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Angebot einer Sommerschule
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. A.
Hildesheim, den 27.04.2021
Antrag zum TOP 11 des Kreisausschusses am 03.05.2021
Sommerschule
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
zum Tagesordnungspunkt 11 „Sommerschule“ der Sitzung des Kreisausschusses am 03.05.2021 übersenden wir
Beschlussvorschlag:
„Die Landkreisverwaltung wird gebeten, für die Sommerferien 2021 „Sommerschulen“ für den Sekundarbereich I und II einzurichten. Möglichst in Zusammenarbeit mit der Universität Hildesheim, der VHS, den Wohlfahrtsverbänden und den Schulen soll ein gemeinsames Projekt „Sommerschule 21“ umgesetzt werden.
Das Konzept dafür einschließlich Finanzplanung legt die Verwaltung den beteiligten Ausschüssen vor. Der Kreisausschuss beschließt abschließend.
Die Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler ist freiwillig und kostenfrei.
Begründung :
Durch die Corona-Pandemie ist es zu massiven, andauernden Präsenzunterrichtsausfällen gekommen.
Es sind also erhebliche Defizite entstanden, wobei die Kinder bildungsferner Elternhäuser besonders betroffen sind.
Diese Elternhäuser haben zumeist nicht die mediale Infrastruktur für ein gelingendes Homeschooling. Obwohl es hier in letzter Zeit, durch die verschiedenen Förderprogramme von Land und Bund, zu erheblichen Verbesserungen gekommen ist. Auch ist oft die häusliche Situation nicht förderlich. Darüber hinaus sind diese Eltern aus den verschiedensten Gründen kaum in der Lage, den Kindern die nötige Unterstützung, Hilfe zu leisten.
Zwischen mangelnder Bildung und Armut besteht ein direkter Zusammenhang. Schon aktuell ist etwa jedes fünfte Kind von Armut bedroht (s. Bertelsmann Stiftung): Tendenz stark steigend.
Es muss unser aller Bemühen sein, alles zu tun, um die Schule wieder in Präsenzform stattfinden zu lassen.
In der Zwischenzeit ist die Sommerschule ein Angebot, um zu helfen und Defizite zu beheben.
In der Hoffnung, dass die Bekämpfung der Corona-Pandemie bis dahin weiter fortgeschritten ist, soll die Sommerschule in den Sommerferien möglichst in Präsenzform stattfinden.
Der Bedarf bzw. die Bereitschaft zur Teilnahme sollte von den Schulen ermittelt werden.
Wichtig ist ein Zusammenwirken der obigen Institutionen. So könnte die Universität Lehramtsstudenten, deren Praktika o.ä. ausgefallen sind, dafür gewinnen in der Sommerschule zu unterrichten. Die VHS soll die Koordination und Qualitätssicherung übernehmen, die Wohlfahrtsverbände könnten bei der Beratung, Empfehlung der Schülerinnen / Schüler und Eltern hilfreich mitwirken.
Die Kosten sind zur Zeit noch nicht abschließend abzuschätzen, aber jeder Cent für die Bildung, gerade auch der benachteiligten Kinder, ist gut angelegt.
Die Sommerschule ist ein Angebot, die Bildungsdefizite zu reduzieren, aber es ist in diesem Zusammenhang ebenfalls darüber nachzudenken, wie auch unterrichtsbegleitend Hilfen oder kostenfrei Hausaufgabenhilfen organisiert werden können, z.B. durch Nachhilfe und/oder durch entsprechende Verbesserung der Nachmittagsangebote.
Bei der Kostenplanung sind die bereits eingeplanten Mittel für den Förderunterricht im Rahmen der offenen Ganztagsschule in Höhe von 50.000 € zu berücksichtigen.
Gerade läuft über den Ticker die Meldung, dass die Bundesbildungsministerin eine Milliarde Euro für Folgen der Pandemie zur Verfügung stellen will. Gedacht ist an ein Nachhilfeprogramm, das im Herbst starten soll.
Gemeinsam sollten wir erfolgreich sein.
Mit freundlichem Gruß
gez. Klaus Bruer Friedhelm Prior
SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
gez. Berndt Seiler gez. Philipp Thalmann.
SPD-Ausschussvorsitzender stv. CDU-Ausschussvorsitzender
Schulausschuss Schulausschuss
Sommerschule
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V.i.A.
Hildesheim, den 22.04.2021
Sommerschule
Antrag
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Sommerschule“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreisausschusses aufzunehmen.
Begründung:
Auf die Beratung im Schulausschuss vom 20.04.2021 weisen wir hin.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Sondersitzung des Kreisausschusses
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 19.04.2021
Einberufung des Kreisausschusses
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Kreisausschuss unter Verkürzung der Ladungsfrist möglichst umgehend zum Thema: „Verwendung von Corona-Impfstoffen im Impfzentrum für Bedienstete des Landkreises Hildesheim“ einzuberufen.
Begründung:
Aufgrund der Presseberichterstattung und Beantwortung von Anfragen der Kreisverwaltung ist eine schnellstmögliche Befassung des Kreisausschusses erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Verwendung von Impfstoffen für Bedienstete des Landkreises Hildesheim
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o.V. i. Hause
Hildesheim, den 19.04.2021
Einberufung des Kreisausschusses
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Kreisausschuss unter Verkürzung der Ladungsfrist möglichst umgehend zum Thema: „Verwendung von Corona-Impfstoffen im Impfzentrum für Bedienstete des Landkreises Hildesheim“ einzuberufen.
Begründung:
Aufgrund der Presseberichterstattung und Beantwortung von Anfragen der Kreisverwaltung ist eine schnellstmögliche Befassung des Kreisausschusses erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Einhelliges Beratungsergebnis
Pressemitteilung der CDU- Kreistagsfraktion
im Hildesheimer Kreistag
In der Sitzung der CDU-Kreistagsfraktion ist am 14.04.2021 nochmals ausführlich die Sach- und Rechtslage dargestellt und erörtert worden. Dabei wurde auch über § 84 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz beraten. Nach dieser Vorschrift kann der Landrat bei der Vorsitzenden des Kreistages die Versetzung in den Ruhestand mit der Begründung beantragen, dass ihm das für die weitere Amtsführung erforderliche Vertrauen nicht mehr entgegengebracht wird. Einem solchen Antrag des Landrates würden alle Mitglieder der CDU-Fraktion im Kreistag in namentlicher Abstimmung zustimmen: so das einhellig Beratungsergebnis.
Betreuungsangebot, Kostenverteilung und Kosten für die Kinderbetreuung nach dem SGB VIII und dem KiTaG
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 31.03.2021
Umsetzung der „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege“, der „Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ und der „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung“
Betreuungsangebot, Kostenverteilung und Kosten für die Kinderbetreuung nach dem SGB VIII und dem KiTaG
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
die Gruppe SPD-CDU hat sich in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt, dass im gesamten Landkreis eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung angeboten wird und der Landkreis seine Zuschüsse dafür deutlich erhöht. Dazu sind die Zuschussregelungen im Einvernehmen mit allen Städten, Gemeinden und der Samtgemeinde geändert worden: die „Richtlinie zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege“, die „Grundsätze über die Gewährung von Zuschüssen für Schaffung und Erhalt von Tageseinrichtungen für Kinder“ und die „Vereinbarung zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung
Am 15.08.2017 haben die Kommunen eine Präsentation zur Entwicklung der Kosten in der Kindertagesbetreuung vorgelegt. Darin sind die Erträge und Aufwendungen (Produkte 361 und 365) sowie das jährliche Defizit der einzelnen Kommunen und die Zuschüsse des Landkreises angegeben. Um ersehen zu können, wie sich die Defizite bis zum aktuellen Stand weiterentwickelt haben, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen. Wir bitten Sie, die Fragen möglichst kurzfristig zu beantworten, soweit die Daten vorliegen.
1. In der Präsentation der Kommunen von 2017 („Kostenentwicklung der Kindertagesbetreuung im Landkreis Hildesheim in den Jahren 2011 bis 2017“) sind die Zuwendungen des Landkreises und die Defizite der einzelnen Kommunen erfasst (Rechnungsergebnisse bis 2016, Ansatz 2017). Wie haben sich diese Zuwendungen des Landkreises und die Defizite der einzelnen Kommunen im Rechnungsergebnis in den Jahren 2017 bis 2019 weiterentwickelt? Welche dieser Zuwendungen und Defizite sind für 2020 und 2021 eingeplant?
2. Welche Zuwendungen hat der Landkreis für die o.a. Kinderbetreuung in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 an die Kommunen gezahlt:
a) an welche Kommune jeweils insgesamt einschl. Investitionskostenzuschüsse,
b) insgesamt an alle Kommunen einschl. Investitionskostenzuschüsse?
3. In welcher Kommune standen 2017, 2018, 2019 und 2020 wie viele genehmigte Betreuungsplätze zur Verfügung:
a) insgesamt alle genehmigten Plätze,
b) insgesamt die Kindergarten- und Krippenplätze,
c) die Hortplätze,
d) die Tagesmütterplätze?
Wie viele dieser Plätze sollen es nach derzeitiger Planung in 2021 und 2022 sein?
4. In welchen einzelnen Kommunen sind 2019 für die Kinderbetreuung Kosten angefallen, die bei der Kostenermittlung nach Frage 1 nicht erfasst sind, aber das Gesamtdefizit erhöhen:
a) Investitionskosten und
b) sonstige Kosten?
Wie hoch war jeweils das sich daraus ergebende Gesamtdefizit? Wie hoch wird ein solches Gesamtdefizit für 2020, 2021 und 2022 erwartet?
5. Wie hoch waren in 2019 das von den Kommunen getragene Gesamtdefizit und die gesamten Zuwendungen des Landkreises an die Kommunen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion