Archiv der Kategorie: Anfragen

Errichtung und Betrieb der Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.08.2025

Errichtung und Betrieb der Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Kosten sind beim Landkreis für die Errichtung und den Betrieb der o. a. Betriebskrippe seit dem Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 16.03.2023 (Vorlage 377/XIX vom 01.02.2023) durch welche Leistungen der Verwaltung und welche Leistungen welcher Dritter in a) 2023, b) 2024 und c) 2025 angefallen?
  2. Welche Kosten werden für den Betrieb der Einrichtung im Jahr 2026 schätzungsweise anfallen und von wem in welcher Höhe in Euro und Prozent getragen?
  3. Wann, wie und für welche Leistungen sind vom zukünftigen Träger die Kosten nachzuweisen?
  4. Welche jährlichen Kosten für welche Leistungen wird der Landkreis zu tragen haben?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

421 – Zwischennachricht

421 – Antwort

 


Verfahren für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.08.2025

Verfahren gem. § 9 Nds. Wassergesetz i.V.m. §§ 8 ff Wasserhaushaltsgesetz für die Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste im Landkreis Hildesheim (K+S Minerals and Agriculture GmbH)

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welchem Umfang haben Sie die in der Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz vom 13.09.2022 unterbreiteten Vorschläge des Gutachters (Nr. 8 der Präsentation) umgesetzt oder planen Sie dies?
  2. Welche Gutachten sind für die Ermessensentscheidung über die von Kali+Salz beantragte Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste in den vergangenen sechs Jahren von wem und wann mit welchen Ergebnissen a) angefertigt und b) wann und wem vorgelegt worden?
  3. Beabsichtigen Sie, für die o. a. Ermessensentscheidung Gutachten in Auftrag zu geben? Wenn ja, wann und welche? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
  4. Wann und von wem sind bisher bei welchen Stellen welche Einwendungen gegen die beantragte Einleitung eingegangen? Wie werden diese Einwendungen von Ihnen beurteilt?
  5. Wann und nach welchen einzelnen Verfahrensschritten und nach welchen Prüfungen durch welche Stellen beabsichtigen Sie, den Kreistagsgremien eine Beschlussvorlage zu der beantragten Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste vorzulegen?
  6. Wann und mit welchem Inhalt hat sich die Gemeinde Giesen zu der beantragten Einleitung von Haldenwässern der Althalde Siegfried-Giesen in die Innerste geäußert?
  7. Wie hat sich nach welchen, wann und wo durchgeführten Messungen die Qualität a) des Wassers der Innerste und b) des Grundwassers in dem Bereich zwischen Giesen und Sarstedt in den vergangenen fünf Jahren und im Verlauf der vergangenen 12 Monat verändert?
  8. Welche Möglichkeiten bestehen, die Haldenwässer ohne Einleitung in die Innerste zu entsorgen und welche Auswirkungen auf Gewässer haben diese Möglichkeiten? Wo gibt es welche Möglichkeiten, die Haldenwässer zu entsalzen, und warum werden diese Möglichkeiten nicht genutzt?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz

418 – Teilantwort 1

418 – Teilantwort 2


Finanzausstattung der Schulen des Landkreises

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 25.08.2025

Finanzausstattung der Schulen des Landkreises

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den o. a. Beratungspunkt in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur, des Ausschusses für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste sowie in die sich anschließenden Sitzungen des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen und um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wann wurden die Schulen gebeten oder sollen wann gebeten werden, dem Landkreis ihren Finanzbedarf für das Jahr 2026 mitzuteilen?
  2. Welchen Finanzbedarf haben welche Schule dem Landkreis für das Jahr 2026 bereits mitgeteilt?
  3. Für jeweils welche Zwecke in welcher Schule haben Sie derzeit für das Jahr 2026 Finanzmittel in welcher Höhe vorgesehen?

Begründung:

In der letzten Sitzung des Schulausschusses ist dargelegt worden, dass die Finanzausstattung zumindest der Berufsbildenden Schulen ungenügend ist. Daher ist mit den Schulen rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen zu klären, welche Mittel für einen sachgerechten Schulbetrieb erforderlich sind.

Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion sind das Budgetverteilungssystem von 2001aufzuheben und die Mittel nach dem tatsächlichen Bedarf zuzuweisen.

Auf unsere Anfrage vom 08.05.2025 und Ihre Antwort dazu vom 27.05.2025 weisen wir hin.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste

419 – Zwischennachricht

419 – Antwort

419 – Anlage zur Antwort


Umsetzung des im Kreistag am 15.07.2021 beschlossenen Radwegebauprogramms

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 21.08.2025

Umsetzung des im Kreistag am 15.07.2021 beschlossenen Radwegebauprogramms einschließlich des geplanten Radwegs „Bledeln – Ingeln“

Anfrage gem. § 56 NKomVG und Antrag zur Tagesordnung

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie den Beratungspunkt „Radwegebauprogramm eischließlich des geplanten Radwegs Bledeln – Ingeln“ in die Tagesordnung der zuständigen Fachausschüsse sowie des Kreisausschusses und Kreistages aufzunehmen.

Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für die Radwegeverbindungen in der Priorität 1 des Radwegebauprogramms von 2021 und welche Planungsleistungen sind dafür vergeben worden?
  1. Wie ist der aktuelle Sachstand beim Radweg „Bledeln-Ingeln“ und aus welchen Gründen kommt es hier zu deutlichen Verzögerungen gegenüber der ursprünglichen Planung?
  1. Wann ist mit der Realisierung des Radwegs „Bledeln-Ingeln“ zu rechnen?

Begründung:

Vor mittlerweile über vier Jahren wurde – in der Kreistagssitzung am 15.07.2021 – das neue Radwegebauprogramm des Landkreises Hildesheim beschlossen. Mit diesem neuen Radwegebauprogramm wurde eine Prioritätenliste mit mehreren Radwegen aufgestellt, die in Zukunft vorrangig geplant und realisiert werden sollen. In die Prioritätsstufe 1 ist u. a. der Radweg „Bledeln – Ingeln“ aufgenommen worden. In der Einwohnerfragestunde der Ausschusssitzung für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau am 12.09.2023 wurde nach dem Stand der Planungen zum Bau dieses Radweges gefragt, wonach die Planfeststellung im Herbst 2024, die Ausführungsplanung im Frühjahr 2025 und die Bauausführung im Sommer/Herbst 2025 vorgesehen sei. Von Seiten der Verwaltung wurde daraufhin erläutert, dass der „Radweg im Zeitplan ist und zurzeit die Ausgleichsmaßnahmen geplant werden.“

Nach den uns vorliegenden Informationen weicht das tatsächliche Vorankommen erheblich von dieser Zeitplanung ab, und es kommt zu deutlichen Verzögerungen. Auch bei vielen anderen Radwegen, die eigentlich mit Priorität vorangetrieben werden sollten, stellen wir kein Vorankommen fest.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Ute Bertram
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau

Clemens Gerhardy
Abgeordneter der CDU-Kreistagsfraktion

416 – Antwort


Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim; Nachfrage zur Anfrage 396/XIX vom 15.07.2025

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

Hildesheim, 20.08.2025

Rettungsdienst im Landkreis Hildesheim;
Nachfrage zur Anfrage 396/XIX vom 15.07.2025

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

die o. a. Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion haben Sie am 11.08.2025 nur unvollständig und mit unbegründeten Behauptungen beantwortet. Wir bitten Sie daher, die Anfrage nunmehr unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

Zudem bitten wir Sie um Übersendung

  • einer Kopie (vom Original) der Vereinbarungen einschl. der dazu vom Kreisausschuss und Kreistag gefassten Beschlüsse zuzusenden, die der Landkreis Hildesheim nach
    4 Abs. 3 Satz 2 NRettDG abgeschlossen hat,
  • einer Kopie (vom Original) der Vierten Vereinbarung über die Zusammenarbeit gemäß
    4 Abs. 2 des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes vom 02.10.2007 – NRettDG zwischen dem Landkreis Hildesheim, Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim, vertreten durch den Landrat und der Stadt Hildesheim, Markt 1, 31134 Hildesheim, vertreten durch den Oberbürgermeister,
  • einer Kopie (vom Original) der Vereinbarung über den Betrieb einer gemeinsamen integrierten Leitstelle für Brand- und Katastrophenschutz und den Rettungsdienst vom 22.10.2001 mit den dazu vorgenommenen Änderungen einschl. der dazu gefassten Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages,
  • einer Kopie (vom Original) der von Ihnen mit den Beauftragten abgestimmten Ausstattung und Ausbildung der im Rettungsdienst eingesetzten Rettungsmittel, Einrichtungen und Personen einschl. der dabei erarbeiteten Grundlagen in der Fassung, a) zu der die Kostenträger angehört wurden und b) in der sie im gemeinsamen Bedarfsplan festgeschrieben wurden,
  • einer Kopie (vom Original) der „gemeinsamen Notfallpläne bei einem Massenanfall von Verletzten“ einschl. der in den vergangenen fünf Jahren vorgenommenen Änderungen,
  • einer Kopie (vom Original) der Dienstanweisung für das Institut für Notfallmedizin und für die Ärztlichen Leiterinnen/die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) für die Rettungsdienstbereiche Landkreis und Stadt Hildesheim einschl. der seit 2010 vorgenommenen Änderungen und den dazu gefassten Beschlüssen des Kreisausschusses und Kreistages,
  • der Kopien a) der Monatsberichte über die Hilfsfristen usw., b) weiterer Datenaufbereitungen bzw. Auswertungen der Einsatzdaten für den Zeitraum ab 2010, die von der Stadt Hildesheim bzw. dem Institut für Notfallmedizin oder der Kreisverwaltung angefertigt worden sind,
  • der Kopien der Aufzeichnungen über die Quartalsbesprechungen des gemeinsamen Leitstellenausschusses der vergangenen 2 Jahre.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit


Rettungswache Sarstedt

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 13.08.2025

Rettungswache Sarstedt

Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Rettungswache Sarstedt“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzungen der zuständigen Fachausschüsse, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.

Mit Schreiben vom 16.07.2025 (Anfrage Nr. 398/XIX) hatten wir Sie u. a. um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

„Welche Maßnahmen sind erforderlich und bis wann vorgesehen, wenn die Planungen für das o. a. Vorhaben an rechtlichen Bedenken des Innenministeriums scheitern sollten?“

„Aus welchen Gründen bestehen Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens? Welche konkreten rechtlichen Bedenken hat das Innenministerium? Haben Sie diese Bedenken von einer Kanzlei prüfen lassen? Wenn nein, werden Sie eine solche Prüfung in Auftrag geben?“

Diese Fragen haben Sie mit Ihrer Antwort vom 11.08.2025 nicht beantwortet. Daher bitten wir Sie, die o. a. Fragen nunmehr unverzüglich zu beantworten. Zudem weisen wir darauf hin, dass hier nicht erkennbar ist, aus welchen Gründen das Vorhaben nicht wirtschaftlich sein sollte und für die Prüfung durch das Ministerium dazu ca. 1 Jahr in Anspruch nimmt.

Im Übrigen bitten wir Sie uns mitzuteilen,

  • nach welchen Kriterien die Höhe der Mietzahlungen bestimmt werden sollen und aus welchen Gründen dagegen von welcher Seite Bedenken bestehen,
  • welche Kosten muss der Landkreis aufgrund welcher Verträge mit der GKHi für die bisherigen Leistungen der GKHi zur Errichtung der Rettungswache in Sarstedt erstatten,
  • welche Mehrkosten sind durch die Verzögerung des Vorhabens seit 2020 angefallen?

Begründung:

Ein weiteres Zuwarten ist nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion aus folgenden Gründen unvertretbar.

Der Umweltausschuss hat die Verwaltung bereits am 17.06.2019 gebeten, Alternativstandorte für den Neubau einer Rettungswache in Sarstedt zu prüfen. Am 21.03.2020 hat der Kreisausschuss die Verwaltung auf Initiative der Gruppe CDU-SPD beauftragt, dem Kreisausschuss bis ca. Ende März 2020 eine Planung vorzulegen, aus der alle wesentlichen Planungen für das Gymnasium Sarstedt einschließlich aller Erschließungen hervorgehen.

Und am 23.03.2020 hat der Kreisausschuss nach Verwaltungsvorlage Nr. 631/XVIII-3 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Ausschuss für Umwelt, Natur, Sicherheit und Ordnung sowie der Kreisausschuss stellen fest, dass der vorgeschlagene Standort geeignet ist und keine nachteiligen Beeinträchtigungen anderer Bauvorhaben zu erwarten sind. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Verfahren wie nachstehend aufgeführt durchzuführen:
a) Die Verwaltung wird beauftragt auf dem Grundstück am Gymnasium Sarstedt eine neue Rettungswache errichten zu lassen. Die entsprechenden Haushaltsmittel für Planung und Vergabe sollen aus dem Budget des Amtes 304 finanziert werden.
b) Der Bau der Rettungswache soll von einem Dritten aus eigenen Mitteln vorfinanziert und über die Vermietung an das jeweilige mit den Leistungen des Rettungsdienstes beauftragte Unternehmen refinanziert werden. Der Landkreis stellt das Grundstück im Wege eines Erbbaurechtes zur Verfügung. Ein etwaiges Mietausfallwagnis soll vom Landkreis gesichert werden.
c) Mit der GKHi ist abzuklären, ob und zu welchen Konditionen die Baudurchführung (In-House-Beauftragung) von dort möglich ist.
d) Insoweit mit der GKHi kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird, ist in einem öffentlichen Verfahren ein geeigneter fremder Dritter zu beauftragen.“

Nach dem o. a. Beschlussvorschlag waren dem Landrat alle Optionen eröffnet, die Rettungswache am Standort Sarstedt kurzfristig zu errichten bzw. errichten zu lassen. Der jetzige Verweis, die Prüfung durch das Innenministerium sei noch nicht abgeschlossen, rechtfertigt es nicht, nach über fünf Jahren nicht zu wissen, wie und wann das Vorhaben ausgeführt werden wird.

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

414 – Zwischennachricht

414 – Antwort


Vergabe der Trägerschaft für die Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim

Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim

                                                                                               Hildesheim, 08.08.2025

Vergabe der Trägerschaft für die Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim

Anfrage gem. § 56 NKomVG

Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,

wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:

  1. In welcher Form und Höhe haben Sie für die Trägerschaft der o. a. Einrichtung eine Eigenleistung nach § 74 SGB VIII gefordert und in welcher Form und Höhe haben die Bewerber eine solche Eigenleistung angeboten.
  1. Ist es ausgeschlossen, dass der zukünftige Träger mit der Betriebskrippe des Landkreises Hildesheim Gewinne erzielt?
  1. Aus welchen Gründen sind Sie der Auffassung, dass der Kreisausschuss über die Vergabe entscheiden darf?

Mit freundlichen Grüßen

Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender

Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe

Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit

413 – Zwischennachricht

413 – Antwort