Archiv der Kategorie: Anfragen
Umfang des Personals im Fall einer fusionierten Kreisverwaltung
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
aufgrund der Presseerklärung der Kreisverbände und der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen im Peine und Hildesheim vom 16.02.2015 gaben Peiner und Hildesheimer Zeitungen in den Folgetagen verschiedentliche Aussagen des Peiner Landrates wieder.
Herr Einhaus wird hinsichtlich des Personals einer fusionierten Kreisverwaltung wie folgt zitiert: “Ausgehend von einem neuen Landkreis mit etwa 400.000 Einwohnern ist unter Berücksichtigung eines bundesweiten Vergleich entsprechend großer Verwaltungs-einheiten mittelfristig von einem Bedarf mit etwa 1100 einen Vollzeitstellen auszugeben. Nach dem heutigen Stand entspräche dies insgesamt etwa 400 Stellen weniger.“
(Interview mit Peines Landrat in der PAZ, Seite 10, vom 21.02.2015)
In diesem Zusammenhang fragt die Gruppe CDU/FDP:
1. Sind bei dem bundesweiten Vergleich nur Landkreise berücksichtigt worden, die die gleichen Aufgaben wir der Landkreis Hildesheim haben und in gleichem Umfang diese Aufgaben selbst erfüllen und in gleichem Umfang anderen übertragen haben?
2. Sind Ihnen diese Zahlen des Peiner Landrats offiziell mitgeteilt worden oder wissen Sie ebenfalls nur aus der Zeitung davon? Halten Sie diese Zahlen für belastbar?
3. Werden ihrer Ansicht nach dann überhaupt noch neue Auszubildende gebraucht oder würde die im Landkreis Hildesheim kürzlich deutlich angestiegene Zahl in einer vereinigten Kreisverwaltung bei neuen Ausbildungsjahrgängen zumindest wieder stark reduziert werden?
4. In welchen Jahren soll nach einer Fusion an welchen Standorten wie viel Personal abgebaut werden: a) in jeweils welchen Aufgabenbereichen, b) mit jeweils welcher Stellenbewertung und c) mit jeweils welcher Kostenersparnis?
5. In welchen Jahren sollen nach einer Fusion an welchen Standorten neue Stellen geschaffen werden: a) für welche Aufgaben, b) mit jeweils welcher Stellenbewertung und c) mit jeweils welchen Kosten? und d) ist eine neue Leitungsebene notwendig („Teamleiter“)?6. Welche Erfahrungswerte gibt es regional und überregional dazu, wie viele Stellen erforderlich sind (einschl. Stellenbewertung) im Verhältnis zur Anzahl welcher Vorgängen a) im Sozialbereich, b) im Bereich Waffenrecht, c) im Bereich Kfz-Zulassung, d) im Bereich Fahrerlaubniswesen und e) im Bereich Lebensmittel-überwachung?
7. Welche Erfahrungswerte gibt es regional und überregional dazu, in welchem Umfang und aus welchen Gründen die erforderlichen Stellen für die Bearbeitung welcher Vorgängen mit der Größe der Behörde abnimmt?
8. Wie viele Stellen mit welcher Bewertung stehen a) in der Region Hannover und b) im Landkreis Nienburg im Vergleich zum Landkreis Hildesheim zur Verfügung für die Bearbeitung von wie vielen welcher Vorgängen c) im Sozialbereich, d) im Bereich Waffenrecht e) im Bereich Kfz-Zulassung, f) im Bereich Fahrerlaubniswesen und g) im Bereich Lebensmittelüberwachung?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ulrike Schumann
Sprecherin für Personal
der CDU-Kreistagsfraktion
Höhe der Kreisumlage im Fall eines fusionierten Landkreises
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
aufgrund der Presseerklärung der Kreisverbände und der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen im Peine und Hildesheim vom 16.02.2015 gaben Peiner und Hildesheimer Zeitungen in den Folgetagen verschiedentliche Aussagen des Peiner Landrates wieder.
Herr Einhaus wird hinsichtlich der Kreisumlage eines fusionierten Landkreises wie folgt zitiert: “Ab dem Jahr 2017 ist vorgesehen, einen Kreisumlagensatz in Höhe von einheitlich höchstens 53,5 von den Gemeinden zu erheben. Dadurch kommt es bereits im ersten Jahr für die Gemeinden in Hildesheim und Peine zu finanziellen Verbesserungen und zwar jährlich rund 5,4 Millionen € für die Peiner Gemeinden und etwa 6 Millionen € für die Hildesheimer Gemeinden.“
(Interview mit Peines Landrat in der PAZ, Seite 10, vom 21.02.2015)
In diesem Zusammenhang fragt die Gruppe CDU/FDP:
1. Seit wann sind Ihnen die Zahlen des Peiner Landrats bekannt?
2. Gibt es belastbare Berechnungen, die zu einer dauerhaften Absenkung der Kreisumlage auf 53,5 % führen? Wenn ja, bitten wir Sie, uns diese zur Verfügung zu stellen.
3. Hat der Landkreis Hildesheim eigene Berechnungen angestellt, die ergeben, dass bereits ab 2017 die Kreisumlage auf diesen Punktwert abgesenkt werden kann?
4. Der Landkreis Hildesheim prognostiziert derzeit steigende Defizite in den nächsten Jahren. Wie verändern sich diese Defizite bei einer deutlich verringerten Kreisumlage?
5. Geht der Landkreis bei seinen Berechnungen davon aus, dass der Kindertagesstätten-Vertrag mit den Gemeinden in der jetzigen Form auch für die neue Gebietskörperschaft fortgesetzt wird?
6. Liegen Ihren Berechnungen Standardabsenkung bei den Dienstleistungen ab 2017 zu Grunde? Wenn ja, in welcher Form?
Mit freundlichenGrüßen
gez. Dr. Bernhard Evers
Sprecher für Finanzen
der CDU-Kreistagsfraktion
Haushalt 2015; Anfrage gem. § 56 NKomVG und § 18 Geschäftsordnung
Herrn
Landrat Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Haushalt 2015
Anfrage gem. § 56 NKomVG und 18 Geschäftsordnung Hildesheim,02.02.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
nach Ihren derzeit aktuellen Haushaltsansätzen soll sich im Gesamtergebnisplan für 2015 ein Minus von ca. 800.000 € ergeben, für die nächsten Jahre erwarten Sie Fehlbeträge von ca. 3,3 Mio. in 2016, ca. 5,2 Mio. in 2017 und ca. 7,7 Mio. in 2018.
In der Hildesheimer Zeitung vom 31. Januar 2015 wird berichtet, dass Sie bei den Zuweisungen vom Land mit jährlichen Steigerungen von nur zwei Prozent rechnen würden, obwohl das Land vier Prozent empfehle, bei der Kreisumlage würden Sie ebenfalls defensiver als das Land vorgehen, bei den Ausgaben erwarteten Sie hingegen höhere Steigerungen als andere Stellen.
Unter Hinweis auf diese Presseberichte bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Vorgaben/Empfehlungen des Landes haben Sie Ihrer Haushaltsplanung zugrunde
gelegt? - In welchem Umfang sind Sie bei Ihrer Haushaltsplanung von den Vorgaben/Empfehlungen
des Landes abgewichen? - Um welche Beträge würde sich das Ergebnis im Gesamtergebnisplan 2015 verändern,
wenn Sie die Vorgaben und Empfehlungen des Landes vollständig übernehmen würden? - Aufgrund welcher Tatsachen nehmen Sie an, dass die Empfehlungen des Landes nicht
belastbar sind? - Welcher Überschuss aus 2014 wird von Ihnen derzeit erwartet und wie soll er verwendet werden?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Dr. Bernhard Evers
Sprecher für Gesundheit, Sprecher für Finanzen
Krankenhaus, Soziales der Gruppe CDU/FDP
und Demographie
der Gruppe CDU/FDP
Schulentwicklung an der IGS Bad Salzdetfurth
Herrn
Landrat Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Anfrage gem. § 18 GO;
Schulentwicklung der gymnasialen Oberstufe an der IGS Bad Salzdetfurth
Hildesheim, d. 30.01.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
die IGS Bad Salzdetfurth hat mit Stand 22.09.2014 folgende Schülerzahlen:
Jahrgang 5: 117, Jahrgang 6: 123, Jahrgang 7: 135, Jahrgang 8: 171,
Jahrgang 9: 164 und Jahrgang 10: 150 Schülerinnen und Schüler.
Im Schulentwicklungsplan vom Dezember 2014 sieht die Prognose für die 5. Klassen wie folgt aus:
Schuljahr 2015/2016: 128, Schuljahr 2016/2017: 118, Schuljahr 2017/2018: 122,Schuljahr 2018/2019: 111 und Schuljahr 2019/2020:123 Schülerinnen und Schüler.
Die Verordnung für die Schulorganisation vom 17.02.2011 geht für die Gesamtschule im Sekundarbereich II von 18 Schülerinnen und Schülern je Lerngruppe aus.
Die Verwaltung des Landkreises Hildesheim prognostiziert im Schulentwicklungsplan für die gymnasiale Oberstufe an der IGS Bad Salzdetfurth drei Lerngruppen je Jahrgang, woraus sich eine Schülerzahl von 54 Schülerinnen und Schülern je Jahrgang ergibt.
Notwendige Bedingung für das Erreichen dieser Schülerzahl ist das Erlangen der Qualifikation des „Erweiterten Sekundarabschluss I“. Diese Voraussetzung mag nach den vorliegenden Schülerzahlen für drei Jahre gesichert sein, für die nachfolgenden Jahre sind diese Voraussetzungen für die gymnasiale Oberstufe an der IGS Bad Salzdetfurth nicht gesichert.
Ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Für wie viele Schülerinnen und Schüler kann prognostisch nach den Halbjahreszeugnissen in den Jahrgängen 9 und 10 eine Aussage
über das Erlangen des „Erweiterten Sekundarabschluss I“ getroffen
werden?
Wie viele Schülerinnen und Schüler werden mit großer Wahrscheinlichkeit
in den 11. Jahrgang der gymnasialen Oberstufe eintreten?
- Mit wie vielen Schülerinnen und Schülern anderer Schulen, die in die Sekundarstufe II der IGS Bad Salzdetfurth wechseln möchten, kalkuliert die Verwaltung?
- Welche Planungen hat die Verwaltung erarbeitet, um nach der „Verordnung für die Schulorganisation“ den Sekundarbereich II bei weniger als drei Lerngruppen je Schuljahrgang fortzuführen, um durch eine pädagogische und organisatorische Zusammenarbeit (§ 25 Abs. 1 und 2 NSchG) ein ausreichend differenziertes Unterrichtsangebot zu gewährleisten?)
Mit freundlichem Gruß
gez. Reinhard Weddig
Kreistagsabgeordneter der
Gruppe CDU/FDP
Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim
Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung gem. § 7 GO;
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Hildesheim, 19.01.2015
Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Koordinierung des Hochwasserschutzes im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der übernächsten Sitzung des Ausschusses für Bau und Umwelt aufzunehmen.
Begründung:
Der Hochwasserschutz im Landkreis Hildesheim sollte möglichst zeitnah verbessert werden, um Hochwassergefahren zu mindern und Planungs-hindernisse für die Gemeinden zu beseitigen.
Seit geraumer Zeit ist hinreichend geklärt, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes grundsätzlich erforderlich sind.
Da der Landkreis es übernommen hat, die Planung der Hochwasserschutz-maßnahmen kreisweit zu koordinieren, hat er auch auf eine möglichst zeitnahe Durchführung solcher Maßnahmen hinzuwirken: insbesondere durch Beratung und sonstige Unterstützung der betroffenen Gemeinden:
Zur Vorbereitung auf die weiteren Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche einzelnen baulich-technischen Hochwasserschutzmaßnahmen müssen an welchen Stellen des Landkreises mit welchem ungefähren Kostenaufwand realisiert werden?
1.1 Welche dieser Maßnahmen sind in welcher Reihenfolge durchzuführen?
1.2 Welche dieser Maßnahmen können unabhängig voneinander getroffen
werden?
1.3 Für welche dieser Maßnahmen sind für wann Zuschüsse in welcher Höhe
zu erwarten?
1.4 Aus welchen Gründen darf mit welchen Maßnahmen derzeit nicht
begonnen werden?
2. Im Protokoll über die Sitzung des Ausschusses für Integration, Sicherheit und Ordnung vom 27.08.2013 wird angegeben: „Herr Basse erläutert ferner, die Wichtigkeit der Erhaltung und finanzielle Aufstockung des Förderprogramms für den Hochwasserschutz im Binnenland seitens des Landes Niedersachsen. Diesbezüglich sollen entsprechende Anträge über die kommunalen Spitzenverbände gestellt werden. An verschiedenen Gewässern, u. a. am Bruchgraben, an der Innerste und an der Leine sollen weitere Retentionsräume erkundet und eingerichtet werden. Entsprechende Gutachten befinden sich im Auftrag bzw. sind noch zu beauftragen. Hinsichtlich des Bruchgrabens ist festzuhalten, dass in landwirtschaftlichen Bereichen die Förderung zu erörtern ist. Bislang findet eine Förderung durch das Land nur zum Schutz bebauter Bereiche statt. Zur Förderung verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen sind im Haushalt 2014 des Landkreises Hildesheim Mittel i. H. v. 270.000 € vorgesehen“
2.1 In welchem Umfang sind die o. a. Haushaltsmittel für welche Maßnahmen
in Anspruch genommen worden?
2.2. Welche Haushaltsmittel sind für welche Hochwasserschutzmaßnahmen in
2015 eingeplant?
2.3 Welche Anträge sind von den kommunalen Spitzenverbänden mit welchen
Ergebnissen wann gestellt worden?
2.4 Welche Hochwasserschutzmaßnahmen im Binnenland (baulich-technische
Maßnahmen und Sicherung von Retentionsflächen) werden derzeit und
im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren gefördert? Ist in den
kommenden Jahren mit höheren Zuwendungen des Landes zu rechnen?
2.5 Welche Retentionsflächen sind
a) insgesamt und
b) seit der o. a. Sitzung eingerichtet worden?
2.5.1 Welche dieser Retentionsflächen (Lage, Größe und Aufnahmevolumen
für Hochwasser) können für den Hochwasserschutz bereits jetzt
tatsächlich genutzt werden und welche dieser Retentionsflächen (Lage
und Größe) können derzeit aus welchen Gründen noch nicht für den
Hochwasserschutz genutzt werden?
2.5.2 Sollen oder müssen noch weiter Retentionsflächen eingerichtet werden
und welche Flächen (Lage, Größe und Aufnahmevolumen für
Hochwasser) sind dafür vorgesehen oder kommen dafür in Betracht?
2.5.3 Welche Kosten sind mit der Einrichtung und Nutzung Retentionsflächen
verbunden und wer hat diese Kosten zu tragen?
2.5.4 Wer hat auf welcher Grundlage zu beurteilen, in welchem Umfang
Retentionsflächen (Lage, Größe und Aufnahmevolumen) erforderliche
sind? Wo ist dargestellt, welcher Nutzen mit welchen Retentionsflächen
verbunden ist und zu welchen Ergebnissen die Kosten-Nutzen-Analyse
geführt hat?
2.5.5 Welche Gutachten zum Hochwasserschutz sind seit der Beratung am
27.08.2013 von wem in Auftrag gegeben worden und welche Gutachten
zu Hochwasserschutz sind noch in Auftrag zu geben?
3. Welche Verfahrensschritte zum Hochwasserschutz sind derzeit von Ihnen
vorgesehen?
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior gez. Ralf-M. Lehne
Kreistagsabgeordneter Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP der Gruppe CDU/FDP