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Informationsveranstaltung zum Thema Verwertung von Klärschlamm und pflanzlichen (Rest)-Stoffen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir laden Sie herzlich ein, zu einer Informationsveranstaltung zum Thema
Verwertung von Klärschlamm und pflanzlichen (Rest)-Stoffen
am Mittwoch, 11.03.2020
ab 18.00 Uhr im Kreishaus in Hildesheim, Bischof-Janssen-Str. 31, großer Sitzungssaal
Herr Prof.Dr.-Ing.Leimer (BBS Institut, HAWK Hildesheim) und Herr Bode (Team N Nachhaltigkeit) werden über die effiziente Verwertung von Klärschlamm und Pflanzenreststoffen referieren.
Dabei wird insbesondere darauf eingegangen, wie durch die Pyrolyse von Klärschlamm den modernen Anforderungen einer Kreislaufwirtschaft unter der Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte entsprochen werden kann.
Zudem wird dargestellt, wie in diesem Rahmen die Gewinnung von regenerativen Energien möglich ist.
Darüber hinaus wird beleuchtet, wie durch die Verarbeitung von Klärschlamm wertvolle Rohstoffe für die Landwirtschaft im Einklang mit den offiziellen Rechtsnormen entstehen können.
Die Forderung für eine schadlose und hochwertige Verwertung von Klärschlamm inklusive der Rückgewinnung von Phosphaten könnte somit erfüllt werden.
Damit bietet die Pyrolyse des Klärschlamms
- eine Alternative zur Mono-Klärschlammverbrennung,
- eine echte CO2 Absenkung, da durch die Pyrolyse entstehende Pflanzenkohle das CO 2 für Jahrhunderte bindet,
- eine „Umwandlung“ von vermeintlichen Problemstoffen zu wertvollen Rohstoffen.
Die Pyrolyse ist an jeder Kläranlage installierbar, sodass Transportfahrten zu zentralen Verbrennungsanlagen entfallen.
An dem Vortag soll sich eine Diskussionsrunde anschließen.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um eine kurze Rückmeldung, wenn Sie an unserer Konferenz teilnehmen wollen.
Telefonisch unter (05121) 309-2901 oder per Email an kreistagsfraktion@cduhildesheim.de
CDU-Fraktionsvorsitzender
Personalbesmessung im Jugendamt -Erziehungsberatung-
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 03.03.2020
Personalbemessung im Amt 406;
Beschlussvorschlag für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 03.03.2020
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ergebnisse der externen Personalbemessung im Amt 406 mit konstruktivem Interesse und großer Besorgnis zur Kenntnis. Der Jugendhilfeausschuss fühlt sich in seiner bisherigen Auffassung zur personellen Situation im Amt 406 grundsätzlich bestätigt. Hierzu übersenden wir zur Sitzung des nächsten Jugendhilfeausschusses folgenden
Beschlussvorschlag:
- Der Jugendhilfeausschuss fordert die Verwaltung auf, auf dieser Basis unter Berücksichtigung der Gesamtpersonalplanung ein realisierbares und beschlussreifes Umsetzungskonzept vorzulegen.
- In diesem Umsetzungskonzept sind die kurz- und mittelfristigen Umsetzungsschritte, mit den noch zu formulierenden Zielen, verbindlich zu beschreiben. Erste kurzfristige Maßnahmen sollen noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Hierfür ist ein Nachtragsstellenplan zur Haushaltssatzung 2020 erforderlich.
- Die in der Personalbemessung noch nicht abschließend geklärte Situation der Leitungsstruktur im Amt 406 ist in dem Umsetzungskonzept mit zu bearbeiten. Alternativ sollte von der Verwaltung ebenfalls geprüft werden, ob eine so gravierende Veränderung der Stellenzahl auch Konsequenzen auf die Gesamtstruktur der Verwaltung des Jugendamtes (§ 70 SGB VIII) im Landkreis Hildesheim haben könnte.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ludwig Bommersbach gez. Bernhard Flegel
Stv. Ausschussvorsitzender Ausschussvorsitzender
des Jugendhilfeausschusses des Jugendhilfeausschusses
Einsatz von Pflanzenkohle zur Senkung des CO2-Gehalts der Atmosphäre, Agenda 21 u. Lokale Agenda 21 bzw. Agenda 2030
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 27.02.2020
Einsatz von Pflanzenkohle zur Senkung des CO2-Gehalts der Atmosphäre,
Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 – Nachhaltigkeitsmanagement
Aufnahme von Tagesordnungspunkten
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, folgende Beratungspunkte in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung am 10.03.2020, des Kreisausschusses am 23.03.2020 und des Kreistages am 26.03.2020 aufzunehmen:
– Einsatz von Pflanzenkohle zur Senkung des CO2-Gehalts der Atmosphäre,
(Beratung über mögliche Förderung, Vortrag Prof. Dr. Leimer im Umweltausschuss am
10.03.2020 )
– Agenda 21 und Lokalen Agenda 21 bzw. Agenda 2030 – Nachhaltigkeitsmanagement.
(Beratung der weiteren Vorgehensweise nach den Kreistagsbeschlüssen vom 26.09.2019
und 30.01.2020)
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Anfrage zu Freiwillige Leistungen
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 20.02.2020
Freiwillige Leistungen
Anfrage nach § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie für die Jahre 2018 und 2019 um Beantwortung folgender Fragen:
Welche einzelnen
a) freiwilligen Aufgaben,
b) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis und
c) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis hat der Landkreis aufgrund welcher Zuständigkeitsnorm mit jeweils welchen Kosten erfüllt ?
2. Welche freiwilligen Leistungen hat der Landkreis bei welchen einzelnen Aufgaben mit welchem finanziellen Aufwand erbracht ?
3. Wie hoch waren die Kosten für die freiwilligen Leistungen
a) pro Kopf der Bevölkerung,
b) im Verhältnis zum Gesamtergebnishaushalt und
c) im Verhältnis zur gezahlten Kreisumlage in EURO und Prozent ? Wie sind die entsprechenden Planungen für 2020 ?
Begründung:
Die Praxishilfe “Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung?“ des Landesrechnungshofes zeigt ausführlich den Bedarf, den Nutzen und die Möglichkeiten zur umfassenden Erfassung der sog. freiwilligen Leistungen. Entsprechend dieser Hilfe sollten die freiwilligen Leistungen auch für den Landkreis Hildesheim erfasst und transparent fortgeschrieben werden
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
gez. Bernhard Brinkmann gez. Dr. Bernhard Evers
Stv. Ausschussvorsitzender Ausschussvorsitzender
für Finanzen, Personal und für Finanzen, Personal und
Innere Dienste Innere Dienste
Anlage:
2020_02_20_ANLAGE Freiwillige Leistungen-Haushalt- Endfassung-zur-Veröffentlic
Schulentwicklungsplanung Berufsschulen
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 20.02.2020
Schulentwicklungsplanung Berufsschulen
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Schulentwicklungsplanung der Berufsschulen“ in die Tagesordnung der Sitzung des Schulausschusses am 27.02.2020, des Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung am 09.03.2020, des Kreisausschusses am 23.03.2020 und des Kreistages am 26.03.2020 aufzunehmen, soweit dies nicht bereits erfolgt oder vorgesehen ist. Hierzu übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, für die Berufsschulen des Landkreises Hildesheim eine Detaillierung der Schulentwicklungsplanung bzgl. Raum- und Flächenbedarfe durchzuführen. Diese soll als Grundlage für zukünftige Maßnahmen dienen.
Begründung:
Der Landkreis Hildesheim steht vor vielfältigen Herausforderungen. Zur Facharbeiter*innengewinnung steht auch eine moderne und differenzierte Ausbildung. Hierfür werden Räume benötigt, die diese möglich machen.
Da Teile unserer Berufsschulen sanierungsbedürftig sind, stellt sich die Frage, in welchem Umfang und an welchem Standort Maßnahmen in welcher Reihenfolge ergriffen werden müssen. Hierzu gehört auch eine Überprüfung der Standorte in Bezug auf Größe/ Bedarf und Umfang der notwendigen Maßnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Erika Hanenkamp gez. Heinrich Machtens
Arbeitskreissprecherin Arbeitskreissprecher
Bau und Kreisentwicklun Bau und Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann
Sprecher Arbeitskreis Schule Sprecher Arbeitskreis Schule
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Kinder-Tageseinrichtungen
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
im Haus
Hildesheim, den 14 .02.2020
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Gewährung von Zuschüssen für die Schaffung und den Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ in der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen. Hierzu übersenden wir Ihnen folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Förderbeträge an freie Träger für Anträge aus 2018 sind entsprechend dem Beschluss des Kreistages 6.12.2018 (TOP 8) in Verbindung mit dem Beschluss des Kreistages vom 27.6.2019 (TOP 15) wie für Gemeinden aufzustocken.
Begründung:
Der Kreistag hat am 6.12.2018 (TOP 8) beschlossen:
„Die neuen Zuschussregelungen für den Bau von Tageseinrichtungen sollen ab 01.01.2019 gelten sowie rückwirkend für alle Anträge, die seit dem 01.01.2018 nach den bisherigen Grundsätzen gestellt wurden, wenn sich hieraus eine höhere Zuwendung als nach der bisherigen Regelung ergeben sollte.“
Am 27.06.2019 hat der Kreistag (TOP 15) die neuen „Grundsätzen des Landkreises über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ beschlossen.
Hierzu hat die Verwaltung in ihrer Vorlage 667/XVIII – 1- vom 27.11.2019 angegeben:
„Diese Regelung gilt nur für politische Gemeinden, die die Aufgaben der Kinderbetreuung aufgrund der „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindestagesbetreuung“ (KiTa-Vertrag) erfüllen. Anträge von freien Trägern, die in 2018 gestellt wurden oder über die der Jugendhilfeausschuss in 2018 nach den bisher geltenden Fördergrundsätzen entschieden hat, sind von dieser Regelung ausgenommen. Lediglich für die Kommunen werden die Zuwendungen für die in 2018 gestellten oder bereits beschlossenen Anträge aufgestockt. Demzufolge gelten für die im Jahr 2018 gestellten Anträge der freien Träger die Fördergrundsätze vom 24.09.2001.“
Entsprechend dieser Auffassung hat die Verwaltung u. a. Zuwendungsvorschläge für 12 Anträge von freien Trägern vorgeschlagen.
Auf Vorschlag der Gruppe SPD-CDU hat der JHA diesen Vorschlägen am 10.12.2019 zugestimmt:
- a) mit der Bitte um erneute Prüfung und
- b) der Ankündigung eines Antrages der Gruppe SPD-CDU für den Kreistag, wenn die Verwaltung bei ihrer Auffassung bleiben sollte, dass der JHA keine Aufstockung für freie Träger vornehmem dürfe.
Im Gegensatz zur Meinung der Verwaltung vertritt die Gruppe SPD-CDU unter Hinweis auf den Beschluss vom 06.12.2018 weiterhin die Auffassung, dass die Aufstockung für alle Antragsberechtigten (Gemeinden und freie Träger) zu erfolgen hat. Ansonsten würden die Gemeinden benachteiligt, in denen freie Träger neue Einrichtungen geschaffen oder beantragt haben und z. B. Betriebskosten den Gemeinden in Rechnung stellen. Eine solche Benachteiligung war und ist nicht Sinn und Zweck der neuen Fördergrundsätze. Diese sind zwar nur mit den Gemeinden vereinbart, daraus ergibt sich aber nicht, dass freie Träger nicht gefördert werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim unter Berücksichtigung des Urteils des OVG v. 30.01.2020 ( Az.2 ME 622/19)
Herrn
Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, den 13.02.2020
Anfrage gem. § 56 NKomVG und Aufnahme in die Tagesordnung
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim“ in die Tagesordnung des Schulausschusses aufzunehmen und folgende Fragen zu beantworten.
Der 2.Senat des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes hat mit Eilbeschluss vom 30. Januar 2020 entschieden, dass die Region Hannover verpflichtet ist, die Kosten der Schülerbeförderung in begrenztem Umfang auch dann zu übernehmen, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Schulform nicht im Regionsgebiet, sondern im einem benachbarten Landkreis liegt.
Hieraus leiten sich folgende Fragestellungen ab:
- Welche Auswirkungen hat das o.g. Urteil auf die Beförderungssatzung des Landkreises Hildesheim?
- In welchen Bereichen und mit welchen konkreten Regelungen muss eine Anpassung der Beförderungssatzung erfolgen?
- Gibt es in unserem Landkreis ähnliche Fälle und wie werden diese bisher behandelt?
- Welche Möglichkeit sieht die Verwaltung, in die Satzung über die Schülerbeförderung eine Regelung aufzunehmen, die die Gestattung von Ausnahmen im Sinne von § 63 Abs. 3 Satz 4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) auch in den Fällen ermöglicht, in denen keine Schulbezirke festgelegt sind.
Wir bitten Sie, dies im Rahmen der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion