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Rückwirkende Senkung der Kreisumlage; Antrag gem. § 7 GO

 

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim   

                                                                                           Hildesheim, 22.05.2015

Antrag gem. § 7 GO;
Rückwirkende Senkung der Kreisumlage

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

 

wir beantragen:

  1. den TOP “Rückwirkende Senkung der Kreisumlage zum 01.01.2015“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschuss für Finanzen und innere Dienste, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
  2. Hierzu wird folgender Antrag gestellt:
    Die Kreisumlage wird gem. § 15 Abs. 3 S. 5 NFAG rückwirkend zum 01.01.2015 um 0,8 Prozentpunkte auf den bis dahin geltenden Umlagesatz von 55,0 Prozentpunkten gesenkt.

Begründung:

Zur Deckung seines Finanzbedarfs kann der Kreis eine Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden erheben.

Noch immer gilt grundsätzlich, dass eine Kreisumlage, nur dann und in der Höhe erhoben werden darf, wenn die Kreiseinnahmen aus Entgeltabgaben und Steuern für den Finanzbedarf nicht ausreichen.

Es handelt sich um ein subsidiäres Restfinanzierungsmittel, das unmittelbar in die Haushalte der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eingreift.

Der Landkreis Hildesheim hat trotz eines landesweiten Spitzenwertes zum Haushaltsjahr 2015 seine Umlage erneut erhöht.
Im Herbst des vergangenen Jahres ist aufgrund der behaupteten und mehrfach geänderten angeblichen verschärften Finanzlage eine problematische Haushaltssituation seitens der Kreisverwaltung dargestellt worden.

Diese sollte sich auch auf das Folgejahr auswirken, es sei mit einem erheblichen Defizit zu rechnen. Der Landrat hatte zunächst sogar eine Erhöhung der Kreisumlage von 55,0 auf 57,0 Prozentpunkte für nötig erachtet, was aufgrund des parteiübergreifenden Widerstandes nicht durchsetzbar war. Der Kreistag beschloss allerdings die Erhöhung der Kreisumlage von 55,0 auf 55,8 Prozentpunkte.
Das Haushaltsjahr 2014 schließt nunmehr mit einem zweistelligen Überschuss in Millionenhöhe ab.

Aufgrund der jeweiligen weit überschießenden Haushaltsabschlüsse in den vergangenen Jahren ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Kalkulationen des Landkreises entweder fehlerhaft sind, viel zu konservative Annahmen zu Grunde legen oder sogar nach politischen Vorgaben erstellt werden.

In jedem Fall ist die Rechtfertigung für die angehobene Kreisumlage für 2015 entfallen.

 Mit freundlichen Grüßen                           Mit freundlichen Grüßen                              

gez. Christian Berndt                                  gez. Dr. Bernd Fell
Vorsitzender                                                stellv. Vorsitzender
der Gruppe CDU/FDP                               der Gruppe CDU/FDP                          

 

 

 


Mindestausstattung und Finanzierung der KiTas; Antrag zur TO gem. § 7 GO und gem. § 18 GO

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 GO und Anfrage gem. § 18 GO  Mindestausstattung und Finanzierung der KiTas

                                                                                   Hildesheim, 13.05.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt “Mindestausstattung und Finanzierung der KiTas“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Sozialausschusses aufzunehmen.

Begründung:
Die Hildesheimer Allgemeine berichtete am 07. und 09. Mai über einen Erlass des Kultusministeriums aus dem Jahre 1993, der die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichte, bestimmte personelle Mindestanforderungen einzuhalten und eine angemessene Vertretungskapazität (sog. Feuerwehrkräfte) vorzuhalten. Hierzu werden von der Presse sinngemäß folgenden Äußerungen aus der Hildesheimer Stadtverwaltung wiedergegeben: Die Verwaltung der Stadt Hildesheim habe die Regelung wie in anderen Gemeinden mit Wissen des Landes nicht ausreichend umgesetzt. Die Stadtverwaltung kritisiere nicht, wenn das Kultusministerium nun die Umsetzung des Erlasses verlange, dessen Umsetzung erfordere jedoch bis zu 40 zusätzliche Kräfte und Kosten bis zu 1,8 Mio. € im Jahr; man könne froh sein, bisher die 1,8 Mio. € gespart zu haben.

 Der Landtagsabgeordnete Herr Lynack – so die Presse – gehe davon aus, dass die Landesregierung seinerzeit (1993) durch den Finanzausgleich dafür gesorgt habe, dass die Kommunen die Stellen (für die Feuerwehrkräfte) finanzieren können.

 Sehr geehrter Herr Wegner,
die o. a. Presseberichte skizzieren einen seltsamen Sachverhalt und vermitteln den Eindruck, die Gemeinden seinen zur Umsetzung und Finanzierung von Forderungen hinsichtlich der personellen, sächlichen oder sonstigen Ausstattung von KiTas verpflichtet, die nicht durch Gesetz oder Verordnung, sondern durch einen Erlass bestimmt seien. Im Übrigen könnten oder würden Beamte des Kultusministeriums darüber entscheiden, ob solche Vorgaben einzuhalten sind.

Ferner berichtet die Presse, nach Angaben der Hildesheimer Stadtverwaltung habe das Land die unzureichende Umsetzung der Forderung zum Einsatz von Feuerwehrkräften bisher stets akzeptiert, und der Landtagsabgeordnete Herr Lynack wird zu dieser Forderung mit den Worten zitiert: „Sie ist nur nicht umgesetzt worden. Hier nicht, aber auch in einigen anderen Kommunen nicht.“ Im Gegensatz dazu – so die Presse – behaupte das Kultusministerium, man hätte nicht gewusst, dass Kommunen die Forderung ignorieren, fehlende KiTa-Erzieher bereits vom ersten Tag an zu ersetzen.

Im Interesse des Landkreises und der Städte und Gemeinden, die die hier in Rede stehenden Aufgaben vom Landkreis übernommen haben, ist im Sozialausschuss des Landkreise Klarheit über die zwingend erforderliche Ausstattung der KiTas und den Inhalt des o. a. Erlasses zu schaffen sowie die Beteiligung des Landkreises und des Landes an den KiTa-Kosten zu erörtern. Ferner ist zu prüfen, in welchem Umfang an die Gemeinden Ausgleichszahlungen, die unabhängig von der KiTa-Vereinbarung bezahlt werden können, insbesondere für erheblich steigende Personalkosten zu zahlen sind. mehr…


Antrag zum Ausstattungsstand der naturwissenschaftlichen Fachräume in den Kreisschulen

 

Landkreis Hildesheim                                   
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                                       Hildesheim, 24.04.2015
Ausstattung der naturwissenschaftlichen Fachräume der kreiseigenen Schulen;
Antrag der Gruppe CDU/FDP an den Schulausschuss am 07.05.2015
gem. § 7 Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Bedeutung der sog. MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) Fächer für ein Land, das insbesondere von technischen Innovationen lebt, ist allgemein anerkannt. Es kommt darauf an, das Interesse der Schülerschaft an diesen Bereichen zu wecken oder zu stärken. Dies kann aber nur mit einer nutzbaren, Praxisbezüge aufzeigenden Ausstattung der Schulen gelingen.

Aktuell hat die Besichtigung der naturwissenschaftlichen Fachräume der IGS Bad Salzdetfurth am 24.03.2015 deutlich gemacht, dass selbst an dieser Schule, in die bereits erhebliche Investitionen des Kreises geflossen sind, ein Umbau des naturwissenschaftlichen Bereichs erforderlich ist. Der Einblick in die Sammlungen der Naturwissenschaften zeigte insbesondere auch, dass eine Überprüfung und Ergänzung der Gerätschaften in den Naturwissenschaften notwendig ist.

In den Naturwissenschaften – Physik, Chemie, Biologie – und im Fach Informatik sind in den letzten Jahren neue und verbindliche Kerncurricula für die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarbereiche I und II erstellt worden. Einige der Schwerpunkte des Unterrichtens in den Naturwissenschaften und im Fach Informatik sind insbesondere das Erreichen prozessbezogener Kompetenzen, die Erkenntnisgewinnung bei naturwissenschaftlichen Fragestellungen und die Erfassung der Bedeutung des Experimentierens. Hierbei sollen Schülerinnen und Schüler aktiv handelnd tätig werden.

Es stellt sich die Frage, ob die Sammlungen und Ausstattungen der allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Hildesheim den Anforderungen der Kerncurricula insbesondere mit Blick auf Schülerexperimente genügen. Zu prüfen ist, ob mit den zugewiesenen Mitteln des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts Defizite ausgeglichen und Neuanschaffungen getätigt werden können. Insbesondere Schulen mit kleinen Schülerzahlen verfügen über sehr überschaubare Budgets, sind aber gehalten, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Antrag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen:

  • welche Anforderungen entsprechend der Kerncurricula in den Naturwissen-
    schaften und im Fach Informatik für den naturwissenschaftlichen Unterricht
    an den allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises
    Hildesheim bestehen,
  • welche Gerätschaften und Materialien u.a. für Demonstrations- und
    Schülerexperimente hierfür erforderlich sind,
  • wie der Ausstattungsstand der Schulen hierzu ist, insbesondere ob und welche
    Geräte und Materialien, die zur Umsetzung der Kerncurricula notwendig sind, fehlen oder ergänzt werden müssen,
  • welche Mittel die Schulen benötigen, um dieses etwaige Fehlen auszugleichen
    (Gesamtkosten je Schule),
  • welche Mittel den Schulen grundsätzlich in ihrem Budget für diese Aufgaben
    zur Verfügung stehen.
  1. Das Thema wird auf die Tagesordnung des nächsten Schulausschusses aufgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen                                       Mit freundlichen Grüßen                                
gez. Reinhard Weddig                                            gez. Reimund Kaune
Kreistagsabgeordneter                                           Sprecher für Schule, Bildung und Kultur
der CDU-Kreistagsfraktion                                    der CDU-Kreistagsfraktion

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Bernd Fell
Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP


Antwort zum Ausbau A7 und PAK-Belastung der Böden

2015_03_23_Antwort_zum Antrag und Anfrage_Ausbau A7_PAK_Belastung der Böden1


Beratung zur Giftstoffbelastung der neu ausgebauten A7 im Bereich Bockenem

Antrag zur Aufnahme eines Beratungspunktes in die Tagesordnung
im Ausschuss für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Umwelt (Ausschuss 3)
gem. 23 GO                                                                                                                                          

                                                                                  Hildesheim, den 17.02.2015

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

wir bitten, den Beratungspunkt „Belastung der neu ausgebauten A7 mit Giftstoffen“ im Bereich Bockenem in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des A 3 (Umweltausschuss) am Montag, den 02.03.2015 aufzunehmen. Gleichzeitig bitten wir um schriftliche Beantwortung und Erläuterung in der Sitzung, insbesondere zu folgenden Fragen:

 

  • Welche PAK wurden in relevanten Konzentrationen festgestellt und wie hoch sind diese Konzentrationen?
  • Wie hoch sind die zulässigen Grenzwerte für die dort festgestellten PAK?

 

  • Seit wann und von wem liegen Informationen über die Kontaminierungen
    vor? Weshalb ist weder der Umweltausschuss, noch der Kreisausschuss am
    09.02.15 oder der Kreistag am 12.02.15 in Kenntnis gesetzt worden?

 

  • Wann und in welcher Form ist der Landkreis bei dem Ausbau der A7
    beteiligt worden? Sind im Rahmen des Ausbauverfahrens Auflagen für die
    Lagerung und Zusammensetzung des Fahrbahnmaterials gemacht worden?
    Wenn nein, warum nicht?

 

  • Hat es andere Auflagen gegeben? Wenn nein, warum nicht?

 

  • Welche Behörden sind für die Bau- und Umweltüberwachung zuständig,
    welche Kontakte gab es zu diesen Behörden?

 

  • Hat es eine Abnahme durch andere Behörden gegeben und ist der Landkreis hierüber informiert worden? Wenn nein, warum nicht?

 

  • Wie, wohin und wann soll das belastete Material entsorgt werden? Werden
    dafür Deponien des Landkreises Hildesheim in Anspruch genommen, welchen Einfluss hat dies dann ggf. auf die Deponiekapazitäten?
    Wie lange dauert die Sanierung und wer kommt für die Kosten auf?
  • Welche Einsätze von Feuerwehren hat es im betroffenen Bereich in der
    letzten Zeit gegeben, welche Gesundheitsgefahren sehen Sie durch die
    Einsätze?
  • Hat der Landkreis weitere Informationen zu der Baumaßnahme, die der
    Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind? Wenn ja, welche?

 Mit freundlichen Grüßen                    Mit freundlichen Grüßen                              
gez.Ralf- M. Lehne                               gez. Dr. Bernd Fell
Wirtschaftspolitischer Sprecher            Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP                         der Gruppe CDU/FDP

 


Konsolidierungsmaßnahmen zur Reduzierung von Fehlbeträgen im Haushalt

Herrn
Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

                                                                                            Hildesheim, 12.02.2015

 

Konsolidierungsmaßnahmen zur Reduzierung der Fehlbeträge in den Haushaltsjahren 2015 ff.; Antrag zur Beratung der Haushaltssatzung 2015 und der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung in der Sitzung des Kreistages am 12.02.2015 – Vorlage 772/XVII-2
Antrag gem. § 9 GO

 

Sehr geehrter Herr Landrat,
dieser Antrag ersetzt die Anträge der CDU/FDP vom 26.11.2014 – Haushaltsplan-Entwurf 2015; Globale Minderausgabe (Vorlage: 217/XVII) und des Bündnisses vom 27.01.2015 – Reduzierung der Fehlbeträge in den Haushaltsjahren 2015 ff (Vorlage: 232/XVII).

 

 

  1. Der Kreistag strebt an, weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen zur Reduzierung der Fehlbeträge in den Haushaltsjahren 2015 ff. zu realisieren.
  2. Mit diesem Ziel richtet er eine Arbeitsgruppe ein, die entsprechende Vorschläge der Verwaltung entgegennimmt und eigene erarbeitet.
  3. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Verwaltung und der Fraktionen/Gruppen/fraktionslosen Mitglieder des Kreistages.
  4. Vorschläge werden dem Kreistag zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt.
  1. Über alle Ausgabeansätze des Haushaltes 2015 wird eine globale Minderausgabe von einem Prozent der Ansätze verhängt, die zum Ende des Haushaltsjahres zu erbringen ist. Bis dahin wirkt sie als Haushaltssperre in entsprechender Höhe.
  2. Die Maßnahme ist durch Ausbringung eines verbindlichen Haushaltsvermerks im Haushaltsplan abzusichern.
  3. Durch die titelscharfe Ausbringung von Einsparvorschlägen der Arbeitsgruppe verringert sich die globale Minderausgabe jeweils entsprechend.

 

 

Nach der o. a. Vorlage wird für das Haushaltsjahr 2015 noch immer ein Fehlbetrag in Höhe von 809.100 € ausgewiesen. Dieser erhöht sich deutlich, sofern der Kreistag den zwischenzeitlichen Anträgen der Mehrheitsgruppe SPD – Bündnis90/Die Grünen folgt. Für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 steigen die Fehlbeträge sogar auf 3.317.000 €, 5.207.100 € und 7.678.300 €. Trotz dieser problematischen Haushaltsentwicklung ist lediglich vorgesehen, das bisherige Haushaltssicherungskonzept unverändert fortzuschreiben. Dieses ist nicht akzeptabel.
Die zwischenzeitlichen Verbesserungen sind ausschließlich auf höhere Einnahmen von rund 5,3 Mio. € zurückzuführen. Unter anderem soll zu Lasten der Städte und Gemeinden die Kreisumlage erhöht werden. Eine solche Belastung kann nur dann in Betracht kommen, wenn der Landkreis intensiv die Ansätze für seine Ausgaben untersucht und ggf. mögliche Reduzierungen umsetzt. Im Hinblick auf die negative Entwicklung in den Folgejahren ist es unerlässlich, frühzeitig zu reagieren und nicht wie jetzt lediglich höhere Einnahmen einzuplanen oder zu erwarten.
Ziel muss es bleiben, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die zu erledigenden Aufgaben zu bewältigen und nach Möglichkeit die aufgelaufenen Schulden zu tilgen um Handlungsspielräume zu erhalten und zurück zu gewinnen.
Eine globale Kürzung ist daher angemessen und in der beantragten Höhe auch gerechtfertigt, eine genae Ausweisung von Einsparungen soll daneben möglich bleiben.

                                       Mit freundlichen Grüßen 

gez. Christian Berndt     gez. Dr. Bernd Fell        gez. Josef Stuke
Fraktionsvorsitzender            FDP                        Bündnis für den LK Hildesheim
der CDU-Kreistagsfraktion


Einrichtung fünf befristeter Stellen für Betreuung und Integration von Flüchtlingen/Asylbewerbern

Herrn
Landrat Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildlesheim

                                                                                         Hildesheim, 12.02.2015
Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf gem. § 9 Geschäftsordnung;

Fünf befristete Stellen für Integration und Betreuung von Asylbewerbern/Flüchtlingen vor Ort aus dem Stellenpool

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

 die Gruppe CDU/FDP stellt für die heutige Kreistagssitzung folgenden Antrag:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt, fünf zeitlich befristete Stellen für Integration und Betreuung von Asylbewerber/Flüchtlingen vor Ort, also ‚in der Fläche‘, einzusetzen.
Die Mitarbeiter werden dafür so schnell wie möglich umgesetzt.

Begründung:
Bereits in der Haushaltssitzung im Dezember 2013 für das Jahr 2014 hat die Gruppe CDU/FDP einen ähnlichen Antrag eingebracht, weil sich klar abzeichnete, dass sich auch im Jahr 2014 die Zahl der Asylsuchenden und Flüchtlinge verdoppelt. Dieser Fall ist absehbar bislang nicht nur eingetreten, sondern wird in 2015 noch höhere Ausmaße annehmen. Der Antrag wurde aber von der Mehrheitsgruppe abgelehnt.
Die Integrationskommission des Kreises Hildesheim hat auf Grund der dramatischen Situation bereits in ihrer Sitzung am 21. Januar 2014 folgenden einstimmigen Beschluss an den Kreistag gerichtet:
„Aufgrund der jetzigen Flüchtlingssituation sieht die Integrationskommission für den Landkreis Hildesheim dringenden Handlungsbedarf. Die Integrationskommission sieht die unmittelbare Notwendigkeit, dezentral, hauptamtliche Unterstützung in der „Fläche“ bereitzustellen. Die Integrationskommission bittet den Landkreis Hildesheim, kurzfristig entsprechende Maßnahmen einzuleiten und finanzielle Ressourcen bereitzustellen. Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. Hierzu bietet sich aus Sicht der Integrationskommission die nächste Sitzung des Kreistages am 24.03.2014 an.“
Der Ausschuss für Integration, Sicherheit und Ordnung hat sich in seiner Sitzung am 11. Februar 2014 diesem Antrag ebenfalls einstimmig angeschlossen.
An der inhaltlichen Begründung vom Dezember 2013 hat sich nichts geändert:

Auf Grund vieler Kriege, Bürgerkriege, Naturkatastrophen aber auch Hunger und Armut sind die Zahlen der Asylbewerber/Flüchtlingen in Deutschland in den letzten Monaten sprunghaft gestiegen. Nach allgemeiner Einschätzung wird diese Entwicklung auch in den nächsten Jahren anhalten. Durch diesen Umstand sind auch die Zuweisungen im Landkreis Hildesheim sehr gestiegen. Diese Entwicklung ist von der Bundesregierung und allen im Bundestag vertretenen Parteien gewollt. Die Umsetzung muss natürlich vor Ort erfolgen; sie darf nicht negiert werden.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weist der Landkreis den Asylbewerbern zur Erstversorgung Wohnraum zu. Die Asylbewerber werden nach einem Schlüssel auf die einzelnen Städte und Gemeinden im Landkreis verteilt.
Die CDU/FDP-Gruppe registriert mit großer Sorge, dass diese Asylbewerber dann oftmals völlig allein gelassen werden und auf sich gestellt sind. In den allermeisten Fällen sprechen sie kein Deutsch und werden zudem auch noch in kleinen Ortschaften untergebracht, in denen kostengünstiger Wohnraum frei steht.
Dieses hat u.a. zur Folge, dass an eine sinnvolle Integration dieses Personenkreises nicht zu denken ist, ehrenamtliche Helfer überlastet sind und auf der anderen Seite bei den Bürgern in den betroffenen Orten eine erhebliche Verunsicherung entsteht.
Der Landkreis muss der andauernden Situation endlich Rechnung tragen und für eine sinnvolle Integration und Hilfestellung sorgen. Gebraucht werden geschulte hauptamtliche Mitarbeiter vor Ort, die den Asylbewerbern und Flüchtlingen aktive Hilfestellung geben und die ehrenamtlichen Helfer unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen       
gez. Klaus Veuskens            
Sprecher für Sicherheit und            
Ordnung der CDU-Kreistagsfraktion           

Mit freundlichen Grüßen                            Mit freundlichen Grüßen    
gez. Christian Berndt                                   gez. Dr. Bernd Fell
Fraktionsvorsitzender                                Kreistagsabgeordneter                        
der Gruppe CDU/FDP                               der Gruppe CDU/FDP