer sich verändernden Bildungslandschaft,

– geänderter Anforderungen an das System „Schule“ und

– einer sich wandelnden Nachfrage

mit einem enormen Veränderungserfordernis konfrontiert gewesen. Diese Konfrontation wird sich verschärfen.
Die bereits kontinuierlich fortgeschriebene Schulentwicklungsplanung verdeutlicht dieses.
Dabei gilt es an den unterschiedlichen Standorten häufig ähnliche Problemstellungen und Herausforderungen zu bewältigen.

Mit der Beschreibung

wichtiger Prinzipen für den Schulbau im Landkreis Hildesheim,

  • Empfehlungen zur räumlichen Organisation und
  • der Gestaltung und Ausstattung von Schulen,
  • Hinweisen zu spezifischen Raumbedarfen für ausgewählte Funktionsbereiche
  • sowie Anregungen zur Konzeption von Schulbauprozessen

könnten alle beteiligten Gruppen aus Schule, Politik, Verwaltung und Planung konkret unterstützt werden.
Zudem würde eine kreisweit gleichwertige Schulinfrastruktur gefördert werden und einheitliche Qualitätsstandards realisiert werden.

Eine solche Handreichung wurde im Bereich des Landkreises Darmstadt realisiert und dokumentiert vorbildlich eine zielorientierte Herangehensweise an eben diese Herausforderung.

Die Mehrheitsgruppe von SPD und CDU stellt daher folgenden Antrag:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt unter Abstimmung der Fachdienste Schule und Gebäudewirtschaft eine Schulbauleitlinie für den Landkreis Hildesheim zu erarbeiten und dem Schulausschuss zur Beratung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Berndt Seiler                                                 gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule                          Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion                                       CDU-Kreistagsfraktion

 


Arbeitsmarkt im Rahmen des Jobcenters Hildesheim

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

 

Hildesheim, den 09.01.2017

 

 Arbeitsmarkt im Rahmen des Jobcenters Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zwischenzeitlich liegt der Entwurf des neuen Arbeitsmarktprogrammes vor. Mit dieser Handlungsrichtlinie werden Schwerpunkte für die Arbeit des Jobcenters Hildesheim festgelegt. In den kommenden Wochen soll dieses Arbeitsmarktprogramm verabschiedet werden.

Im Landkreis Hildesheim sind rund 5.500 Kinder in direktem oder über Bedarfsgemeinschaften in indirektem Bezug von SGB-II-Leistungen. In diesem Kreis der Bedarfsgemeinschaften ist zudem ein signifikanter Anteil von Alleinerziehenden festzustellen. In dem vorgelegten Entwurf zum hiesigen Arbeitsmarktprogramm ist kein besonderer Förderschwerpunkt und keine differenzierte Betrachtung dieser Bedarfsgemeinschaften zu erkennen.

Für die erfolgreiche Arbeit des Jobcenters und eine deutliche Verringerung der Anzahl von Kindern in Abhängigkeit zur SGB-II-Leistung wird hier jedoch ein dringender Handlungsbedarf gesehen.

Die Mehrheitsgruppe von SPD und CDU bittet Sie daher, auf eine dahingehende Ergänzung des Arbeitsmarktprogrammes hinzuwirken, dass künftig die zahlenmäßige Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften im SGB II mit Kindern deutlich dargestellt  und konkrete Fördermaßnahmen für diese Bedarfsgemeinschaften entwickelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Iris Siekiera                                             gez. Martina Wiegand
Arbeitssprecherin                                          Arbeitskreissprecherin
SPD-Kreistagsfraktion                                 CDU-Kreistagsfraktion


WLAN-Hotspots im Landkreis Hildesheim

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o.V. i. A.

Hildesheim, den 06.01.2017

 

WLAN-Hotspots im Landkreis Hildesheim

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zwischenzeitlich ist allgemein bekannt und unstrittig, dass eine leistungsfähige und zuverlässige Internetanbindung für die Gesellschaft von herausragender Bedeutung ist. Nicht zuletzt daher wird seitens der europäischen Kommission ein strategischer Ausbau  von sogenannten hochleistungsfähigen Netzanbindungen von allen EU-Staaten gefordert.

Im Rahmen dieses Aktionsplanes „5G für Europa“ ist auch zwischen Bund und Ländern eine Initiative entwickelt worden, die unter der Bezeichnung „Wifi4EU“ rund 120 Millionen Euro zur Verfügung stellt, damit bei kommunalen Gebietskörperschaften für den Bürger kostenlose öffentliche WLAN-Zugangspunkte eingerichtet werden können.

Damit sollen in der ersten Phase Zugangspunkte in Zentren des lokalen öffentlichen Lebens finanziell unterstützt werden, dabei sollen auch an zugänglichen Orten im Freien solche WLAN-Hotspots entstehen. Aktuell erfolgt diesbezüglich noch eine Beratung im Deutschen Bundesrat.

Andere Gebietskörperschaften haben zwischenzeitlich den Handlungsbedarf diesbezüglich erkannt und haben eigenständig begonnen, erste öffentliche WLAN-Hotspots zu realisieren. Mit dieser Realisierung wird eine wesentliche Anforderung einer positiven gesellschaftlichen Entwicklung erfüllt und damit auch für die Attraktivität der jeweiligen Region maßgeblich gesteigert.

Um eine mögliche Initiative diesbezüglich für den Landkreis Hildesheim zu erarbeiten, beantragt die Mehrheitsgruppe von SPD und CDU die Aufnahme des Tagesordnungspunktes

Öffentliche WLAN-Hotspots im Landkreis Hildesheim auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Kreisentwicklung und Bau zu nehmen.

Weitergehend bitten wir um einen ersten Sachstandsbericht zu folgenden Fragestellungen:

  1. Gibt es im Kreisgebiet seitens des Landkreises Hildesheim bereits eingerichtete öffentliche WLAN-Zugangspunkte?
  1. Hat die Verwaltung diesbezüglich bereits Planungen angestellt? Wenn ja, wie sehen diese aus?
  1. Welche kreisangehörigen Gemeinden bieten an welchen Stellen öffentliche WLAN-Zugangspunkte in ihrem Zuständigkeitsbereich an?
  1. Der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung war zu entnehmen, dass im Landkreis Wolfenbüttel bereits konkrete Pläne zur Realisierung öffentliche WLAN-Hotspots in der Umsetzungsphase sind. Ist dieses „Modell Wolfenbüttel“ auf den Landkreises Hildesheim übertragbar? Hat die Verwaltung schon Gespräche mit den kreisangehörigen Kommunen u.a. auch über mögliche Standorte geführt?
  1. Welche Kosten sind mit a) der Einrichtung und b) dem Betrieb eines öffentlichen WLAN-Zugangspunkte verbunden und welche Fördermittel stehen dafür zur Verfügung?
  1. Sind beim Betrieb von öffentlichen WLAN-Zugangspunkten Sicherheitsvorkehrungen gegen eine missbräuchliche Nutzung erforderlich?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                           gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender                               Fraktionsvorsitzender
SPD-Kreistagsfraktion                              CDU-Kreistagsfraktion


Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwereks Siegfried-Giesen

Herrn
Landrat
Olaf Levonen

o. V.i.A.

Hildesheim, den 09.01.2017

 

Vorbehaltsbeschluss nach § 58 Abs. 3 NKomVG;
Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfried-Giesen der Kali + Salz AG in den Gemeinden Giesen/Sarstedt; Erteilung des Einvernehmens nach § 19 Abs. 3 WHG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt

„Vorbehaltsbeschluss nach § 58 Abs. 3 NKomVG; bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zur Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfried-Giesen der Kali + Salz AG in den Gemeinden Giesen/Sarstedt; Erteilung des Einvernehmens nach § 19 Abs. 3 WHG“

in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Hildesheim behält sich zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Wiederinbetriebnahme des Hartsalzbergwerkes Siegfried-Giesen der Kali + Salz AG in den Gemeinden Giesen/Sarstedt die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens nach § 19 WHG für die Erlaubnis zur Abwassereinleitung in die Innerste und zu anderen wasserrechtlichen Erlaubnissen vor.

Begründung:

Die grundsätzliche Bedeutung und Dimension des hier in Rede stehenden Vorhabens rechtfertigen es, dass sich der Kreistag die Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens zu wasserrechtlichen Erlaubnissen vorbehält. Dafür sprechen insbesondere die folgenden fünf Aspekte.

  1. Das weltweit tätige Unternehmen K+S plant mit der Reaktivierung des
    Hartsalzbergwerkes eine auf Jahrzehnte ausgerichtete Kaliproduktion am Standort Sarstedt/Giesen. Dies ist wie jeder Auf- oder Ausbau des produzierenden Gewerbes grundsätzlich zu begrüßen.

Das für die Reaktivierung erforderliche bergrechtliche Planfeststellungsverfahren des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie ist jedoch mit besonderer Sorgfalt, größtmöglicher Transparenz und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten, denn Bergbaubetriebe verursachen Gefahren, Umweltbelastungen und Veränderungen des Landschaftsbildes; zudem hat die Kaliindustrie zum Teil erhebliche Altlasten erzeugt.

Wasserrechtliche Erlaubnisse können im Rahmen des genannten Verfahrens nur im Einvernehmen mit dem Landkreis Hildesheim, der untere Wasserbehörde, erfolgen. Der Landkreis ist daher vornehmlich dafür verantwortlich, dass bei der Errichtung und dem Betrieb neuer Bergwerke die Gewässerschutzvorschriften sorgfältig beachtet und eingehalten werden; dies gilt insbesondere für die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (WRRL) und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). mehr…