Archiv der Kategorie: Pressemitteilungen

Irreführende und rechtswidrige Behauptungen der Mehrheitsgruppe (SPD, Grüne)

Hildesheim, 19.01.2026

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

Irreführende und rechtswidrige Behauptungen der Mehrheitsgruppe (SPD, Grüne)

Die von SPD und Grüne in ihrer Presseerklärung vom 19.01.2026 erhobenen und zum Teil persönlichen Vorwürfe gegen die Vorsitzende des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz Renner-Köhne (CDU), sind unbegründet, irreführend und rechtswidrig.

Die Vorlage der Verwaltung vom 06.01.2026 sah/sieht vor, in der Sitzung des Kreisausschusses am 19.01.2026 über die Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes für die Zeit vom 01.07.2026 bis 31.12.2029 zu entscheiden. Grundlage dafür ist der am 26.06.2025 im Kreistag beschlossene Rettungsdienstbedarfsplan. Dieser Plan ist nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion rechtswidrig, weil er nicht gewährleistet, dass die für Notfälle vorgeschriebene Hilfsfrist von 15 Minuten in allen Teilen des Landkreises eingehalten wird. Da die Verwaltung dieser Auffassung widersprochen hat, hat der Kreisausschuss am 27.10.2025 beschlossen, eine abschließende Klärung mit dem Innenministerium herbeizuführen. Eine Antwort des Ministeriums liegt der CDU-Kreistagsfraktion bisher nicht vor. Eine Vergabe von Rettungsdienstleistungen, bei der die zwingende Voraussetzung für eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung nicht verlangt wird, ist nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion rechtswidrig. Die für den Kreisausschuss am 19.01.2026 vorgesehene Beschlussfassung sollte am 15.01.2026 in nichtöffentlicher Sitzung der Fachausschüsse vorbereitet werden.

Alle Abgeordneten sind zu den Beratungen schriftlich einzuladen, soweit sie nicht auf eine schriftliche Ladung verzichtet haben. Der Einladung, die mit einer Frist von 6 Tagen zu erfolgen hat, sind nach der Geschäftsordnung für den Kreistag und seine Ausschüsse die Tagesordnung, die zu den einzelnen Themen gestellten Anträge, Anfragen einschließlich Antworten und die Vorlagen der Verwaltung beizufügen.

Beratungsunterlagen können nur in begründeten Fällen nachgereicht werden. Dazu ist jedoch festzustellen:

  1. Ein in einer nicht ordnungsgemäß einberufenen Sitzung gefasster Beschluss „ist wegen des vorausgegangenen Einberufungsmangels rechtswidrig“ (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Februar 1990 – 1 S 588/89 -, VBlBW 1990, 457).
  2. Ob dem einzelnen Mitglied die Sitzungsunterlagen rechtzeitig vor der Sitzung zugegangen sind, „beurteilt sich maßgeblich nach dem Umfang der Tagesordnung sowie nach der Bedeutung und Schwierigkeit der einzelnen Verhandlungsgegenstände und der anstehenden Entscheidungen“ (VGH Baden-Württemberg a.a.O.).

Die Vorlage der Verwaltung vom 06.01.2026 hätte einschließlich aller erforderlichen Beratungsunterlagen in jeder Weise allen Abgeordneten zeitgerecht zugestellt werden können. Dies war jedoch nicht der Fall. Die ordnungsgemäße Ladung ist nach § 3 Abs. 3 der o.a. Geschäftsordnung von der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums festzustellen. Im vorliegenden Fall hatte die Vorsitzende keine andere Möglichkeit, als die nichtordnungsgemäße Ladung festzustellen.

Völlig irrig ist die von SPD und Grüne vertretene Auffassung, die jeweilige Mehrheit in einem Ausschuss oder im Kreistag könne durch Abstimmung entscheiden, ob ordnungsgemäß eingeladen wurde oder nicht.


Rettungsdienst für den Landkreis Hildesheim und die Stadt Hildesheim

Hildesheim, 14.01.2026

 

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

Rettungsdienst für den Landkreis Hildesheim und die Stadt Hildesheim

  

Über die gravierenden Mängel im Rettungsdienst des Landkreises Hildesheim muss nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion auch in den nächsten Kreistagssitzungen beraten werden, weil Landrat Bernd Lynack (SPD) und die Kreistagsmehrheit von SPD/Grüne alle Vorschläge abgelehnt haben, die gefährlichen Zustände in weiten Teilen des Landkreises zu beseitigen. Niedersachsen habe für Notfallpatienten die schlechteste Regelung aller Bundesländer, dies gelte insbesondere für die im Vergleich zu anderen Ländern lange Zeit zwischen dem Eingang des Notrufes und dem Eintreffen des Rettungswagens (RTW). Verantwortlich dafür sei die Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD) von Innenministerin Daniela Behrens (SPD) und die von SPD/Grüne im Kreistag beschlossene ungenügende Organisation und Ausstattung des Rettungsdienstes, wonach die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz von Leben und Gesundheit in weiten Teilen des Landkreises schon seit Jahren nicht eingehalten werden. Nun planen SPD/Grüne für die Zeit ab dem 01.07.2026 weitere Verschlechterungen. Insgesamt erfülle der Rettungsdienst im Landkreis augenscheinlich nicht mehr dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindeststandard, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Friedhelm Prior.

1991 habe der Gesetzgeber in der Begründung zum Entwurf eines Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes zu dem „Zeitraum vom Eingang der Meldung bis zum Eintreffen des Rettungsmittels am Einsatzort“ erklärt: „Nach Organisationsuntersuchungen wurde eine Frist von zehn Minuten für 95% aller Einsätze als zweckdienlich ermittelt.“ Aber stattdessen gelten nach der BedarfVO-RettD von Frau Innenministerin Daniela Behrens (SPD) nun 15 Minuten für den Zeitraum zwischen der Alarmierung des Rettungswagens durch die Rettungsleitstelle und dem Eintreffen des Wagens am Einsatzort. Hinzu kommen nach Angaben des Landrates durchschnittlichen 2,5 Minuten, die die gemeinsame Rettungsleitstelle von Stadt und Landkreis Hildesheim benötigen, um nach der Entgegennahme des Notrufes einen Rettungswagen zu alarmieren. „Diese Zeiten sind augenscheinlich bundesweit einzigartig schlecht und zum Schutz von Leib und Leben unverzüglich abzustellen“, so Prior.


Ungenügende Leistungen des Rettungsdienstes

Hildesheim, 17.10.2025

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion
Ungenügende Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim

Wir fordern weiterhin, dass das Recht Leben und Gesundheit durch den Rettungsdienst für jeden in gleicher Weise geschützt werden muss, unabhängig davon, wo der Betroffene wohnt, erklärt Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion: „Durch die Antwort der Landesregierung auf eine Landtagsanfrage sehen wir uns in unserer Auffassung bestätigt, dass in Notfällen jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Ort grundsätzlich innerhalb von 15 Minuten vom ersten eingesetzten Rettungsmittel erreichbar sein muss“. Dem haben Landrat Bernd Lynack (SPD) und die Kreistagsmehrheit von SPD-Grüne bisher widersprochen mit der rechtlich und moralisch nicht vertretbaren Folge, dass in unserem Landkreis das Recht auf Leben und Gesundheit nicht in gleicher Weise für alle Bürgerinnen und Bürger geschützt wird.

Diese rechtswidrige Situation muss nach Auffassung der CDU-Fraktion sofort geändert werden. Sollten dies der Landrat und die Kreistagsmehrheit von SPD-Grüne weiterhin ablehnen und auch Innenministerin Daniele Behrens (SPD) untätig bleiben, müsse der Landtag tätig werden, so Prior.

Mit Schreiben vom 14.10.2025 hat die Innenministerin der CDU-Kreistagsfraktion bestätigt, dass die vom Landrat vorgeschlagene und im Kreisausschuss beschlossene Vergabe des Rettungsdienstes für die Zeit vom 01.01.2026 bis 30.06.2026 rechtswidrig war, weil nach dem Gesetz nur der Kreistag darüber entscheiden durfte. Durch diese Vorgehensweise ist über 50 Abgeordneten das Recht genommen, an der Beratung und Abstimmung teilzunehmen.

Diesen elementaren Eingriff in die Rechte der Abgeordneten, diesen Gesetzesverstoß als „eine Formalie“ zu bezeichnen, verdeutlicht erneut die Einstellung des Landrates zum Demokratie- und Rechtsstaatprinzip.

Insbesondere aus den zuvor genannten Gründen hat die CDU-Kreistagsfraktion am 15.10.2025 beantragt, das Thema Rettungsdienst im Kreistag erneut zu beraten.

Ferner hat die CDU-Fraktion den Landrat um Aufklärung darüber gebeten, ob und in welchem Umfang er durch irreführende Berichte die völlig unbegründete Behauptung der Innenministerin zu verantworten habe, der Rettungsdienst werde derzeit häufig bei Einsätzen alarmiert, die keine Notfallrettung i. S. d. Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes seien.

Von sehr grundsätzlicher Bedeutung sei die Behauptung der Innenministerin, die Überwachungspflicht der Abgeordneten über den Hauptverwaltungsbeamten bzw. Landrat umfasse nicht die sachgerechte Erledigung einer Aufgabe. Diese unbegründete Behauptung, so Prior, stehe im völligen Gegensatz zur Rechtsprechung und den fundamentalen Prinzipien unseres Staates. Ungeheuerlich sei zudem, dass gegen den Landrat trotz wiederholter Dienstpflichtverletzungen noch kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sei.


Schülerbeförderung und ÖPNV in Stadt und Landkreis Hildesheim

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

Schülerbeförderung und ÖPNV in Stadt und Landkreis Hildesheim

 

Für die Kreistagssitzung am 25. September bzw. am 27. November hat die CDU-Kreistagsfraktion zum ÖPNV und zur Schülerbeförderung drei Beschlussvorschläge vorgelegt:

  1. Insbesondere älteren Menschen sollen kostengünstige Fahrkarten für Stecken angeboten werden, auf denen außerhalb der Schülerbeförderungszeiten Busse fahren, die kaum besetzt sind.
  1. Zukünftig sollen auch die Schülerinnen und Schülern, deren Schulweg kürzer als 2 km ist, Busse für die Fahrten auf dem Schulweg kostenfrei nutzen dürfen.
  1. Den Erziehungsberechtigten aller Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I im Landkreis Hildesheim, die ein Gymnasium oder eine Gesamtschule besuchen und seitens der Schülerbeförderung keine ÖPNV-Fahrkarte für ihren Schulweg erhalten haben, sollen im Schuljahr 2025/2026 auf Antrag die Kosten in Höhe für ein Azubi Abo des ROSA Tarifverbundes der erforderlichen Preisstufe erstattet werden, wenn der Schulweg zwischen Wohnung und tatsächlich besuchter Schule mehr als 2 km beträgt. Diese Förderung will Landrat Bernd Lynack (SPD) auf die Schülerinnen und Schülern der Stadt Hildesheim begrenzen. Dies lehnt die CDU-Kreistagsfraktion ab und fordert eine Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler, die eine Gesamtschule oder ein Gymnasium besuchen.

2025_09_12_BV_Schülerbeförderung

2025_09_12_Antrag TO_und_BV_ÖPNV_Freistellungsverkehr


Rettungsdienst für den Landkreis Hildesheim und die Stadt Hildesheim

Hildesheim, 15.08.2025

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion
Rettungsdienst für den Landkreis Hildesheim und die Stadt Hildesheim

  

Der Landkreis Hildesheim erfüllt auch die Aufgabe des Rettungsdienstes seit Jahren nur ungenügend. Denn in sehr vielen Notfällen erreicht der Rettungswagen die Hilfesuchenden nicht innerhalb der vorgeschriebenen 15 Minuten. „Dieser rechtswidrige Zustand muss sofort beseitigt werden“, erklärt Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion. Wegen der Untätigkeit von Landrat Bernd Lynack (SPD) habe die CDU-Fraktion dem Landrat am 15.08.2025 einen Beschlussvorschlag für den Kreistag und Kreisausschuss zugesandt, der mit der Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Hildesheim e. V. abgestimmt worden sei. Die Beratungen werden voraussichtlich stattfinden am 02.09.2025 in einer gemeinsamen Sitzung der zuständigen Fachausschüsse sowie am 25.09.2025 im Kreistag.

Zum Beschlussvorschlag:

https://cdu-kreistaghildesheim.de/erfuellung-des-sicherstellungsauftrages-nach-%c2%a7-2-abs-1-nrettdg-rettungsdienst-im-landkreis-hildesheim/


Brandschutz in den Berufsbildenden Schulen in Hildesheim Steuerwald

Hildesheim, 01.08.2025

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

Brandschutz in den Berufsbildenden Schulen in Hildesheim Steuerwald

Nach wie vor ist unklar, ob und welche der erheblichen Brandschutzmängel in den Berufsbildenden Schulen in Hildesheim Steuerwald seit den Brandschutzgutachten von 2013 und 2022 beseitigt wurden oder wann beseitigt werden sollen.

Eine Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion dazu von Anfang Februar 2025 hat Landrat Bernd Lynack (SPD) bisher nicht beantwortet.

Nach Auffassung von Friedhelm Prior, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, sind diese Zustände eine Schande für die Stadt und den Landkreis Hildesheim sowie das Land Niedersachen. Man erwarte, dass Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) seine Innenministerin (SPD) und seinen Bauminister (SPD) anweist, die desaströsen Zustände nicht weiterhin tatenlos hinzunehmen und ihren Aufsichtspflichten nachzukommen. Dies sei nun zwingend erforderlich, weil der Landrat zunächst zugesagt hatte, schon in 2022 mit der Beseitigung der Brandschutzmängel zu beginnen, aber nun mit Unterstützung von SPD und Grüne die völlig irrige Meinung vertritt, die Mängel müssten nicht beseitigt werden. „Diese Meinung des Landrates sei brandgefährlich“, so Prior, sie stelle das Brandschutzrecht und unser demokratisches Rechtssystem auf den Kopf und könne zudem den schlimmen Ruf erzeugen, dass es in Niedersachsens Schulen sehr gefährlich sein könne. Dem sollte die Landesregierung sehr schnell entgegenwirken.


Brandschutz in den Berufsbildenden Schulen in Hildesheim Steuerwald

Hildesheim, 08.07.2025


Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

Brandschutz in den Berufsbildenden Schulen in Hildesheim Steuerwald


Nach einem Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 08.07.2025 soll der Kreistag des Landkreises Hildesheim missbilligen, dass es Landrat Bernd Lynack (SPD) unterlassen hat, die Abgeordneten des Kreistages über konkrete erhebliche Brandschutzmängel an den Berufsbildenden Schulen in Hildesheim Steuerwald und das von Gutachtern 2013 vorgelegte Brandschutzkonzept sowie die 2022 vorgelegten brandschutztechnischen Stellungnahmen zu informieren.

Zudem hat die CDU-Kreistagsfraktion Herrn Ministerpräsidenten Olaf Lies (SPD), Frau Innenministerin Ministerin Daniela Behrens (SPD) und Herrn Bauminister Grant Hendrik Tonne (SPD) gebeten, aufsichtlich einzuschreiten, weil derzeit in keiner Weise abzusehen ist, wann die Brandschutzmängel beseitigt werden sollen.

Nach Auffassung der CDU-Fraktion ist es geboten, das Verhalten von Landrat Bernd Lynack durch den Kreistag zu missbilligen, weil die Feststellungen in 2013 und 2022 eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben der sich im Gebäude aufhaltenden Personen begründet und ein sofortiges Handeln verlangt haben. Darüber hätte der Landrat aufgrund seiner Unterrichtungspflicht und Pflicht zur Organtreue aus der Kommunalverfassung und seiner beamtenrechtlichen Beratungs- und Unterstützungspflicht schon vor Jahren zumindest die Abgeordneten im Kreisausschuss informieren müssen. Mit Schreiben vom 17.02.2022 hatte der Landrat schon für das Jahr 2022 angekündigt, „weitreichende Brandschutzmaßnahmen umzusetzen.“ Im Gegensatz dazu habe er nun mit Schreiben vom 03.07.2025 mitgeteilt, über die erforderlichen Maßnahmen könne erst nach den Ergebnissen der laufenden Schulentwicklungsplanung entschieden werden. Derzeit sei also in keiner Weise absehbar, wann und wo überhaupt Brandschutzmaßnahmen umgesetzt werden sollen. Es sei anzunehmen, dass es nach ca. 5 Jahren weitgehend ergebnisloser Planungen noch ca. 10 Jahre dauern werde, bis die angestrebten Sanierungs- und Neubaumaßnahmen für die o.a. Schulen mit unabsehbaren Kostensteigerungen abgeschlossen werden können. „Diese Zustände sind u. E. nicht hinnehmbar“, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior, „die Verantwortung für die weitere Unterlassung erforderlicher Brandschutzmaßnahmen liegt nun bei der Landesregierung.“