Archiv der Kategorie: Anfragen
Asylbewerber im Landkreis Hildesheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 27.01.2025
Asylbewerber im Landkreis Hildesheim
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Asylbewerber im Landkreis Hildesheim“ in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang sowie des Kreisausschusses aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- In welchem Umfang halten sich Asylbewerber im Landkreis Hildesheim auf,
- die aus welchen Gründen seit wann a) abzuschieben oder b) ausreisewillig sind,
- gegen die Ermittlungsverfahren wegen erheblicher Straftaten laufen,
- die wegen welcher Straftaten verurteilt worden sind,
- die als Gefährder eingestuft sind,
- von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht?
- Aufgrund welcher Regelung soll oder wird der Landkreis wann über Fälle nach Nr. 1. informiert?
- Welche Maßnahmen werden vom Landkreis in Fällen der Nr. 1. getroffen?
- Nach welchen Bestimmungen ist die Zusammenarbeit welcher der in Fällen nach Nr. 1. zuständigen Behörden geregelt und mit dem Landkreis bisher wie tatsächlich erfolgt?
Begründung:
Aufgrund der Vorkommnisse in Aschaffenburg und Magdeburg sind erhebliche Mängel in der Zusammenarbeit von Behörden aufgedeckt worden. Darauf muss der Landkreis insbesondere durch Überprüfung der hiesigen Verhältnisse reagieren. Zudem muss die Öffentlichkeit Antworten auf die in o. a. Nrn. 1. bis 4. gestellten Fragen erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Josef Teltemann
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Migration, Integration, Bevölkerungsentwicklung und Netzzugang
Ausgleichsmaßnahmen nach § 13 BNatSchG
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 15.01.2025
Ausgleichsmaßnahmen nach § 13 BNatSchG
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
gem. Ihrem Schreiben vom 15.07.2024 hat der Landkreis für ca. 80 Projekte mit erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft Ersatzzahlungen im Sinne des § 13 BNatSchG erhalten, aber aus diesen Zahlungen lediglich 20 Maßnahmen finanziert.
Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Seit wann besteht aufgrund welcher Vorschrift die Pflicht für Ersatzzahlungen und seit wann hat der Landkreis solche Zahlungen erhalten? Wie hoch war der Bestand aus Ersatzzahlungen im Sinne des § 13 BNatSchG am 31.12.2006, am 31.12.2020, 31.12.2021, 31.12.2022, 31.12.2023 und am 31.12.2024?
Wie ist es begründet, dass sich der Bestand aus den Ersatzzahlungen in der Zeit vom 31.12.2021 bis 18.01.2022 um ca. 1,2 Mio. Euro und von Ende 2023 bis Mitte 2024 um ca. 1,8 Mio. Euro verringert haben soll?
Begründung:
Ersatzzahlungen sind gem. § 15 Abs. 6 BNatSchG vor der Durchführung des Eingriffs zu leisten und einzusetzen für „praktische, reale und unmittelbar wirkende Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (siehe BT-Drs. 16/12274, S. 58).
In der Sitzung des Umweltausschusses am 25.11.2021 hatte die Verwaltung mitgeteilt, dass in den letzten Jahren keine Flächen gekauft worden seien und die Gesamthöhe der verfügbaren Ersatzgelder zum 18.01.2022 2.481.819 € betrage.
Im Gegensatz dazu haben Sie uns am 15.07.2024 auf unsere Anfrage Nr. 226/XIX vom 03.06.2024 mitgeteilt, die zweckgebundenen Rücklagen für Naturschutz in Millionen Euro habe jeweils am 31.12 laut Bilanz betragen:
2019 ca. 3,7,
2020 ca. 3,7,
2021 ca. 3,7,
2022 ca. 3,9 und
2023 „korrekt 4,126.129,81.
Demnach müssten in den 18 Tagen vom 31.12.2021 (Bestand ca. 3,7 Mio.) bis 18.01.2022 (Bestand ca. 2,5 Mio.) 1,2 Mio. Euro abgeflossen sein. Dies widerspricht jedoch Ihren anderen Angaben in der Anlage 2 zu Ihrem Schreiben vom 15.07.2024.
Mit Schreiben vom 08.05.2024 haben Sie angegeben: „Die verfügbare Höhe des Ersatzgeldes beträgt aktuell 2.304.443,25 Euro.
Demnach müssten in den ca. 4 Monaten von Ende 2023 (Bestand ca. 4,1 Mio.) bis Anfang Mai 2024 (Bestand ca. 2,3 Mio.) Mittel in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro abgeflossen sein.
Ausgaben in Höhe von ca. 3 Mio. Euro (1,8 plus 1,2 Mio. Euro) stehen jedoch im Widerspruch zu Ihrer Angabe vom 15.07.2024, dass insgesamt seit 2006 Ersatzzahlungen in Höhe von ca. 5,97 Mio. Euro eingenommen und davon bis zum 11.04.2024 nur ca. 1,4 Mio. Euro ausgegeben worden seien.
- Aus jeweils welchen Gründen waren in welchen Fällen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen im betroffenen Naturraum nicht möglich? Wo wurden jeweils stattdessen welche Maßnahmen durchgeführt?
Begründung:
13 BNatSchG bestimmt:
„Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren.“
Und § 15 Abs. 6 BNatSchG bestimmt: „Die Ersatzzahlung ist zweckgebunden für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege möglichst in dem betroffenen Naturraum zu verwenden, für die nicht bereits nach anderen Vorschriften eine rechtliche Verpflichtung besteht.“ Gefordert werden „praktische, reale und unmittelbar wirkende Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege“ (siehe BT-Drs. 16/12274, S. 58).
- Für welche und wann a) genehmigten, b) wo errichteten und c) noch nicht errichteten Windkraftanlagen sind d) in welcher Höhe Ersatzzahlungen wann festgesetzt, e) wann gezahlt und f) noch nicht gezahlt worden?
In welchen Fällen sind in welchem Umfang Ersatzzahlungen aus welchen Gründen nicht oder nicht vor der Durchführung des Eingriffs erfolgt oder bisher nicht eingegangen oder storniert?
In welchen Fällen wurde aus welchen Gründen darauf verzichtet, dass die Ersatzzahlung vor der Durchführung des Eingriffs zu leisten war? Welche Art von Sicherheitsleistungen wurde in diesen Fällen verlangt?
In welchen Fällen wurden aus welchen Gründen Sicherheitsleistungen nicht in der erforderlichen Höhe festgesetzt oder erst nach wie vielen Monaten Verzug in der erforderlichen Höhe a) festgesetzt und b) eingenommen?
Begründung:
Die Zahlung ist gem. § 15 Abs. 6 BNatSchG vor der Durchführung des Eingriffs zu leisten. Gem. Ihren Angaben sind für einige Anlagen noch keine Zahlungen erfolgt oder storniert.
- Gibt es ein automatisiertes Verfahren oder soll ein solches Verfahren eingerichtet werden, in der Anordnung, Eingang, Verwendung usw. von Ersatzzahlungen im Sinne des
13 BNatSchG erfasst und dokumentiert werden oder erfasst und dokumentiert werden können?
Begründung:
Auf die Anfrage der CDU-Kreistagsfraktion vom 18.04.2024, wann der Landkreis Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG für welche Maßnahmen erhalten hat, haben Sie am 08.05.2024 u.a. geantwortet: „Die entsprechenden Informationen können der als Anlage 1 beigefügten Übersicht entnommen werden. Sofern in der Übersicht in der Spalte „Eingang Zahlung“ ein Fragezeichen aufgeführt ist, kann das Datum des Zahlungseingangs aktuell nicht genannt werden, da in der … zur Überwachung der Ersatzgeldzahlungen geführten Liste kein Datum des genauen Zahlungseingangs vermerkt ist. Von einer diesbezüglichen Klärung, die eine aufwendige Recherche in einzelnen Akten- und/oder Buchungsvorgängen erfordert, musste aufgrund der aktuellen Personal- und Arbeitssituation … abgesehen werden.“
Auf unsere Nachfrage dazu und zu weiteren nicht beantworteten Fragen vom 03.06.2024 haben Sie uns in einer Zwischennachricht vom 21.06.2024 mitgeteilt, dass die fristgerechte Beantwortung wegen einer zeitaufwendigen Überprüfung nicht möglich sei. Dies ist für uns nicht nachvollziehbar und mit der Vorschrift zur ordnungsgemäßen Haushaltsführung nicht vereinbar. Eine vollständige Antwort erhielten wir erst am 15.07.2024: nach drei Monaten.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 15.01.2025
Ersatzzahlungen nach § 13 BNatSchG
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
aufgrund unserer Anfrage 226/XIX vom 03.06.2024 haben Sie am 15.07.2024 angegeben, dass der Landkreis seit 2004 für ca. 80 Projekte mit erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft Ersatzzahlungen im Sinne des § 13 BNatSchG erhalten hat. In der Zeit von 2012 bis ca. Mitte 2024 wurden die Ersatzzahlungen aber nur für ca. 20 Maßnahmen genutzt.
Dazu bitten wir Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- An welchen Orten (bitte in einer Übersichtskarte einzeichnen) sind welche erheblichen Eingriffe im Sinne des § 13 BNatSchG erfolgt, die durch den Ersatz in Geld zu kompensieren waren oder sind? Welche Maßnahmen gem. § 15 Abs. 6 BNatSchG sind seit 2015 zu jeweils welchen Kosten und aufgrund wessen Entscheidung und welcher Veranschlagung im Haushaltsplan wo a) in dem vom jeweiligen Eingriff betroffenen Naturraum und b) außerhalb dieses Raumes durchgeführt worden? Bitte in einer Übersichtskate einzeichnen. Von wem wurde wie und wann zu welcher Maßnahme festgestellt und dokumentiert, seit wann und wie wirksam die Maßnahme ist?
Welche einzelnen konkreten Maßnahmen im Sinne des § 15 Abs. 6 BNatSchG sind hinsichtlich Art und Kosten wo im Haushalt 2025 veranschlagt?
Welche einzelnen konkreten Maßnahmen im Sinne des § 15 Abs. 6 BNatSchG waren hinsichtlich Art und Kosten wo im Haushalt 2021, 2022, 2023 und 2024 veranschlagt?
- Für welche Maßnahme im Sinne des § 15 Abs. 6 BNatSchG haben Sie bisher aufgrund jeweils welcher Entscheidungen und welcher Haushaltsansätze welche Grundstücke zu welchem Preis und in welcher Größe gekauft oder verkauft (bitte Karte mit den Flurstücken beifügen)? Wie ist der Preis ermittelt worden? Wann und wie ist das Rechnungsprüfungsamt in welchen Fällen mit welchem Ergebnis beteiligt worden?
- Grundstückserwerb Leineaue (PFS) Zuschuss 5.094,77 €
Wann haben Sie aufgrund welcher Entscheidungen wem für den Kauf welcher Grundstücke in welcher Größe (bitte Karte mit den Flurstücken beifügen) einen Zuschuss in welcher Höhe gezahlt? Seit wann haben welche dieser Grundstücke welchen Schutzstatus? Wie hoch war der Anteil des Zuschusses am Kaufpreis für diese Grundstücke? Wer war vor dem Kauf und wer nach dem Kauf Eigentümer der Grundstücke? Gibt es dort weitere Grundstücke, die dem von Ihnen angegebenen Zweck dienen können: „Sicherung gewässernaher Grundstücke für Maßnahmen der Gewässer- und Auenentwicklung sowie der Biotopvernetzung an der Leine.“
Was ist mit „Sicherung gewässernaher Grundstücke“ gemeint?
Wie wurden die Flächen vor dem Kauf genutzt? Wie werden die Flächen seit wann nach dem Kauf genutzt? Welche Maßnahmen sind auf den Grundstücken seit 2020 von wem durchgeführt worden?
- Grundstückserwerb Algermissen, Zuschuss 115.777,46 €
Wann haben Sie aufgrund welcher Entscheidungen wem für den Kauf welcher Grundstücke in welcher Größe (bitte Karte mit den Flurstücken beifügen) einen Zuschuss in welcher Höhe gezahlt? Seit wann haben welche dieser Grundstücke welchen Schutzstatus? Wie hoch war der Anteil des Zuschusses am Kaufpreis für diese Grundstücke? Wer war vor dem Kauf und wer nach dem Kauf Eigentümer der Grundstücke?
Gibt es dort weitere Grundstücke, die dem von Ihnen angegebenen Zweck dienen können: „Sicherung von Ackerflächen in der Kulturlandschaft zur Verbesserung typischer Offenland- Lebensräume, insbesondere für dort gefährdete Arten wie insb. Feldhamster (FFH-Anhang IV), Rebhuhn und Bodenbrüter. Evtl. auch als Tauschfläche zu Maßnahmen im Zuge der Renaturierung des Bruchgrabens (Zielsetzung gem. EU-WRRL)“?
Was ist mit „Sicherung von Ackerflächen…“ gemeint?
Wie wurden welche der Grundstücke vor dem Kauf genutzt? Wie werden sie seit dem Kauf genutzt? Welche Maßnahmen sind auf den Grundstücken seit 2021 von wem durchgeführt worden?
- Grunderwerb Klein Himstedt 492.245,11 €
Wo gibt es dort weitere Grundstücke, die dem von Ihnen angegebenen Zweck dienen können: „Sicherung von Ackerflächen in der Kulturlandschaft als Tauschfläche zu Maßnahmen im Zuge der Pflege und Entwicklung des LSG Klein Himstedter Rotten durch Ausweisung von Uferrandstreifen (LSG-HI 20, Vorlage 593/XIX)“?
Was ist mit „Sicherung von Ackerflächen … gemeint? Wie wurden die Grundstücke vor dem Kauf und seit wann nach dem Kauf genutzt? Welche Maßnahmen sind auf den Grundstücken seit dem Kauf von wem durchgeführt worden?
- Grunderwerb Brüggen 64.718,1 €
Wo gibt es dort weitere Grundstücke, die dem von Ihnen angegebenen Zweck dienen können: „Erwerb einer Tauschfläche, um den Biotopverbund in der Leineaue zwischen Wettensen und Gronau zu ermöglichen; Vorlage 593/XIX“?
Wie wurden die Flächen vor dem Kauf und seit wann nach dem Kauf genutzt?
- Grunderwerb Haseder Busch 5.550,26
Seit wann hat das Grundstück welchen Schutzstatus? Wo gibt es dort weitere Grundstücke, die dem von Ihnen angegebenen Zweck dienen können: „Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts“?
Wie wurde das Grundstück vor dem Kauf und seit wann nach dem Kauf genutzt? Welche Maßnahmen wurden auf dem Grundstück seit dem Kauf von wem durchgeführt?
- In der Anlage 2 zu Ihrer Antwort vom 08.05.2024 haben Sie eine Ausgabe aus Ersatzzahlungen in Höhe von 9.194,09 Euro (ohne Datum) angegeben für Derneburg – Neozoen Bekämpfung, Gemarkung Derneburg, Bekämpfung von Nutria und Raubsäugern im NSG und VSG-Innerstetal.Im Gegensatz dazu haben Sie in der Anlage 2 zu Ihrer Antwort vom 15.07.2024 eine Ausgabe aus Ersatzzahlungen in Höhe von 1.229.22 Euro in 2019 angegeben für:Derneburg – Neozoen Bekämpfung, Bekämpfung von Nutria und Raubsäugern im NSG und VSG Innerstetal Maßnahmen zum Schutz von Lebensräumen und zum unmittelbaren Artenschutz im Bereich der Derneburger Teiche. Die Maßnahme dient unmittelbar den Schutzzielen der NSG-VO sowie den Zielvorgaben aus der EU-Vogelschutz-Richtlinie.Wann wurde die o. a. Zahlungen aufgrund wessen Entscheidung und Veranschlagung im Haushaltsplan geleistet? Aus welchen Gründen ist die Zahlung von 9.194,09 Euro in der Anlage 2 zu Ihrer Antwort vom 15.07.2024 nicht aufgeführt? Wer hat die o.a. Zahlungen erhalten? Welche anderen Stellen oder Personen haben bisher wann und in welchen Höhe Zuwendungen zur Bekämpfung von Nutria und Raubsäugern erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dr. Thomas Bruns
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Klimaschutz, Umwelt und Hochwasserschutz
Andreas Koschorrek
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Finanzen, Personal, Digitalisierung und Innere Dienste
Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 14.01.2025
Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Aufgrund welcher konkreten Regelungen sind welche zur Erfüllung von Aufgaben nach dem NRettDG und der BedarfVO-RettD beim Landkreis direkt oder durch Beauftragung Dritter anfallenden Kosten von welchen Kostenträgern zu übernehmen? Welche konkreten Leistungen für die Erfüllung der zuvor genannten Aufgaben werden neben den Rettungsdiensten derzeit aufgrund welcher Beschlüsse und zu welchen Kosten durch Dritte erbracht bzw. sind in den vergangenen drei Jahren erbracht worden?
- Welche Kosten (siehe Kostenträger/Produkt 127-001) wurden von den Rettungsdiensten für welche Jahre seit 2016 a) insgesamt und b) von welchen Rettungsdiensten für welche Leistungen in welchen Jahren seit 2016 wann und wem in Rechnung gestellt und wann vollständig oder nicht vollständig von welchen Kostenträgern erstattet? Was wurde und wird in welcher Höhe aus den o. a. Mitteln (siehe Kostenträger/Produkt 127-001) zusätzlich in welchem Umfang (z. B. für die Rettungsleitstelle) finanziert?
Mit welchen Kosten ist z. B. hinsichtlich der Rettungsleitstelle jeweils in den nächsten drei Jahren zu rechnen? Wann wird die neue Rettungsleitstelle betriebsbereit sein?
- Was waren in den jeweiligen Jahren die Ursachen für die o. a. Veränderungen bei den Defiziten (siehe Kostenträger/Produkt 127-001)? Durch welche einzelnen Ausgaben ist das geplante Defizit von knapp 900.000 Euro für 2025 begründet? Welche Kosten sind in 2024 und werden voraussichtlich 2025 für Gutachten und die Ausschreibung des Rettungsdienstes anfallen?
- Nach welcher Regelung und bis wann müssen die Kosten von den Leistungserbringern oder vom Landkreis den Kostenträgern bis wann nachvollziehbar in Rechnung gestellt werden? Nach der Vierten Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Landkreis Hildesheim und Stadt Hildesheim soll die Stadt Hildesheim insbesondere als sogenannte Abrechnungsstelle fungieren. Für welche Periode/Jahre sind bisher alle Kosten von den vom Landkreis Hildesheim beauftragten Dienstleistern vollständig in Rechnung gestellt und von wem vollständig oder nicht vollständig erstattet worden?
Nach welcher Regelung ist der Landkreis für eine sachgerechte und fristgerechte Abrechnung verantwortlich? Für welche Jahre sind bisher alle Kosten vollständig in Rechnung gestellt und von welchen Kostenträgern vollständig oder nicht vollständig erstatten worden? War es erforderlich, dass der Landkreis bei der Kostenerstattung in Vorleistung treten musste?
- Welche Maßnahmen haben Sie wann getroffen, um die von Ihnen mit Schreiben vom 18.12.2023 eingeräumten Missstände in der Kreisverwaltung zu beseitigen, damit zukünftig durch eine kontinuierliche Überprüfung der Aufgabenerfüllung insbesondere die Vorgaben des § 2 Abs. 3 BedarfVO-RettD eingehalten werden: „Der Zeitraum zwischen der Auslösung der Alarmierung im Einsatzleitsystem bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels am Einsatzort (Eintreffzeit) soll für die Notfallrettung in 95 Prozent der in einem Jahr in einem Rettungsdienstbereich zu erwartenden Einsätze 15 Minuten … nicht übersteigen.“
Begründung:
Die Haushaltspläne für die Jahre 2016 bis 2025 enthalten folgende Ansätze für den Rettungsdienst (Kostenträger/Produkt 127-001):
HHJ | Erträge | Aufwendungen | Zuschüsse |
2025 | 11.183.000 Euro | 12.072.700 Euro | -889.700 Euro |
2024 | 11.286.300 Euro | 11.759.500 Euro | -473.200 Euro |
2023 | 11.160.700 Euro | 11.445.100 Euro | -284.400 Euro |
2022 | 11.160.700 Euro | 11.378.800 Euro | -218.100 Euro |
2021 | 10.794.700 Euro | 11.357.400 Euro | -562.700 Euro |
2020 | 10.763.600 Euro | 11.089.417 Euro | -325.817 Euro |
2019 | 10.285.700 Euro | 10.538.192 Euro | -252.492 Euro |
2018 | 10.086.300 Euro | 10.342.490 Euro | -256.190 Euro |
2017 | 9.234.200 Euro | 9.525.175 Euro | -290.975 Euro |
2016 | 9.113.800 Euro | 9.388.744 Euro | -274.944 Euro |
Das Defizit entwickelte sich wie folgt:
2025 ‐ 889.700 Euro Ansatz
2024 – 468.300 Euro Ansatz
2023 – 481.371 Euro Ist
2022 – 362.713 Euro Ist
2021 – 356.109 Euro Ist
2020 – 205.707 Euro Ist
2019 – 150.891 Euro Ist
2018 – 224.475 Euro Ist
2017 – 396.862 Euro Ist
2016 – 321.962 Euro Ist
2015 – 30.738 Euro Ist
2014 – 390.367 Euro Ist
2013 – 155.002 Euro Ist
2012 – 106.366 Euro Ist.
Eine nachvollziehbare Begründung für die Veränderungen und insbesondere den Anstieg auf fast 900.000 Euro beim Defizit ist nicht ausreichend nachvollziehbar.
Um die Aufgaben nach dem NRettDG und der BedarfVO-RettD zukünftig vorbildlich erfüllen zu können, sind neben einer optimierten Bedarfsplanung auch eine umfassende und jederzeit transparente Kostenerfassung und -abwicklung anzustreben.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 13.01.2025
Aufgaben und Kosten des Rettungsdienstes
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie um Beantwortung folgender Fragen:
Welche rechtlichen und tatsächlichen Folgen hat die von Ihnen in der Vorlage 752/XIX -2 vom 18.12.2024 angegebene Ankündigung der Kostenträger, Kosten für bestimmte Vorhaltungen nicht übernehmen zu wollen? Ist eine solche Ablehnung ohne nachvollziehbare Begründung überhaupt zulässig?
Welchen Ermessensspielraum hat der Kreistag oder Kreisausschuss bei den für den Rettungsdienst einzusetzenden Mitteln oder auszuschreibenden Leistungen? Wer entscheidet in welchem Verfahren und nach welchen Kriterien darüber, ob die Leistungen, die ein Landkreis ausschreiben will, sachgerecht und gegenüber den Kostenträgern vertretbar sind?
Begründung:
Die Mitteilung der Kostenträger (siehe Ihre Vorlage 752/XIX -2 vom 18.12.2024), keine Kosten zu übernehmen, die für Vorhaltungen anfallen, die über die Rettungsmittelbedarfsbemessung des von Ihnen vorgelegten Entwurfs des Rettungsdienstbedarfsplanes hinausgehen, weisen wir als rechtlich unbegründet und unvertretbar zurück, zumal die Eintreffzeit in vielen anderen Bundesländern kürzer als in Niedersachsen ist.
Die Aufgaben des Rettungsdienstes hat der Landkreis als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis zu erfüllen (§ 3 NRettDG). Über die Maßnahmen zur Erfüllung dieser Aufgaben hat der Kreistag oder Kreisausschuss zu entscheiden.
Nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion ist der von Ihnen vorgelegte Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes insbesondere angesichts der Aufgabe (Verwirklichung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit) nicht ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion für
Jugend, Soziales und Gesundheit
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion für
Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz
Kita-Vertrag
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 10.01.2025
Kita-Vertrag
Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
in unserer Anfrage vom 09.12.2024 (Nr. 287/XIX) haben wir Sie zu den Kindertagesstätten in Algermissen u. a. gefragt:
„Wer ist a) Eigentümer und b) Betreiber welcher Kindertagesstätten in Algermissen?“
Diese Frage haben Sie wie folgt beantwortet:
„Zur vollständigen Beantwortung der Frage hinsichtlich Eigentümerschaft und Verträge mit freien Trägern sind Daten aller kreisangehörigen Kommunen erforderlich. Es erfolgte nach Abfrage bei den Kommunen eine Absage der Datenlieferung, u. a. begründet mit personellen Kapazitäten.
Auf die Anlage 1 in der Beantwortung zur Anfrage 286/XlX wird hilfsweise verwiesen.“
In der Anlage 1 haben Sie angegeben:
„Gemeinde Kita Träger
Algermissen Die kleinen Strolche kommunal
Algermissen Querks kommunal
Algermissen Villa Regenbogen kommunal
Algermissen St. Georg kommunal
Algermissen St. Andreas ev-luth. KK Hildesheim- Sarstedt
Algermissen St. Martin ev-luth. KK Hildesheim- Sarstedt
Algermissen St. Georg ev-luth. KK Hildesheim- Sarstedt
Algermissen St. Matthäus Kath. Pfarrgemeinde St. Cäcilia“
Aufgrund der o. a. Antworten ist festzustellen, dass Sie unsere Anfrage nicht vollständig beantwortet haben, obwohl Ihnen dies problemlos möglich gewesen wäre.
- In der o. a. Anfrage haben wir Sie zu den Einrichtungen in Algermissen auch gefragt:
„2. In welchen dieser Einrichtungen wollen Sie hinsichtlich der angebotenen Plätze, Betreuungszeiten, Personalausstattung, Öffnungszeiten, Gruppengröße, Elternbeiträge, Platzvergabe, Vermeidung von Wartezeiten, Berücksichtigung des individuellen Bedarfs und der Vergütung des Personals welche Änderungen herbeiführen, wenn Algermissen den von Ihnen geplanten Kita-Vertrag nicht unterzeichnet?“
Diese Frage haben Sie wie folgt beantwortet:
„Im Falle der Nichtannahme des Kita-Vertrages und dem Aufgabenübergang auf den Landkreis ist zunächst die örtliche Situation der Kindertagesbetreuung in den Blick zu nehmen, welche sich in jeder Gemeinde anders darstellt. Es wird in jedem Fall ein bedarfsgerechtes Angebot an örtlich erreichbaren Betreuungsplätzen bestehen bleiben. Es wird davon ausgegangen, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen aus dem NKiTaG und der
DVO-NKitaG angemessen gute Standards der Kinderbetreuung vorhanden sind. Die Personalausstattung und Vergütung des Personals sind Angelegenheiten der einzelnen Träger, entsprechend gültige Tarifverträge sind weiterhin anzuwenden.“
Aufgrund der o. a. Antwort ist festzustellen, dass Sie unsere Anfrage nicht beantwortet haben, obwohl Ihnen dies zumutbar und möglich gewesen wäre.
Daher bitten wir Sie hinsichtlich Algermissen erneut um Beantwortung unserer o. a. Fragen und zudem um Beantwortung der folgenden Fragen:
Welche einzelnen und wo gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen müssen erfüllt werden?
Bei welchen Angeboten und Leistungen sind nach Ihrer Auffassung welche einzelnen gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten?
Wie viele Plätze werden in Algermissen insgesamt angeboten und wie viele dieser Plätze liegen über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?
Wie viele Plätze sind in welcher der Einrichtungen vorhanden und wie viele dieser Plätze liegen über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?
Welche Betreuungszeiten werden in welcher Einrichtung angeboten und welche dieser Betreuungszeiten liegen in welchem Umfang über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?
Welche Maßnahmen sind in welchen Einrichtungen zur Vermeidung von Wartezeiten getroffen worden und welche dieser Maßnahmen liegen in welchem Umfang über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?
Welche Maßnahmen sind in welchen Einrichtungen zur Berücksichtigung des individuellen Bedarfs getroffen worden und welche dieser Maßnahmen liegen in welchem Umfang über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?
Wie hoch sind in welchen Einrichtungen die Elternbeiträge und in welchem Umfang liegen diese über oder unter den Beiträgen die von Ihnen anerkannt werden sollen?
Wie hoch sind in welcher Einrichtung die Personalkosten insg. und pro Platz und in welchem Umfang liegen sie in welcher Einrichtung aus welchen Gründen über den gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen?
Die Gemeinde Algermissen beteiligt sich nach uns vorliegenden Informationen mit
3.624.000 Mio. Euro an den sog. Kita-Kosten. In welcher Höhe soll für Algermissen die Kreisumlage a) in % und b) in Euro angehoben werden, wenn Algermissen den von Ihnen vorgeschlagenen Kita-Vertag nicht zustimmt?
In welchem Umfang soll diese erhöhte Kreisumlage die in Algermissen anfallenden
Kita-Kosten abdecken, die
a) nach den derzeit angebotenen Standards anfallenden oder
b) nach den von Ihnen anerkannten Mindestanforderungen?
Soll die erhöhte Kreisumlage stets die anfallenden Kita-Kosten abdecken
a) nach den derzeit angebotenen Standards anfallenden oder
b) nach den von Ihnen anerkannten Mindestanforderungen?
In welchem Umfang soll die für die Kita-Betreuung erhöhte Kreisumlage ansteigen, wenn in Algermissen die Kosten für die Kinderbetreuung steigen?
Hinsichtlich aller Städte und Gemeinden bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
Welche gesetzlich bestimmten Mindestanforderungen müssen die Städte und Gemeinden erfüllen, um die nach dem neuen Kita-Vertrag vorgesehenen Zuwendungen in voller Höhe zu erhalten?
Wann wird für welche Gemeinde, die dem von Ihnen vorgesehen Kita-Vertrag nicht zustimmen werden, die erhöhte Kreisumlage festgesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Bernhard Flegel
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugendhilfe
Dirk Bettels
Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion
für Jugend, Soziales und Gesundheit
Investitionskostenzuschuss Tierheim
Landkreis Hildesheim
Herrn Landrat Bernd Lynack
Marie-Wagenknecht-Str. 3
31134 Hildesheim
Hildesheim, 08.01.2025
Investitionskostenzuschuss Tierheim
Antrag zur Tagesordnung und Anfrage gem. § 56 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat Lynack,
wir bitten Sie, den Beratungspunkt „Investitionskostenzuschuss Tierheim“ in die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kreisentwicklung, Bau und Tiefbau, des Kreisausschusses und des Kreistages aufzunehmen.
Zur Vorbereitung auf die Beratungen bitten wir sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wer ist aufgrund welcher Bestimmung für die Unterbringung herrenloser Tiere zuständig?
- Wer ist zuständig für die Prüfung, ob von herrenlosen Tieren aufgrund ihres Zustandes eine Gefahr ausgeht?
- Dürfen Tierheime ohne behördliche Zulassung oder Zustimmung Tiere aufnehmen, wenn aufgrund ihres Zustandes eine Gefahr für die Gesundheit besteht? Wie oft werden herrenlose Tiere bei Tierheimen abgegeben?
- Welche Tierheime gibt es im Landkreis Hildesheim und in welchen dieser Heime können wie viele Tiere welcher Arten für welche Dauer aufgenommen werden?
- In welchen Fällen und unter welchen Bedingungen sind welche Tierheime verpflichtet, welche Arten von Tieren aufzunehmen?
- Wie und wo können Tiere untergebracht werden, die der o. a. Verein nicht mehr aufnehmen kann oder nicht mehr aufnehmen darf?
Begründung:
In der Sitzung des Kreistages am 12.12.2024 hat die Mehrheitsgruppe von SPD-Grüne folgenden Beschlussvorschlag der CDU-Kreistagsfraktion vom 02.12.2024 (Antrag Nr. 724/XIX) abgelehnt:
„Der Landrat wird gebeten, dem Kreistag in seiner nächsten Sitzung einen mit dem Verein abgestimmten Beschlussvorschlag einschließlich Zeitplan vorzulegen, um dem Verein die erforderliche Planungssicherheit zu geben und das Bauvorhaben des Vereins zeitnah beginnen zu können. Die Förderung durch den Landkreis ist nicht davon abhängig zu machen, dass sich auch Städte und Gemeinden an der Förderung beteiligen.“
Daher ist möglichst in der nächsten Kreistagssitzung eine Förderzusage zumindest dem Grunde nach zu beschließen und haushaltsrechtlich abzusichern, die dem Verein eine ausreichende Sicherheit verschafft, um die erforderlichen Maßnahmen zeitnah planen und umsetzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Friedhelm Prior
Fraktionsvorsitzender
Katy Renner-Köhne
Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion
für Verkehrssicherheit, Verbraucher- und Bevölkerungsschutz