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Abschaffung der Jagdsteuer
PRESSEMITTEIlUNG
Die CDU-Kreistagsfraktion will im Landkreis Hildesheim eine
Abschaffung der Jagdsteuer und hat dazu eine Abstimmung im nächsten
Kreistag beantragt. „Die Jagdsteuer ist ein Relikt aus alter Zeit“,
sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior. Heute sei es eine
öffentliche Aufgabe, z. B. die Ausbreitung invasiver Arten oder
Tierseuchen zu bekämpfen. Die Erfüllung dieser Aufgabe sei ohne
Unterstützung der Jäger überhaupt nicht möglich. Den durch die
Abschaffung der Steuer entfallenden Steuereinnahmen (ca. 140.000
Euro/Jahr) seien die Kosten gegenüberzustellen, die von Jägern bereits
seit Jahren zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben übernommen werden. Die
Abschaffung der Steuer verdiene, wie bereits in verschiedenen
Landkreisen geschehen, den Vorzug vor einer Steuerminderung, weil mit
der Abschaffung auch der Verwaltungsaufwand vollständig entfällt.
7 Fragen zur Fachschule für Holztechnik und Gestaltung
Herrn Landrat
Bernd Lynack
im Hause
Hildesheim, den 03.01.2022
Fachschule für Holztechnik und Gestaltung
Anfrage nach § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu der o. a. Fachschule bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist der Landkreis Hildesheim (im eigenen Wirkungskreis) nach §§ 101 und 102 NSchG Schulträger der „Fachschule für Holztechnik und Gestaltung“, die an eine berufliche Erstausbildung oder vergleichbare praktische Berufserfahrung anschließt und einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt?
- Erfüllt die „Fachschule für Holztechnik und Gestaltung“ ausschließlich den Auftrag als „berufsbildende Schule“ in Trägerschaft des Landkreises oder hat sich das Ausbildungsprofil dieser Fachschule mittlerweile so weit entwickelt, dass eine Zuständigkeit des Landkreises ggf. in Teilbereichen nicht mehr gegeben ist?
- Welche Kosten hat der Landkreis für diese Fachschule aufgrund welcher Verpflichtungen in den einzelnen Haushaltsjahren seit 2012 getragen und welche Kosten sind dafür in den jeweils nächsten fünf Jahren für welche einzelnen Maßnahmen a) zwingend erforderlich und b) nach derzeitiger Planung der Verwaltung wofür freiwillig aufzubringen?
- Welche Aufwendungen hat der Landkreis Hildesheim aufgrund welcher Verpflichtungen in den einzelnen Jahren seit 2012 für die Gebäudeunterhaltung und die Wartung der technischen Einrichtungen geleistet, inklusive des maschinellen Holzbearbeitungsparks?
- Welche baulich-technischen Unterhaltungsmaßnahmen sind von der Verwaltung in den nächsten fünf Jahren für wann geplant und wie sind die dafür erforderlichen Mittel im Haushaltsplan berücksichtigt?
- Ist der Landkreis Hildesheim Eigentümer der für die Fachschule genutzten Liegenschaft? Schließt dies den Grund und Boden ein?
- Von wem ist es auf welcher Grundlage und in welchem Umfang Dritten seit wann gestattet, den Maschinenpark sowie die Räumlichkeiten und Einrichtungen der Anlage zu nutzen? Wie und in welchem Umfang kann die Anlage ganz oder teilweise für andere Einrichtungen genutzt werden, für die der Landkreis Schulträger ist?
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der
CDU-Kreistagsfraktion
Gymnasium Michelsenschule
Herrn Landrat
Bernd Lynack
im Hause
Hildesheim, den 06.12.2021
Gymnasium Michelsenschule
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir beantragen, den Beratungspunkt „Gymnasium Michelsenschule“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 06.12.2021 und der Sitzung des Kreistages am 09.12.2021 von der Tagesordnung zu nehmen.
Für den Fall, dass dieser Vorschlag keine Mehrheit findet, übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Unter Hinweis auf die Vorlage 59/XIX vom 17.11.2021 beauftragt der Kreistag die Verwaltung, die Stadt Hildesheim zu bitten, das gemeindliche Vorkaufsrecht zu Gunsten des Landkreises Hildesheim kurzfristig auszuüben. Die im Zusammenhang damit noch erforderlichen Beschlüsse soll der Kreisausschuss treffen. Eine Übersicht dazu (einschl. Zeit- und Ablaufplan) soll dem Kreisausschuss in einer der nächsten Sitzungen vorgelegt werden.
Begründung zur Verweisung in die Fachausschüsse:
Der Hauptausschuss/Kreisausschuss hat gem. § 76 Abs. 1 NKomVG die Beschlüsse der Vertretung vorzubereiten und gem. Abs. 6 dieser Vorschrift auf eine aufeinander abgestimmte Tätigkeit der Ausschüsse hinzuwirken.
Ergänzend dazu verweist Mielke in seinem Kommentar zu § 85 NKomVG unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 71, 72 und 76 NKomVG auf die entsprechenden Aufgaben des HVB:
„In Angelegenheiten, in denen der Hauptausschuss nur mit Empfehlungen vorbereitend für die Vertretung tätig wird …, muss der HVB die zuständigen Ausschüsse beteiligen …, sofern die Vertretung nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt.“ Dabei ist der HVB an die Geschäftsordnung des Landkreises gebunden, die in § 25 Abs. 2 verlangt, dass die Sitzungen der Ausschüsse grundsätzlich öffentlich sind.
Der Kreisausschuss hat die hier in Rede stehende Angelegenheit in die Ausschüsse zu verweisen, denn der vorgesehenen Beschlussfassung im Kreistag steht entgegen, dass die Angelegenheit in den Fachausschüssen bisher nur nicht öffentlich behandelt worden ist. Das allgemeine Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie und hier konkret § 25 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages verlangen eine öffentliche Behandlung.
Der Öffentlichkeitsgrundsatz gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen auch des Kommunalrechts, in den nicht eingegriffen werden darf. Die Einhaltung ist unverzichtbar (OVG Lüneburg vom 22.10.1986). Insbesondere gemessen daran sind keine Gründe erkennbar oder von der Verwaltung vorgetragen worden, die einer öffentlichen Beratung der o. a. Angelegenheit in den Fachausschüssen entgegenstehen.
Zudem ist grundsätzlich anzumerken: Wer das Öffentlichkeitsprinzip in den Fachausschüssen untergräbt, der entwertet die Ausschussarbeit der Abgeordneten, der stellt den Sinn und Zweck der Ausschussarbeit insgesamt infrage, der beseitigt die öffentliche Auseinandersetzung von Abgeordneten über widerstreitende Interessen und damit einen Wesensgehalt unserer Demokratie.
Begründung für eine Ausübung des Vorkaufsrechts:
Der Schulstandort Michelsen ist ein innerstädtischer Schulstandort, umgeben von verdichteter Bebauung; ihr Außenstandort (Brauhausschule) hat z. T. erhebliche bauliche Mängel. Seit Jahren erfolgt Unterricht auch in Containern: mit allen Nachteilen für die Schülerschaft.
Mit dem Wegzug der Harzwasserwerke und dem Zuerwerb dessen Grundstücks besteht die einmalige Chance, den Schulstandort Michelsen nachhaltig an einem Standort zu sichern (Konzentrationswirkung). Das Grundstücksareal bietet aufgrund der Größe mehr innerstädtische Grünflächen und viele Möglichkeiten der Planungen; dies führt zu Vorteilen bei den Baukosten.
All diese Vorteile rechtfertigen eine Kapitalbindung für den Grundstückserwerb und gebieten ein schnelles Handeln.
Mit freundlichem Gruß
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der
CDU-Kreistagsfraktion
Paul-Feindt-Stiftung
Herrn Landrat
Bernd Lynack
im Hause
Hildesheim, den 06.12.2021
Paul-Feindt-Stiftung
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir beantragen, den Beratungspunkt „Paul-Fendt-Stiftung“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 06.12.2021 von der Tagesordnung zu nehmen.
Begründung:
Die Angelegenheit ist nicht beschlussreif, weil dazu keine öffentliche Beratung in den Fachausschüssen erfolgt ist.
Mielke schreibt in seinem Kommentar zu § 85 NKomVG unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 71, 72 und 76 NKomVG und die entsprechenden Aufgaben des HVB:
„In Angelegenheiten, in denen der Hauptausschuss nur mit Empfehlungen vorbereitend für die Vertretung tätig wird …, muss der HVB die zuständigen Ausschüsse beteiligen …, sofern die Vertretung nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt.
Wo der Hauptausschuss selbst abschließend entscheide, soll der HVB die Ausschüsse der Vertretung beteiligen … Das nicht zu tun, ist nur in besonders gelagerten Fällen zulässig, z.B. bei großer Eilbedürftigkeit oder besonderer Vertraulichkeit einer Angelegenheit.“
Bei der Beteiligung der Ausschüsse ist der HVB an die Geschäftsordnung des Landkreises gebunden, die in § 25 Abs. 2 verlangt, dass die Sitzungen der Ausschüsse grundsätzlich öffentlich sind.
Der Kreisausschuss hat die hier in Rede stehende Angelegenheit in die Ausschüsse zu verweisen, weil die Angelegenheit in den Fachausschüssen bisher nur nicht öffentlich behandelt worden ist. Das allgemeine Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie und hier konkret § 25 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages verlangen eine öffentliche Behandlung.
Der Öffentlichkeitsgrundsatz gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen auch des Kommunalrechts, in den nicht eingegriffen werden darf. Die Einhaltung ist unverzichtbar (OVG Lüneburg vom 22.10.1986). Insbesondere gemessen daran sind keine Gründe erkennbar oder von der Verwaltung vorgetragen worden, die einer öffentlichen Beratung der o. a. Angelegenheit in den Fachausschüssen entgegenstehen.
Zudem ist grundsätzlich anzumerken: Wer das Öffentlichkeitsprinzip in den Fachausschüssen untergräbt, der entwertet die Ausschussarbeit der Abgeordneten, der stellt den Sinn und Zweck der Ausschussarbeit insgesamt infrage, der beseitigt die öffentliche Auseinandersetzung von Abgeordneten über widerstreitende Interessen und damit einen Wesensgehalt unserer Demokratie.
Mit freundlichem Gruß
gez.Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der
CDU-Kreistagsfraktion
Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim – ZAH
Herrn Landrat
Bernd Lynack
im Hause
Hildesheim, den 06.12.2021
„Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim – ZAH“
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Beratungspunkt „Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim – ZAH“ der Sitzung des Kreisausschusses am 06.12.2021 (TOP 6.2 und 6.3) und des Kreistages am 09.12.2021 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
„Die Vertreter des Kreistages im Zweckverband Abfallwirtschaft Hildesheim – ZAH werden gebeten darauf hinzuwirken, dass die Rücklagen für Altlastenbeseitigung wieder aufgebaut werden.“
Mit freundlichem Gruß
gez.Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der
CDU-Kreistagsfraktion
Konzept zur Bekämpfung der Corona-Pandemie
Beschlussvorschlag für die Sitzung des Ausschusses Jugend, Soziales und Gesundheit, (TOP 3.1) sowie für die Sitzungen des Kreisausschusses am 06.12.2021 (TOP 4.1) und des Kreistages, am 09.12.2021 ( TOP 17) :
Die Verwaltung wird beauftragt, ein auf Dauer angelegtes Konzept zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu erarbeiten und dem Kreistag nach Beratung in den Fachausschüssen zur Entscheidung vorzulegen.
Die Erarbeitung des Konzepts soll in Abstimmung mit allen dafür relevanten Gruppen erfolgen (insbesondere mit den Städten, Gemeinden, Ärzten, Apotheken, mobile Impfteams usw.).
Unabhängig davon soll die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Sozialausschusses die Maßnahmen vorstellen, die sofort auf eine möglichst schnelle Erhöhung der Impfquote abstellen.
Dabei ist insbesondere anzugeben,
– welche unterstützenden Maßnahmen von welchen Stellen angeboten werden (insbesondere von den Kommunen, den Ärzten und von der Presse hinsichtlich Informationen an die Bevölkerung usw.) oder genutzt werden können,
– welche Maßnahme hinsichtlich einer dauerhaften Optimierung des Gesundheitsamtes (Organisation, Stellenplan, Haushaltsmittel) erforderlich sind,
– welche organisatorischen Maßnahmen für eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten vorgesehen sind,
– welche zusätzlichen Haushaltsmittel benötigt werden.
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichem Gruß
gez. Friedhelm Prior gez. Dirk Bettels
Fraktionsvorsitzender der Ausschussvorsitzender im
CDU-Kreistagsfraktion Ausschuss für Soziales,Jugend u. Gesundheit
Gymnasium Sarstedt, 2. Nachtragshaushaltssatzung
Herrn Landrat
Bernd Lynack
im Hause
Hildesheim, den 06.12.2021
Gymnasium Sarstedt, 2. Nachtragshaushaltssatzung
Vorlage 53/XIX und 58/XIX
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu den o.a.Tagesordnungspunkten des Kreisausschusses am 06.12.2021 und des Kreistages am 09.12.2021 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Den Beschlussvorschlägen der Verwaltung wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass der Kreistag über die Freigabe der Mittel für das Gymnasium Sarstedt und auch darüber entscheidet welche, Schule (insbesondere Beschreibung und Anforderungen) gebaut wird sowie auch darüber entscheidet, ob und ggf. welcher Auftrag an einen Totalunternehmer erteilt wird.
Mit freundlichem Gruß
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der
CDU-Kreistagsfraktion