Archiv der Kategorie: Anfragen
Planungen zu den berufsbildenden Schulen
Herrn Landrat
Bernd Lynack
im Hause
Hildesheim, den 12.01.2022
Planungen zu den berufsbildenden Schulen
Anfrage nach § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Thema „Planungen zu den berufsbildenden Schulen“ bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Stellen sind in den vergangen vier Jahren wann und in welcher Form an den Planungen für die berufsbildenden Schulen beteiligt worden?
Welche Stellen haben wann und welche konkreten Vorschläge in die Verfahren eingebracht? Wie werden die einzelnen Vorschläge von der Verwaltung beurteilt?
Welche Kosten sind für die o. a. Planungen a) insgesamt und b) durch die Beteiligungen vonBerater/Planern für welche Leistungen angefallen?
Welche Grundstücke stehen für welche Vorhaben aufgrund welcher rechtlichen Grundlage
a) bereits sicher zur Verfügung oder b) können aus Sicht der Verwaltung in die Planung einbezogen werden?
Welche Kosten sind für die weiteren Planungen in welchen Zeitfenstern
a) insgesamt und b) für welche einzelnen Schulen zu erwarten und haushaltsrechtlich einzuplanen?
Welche Aufträge sind derzeit von wem aufgrund welcher Beschlüsse für die o. a. Planungen
mit welcher Verbindlichkeit, für welchen Zeitraum und welchen Kosten erteilt?
Welche weiteren Planungsaufträge sind für die o. a. Planungen und Vorhaben erforderlich?
Welche Gespräche sind mit welchem Ergebnis wann und vom wem mit der Stadt Hildesheim geführt worden hinsichtlich der Frage, ob in der Stadt Hildesheim Grundstücke für die o. a. Planungen bzw. berufsbildenden Schulen zur Verfügung stehen?
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Prior
CDU-Kreistagsfraktion
Anfrage Altenpflege
Herrn Landrat
Bernd Lynack
im Hause
Hildesheim, den 12.01.2022
Anfrage Altenpflege
Anfrage nach § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Thema Altenpflege bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wer bietet im Landkreis Hildesheim in welchen Gemeinden jeweils wie viele Pflegeplätze an
a) teilstationäre Pflegeplätze,
b) vollstationäre Pflegeplätze und
c) Kurzzeitpflegeplätze oder Tagespflegeplätze, sonstige Pflegeplätze, die für den Landkreis Hildesheim erkennbar und planbar in Anspruch genommen werden können? - In welchen Gemeinden sieht die Verwaltung für welche Art von
Pflegeplätze (siehe Nr. 1) welchen zusätzlichen Bedarf und wie soll dieser Bedarf von wem kurz-, mittel- und langfristig gedeckt werden? - Gibt es eine Übersicht über öffentliche oder private Gebäude oder
Einrichtungen, oder Flächen für Einrichtungen die für Pflege im Sinne
der o.a. Nr. 1 wären?
4. Welche baulich-technischen Mindestanforderungen oder sonstigen
rechtlichen Anforderungen sind an die Errichtung und Nutzung der in Nr. 1 genannten Pflegeplätze in welchen Regelungen vorgeschrieben
a) für Personen ohne Pflegegrad,
b) Personen mit Pflegegrad und
c) Personen mit Pflegegrad über 1?
- Wie hoch ist in den einzelnen Gemeinden der Bedarf an Tagespflegeplätzen oder
Kurzzeitpflegeplätzen für Personen
a) ohne Pflegegrad,
b) Personen mit Pflegegrad 1 und
c) Personen mit Pflegegrad über 1? - Wie ist die durchschnittliche Dauer für eine Kurzzeitpflege?
- Würden für den Fall, dass mehr Kurzzeitpflegeplätze angebotenwürden, genügend ausgebildete Pflegefachkräfte für die Pflege zur Verfügung stehen?
- Besteht ein Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten Platz in
einer stationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung oder in der Kurzzeitpflege außerhalb einer Pflegeeinrichtung? Wenn ja, wer istverpflichtet, diese Ansprüche zu erfüllen?
- Welche Erlaubnisse, Genehmigungen, Zulassungen, Konzessionen usw.
sind für die Errichtung und den Betrieb welcher Art von
a)stationären und
b) ambulanten Pflegeeinrichtungen nach welcher Vorschrift erforderlich?Wie unterscheiden sich diese Anforderungen hinsichtlich
a) einer Kindertagesstätte,
b) eines Altenpflegeheimes und
c) einer Privatklinik?
10. Welche gewerberechtlichen Anforderungen zu Zuverlässigkeit bestehen für den Betreiber
a) eines Altenpflegeheimes oder
b) einer Kindertagesstätte?
11. Welche spezifischen Anforderungen gibt es an die Zuverlässigkeit der Betreiber von
Altenpflegeeinrichtungen?
12. Wer ist für die gewerberechtliche Überwachung der Altenpflegeheime imLandkreis
Hildesheim aufgrund welcher Bestimmung zuständig?
- Wo unterstützt der Landkreis ehrenamtliche Initiativen oder Nachbarschaftshilfen,die bei Krankheit oder sonstigen Unterstützungsbedarfen älteren Menschen Hilfestellungen anbietet, damit diese möglichst lange selbstbestimmt zu Hause den Alltag bewältigen können?
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Planungen zu den berufsbildenden Schulen
Herrn Landrat
Bernd Lynack
im Hause
Hildesheim, den 12.01.2022
Planungen zu den berufsbildenden Schulen
Anfrage nach § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zum Thema „Planungen zu den berufsbildenden Schulen“ bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Welche Stellen sind in den vergangen vier Jahren wann und in welcher Form an den Planungen für die berufsbildenden Schulen beteiligt worden?
Welche Stellen haben wann und welche konkreten Vorschläge in die Verfahren eingebracht? Wie werden die einzelnen Vorschläge von der Verwaltung beurteilt?
Welche Kosten sind für die o. a. Planungen a) insgesamt und b) durch die Beteiligungen von
Berater/Planern für welche Leistungen angefallen?
Welche Grundstücke stehen für welche Vorhaben aufgrund welcher rechtlichen Grundlage
a) bereits sicher zur Verfügung oder b) können aus Sicht der Verwaltung in die Planung einbezogen werden?
Welche Kosten sind für die weiteren Planungen in welchen Zeitfenstern
a) insgesamt und b) für welche einzelnen Schulen zu erwarten und haushaltsrechtlich einzuplanen?
Welche Aufträge sind derzeit von wem aufgrund welcher Beschlüsse für die o. a. Planungen
mit welcher Verbindlichkeit, für welchen Zeitraum und welchen Kosten erteilt?
Welche weiteren Planungsaufträge sind für die o. a. Planungen und Vorhaben erforderlich?
Welche Gespräche sind mit welchem Ergebnis wann und vom wem mit der Stadt Hildesheim geführt worden hinsichtlich der Frage, ob in der Stadt Hildesheim Grundstücke für die o. a. Planungen bzw. berufsbildenden Schulen zur Verfügung stehen?
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Prior
CDU-Kreistagsfraktion
7 Fragen zur Fachschule für Holztechnik und Gestaltung
Herrn Landrat
Bernd Lynack
im Hause
Hildesheim, den 03.01.2022
Fachschule für Holztechnik und Gestaltung
Anfrage nach § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
zu der o. a. Fachschule bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Ist der Landkreis Hildesheim (im eigenen Wirkungskreis) nach §§ 101 und 102 NSchG Schulträger der „Fachschule für Holztechnik und Gestaltung“, die an eine berufliche Erstausbildung oder vergleichbare praktische Berufserfahrung anschließt und einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt?
- Erfüllt die „Fachschule für Holztechnik und Gestaltung“ ausschließlich den Auftrag als „berufsbildende Schule“ in Trägerschaft des Landkreises oder hat sich das Ausbildungsprofil dieser Fachschule mittlerweile so weit entwickelt, dass eine Zuständigkeit des Landkreises ggf. in Teilbereichen nicht mehr gegeben ist?
- Welche Kosten hat der Landkreis für diese Fachschule aufgrund welcher Verpflichtungen in den einzelnen Haushaltsjahren seit 2012 getragen und welche Kosten sind dafür in den jeweils nächsten fünf Jahren für welche einzelnen Maßnahmen a) zwingend erforderlich und b) nach derzeitiger Planung der Verwaltung wofür freiwillig aufzubringen?
- Welche Aufwendungen hat der Landkreis Hildesheim aufgrund welcher Verpflichtungen in den einzelnen Jahren seit 2012 für die Gebäudeunterhaltung und die Wartung der technischen Einrichtungen geleistet, inklusive des maschinellen Holzbearbeitungsparks?
- Welche baulich-technischen Unterhaltungsmaßnahmen sind von der Verwaltung in den nächsten fünf Jahren für wann geplant und wie sind die dafür erforderlichen Mittel im Haushaltsplan berücksichtigt?
- Ist der Landkreis Hildesheim Eigentümer der für die Fachschule genutzten Liegenschaft? Schließt dies den Grund und Boden ein?
- Von wem ist es auf welcher Grundlage und in welchem Umfang Dritten seit wann gestattet, den Maschinenpark sowie die Räumlichkeiten und Einrichtungen der Anlage zu nutzen? Wie und in welchem Umfang kann die Anlage ganz oder teilweise für andere Einrichtungen genutzt werden, für die der Landkreis Schulträger ist?
Mit freundlichem Gruß
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der
CDU-Kreistagsfraktion
Anfrage zu Förderungen und Zuwendungen des Landkreises Hildesheim, Förderrichtlinien
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 31.08.2021
Förderungen und Zuwendungen des Landkreises Hildesheim, Förderrichtlinien
Anfrage
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
der Kreistag hat am 15.07.2021 beschlossen:
„ 2. Freiwillige Leistungen
Freiwillige Leistungen zur Förderung von Maßnahmen des Klima-, Natur-, Arten- oder Landschaftsschutzes sind nur auf der Grundlage gültiger Richtlinien des Landkreises zu gewähren.
Den Kreistagsmitgliedern sind bis zum 15.08. 2021 vorzulegen alle dafür gültigen, nicht mehr gültigen und von der Verwaltung geplanten Richtlinien.
- Alle Fördermittel
Alle Fördermittel für die o. a. freiwilligen Leistungen oder nach der o.a. Richtlinie sind an einer Haushaltsstelle im Umweltamt zu bündeln und um 50.000 €uro zu erhöhen.“
Bitte teilen Sie uns mit, bis wann die geforderten Unterlagen vorgelegt werden und welche Fördermittel vom Landkreis für freiwillige Leistungen zur Schaffung oder Vernetzung von Biotopen und zum Erhalt bedrohter Tierarten seit dem Kreistagsbeschluss vom 15.07.2021 aufgrund welcher Richtlinien des Landkreises oder welcher sonstigen Grundlagen gewährt oder zugesagt worden sind.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
Tourismusförderung sowie Übersicht über die Gastronomie- und Tourismusbranche
Herrn Landrat
Olaf Levonen
o. V. i. A.
Hildesheim, 02.08.2021
Tourismusförderung sowie Übersicht über die Gastronomie- und Tourismusbranche
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, die folgenden Fragen zur Tourismusförderung sowie Übersicht über die Gastronomie- und Tourismusbranche zu beantworten:
- Wie und von wem sind derzeit welche touristischen Angebote im Landkreis Hildesheim erfasst, wie könnten diese noch verbessert werden und welche Möglichkeiten werden gesehen, diese im Bereich der Social Media von wem besser darzustellen und zu bewerben?
- Sind im touristischen Bereich Kooperationsmöglichkeiten insbesondere mit der Region Hannover und den angrenzenden Landkreisen geprüft worden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
- Wie und von wem sind derzeit welche Übernachtungsmöglichkeiten (z.B. Pensionen, Hotels) im Landkreis Hildesheim erfasst?
- Wie und von wem sind derzeit welche Gastronomien im Landkreis Hildesheim erfasst?
- Wurde in der Vergangenheit Kontakt mit Reisejournalist*innen und/oder Presseagenturen aufgenommen, um diese entsprechend einzubinden? Wenn ja, erfolgten regelmäßige Updates zur Sichterstellung der notwendigen Aktualität? Wenn nein, warum wurde dies nicht durchgeführt?
Die Antworten sind auf den Stichtag 01.08.2021 zu beziehen.
Wir bitten insbesondere zu den Fragen 3 und 4 um eine detaillierte Antwort, u.a. Name, Adresse soweit die Daten der Verwaltung bekannt sind, datenschutzrechtlich verarbeitet und bekanntgegeben werden dürfen.
Mit freundlichem Gruß
gez. Erika Hanenkamp gez. Heinrich Machtens Arbeitskreissprecherin Arbeitskreissprecher
Ausschuss Bau und Kreisentwicklung Ausschuss Bau und Kreisentwicklung
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
Schottergärten
Herrn Landrat
Olaf Levonen
im Hause
Hildesheim, den 29.07.2021
Schottergärten
Aufnahme auf Tagesordnung und Anfrage
Sehr geehrter Herr Landrat Levonen,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Schottergärten“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung sowie des Ausschusses für Bau und Kreisentwicklung aufzunehmen und um Beantwortung untenstehender Fragen.
Es ist unstrittig, dass versiegelte Grundstückflächen bzw. Schottergärten mitverantwortlich für das Abnehmen der Insektenlebensräume sind.
Weitere Folgen der zunehmenden Verdichtung von Flächen ist ein Absinken des Grundwasserspiegels aufgrund der fehlenden Möglichkeit der Versickerung, sowie insbesondere bei Starkregen, die auftretende „Überforderung“ der Kanalisation und damit oftmals verbundene Überflutung bzw. Hochwassergefahr.
Die NBauO fordert in § 9 (2), dass nicht überbaute Flächen (…) Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Zuständig für die Überprüfung ist die untere Bauaufsichtsbehörde.
- Wie viele Grundstückseigentümer*innen wurden in 2019, 2020 und 2021 von der unteren Bauaufsichtsbehörde entsprechend überprüft?
- Wie und mit welchen Mitteln kann die Verwaltung die Einhaltung des § 9 (2) NBauO durchsetzen?
- Welche Maßnahmen sind bisher von der Verwaltung ergriffen worden, um die Städte, Gemeinden und die Samtgemeinde in der Thematik zu unterstützen (außerhalb der Handlungsempfehlung „Grüne Vorgärten statt Schottergärten“)?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Bruer gez. Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender der Fraktionsvorsitzender der
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagsfraktion
gez. Johannes Dreier gez. Falk-Olaf Hoppe
stellv.Vorsitzender Ausschuss 2 Vorsitzender Ausschuss 2
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion
gez. Erika Hanenkamp gez. Heinrich Machtens Vorsitzende Ausschuss 3 stellv.Vorsitzender Ausschuss 3
SPD-Kreistagsfraktion CDU-Kreistagfraktion