Anfrage zu Förderungen und Zuwendungen des Landkreises Hildesheim, Förderrichtlinien

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

 

Hildesheim, den  31.08.2021

Förderungen und Zuwendungen des Landkreises Hildesheim, Förderrichtlinien
Anfrage

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

der Kreistag hat am 15.07.2021 beschlossen:

2. Freiwillige Leistungen
Freiwillige Leistungen zur Förderung von Maßnahmen des Klima-, Natur-, Arten- oder Landschaftsschutzes sind nur auf der Grundlage gültiger Richtlinien des Landkreises zu gewähren.
Den Kreistagsmitgliedern sind bis zum 15.08. 2021 vorzulegen alle dafür gültigen, nicht mehr gültigen und von der Verwaltung geplanten Richtlinien.

  1. Alle Fördermittel
    Alle Fördermittel für die o. a. freiwilligen Leistungen oder nach der o.a. Richtlinie sind an einer Haushaltsstelle im Umweltamt zu bündeln und um 50.000 €uro zu erhöhen.“

Bitte teilen Sie uns mit, bis wann die geforderten Unterlagen vorgelegt werden und welche Fördermittel vom Landkreis für freiwillige Leistungen zur Schaffung oder Vernetzung von Biotopen und zum Erhalt bedrohter Tierarten seit dem Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021 aufgrund welcher Richtlinien des Landkreises oder welcher sonstigen Grundlagen gewährt oder zugesagt worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                        gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                      Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                             CDU-Kreistagsfraktion

 


Richtlinie Biotopvernetzung – Förderanträge

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o. V. i. A.

Hildesheim, den 31.08.2021

Richtlinie Biotopvernetzung – Förderanträge

Sehr geehrter Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt 3 der heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung; sowie zum Tagesordnungspunkt 8 im Kreisausschusses übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag zu nachfolgenden Anträgen auf Förderung nach der Richtlinie für die Schaffung oder Vernetzung von Biotopen und zum Erhalt bedrohter Tierarten:
Antragsteller 1. R. Förster (Bledelner Rotten),  2. Kirchengemeinde Harsum (Harsum), 3. Leineverband (Duingen), 4.  Agrico II  (Nordstemmen), 5.   F. Prior (Landkreis Hildesheim).

„Der beantragte Zuschuss wird dem Grunde nach bewilligt mit der Maßgabe, dass ein abschließender Bewilligungsbescheid auch hinsichtlich der Höhe erst erfolgt, wenn die in der Richtlinie geforderten Unterlagen mit Lageplan und Maßnahmenbeschreibung vollständig vorliegen.“

Die Verwaltung wendet die Handhabungsregeln zum Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021 wie folgt an:
Soweit ein Antrag unter Ausnutzung der in Nr. 6 enthaltenen Öffnungsklauseln den Fördergegenstand nur in allgemeiner Form beschreibt, so dass die abschließende sachliche Prüfung noch nicht erfolgen kann und/oder die Förderung nu r dem Grunde nach beantragt wird, soll die Verwaltung gem. positivem Beschluss des Kreisausschusses einen vorläufigen Förderbescheid erteilen. Eine nochmalige Mitwirkung des Fach- und Kreisausschusses bei der abschließenden Bescheidung ist nicht erforderlich.

Mit freundlichem Gruß

gez. Klaus Bruer                                            Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender                        CDU-Fraktionsvorsitzender

 


Karbonisierung von Klärschlamm

Herrn Landrat
Olaf Levonen

Im Hause

o.V.i.A.

 

Hildesheim, den 31.08.2021

Karbonisierung von Klärschlamm

 

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt 5.1. „Karbonisierung von Klärschlamm“  übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorliegenden 2 Anträge (Harsum/Alfeld)  auf Förderung  vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes und erforderlicher Haushaltsgenehmigungen unverzüglich  dem Grunde nach zu bewilligen. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist entsprechend zu genehmigen. Die Bescheide sind unverzüglich zu erteilen.
Das Verfahren ist vom Landkreis Hildesheim durchzuführen –nicht von der Klimaschutzagentur.
Über den Sachstand ist in der nächsten Sitzung des Kreisausschusses zu berichten. Über ggfs. weitere Anträge ist bei Bedarf zu beraten und zu entscheiden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 gez. Klaus Bruer                                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                     Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                            CDU-Kreistagsfraktion

 


Umsetzung Haushaltsbegleitbeschluss -Karbonisierung von Klärschlamm

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

Hildesheim, den 17.08.2021

 

 

Umsetzung Haushaltsbegleitbeschluss
Aufnahme in die Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten wir Sie, den Beratungspunkt „Umsetzung Hausbegleitbeschluss“ (sh. insbesondere Nr. X, Karbonisierung von Klärschlamm) in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Kreisausausschusses  und Kreistages  aufzunehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                         gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                        Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                               CDU-Kreistagsfraktion

 


Desdemona – Bildung eines Sicherungs- und Sanierungsbeirates nach § 7 NBodSchG für die Altlast

Herrn Landrat
Olaf Levonen

o.V.i.A.

im Hause

Hildesheim, den 31.08.2021

 

Antrag zur Tagesordnung für den Kreistag am 14.10.2021
und
Beschlussvorschlag für die Sitzung des Kreisausschusses am 31.08.2021 zum Beratungspunkt Desdemona  (Bildung
eines Sicherungs- und Sanierungsbeirates nach § 7 NBodSchG für die Altlast)

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Grundwasseruntersuchung und Bildung eines Sicherungs- und Sanierungsbeirates nach § 7 NBodSchG für die Altlast Desdemona“ in die Tagesordnung des Kreistages am 14.10.2021 aufzunehmen.
Zum Beratungspunkt „Desdemona“ in der Sitzung des Kreisausschusses am 31.08.2021 übersenden wir folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird unter Hinweis auf den Beschluss des Kreisausschusses vom 07.06.2021 beauftragt, den Sicherungs- und Sanierungsbeirat möglichst bis zum 12.10.2021 einzurichten.
Sie wird zudem beauftragt, für diesen Beirat umgehend die Stadt Alfeld und örtliche Bürgerinitiativen um Vorschläge zu bitten: insbesondere zur Teilnahme.

Begründung:
1. Der Kreisausschuss hat insbesondere aufgrund von Anträgen der Gruppe SPD-CDU folgende Beschlüsse gefasst:
Am 01.03.2021:
„Aufgrund der in den vergangenen Jahren gesunkenen Grundwasserspiegel ist es erforderlich, die Gefährdungs- oder Schadenslage und die erforderlichen wasserrechtlichen Maßnahmen hinsichtlich einer nachhaltigen Bewirtschaftung zeitnah dort zu prüfen, wo das Grundwasser im Bereich von Industrieanlagen oder Altlasten gesunken oder bereits konkret durch Schadstoffe geschädigt oder gefährdet ist. Daher wird die Verwaltung beauftragt, entsprechende Untersuchungen für eine umfassende fachliche und rechtliche Beurteilung unter Berücksichtigung von Anregungen aus der Bevölkerung und der Städte und Gemeinden vorrangig um die Altlast auf dem Desdemona Gelände und um die Fläche von Kali und Salz in Giesen umgehend durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Über die Untersuchungsergebnisse sind die Kreistagsgremien (insbesondere der Umweltausschuss) zeitnah zu informieren. Die Verwaltung wird gebeten, dem Umweltausschuss nach einer Bedarfsprüfung weitere Untersuchungen vorzuschlagen.“
Am 22.03.2021:
„Soweit es rechtlich nicht ausgeschlossen ist oder ausgeschlossen wird, behält sich der Kreisausschuss nach § 76 Absatz 2 NKomVG die vom Landkreis zu treffenden Entscheidungen vor, die zur bzw. im Zusammenhang mit der Sanierung der o- a. Altlast zu treffen oder sonst zur Abwehr der von der Altlast ausgehenden Gefahren erforderlich bzw. geboten sind. Bei den zuvor genannten Maßnahmen ist eine Beseitigung der Schadstoffe anzustreben.“

Am 07.06.2021:
„Der Kreisausschuss nimmt die Vorlage 1149/XVIII vom 03.06.2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, unverzüglich die beschlossenen Grundwasseruntersuchungen durchzuführen. Diese Untersuchungen sollen zumindest auch an vier Stellen außerhalb der Altlast Desdemona in Abstimmung hinsichtlich von Ort, Art, Umfang, Dauer und Dokumentation der Untersuchungen mit der Stadt Alfeld und der Bürgerinitiative erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt die Einrichtung eines Sicherungs- und Sanierungsbeirates gem. § 7 Nds. Bodenschutzgesetz vorzubereiten.

  1. Der Kreisausschuss hat sich alle vom Landkreis zu treffenden Entscheidungen vorbehalten, die zur bzw. im Zusammenhang mit der Sanierung der o. a. Altlast zu treffen oder sonst zur Abwehr der von der Altlast ausgehenden Gefahren erforderlich bzw. geboten sind, und entschieden, dass in dem Verfahren eine formelle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie eine Beseitigung der Schadstoffe anzustreben ist.

Nach Auffassung der Gruppe SPD-CDU ist die Umsetzung der o. a. Beschlüsse zu beschleunigen. Die Beteiligung soll über einen Sicherungs- und Sanierungsbeirat erfolgen. Dazu bestimmt § 7 Niedersächsisches Bodenschutzgesetz ((NBodSchG):
„(1) 1Die zuständige Behörde kann für eine altlastenverdächtige Fläche oder für eine Altlast einen Beirat bilden, wenn wegen der Schwere der zu erwartenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit, der Vielzahl der Betroffenen oder der besonderen Bedeutung der Angelegenheit zu erwarten ist, dass hierdurch erforderlich werdende Maßnahmen der Sicherung oder Sanierung gefördert werden. Dem Beirat sollen angehören:
1. die jeweils zuständigen Fachbehörden,
2. die betroffenen Gemeinden,
3. die verantwortlichen Personen und
4. Personen, die die betroffenen Dritten vertreten.Die zuständige Behörde erlässt eine Geschäftsordnung des Beirats mit dessen Einvernehmen.
(2) 1Der Beirat hat insbesondere die Aufgabe, Bedenken und Anregungen schon im Vorfeld verfahrensmäßiger Beteiligung zu erörtern. 2.Die zuständige Behörde hat den Beirat laufend zu unterrichten und vor beabsichtigten Entscheidungen zu beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                      gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                     Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                           CDU-Kreistagsfraktion

 


Einberufung des Kreisausschusses

Herrn Landrat
Olaf Levonen

im Hause

Hildesheim, den 31.08.2021

 

Einberufung des Kreisausschusses
Gemäß § 59 NKomVG,  § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

wir bitten Sie, den Kreisausschuss zu einer Sondersitzung vor der Kommunalwahl einzuladen. Dazu benennen wir folgende Tagesordnungspunkte:

  1. Übertragung der Gesellschafteranteile der Volkshochschule Hildesheim gGmbH auf den Landkreis Hildesheim
  2. Verkauf von Anteilen an der Überlandwerke GmbH (ÜWL)
  3. Klima-,Natur- und Artenschutzkooperation des Landkreises Hildesheim mit der Stiftung Universität Hildesheim und Hochschule für angewandte Kunst und Wissenschaft (HAWK)
  4. Grundwasseruntersuchung und Bildung eines Sicherungs und Sanierungsbeirates nach § 7 NBodSchG für die Altlast Desdemona“
  5. Disziplinarverfahren

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                                          gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                                          Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                                                 CDU-Kreistagsfraktion


Hochwasserschutz

Herrn Landrat
Olaf Levonen

Im Hause

o.V.i.A.

Hildesheim, den 16.08.2021

Hochwasserschutz

Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,

zum Tagesordnungspunkt 12 im Kreisausschusses am 31.08.2021 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird unter Hinweis auf die aktuellen Hochwasserereignisse in Süddeutschland beauftragt, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, ob und in welchem Umfang die bisher durchgeführten und geplanten baulich-technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Hochwassergefahren der Kommunen des Landkreises und des Landkreises selbst zu erweitern oder auszubauen sind. Der Umweltausschuss des Landkreises soll dazu bereits in der nächsten Sitzung einen ersten Sachstandsbericht und einen Vorschlag zu den weiteren Verfahrensschritten erhalten.

Die Landkreiskommunen und Wasserunterhaltungsverbände sollen über diesen Beschluss umgehend informiert und um Hinweise und Anregungen gebeten werden: insbesondere zu Orten besonderer Gefahrenlage und zeitlich dringendem Handlungsbedarf, personelle und technische Situation der in einer Hochwasserlage bzw. Hochwasserkatastrophe verfügbaren Einsatzkräfte, Aktualität und Wirksamkeit vorhandener Einsatz- und Alarmierungspläne auch unter Berücksichtigung von Pandemielagen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Klaus Bruer                                    gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der                Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion                       CDU-Kreistagsfraktion