Ungenügende Informationen über die Rechtslage und Zahlungspflichten für den Bau und Betrieb von Kindertagesstätten – aktuelle Stunde

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 03.03.2025

Ungenügende Informationen über die Rechtslage und Zahlungspflichten für den Bau und Betrieb von Kindertagesstätten

Aktuelle Stunde

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die CDU-Kreistagsfraktion beantragt zum o. a. Thema für die Kreistagssitzung am 20.03.2025 gem. § 21 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Kreistagsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften des Landkreises Hildesheim in der XIX. Wahlperiode eine Aktuelle Stunde. Dieser Antrag ersetzt den Antrag vom 26.02.2025.

Begründung:

Hinsichtlich der aktuellen Entwicklung zum sog. Kita-Vertrag und der damit u. a. einhergehenden finanziellen Auswirkungen für den Landkreis und die Kommunen, insbesondere für die Kommunen, die dem Vertrag nicht zugestimmt haben bzw. nicht zustimmen werden, sieht die CDU-Kreistagsfraktion es für erforderlich eine Aktuelle Stunde zu beantragen. Dies ist auch deshalb geboten, weil bisher keine ausreichenden Informationen der Betroffenen und der Öffentlichkeit über die Rechtslage erfolgt ist und viele Anfragen der Abgeordneten bisher unbeantwortet geblieben sind. Den Stadt- und Gemeinderäten haben keine sachgerechten Informationen über die Auswirkungen des sog. neuen Kita-Vertrages vorgelegen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim

Hildesheim, 28.02.2025

 
Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion
Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim

 Eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des Rettungsdienstes im Landkreis Hildesheim sieht die CDU-Kreistagsfraktion in keiner Weise gewährleistet. Daher fordert sie vom Landrat Bernd Lynack (SPD) seit ca. einem Jahr konkrete Daten zur Versorgungslage. Vorgeschrieben ist, dass der Zeitraum zwischen dem Beginn der Einsatzentscheidung durch die zuständige Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) in 95% der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfalleinsätze 15 Minuten nicht übersteigen soll. Die CDU hat vom Landrat mehrfach, aber vergeblich Auskunft über die tatsächlichen Eintreffzeiten gefordert. Am 28.02.2025 hat es der Landrat sogar abgelehnt, der CDU die Daten zur eigenen Auswertung zur Verfügung zu stellen. Daraufhin hat die CDU ebenfalls am 28.02.2025 Akteneinsicht beantragt. Das Verhalten des Landrates halten wir für unverantwortlich, weil es um die Rettung von Menschenleben geht, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Friedhelm Prior.


Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.02.2025

Neufassung des Gemeinsamen Rettungsdienstbedarfsplanes für Landkreis und Stadt Hildesheim (Stand 2024)

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit und des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 16.01.2025 haben Sie Ihren Beschlussvorschlag für die Änderung bzw. Neufassung des Rettungsdienstbedarfsplanes aufgrund des festgestellten Überarbeitungsbedarfs zurückgezogen. Daraufhin hat die CDU-Kreistagsfraktion den Änderungsantrag zu Ihrem Beschlussvorschlag zurückgezogen und mit Datum vom 20.01.2025 (Antrag-Nr. 763/XIX) für den Kreisausschuss am 20.01.2025 einen Vorschlag dazu vorgelegt, welche Maßgaben der Gutachter bei der Überarbeitung des Planes bzw. Ergänzung seines Gutachtens berücksichtigen sollte.

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Frage:

Wie und in welcher Form sowie mit welchen Ergebnissen sind die o.a. Maßgaben berücksichtigt worden?

Zudem bitten wie Sie, uns die Vereinbarungen mit den Kostenträgern über die Abrechnung von Beförderungsentgelten für Leistungen des Rettungsdienstes für den Zeitraum der vergangenen fünf Jahre zur Verfügung zu stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

325 – Antwort


Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 26.02.2025

Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kinderbetreuung (Kita-Vertrag) mit den kreisangehörigen Kommunen

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unsere Anfrage Nr. 318/XIX vom 12.02.2025 haben Sie mit Ihrer Antwort vom 17.02.2025 nur unvollständig und irrführend beantwortet.

Wir bitten Sie daher zu den gemeindlichen und freien Trägern von Kindertagesstätten um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Vorbemerkung

Für die gemeindlichen und die freien Träger gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, überhaupt Kindertagesstätten zu bauen oder selbst oder für andere zu betreiben.

Der Landkreis ist auf Antrag der gemeindlichen und freien Träger verpflichtet, die nach Abzug von Drittmitteln verbleiben Kosten für den Bau- und Betrieb von Kindertagesstätten, bis auf eine angemessene Eigenleistung zu übernehmen.

Und jede Gemeinde kann freie Träger, die Kindertagesstätten selbst oder für andere betreiben, unabhängig davon fördern, ob diese bereits vom Land, Landkreis oder von der Gemeinde mit oder ohne Vertrag Zuschüsse erhalten oder nicht. Das betrifft auch die freien Träger in den Gemeinden, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden.

  1. Wir hatte Sie gefragt:

Wie und mit welchen Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass alle Betreiber solcher Einrichtungen vom Landkreis einheitlich bzw. für gleiche Leistungen der Kinderbetreuung in gleicher Höhe Zuschüsse erhalten?“

  • Darauf haben Sie geantwortet:

Ziel ist, seitens des Landkreises in den Gemeinden, welche nicht mehr im neuen Kita-Vertrag sind, mit freien Trägern entsprechende gleichlautende Betriebsführungsverträge zu schließen, welche die Umsetzung der gesetzlich geforderten Standards garantieren und eine bedarfsgerechte Versorgung mit Betreuungsplätzen sicherstellen. Vorgesehen ist eine Defizitabdeckung, wie mit freien Trägern von Kindertagesstätten üblich.“

  • Fragen

2.2.1 Werden Sie dem Kreistag vorschlagen, dass der Landkreis auch mit den Gemeinden, die Kindertagesstätten betreiben, aber den „neuen Kita-Vertrag“ mit dem Landkreis nicht abschließen wollen oder nicht abschließen werden, ebenso wie mit freien Trägern Betriebsführungsverträge abschließt, nach denen der Landkreis einheitlich für bestimmte Leistungen oder Standards in bestimmter Höhe oder vollständig die Restkostenfinanzierung übernimmt oder Zuschüsse zahlt?

2.2.2 Teilen Sie unsere Auffassung, dass die Gemeinden, die Kindertagesstätten betreiben, auf Antrag einen Anspruch auf Förderung durch den Landkreis in der Höhe haben, der die nach Abzug von Drittmitteln anfallenden Bau-, Bauunterhaltungs- und Betriebskosten bis auf eine angemessene und zu anderen Einrichtungen vergleichbare Eigenleistung abdeckt?

2.2.3 Sind Sie der Auffassung, dass von allen gemeindlichen und freien Trägern für
Bau-, Bauunterhaltungs- und Betriebskosten von Kindertagesstätten eine Eigenleistung zu fordern ist?

2.2.4 Sind Sie der Auffassung, dass eine solche Eigenleistung ausreichend dadurch erbracht wird, wenn alle Fördermittel ausgeschöpft, Bau und Betrieb geplant und überwacht, Elternarbeit durchgeführt und Spenden eingeworben werden?

Oder sind Sie der Auffassung, gemeindliche und freie Träger müssten sich zusätzlich sowohl beim Bau als auch beim Betrieb von Kindertageseinrichtungen mit Zuschüssen beteiligen? Wenn ja, aus welchen Gründen vertreten Sie diese Auffassung?

2.2.5 Wie hoch muss die o. a. Eigenleistung sein und wie wird die Höhe ermittelt?

2.2.6 Von wem und für welche Kindertagestätte ist auf welcher Grundlage

a) in den vergangenen drei Jahren keine Eigenleistung erbracht worden

b) in den vergangenen drei Jahren eine Eigenleistung erbracht worden

c) zukünftig eine Eigenleistung zu erbringen?

  1. Wir hatte Sie gefragt:

„Ist von Ihnen vorgesehen, die Zuschüsse und die Höhe der Zuschüsse des Landkreises an die Betreiber solcher Einrichtungen davon abhängig zu machen, ob eine Gemeinde, den gem. Kreistagsbeschuss vom 12.12.2024 vorgeschlagenen neuen Kita-Vertrag unterzeichnet hat oder nicht, ob und in welcher Höhe sie von der Gemeinde bezuschusst werden, wie hoch die Elternbeiträge sind, wie hoch die Betreuungsquote ist, welche Betreuungsleistungen erbracht werden?

  • Darauf haben Sie geantwortet:

„Eine Abhängigkeit zum Abschluss des neuen Kita-Vertrages ergibt sich nicht direkt, jedoch wird der Landkreis entsprechende Verträge mit Kita-Trägern nur schließen können, wenn sich die jeweiligen Gemeinden außerhalb des neuen Kita-Vertrages befinden. Eine Bezuschussung durch die Gemeinden ist dann nicht mehr gegeben. Eine Abhängigkeit zur Betreuungsquote ist ebenfalls nicht gegeben, jedoch sollen alle gesetzlich vorgesehenen Plätze zur Betreuung angeboten werden.

Die Betreuungsleistungen sollen entsprechend der gesetzlich festgelegten Regelungen und Standards erbracht werden. Die Höhe der erhobenen Elternbeiträge hat sich an den durch die Kostensatzung des Landkreises festgelegten Höhen anzugleichen.“

  • Fragen:

3.2.1 Welche a) Gemeinden und b) freien Träger im Landkreis Hildesheim sind als Betreiber/Träger welcher Kindertagstätten

a) überhaupt nicht zum Betrieb welcher Einrichtung verpflichtet

b) aufgrund welcher Verträge bis wann zum Betrieb welcher Einrichtung

  • verpflichtet, wenn die Gemeinde die Restkosten bis zu welcher Höhe übernimmt?
  • verpflichtet, wenn die Gemeinde die Restkosten nicht übernimmt?

3.2.2 Was meinen Sie mit der Aussage: „Die Betreuungsleistungen sollen entsprechend der gesetzlich festgelegten Regelungen und Standards erbracht werden“? Was sind nach Ihrer Auffassung die gesetzlich festgelegten Regelungen und Standards für welche Einrichtung hinsichtlich der Betreuungszeiten, Betreuungsleistungen, Personalausstattung, Elternbeiträge, Wunsch- und Wahlrecht der Kinder und Eltern, besondere Bedürfnisse von Mehrkindfamilien, plötzliche Zuzüge oder Abgänge, Vermeidung von Wartelisten?

3.2.3 Was sind in welcher Kindertagesstätte „alle gesetzlich vorgesehenen Plätze zur Betreuung“? Wer entscheidet über die Anzahl dieser Plätze? Von wem sollen sie aufgrund welcher Verpflichtung angeboten werden? Sollen sie vom Landkreis oder im Auftrag des Landkreises angeboten werden?

3.2.4 Was meinen Sie mit dem Satz: „Die Höhe der erhobenen Elternbeiträge hat sich an den durch die Kostensatzung des Landkreises festgelegten Höhen anzugleichen“? Welche Kostensatzung meinen Sie? Für welche Kindertagesstätte planen Sie aus welchen Gründen und nach welchen Kriterien eine Anhebung und für welche eine Absenkung der Elternbeiträge?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

323 – Zwischennachricht


Gymnasien des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.02.2025

 

Gymnasien des Landkreises Hildesheim

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

das Gymnasium Sarstedt wird in den Sommerferien in den Neubau umziehen. Der Altbau ist abgängig. Im Entwurf des Haushaltsplanes des Landkreises Hildesheim sind im Ergebnishaushalt des Produktes 217-002 „Gebäudewirtschaft Gymnasien“ 1.987.700 Euro als Abschreibungen für alle Gymnasien ausgewiesen. Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Gymnasien im Landkreis sind in dem o. a. Betrag berücksichtigt?
  2. Wie hoch war die jährliche Abschreibung für das Gymnasium Sarstedt in Summe und Prozentsatz vom Gesamtbetrag?
  3. Welche Änderungen ergeben sich ggf. durch Sonderabschreibungen wann im Haushalt einschl. der Bilanz durch den Abriss?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Josef Teltemann
Abgeordneter der
CDU-Kreistagsfraktion

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

322 – Antwort


Erhalt der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (HRNord) in Hildesheim

Pressemeldung der CDU-Kreistagsfraktion

Erhalt der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (HRNord) in Hildesheim

Justus Lüder (CDU-Bundestagskandidat) fordert, dass SPD und Grüne im Landtag oder in der Landesregierung sofort alle ihre Planungen einstellen, die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (HRNord) in Hildesheim zum 01.01.2026 aufzulösen. Nachdem ihn Betroffene über die Auflösungspläne informiert haben, hat er einen Beschluss des Kreistages für den unveränderten Erhalt der Hochschule gefordert und den Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Lechner, schriftlich um Unterstützung gebeten. Denn Lüder geht davon aus, dass neben den örtlichen Initiativen auch die Unterstützung der CDU-Landtagsfraktion erforderlich sein wird, um die Pläne zur Auflösung der Hochschule zu beenden. Zudem hat er bei Landrat Bernd Lynack (SPD) schriftlich angefragt, wann und in welcher Form der Landrat über die Planungen informiert worden ist und ob dazu bereits Gespräche geführt worden sind.


Erhalt der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (HRNord) in Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.02.2025

 Erhalt der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (HRNord) in Hildesheim

 Antrag zur Tagesordnung, Beschlussvorschlag und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Erhalt der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege (HRNord) in Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Dazu übersenden wir Ihnen folgenden

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Hildesheim fordert, die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege (HRNord) in Hildesheim unverändert zu erhalten.

 Begründung:

 Nach den uns vorliegenden Informationen wird von SPD und Grünen im Landtag bzw. in der Landesregierung geplant, die Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim aufzulösen.

Betroffene bezeichnen diese Planung als einen Schlag ins Gesicht der Stadt und des Landkreises Hildesheim, der Nachbarbundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen, der Studierenden und Hochschullehrenden, der Freiheit von Wissenschaft und Lehre und des demokratischen Rechtsstaats.

Diesen Planungen ist unverzüglich und eindeutig zu widersprechen.

Anfrage gem. § 56 NKomVG:

  1. Wann und in welcher Form sind Sie über die Planungen, die o. a. Hochschule aufzulösen, informiert worden?
  2. Haben Sie dazu schon Gespräche geführt?
    2.1 Wenn ja, welche Informationen haben Sie dabei erhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Justus Lüder
Stellv. Fraktionsvorsitzender

2025_02_28_Antwort zur Anfrage_Erhalt der Hochschule