Archiv der Kategorie: Anfragen

Brandschutz, Betreiberverantwortung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.02.2025

Brandschutz, Betreiberverantwortung

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Brandverhütungsschauen sind in den vergangenen 10 Jahren nach welcher Vorschrift wann und von wem sowie mit welchen Feststellungen über Bandschutzmängel durchgeführt und dokumentiert worden, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten? Wann haben Sie danach jeweils was veranlasst und welche dieser festgestellten Brandschutzmängel bis wann beseitigen lassen?
  1. Welche Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen wurden in den vergangenen 10 Jahren hinsichtlich des Brandschutzes oder anderer sicherheitsrelevanter Sachverhalte aus welchen Gründen für jeweils welche Gebäude des Landkreises
    a) wann und bei wem für welche Gebäude in Auftrag gegeben,
    b) wann mit welchen Ergebnissen zu welchen Gebäuden vorgelegt?
    Welche einzelnen Aufträge haben welche Kosten verursacht?
    Mit welchen Ergebnissen wurde jeweils das Rechnungsprüfungsamt beteiligt?
  1. In welchen der Brandverhütungsschauen oder o. a. Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen oder hausinternen Vermerken oder Berichten usw. wurden welche Verstöße gegen welche Brandschutzvorschriften benannt, die nicht durch Arbeiten der Beschäftigten der Schulen oder des Landkreises beseitigt werden konnten?
    Ab und bis wann wurden diese Verstöße aus welchen Gründen a) vollständig, b) nicht vollständig und c) nicht beseitigt?
  1. Welche der in den Brandverhütungsschauen oder o. a. Gutachten oder gutachterlichen Überprüfungen oder hausinternen Vermerken oder Berichten usw. benannten Mängel verstoßen gegen welche Vorschriften und verursachten Gefahren für Leben oder Gesundheit?4.1 Welche Behörde ist für die Verfolgung und Ahndung dieser Verstöße zuständig und welche Behörde kann gegenüber dem Landkreis aufgrund welcher Befugnisse und Zuständigkeiten des allgemeinen oder besonderen Gefahrenabwehrrechts oder des Kommunalrechts Maßnahmen zur Beseitigung der durch solche Verstöße verursachten Gefahren anordnen?4.2 Welche dieser Brandschutzmängel und dadurch verursachten Gefahren sind in den vergangenen 10 Jahren aus welchen Gründen a) mit Kenntnis und b) ohne Kenntnis der Landesregierung nicht beseitigt worden?4.3 Wer hat wann und mit welchem Ergebnis geprüft oder prüfen lassen, ob und welche Sofortmaßnahmen zur Abwehr oder Minderung der Gefahren erforderlich und geeignet waren oder sind? Wann und von wem sind solche Sofortmaßnahmen vorgeschlagen oder angeregt worden? Welche dieser Sofortmaßnahmen sind aus welchen Gründen bisher a) wann getroffen, b) wann in Auftrag gegeben und c) nicht getroffen und nicht in Auftrag gegeben worden?
  1. Welche Gutachten, Berichte, hausinterne Vermerke usw., in denen Zustände benannt oder beschrieben werden, die gegen Brandschutzvorschriften verstoßen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit begründen, sind Ihnen wann in welcher Form bekannt gegeben oder vorgelegt worden? Was haben Sie daraufhin jeweils wann und mit welchem Erfolg angeordnet, insbesondere um welche vorschriftswidrigen Zustände bis wann beseitigen zu lassen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Zwischennachricht_Anfrage 314

314 – Zwischennachricht, 17.03.2025

314 – Teilantwort

314 -Antwort


Arbeit der Kommunalkasse und der Sonderkassen, Umgang mit Ersatzzahlungen

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.02.2025

Arbeit der Kommunalkasse und der Sonderkassen, Umgang mit Ersatzzahlungen

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Worauf sind die bisherigen Mängel beim Umgang mit Ersatzzahlungen zurückzuführen? Welche einzelnen Mängel konnten bisher festgestellt werden?
    Welche Maßnahmen haben Sie getroffen oder vorgesehen, um die Ursachen für die bisherigen Mängel beim Umgang mit Ersatzzahlungen vollständig aufzuklären und abzustellen?
  1. Wer ist gem. § 126 NKomVG für die Erledigung der Kassengeschäfte in welchen Jahren seit Beginn des Jahres 2014 als verantwortliche Person oder dessen Stellvertretung bestellt worden (Kassenleitung)?
  1. Von wem ist seit Beginn des Jahres 2014 die Zahlungsabwicklung im Sinne des
    42 Abs. 7 KomHKVO a) wann und b) unvermutet mit jeweils welchen Ergebnissen geprüft worden?
  1. Welche Dienstanweisungen im Sinne des § 43 KomHKVO (Sicherheitsstandards) sind wann erlassen worden (bitte eine Kopie der Antwort beifügen)? Welche Änderungen sind aus welchen Gründen erforderlich?
  1. Welche einzelnen Weisungen oder sonstige Hinweise haben Sie von der Innenministerin aufgrund Ihres bisherigen Umgangs mit Ersatzzahlungen erhalten (siehe Ihre Vorlage Nr. 840/XIX vom 27.01.2025)?

Begründung:

Neben der Überwachung der Kommunalkasse durch das RPA obliegt Ihnen die Kassenaufsicht. Sie bzw. der sog. Kassenaufsichtsbeamte haben sich unabhängig von der Überwachung durch das RPA fortlaufend darüber zu informieren, ob die Kommunalkasse und die Sonderkassen ordnungsgemäß arbeiten. Trotzdem wurde mit Ersatzzahlungen augenscheinlich seit vielen Jahren mangelhaft bzw. entgegen haushaltsrechtlicher Vorschriften umgegangen. Die einzelnen Mängel und Ursachen dafür sind vollständig aufzuklären und nachhaltig abzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und  Innere Dienste

316 – Antwort der Verwaltung

316 – Anlage 1

316 – Anlage 2

316 – Anlage 3

316 – Anlage 4

316 – Anlage 5


Kita-Vertrag

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 07.02.2025

Kita-Vertrag

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

unter Hinweis auf den Bericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 05.02.2025 bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welchen Kommunen des Landes Niedersachsen gibt es hinsichtlich der Kostenverteilung für die Kinderbetreuung seit wann eine Regelung, die der vom Kreistag am 12.12.2024 beschlossenen Regelung entspricht, einen Teil der aus der Kreisumlage erzielten Erträge von bestimmten Gemeinden ohne Zweckbindung an diese Gemeinden nach einem vertraglich festgelegten Schlüssel zu verteilen?
  1. Wie unterschiedlich hoch ist in den Kommunen, die gem. Ihrer Aussage in dem o. a. Pressebericht zur Deckung der Kosten für die Kinderbetreuung eine „gesplittete Kreisumlage“ festgesetzt haben, die Erhöhung der Kreisumlage für die Gemeinden, die sich nicht an der „verwaltungsmäßigen Durchführung der dem Landkreis obliegenden Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe beteiligen“ oder nicht beteiligen wollen?
  1. Wie viel Prozent der Kosten für die Kinderbetreuung, die nach Abzug der Zuwendungen vom Land und den Elternbeiträgen verbleiben, haben die Gemeinden zu tragen, die gem. Ihrer Aussage in dem o. a. Pressebericht zur teilweisen Deckung der Kosten für die Kinderbetreuung durch eine „gesplittete Kreisumlage“ herangezogen werden?
  1. In dem o. a. Pressebericht werden Sie wie folgt zitiert:

„Wir werden alles geben, um in den betroffenen Kommunen eine bestmögliche Betreuung sicherzustellen.“

Wen meinen Sie mit „wir“?

Was verstehen Sie unter einer „bestmöglichen Betreuung“?

Haben auch die Gemeinden, die sich nach dem „neuen Kita-Vertrag“ weiterhin an der verwaltungsmäßigen Durchführung der dem Landkreis obliegenden Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe beteiligen wollen, eine bestmögliche Betreuung sicherzustellen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugendhilfe

315 – Zwischennachricht

315 – Zwischennachricht II

315 -Antwort

315 -Anlage


Organstreitverfahren – Honorarvereinbarung

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 06.02.2025

Organstreitverfahren – Honorarvereinbarung
CDU-Kreistagsfraktion ./. HVB des Landkreises Hildesheim
VG Hannover

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

im o. a. Organstreitverfahren bitten wir Sie uns mitzuteilen, welches Honorar Sie mit der von Ihnen beauftragten Kanzlei vereinbart haben.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

312 – Antwort


Kita-Vertrag

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 28.01.2025

 

Kita-Vertrag

 Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir nehmen Bezug auf das als Anlage beigefügte Schreiben der SPD-Fraktion im Gemeinderat von Giesen vom 17.01.2025 und bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Gem. dem von SPD-Grüne am 12.12.2024 gefassten Kreistagsbeschluss haben Sie alle Kita-Verträge von 2019 gekündigt, nach denen die Städte und Gemeinden „die verwaltungsmäßige Abwicklung der Aufgaben“ im Einvernehmen mit dem Landkreis übernommen haben.

§ 12 des Vertrages bestimmt:
„(1) Die Vereinbarung wird unbefristet geschlossen. Sie kann in jedem Jahr zum 01.08. schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden.
(2) Die Gemeinden verpflichten sich, den Betrieb von Kindertagesstätten stets und auch nach einer Kündigung ab dem 01.08. so lange zu gewährleisten, bis es dem Landkreis möglich ist, den Betrieb selbst oder durch Dritte übernehmen zu können. In solchen Fällen werden dem Landkreis die erforderlichen Betreuungseinrichtungen für eine angemessene Übergangszeit zur Verfügung gestellt. Die dabei und für den weiteren Betrieb anfallenden Kosten trägt der Landkreis Hildesheim.“

Unabhängig davon ist nach wie vor der Landkreis gesetzlich verpflichtet, die Betreuung nach dem individuellen Bedarf zu gewährleisten.

Am 07.01.2025 haben Sie auf unsere Anfrage 286/XIX vom 09.12.2024 zu den Gemeinden, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden, u. a. geantwortet:

„Im Falle des Nichtabschlusses des Kita-Vertrages und der daraus resultierenden Übernahme der Aufgabe Kindertagesbetreuung durch den Landkreis wird dieser in der jeweiligen Gemeinde bezüglich der ggf. vorhandenen kommunalen Einrichtungen mit der Gemeinde abstimmen, wie die Übernahme dieser Einrichtungen durch den Landkreis als Träger erfolgen kann. Es ist davon auszugehen, dass bestehende kommunale Einrichtungen auch weiterhin in kommunaler Hand betrieben werden können, indem der Landkreis in die Trägerschaft eintritt.“

Ebenfalls am 07.01.2025 haben Sie auf unsere Anfrage Nr. 287/XIX vom 09.12.2024 hinsichtlich der Gemeinden, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden, u. a. mitgeteilt:

„Es wird in jedem Fall ein bedarfsgerechtes Angebot an örtlich erreichbaren Betreuungsplätzen bestehen bleiben…  Die Personalausstattung und Vergütung des Personals sind Angelegenheiten der einzelnen Träger, entsprechend gültige Tarifverträge sind weiterhin anzuwenden.“

Daraus ergibt sich, dass der Bestand der Betreuungseinrichtungen und Betreuungsangebote nach wie vor gewährleistet ist.

Im Gegensatz dazu wird in dem o. a. Schreiben der SPD-Fraktion Angst geschürt sowie völlig irreführend und unbegründet behauptet:

„Die Konsequenz daraus wäre, dass Entscheidungen über die Betreuung ihrer Kinder nicht länger hier vor Ort getroffen werden können.
Konkret kann und wird dies sehr wahrscheinlich Auswirkungen z.B. auf die Betreuungszeiten und die Beiträge haben.
⮚         es ist nicht davon auszugehen, dass die Betreuung in den Randzeiten kostenlos bleiben wird
⮚         und es kann nicht einmal garantiert werden, dass unsere Kinder die gewohnten Zeiten im Kindergarten verbringen werden können. Gesetzlich wäre der Landkreis nur verpflichtet, 6 Stunden Betreuung am Tag anzubieten.“

Im Gegensatz zu diesen Behauptungen der SPD-Fraktion hat einzig und allein die Mehrheitsgruppe von SPD-Grüne im Kreistag zu entscheiden, ob sich die Standards, Betreuungszeiten und Elternbeiträge ändern oder nicht.

Frage:

Haben Sie sich bei oder nach den Gesprächen mit Hauptverwaltungsbeamten über den neuen Kita-Vertrag dazu geäußert, die Standards, Betreuungszeiten und Elternbeiträge zu ändern oder nicht? Wenn ja, welche Position haben Sie dabei vertreten? Beabsichtigen Sie, der Mehrheitsgruppe von SPD-Grüne im Kreistag vorzuschlagen, in den Gemeinden, in denen der Landkreis die Trägerschaft übernimmt, geringere Standards und Betreuungszeiten sowie höhere Elternbeiträge zu fordern?

In der Sitzung des Ausschusses für Schulen und Kindertagesstätten der Stadt Sarstedt hat sich Frau Bürgermeisterin Brennecke u. a. dazu geäußert, welche Kreisumlage von den Gemeinden zu tragen seien, die dem vom Kreistag am 12.12.2024 beschlossenen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden. Im Protokoll über diese Sitzung heißt es wörtlich:

„Bürgermeisterin Brennecke erläuterte unter Hinweis auf die umfangreiche Verwaltungsvorlage den Sachverhalt, ging ausführlich auf die finanziellen Auswirkungen des neuen Kita-Vertrages ein und beantwortete die Fragen der Ausschussmitglieder.

Sie wies darauf hin, dass die Kreisumlage auf mindestens 71 % steigen würde, wenn die Stadt Sarstedt dem Kita-Vertrag nicht zustimmt und die Aufgaben der Kindertagesbetreuung an den Landkreis zurückgehen. Die genaue finanzielle Entwicklung, wenn es dazu kommen würde, kann aktuell jedoch noch nicht beziffert werden.“

Im Gegensatz zu diesen Behauptungen ist im Haushaltsplan des Landkreises derzeit bestimmt, dass die Gemeinden, die die Kinderbetreuung nach dem bestehenden Kita-Vertrag nicht wahrnehmen, eine Kreisumlage von 65,3 % statt 56,65 % zu tragen haben. Dies ist ein Unterschied von 8,65 %.

Fragen:

Haben Sie sich bei oder nach den Gesprächen mit Hauptverwaltungsbeamten über den neuen Kita-Vertrag dazu geäußert, wie hoch nach Ihrer Auffassung die Kreisumlage für die Gemeinden festgesetzt werden soll, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen? Wenn ja, welche Position haben Sie dabei vertreten?
In welchem Umfang ist nach Ihrer Auffassung eine Anhebung der Kreisumlage über 65,3 % hinaus für die Kommunen vertretbar, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen?
Nach welchen Kriterien werden Sie ermitteln, welche Kreisumlage Sie dem Kreistag für die Gemeinden vorschlagen werden, die dem neuen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden?

Da in Kürze in verschiedenen Räten Entscheidungen zum Kita-Vertrag anstehen und die o. a. Fragen von erheblicher Bedeutung sind, wären wir für eine zeitnahe Beantwortung sehr dankbar.

Im Vorgriff auf die weiteren Beratungen im Kreistag können wir Ihnen schon jetzt mitteilen, dass die CDU-Kreistagsfraktion keinem Abbau der Kinderbetreuung zustimmen wird. Im Gegenteil sind wir nach wie vor der Auffassung, dass der Landkreis eine besonders gute Kinderbetreuung auch besonders fördern sollte. Daher werden wir im Kreistag fortlaufend mit Nachdruck verlangen, dass der Landkreis die gesetzlich übertragene Aufgabe der Kinderbetreuung in allen Gemeinden vorbildlich erfüllt.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugendhilfe

2025_01_28_Anlage zu Anfrage Kita_SPD Anschreiben Eltern KigaVertrag

311 – Antwort der Verwaltung


Asylbewerber im Landkreis Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 27.01.2025

 

Asylbewerber im Landkreis Hildesheim

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

 

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Asylbewerber im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welchem Umfang halten sich Asylbewerber im Landkreis Hildesheim auf,
  • die aus welchen Gründen seit wann a) abzuschieben oder b) ausreisewillig sind,
  • gegen die Ermittlungsverfahren wegen erheblicher Straftaten laufen,
  • die wegen welcher Straftaten verurteilt worden sind,
  • die als Gefährder eingestuft sind,
  • von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht?
  1. Aufgrund welcher Regelung soll oder wird der Landkreis wann über Fälle nach Nr. 1. informiert?
  1. Welche Maßnahmen werden vom Landkreis in Fällen der Nr. 1. getroffen?
  1. Nach welchen Bestimmungen ist die Zusammenarbeit welcher der in Fällen nach Nr. 1. zuständigen Behörden geregelt und mit dem Landkreis bisher wie tatsächlich erfolgt?

Begründung:

Aufgrund der Vorkommnisse in Aschaffenburg und Magdeburg sind erhebliche Mängel in der Zusammenarbeit von Behörden aufgedeckt worden. Darauf muss der Landkreis insbesondere durch Überprüfung der hiesigen Verhältnisse reagieren. Zudem muss die Öffentlichkeit Antworten auf die in o. a. Nrn. 1. bis 4. gestellten Fragen erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Josef Teltemann
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang

310 – Zwischennachricht

310 – Antwort


Ausgleichsmaßnahmen nach § 13 BNatSchG

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 15.01.2025

 

Ausgleichsmaßnahmen nach § 13 BNatSchG

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

gem. Ihrem Schreiben vom 15.07.2024 hat der Landkreis für ca. 80 Projekte mit erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft Ersatzzahlungen im Sinne des § 13 BNatSchG erhalten, aber aus diesen Zahlungen lediglich 20 Maßnahmen finanziert.

Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Seit wann besteht aufgrund welcher Vorschrift die Pflicht für Ersatzzahlungen und seit wann hat der Landkreis solche Zahlungen erhalten? Wie hoch war der Bestand aus Ersatzzahlungen im Sinne des § 13 BNatSchG am 31.12.2006, am 31.12.2020, 31.12.2021, 31.12.2022, 31.12.2023 und am 31.12.2024?
    Wie ist es begründet, dass sich der Bestand aus den Ersatzzahlungen in der Zeit vom 31.12.2021 bis 18.01.2022 um ca. 1,2 Mio. Euro und von Ende 2023 bis Mitte 2024 um ca. 1,8 Mio. Euro verringert haben soll?

Begründung:
Ersatzzahlungen sind gem. § 15 Abs. 6 BNatSchG vor der Durchführung des Eingriffs zu leisten und einzusetzen für „praktische, reale und unmittelbar wirkende Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (siehe BT-Drs. 16/12274, S. 58).
In der Sitzung des Umweltausschusses am 25.11.2021 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass in den letzten Jahren keine Flächen gekauft worden seien und die Gesamthöhe der verfügbaren Ersatzgelder zum 18.01.2022  2.481.819 € betrage.
Im Gegensatz dazu haben Sie uns am 15.07.2024 auf unsere Anfrage Nr. 226/XIX vom 03.06.2024 mitgeteilt, die zweckgebundenen Rücklagen für Naturschutz in Millionen Euro habe jeweils am 31.12 laut Bilanz betragen:
2019 ca. 3,7,
2020 ca. 3,7,
2021 ca. 3,7,
2022 ca. 3,9 und
2023 „korrekt 4,126.129,81.

Demnach müssten in den 18 Tagen vom 31.12.2021 (Bestand ca. 3,7 Mio.) bis 18.01.2022 (Bestand ca. 2,5 Mio.) 1,2 Mio. Euro abgeflossen sein. Dies widerspricht jedoch Ihren anderen Angaben in der Anlage 2 zu Ihrem Schreiben vom 15.07.2024.
Mit Schreiben vom 08.05.2024 haben Sie angegeben: „Die verfügbare Höhe des Ersatzgeldes beträgt aktuell 2.304.443,25 Euro.
Demnach müssten in den ca. 4 Monaten von Ende 2023 (Bestand ca. 4,1 Mio.) bis Anfang Mai 2024 (Bestand ca. 2,3 Mio.) Mittel in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro abgeflossen sein.
Ausgaben in Höhe von ca. 3 Mio. Euro (1,8 plus 1,2 Mio. Euro) stehen jedoch im Widerspruch zu Ihrer Angabe vom 15.07.2024, dass insgesamt seit 2006 Ersatzzahlungen in Höhe von ca. 5,97 Mio. Euro eingenommen und davon bis zum 11.04.2024 nur ca. 1,4 Mio. Euro ausgegeben worden seien.

  1. Aus jeweils welchen Gründen waren in welchen Fällen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen im betroffenen Naturraum nicht möglich? Wo wurden jeweils stattdessen welche Maßnahmen durchgeführt?

Begründung:
13 BNatSchG bestimmt:
„Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.“
Und § 15 Abs. 6 BNatSchG bestimmt: „Die Ersatzzahlung ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht.“ Gefordert werden „praktische, reale und unmittelbar wirkende Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (siehe BT-Drs. 16/12274, S. 58).

  1. Für welche und wann a) genehmigten, b) wo errichteten und c) noch nicht errichteten Windkraftanlagen sind d) in welcher Höhe Ersatzzahlungen wann festgesetzt, e) wann gezahlt und f) noch nicht gezahlt worden?
    In welchen Fällen sind in welchem Umfang Ersatzzahlungen aus welchen Gründen nicht oder nicht vor der Durchführung des Eingriffs erfolgt oder bisher nicht eingegangen oder storniert?
    In welchen Fällen wurde aus welchen Gründen darauf verzichtet, dass die Ersatzzahlung vor der Durchführung des Eingriffs zu leisten war? Welche Art von Sicherheitsleistungen wurde in diesen Fällen verlangt?
    In welchen Fällen wurden aus welchen Gründen Sicherheitsleistungen nicht in der erforderlichen Höhe festgesetzt oder erst nach wie vielen Monaten Verzug in der erforderlichen Höhe a) festgesetzt und b) eingenommen?

Begründung:
Die Zahlung ist gem. § 15 Abs. 6 BNatSchG vor der Durchführung des Eingriffs zu leisten. Gem. Ihren Angaben sind für einige Anlagen noch keine Zahlungen erfolgt oder storniert.

  1. Gibt es ein automatisiertes Verfahren oder soll ein solches Verfahren eingerichtet werden, in der Anordnung, Eingang, Verwendung usw. von Ersatzzahlungen im Sinne des
    13 BNatSchG erfasst und dokumentiert werden oder erfasst und dokumentiert werden können?

Begründung:
Auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 18.04.2024, wann der Landkreis Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG für welche Maßnahmen erhalten hat, haben Sie am 08.05.2024 u.a. geantwortet: „Die entsprechenden Informationen können der als Anlage 1 beigefügten Übersicht entnommen werden. Sofern in der Übersicht in der Spalte „Eingang Zahlung“ ein Fragezeichen aufgeführt ist, kann das Datum des Zahlungseingangs aktuell nicht genannt werden, da in der … zur Überwachung der Ersatzgeldzahlungen geführten Liste kein Datum des genauen Zahlungseingangs vermerkt ist. Von einer diesbezüglichen Klärung, die eine aufwendige Recherche in einzelnen Akten- und/oder Buchungsvorgängen erfordert, musste aufgrund der aktuellen Personal- und Arbeitssituation … abgesehen werden.“
Auf unsere Nachfrage dazu und zu weiteren nicht beantworteten Fragen vom 03.06.2024 haben Sie uns in einer Zwischennachricht vom 21.06.2024 mitgeteilt, dass die fristgerechte Beantwortung wegen einer zeitaufwendigen Überprüfung nicht möglich sei. Dies ist für uns nicht nachvollziehbar und mit der Vorschrift zur ordnungsgemäßen Haushaltsführung nicht vereinbar. Eine vollständige Antwort erhielten wir erst am 15.07.2024: nach drei Monaten.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

307 – Zwischennachricht

307 – Antwort der Vewaltung

307 – Anlage 1