Herrn Landrat
Olaf Levonen
oder V. i. A.
Hildesheim, 06.05.2021
Schuleingangsuntersuchungen
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Tagesordnungspunkt „Schuleingangsuntersuchungen“ in die nächste Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen und übersenden dazu folgenden
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Schuleingangsuntersuchungen für die anstehende Einschulung im Sommer 2021 wieder aufzunehmen.
Selbst bei sofortigem Beginn der Schuleingangsuntersuchungen ist es vermutlich nicht mehr möglich, bis zu den Sommerferien diese wieder vollumfänglich durchzuführen.
Zumindest die offenkundig dringendsten Untersuchungen der Kinder mit besonderen Bedürfnissen sind vor den Sommerferien zu ermöglichen.
Für die übrigen Kinder ist eine Strategie zu entwickeln, wie sie nach den Ferien untersucht werden können.
Die Planung für die Einschulung 2022 ist rechtzeitig aufzunehmen.
Begründung :
Schuleingangsuntersuchungen sind in Niedersachsen gesetzlich vorgeschrieben. Infolge der Coronakrise und der nötigen Fokussierung auf die Bekämpfung der Pandemie sind in vielen Landkreisen die Schuleingangsuntersuchungen, auch in Hildesheim, eingestellt worden.
Soweit bekannt, ist jedoch in nahezu allen anderen Kommunen und Landkreisen außer dem Landkreis Hildesheim schon im Jahre 2020 eine nachhaltige und der Gesamtproblematik angemessene Planung erfolgt mit der Konsequenz, dass dort die erfahrenen Fachkräfte der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste wieder mit der Durchführung der Schuleingangsuntersuchungen befasst sind.
Die Planungen gehen von der Teilerhebung bis zur Vollerfassung in einigen Kommunen, u.a. in der Region Hannover mit mehr als 10.000 Schuleingangsuntersuchungen pro Jahr.
Die Schuleingangsuntersuchungen dienen dazu, frühzeitig kindliche Stärken und Schwächen zu erkennen und notwendige Unterstützungsmaßnahmen zu veranlassen.
Insbesondere in den letzten eineinhalb Jahren sind die schulrelevanten Entwicklungsprobleme gerade bei Kindern aus belasteten Familien deutlich gestiegen (s. Hannover Report 21, Ausgabe 16/20).
Bei den Konsequenzen aus den Schuleingangsuntersuchungen, handelt es sich u.a. um sozialpädiatrische und pädagogische Aspekte, aber auch um außerunterrichtliche Förderangebote bis hin zu Maßnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB.
Fehlt diese Untersuchung, besteht die Gefahr, dass Maßnahmen gegen Entwicklungsstörungen und/oder Behinderungen unterbleiben.
Dies führt zu einer zusätzlichen Einschränkung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gerade für Kinder (und zu Zusatzbelastungen für deren Familien, aber auch die Schulen und in der Folge die Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger), die ohnehin große Belastungen tragen müssen.
Die zu frühen Einschulungen von Flexi-Kindern bergen ebenfalls, erhebliche Risiken von psychosozialen Verletzungen mit entsprechenden Langzeitfolgen.
Unsere Kinder, sowie deren Familien und auch die aufnehmenden Schulen, sind durch die Pandemie mit allen nötigen Einschränkungen und nicht mehr im vollen Umfang rückgängig zu machenden Problementwicklungen mehr als genug belastet.
Eine vermeidbare Zusatzbelastung (auch der unterstützenden Systeme) durch das Unterlassen der gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangsuntersuchungen muss unbedingt vermieden werden.
Wir fordern daher, dass die Verwaltung die Schuleingangsuntersuchungen durch das qualifizierte Personal umgehend wieder aufnimmt, um zusätzliche Schäden von Schulanfänger*innen abzuwenden bzw. für die Zukunft zu verhindern.
Mit freundlichem Gruß
gez. Klaus Bruer Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender