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Übertragung der Gesellschafteranteile der Volkshochschule Hi gGMBH auf den Landkreis Hi
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
Hildesheim, 01.09.2021
Übertragung der Gesellschafteranteile der Volkshochschule Hildesheim gGmbH auf den Landkreis Hildesheim
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum o. a. Beratungspunkt der nächsten Sitzung des Kreisausschusses übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag zu den Bemühungen des Landkreises (LK) und der LK-Holding, vom Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V. (Verein) zumindest einen Geschäftsanteil der VHS gGmbH (VHS) zu kaufen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Kreistag in seiner übernächsten Sitzung einen Plan vorzulegen zur Gründung und zum Betrieb einer “Kreisvolkshochschule Hildesheim“ a) als neue gGmbH oder b) als Eigenbetrieb wie vor Gründung der VHS oder c) zunächst als Eigenbetrieb mit dem Ziel einer neuen gGmbH. Der Plan soll zu den Alternativen nach Buchstaben a) bis c) insbesondere enthalten
1.1 die Vor- und Nachteile,
1.2 einen Zeit- und Ablaufplan, der insbesondere die jeweils erforderlichen gesellschaftsrechtlichen Entscheidungen, Maßnahmen zurVorbereitung auf eine Kündigung (§ 723 BGB) und alle arbeits- und steuerrechtlichen Belange auch hinsichtlich des Personals berücksichtigt (ggf. Änderung des LK-Stellplanes), dass ggf. nach und nach von der jetzigen VHS zur neuen Kreisvolkshochschule wechseln möchte/könnte,
1.3 konkrete Vorschläge zum Inhalt und zur Abfolge der jeweils erforderlichen Beschlüsse und Entscheidungen im Kreistag, Kreisausschuss, in derLK-Holding und der VHS.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
2.1 dem Verein die aus Sicht der Verwaltung nach rechtlicher Beratung durch eine dafür geeignete Kanzlei vertretbaren Vertragsentwürfe für einen Geschäftsanteil (jeweils Kaufvertrag und Änderung des Gesellschaftsvertrages) mit der Bitte um Zustimmung oder Mitteilung der Verkaufsbedingungen zuzusenden,
2.2 diesen Beschluss unverzüglich der Stadt Hildesheim mitzuteilen,
2.3 bei den Landkreiskommunen nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen sie sich an einer Kreisvolkshochschule beteiligen würden,
2.4 dem Kreisausschuss in seiner nächsten Sitzung einen ersten Bericht zur
Umsetzung der o. a. Beschlüsse vorzulegen.
2.5 dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen Bericht darüber vorzulegen ob und unter welchen Umständen es aus welchen Gründen für den LK zweckmäßig wäre, die LK-Holding aufzulösen.
3.Die Vertreter des LK in der LK-Holding und der VHS werden beauftragt, keinen Beschlüssen zuzustimmen, die eine Kündigung der VHS oder Gründung einer “Kreisvolkshochschule“ behindern oder verzögern, und Verträgen der VHS oder des Vereins nur nach Abstimmung und Maßgaben des Kreisausschusses anzustreben.
4.Die o. a. Beschlüsse sind obsolet und nicht auszuführen, wenn der Landkreis oder die LK-Holding bis zum 12.10.2021 jeweils allein oder gemeinsam die Mehrheit der Stimmrechte an der VHS gGmbH durch den Erwerb zumindest eines Geschäftsanteils von dem Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V. erworben haben. Wird dem Landkreis oder der LK Holding vor oder nach dem 01.11.2021 von dem Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V. schriftlich ein verbindliches Verkaufsangebot unterbreitet, das von der o. a. Nr. 2.1 abweicht, ist dazu der Kreisausschuss nach § 23 Abs. 1 der Geschäftsordnung unverzüglich zu einer Sondersitzung einzuladen, sofern das Angebot einen ausreichenden Erwerb von Geschäftsanteilen und Stimmrechten verspricht.
Begründung:
Gesellschaftsvertrag/Gesellschafter VHS
An der 2004 gegründeten VHS sind zu je 50 % beteiligt: der Verein und die 100 % kreiseigene LK-Holding. Beide verfügen über die gleichen Stimmrechte: pro Euro Geschäftsanteil eine Stimme (§ 47 Abs. 2 GmbH-Gesetz), soweit im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Der Vertrag ist unbefristet und somit (§ 723 BGB) jederzeit kündbar.
2.Bisherige Finanzierung der VHS
Die VHS verursacht dauerhaft ein Defizit; dies wurde bisher insbesondere getragen durch Zuwendungen
2.1 der LK-Holding in Höhe von ca. 700.000 € (aus Dividendenerträgen von Avacon und ÜWL) und
2.2 des Vereins in Höhe von ca. 300.000 €, die der Verein von der Stadt Hildesheim erhält.
In dem Verein sind Mitglieder des Rates und der Verwaltung der Stadt mitentscheidend vertreten. Die VHS hat jedoch gegenüber dem Verein und der Verein gegenüber der Stadt keinen Anspruch auf Zuschüsse.
3. Steuerrechtliche Situation
Da der LK als juristische Person des öffentlichen Rechts nicht unmittelbar und nicht mittelbar (über seine Holding) die Mehrheit der Stimmrechte hat, ist die Holding auf jeden Fall verpflichtet, ca. 300.000 € Steuern wegen verdeckter Gewinnausschüttung zu zahlen. Diese Steuerpflicht entfällt, wenn überhaupt nur dann, wenn der LK allein oder zusammen mit seiner Holding zumindest einen weiteren Geschäftsanteil erworben hat (§ 8 Abs. 7 KStG)
4. Zukünftige Finanzierung der VHS
4.1 Entfällt die o. a. Steuerpflicht, kann die LK-Holding bei einem entsprechendem Kreistagsbeschluss ihre Zuwendung an die VHS ohne besondere Mehrbelastung um ca. 300.00 € anheben. Dafür hat sich die Mehrheitsgruppe im Kreistag wiederholt ausgesprochen und dies dem Verein mitgeteilt.
Der Zuschuss der Stadt Hildesheim (über den Verein an die VHS) wäre dann nicht mehr erforderlich; die Stadt könnte ca. 300.000 € z. B. für andere kulturelle Zwecke einsetzen.
4.2 Gem. Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021 hat die LK-Holding mit der VHS eine Zuwendungsvereinbarung abgeschlossen. Danach übernimmt die LK-Holding stets die Restkosten bzw. das Defizit der VHS, das nach Zuwendungen Dritter verbleibt (z. B. des Vereins oder der Stadt Hildesheim).
Damit ist die Finanzierung der VHS mit den Standorten und Angeboten ab 1.1.2021 auch unabhängig von Zuwendungen Dritte in jedem Fall gesichert.
Daraufhin hat die Kreisverwaltung dem Verein Vertragsentwürfe für den Kauf von zumindest einem Geschäftsanteil zugesandt. Nun soll erklärt worden sein, dass der Verein überhaupt keine Anteile übertragen wolle.
5. Zum weiteren Verfahren
5.1 Verweigert der Verein weiterhin jeden Anteilsverkauf und bleibt die LK-Holding somit ohne Mehrheit der Stimmrechte Mitglied der VHS, muss die LK-Holding bei Fortsetzung der Zuschüsse weiterhin ca. 300.000 € Steuern zahlen. Dann ist es schon haushaltsrechtlich geboten, diese Mitgliedschaft zu kündigen.
Der LK kann bei Wegfall der Steuer allein oder mit seiner LK-Holding – ohne Mehrkosten – eine eigene Kreisvolkshochschule gründen.
Nach einer Kündigung müssten zum Erhalt der VHS der Verein, der kaum eigene Mittel hat, oder andere (z. B. die Stadt Hildesheim) die von der LK-Holding entfallenden Zuwendungen übernehmen (ca. 0,7 bis 1 Mio. €).
5.2 Der Kreistag hat zum Thema VHS u. a. beschlossen:
– am 09.07.2020 (TOP 27.3): „Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung alle erforderlichen Unterlagen und Beschlussvorschläge vorzulegen, die zur Gründung und zum Betrieb einer Kreisvolkshochschule Hildesheim ab dem 1.1.2021 erforderlich sind.“ Dieser Beschluss ist nicht ausgeführt worden.
– am 15.07.2021 (TOP 6.4): „Der Kreisausschuss wird beauftragt, bis auf Widerruf alle Entscheidungen im Zusammenhang mit der Volkshochschule (VHS) Hildesheim gGmbH, der Landkreis Hildesheim Holding GmbH und des Vereins Hildesheimer Volkshochschule e. V. zu treffen.“
5.3 Aufgrund der o. a. Sachlage ist eine erneute Beratung und Beschlussfassung erforderlich.
Mit freundlichem Gruß
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm PriorSPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
Anfrage zu Förderungen und Zuwendungen des Landkreises Hildesheim, Förderrichtlinien
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 31.08.2021
Förderungen und Zuwendungen des Landkreises Hildesheim, Förderrichtlinien
Anfrage
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
der Kreistag hat am 15.07.2021 beschlossen:
„ 2. Freiwillige Leistungen
Freiwillige Leistungen zur Förderung von Maßnahmen des Klima-, Natur-, Arten- oder Landschaftsschutzes sind nur auf der Grundlage gültiger Richtlinien des Landkreises zu gewähren.
Den Kreistagsmitgliedern sind bis zum 15.08. 2021 vorzulegen alle dafür gültigen, nicht mehr gültigen und von der Verwaltung geplanten Richtlinien.
- Alle Fördermittel
Alle Fördermittel für die o. a. freiwilligen Leistungen oder nach der o.a. Richtlinie sind an einer Haushaltsstelle im Umweltamt zu bündeln und um 50.000 €uro zu erhöhen.“
Bitte teilen Sie uns mit, bis wann die geforderten Unterlagen vorgelegt werden und welche Fördermittel vom Landkreis für freiwillige Leistungen zur Schaffung oder Vernetzung von Biotopen und zum Erhalt bedrohter Tierarten seit dem Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021 aufgrund welcher Richtlinien des Landkreises oder welcher sonstigen Grundlagen gewährt oder zugesagt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Richtlinie Biotopvernetzung – Förderanträge
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
Hildesheim, den 31.08.2021
Richtlinie Biotopvernetzung – Förderanträge
Sehr geehrter Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt 3 der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung; sowie zum Tagesordnungspunkt 8 im Kreisausschusses übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag zu nachfolgenden Anträgen auf Förderung nach der Richtlinie für die Schaffung oder Vernetzung von Biotopen und zum Erhalt bedrohter Tierarten:
Antragsteller 1. R. Förster (Bledelner Rotten), 2. Kirchengemeinde Harsum (Harsum), 3. Leineverband (Duingen), 4. Agrico II (Nordstemmen), 5. F. Prior (Landkreis Hildesheim).
„Der beantragte Zuschuss wird dem Grunde nach bewilligt mit der Maßgabe, dass ein abschließender Bewilligungsbescheid auch hinsichtlich der Höhe erst erfolgt, wenn die in der Richtlinie geforderten Unterlagen mit Lageplan und Maßnahmenbeschreibung vollständig vorliegen.“
Die Verwaltung wendet die Handhabungsregeln zum Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021 wie folgt an:
Soweit ein Antrag unter Ausnutzung der in Nr. 6 enthaltenen Öffnungsklauseln den Fördergegenstand nur in allgemeiner Form beschreibt, so dass die abschließende sachliche Prüfung noch nicht erfolgen kann und/oder die Förderung nu r dem Grunde nach beantragt wird, soll die Verwaltung gem. positivem Beschluss des Kreisausschusses einen vorläufigen Förderbescheid erteilen. Eine nochmalige Mitwirkung des Fach- und Kreisausschusses bei der abschließenden Bescheidung ist nicht erforderlich.
Mit freundlichem Gruß
gez. Klaus Bruer Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
Karbonisierung von Klärschlamm
Herrn Landrat
Olaf Levonen
Im Hause
o.V.i.A.
Hildesheim, den 31.08.2021
Karbonisierung von Klärschlamm
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt 5.1. „Karbonisierung von Klärschlamm“ übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegenden 2 Anträge (Harsum/Alfeld) auf Förderung vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes und erforderlicher Haushaltsgenehmigungen unverzüglich dem Grunde nach zu bewilligen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist entsprechend zu genehmigen. Die Bescheide sind unverzüglich zu erteilen.
Das Verfahren ist vom Landkreis Hildesheim durchzuführen –nicht von der Klimaschutzagentur.
Über den Sachstand ist in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses zu berichten. Über ggfs. weitere Anträge ist bei Bedarf zu beraten und zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Umsetzung Haushaltsbegleitbeschluss -Karbonisierung von Klärschlamm
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 17.08.2021
Umsetzung Haushaltsbegleitbeschluss
Aufnahme in die Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten wir Sie, den Beratungspunkt „Umsetzung Hausbegleitbeschluss“ (sh. insbesondere Nr. X, Karbonisierung von Klärschlamm) in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausausschusses und Kreistages aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Desdemona – Bildung eines Sicherungs- und Sanierungsbeirates nach § 7 NBodSchG für die Altlast
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Hause
Hildesheim, den 31.08.2021
Antrag zur Tagesordnung für den Kreistag am 14.10.2021
und
Beschlussvorschlag für die Sitzung des Kreisausschusses am 31.08.2021 zum Beratungspunkt Desdemona (Bildung eines Sicherungs- und Sanierungsbeirates nach § 7 NBodSchG für die Altlast)
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Grundwasseruntersuchung und Bildung eines Sicherungs- und Sanierungsbeirates nach § 7 NBodSchG für die Altlast Desdemona“ in die Tagesordnung des Kreistages am 14.10.2021 aufzunehmen.
Zum Beratungspunkt „Desdemona“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 31.08.2021 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird unter Hinweis auf den Beschluss des Kreisausschusses vom 07.06.2021 beauftragt, den Sicherungs- und Sanierungsbeirat möglichst bis zum 12.10.2021 einzurichten.
Sie wird zudem beauftragt, für diesen Beirat umgehend die Stadt Alfeld und örtliche Bürgerinitiativen um Vorschläge zu bitten: insbesondere zur Teilnahme.
Begründung:
1. Der Kreisausschuss hat insbesondere aufgrund von Anträgen der Gruppe SPD-CDU folgende Beschlüsse gefasst:
Am 01.03.2021:
„Aufgrund der in den vergangenen Jahren gesunkenen Grundwasserspiegel ist es erforderlich, die Gefährdungs- oder Schadenslage und die erforderlichen wasserrechtlichen Maßnahmen hinsichtlich einer nachhaltigen Bewirtschaftung zeitnah dort zu prüfen, wo das Grundwasser im Bereich von Industrieanlagen oder Altlasten gesunken oder bereits konkret durch Schadstoffe geschädigt oder gefährdet ist. Daher wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Untersuchungen für eine umfassende fachliche und rechtliche Beurteilung unter Berücksichtigung von Anregungen aus der Bevölkerung und der Städte und Gemeinden vorrangig um die Altlast auf dem Desdemona Gelände und um die Fläche von Kali und Salz in Giesen umgehend durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Über die Untersuchungsergebnisse sind die Kreistagsgremien (insbesondere der Umweltausschuss) zeitnah zu informieren. Die Verwaltung wird gebeten, dem Umweltausschuss nach einer Bedarfsprüfung weitere Untersuchungen vorzuschlagen.“
Am 22.03.2021:
„Soweit es rechtlich nicht ausgeschlossen ist oder ausgeschlossen wird, behält sich der Kreisausschuss nach § 76 Absatz 2 NKomVG die vom Landkreis zu treffenden Entscheidungen vor, die zur bzw. im Zusammenhang mit der Sanierung der o- a. Altlast zu treffen oder sonst zur Abwehr der von der Altlast ausgehenden Gefahren erforderlich bzw. geboten sind. Bei den zuvor genannten Maßnahmen ist eine Beseitigung der Schadstoffe anzustreben.“
Am 07.06.2021:
„Der Kreisausschuss nimmt die Vorlage 1149/XVIII vom 03.06.2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, unverzüglich die beschlossenen Grundwasseruntersuchungen durchzuführen. Diese Untersuchungen sollen zumindest auch an vier Stellen außerhalb der Altlast Desdemona in Abstimmung hinsichtlich von Ort, Art, Umfang, Dauer und Dokumentation der Untersuchungen mit der Stadt Alfeld und der Bürgerinitiative erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt die Einrichtung eines Sicherungs- und Sanierungsbeirates gem. § 7 Nds. Bodenschutzgesetz vorzubereiten.
- Der Kreisausschuss hat sich alle vom Landkreis zu treffenden Entscheidungen vorbehalten, die zur bzw. im Zusammenhang mit der Sanierung der o. a. Altlast zu treffen oder sonst zur Abwehr der von der Altlast ausgehenden Gefahren erforderlich bzw. geboten sind, und entschieden, dass in dem Verfahren eine formelle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie eine Beseitigung der Schadstoffe anzustreben ist.
Nach Auffassung der Gruppe SPD-CDU ist die Umsetzung der o. a. Beschlüsse zu beschleunigen. Die Beteiligung soll über einen Sicherungs- und Sanierungsbeirat erfolgen. Dazu bestimmt § 7 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz ((NBodSchG):
„(1) 1Die zuständige Behörde kann für eine altlastenverdächtige Fläche oder für eine Altlast einen Beirat bilden, wenn wegen der Schwere der zu erwartenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit, der Vielzahl der Betroffenen oder der besonderen Bedeutung der Angelegenheit zu erwarten ist, dass hierdurch erforderlich werdende Maßnahmen der Sicherung oder Sanierung gefördert werden. Dem Beirat sollen angehören:
1. die jeweils zuständigen Fachbehörden,
2. die betroffenen Gemeinden,
3. die verantwortlichen Personen und
4. Personen, die die betroffenen Dritten vertreten.Die zuständige Behörde erlässt eine Geschäftsordnung des Beirats mit dessen Einvernehmen.
(2) 1Der Beirat hat insbesondere die Aufgabe, Bedenken und Anregungen schon im Vorfeld verfahrensmäßiger Beteiligung zu erörtern. 2.Die zuständige Behörde hat den Beirat laufend zu unterrichten und vor beabsichtigten Entscheidungen zu beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Einberufung des Kreisausschusses
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 31.08.2021
Einberufung des Kreisausschusses
Gemäß § 59 NKomVG, § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Kreisausschuss zu einer Sondersitzung vor der Kommunalwahl einzuladen. Dazu benennen wir folgende Tagesordnungspunkte:
- Übertragung der Gesellschafteranteile der Volkshochschule Hildesheim gGmbH auf den Landkreis Hildesheim
- Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke GmbH (ÜWL)
- Klima-,Natur- und Artenschutzkooperation des Landkreises Hildesheim mit der Stiftung Universität Hildesheim und Hochschule für angewandte Kunst und Wissenschaft (HAWK)
- Grundwasseruntersuchung und Bildung eines Sicherungs– und Sanierungsbeirates nach § 7 NBodSchG für die Altlast Desdemona“
- Disziplinarverfahren
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion