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Sicherheit der Busse zur Schülerbeförderung

 

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                                                         Hildesheim, 20.10.2014

Sicherheit der Busse zur Schülerbeförderung                    
Anfrage  gem. § 18 GO

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
wir bitten Sie, zum Thema “Sicherheit der Busse zur Schülerbeförderung“ um Beantwortung folgender Fragen: 

1. Welche Vertragsstrafen sind vorgesehen für Fälle,
    a)  in denen Busse zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, die erhebliche   
          technische Mängel haben bzw. verkehrsuntüchtig sind,
  b)  in denen wiederholt Busse zur Schülerbeförderung mit technischen Mängeln 
        eingesetzt werden?
 2. Welche technischen Mängel wurden in den letzten zwölf Monaten bei 
     Verkehrskontrollen an Bussen zur Schülerbeförderung
       a)  tatsächlich festgestellt
       b)  nach welchen verkehrsrechtlichen Vorschriften geahndet?
3. Welche technischen Prüfungen an Bussen zu  Schülerbeförderung sollten nach Ihrer
     Auffassung  täglich vor Beginn der ersten Fahrt durchgeführt werden, damit nur
     Busse zum Einsatz kommen, die sich zumindest erkennbar in einem vollständig 
     vorschriftsmäßigen Zustand befinden?
Begründung:
Kürzlich ist in der Presse erneut über erhebliche Mängel an Schulbussen berichtet worden. Es ist zu prüfen, in welchem Umfang Maßnahmen zu treffen sind, um die Sicherheit
im Schulbusverkehr nachhaltig zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen                                                            
gez. Friedhelm Prior                                                                               
Kreistagsabgeordneter                                                                    
der Gruppe CDU/FDP                                                               


Leistungen nach SGB/Kosten der Schulassistenz

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

 

 

                                                                                                           Hildesheim, 21.10.2014
Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung
Leistungen nach dem SGB /Kosten der Schulassistenz

 

 

Bezug:   1. Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 15.11.2014
               2. Antwort der Verwaltung 02.12.2013 – 304 – Wo/Ho
                3. Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 24.10.2013
                4. Antwort der Verwaltung vom 07.11.2013 -304 – Wo/Ho

 

Vorlage 700/XVII vom 11.09.2014

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

 

in der Vorlage 700/XVII vom 11.09.2014 habe Sie angegeben, mit dem Finanzbericht zum Ende des ersten Halbjahres sei deutlich geworden, dass die Planwerte für den Haushalt 2014 nicht eingehalten werden können. Auf Grundlage der Halbjahresdaten hätten sich igs. Verschlechterungen im Zuschussbedarf von rd. 6,2 Mio. € ergeben. Und für die Planwerte 2015 steige der Zuschussbedarf um 15,35 Mio. € (gegenüber den Planwerten für 2014).

 

Eine Verschlechterung (beim Halbjahreswert) von 1,71 Mio. € sei allein eingetreten beim FD 406 (Erziehungshilfe) bzw. bei den Produkten

– Hilfen zur Erziehung

– Eingliederungshilfe und

– Förderung der Erziehung in der Familie.

 

Hierzu enthält Ihre Begründung u. a. den Hinweis: “> 1 Mio. Euro®; enorme Zunahme von Schulassistenz(!).“ Und in Ihren weiteren Anmerkungen heißt es u. a.:  “Beim zweiten Bereich wirkt sich insbesondere die Umsetzung der Inklusion aus. Immer mehr Kinder mit Behinderung, die Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, besuchen Regelschulen (wobei viele von ihnen auf Schulassistenz angewiesen sind). Grundlage sind das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BK) und das daraufhin novellierte Niedersächsische Schulgesetz.“

Die o. a. Kostensteigerungen und die dafür angegebenen Gründe erfordern auch eine Auseinandersetzung mit den im Budget Dezernat 4 eingeplanten und ggf. zu verändernden Erträgen.

Dabei wird auch zu klären sein, ob ggf. welchen  Anspruch auf Schulassistenz das SGB  und die aufgrund  des SGB erlassenen Verordnungen begründen.

 

In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Nach welchen einzelnen bundes- und landesrechtlichen Vorschriften (insbesondre nach dem Sozialgesetzbuch) besteht seit wann ein Anspruch auf die Leistung Schulassistenz bzw. Schulbegleitung?
 2.Wer prüft mit welcher durchschnittlichen Bearbeitungszeit die Anspruchsberechtigung und für welchen Zeitraum wird die Leistung zugesagt?
3.Welche Kosten sind beim Landkreis Hildesheim in 2013 und im ersten Halbjahr 2014 für die sog. Schulassistenz bzw. Schulbegleitung
 a) in welchen Förderschulen und
 b) in welchen Regelschulen angefallen?
4.Welche Fallzahlen lagen diesen Kosten zugrunde?
5.Welche der beim Landkreis Hildesheim in 2013 und im ersten Halbjahr 2014 angefallenen Kosten für die Schulassistenz bzw. Schulbegleitung
a)  in welchen Förderschulen und
b)  in welchen Regelschulen
sind aufgrund welcher gesetzlichen Regelungen in welcher Höhe           
c)  vom Landkreis Hildesheim und 
d) vom Land oder Bund zu tragen?
6.In welcher Höhe werden für das gesamte Jahr 2014 Kosten für die Schulassistenz bzw. Schulbegleitung
a) in welchen Förderschulen und
b) in welchen Regelschulen anfallen?
7.Welche durchschnittlichen Kosten entstehen derzeit pro Anspruchsberechtigtem bei Inanspruchnahme von Assistenz in der Regelschule und wie hoch waren diese Kosten vor Einführung der inklusiven Schule?
8. Wie haben sich die Fallzahlen seit Einführung der inklusiven Schule (Schuljahresbeginn 2013/14) bei der Inanspruchnahme von Assistenz in der Regelschule (statt bisher Förderschule) entwickelt? Mit welcher weiteren Entwicklung ist nach Ihrer Auffassung in den nächsten drei Jahren zu rechnen?
9. In welchem Umfang beteiligen sich welche Gemeinden an den o. a. Kosten und in welchem Umfang müssen sich die Gemeinden an den Kosten beteiligen?
10. In welchem Umfang besteht ein Leistungsanspruch auf Assistenz für Kinder vor dem Schulalter?
11. In welcher Höhe trägt der Landkreis Hildesheim bei welchen Schulen derzeit Kosten für die Schulassistenz freiwillig?
12. Welche zusätzlichen Kosten für die Schulassistenz bzw. Schulbegleitung an oder in Regelschulen sind seit Einführung der inklusiven Schule (Schuljahresbeginn 2013/2014) bis Mitte 2014 beim Landkreis durch die Änderung des Schulgesetzes verursacht worden?
 
Mit freundlichen Grüßen             Mit freundlichen Grüßen      

gez. Friedhelm Prior                    gez. Reimund Kreistagsabgeordneter               Kreistagsabgeordneter                         
der Gruppe CDU/FDP                der Gruppe CDU/FDP


I-Punkt; Informationsblatt für LK Mitarbeiter

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim

 

                                                                                               Hildesheim, 17.10.2014
Veröffentlichungen im I-Punkt
Anfrage gem. § 18 GO

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,
 in Ihrer Zeitung I-Punkt vom 01.10.2014 ist zum Thema KREISFUSION u. a. zu lesen:

„Wir sind voll auf der Spur“

 Entsprechend harsch fiel auch die Stellungnahme von Landrat Reiner Wegner zu den Verlautbarungen der CDU-Politiker aus: „Was die von beiden Herren vermuteten Beschlussergebnisse des Peiner Kreisausschusses vom nächsten Monat angeht, muss man hier wohl von bewusster politischer Desinformation ausgehen. Mit der Führung des Landkreises Peine, mit dem Nds. Innenminister und dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten steht der Landrat natürlich im engen Kontakt.“

Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen 

1.    Wann haben Sie in welcher Form und mit jeweils welchen Ergebnissen das Thema Fusion der Landkreise Peine und Hildesheim mit dem Herrn Innenmister und dem Herrn Ministerpräsident besprochen?

2.    Wann, wie und mit jeweils welcher Position hat sich unabhängig von den zuvor erfragten Besprechungen der Herr Innenminister, der Herr Ministerpräsident oder Mitarbeiter der Landesregierung zum Thema Fusion der Landkreise Peine und Hildesheim Ihnen gegenüber oder gegenüber Ihren Mitarbeitern geäußert?

Mit freundlichen Grüßen  Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior          gez. Dr. Bernd Fell                                                                     
Kreistagsabgeordneter     Kreistagsabgeordneter
der Gruppe CDU/FDP      der Gruppe CDU/FDP


KFZ-Zulassung in den kreisangehörigen Gemeinden

Herrn Landrat
Reiner Wegner
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim                                       Hildesheim, 16.10.2014

Anfrage gem. § 18 der Geschäftsordnung;
KFZ-Zulassung in den kreisangehörigen Gemeinden

 

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

die Regionalisierung/Übertragung von Aufgaben der Zulassungsstelle in den Gemeinden ist in den Gremien des Kreistages seit längerem diskutiert worden.

Als bürgerfreundlicher und serviceorientierter Akt ist dies grundsätzlich auch ein gangbarer Weg.Offenbar sind mehrere Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Hildesheim und verschiedenen Gemeinden bereits unterschriftsreif.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Nach welchen rechtlichen und vertraglichen Grundlagen sollen die Vereinbarung geschlossen werden?
  2. Kann jede Gemeinde eine solche Vereinbarung abschließen?
  3. Welche Kosten ergeben sich
    – für die Gemeinden
    – für den Landkreis
  4. Welche Auswirkungen auf die Gebühreneinnahmen ergeben sich
    -für die Gemeinden
    – für den Landkreis
  5. Welche Folgen sind bzgl. Personal- und Sachausstattung in der KFZ-Zulassungsstelle des Kreises zu erwarten
    (u.a. Verringerung des dortigen Personals; Abordnung in die Gemeinden, Verringerung der Büroräume im Sachsenring)?
  6. Sind insbesondere Auswirkungen auf die Kreisaußenstelle in Alfeld zu erwarten?

Neben der schriftlichen Antwort bitten wir um Aussetzung eines entsprechenden TOP und Unterrichtung im zuständigen Ausschuss.
           

Mit freundlichen Grüßen     Mit freundlichen Grüßen         
gez.Christian Berndt             gez. Klaus Veuskens           
Fraktionsvorsitzender         Sprecher für Sicherheit und Ordnung
der CDU/FDP                        der Gruppe CDU/FDP    
                                      
                                       Mit freundlichen Grüßen
                                        gez. Dr. Fell
                                       Kreistagsabgeordneter
                                       der Gruppe CDU/FDP                            

 


Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung; Aufgaben und Nutzen der „Metropolregion“

 

                                                                                           Hildesheim, 23.09.2014

Anfrage gem. § 18 Geschäftsordnung;
Aufgaben und Nutzen der „Metropolregion“

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

der Landkreis Hildesheim ist seit nunmehr neun Jahren Mitglied der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg.

 Wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Worin besteht der konkrete Nutzen der Mitgliedschaft? Welche Projekte im Landkreis Hildesheim wurden in den vergangenen Jahren gefördert?
  2. Wenn ein konkreter Nutzen besteht: Gilt dieser vor allem für die größeren Städte oder auch für die ländlichen Gemeinden?
  3. Welche konkreten Vorteile gibt es zu Kommunen, die nicht Mitglied in der Metropolregion sind?
  4. Wie viele Metropolregionen gibt es in Deutschland derzeit? Wie heißen sie?
  5. Wie steht die Metropolregion im Vergleich zu den anderen Metropolregionen in Deutschland da?
  6. Haben die Mitglieder tatsächlich größere Chancen auf Fördermittel des Landes, des Bundes oder der EU, wie bei der Gründung 2004 behauptet?
  7. Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag im Jahr und welche Ressourcen (sachlich, personell) werden durch die Mitgliedschaft gebunden?

Mit freundlichen Grüßen  

gez. Ralf-M. Lehne,
Sprecher für Wirtschaft und Kreis-
entwicklung der Gruppe CDU/FDP


Erneute Anfrage zum Thema „Gutachten zur Prüfung einer Fusion der Landkreise Hildesheim und Peine

Hildesheim, 19.09.2014

Beantwortung von Anfragen nach § 56 NKomVG und § 18 Absatz 2 Geschäftsordnung
Bezug:     Anfrage der Gruppe CDU/FDP vom 09.07.2014 zum
Thema “Gutachten zur Prüfung einer Fusion der Landkreise
Hildesheim und Peine, Teil II Analyse der Verwaltungen“

Sehr geehrter Herr Landrat Wegner,

auf unsere Anfrage vom 09.07.2014 haben Sie bisher in keiner Weise reagiert. Wir bedauern dies sehr und bitten Sie um eine nunmehr kurzfristige Beantwortung unserer Fragen oder Begründung für Ihr bisheriges Schweigen.
Bitte bedenken Sie, das Ihre Antworten auf die hier in Rede stehenden Fragen auch hinsichtlich der nach Ihrer Auffassung anzustrebende Fusion bedeutsam sind.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Friedhelm Prior
Sozialpolitischer Sprecher
der Gruppe CDU/FDP


Antwort zur Anfrage Interkommunale Zusammenarbeit

2014_09_17_Antwort_Interkommunale Zusammenarbeit