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Beratung zur Giftstoffbelastung der neu ausgebauten A7 im Bereich Bockenem
Antrag zur Aufnahme eines Beratungspunktes in die Tagesordnung
im Ausschuss für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Umwelt (Ausschuss 3)
gem. 23 GO
Hildesheim, den 17.02.2015
Sehr geehrter Herr Landrat,
wir bitten, den Beratungspunkt „Belastung der neu ausgebauten A7 mit Giftstoffen“ im Bereich Bockenem in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des A 3 (Umweltausschuss) am Montag, den 02.03.2015 aufzunehmen. Gleichzeitig bitten wir um schriftliche Beantwortung und Erläuterung in der Sitzung, insbesondere zu folgenden Fragen:
- Welche PAK wurden in relevanten Konzentrationen festgestellt und wie hoch sind diese Konzentrationen?
- Wie hoch sind die zulässigen Grenzwerte für die dort festgestellten PAK?
- Seit wann und von wem liegen Informationen über die Kontaminierungen
vor? Weshalb ist weder der Umweltausschuss, noch der Kreisausschuss am
09.02.15 oder der Kreistag am 12.02.15 in Kenntnis gesetzt worden?
- Wann und in welcher Form ist der Landkreis bei dem Ausbau der A7
beteiligt worden? Sind im Rahmen des Ausbauverfahrens Auflagen für die
Lagerung und Zusammensetzung des Fahrbahnmaterials gemacht worden?
Wenn nein, warum nicht?
- Hat es andere Auflagen gegeben? Wenn nein, warum nicht?
- Welche Behörden sind für die Bau- und Umweltüberwachung zuständig,
welche Kontakte gab es zu diesen Behörden?
- Hat es eine Abnahme durch andere Behörden gegeben und ist der Landkreis hierüber informiert worden? Wenn nein, warum nicht?
- Wie, wohin und wann soll das belastete Material entsorgt werden? Werden
dafür Deponien des Landkreises Hildesheim in Anspruch genommen, welchen Einfluss hat dies dann ggf. auf die Deponiekapazitäten?
Wie lange dauert die Sanierung und wer kommt für die Kosten auf? - Welche Einsätze von Feuerwehren hat es im betroffenen Bereich in der
letzten Zeit gegeben, welche Gesundheitsgefahren sehen Sie durch die
Einsätze? - Hat der Landkreis weitere Informationen zu der Baumaßnahme, die der
Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind? Wenn ja, welche?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez.Ralf- M. Lehne gez. Dr. Bernd Fell
Wirtschaftspolitischer Sprecher Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Konsolidierungsmaßnahmen zur Reduzierung von Fehlbeträgen im Haushalt
Herrn
Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.02.2015
Konsolidierungsmaßnahmen zur Reduzierung der Fehlbeträge in den Haushaltsjahren 2015 ff.; Antrag zur Beratung der Haushaltssatzung 2015 und der Mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung in der Sitzung des Kreistages am 12.02.2015 – Vorlage 772/XVII-2
Antrag gem. § 9 GO
Sehr geehrter Herr Landrat,
dieser Antrag ersetzt die Anträge der CDU/FDP vom 26.11.2014 – Haushaltsplan-Entwurf 2015; Globale Minderausgabe (Vorlage: 217/XVII) und des Bündnisses vom 27.01.2015 – Reduzierung der Fehlbeträge in den Haushaltsjahren 2015 ff (Vorlage: 232/XVII).
- Der Kreistag strebt an, weitergehende Konsolidierungsmaßnahmen zur Reduzierung der Fehlbeträge in den Haushaltsjahren 2015 ff. zu realisieren.
- Mit diesem Ziel richtet er eine Arbeitsgruppe ein, die entsprechende Vorschläge der Verwaltung entgegennimmt und eigene erarbeitet.
- Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern der Verwaltung und der Fraktionen/Gruppen/fraktionslosen Mitglieder des Kreistages.
- Vorschläge werden dem Kreistag zeitnah zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Über alle Ausgabeansätze des Haushaltes 2015 wird eine globale Minderausgabe von einem Prozent der Ansätze verhängt, die zum Ende des Haushaltsjahres zu erbringen ist. Bis dahin wirkt sie als Haushaltssperre in entsprechender Höhe.
- Die Maßnahme ist durch Ausbringung eines verbindlichen Haushaltsvermerks im Haushaltsplan abzusichern.
- Durch die titelscharfe Ausbringung von Einsparvorschlägen der Arbeitsgruppe verringert sich die globale Minderausgabe jeweils entsprechend.
Nach der o. a. Vorlage wird für das Haushaltsjahr 2015 noch immer ein Fehlbetrag in Höhe von 809.100 € ausgewiesen. Dieser erhöht sich deutlich, sofern der Kreistag den zwischenzeitlichen Anträgen der Mehrheitsgruppe SPD – Bündnis90/Die Grünen folgt. Für die Haushaltsjahre 2016 bis 2018 steigen die Fehlbeträge sogar auf 3.317.000 €, 5.207.100 € und 7.678.300 €. Trotz dieser problematischen Haushaltsentwicklung ist lediglich vorgesehen, das bisherige Haushaltssicherungskonzept unverändert fortzuschreiben. Dieses ist nicht akzeptabel.
Die zwischenzeitlichen Verbesserungen sind ausschließlich auf höhere Einnahmen von rund 5,3 Mio. € zurückzuführen. Unter anderem soll zu Lasten der Städte und Gemeinden die Kreisumlage erhöht werden. Eine solche Belastung kann nur dann in Betracht kommen, wenn der Landkreis intensiv die Ansätze für seine Ausgaben untersucht und ggf. mögliche Reduzierungen umsetzt. Im Hinblick auf die negative Entwicklung in den Folgejahren ist es unerlässlich, frühzeitig zu reagieren und nicht wie jetzt lediglich höhere Einnahmen einzuplanen oder zu erwarten.
Ziel muss es bleiben, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln die zu erledigenden Aufgaben zu bewältigen und nach Möglichkeit die aufgelaufenen Schulden zu tilgen um Handlungsspielräume zu erhalten und zurück zu gewinnen.
Eine globale Kürzung ist daher angemessen und in der beantragten Höhe auch gerechtfertigt, eine genae Ausweisung von Einsparungen soll daneben möglich bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt gez. Dr. Bernd Fell gez. Josef Stuke
Fraktionsvorsitzender FDP Bündnis für den LK Hildesheim
der CDU-Kreistagsfraktion
Einrichtung fünf befristeter Stellen für Betreuung und Integration von Flüchtlingen/Asylbewerbern
Herrn
Landrat Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildlesheim
Hildesheim, 12.02.2015
Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf gem. § 9 Geschäftsordnung;
Fünf befristete Stellen für Integration und Betreuung von Asylbewerbern/Flüchtlingen vor Ort aus dem Stellenpool
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die Gruppe CDU/FDP stellt für die heutige Kreistagssitzung folgenden Antrag:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, fünf zeitlich befristete Stellen für Integration und Betreuung von Asylbewerber/Flüchtlingen vor Ort, also ‚in der Fläche‘, einzusetzen.
Die Mitarbeiter werden dafür so schnell wie möglich umgesetzt.
Begründung:
Bereits in der Haushaltssitzung im Dezember 2013 für das Jahr 2014 hat die Gruppe CDU/FDP einen ähnlichen Antrag eingebracht, weil sich klar abzeichnete, dass sich auch im Jahr 2014 die Zahl der Asylsuchenden und Flüchtlinge verdoppelt. Dieser Fall ist absehbar bislang nicht nur eingetreten, sondern wird in 2015 noch höhere Ausmaße annehmen. Der Antrag wurde aber von der Mehrheitsgruppe abgelehnt.
Die Integrationskommission des Kreises Hildesheim hat auf Grund der dramatischen Situation bereits in ihrer Sitzung am 21. Januar 2014 folgenden einstimmigen Beschluss an den Kreistag gerichtet:
„Aufgrund der jetzigen Flüchtlingssituation sieht die Integrationskommission für den Landkreis Hildesheim dringenden Handlungsbedarf. Die Integrationskommission sieht die unmittelbare Notwendigkeit, dezentral, hauptamtliche Unterstützung in der „Fläche“ bereitzustellen. Die Integrationskommission bittet den Landkreis Hildesheim, kurzfristig entsprechende Maßnahmen einzuleiten und finanzielle Ressourcen bereitzustellen. Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten. Hierzu bietet sich aus Sicht der Integrationskommission die nächste Sitzung des Kreistages am 24.03.2014 an.“
Der Ausschuss für Integration, Sicherheit und Ordnung hat sich in seiner Sitzung am 11. Februar 2014 diesem Antrag ebenfalls einstimmig angeschlossen.
An der inhaltlichen Begründung vom Dezember 2013 hat sich nichts geändert:
Auf Grund vieler Kriege, Bürgerkriege, Naturkatastrophen aber auch Hunger und Armut sind die Zahlen der Asylbewerber/Flüchtlingen in Deutschland in den letzten Monaten sprunghaft gestiegen. Nach allgemeiner Einschätzung wird diese Entwicklung auch in den nächsten Jahren anhalten. Durch diesen Umstand sind auch die Zuweisungen im Landkreis Hildesheim sehr gestiegen. Diese Entwicklung ist von der Bundesregierung und allen im Bundestag vertretenen Parteien gewollt. Die Umsetzung muss natürlich vor Ort erfolgen; sie darf nicht negiert werden.
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weist der Landkreis den Asylbewerbern zur Erstversorgung Wohnraum zu. Die Asylbewerber werden nach einem Schlüssel auf die einzelnen Städte und Gemeinden im Landkreis verteilt.
Die CDU/FDP-Gruppe registriert mit großer Sorge, dass diese Asylbewerber dann oftmals völlig allein gelassen werden und auf sich gestellt sind. In den allermeisten Fällen sprechen sie kein Deutsch und werden zudem auch noch in kleinen Ortschaften untergebracht, in denen kostengünstiger Wohnraum frei steht.
Dieses hat u.a. zur Folge, dass an eine sinnvolle Integration dieses Personenkreises nicht zu denken ist, ehrenamtliche Helfer überlastet sind und auf der anderen Seite bei den Bürgern in den betroffenen Orten eine erhebliche Verunsicherung entsteht.
Der Landkreis muss der andauernden Situation endlich Rechnung tragen und für eine sinnvolle Integration und Hilfestellung sorgen. Gebraucht werden geschulte hauptamtliche Mitarbeiter vor Ort, die den Asylbewerbern und Flüchtlingen aktive Hilfestellung geben und die ehrenamtlichen Helfer unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Veuskens
Sprecher für Sicherheit und
Ordnung der CDU-Kreistagsfraktion
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt gez. Dr. Bernd Fell
Fraktionsvorsitzender Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Baumaßnahmen in der IGS Bad Salzdetfurth vorerst stoppen
Herrn
Landrat Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 12.02.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die Gruppe CDU/FDP stellt für die heutige Kreistagssitzung folgenden Antrag:
In den Haushaltsplan 2015 wird ein Sperrvermerk bezüglich aller Investitions-mittel ausgebracht, die Baumaßnahmen für den Ausbau einer möglichen
gymnasialen Oberstufe an der IGS Bad Salzdetfurth betreffen.
Die Freigabe erfolgt durch den KT, sobald belegt ist, dass eine Oberstufe vor Ort zustande kommt und nachhaltig betrieben werden kann.Derzeit ist der Stand vor Ort völlig ungeklärt, zumindest der Beleg, dass dauerhaft ausreichende Schülerzahlen für den Betrieb einer Oberstufe erreicht werden, fehlt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Reimund Kaune
Sprecher für Schule, Bildung und Kultur
der CDU-Kreistagsfraktion
Aufgabengerechter Finanzausgleich
Herrn
Landrat Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Antrag zur TO gem. § 7 GO
Aufgabengerechter Finanzausgleich
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Aufgabengerechter Finanzausgleich“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
“Der Kreistag des Landkreises Hildesheim vertritt die Auffassung, dass das Land dem Landkreis nicht mehr im gebotenen Umfang Finanzmittel zur Verfügung stellt. Er bittet die Abgeordneten des Landtages, auf eine Beseitigung dieses Mangels hinzuwirken.“
Begründung:
Die den Landkreisen übertragenen oder zugewiesenen Aufgaben verursachen immer höhere Kosten. Besonders hohe Kosten und Kostensteigerungen verursachen seit Jahren die Sozialhilfeaufgaben (insbesondere durch den demografischen Wandel und die Änderungen des Familienbildes).
Nach Ermittlungen des Deutschen Landkreistages umfassen die Kreisausgaben zur Sozialen Sicherung teilweise bis zu 70 bis 80 % der Kreisetats. Diese Entwicklung zeigt für Niedersachsen auch die zweite Fortschreibung des Basisberichts mit den Schwerpunkten Sozialstruktur und Hilfen zur Erziehung sowie Qualitätsentwicklung (Publikationen der Landesregierung vom November 2014).
Da das Land die Finanzierung dieser Kostensteigerungen nicht bzw. nicht im gebotenen Umfang übernimmt, können viele Landkreise ihre Haushalte nicht mehr ausgleichen: trotz beachtlicher Schuldenberge, steigender Einnahmen, hoher Kreisumlagen, niedrigsten Zinsen, gedrosselter Personalausgaben, nur noch einem Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben und der Kreditfinanzierung von laufenden Aufgaben.
Dies führt dazu, dass viele Landkreise zur Finanzierung ihrer Aufgaben immer mehr die Gemeinden heranziehen, die sie nach § 3 NKomVG eigentlich zu unterstützen haben. Folglich können nun auch viele Gemeinden ihre Haushalte nicht mehr oder kaum noch ausgleichen, obwohl sie ihre Bürgerinnen und Bürger bereits jetzt mit hohen Steuern bzw. Abgaben belasten.
Diese Finanzierung von Landes- und Bundesaufgaben erzeugt einen stetig wachsenden Druck auf die Gemeindesteuerhöhe. Damit steht sie im Widerspruch zu dem von der Verfassung garantierten Recht auf kommunale Selbstverwaltung.
Dieser Zustand deutet zumindest darauf hin, dass der Landesgesetzgeber das Gebot eines aufgabengerechten Finanzausgleichs derzeit nicht ausreichend beachtet.
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt gez. Friedhelm Prior
Vorsitzender Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP
Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim
Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 GO;
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Hildesheim, 19.01.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Koordinierung des Hochwasserschutzes im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der übernächsten Sitzung des Ausschusses für Bau und Umwelt aufzunehmen.
Begründung:
Der Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim sollte möglichst zeitnah verbessert werden, um Hochwassergefahren zu mindern und Planungs-hindernisse für die Gemeinden zu beseitigen.
Seit geraumer Zeit ist hinreichend geklärt, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes grundsätzlich erforderlich sind.
Da der Landkreis es übernommen hat, die Planung der Hochwasserschutz-maßnahmen kreisweit zu koordinieren, hat er auch auf eine möglichst zeitnahe Durchführung solcher Maßnahmen hinzuwirken: insbesondere durch Beratung und sonstige Unterstützung der betroffenen Gemeinden:
Zur Vorbereitung auf die weiteren Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche einzelnen baulich-technischen Hochwasserschutzmaßnahmen müssen an welchen Stellen des Landkreises mit welchem ungefähren Kostenaufwand realisiert werden?
1.1 Welche dieser Maßnahmen sind in welcher Reihenfolge durchzuführen?
1.2 Welche dieser Maßnahmen können unabhängig voneinander getroffen
werden?
1.3 Für welche dieser Maßnahmen sind für wann Zuschüsse in welcher Höhe
zu erwarten?
1.4 Aus welchen Gründen darf mit welchen Maßnahmen derzeit nicht
begonnen werden?
2. Im Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Integration, Sicherheit und Ordnung vom 27.08.2013 wird angegeben: „Herr Basse erläutert ferner, die Wichtigkeit der Erhaltung und finanzielle Aufstockung des Förderprogramms für den Hochwasserschutz im Binnenland seitens des Landes Niedersachsen. Diesbezüglich sollen entsprechende Anträge über die kommunalen Spitzenverbände gestellt werden. An verschiedenen Gewässern, u. a. am Bruchgraben, an der Innerste und an der Leine sollen weitere Retentionsräume erkundet und eingerichtet werden. Entsprechende Gutachten befinden sich im Auftrag bzw. sind noch zu beauftragen. Hinsichtlich des Bruchgrabens ist festzuhalten, dass in landwirtschaftlichen Bereichen die Förderung zu erörtern ist. Bislang findet eine Förderung durch das Land nur zum Schutz bebauter Bereiche statt. Zur Förderung verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen sind im Haushalt 2014 des Landkreises Hildesheim Mittel i. H. v. 270.000 € vorgesehen“
2.1 In welchem Umfang sind die o. a. Haushaltsmittel für welche Maßnahmen
in Anspruch genommen worden?
2.2. Welche Haushaltsmittel sind für welche Hochwasserschutzmaßnahmen in
2015 eingeplant?
2.3 Welche Anträge sind von den kommunalen Spitzenverbänden mit welchen
Ergebnissen wann gestellt worden?
2.4 Welche Hochwasserschutzmaßnahmen im Binnenland (baulich-technische
Maßnahmen und Sicherung von Retentionsflächen) werden derzeit und
im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren gefördert? Ist in den
kommenden Jahren mit höheren Zuwendungen des Landes zu rechnen?
2.5 Welche Retentionsflächen sind
a) insgesamt und
b) seit der o. a. Sitzung eingerichtet worden?
2.5.1 Welche dieser Retentionsflächen (Lage, Größe und Aufnahmevolumen
für Hochwasser) können für den Hochwasserschutz bereits jetzt
tatsächlich genutzt werden und welche dieser Retentionsflächen (Lage
und Größe) können derzeit aus welchen Gründen noch nicht für den
Hochwasserschutz genutzt werden?
2.5.2 Sollen oder müssen noch weiter Retentionsflächen eingerichtet werden
und welche Flächen (Lage, Größe und Aufnahmevolumen für
Hochwasser) sind dafür vorgesehen oder kommen dafür in Betracht?
2.5.3 Welche Kosten sind mit der Einrichtung und Nutzung Retentionsflächen
verbunden und wer hat diese Kosten zu tragen?
2.5.4 Wer hat auf welcher Grundlage zu beurteilen, in welchem Umfang
Retentionsflächen (Lage, Größe und Aufnahmevolumen) erforderliche
sind? Wo ist dargestellt, welcher Nutzen mit welchen Retentionsflächen
verbunden ist und zu welchen Ergebnissen die Kosten-Nutzen-Analyse
geführt hat?
2.5.5 Welche Gutachten zum Hochwasserschutz sind seit der Beratung am
27.08.2013 von wem in Auftrag gegeben worden und welche Gutachten
zu Hochwasserschutz sind noch in Auftrag zu geben?
3. Welche Verfahrensschritte zum Hochwasserschutz sind derzeit von Ihnen
vorgesehen?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Ralf-M. Lehne
Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP