Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 24.02.2023
Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Beratungspunkt „Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf“ der Sitzung des Kreistages am 16.03.2023 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der die Beschlussvorschläge vom 06.02.2023 und 07.02.2023 ersetzt.
Beschlussvorschlag:
- Auf der B 6 wird das Zeichen 331.1 entfernt und im Zusammenhang damit auf der K 307 vor der Ortseinfahrt/Hildesheimer Straße angeordnet: „Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t (VZ 262-7,5), Lieferverkehr und Linienverkehr frei“,
- Auf der Hildesheimer Straße vor dem Spielplatz wird das Gefahrzeichen 136 (Kinder) aufgestellt,
- Auf der Hildesheimer Straße vor dem Spielplatz wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h auf 300 m Länge begrenzt.
Begründung:
Der Beschlussvorschlag ist bereits mit dem Antrag vom 10.05.2022 (Antrag Nr. 118/XIX) und dem Antrag vom 29.07.2022 (Antrag Nr. 153/XIX) begründet worden. Ergänzend bzw. vertiefend ist auf folgende Aspekte hinzuweisen.
- Vorbemerkung
„Das Straßenverkehrsrecht befasst sich mit der Ordnung des Verkehrs und hat zum Ziel, die *Sicherheit und Leichtigkeit* des Verkehrs zu gewährleisten. Es regelt den Verkehr unter ordnungsrechtl. Gesichtspunkten“ (BVerwG, Urteil vom 28.11.1969 – VII C 67.68). Es ist eine „umfassend konzipierte Spezialmaterie der *Gefahrenabwehr*“ (Steiner, Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht, JuS 1984, 12). -1
Da die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der engen Ortsdurchfahrt von Grasdorf durch den überregionalen Verkehr nicht mehr ausreichend gegeben war, wurde die B 6 zu einer vierspurigen Umgehungsstraße ausgebaut.
Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in Grasdorf ist jedoch nach wie vor erheblich beeinträchtigt, weil der Durchgangsverkehr entgegen dem Gebot zur gegenseitigen Rücksicht (§ 1 StVO) in unvertretbarem Umfang weiterhin die Ortsdurchfahrt nutzt, obwohl er mit mehr Sicherheit und Leichtigkeit die vierspurige Umgehungsstraße nutzen könnte.
- Im Einzelnen