Archiv der Kategorie: Anfragen
Hilfe für die Menschen der Ukraine
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.04.2022
Hilfe für die Menschen der Ukraine
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
am 28.02.2022 hat der Kreistag beschlossen, dass Sie das Thema „Hilfe für die Menschen der Ukraine“ für eine ständige Beratung in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen haben. Dies ist bisher nicht oder nur unzureichend erfolgt und somit ist ein dringender Beratungsbedarf in den Kreistagsgremien entstanden.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1.Welche einzelnen Maßnahmen hat die Verwaltung wann getroffen, um für die Flüchtlinge Unterkünfte bereitzustellen:
a) in öffentlichen Gebäuden, b) privaten Wohnungen, c) Hotels?
1.1 Welche Vereinbarungen oder Verträge sind vom Landkreis für welche einzelnen Unterkünfte von 1a, 1b und 1c getroffen worden und welche Kosten sind dafür bisher angefallen?
Wer hat über die Übernahme dieser Kosten im Einzelfall auf welcher Grundlage entschieden oder zu entscheiden? Wer hat diese Kosten zu tragen?
Welche Haushaltsmittel stehen bei welchem Produkt im Haushalt für welche Unterkünfte von 1a, 1b und 1c an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?
1.2 Wie hoch schätzt die Verwaltung den Bedarf an welchen Unterkünften von 1a, 1b und 1c in welcher Gemeinde: Bis Ende April, bis Ende August, bis Ende Dezember 2022?
1.3 Geht die Verwaltung davon aus, dass der Bedarf an Wohnungen jeweils zeitgerecht gedeckt werden kann? Wenn nein, welche Maßnahmen sind vorgesehen, die erforderlichen Wohnungen zu beschaffen?
1.4 Welchen Anspruch haben Flüchtlinge auf eine Wohnung a) allgemein und b) an dem von ihnen gewünschten Wohnort? Welche Maßnahmen sind bisher vom Land, vom Landkreis und den Gemeinden getroffen worden und auf welcher Grundlage zukünftig vorgesehen, um den Flüchtlingen eine Wohnung zur Verfügung zu stellen?
2. Wann und welche Vereinbarungen hat der Landkreis mit den Gemeinden über welche Leistungen geschlossen? Von welchen Gemeinden werden seit wann und unter welchen Bedingungen welche Leistungen oder Hilfen für die Menschen der Ukraine erbracht, für die der Landkreis zuständig ist? Auf welcher Grundlage erfolgt dies und welche Haushaltsmittel stehen dafür an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?
3. Welche Stellen bemühen sich derzeit mit welchen Mitteln und welchem Personal darum, den Flüchtlingen das Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern? Benötigen diese Stellen finanzielle Unterstützung und welche Haushaltsmittel stehen dazu bei welchen Haushaltstellen zur Verfügung? Welche konkreten Maßnahmen hat die Verwaltung getroffen, um den Flüchtlingen das Erlernen der deutschen Sprache zu erleichtern? Welche Kosten sind dafür angefallen und werden dafür weiterhin anfallen? Welche Haushaltsmittel stehen dafür an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?
4. In welcher Form ist auf Kreiseben und in welcher Gemeinde organisiert, dass die Flüchtlinge einen behördlichen Ansprechpartner in ihrer Sprache haben, der ihnen benannt und ständig erreichbar ist? Wie viele Flüchtlinge stehen als Dolmetscherinnen und Dolmetscher a) mit russischen und b) ukrainischen Sprachkenntnissen dem Landkreis und welchen Gemeinden c) arbeitsvertraglich oder d) ehrenamtlich zur Verfügung? Welche Kosten sind dafür bei welchen Stellen angefallen oder werden weiterhin anfallen? Welche Haushaltsmittel stehen dafür an welcher Haushaltsstelle zur Verfügung?
5. Wie viele Flüchtlinge befinden sich derzeit in welchen Gemeinden des Landkreises Hildesheim? Von wem werden sie in welcher Gemeinde betreut?
6. Wie ist organisiert, dass die Flüchtlinge untereinander Kontakt aufnehmen können?
7. Wie viele Kinder der Flüchtlinge haben das Recht auf einen Schulbesuch und wie viele dieser Kinder können dieses Recht tatsächlich nutzen?
8. Wie viele Flüchtlinge haben bisher in welchen Gemeinden eine Beschäftigung gefunden?
9. In welcher Höhe sind bisher Haushaltsmittel des Landkreises für die Flüchtlinge aus der Ukraine aus welchen Haushaltsansätzen aufgebracht worden? Welche Personen und welche Stellen haben bisher a) vom Landkreis und b) welchen Gemeinden unter welchen Bedingungen nach welcher Vorschrift Mittel in welcher Höhe für welchen Zweck erhalten? Welche dieser vom Landkreis oder den Gemeinden aufgebrachten Haushaltsmittel werden vom Bund oder Land a) vollständig b) teilweise, c) nicht erstattet? Bei welchen Haushaltsstellen stehen in welcher Höhe Haushaltsmittel zur Erfüllung von a) Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis, b) Pflichtaufgaben im übertragenen Wirkungskreis und c) eigenen Aufgaben bei der Hilfe für die Flüchtlinge aus der Ukraine zur Verfügung? Sind diese Haushaltansätze nach Auffassung der Verwaltung ausreichend?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gem. § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.04.2022
Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen gem. § 45 Abs. 9 S. 4 Nr. 6 StVO
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In welchen Gemeinden befinden sich jeweils welche einzelnen Einrichtungen im Sinne des
§ 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO - a) im unmittelbaren Bereich welcher Bundes-, Landes-, Kreis-, anderen Vorfahrtstraße oder sonstigen Straße?
- b) außerhalb der in a) genannte Bereiche an welcher Art von Straße?
- 2. Vor welchen der in Nr. 1 genannten Einrichtungen ist die Geschwindigkeit
- a) streckenbezogen auf 30 km/h beschränkt?
- b) aus welchen Gründen nicht streckenbezogen auf 30 km/h beschränkt?
- Welche der in Nr. 1 genannten Einrichtungen liegen
- a) in einer Tempo-30-Zone?
- b) außerhalb einer Tempo-30-Zoneund und können aus welchen verkehrsrechtlichen Gründen nicht durch eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h geschützt werden?
Begründung:
Der Kreistag hat am 24.03.2022 beschlossen, einen Gesamtplan Verkehrssicherheit zu erarbeiten, in dem für jede Kommune des Landkreises konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dargestellt oder vorgeschlagen werden sollen. Gem. diesem Beschluss soll die Verwaltung bei den Kommunen abfragen, ob und welche Planungen dort bereits bezüglich der Verbesserung der Verkehrssicherheit vorliegen oder angestrebt werden.
Vor allem sollte ein Schwerpunkt auf Tempo-30-Zonen und auf streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen auf 30 km/h gelegt werden in Bereichen von Einrichtungen des öffentlichen Lebens wie z. B. Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Jugendhilfeeinrichtungen, Krankenhäusern. Der Sachstand dazu sollte den Kreistagsabgeordneten möglichst kurzfristig für die Beratung der weiteren Verfahrensschritte (Zeitplan usw.) in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz zur Verfügung gestellt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende
035 – Zwischenantwort der Verwaltung v. 05.05.22
035 – 2. Zwischennachricht v. 27.09.22
Anfrage zum Nieders. Nahverkehrsgesetz – ÖPNV und Schülerbeförderung
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 11.03.2022
ÖPNV und Schülerbeförderung, Vergünstigte Beförderung von Schülerinnen und Schülern und Auszubildenden für 25 € im Monat
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
die landesweiten Mindeststandards für regionale Schüler- und Azubi-Tickets sind in der Anlage 3 des Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) geregelt.
Hierzu bitten wie Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche der dort genannten Bedingungen werden vom Landkreis Hildesheim derzeit nicht erfüllt? Welche dieser Bedingungen sind seit dem Entwurf zu Art. 9 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 09.08.2021 (Drucksache 18/9885) geändert worden oder neu hinzugekommen?
- Welche Maßnahmen sind erforderlich und können bis wann getroffen werden, damit die fehlenden Mindestanforderungen erfüllt werden?
- Welche der in der Anlage 3 zum NNVG genannten Kommunen erfüllen vollständig die dort genannten Mindestanforderungen für „Schüler- und Azubi-Tickets“?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Carsten Schiedeck
Fraktionsvorsitzender Vorsitzender des Ausschusse für Schule und Kultur
Jagdsteuer
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.03.2022
Jagdsteuer
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in der Sitzung des Kreistages am 28.02.2022 hat der Vorsitzende des Kreistages öffentlich mitgeteilt, dass vier von ihm namentlich genannte Kreistagsmitglieder an der Abstimmung über die Abschaffung der Jagdsteuer teilnehmen dürften, weil dem das Mitwirkungsverbot nach dem NKomVG nach Prüfung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises nicht entgegenstehen würde.
Bitte teilen Sie uns mit,
- a) welche allgemeinen und b) welche bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften im Zusammenhang mit der o. a. Prüfung und Mitteilung zu beachten waren und welche dieser Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten tatsächlich c) beachtet und d) aus welchen Gründen nicht beachtet worden sind?
Wir bitten Sie insbesondere um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Stellen haben der Kommunalaufsicht die o. a. Namen bzw. Personen und welche damit im Zusammenhang stehenden Daten wann und aufgrund welcher Rechtsgrundlage aus welchem Anlass und zu welchem Zweck und in welcher Form übermittelt?
- Wie sind die einzelnen in Nr. 1 genannten Daten von der Kommunalaufsicht des Landkreises aufgrund welcher Rechtsgrundlage in welcher Form verarbeitet worden?
- Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, aus welchem Anlass und zu welchem Zweck sind welche der in Nr. 1 genannten Daten von der Kommunalaufsicht an den Vorsitzenden des Kreistages in welcher Form übermittelt worden?
- Aufgrund welcher Rechtsgrundlage, aus welchem Anlass und zu welchem Zweck sind welche der in Nr. 1 genannten Daten vom Vorsitzenden des Kreistags in öffentlicher Sitzung mitgeteilt worden?
- Wann und in welcher Form ist die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Hildesheim in den o.a. Vorgang mit welchem Ergebnis eingebunden worden?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Personal für das Gesundheitsamt in der Corona-Situation
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 09.03.2022
Personal für das Gesundheitsamt in der Corona-Situation, Unterstützung durch Zeitarbeitsfirmen, Aushilfskräfte usw.
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
a) Wann und in welcher Form hat die Kreisverwaltung für eine kurzfristige personelle Unterstützung des Gesundheitsamtes zur Erledigung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
- Kontakt zu Zeitarbeitsfirmen aufgenommen,
- Möglichkeiten zur Gewinnung von Aushilfskräften geprüft (durch Minijobs, bspw. für Studierende, Ruheständler des Landkreises und sonstiger Stellen)?
b) Welche Hinderungsgründe bestanden oder bestehen bei der kurzfristigen Gewinnung von Personal über Zeitarbeitsfirmen oder Aushilfskräfte?
Begründung:
Das Gesundheitsamt des Landkreises Hildesheim ist möglichst kurzfristig personell zu verstärken, um die Aufgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sachgerecht erfüllen zu können.
In der Kreistagssitzung am 28.02.2022 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die Bundeswehr in Kürze aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine ihre Unterstützung für das Gesundheitsamt komplett einstellen wird. Daher sei die Aufgabenerledigung zukünftig weiterhin nur eingeschränkt möglich. Die anschließende Diskussion zeigte erheblichen, sehr kurzfristigen Handlungsbedarf auf.
Ausdrücklich wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass keine zusätzlichen Personalstellen dauerhaft im Haushalt benötigt würden, sondern lediglich schnell und befristet mehr Personen zur Erledigung der Aufgaben in Zusammenhang mit der Bearbeitung der Corona-Infektionen erforderlich seien.
Alle Kreistagsmitglieder wurden aufgefordert, Ideen aufzuzeigen. Zur Lösung wurde auch eine Unterstützung durch Personal von Zeitarbeitsfirmen diskutiert, allerdings wurden die bisherigen Bemühungen der Verwaltung in dieser Richtung auch auf Nachfrage nicht konkretisiert.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender stv. Fraktionsvorsitzende
Haushaltsansätze im Umweltbereich
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 09.03.2022
Haushaltsansätze – Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu verschiedenen Haushaltsansätzen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In welcher Höhe sind für welche Jahre Haushaltsmittel für den Landschaftsrahmenplan eingeplant?
- Welche Maßnahmen sind in 2021 aus den 550.000 € für „Neuen Zusammenhalt/Regionale Entwicklung“ finanziert worden und für welche konkreten Maßnahmen sind welche Mittel in 2022 eingeplant?
- In welcher Höhe sind für 2022 Haushaltsmittel für den Sozialfonds Region Hildesheim eingeplant, die im Einzelfall für gesetzlich nicht geregelte Aufgaben zur Verfügung stehen sollen (bisher 10.000€)?
- Sind die im Haushaltsbegleitbeschluss für 2021 beschlossenen Mittel (20.000 €) für die Förderung der Hochschulen auch im Haushaltsplan 2022 eingeplant?
- Sind die im Haushaltsbegleitbeschluss für 2021 beschlossenen Mittel (10.000 €) für eine Hebammenzentrale auch im Haushaltsplan 2022 eingeplant?
- In welcher Höhe sind für das im Haushaltsbegleitbeschluss für 2021 beschlossene schulstandortbezogenes Radverkehrskonzept Mittel in 2022 eingeplant? In welcher Höhe wurden die Mittel in 2021 genutzt oder von welcher Stadt oder Gemeinde beantragt?
- Gem. Haushaltsbegleitbeschluss für den Haushalt 2021 waren Mittel für den Straßen- und Radwegebau vorrangig für den Radwegebau einzusetzen. Wie hoch waren die Ansätze für 2021 und wie hoch ist der Ansatz für 2022?
- Aufgrund welcher konkreten Planungen und Maßnahmen soll der Haushaltsansatz für Naturschutz und Landschaftspflege (siehe Seite 115 im Haushaltsplanentwurf 2022) von
-1.183.200 € in 2021 auf -1.227.900 € in 2022 steigen bei einem Ist in 2020 von -653.683 €? Aus welchen Gründen sollen dort die Ansätze für Personalaufwendungen von 763.700 € in 2021 auf 720.700 € in 2022 steigen bei einem Ist von 570.049 € in 2020?
- Welche konkreten Maßnahmen sind geplant für die auf Seite 98 des Haushaltsplanentwurfes 2022 für das Amt 208 vorgesehenen Mittel?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Dr. Thomas Bruns
Fraktionsvorsitzender Sprecher des Ausschusses
Klimaschutz, Umwelt u. Hochwasserschutz
Fachkräftemangel; Rücknahme von Aufgaben der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
2022_03_02_Antwort _Fachkräftemangel am 14.03.22
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Hildesheim, 02.03.2022
Fachkräftemangel; Rücknahme von Aufgaben der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 23.02.2022 wurde berichtet, dass der Landkreis Hildesheim aufgrund des Fachkräftemangels in der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Konsequenzen gezogen habe: „Mit eigenem Personal wird der Landkreis Hildesheim die Aufgaben der grundlegenden Sanierung und des Neubaus anteilig von der Landesbehörde ‚zurücknehmen‘“. Bisher hatte lt. Pressebericht der Landkreis sämtliche Aufgaben rund um die Kreisstraßen und zugehöriger Radwege und Brücken per Verwaltungsabkommen vollständig auf die Landesbehörde übertragen. Das umfasste Betrieb und Unterhaltung der Kreisstraßen, aber auch deren Aus- und Neubau.
Der Kreisverwaltung war demnach bisher lediglich die übergreifende Steuerung der Maßnahmen, die Entwicklung der Planungsziele sowie die Haushaltsverantwortung vorbehalten.
Bitte teilen Sie uns mit,
a)welches Organ des Landkreises aufgrund welcher Regelung oder Vorschrift über den Abschluss oder die Änderung von o.a. Verwaltungsabkommen zu entscheiden hat.
b)welche Änderungen am o.a. Abkommen vorgesehen sind oder bereits vorgenommen wurden.
c)welche finanziellen Auswirkungen sich daraus ergeben
d) wie sich die Änderungen auswirken werden
– auf die zeitliche Umsetzung von Vorhaben
– auf die Personalplanung (einschließlich Stellenplan).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Katy Renner-Köhne
Fraktionsvorsitzender Vorsitzende Ausschusses für Verkehrssicherheit