Archiv der Kategorie: Anfragen

Frage nach aktuellen Asylbewerberzahlen

Landkreis Hildesheim                                        
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V.i.A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim 

 

                                                                                   Hildesheim, 18.08.2015

Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Aktuelle Asylbewerberzahlen

 Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

 die Gruppe CDU/FDP bittet kurzfristig um folgende Auskünfte:

1.  Wie viele Asylbewerber mit Sicherung des Lebensunterhaltes

           a) nach Asylbewerberleistungsgesetz (wie viele abgelehnte 
               Asylbewerber  sind   darunter?)           
           b) nach SGB II
       hielten sich zum Stichtag 31.07.2015 (alternativ: neuester verfügbarer 
       Stand)  im Landkreis Hildesheim auf?

 

2.   Wie viele abgelehnte Asylbewerber wurden tatsächlich abgeschoben, wie 
       hoch ist die Zahl der untergetauchten Personen bzw. verhinderten   
       Abschiebungen (zum gleichen Stichtag)?
 3.   Wie gliedern sich diese zahlenmäßig auf die 18 Städte und Gemeinden
       des  Landkreises (ausgenommen die Stadt Hildesheim) nach 1a) und 1b)
       auf?
4.   Wie viele der vom Land zugewiesenen Asylbewerber stammen aus den
       sogenannten sicheren Balkanstaaten wie Kosovo, Montenegro oder 
      Albanien, für die ohnehin grundsätzlich keine Chance auf Genehmigung
      ihres Asylantrages besteht?

5.   Die Zahl der Asylbewerber soll sich bundesweit in diesem Jahr auf
      700.000 bis 750.000 Personen erhöhen; was bedeutet das für den LK   
      Hildesheim?

  
Mit freundlichen Grüßen                                          
gez. Klaus Veuskens                                                       
Sprecher für Integration, Sicherheit und                 
Ordnung der CDU-Kreistagsfraktion                                      

 


Zwischennachricht zur Anfrage: Beendigung der Amtszeit des Landrates

2015_08_06_Zwischennachricht_zur LR-Amtszeitbeendigung1


Förderung des Südkreises nach dem Aus für die LEADER-Region „Leinebergland“; Antwortschreiben zu unserer Anfrage vom 07.05.2015

2015_07_16_Antwort zur Förderung des Suedkreises nach dem Aus fuer die LEADER-Region


Beantwortung unserer Anfrage: Nutzung von Online-Angeboten der Kreisverwaltung

2015_08_07_Antwort_Nutzung von Online-Angeboten_der _Kreisverwaltung


Nach dem Fusions-Aus: Landrat Wegner noch zu Recht im Amt?

Sehr geehrter Herr Landrat, lieber Reiner,

am 09.12.2013 hat der Kreistag beschlossen, zum Zweck eines möglichen Zusammen-schlusses Kontakt mit den umliegenden Kommunen aufzunehmen. Zugleich wurde die Amtszeit deines Wahlamtes im Hinblick auf diese Verhandlungen durch weiteren Beschluss des Kreistages um zwei Jahre verlängert.

Den Verhandlungen mit den Nachbarkommunen bist Du in der Folge auf unser Drängen hin nachgekommen.

Im Protokoll der Sitzung des Kreistages am 24.3.2014, TOP 9 findet sich zum Ergebnis dazu auf Seite 9 unten:
„Landrat Wegner weist darauf hin, dass er bereits bei Beschlussfassung zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen in der Kreistagssitzung am 9.12.2013 zum Ausdruck gebracht habe, dass für ihn vorrangig der Landkreis Peine in Betracht komme.
Auf  Drängen der Gruppe CDU/FDP wurden die angrenzenden Regionen, Städte und Kreise angeschrieben, ohne dass von dort zuvor ein entsprechendes Signal gekommen sei.
Folgender Beschluss wurde sodann gefasst:
Der Kreistag stimmt den Verhandlungen mit dem Landkreis Peine zu. Ungehindert dessen bleibt bei entsprechendem Interesse die Erweiterung um weitere Partner auch im Prozess möglich.“
Entsprechend hat die Kreisverwaltung argumentiert, als meine Fraktion den Beschluss vom Dezember 2013 als zu unbestimmt und untauglich als Grundlage für eine Amtszeit-verlängerung gerichtlich angegriffen hat.

Das VG hat diesen Vortrag übernommen und insoweit (S. 17 des Beschlusses) ausgeführt: „…allein der Geschehensablauf macht aber deutlich, dass zum Zeitpunkt der Beschluss-fassung in erster Linie der Landkreis Peine und eventuell die Stadt Salzgitter als Ver-handlungspartner in Betracht kamen. Auch die Entwicklung seit der Beschlussfassung zeigt, dass ernsthaft mit dem Landkreis Peine und nur mit diesem über einen möglichen Zusammenschluss verhandelt wurde.“

Damit stand nur noch der Landkreis Peine als möglicher Partner im Raum. Die Verhand-lungen sind beendet worden, das Ergebnis wurde dem Kreistag vorgelegt und durch förmlichen Beschluss des Kreistages abgelehnt.

Aus unserer Sicht ist Dein Verhandlungsmandat damit erschöpft, der Beschluss zur Amtszeitverlängerung entfaltet keine Rechtswirkung mehr.

Sofern tatsächlich noch konkrete Verhandlungen mit einer Nachbarkommune geführt werden, über die der Kreistag bisher nicht informiert wurde, bitte ich, mir diese nunmehr zu benennen. Wir stimmen sicher überein, dass nach Ablauf der Amtszeit eines Wahl-beamten eine neue demokratische Legitimation durch den Wähler erforderlich ist. Insoweit fordert das Nds. Kommunalverfassungsgesetz die Ansetzung von Wahlen, die an sich bereits für 2014 vorgesehen waren. Daneben sind wir sicher einig, dass es zu erheblichen Rechtsproblemen führen kann, wenn ein nicht mehr legitimiertes Organ für den Kreis handeln sollte.

Ich wäre Dir verbunden, wenn Du mir aufgrund der Bedeutung der Sache kurzfristig mitteilen könntest, ob die Kreisverwaltung nunmehr die erforderlichen Schritte für die Neuwahl des Landrates einleiten wird.

Ich erlaube mir, über dieses Schreiben die anderen Fraktionen und die Öffentlichkeit in Kenntnis zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Christian Berndt
Vorsitzender
der CDU-Fraktion


Antwort auf Nachfrage zur Organisation der Jobcenter in den Landkreisen Hildesheim und Peine

2015_07_13_Antwort_zur_Anfrage_Jobcenter HildesheimPeine


Kreistagswahl 2016; Anfrage gem. § 18 GO

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat
Reiner Wegner o.V. i. A.
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

  

Anfrage gem. § 18 GO;
Kreistagswahl 2016

 

                                                                                                           Hildesheim,18.06.2015

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

eine sachgerechte Vorbereitung auf die nächste Kreistagswahl ist nur möglich, wenn zeitgerecht über die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche entschieden wird. Hierzu wurden im Vermerk OE 910 vom 03.12.2014 verschiedene Möglichkeiten dargestellt. Nun soll gem. § 3 Gebietsänderungsvertrag (Entwurf) der Landesgesetzgeber regeln, dass die Aufgaben der Vertretung bzw. des Kreistages (Berufung der Wahlleitung, Einteilung der Wahlbereiche) ein Gremium aus Mitgliedern des Kreistages wahrnehmen soll.

Hierzu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

Hat die Kreisverwaltungen mit der Landesregierung bereits Gespräche darüber geführt, wem die hier in Rede stehenden Aufgaben der Vertretungen übertragen werden sollen?

Bis wann soll der Gesetzgeber die angestrebte Regelung erlassen haben und bis wann sollen die beauftragten Personen ihre Entscheidungen über die Wahlbereiche getroffen haben?

Welche Verbindlichkeit sollen die Darstellungen in dem o. a. Vermerk für die beauftragten Personen haben?

Welche Möglichkeiten bestehen, die Entscheidungen der beauftragten Personen anzufechten?

 Mit freundlichen Grüßen                                           .
gez. Friedhelm Prior                                                
Sprecher für Gesundheit,                                        
Krankenhäuser, Soziales
und Demographie
der CDU-Kreistagsfraktion