Schülerbeförderung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 13.07.2023

 

Schülerbeförderung
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

Sie haben im Kreistag den Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt, das Deutschlandticket allen Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Klasse kostenfrei und den Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schülern im Sekundarbereich II auf Wunsch für 20 Euro zur Verfügung zu stellen. Nun haben Sie den Eltern am 06.07.2023 mitgeteilt, dass nur die das Deutschlandticket erhalten, die ein Ticket im ROSA Tarifverbund der Preisstufen 1 bis 6 benötigen.

Kein Deutschlandticket sollen entgegen unserer Auffassung diejenigen erhalten, die einen Schulweg von weniger als 2 km haben oder wie bisher nur einen Berechtigungsausweis für den Schulbus erhalten. Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II sollen das Deutschlandticket nach Ihrer Auffassung nur für knapp 30 Euro erhalten, statt der von uns vorgeschlagenen 20 Euro. Diese Benachteiligungen sind nach unserer Auffassung nicht sachgerecht und daher nicht aufrechtzuerhalten. Daher werden wir eine erneute Beratung und Beschlussfassung beantragen. Zur Vorbereitung darauf bitten wir um Beantwortung folgender Fragen und beschränken uns dabei auf die Datenlage des vergangenen Schuljahres:

  1. In welcher Gemeinde haben im vergangenen Schuljahr jeweils wie viele Kinder mit Anspruch auf Schülerbeförderung a) der Klassen 1 bis 10 und b) der Schuljahrgänge 11 und 12 ein Ticket welcher Preisstufe erhalten? Wie hoch waren dafür die Kosten insgesamt und wie hoch für jeweils welche Preisstufe?
  2. In welcher Gemeinde haben im vergangenen Schuljahr jeweils wie viele schulpflichtige Kinder a) der Klassen 1 bis 10 und b) der Schuljahrgänge 11 und 12 kein Ticket und keine Berechtigungsausweise für die Schülerbeförderung erhalten?
  3. In welcher Gemeinde hatten im vergangenen Schuljahr jeweils wie viele Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 – 10
    3.1 einen Schulweg von weniger als 2 km,
    3.2 Anspruch auf Schülerbeförderung in Freistellungsverkehr (Berechtigungsausweis),
    3.2 Anspruch auf ein Ticket a) der PS 1 und b) HI?
  1. Wann und für welche Monate werden die Schülerinnen und Schüler das Deutschlandticket erhalten?
  2. In welcher Gemeinde haben im vergangenen Schuljahr (für wie viele Monate) jeweils wie viele Auszubildende sowie Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II ein Ticket welcher Preisstufe erhalten? Wie hoch waren dafür a) die Kosten insgesamt, b) die Kosten für jeweils welche Preisstufe, c) die Zuschüsse insgesamt und d) die Zuschüsse für jeweils welche Preisstufe?
  3. Wann und für welche Monate werden die o. a. Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler im Sekundarbereich II im Schuljahr 2023/2024 in welchem Verfahren das Deutschlandticket erhalten?
  4. In welchen Fällen gehen Sie von einer unberechtigten Nutzung des Deutschlandtickets (siehe Informationsbrief an die Eltern vom 06.07.2023) aus und wie wollen Sie dies „in Rechnung stellen“?
  5. Aus welchen Gründen wird in Ihrer Information an die Eltern vom 06.07.2023 das Ticket der Preisstufe HI nicht genannt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

146 – Zwischennachricht

146-Antwort der Verwaltung


Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der L 410 in Hotteln vor der Kinder-tagesstätte St. Dyonis und dem Kinderspielplatz

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 10.07.2023

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der L 410 in Hotteln vor der Kindertagesstätte St. Dyonis und dem Kinderspielplatz“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen und übersenden dazu folgenden

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der L 410 in Hotteln im Bereich der Kindertagesstätte
St. Dyonis, der dort befindlichen Bushaltestelle und dem dort befindlichen Kinderspielplatz die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken.

Begründung:

In dem o. a. Bereich bestehen erhebliche Gefahren für die Verkehrssicherheit der Kinder. Diese Gefahren drohen höchsten Rechtsgütern und sind somit zu beseitigen oder möglichst zu minimieren. Dazu ist die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung geeignet und zulässig. Dies ist zumindest in analoger Anwendung des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO („im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern“), aber auf jeden Fall nach § 45 Abs. 9 Satz 3 gerechtfertigt: „Insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“

Die Entscheidung über die Anordnung der hier in Rede stehenden Geschwindigkeitsbeschränkung ist nach nachpflichtgemäßem Ermessen zu treffen. Der Schutz höchster Rechtsgüter wiegt höher als die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs mit der Folge, dass das Ermessen im vorliegenden aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu Gunsten der Geschwindigkeitsbeschränkung ausfällt.

Soweit Verwaltungsbeamte als Bedingung für die Anordnung von 30 km/h fordern, dass die Eingänge von Kindergärten, Kindertagesstätten usw. direkt an der Straße liegen müssen, können sie sich nur auf Verwaltungsvorschriften berufen, deren Anwendbarkeit in jedem Einzelfall zu prüfen ist.

Die Erforderlichkeit einer solchen Prüfung ergibt sich bereits aus dem Gesetzt. Denn danach ist die Anordnung von 30 km/h vor Kindergärten usw. überall (auf Dorf- und Bundesstraßen) ohne jede Bedingung zulässig, aber nicht vor einem Kinderspielplatz, weil Kinderspielplätze nicht in der Aufzählung des § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO genannt sind. Offenkundig sind aber die Gefahren bei einem Kinderspielplatz an einer stark befahren Bundesstraße größer als bei einem Kindergarten an einer Dorfstraße. Dies zeigt, dass Verwaltungsvorschriften nur allgemein gelten, aber nicht die Verhinderung offenkundig erforderlicher Maßnahmen rechtfertigen können.

Die Entscheidung über die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung können sich die Abgeordneten (im Kreisausschuss und Kreistag) vorbehalten. Sollte der Landrat den Beschluss für rechtwidrig halten, hat letztlich das zuständige Ministerium zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior                      Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender         Sprecherin für Verkehrssicherheit

 

 

 


Pressemitteilung zur Unterbringung von Geflüchteten in Lamspringe

Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion

„Die Entscheidung des Gemeinderates von Lamspringe, mit den Stimmen von CDU und FDP gegenüber dem Landkreis das Einvernehmen zur unbefristeten Nutzung der Schule am Kallenberg als Notunterkunft für 120 Personen zu versagen, war berechtigt und begründet“, so die CDU Kreistagsfraktion. Die dazu öffentlich gemachten Angriffe der Mehrheitsgruppe dienen leider nicht einer konstruktiven und fördernden Kommunikation. Der Gemeinderat Lamspringe hat sachgerecht entschieden und das Einvernehmen befristet für 60 Flüchtlinge mit dem Ziel in Aussicht gestellt, nur in etwa so viele Flüchtlinge und Asylbewerber aufzunehmen, wie dies im Durchschnitt des Landkreises pro Kopf der Bevölkerung erfolgt, und eine gute Integration und Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht werden kann. Dies erfolgte gerade ausdrücklich im Sinne einer humanitären Lösung.

Nach dem Gesetz haben über die Erteilung des Einvernehmens nicht die Verwaltungsbeamten, sondern die Ratsmitglieder zu entscheiden. Dazu schreiben Grüne, LINKE und SPD in ihrer Pressemitteilung: „Offenbar stellen sich die Fraktionen von CDU und FDP nicht ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung. Sie nutzen verwaltungsinterne Prozesse als Ausrede, um eine humanitäre Hilfe für die Geflüchteten zu verweigern.“ Diese Behauptung von Grünen, LINKE und SPD ist falsch, unbegründet und dient augenscheinlich dazu, die Ratsmitglieder von CDU und FDP öffentlich verächtlich zu machen. Eine solche Behauptung ist kein konstruktiver Beitrag, sondern geeignet, Streit zu schüren und Zwietracht zu sähen. Die Verantwortlichen in der SPD sind aufgefordert, sich davon zu distanzieren.

Die Ratsmitglieder von CDU und FDP haben ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Integration von Flüchtlingen und Asylbewerbern von erheblichem öffentlichem Belang ist. Diesem Belang genügt das vom Landrat geplante Projekt in Lamspringe aber nur ungenügend. Es kann schon nicht richtig sein, dass der Landrat die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber ohne Einvernehmen mit den Gemeinden und ohne Plan darüber betreibt, eine im Landkreis sachgerechte und hinreichend gleichmäßige Verteilung zu erreichen. Die CDU hat zu der Verteilung und Unterbringung in der Vergangenheit immer wieder ein Einvernehmen mit den Abgeordneten im Gemeinde- oder Stadtrat gefordert. Grüne, LINKE und SPD haben dies jedoch immer wieder abgelehnt.


Regionale Entwicklung/ Neuer Zusammenhalt und Förderprogramm „Lebendige Zentren“

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 07.07.2023

Regionale Entwicklung/ Neuer Zusammenhalt und Förderprogramm „Lebendige Zentren“

 Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Regionale Entwicklung/ Neuer Zusammenhalt und Förderprogramm „Lebendige Zentren“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Gemäß der Berichterstattung in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 06.07.2023 hat sich die Gemeinde Lamspringe um Fördermittel aus dem Städtebauprogramm für ein „Lebendiges Zentrum“ bemüht, zumal die „Hauptstraße geprägt ist von Leerständen“ (so die Hildesheimer). In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde beschlossen, keinen Förderantrag zu stellen, weil die Gemeinde angeblich nicht in der Lage sei, den erforderlichen Eigenanteil aufzubringen. Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion wäre es sachgerecht, der Gemeinde Lamspringe Mittel für die Co-Finanzierung aus dem Kreishaushalt zur Verfügung zu stellen, damit die geplante Investition in Höhe von ca. 4,2 Millionen Euro erfolgen kann. Auch aufgrund Leerstände müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um Fördermittel zu bekommen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Kurbetriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth mbH

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.06.2023

Kurbetriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth mbH
Beschlussvorschlag zu TOP 27 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 27 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Beschlussvorschlag der Fraktion die Unabhängigen und der FDP-Fraktion (Antrag 348/XIX) wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass der Satz wie folgt gefasst wird:

„Im nichtöffentlichen Teil einer der nächsten Sitzungen des Finanzausschusses wird die Geschäftsführung der Kurbetriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth mbH die Machbarkeitsstudie bzgl. der etwaigen Sanierung oder des etwaigen Neubaus des Solebads vorstellen.“

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Frakionsvorsitzender


Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 29.06.2023

  

Schülerbeförderung – Änderung der Schülerbeförderungssatzung
Beschlussvorschlag zu TOP 41 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

den Beschlussvorschlag vom 26.06.2023 (Nr. 344/XIX) ziehen wir zurück und übersenden stattdessen folgenden

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag beschließt die Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim in der als Anlage beigefügten Fassung.
  2. Die zur Umsetzung des Beschlusses zu 1. erforderlichen Haushaltsmittel werden nach Maßgabe des Haushaltsrechts zur Verfügung gestellt. Für 2024 ff. ist ein entsprechender Haushaltsansatz zu bilden.

Begründung:

Mit der vorgeschlagenen Änderung wird eine wesentliche Vereinfachung des ÖPNV und der sonstigen Schülerbeförderung für alle Auszubildenden sowie Schülerinnen und Schüler erreicht. Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 sollen das Deutschlandticket kostenfrei erhalten. Die Regelung eröffnet zudem die weitergehende Möglichkeit, aber keine Pflicht zum günstigen Erwerb des Deutschlandtickets. Für diejenigen, die diese Möglichkeit nicht nutzen, tritt keine Schlechterstellung ein. Die Stadt Hildesheim und alle anderen Gemeinden können weiterhin zusätzliche Bezuschussungen vornehmen.

Mit freundlcihen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender


Kulturförderrichtlinie

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 28.06.2023

 

Überarbeitung der Kulturförderrichtlinie
Beschlussvorschlag zum TOP 29 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum TOP 29 der Sitzung des Kreistages am 29.06.2023 übersenden wir folgenden

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag Nr. 338/XIX der Mehrheitsgruppe wird zugestimmt mit der Maßgabe, dass folgender Satz gestrichen wird:

„Im Vorfeld sind nach Erarbeitung in der Jury die Geschäftsordnung und die Bewertungskriterien dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung und abschließenden Beschlussfassung vorzulegen.“.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender