Archiv der Kategorie: Anfragen

Fachliche Aufsicht über die Krankenhäuser; Anfrage gem. § 18 GO

Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

 

                                                                       Hildesheim, den 27.03.2015

 

Anfrage gem. § 18 GO
Fachaufsicht über die Krankenhäuser

 

 

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

 

wie der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung vom 26.03.2015 (Seiten 1 und 15) zu entnehmen ist, bestehen Zweifel, ob das Helios-Klinikum Hildesheim die Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts mit gebotener Sorgfalt einhält, um die Krankenhauspatienten von den lebensgefährlichen Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus Keimen (MRSA-Keime) abzuschirmen. Angesichts der hohen Zahl der Sterbefälle wegen diser Keime in Krankenhäusern – die Schätzungen schwanken bundesweit zwischen 2000 und 30.000(!) – muss von allen im Gesundheitswesen Verantwortlichen, vor allem den Krankenhäusern selbst, erwartet werden, dass sie alle Anstrengungen unternehmen, um das Problem der MRSA-Keime in den Griff zu bekommen.

 

Wie dem zitierten Bericht der Hildesheimer Allgemeinen Zeitung weiter zu entnehmen ist, wenden andere Krankenhäuser im Landkreis die Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts strenger an als das Helios-Klinikum.

 

Daher frage ich Sie:

 

  1. Wie viele Todesfälle, die auf Erkrankung mit MRSA-Keimen in den Krankenhäusern im Landkreis zurückzuführen sind, sind dem Landkreis in den vergangenen drei Jahren aus welchen einzelnen Krankenhäusern bekannt geworden?
  2. Wie und in welchen zeitlichen Abständen kontrolliert der Landkreis als Aufsicht, insbesondere der amtsärztliche Dienst in den Krankenhäusern des Landkreises die Einhaltung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts oder entsprechender anderer Empfehlungen?
  3. Sind die Krankenhäuser im Landkreis (medizin-) technisch imstande, die Patienten vor MRSA-Keimen zu schützen?
  4. Weshalb akzeptiert der Landkreis offenkundig eine unterschiedliche Auslegung und Anwendung der Hygiene-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts durch die seiner Aufsicht unterstehenden Krankenhäuser?
  5. Existiert zwischen dem Landkreis und den seiner Aufsicht unterstehenden Krankenhäusern eine Zielvereinbarung oder vergleichbare Absprache zur Abschirmung vor MRSA-Keimen oder zur Reduzierung der Todesfälle aufgrund dieser Keime oder beabsichtigt der Landkreis, eine solche Zielvereinbarung zu schließen?
  6. Gemäß dem o.a. Bericht der HAZ wird von den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts fallindividuell abgewichen. „Dieses sei in Absprache mit dem Gesundheitsamt möglich –wenn ein Arzt zuvor das Risiko der Verbreitung von MRSA durch den jeweiligen Patienten bewertet hat.“ In welcher Form und wie häufig kam es in den vergangenen drei Jahren zu diesen fallindividuellen Absprachen und Ausnahmefällen?

 Mit freundlichen Grüßen                                     Mit freundlichen Grüßen          

gez. Ute Bertram, MdB                                        gez. Friedhelm Prior
Kreistagsabgeordnete                                          Sprecher für Gesundheit,
der Gruppe CDU/ FDP                                          Krankenhaus, Soziales 
                                                                         und Demographie  
                                                                         der Gruppe CDU/FDP

 

 


PAK-Belastung der Böden an der A7

Herrn
Landrat Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31132 Hildesheim

Ausbau der A7, PAK-Belastungen der Böden
Anfrage gem. § 18 GO        

 

                                                                                             Hildesheim, den 19.02.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

zu den relevanten Gefahrstoffen, denen wir auch im Straßenbau begegnen, gehören die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK), die beim Menschen je nach Konzertration eindeutig Krebs erzeugen. Die häufigsten Tumore sind Lungenkrebs, Blasenkrebs und Hautkrebs. Zudem wirken einige PAK beim Menschen erbgutverändernd.
Angesicht dieser Tatsachen sind die Menschen über die PAK-Belastung der Böden an der A 7 bisher nicht ausreichend und nicht zeitgerecht informiert worden sind. Als völlig unzureichend bewerten wir, dass Sie den Sachverhalt seit Monaten auch gegenüber den verantwortlichen Mandatsträgern verschwiegen haben: gegenüber den Kreistagsab-geordneten, den Gemeinderäten und dem Bürgermeister von Bockenem.

 

Sehr geehrter Herr Landrat,

die Bevölkerung hat einen Anspruch auf umfassende Informationen zu dem nun über die Presse bekanntgewordenen Skandal. Bitte teilen Sie uns ergänzend zu unserer Anfrage vom 17.02.2015 mit,

–       welche Gefahren für welche Schutzgüter derzeit an der A 7 bestehen, wie diese
        Gefahren beseitigt werden sollen und welche Kosten damit verbunden sind,
–       wer die Bauarbeiten beim Umgang mit Gefahrstoffen bzw. belasteten Böden an der            A7 insbesondere hinsichtlich des Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, des 
         Wasserschutzes und des Arbeitnehmerschutzes zu überwachen hatte und zu
         welchen Zeiten tatsächlich in welcher Form überwacht hat,

–       wie die Bauarbeiter vor den PAK hätten geschützt werden müssen und wie sie
         tatsächlich geschützt worden sind,

–       wie und wann die einzelnen Bauarbeiter über die von den PAK ausgehenden
       Gefahren hätten informiert werden müssen und tatsächlich informiert worden sind,

–       ob und wann in ausreichendem Umfang belastete Baustoffe bzw. Abfallstoffe  
        (Teersand- und Asphaltschichten) ordnungsgemäß beseitigt worden sind,

–       wann und vom wem jeweils die Landesregierung und der Landkreis über die nicht
        auftragsgemäße Ausführung der Bauarbeiten und die sich daraus ergebenen
        Gefahrenlagen an der A 7 informiert worden sind und wann mit welchen
        Maßnahmen auf diese Informationen reagiert haben, mehr…


Anfrage zu Organisation der Jobcenter in den Landkreisen Hildesheim und Peine

 

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

Hildesheim, 13.03.2015

 

Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;

Organisation der Jobcenter in den Landkreisen Hildesheim und Peine

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die Gruppe CDU/FDP bittet Sie im Hinblick auf Ihre Äußerungen in Ihrem Brief an die Jobcenter-Mitarbeiter in Hildesheim vom 09.12.2014 um folgende Auskünfte:

  1. Worauf gründet sich Ihre Rechtsauffassung, dass nach einer Fusion ein Landkreis gleichzeitig in regionalen Teilen ein sog. Optionsmodell betreiben und in anderen Teilen eine sog. Gemeinsame Einrichtung aufrecht erhalten kann?
  2. Gibt es zur Zulässigkeit dieses “Zebramodells“ und etwaigen Übergangsfristen belastbare Aussagen von der Bundesagentur für Arbeit? Wenn ja, wie lauten diese?
  3. Gibt es hierzu entsprechende Aussagen vom Land Niedersachsen? Wenn ja, wie lauten diese?
  4. Besteht irgendwo in Deutschland bereits ein solches Modell? Wenn ja welche Erfahrungen sind damit bislang gemacht worden?

Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Berndt
Vorsitzender der
Gruppe CDU/FDP

 


Antwort zur Anfrage Erhöhung der Kreisumlage bei Fusion

2015_02_27_Antwort_Kreisumlagenhoehe bei Fusion


Antwort zur Anfrage Personalumfang bei Fusion

2015_02_27_Antwort Personalumfang bei Fusion_1


Antwort zur Anfrage Schulentwicklung IGS Bad Salzdetfurth

2015_02_23_Antwort_Schulentwicklung an der IGS Bad Salzdetfurth


Anfrage steigende Kosten in der Jugendhilfe – Fragenkatalog

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

Anfrage gem. § 18 GO
Jugendhilfe

 

Hildesheim, 19.02.2015

Bezug: 1. Unsere Anfrage vom 12.08.2014
  2. Ihre Antwort vom 16.09.2014

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die steigenden Kosten im Bereich Jugendhilfe erfordern es, die Situation der Hilfeempfänger und der zur Hilfeleistung eingesetzten Stellen gründlich zu erfassen und zu untersuchen mit dem Ziel, die Jugendhilfe auf Dauer möglichst sachgerecht erfüllen zu können. Zudem sollte verglichen werden, wie und mit welchen Kosten die Aufgaben der Jugendhilfe bei uns (Kreisverwaltung und die für den Landkreis tätige Stellen) und bei anderen Landkreisen erfüllt werden.
Dabei sind selbstverständlich – damit nicht Birnen mit Äpfeln verglichen werden – die bei einem solchen Kostenvergleich relevanten Aspekte zu berücksichtigen/zu prüfen: a) ob beauftragte Stellen ihren Beschäftigten ein Gehalt in der Höhe des TVÖD-Vertragssystem zahlen, b) wie oft Dienstbesprechungen und Supervision im Rahmen der normalen Dienstzeit erfolgen, c) in welchem Umfang erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter beschäftigt werden, die höher vergütet werden als Berufseinsteiger oder Sozialpädagogen ohne Zusatzqualifikation, d) wie Tarifgerechtigkeit, Arbeitsbedingungen sowie Erfahrung und Qualifikation der Mitarbeiter als wirtschaftlich relevante Fragen bei der Fallvergabe berücksichtigt werden, e) welche Korrelation zwischen der Höhe des durchschnittlichen Fachleistungsstundensatzes und den Kosten pro Einwohner bzw. pro Fall erkennbar ist usw.

Für die Beratungen zu diesem Thema bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
(MHErz steht für Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung, MHEing steht für Maßnahmen der Eingliederung seelisch behinderter Kinder und Jugendliche oder von einer seelischen Behinderung bedrohter Kinder und Jugendliche). Bitte teilen Sie uns kurzfristig mit, ob und ggf. aus welchen Gründen die Beantwortung bestimmter Fragen zu Problemen führt.

  1. Welche einzelnen Anbieter (einschl. freien Träger) für Maßnahmen im Bereich Jugendhilfe
    sind in jeweils welcher Rechtsform a) in der Stadt Hildesheim und b) wo im übrigen
    Kreisgebiet ansässig?
  2. Welche der o. a. Anbieter beschäftigten 2014 a) dauerhaft und b) befristet wie viele
    Personen zu welchen Fachleistungsstundensätzen in welchen eigenen und fremden
    Räumlichkeiten mit jeweils wie vielen genehmigten Plätzen?
  3. Wie haben sich die einzelnen Fachleistungsstundensätze in den vergangenen fünf Jahren
    in der Stadt Hildesheim, in welchen anderen Orten des Landkreises, in Hannover und den
    angrenzenden Landkreisen verändert? Wie und von wem werden die in den Vorbemerkungen (siehe oben) genannten Umstände erfasst und berücksichtigt?
  4. Mit welchen der o. a. Anbieter sind in den vergangenen fünf Jahren jeweils wann und für
    welche Dauer Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit jeweils welchen
    Fachleistungsstundensätzen für a) MHErz und b) MHEing abgeschlossen worden?
    Welche Voraussetzungen verlangt der Landkreis von den Anbietern für einen Vertragsabschluss? Wann und in welcher Form wurden und werden “Verabredungen zur  inhaltlichen und qualitativen Ausgestaltung der
    Fachleistungsstunde“ zwischen den Anbietern/freien Trägern und
    welchen Bediensteten des Landkreises getroffen (siehe hierzu auch die Antworten zu Fragen fünf und sechs im Bezugsschreiben zu 2.)?
  5. Nach welchen einzelnen Kriterien wird bei welchen konkreten Arbeiten/Maßnahmen
    unterschieden zwischen a) MHErz und b) MHEing?
  6. Welche der o. a. Anbieter haben in den vergangenen drei Jahren welche
    Arbeiten/Maßnahmen in den Bereichen a) MHErz und b) MEing für wie viele Kinder oder
    Jugendliche jeweils wie lange übertragen bekommen: a) von jeweils welchen Bediensteten
    des Landkreises, b) mit jeweils wie hohen Vergütungen insgesamt?
  7. Im Bezugsschreiben zu 2. heißt es: “Bei relativ identischen, qualitativen
    Leistungsbeschreibungen der Leistungsanbieter, ist der wirtschaftlichere Träger
    auszuwählen.“ mehr…