Archiv der Kategorie: Pressemitteilungen
CDU-Fraktion kritisiert inffiziente Vorgehensweise bei der Kostenbeteiligung zur Unterbringung von Flüchtlingen
Die CDU-Fraktion wird in der Kreistagssitzung am 08. Dezember nicht der vom Landrat Bernd Lynack (SPD) geforderten Vereinbarung über die Kostentragung bei der Bereitstellung von Wohnraum für Ukraine-Vertriebene zustimmen. Nach dieser Vereinbarung sollen sich die Städte und Gemeinden gegenüber dem Landkreis Ende 2023 weitgehend und danach vollständig zur Übernahme der Kosten verpflichten, die durch die Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge anfallen, aber nicht vom Bund oder Land erstattet werden. Die CDU-Fraktion widerspricht der Behauptung des Landrates, die Städte und Gemeinden seinen aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr zur Breitstellung von Wohnraum zur Vermeidung von Obdachlosigkeit verpflichtet. Der Innenminister hat sich dazu bisher nicht geäußert: trotz Nachfrage der CDU-Fraktion vom 26.09.2022. Die CDU-Fraktion lehnt es zudem als rechtlich unvertretbar ab, im Kreistag eine höhere Kreisumlage für die Städte und Gemeinden zu beschließen, die der Vereinbarung nicht zustimmen. Ein höherer Hebesatz wäre willkürlich und rechtlich unbegründet, da völlig unklar ist, für welche Städte und Gemeinden in welcher konkreten Höhe Kosten anfallen.
Darüber hinaus sieht die CDU-Fraktion die Vorgehensweise des Landrates als ineffizient an: Warum sollen überhaupt die Städte und Gemeinden jetzt schon in einer komplizierten Abrechnung an den Kosten beteiligt werden, wenn die endgültige Kostentragung zwischen Bund – Land – Landkreis noch nicht geregelt ist. Wie in vielen Landkreisen des Landes Niedersachsens, so sollte es auch im Landkreis Hildesheim funktionieren.
Gully-Deckel-Attacke
Als unverantwortlich bezeichnet die CDU-Kreistagsfraktion die vom Landrat Lynack (SPD) öffentlich vertretene Meinung darüber, wann eine nach dem Gesetz für die Unterbringung psychisch kranker Menschen geforderte „gegenwärtige erhebliche Gefahr“ vorliegt. Der Landrat wirft hier verschiedene Dinge in einen Topf. Statt über die Beurteilung einer Gefahr, reden Sie in der Presse über „Akut-Situation“ oder „akute Fremdgefährdung“ und behaupten sodann (siehe Hildesheimer Allgemeine Zeitung am 08.11.2022): „Es gehe bei der Bewertung einer Akut-Situation nicht darum, „was jemand letzte Woche gesagt oder getan hat oder was eventuell nächste Woche passieren könnte“. Diese Äußerung geht völlig an der Frage vorbei, ob zur Abwehr einer Lebensgefahr, die vom Tatverdächtigen der Gullydeckel-Attacke ausgeht, beim Gericht ein Antrag auf Unterbringung zu stellen ist. Für die Beantwortung dieser Frage kommt es genau darauf an, was in Zukunft „eventuell nächste Woche passieren könnte“. Bei einer Morddrohung muss eine Prognose über die Wahrscheinlichkeit einer Tatausführung erstellt werden. Dabei gilt nach der Rechtsprechung: „Je höherrangig das betroffene Rechtsgut und je größer der ihm drohende Schaden wiegen, desto geringere Anforderungen können an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts gestellt werden.“ Die Erforderlichkeit von Prognosen hat das Bundesverfassungsgericht (z. B. zur Verhinderung schwerer Sexualstraftaten) ausdrücklich bestätigt: „Der Hinweis auf Unsicherheiten bei der Prognose, die Grundlage der Unterbringung ist …, beseitigt weder die Eignung noch die Erforderlichkeit des Freiheitseingriffs. Prognoseentscheidungen bergen stets das Risiko der Fehlprognose, sind aber gleichwohl unumgänglich … Die Prognose ist und bleibt daher als Grundlage jeder Entscheidung über eine präventive Freiheitsentziehung unverzichtbar“ (Urteil vom 10.02.2004 – 2 BvR 834/02 und 2 BvR 1588/02).
Gullydeckel-Attacke Harsum – Unverantwortliche Meinung des Landrates
Der Kreisausschuss des Landkreises Hildesheim hat es am 7.11.2022 abgelehnt, sich mit einem Antrag der CDU-Fraktion zur Gullydeckel-Attacke und den verschiedenen Mord- und Bombendrohungen des Tatverdächtigen zu befassen. Antragsziel war es, ein Rechtsgutachten und ein ärztliches Zeugnis in Auftrag zu geben, um eine Grundlage dafür zu schaffen, bei Gericht einen Antrag auf Unterbringung des Tatverdächtigen stellen zu können. Stattdessen wurde zum Entsetzen der CDU beschlossen, die nun unbestrittene Zuständigkeit für diese Sache vom Kreisausschuss auf Landrat Lynack (SPD) zu übertragen. Augenscheinlich oder angeblich hat der Landrat bis zu einem Hinweis des Innenministeriums am 4.11.2022 nicht gewusst, dass der Kreisausschuss zuständig ist. Diese Unwissenheit des Landrates ist skandalös. Sie hat die Arbeit von Abgeordneten behindert und dazu geführt, dass der Ausschuss trotz der Gefahren für Leib, Leben und Freiheit des Bürgermeisters und anderer Personen über Monate keine Entscheidung treffen konnte. Die CDU-Kreistagsfraktion wird sich im Interesse des Bürgermeisters und der Bürgerinnen und Bürger von Harsum dafür einsetzen, dass die Landesregierung gegenüber dem Landrat aufsichtlich tätig wird. Dies betrifft auch die unsachlichen öffentlichen Äußerungen des Landrates und die zahlreichen vom Landrat seit Monaten nicht beantworteten Fragen. Die CDU-Fraktion hofft, dass sie von der Landesregierung bei der Aufklärung des Skandals unterstützt wird.
Bund- und Land stellen deutlich höhere Mittel für Unterbringungskosten zur Verfügung
Vertreter der CDU aus den Fraktionen der Stadt- und Gemeinderäte sowie des Kreistages haben gestern über den Kreishaushalt und die Kosten für die Unterbringung, Versorgung usw. der Flüchtlinge aus der Ukraine mit folgenden Ergebnissen beraten.
Der vom Kreistag beschlossene Hebesatz für die Kreisumlage beträgt derzeit 54,65%. Folglich müssen die Kommunen über 50 % ihrer relevanten Einnahmen an den Landkreis zahlen. Die CDU sieht keinen Grund für eine Anhebung des Hebesatzes, da die Einnahme des Landkreises aus der Kreisumlage trotz der verschiedenen Krisen mit ca.196 Mio. Euro einen Höchststand erreicht hat.
Die CDU-Kreistagsfraktion hat in der Konferenz nochmal verdeutlicht, warum sie im Kreistag am 29.09.2022 gegen die vom Landrat vorgeschlagene Vereinbarung gestimmt habe, wonach die Städte und Gemeinden die nicht von Bund und Land gedeckten Kosten für die Unterbringung, Versorgung usw. der Flüchtlinge aus der Ukraine zahlen sollen: zu 65 % für die Monate Juni bis Dezember 2022 und danach zu 100 %. Der Landrat habe seine Forderung u. a. mit der unzutreffenden Behauptung begründet, die Städte und Gemeinden wären dafür zuständig, dass allen eine Wohnung zur Verfügung gestellt werden könne. Zudem habe der Landrat eine weitere Kostenübernahme des Landkreises abgelehnt, weil unklar sei, wie viel Geld der Landkreis von Bund und Land für diese Aufgabe erhalten werde. Dazu gebe es im Landtag lediglich einen Gesetzentwurf. Entgegen dieser unzutreffenden Behauptung hatte der Landtag aber schon am 23.09.2022 das Gesetz mit deutlich höheren Mitteln als bisher für die Landkreise beschlossen. Zusätzlich dazu hat nun auch der Bund weitere Milliarden an Unterstützung zugesagt. Allein aus diesen Gründen sei die Vereinbarung nicht erforderlich. Ferner seien viele Regelungen im Entwurf des Landrates so ungenügend, dass ihnen schon haushaltsrechtlich nicht zugestimmt werden könne. Aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion ist es in keiner Weise erforderlich die Städte und Gemeinden zur Kasse zu bitten.
Sondersitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit
Redaktionen
der Lokalzeitungen
Hildesheim, 26.08.2022
Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion
CDU-Kreistagsfraktion sieht in der Weigerung Lynacks zu einer Sondersitzung des Sozialausschusses einzuladen, einen ungeheuerlichen Vorgang
Die CDU-Kreistagsfraktion hat am Dienstag den Landrat aufgefordert, zu einer Sondersitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit einzuladen. Die Annahme von Herrn Lynack, es handele sich dabei um einen CDU-Antrag ist falsch.
Die CDU-Fraktion wird den defensiven und unangemessenen Umgang der Kreisverwaltung in der „Gully-Deckel-Affäre“ politisch aufarbeiten, auch im Interesse der Betroffenen.
Dieser Forderung hat Landrat Lynack heute eine Absage erteilt und zieht sich dabei auf scheinbar formale Aspekte zurück.
Der Fraktionsvorsitzende Prior hält diesen Umgang „mit einer weiteren Krise des dem Landrat direkt unterstehenden Gesundheitsamtes für unvertretbar“. So habe der Landrat die Pflicht, bei Bedarf unverzüglich die politischen Gremien des Landkreises zu informieren.
Für die CDU-Fraktion liegen augenscheinlich eklatante Versäumnisse der Landkreisverwaltung auf der Hand. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Dirk Bettels, kündigt an, dass die CDU-Fraktion über den Weg der Akteneinsicht alle relevanten Informationen zusammentragen und bewerten werde. Im Übrigen geht die CDU-Fraktion davon aus, dass den Fall bereits die Staatsanwaltschaft Hildesheim beschäftige.
Wer sich in Harsum umhört, der ist „schlicht erschüttert, was sich dort über viele Jahre unter den Augen der Landkreisverwaltung abspielen konnte“, so Bettels. „Wir werden Landrat Lynack zwingen, zu dem Vorgang auszusagen“, so Prior abschließend.
25-Euro-Ticket für Auszubildenden und Schülerinnen und Schülern
Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion
Nach einem Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion sollen alle Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler im Landkreis Hildesheim für 25 Euro im Monat an allen Tagen rund um die Uhr Busse und Bahnen im gesamten Landkreis (Tarifverbund ROSA) nutzen können: Unabhängig von Wohnort, Schule, Ausbildungsstätte, Schulzeiten usw. „Wir müssen endlich nachhaltig handeln, nicht nur reden“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior. Dieses Angebot soll das
9-Euro-Ticket ab September 2022 ablösen. SPD und Grüne wollten dem im Schulausschuss am 24.05.2022 so nicht zustimmen. Stattdessen sprachen sie sich aus Kostengründen für den Vorschlag von Landrat Lynack (SPD) aus, danach soll das Angebot nur für den Schulbesuch gelten. Die CDU-Fraktion erwartet jedoch keine relevanten Mehrkosten, wenn Schüler am Nachmittag z. B. einen der fast leeren Busse benutzen. Der Ausschuss will die Angelegenheit nun am 14.06.2022 für die Entscheidung des Kreistages am 23.06.2022 vorbereiten.
In der schriftlichen Begründung des CDU-Antrages heißt es u.a.:
„Die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim entspricht schon seit Jahrzehnten nicht mehr den Erfordernissen zur Erschließung oder Entwicklung strukturschwacher Gebiete oder den Anforderungen hinsichtlich Klima-, Natur- und Umweltschutz. Auf keinen Fall genügt die Schülerbeförderung den Anforderungen eines Landes, dessen Reichtum auf Bildung beruht und zukünftig beruhen soll… Wenn es im GVH möglich ist, jungen Menschen eine Jugendnetzkarte (bis einschließlich 22 Jahre) für 15,00 € im Monat anzubieten, die an allen Tagen rund um die Uhr und im gesamten GVH Tarifgebiet gültig ist (z. B. von Sarstedt bis zum Steinhuder Meer oder von Bad Nenndorf bis Uetze), dann kann und sollte eine entsprechende Karte auch für den Landkreis Hildesheim angeboten werden.“
Kreis-CDU will ÖPNV auf neue Spur setzen
Hildesheim, den 18.05.2022
Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion
Kreis-CDU will ÖPNV auf neue Spur setzen
Der Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Friedhelm Prior, hat den Landrat
in einer schriftlichen Anfrage gebeten, die Voraussetzungen zu klären, wie
der Landkreis Hildesheim Mitglied beim Großraum-Verkehr Hannover (GVH)
werden kann. Sein Fraktionskollege, Clemens Gerhardy, hatte bereits am 17.Mai 2022 im Ausschuss für Kreisentwicklung eine entsprechende Initiative der CDU angekündigt, nachdem SPD und Grüne für eine schnelle gemeinsame Initiative nicht zu gewinnen waren.
Momentan wird der öffentliche Personennahverkehr für das Kreisgebiet von
der RVHI Regionalverkehr GmbH und für das Gebiet der Stadt Hildesheim von der SVHI Stadtverkehr Hildesheim GmbH erbracht.
Der dazu bestehende Vertrag zwischen Landkreis Hildesheim und den
Verkehrsunternehmen läuft am 31. Dezember 2023 aus. „Wir haben damit die
Chance neue Spuren für einen verbesserten, effektiven und kostengünstigen
öffentlichen Personennahverkehr zu legen“, so Prior. Der stellvertretende Landrat, Justus Lüder, sieht mit einem Beitritt auch große Chancen für die Entwicklung des Südkreises.
Der GVH ist einer der ältesten und modernsten Verkehrsverbände mit jährlich circa
22 Millionen Fahrgästen und einem verbundweit einheitlichen Tarif.