Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 24.02.2023

Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

zum Beratungspunkt „Verkehrsrechtliche Anordnungen im Bereich der Gemeinde Holle, Ortschaft Grasdorf“ der Sitzung des Kreistages am 16.03.2023 übersenden wir folgenden Beschlussvorschlag, der die Beschlussvorschläge vom 06.02.2023 und 07.02.2023 ersetzt.

Beschlussvorschlag:

  1. Auf der B 6 wird das Zeichen 331.1 entfernt und im Zusammenhang damit auf der K 307 vor der Ortseinfahrt/Hildesheimer Straße angeordnet: „Verbot für Fahrzeuge über 7,5 t (VZ 262-7,5), Lieferverkehr und Linienverkehr frei“,
  2. Auf der Hildesheimer Straße vor dem Spielplatz wird das Gefahrzeichen 136 (Kinder) aufgestellt,
  3. Auf der Hildesheimer Straße vor dem Spielplatz wird die Geschwindigkeit auf 30 km/h auf 300 m Länge begrenzt.

Begründung:

Der Beschlussvorschlag ist bereits mit dem Antrag vom 10.05.2022 (Antrag Nr. 118/XIX) und dem Antrag vom 29.07.2022 (Antrag Nr. 153/XIX) begründet worden. Ergänzend bzw. vertiefend ist auf folgende Aspekte hinzuweisen.

  1. Vorbemerkung

„Das Straßenverkehrsrecht befasst sich mit der Ordnung des Verkehrs und hat zum Ziel, die *Sicherheit und Leichtigkeit* des Verkehrs zu gewährleisten. Es regelt den Verkehr unter ordnungsrechtl. Gesichtspunkten“ (BVerwG, Urteil vom 28.11.1969 – VII C 67.68). Es ist eine „umfassend konzipierte Spezialmaterie der *Gefahrenabwehr*“ (Steiner, Straßenrecht und Straßenverkehrsrecht, JuS 1984, 12).                                                                                                      -1

Da die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der engen Ortsdurchfahrt von Grasdorf durch den überregionalen Verkehr nicht mehr ausreichend gegeben war, wurde die B 6 zu einer vierspurigen Umgehungsstraße ausgebaut.

Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in Grasdorf ist jedoch nach wie vor erheblich beeinträchtigt, weil der Durchgangsverkehr entgegen dem Gebot zur gegenseitigen Rücksicht (§ 1 StVO) in unvertretbarem Umfang weiterhin die Ortsdurchfahrt nutzt, obwohl er mit mehr Sicherheit und Leichtigkeit die vierspurige Umgehungsstraße nutzen könnte.

  1. Im Einzelnen

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Funktionsfähigkeit der Führerscheinstelle

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 21.02.2023

 

Funktionsfähigkeit der Führerscheinstelle

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Funktionsfähigkeit der Führerscheinstelle“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses und des Kreistags aufzunehmen.

Begründung:

Unter Hinweis auf die Beratungen im Ausschuss für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz am 02.02.2023 und die aktuelle Berichterstattung in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung zum Fachkräftemangel und zu unbesetzten Stellen im Landkreis Hildesheim ist zu beraten und zu entscheiden, wie zukünftig gewährleistet werden soll, dass die Bearbeitung von Anträgen sofort erfolgt, wie dies zum Beispiel zu Zeiten der Wartemarken möglich war. Auch ist es beispielsweise Fahranfängern nicht zuzumuten, wochenlang auf ihre Fahrerlaubnis zu warten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

gez. Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und
Bevölkerungsschutz


Schulbegleitung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 17.02.2023

 

Schulbegleitung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Schulbegleitung“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

 

Begründung:

Es ist zu beraten, durch welche Maßnahme eine ausreichende Betreuung durch Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter sichergestellt wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 

gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe


Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten von Stadt und Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                     Hildesheim, 17.02.2023

 

Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten von Stadt und Landkreis Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten von Stadt und Landkreis Hildesheim “ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses, des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Auch angesichts des steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen ist zu prüfen, ob genügend Betreuungsplätze vorhanden sind und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit der Anspruch auf Betreuung nach individuellem Bedarf gemäß den Zielen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfüllt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

 

 


Betreuungsangebot der Kindertagesstätten in Söhlde

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 16.02.2023

Betreuungsangebot der Kindertagesstätten in Söhlde

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Betreuungsangebot der Kindertagesstätten in Söhlde“

in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Jugendhilfeausschusses, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Gemäß Berichterstattung der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung von 16.02.2023 ist das Betreuungsangebot in Söhlde nach Auskunft vieler Eltern nicht ausreichend und widerspricht den gesetzlichen Vorgaben.

Es ist zu prüfen und zu entscheiden, durch welche Maßnahmen der Landkreis Hildesheim auch für die Kinder aus Söhlde ein Betreuungsangebot schaffen und gewährleisten kann, das dem Anspruch auf Betreuung nach individuellem Bedarf und den Zielen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entspricht.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

 gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 

gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe


Schulbegleitung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                               Hildesheim, 16.02.2023

Schulbegleitung
Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Aufgrund welcher Verträge werden derzeit und wurden in den einzelnen Jahren seit 2019 von welchen Anbietern (Unternehmen oder Einzelpersonen) mit jeweils wie vielen Beschäftigten für jeweils wie viele Kinder wie viele Fachleistungsstunden abgerechnet
    a) nach § 54 SGB XII,
    b) nach § 35a SGB VIII und c) nach welcher sonstigen Regelung?

Wie hoch war der jeweils jährliche Gesamtaufwand pro Anbieter bzw. dessen Kostenerstattung? Wie hoch war in den einzelnen Jahren der maximale und der durchschnittliche Fachleistungsstundensatz bei welchem Anbieter? Welche der o.a. Verträge a) laufen wann aus, b) können kurzfristig neu abgeschlossen werden, c) haben welche feste Laufzeit und ggfs. welche Anpassungsklauseln? Welche der o. a. Anbieter fallen nicht unter die Umlagepflicht U 1 gem. Aufwendungsausgleichsgesetz.

  1. Ist das Angebot von Leistungen der Schulbegleitung einer Bündelausschreibung zugänglich? Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? Wie erfolgt die Ausschreibung derzeit? Auf welche Weise erfolgt die monatliche Abrechnung und wie wird sichergestellt, dass das geforderte Abrechnungsvolumen den tatsächlichen Einsatz-/Leistungszeiten entspricht?
  2. Wer entscheidet bisher beim Landkreis in welchem Verfahren oder mit welcher Methode über die Höhe der Vergütung pro Fachleistungsstunde? Welche Unterschiede gibt es bei der Höhe der Fachleistungsstunde (maximal und minimale Höhe)? In welcher Spreizung werden die Vergütungen pro Fachleistungsstunde geleistet? Ist die Höhe der Vergütung vom Betreuungsbedarf des Kindes abhängig? Wie wird dieser Bedarf ermittelt? Wie erfolgt die Leistungskontrolle?
  3. Wie hoch ist a) der geringste und b) der höchste Satz pro Fachleistungsstunde und wonach wird dies von wem in welchem Verfahren festgelegt? Wie hoch sind die Fachleistungsstunden in der Region Hannover und im Großraum Braunschweig?
  4. Wie ist die Vergütung,
    der Fachleistungsstunde, die durch eine sogenannte Nichtfachkraft (ohne grundständige pädagogische oder pflegerische Qualifikation) oder durch eine Fachkraft (mit grundständiger pädagogischer/pflegerischer Ausbildung) am Kind erbracht wird,
    bei Erkrankung des Schulbegleiters (wenn das Kind dann dadurch nicht begleitet werden kann),
    bei Erkrankung des Kindes (wenn der Schulbegleiter infolgedessen ohne Arbeitsauftrag ist)?

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

 

gez. Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

 

gez. Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

105 – Antwort der Verwaltung v. 20.04.2023


Psychosoziale Unterstützung (PSU) für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

 

Hildesheim, 09.02.2023

 

Psychosoziale Unterstützung (PSU) für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Hildesheim

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Psychosoziale Unterstützung (PSU) für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Gesundheit, des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Begründung:

Aufgrund des Berichtes der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 24.12.2022 hält die CDU-Kreistagsfraktion es für geboten, geeignete Hilfestellungen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Landkreis Hildesheim anzubieten. Beispiel dafür ist u. a. der Landkreis Peine.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

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