Archiv der Kategorie: Pressemitteilungen

 Pressemitteilung

 

„Abschaffung unzumutbarer Bearbeitungszeiten“

Die Mehrheit von SPD, Grüne und LINKE hat im Hildesheimer Kreistag am 22.11.2023 den Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt, dass Anträge der Bürgerinnen und Bürger deutlich schneller als bisher bearbeitet werden müssen. Vor einigen Wochen hatte Landrat Bernd Lynack (SPD) auf wiederholte Anfragen der CDU-Fraktion zum Beispiel eingeräumt, dass die Bearbeitungsdauer im Bereich der Wohngeldstelle, der Elterngeldstelle, bei der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen und im ambulanten Bereich zwischen Antragstellung, der Bescheiderteilung und Leistungsauszahlung derzeit im Durchschnitt ca. 6-7 Monate beträgt.

Das sind nach Auffassung der CDU-Fraktion unzumutbare Bearbeitungszeiten, insbesondere bei existenzsichernden Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht. In Peine hätte die Verwaltung dafür vom Kreistag die Vorgabe, dass eine Bescheiderteilung bei 90% aller Neuanträge innerhalb von 14 Tagen nach Vorliegen der entscheidungsreifen Unterlagen erfolgt.

Solche Vorgaben hat die CDU nun auch für die Kreisverwaltung in Hildesheim gefordert. SPD, Grüne und LINKE haben dies jedoch abgelehnt mit der Begründung, dafür habe man kein Personal.

Zum Antrag der CDU-Kreistagsfraktion: https://cdu-kreistaghildesheim.de/5137-2/


Pressemitteilung zur Unterbringung von Geflüchteten in Lamspringe

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion

„Die Entscheidung des Gemeinderates von Lamspringe, mit den Stimmen von CDU und FDP gegenüber dem Landkreis das Einvernehmen zur unbefristeten Nutzung der Schule am Kallenberg als Notunterkunft für 120 Personen zu versagen, war berechtigt und begründet“, so die CDU Kreistagsfraktion. Die dazu öffentlich gemachten Angriffe der Mehrheitsgruppe dienen leider nicht einer konstruktiven und fördernden Kommunikation. Der Gemeinderat Lamspringe hat sachgerecht entschieden und das Einvernehmen befristet für 60 Flüchtlinge mit dem Ziel in Aussicht gestellt, nur in etwa so viele Flüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen, wie dies im Durchschnitt des Landkreises pro Kopf der Bevölkerung erfolgt, und eine gute Integration und Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht werden kann. Dies erfolgte gerade ausdrücklich im Sinne einer humanitären Lösung.

Nach dem Gesetz haben über die Erteilung des Einvernehmens nicht die Verwaltungsbeamten, sondern die Ratsmitglieder zu entscheiden. Dazu schreiben Grüne, LINKE und SPD in ihrer Pressemitteilung: „Offenbar stellen sich die Fraktionen von CDU und FDP nicht ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung. Sie nutzen verwaltungsinterne Prozesse als Ausrede, um eine humanitäre Hilfe für die Geflüchteten zu verweigern.“ Diese Behauptung von Grünen, LINKE und SPD ist falsch, unbegründet und dient augenscheinlich dazu, die Ratsmitglieder von CDU und FDP öffentlich verächtlich zu machen. Eine solche Behauptung ist kein konstruktiver Beitrag, sondern geeignet, Streit zu schüren und Zwietracht zu sähen. Die Verantwortlichen in der SPD sind aufgefordert, sich davon zu distanzieren.

Die Ratsmitglieder von CDU und FDP haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern von erheblichem öffentlichem Belang ist. Diesem Belang genügt das vom Landrat geplante Projekt in Lamspringe aber nur ungenügend. Es kann schon nicht richtig sein, dass der Landrat die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber ohne Einvernehmen mit den Gemeinden und ohne Plan darüber betreibt, eine im Landkreis sachgerechte und hinreichend gleichmäßige Verteilung zu erreichen. Die CDU hat zu der Verteilung und Unterbringung in der Vergangenheit immer wieder ein Einvernehmen mit den Abgeordneten im Gemeinde- oder Stadtrat gefordert. Grüne, LINKE und SPD haben dies jedoch immer wieder abgelehnt.


Pressemitteilung zu Kosten der Schülerbeförderung

 

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion

Der Kreistag des Landkreises Hildesheim wird am 29.06.2023 erneut über die Kosten der Schülerbeförderung entscheiden. Die CDU schlägt vor, dass allen Schülerinnen und Schülern von der ersten bis zur letzten Klasse sowie allen Auszubildenden ganzjährig also auch in den Ferien das Deutschlandticket für 20 € pro Monat angeboten wird, damit sie für den Weg zur Schule oder Ausbildungsstelle und auch sonst mobil sind. Eine Mehrheit dafür im Kreistag ist aber fraglich, denn den Grünen ist das zu teuer und die SPD wird sich im Kreistag wie üblich den Grünen anschließen. Die Gruppe von Grünen und SPD hat schon in der Vergangenheit die Vorschläge der CDU abgelehnt, einen vom Wohnort unabhängigen und kreisweit einheitlichen Preis festzusetzen. Im Gegensatz zur CDU wollen Grüne und SPD nach Pressberichten durchsetzen, dass alle Schüler der Klassen 5 bis 10 aus der Stadt Hildesheim und dem Landkreis Hildesheim das Deutschlandticket kostenfrei erhalten. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sollen pro Monat einen Aufschlag von 29,40 € zahlen, wenn sie ihr Schüler-Abo zu einem Deutschland-Ticket umwandeln wollen.

 


Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen

An die
Redaktionen
der Lokalzeitungen

Hildesheim, 10.05.2023

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion

Der Kreisausschuss des Landkreises Hildesheim, der hinter verschlossenen Türen tagt, hat am 24.04.2023 folgenden Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion abgelehnt:

„Die Unterbringung von Personen nach dem AsylbLG und dem SGB II in den einzelnen Gemeinden des Landkreises Hildesheim soll im Einvernehmen mit den einzelnen Kommunen erfolgen.

Wird ein Einvernehmen nicht erzielt, soll der Kreisausschuss entscheiden.“

Damit wird der im Kreistag von Hildesheim lange herrschende parteiübergreifenden Konsens verlassen. Die CDU-Fraktion bedauert diese Entwicklung.

Die CDU-Kreistagsfraktion wird ihren Vorschlag nun am 29.06.2023 in der öffentlichen Kreistagssitzung zur Abstimmung stellen. Nach Auffassung der CDU-Fraktion sollten alle Maßnahmen zur Unterbringung und Betreuung möglichst einvernehmlich mit den Städten und Gemeinden erfolgen. Die Verteilung, Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge ist kein Geschäft der laufenden Verwaltung und kann nicht weiterhin den Beamten überlassen werden. Es erscheint in keiner Weise sachgerecht, wie der Landrat mit Unterstützung von den Grünen und SPD vorgeht. Eine Zwangszuweisung durch Beamte ist der falsche Weg. „Ein Konfrontationskurs schürt nur Unfrieden,“ so der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior.


Prüfauftrag zur Gullydeckel-Affäre

Die CDU-Kreistagsfraktion hat in Sachen Gullydeckel- Affäre am 02.02.2023
eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet. Sie soll prüfen, ob der Landkreis
Hildesheim verpflichtet war und noch verpflichtet ist, beim Gericht die
Unterbringung eines schwer psychisch kranken Mannes aus Harsum zu
beantragen. Der Mann, der den Bürgermeister von Harsum seit Juni 2022
wiederholt mit dem Tode bedroht hat, steht im Verdacht, im August 2022
Gullydeckel auf die Autobahn geworfen und im Frühjahr 2022 Bombendrohungen
gegen das Justizzentrum gerichtet zu haben. Seit Bekanntwerden der Sache
durch den Bericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 24.08.2022
hätten die Abgeordneten im Kreisausschuss das Recht und die Pflicht gehabt,
über den Antrag auf Unterbringung zu entscheiden. An der Ausübung dieser
Rechte wurden die Abgeordneten zum Nachteil der öffentlichen Sicherheit
durch verschiedene Maßnahmen gehindert. An die Landesregierung gerichtete
Bitten um Unterstützung blieben bisher ohne Erfolg. Daher sieht sich die
CDU-Fraktion gezwungen, von einer dafür anerkannten Kanzlei eine Verletzung
der Abgeordnetenrechte und Möglichkeiten auf Hilfe prüfen zu lassen.


CDU-Fraktion kritisiert inffiziente Vorgehensweise bei der Kostenbeteiligung zur Unterbringung von Flüchtlingen

 

Die CDU-Fraktion wird in der Kreistagssitzung am 08. Dezember nicht der vom Landrat Bernd Lynack (SPD) geforderten Vereinbarung über die Kostentragung bei der Bereitstellung von Wohnraum für Ukraine-Vertriebene zustimmen. Nach dieser Vereinbarung sollen sich die Städte und Gemeinden gegenüber dem Landkreis Ende 2023 weitgehend und danach vollständig zur Übernahme der Kosten verpflichten, die durch die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge anfallen, aber nicht vom Bund oder Land erstattet werden. Die CDU-Fraktion widerspricht der Behauptung des Landrates, die Städte und Gemeinden seinen aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr zur Breitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit verpflichtet. Der Innenminister hat sich dazu bisher nicht geäußert: trotz Nachfrage der CDU-Fraktion vom 26.09.2022. Die CDU-Fraktion lehnt es zudem als rechtlich unvertretbar ab, im Kreistag eine höhere Kreisumlage für die Städte und Gemeinden zu beschließen, die der Vereinbarung nicht zustimmen. Ein höherer Hebesatz wäre willkürlich und rechtlich unbegründet, da völlig unklar ist, für welche Städte und Gemeinden in welcher konkreten Höhe Kosten anfallen.

Darüber hinaus sieht die CDU-Fraktion die Vorgehensweise des Landrates als ineffizient an: Warum sollen überhaupt die Städte und Gemeinden jetzt schon in einer komplizierten Abrechnung an den Kosten beteiligt werden, wenn die endgültige Kostentragung zwischen Bund – Land – Landkreis noch nicht geregelt ist. Wie in vielen Landkreisen des Landes Niedersachsens, so sollte es auch im Landkreis Hildesheim funktionieren.


Gully-Deckel-Attacke

Als unverantwortlich bezeichnet die CDU-Kreistagsfraktion die vom Landrat Lynack (SPD) öffentlich vertretene Meinung darüber, wann eine nach dem Gesetz für die Unterbringung psychisch kranker Menschen geforderte „gegenwärtige erhebliche Gefahr“ vorliegt. Der Landrat wirft hier verschiedene Dinge in einen Topf. Statt über die Beurteilung einer Gefahr, reden Sie in der Presse über „Akut-Situation“ oder „akute Fremdgefährdung“ und behaupten sodann (siehe Hildesheimer Allgemeine Zeitung am 08.11.2022): „Es gehe bei der Bewertung einer Akut-Situation nicht darum, „was jemand letzte Woche gesagt oder getan hat oder was eventuell nächste Woche passieren könnte“. Diese Äußerung geht völlig an der Frage vorbei, ob zur Abwehr einer Lebensgefahr, die vom Tatverdächtigen der Gullydeckel-Attacke ausgeht, beim Gericht ein Antrag auf Unterbringung zu stellen ist. Für die Beantwortung dieser Frage kommt es genau darauf an, was in Zukunft „eventuell nächste Woche passieren könnte“. Bei einer Morddrohung muss eine Prognose über die Wahrscheinlichkeit einer Tatausführung erstellt werden. Dabei gilt nach der Rechtsprechung: „Je höherrangig das betroffene Rechtsgut und je größer der ihm drohende Schaden wiegen, desto geringere Anforderungen können an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gestellt werden.“ Die Erforderlichkeit von Prognosen hat das Bundesverfassungsgericht (z. B. zur Verhinderung schwerer Sexualstraftaten) ausdrücklich bestätigt: „Der Hinweis auf Unsicherheiten bei der Prognose, die Grundlage der Unterbringung ist …, beseitigt weder die Eignung noch die Erforderlichkeit des Freiheitseingriffs. Prognoseentscheidungen bergen stets das Risiko der Fehlprognose, sind aber gleichwohl unumgänglich … Die Prognose ist und bleibt daher als Grundlage jeder Entscheidung über eine präventive Freiheitsentziehung unverzichtbar“ (Urteil vom 10.02.2004 – 2 BvR 834/02 und 2 BvR 1588/02).